Stand: 24. Juli Gesamtverzeichnis. der Unständigen Bezüge in KIDICAP
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- Anna Kappel
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1 Stand: 24. Juli 2014 Gesamtverzeichnis der Unständigen Bezüge in KIDICAP Seite 1 von 22 Vord.Nr. BAS004
2 Inhaltsverzeichnis 1 TVöD... 3 Beträge: Stand Überstunden 8 Abs. 2 und 7 Abs. 7 und 8 TVöD Zeitzuschläge 8 Abs. 1 TVöD Mehrarbeit 8 Abs. 2 TVöD Rufbereitschaft ohne Zeitzuschlag 4. 8 Abs. 3 TVöD Bereitschaftsdienst 8 Abs. 4 TVöD Schichtzulagen 8 Abs. 5 TVöD Abs. 2 Personalvertretungsgesetz / 3 Abs.4 Kraftfahrer TV-Bund Erschwerniszuschläge 19 TVöD i.v.m. 29 MTArb / MTArb Gilt nur für Kraftfahrer TV Bund TVAöD Auszubildende Überstunden 8a TVAöD i.v.m. 8 Abs. 2 und 7 Abs. 7 und 8 TVöD Zeitzuschläge 8a TVAöD i.v.m. Abs. 1 TVöD Rufbereitschaft ohne Zeitzschlag 8a TVAöD i.v.m. 8 Abs. 3 TVöD Bereitschaftsdienst 8a TVAöD i.v.m. 8 Abs. 4 TVöD Beamte Beamte: nachfolgende Schlüsselzahlen gelten ab dem Beträge: Stand Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) Mehrarbeitsvergütung Beamte: nachfolgende Schlüsselzahlen gelten bis einschl Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) Nur für Anwendung des 6 der 2. Besoldungs-Übergangsverordnung Mehrarbeitsvergütung Legende Seite 2 von 22
3 TVöD für Tarifbeschäftigte und Kraftfahrer (ab ) 1 TVöD Beträge: Stand Überstunden 8 Abs. 2 und 7 Abs. 7 und 8 TVöD (Aus indiv. Stufe (max. Stufe 4) der indiv. EG) BA / ZA Bezeichnung erte v. H. a. Überstunden nicht dienstplanmäßig mit Zeitzuschlag (programmgestützt wird der Zeitzuschlag aus max. Stufe 3 berücksichtigt) EG EG EG EG 15, 15Ü 100 Bitte die Sonderregelungen zu den Entgeltgruppen EG i. TVöD-BT-V 43 Abs. 2 beachten b. Überstunden dienstplanmäßig mit Zeitzuschlag (programmgestützt wird der Zeitzuschlag aus max. Stufe 3 berücksichtigt) EG EG EG EG 15, 15Ü 100 Bitte die Sonderregelungen zu den Entgeltgruppen EG i. TVöD-BT-V 43 Abs. 2 beachten c. Überstunden nicht dienstplanmäßig ohne Zeitzuschlag EG EG EG EG 15, 15Ü 100 Bitte die Sonderregelungen zu den Entgeltgruppen EG i. TVöD-BT-V 43 Abs. 2 beachten Seite 3 von 22
4 TVöD für Tarifbeschäftigte und Kraftfahrer (ab ) BA / ZA Bezeichnung erte v. H. d. Überstunden dienstplanmäßig ohne Zeitzuschlag EG EG EG EG 15, 15Ü 100 Bitte die Sonderregelungen zu den Entgeltgruppen EG i. TVöD-BT-V 43 Abs. 2 beachten 1.2 Zeitzuschläge 8 Abs. 1 TVöD (Stufe 3 der indivi. EG) BA / ZA Bezeichnung erte v. H. a. Überstunden nicht dienstplanmäßig EG EG EG b. Überstunden dienstplanmäßig EG EG EG c. Nachtarbeit EG 1 von 21 6 Uhr EG 2 15 von 21 6 Uhr; EG 2 15 von 0 4 Uhr, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird Gem. 3 b Abs. 3 Nr. 1 ESTG steuerfrei bis zu 40 v.h. des steuerlichen Grundlohnes 20 Seite 4 von 22
