Ehrenordnung der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald -1- Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald e.v.
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- Hede Schubert
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1 Ehrenordnung der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald -1- Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald e.v.
2 Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald -2- Inhaltsverzeichnis: 1 Organisation.... Seite 3 2 Zweck der Kinderfeuerwehr. Seite 3 3 Aufgaben und Ziele.... Seite 3/4 4 Erwerb der Mitgliedschaft. Seite 4 5 Beendigung der Mitgliedschaft Seite 4 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder.. Seite 5 7 Leitung der Kinderfeuerwehr.. Seite 5 8 Sprecher/Sprecherin der Kinderfeuerwehr. Seite 6 9 Finanzierung Seite 6 10 Versicherungsschutz Seite 6 11 Aufsichtspflicht.. Seite 6 12 Kleiderordnung.. Seite 6 13 Inkrafttreten..... Seite 7
3 Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald -3- Gemäß 3 Abs. 1 Nummer 5 der Satzung des Feuerwehrvereins Kirchdorf i. Wald e.v. wird folgende Ordnung erlassen: 1 Organisation Die Kinderfeuerwehr ist Bestandteil des Feuerwehrvereins der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald e.v. und untersteht der Aufsicht des Vorstands. 2 Zweck der Kinderfeuerwehr (1) In der Kinderfeuerwehr sollen interessierte Kinder der Gemeinde Kirchdorf i. Wald zu gesellschaftlicher und ehrenamtlicher Mitverantwortung und für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr sensibilisiert werden. (2) Ziel ist, nach Erreichen der im Feuerwehrgesetz geregelten Altersgrenze, ein Wechsel in die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald e.v.. 3 Aufgaben und Ziele (1) Aufgaben und Ziele der Kinderfeuerwehr sind insbesondere die spielerische Vorbereitung auf den Dienst in der Jugendfeuerwehr, die Erziehung der Mitglieder zur Nächstenhilfe. Zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben gehören insbesondere folgende Aktivitäten: Spiel und Sport Basteln Informationsveranstaltung (z. B. Besuch anderer Feuerwehren, Feuerwehrmuseen oder Hilfsorganisationen angehöriger Verbände) Brandschutzerziehung Verkehrserziehung Erste Hilfe
4 Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald -4- (2) Im Rahmen der Arbeit in der Kinderfeuerwehr dürfen nicht durchgeführt werden: Handlungen, bei denen die Kinder gesundheitsgefährdenden Einflüssen (z. B. Wärme, Kälte, Nässe, Druck, Lasten) ausgesetzt sind, Ausbildung an und mit Fahrzeugen und Geräten der Feuerwehr. (3) Bei der Arbeit in der Kinderfeuerwehr ist die Leistungsfähigkeit des einzelnen Kindes zu berücksichtigen. Auf die Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist besonders zu achten. (4) Die Kinderfeuerwehr führt ihren Dienst getrennt vom Dienst der Jugendfeuerwehr durch. 4 Erwerb der Mitgliedschaft (1) In die Kinderfeuerwehr können Kinder, die das 8. Lebensjahr vollendet haben, auf Vorschlag der Leiterin/des Leiters der Kinderfeuerwehr nach schriftlichem Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. (2) Der Antrag zur Aufnahme in die Kinderfeuerwehr und somit in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Die Zustimmung der (des) gesetzlichen Vertreter(s) ist nachzuweisen. (3) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er ist verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe gegen den Erziehungsberechtigten anzugeben. (1) Die Mitgliedschaft endet 5 Beendigung der Mitgliedschaft mit dem Übertritt in die Jugendfeuerwehr, mit Vollendung des 12. Lebensjahres; das Mitglied wird dann förderndes Vereinsmitglied, soweit es nicht in die Jugendfeuerwehr wechselt oder seinen Austritt erklärt, durch Austritt durch Streichung von der Mitgliederliste, durch Ausschluss, durch Auflösung der Kinderfeuerwehr (2) Für die Beendigung der Mitgliedschaft nach Abs. 1 Nummern 3 bis 5 gelten die Bestimmungen in 5 Abs. 2 bis 7 der Vereinssatzung.
5 Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald -5-6 Rechte und Pflichten der Mitglieder (1) Jedes Mitglied der Kinderfeuerwehr hat das Recht bei der Gestaltung der Gruppenarbeit aktiv mitzuwirken, in eigener Sache gehört zu werden. (2) Jedes Mitglied der Kinderfeuerwehr übernimmt freiwillig die Verpflichtung an den Dienststunden und Veranstaltungen regelmäßig, pünktlich und aktiv teilzunehmen, die im Rahmen dieser Grundsätze gegebenen Anordnungen zu befolgen, die Kameradschaft und Freundschaft zu pflegen und zu fördern. 7 Leitung der Kinderfeuerwehr (1) Der Vorstand des Feuerwehrvereins der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald e.v. beauftragt nach Anhörung des Mitarbeiterkreises der Kinderfeuerwehreine(n)geeignete(n) Leiter(in) und eine(n) Stellvertreter(in). (2) Der/die Leiter(in) muss persönlich und fachlich für die Arbeit mit Kindern geeignet sein und sollte über eine Ausbildung als Jugengruppenleiter(in) verfügen. Entsprechende Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sind der Leitung als auch den Mitgliedern des Mitarbeiterkreises zu ermöglichen. (3) Der/die Leiter(in) bzw. dessen/deren Stellvertreter(in) nimmt an den Dienstbesprechungen und Vorstandssitzungen beratend teil. (4) Der/die Leiter(in), dessen/deren Stellvertreter(in) sowie die Mitglieder des Mitarbeiterkreises sollten der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald angehören. (5) Der/die Leiter(in) der Kinderfeuerwehr ist nach Maßgabe dieser Ordnung insbesondere zuständig für die Aufstellung eines Dienstplanes, die Planung und Durchführung der dienstlichen Veranstaltungen, die Erledigung der laufenden Verwaltungsarbeiten, die Zusammenarbeit mit den Kommandanten und Jugendwarten der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald.
6 Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald -6-8 Sprecher/Sprecherin der Kinderfeuerwehr Die Mitglieder der Kinderfeuerwehr können aus ihrer Mitte für die Dauer eines Jahres eine(n) Sprecher(in) wählen, deren / dessen Aufgabe es ist, die Belange der Mitglieder der Kinderfeuerwehr gegenüber der Leitung zu vertreten. 9 Finanzierung (1) Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe dem von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrag des Feuerwehrvereins der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald e.v. entspricht. (2) Der Mitgliedsbeitrag der Kinderfeuerwehr wird in einer separaten Kasse geführt und dient ausschließlich der Finanzierung der in 3 geregelten Aufgaben und Ziele. 10 Versicherungsschutz Im Bereich der Haftpflicht besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung über die Gemeinde Kirchdorf i. Wald. 11 Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht für die Kinder auf dem Weg zu Terminen der Kinderfeuerwehr und wieder nach Hause haben die Erziehungsberechtigten zu tragen. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht an die Betreuer der Kinderfeuerwehr findet erst bei der Übergabe statt und endet mit der Abholung. 12 Kleiderordnung Eine Kleiderordnung besteht nicht, die Dienstkleidung der Mitglieder der Jugendfeuerwehr darf nicht getragen werden.
7 Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald Inkrafttreten Die Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald e.v. tritt am in Kraft. Kirchdorf i. Wald, den Diese Kinderfeuerwehrordnung wurde in der Mitgliederversammlung vom beschlossen.
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