- originäre Sozialhilfe SGB XII -
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- Jesko Haupt
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1 DbU / VFA Sozialhilferecht Teil 3, Seite 1 2 originäre Sozialhilfe SGB XII (5 U-Stunden) 2.1 Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung / GSA 2.2 Hilfe zum Lebensunterhalt 2.3 Hilfe in anderen Lebenslagen Beispiel: Bestattungskosten
2 DbU / VFA Sozialhilferecht Teil 3, Seite 2 Fall 5: Die Familie ist komplett aber neues Unheil droht... Einige Zeit später ist die Familie schließlich komplett Maggie ist nun auch an Bord. Allerdings mischt nun Grandpa sich noch ein angeblich kann er nicht mehr allein bleiben und zieht ebenfalls zur Familie. Zusammenfassend sehen die Verhältnisse nun mehr so aus: Haus: 130 qm, keine Zinsen mehr, NK: 150, Heizkosten 200 (inkl. WW) Homer (53 Jahre): 1000 Brutto, 700 netto Marge (40 Jahre): 300 Elterngeld für Maggie (1 Jahr) Bart (16 Jahre): 300 aus Skatebordhandel Lisa (11 Jahre): 100 aus Saxophonunterricht Grandpa (67 Jahre): 700 Altersrente Wer hat welchen Anspruch?
3 DbU / VFA Sozialhilferecht Teil 3, Seite 3 Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung (GSA) 4. Kapitel SGB XII I. Einordnung der beantragten Leistung - 1 SGB I - 9 SGB I - 19 / 28 SGB I - 1 SGB XII II. Zuständigkeit - 28 II SGB I - 3 I SGB XII - 3 II SGB XII 1. Sachliche Zuständigkeit 97 I SGB II 97 II SGB XII Feststellung, dass Landesrecht keine Zuständigkeit des üö. Trägers begründet 2. Örtliche Zuständigkeit 98 I 98 II bis IV treffen nicht zu 3. Funktionale Zuständigkeit / Heranziehungsregelung 99 I 3 I AG-SGB XII NRW III. Materielle Prüfung des Leistungsanspruchs 17 I 2 I Nachranggrundsatz 19 II Lebensjahr vollendet 2. Ü 65 oder dauerhaft voll erwerbsgemindert 45: Feststellung der dauerhaften Erwerbsminderung durch Rentenversicherungsträger (= EU-Rentenbescheid oder Gutachten) 3. notwendiger Lebensunterhalt
4 DbU / VFA Sozialhilferecht Teil 3, Seite Nr. 1: Regelsatz nach 28 o Inhalt Absatz I o Absatz II => RSV 2 I Eckregelsatz 345,00 3 I - Differenzierung HHvorstand / HHangehörige 3 III - Rundung o Abweichender Bedarf Absatz 1 Satz 2 - Nr. 2: Kosten der Unterkunft Nr. 3: Mehrbedarfe Nr. 4 : KV- und PV-Beiträge - Nr. 5: Sonderfälle / Schulden - 2. Satz: ergänzende Darlehen? 4. nicht aus eigenen Kräften und Mitteln Einkommen 82 I Begriff 82 II Absetzungsbeträge 3 IV VO zu 82 (über 96 I) 82 III zusätzlicher Absetzungsbetrag bei Erwerbstätigkeit Vermögen 90 I Begriff 90 II und III geschütztes Vermögen Kleinere Barbetrag nach 1 VO zu 90 II Nr. 9 (über 96 II) Arbeitskraft 2 I - kann meistens nicht verlangt werden, wenn nicht selbst schon erwerbstätig 5. Einkommen und Vermögen des Ehegatten / Lebenspartners 41 I 6. ga im Inland
5 DbU / VFA Sozialhilferecht Teil 3, Seite 5 Definition laut 30 Absatz 3 Satz 2 SGB I 7. Antrag 41 III 8. nicht absichtlich Hilfebedürftigkeit herbeigeführt Bewilligungsdauer in der Regel für 12 Monate ( 44 I), Abweichung von der Regel wegen besonderer Umstände (bspw. unangemessene Unterkunft)
6 DbU / VFA Sozialhilferecht Teil 3, Seite 6 Fall 6: Opa gewinnt beim Bingo Opa gewinnt beim Bingo einen der neuen Tata Nano die Gemeinde ist in Aufruhr! Bart verhökert das Ding im Internet für 7.300, Grandpa weiß aber noch nicht, ob er den Wagen behalten soll oder den Verkauf akzeptieren, den gleichzeitig bekommt er einen Bescheid, dass der Teil der Rente, der aus einem amerikanischen Pensionsfonds stammte (500 monatlich) wegen des Börsencrashs nicht mehr gezahlt wird. Er fragt, ob das alles irgendwie mit der Sozialhilfe zu tun hat?
7 DbU / VFA Sozialhilferecht Teil 3, Seite 7 Fall 7 Grandma kommt zurück oder: Wer ist Mona Stevens Grandma (60 Jahre, Zeitrentnerin) ist die Hippie-Gruppe Leid geworden und kommt wieder zurück. Sie zieht mit Grandpa in eine 70 qm Wohnung in Springfield (350 KM, 75 Heizung, 70 Nebenkosten). Sie hat eine EU-Rente von 400, Grandpa hat immer noch nur die 200. Grandma hat bei den Hippies etwas Geld auf die Seite geschafft: 1000 auf einem Sparbuch. Grandpa hat noch einen Rest aus dem Autoverkauf: 2000 in der linken Hosentasche von dem grünen Schlafanzug. Wer hat welchen Anspruch?
8 DbU / VFA Sozialhilferecht Teil 3, Seite 8 Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL) 3. Kapitel SGB XII I. Einordnung der beantragten Leistung - 1 SGB I - 9 SGB I - 19 / 28 SGB I - 1 SGB XII II. Zuständigkeit - 28 II SGB I - 3 I SGB XII - 3 II SGB XII Sachliche Zuständigkeit 97 I SGB II 97 II SGB XII Feststellung, dass Landesrecht keine Zuständigkeit des üö. Trägers begründet Örtliche Zuständigkeit 98 I 98 II bis IV treffen nicht zu Funktionale Zuständigkeit / Heranziehungsregelung 99 I 3 I AG-SGB XII NRW III. Materielle Prüfung des Leistungsanspruchs 19 I 17 I 2 I Nachranggrundsatz 1. notwendiger Lebensunterhalt 27 - Regelsatz nach 28 o o Inhalt Absatz I Absatz II => RSV
9 DbU / VFA Sozialhilferecht Teil 3, Seite 9 2 I Eckregelsatz 345,00 3 I - Differenzierung HHvorstand / HHangehörige 3 III - Rundung o Abweichender Bedarf Absatz 1 Satz 2 - Kosten der Unterkunft Mehrbedarfe nicht aus eigenen Kräften und Mitteln Einkommen 82 I Begriff 82 II Absetzungsbeträge 3 IV VO zu 82 (über 96 I) 82 III zusätzlicher Absetzungsbetrag bei Erwerbstätigkeit Vermögen 90 I Begriff 90 II und III geschütztes Vermögen Kleinere Barbetrag nach 1 VO zu 90 II Nr. 9 (über 96 II) Arbeitskraft 2 I - kann meistens nicht verlangt werden, da nicht erwerbsfähig 3. Einkommen und Vermögen des Ehegatten / Lebenspartners Bewilligungsdauer in der Regel für einen Monat
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