5 TVöD für Tarifbeschäftigte und Kraftfahrer (ab ) BA / ZA Bezeichnung erte v. H. d. Sonntag EG EG e. Feiertag mit und ohne Freizeitausgleich 1. Feiertag ohne Freizeitausgleich EG EG Feiertag mit Freizeitausgleich EG EG f. Heiligabend/Silvester EG 1 (ab 6:00 Uhr) EG 2 15 (ab 6:00 Uhr) EG 2 15 (ab 14:00 Uhr) 3b EStG (1) Nr steuerfrei bis zu 125 v.h.(nr. 3) bzw. 150 v. H. (Nr. 4) des 35 g. Samstag v Uhr, soweit nicht im Rahmen v. echselschicht oder Schichtarbeit EG EG Mehrarbeit 8 Abs. 2 TVöD (Ind. Zwi./Endst. Vorrangig) BA / ZA Bezeichnung erte v. H Stunden 8 Abs. 2 TVöD dienstplanmäßige Mehrarbeit Stunden 8 Abs. 2 TVöD nicht dienstplanmäßige Mehrarbeit 100 Seite 5 von 22
6 TVöD für Tarifbeschäftigte und Kraftfahrer (ab ) 1.4 Rufbereitschaft ohne Zeitzuschlag 4. 8 Abs. 3 TVöD (Inanspruchnahme während Rufbereitschaft bitte als Überstunden anordnen) BA / ZA Bezeichnung erte v. H Rufbereitschaft stundenweise (bis zu 12 Stunden ununterbrochen) Rufbereitschaft pauschal P 2 (tageweise Eingabe) (Montag Freitag) Rufbereitschaft pauschal P 4 (tageweise Eingabe) (Samstag bis Sonntag, sowie für Feiertage) 12, Besondere Hinweise zum Thema Entgelte für Rufbereitschaft bei ATZ Altersteilzeit im Teilzeitmodell Es bestehen keine Bedenken, zur Ermittlung des Mindestnettobetrages bei Altersteilzeit im Teilzeitmodell die Entgelte für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, die ohne Reduzierung der Arbeit zugestanden hätten ( 5 Abs. 2 UA 2 TV ATZ), aus Vereinfachungsgründen durch Verdopplung des in der hälftigen Arbeitszeit erzielten Betrages zu bilden. Altersteilzeit im Blockmodell Bei Altersteilzeit im Blockmodell sind in der Arbeitsphase die tatsächlichen Entgelte zu berücksichtigen, da der Arbeitnehmer in der Arbeitsphase mit der bisherigen Stundenzahl arbeitet. Freistellungsphase (Blockmodell) In der Freistellungsphase des Blockmodells ist der Durchschnittsbetrag der Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsvergütung aus der Arbeitsphase für die Berechnung des Mindestnettobetrages zugrunde zu legen. Da die mit den Schlüsselzahlen 1701, 1702 und 1703 erfassten Beträge für Rufbereitschaft zur Ermittlung des Mindestnettobetrages bei Altersteilzeit programmgestützt stets verdoppelt werden, können diese Schlüsselzahlen nur im Teilzeitmodell verwendet werden. Seite 6 von 22
7 TVöD für Tarifbeschäftigte und Kraftfahrer (ab ) 1.5 Bereitschaftsdienst 8 Abs. 4 TVöD BA / ZA Bezeichnung erte v. H Bereitschaftsdienst (ehemalige Regelung MTArb) Ungültig Erfassung über Betragszulage 1612 Bereitschaftsdienst (ehemalige Regelung BAT) Ungültig Erfassung über Betragszulage Schichtzulagen 8 Abs. 5 TVöD BA / ZA Bezeichnung erte v. H echselschichtzulage (stundenweise) 0, Schichtzulage (stundenweise) 0, echselschichtzulage (stundenweise) für polizeizulagenberechtigte Tarifbeschäftigte der FKS (Kürzung um 25 v. H. analog den Konkurrenzregelungen der EZulV für Beamte des Bundes i. d. F. der 9.V zur Änderung der EZulV) 0, Schichtzulage (stundenweise) für polizeizulagenberechtigte Tarifbeschäftigte der FKS (Kürzung um 25 v. H. analog den Konkurrenzregelungen der EZulV für Beamte des Bundes i. d. F. der 9.V zur Änderung der EZulV) 0, Abs. 2 Personalvertretungsgesetz / 3 Abs.4 Kraftfahrer TV-Bund BA / ZA Bezeichnung erte v. H Feiert. Personalrat ohne Anrechnung / Kraftfahrer Feiert. Personalrat mit Anrechnung / Kraftfahrer Nacht. Personalrat / Kraftfahrer Sonntag Personalrat / Kraftfahrer 25 Seite 7 von 22
8 TVöD für Tarifbeschäftigte und Kraftfahrer (ab ) 1.8 Erschwerniszuschläge 19 TVöD i.v.m. 29 MTArb / MTArb BA / ZA Bezeichnung erte v. H EZul (5 %) Noch nicht im Einsatz 0, EZul (15 %) Noch nicht im Einsatz 1, ZuGrp I 0, ZuGrp II 0, ZuGrp III 0, ZuGrp IV 0, ZuGrp V 1, ZuGrp VI 1, ZuGrp VII 1, ZuGrp VIII 1, ZuGrp IX 1, ZuGrp X 2, ZuGrp XI 3, ZuGrp XII 4, ZuGrp XIII 5, Erschwerniszuschlag / Tag 1, Toilettenzulage ( 29 MTArb, BMF-Erl. v Z C /85 an BfF; BMF-Erl. v Z B 4 JP /85 an FD en - ohne Berlin) egfall ab , Motorsägenzulage (Rdschr. BMF v Z B 4 P /78; LohnzuschlagsTV Nr. 52 d. Sonderkataloges f. BP und Beschaffungsstelle des BMI) egfall ab Erschw. 0,2 ( 3 Abs. 5 Lohnzuschlags TV) 2038 Schießplatzzulage (nur AG 458) (BImA vom 21. ktober ZEP - P / ) 2041 Reinigung Hundezwinger BP (Schreiben Bs III 34 v unter Bezug auf BMI - Erl. an die Beschaffungsstelle des BMI in Bonn Duisdorf v Z I /01); egfall ab ,48 0,10 0,42 0,48 Seite 8 von 22
9 TVöD für Tarifbeschäftigte und Kraftfahrer (ab ) BA / ZA Bezeichnung erte v. H Zuschlag Seilklettertechnik (TV-ald-Bund Niederschriftserkl. Nr.3 zu 3 Nr. 4 Satz 2a) Gilt ab Zuschlag Hubarbeitsbühne (TV-ald-Bund Niederschriftserkl. Nr.3 zu 3 Nr. 4 Satz 2b) Gilt ab Gipsformer ( 3 TV für Arbeiter der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ) 5,03 1,28 0,21 Seite 9 von 22
10 TVöD für Tarifbeschäftigte und Kraftfahrer (ab ) 1.9 Gilt nur für Kraftfahrer TV Bund (Individuelles Stundenentgelt) BA / ZA Bezeichnung erte v. H Rufbereitschaft 12, Rufbereitschaft P 2 200, Rufbereitschaft P 4 400,00 Besondere Hinweise zum Thema Entgelte für Rufbereitschaft bei ATZ Die Ausführungen unter Punkt 1.4 gelten entsprechend. Seite 10 von 22
11 TVAöD für AZUBIS (ab ) 1.10 TVAöD Auszubildende Überstunden 8a TVAöD i.v.m. 8 Abs. 2 und 7 Abs. 7 und 8 TVöD BA / ZA Bezeichnung erte v. H. a. Überstunden mit Zeitzuschlag (programmgestützt wird der Zeitzuschlag berücksichtigt) 1301 Überstunden nicht dienstplanmäßig Überstunden nicht dienstplanmäßig Überstunden dienstplanmäßig Überstunden dienstplanmäßig Überstunden nicht dienstplanmäßig Überstunden nicht dienstplanmäßig Überstunden dienstplanmäßig Überstunden dienstplanmäßig Zeitzuschläge 8a TVAöD i.v.m. Abs. 1 TVöD BA / ZA Bezeichnung erte v. H. a. Überstunden nicht dienstplanmäßig 1401 Überstunden nicht dienstplanmäßig Überstunden nicht dienstplanmäßig Überstunden dienstplanmäßig Überstunden dienstplanmäßig 15 b. Nachtarbeit v Uhr v. 0 4 Uhr, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird (Gem. 3 b Abs. 3 Nr. 1 ESTG steuerfrei bis zu 40 v.h. des steuerlichen Grundlohnes) 20 Seite 11 von 22
12 TVAöD für AZUBIS (ab ) BA / ZA Bezeichnung erte v. H. c. Sonntag 1501 Sonntag 25 d. Feiertag mit und ohne Freizeitausgleich 1502 ohne Freizeitausgleich mit Freizeitausgleich 35 e. Heiligabend/Silvester ab 6 Uhr 1505 Heiligabend/Silvester 35 f. Samstag v Uhr 1506 Samstag Rufbereitschaft ohne Zeitzschlag 8a TVAöD i.v.m. 8 Abs. 3 TVöD (Ind. Zwi./Endst. Vorrangig) BA / ZA Bezeichnung erte v. H Rufbereitschaft stundenweise (bis zu 12 Stunden ununterbrochen) 1702 Rufbereitschaft pauschal P 2 (tageweise Eingabe) (Montag Freitag) 1703 Rufbereitschaft pauschal P 4 (tageweise Eingabe) (Samstag bis Sonntag, sowie für Feiertage) 12, Bereitschaftsdienst 8a TVAöD i.v.m. 8 Abs. 4 TVöD BA / ZA Bezeichnung erte v. H Bereitschaftsdienst (ehemalige Regelung MTArb) Ungültig Erfassung über Betragszulage 1612 Bereitschaftsdienst (ehemalige Regelung BAT) Ungültig Erfassung über Betragszulage Seite 12 von 22
13 Beamte Gilt ab Beamte 2.1 Beamte: nachfolgende Schlüsselzahlen gelten ab dem Beträge: Stand Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) BA ZA Bezeichnung Zulage für Dienst an Sonntagen gem. 3b Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerfrei bis zu 50 v.h. des Zulage für Dienst an gesetzlichen ochenfeiertagen gem. 3b Abs. 1 Nr. 3 EStG steuerfrei bis zu 125 v.h. des Zulage für Dienst an den Samstagen vor stern und Pfingsten nach 12 Uhr steuerpflichtig Zulage für Dienst am 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen, in der Zeit von Uhr steuerpflichtig Zulage für Dienst an Samstagen in der Zeit zwischen 13 Uhr und 20 Uhr ( 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EZulV) steuerpflichtig Zulage für Dienst in der Zeit zwischen 20 Uhr und 06 Uhr (Nachtarbeit) ( 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EZulV) gem. 3b Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerfrei bis zu 25 v.h. des Zulage für Dienst am 24. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr, wenn dieser Tag nicht auf einen Sonntag fällt, in der Zeit von Uhr gem. 3b Abs. 1 Nr. 4 EStG steuerfrei bis zu 150 v.h. des v.h. Satz 0,75 1,51 Seite 13 von 22
14 Beamte Gilt ab BA ZA Bezeichnung Zulage für Dienst in der Zeit von 00 Uhr bis 04 Uhr (Nachtarbeit), wenn die Nachtarbeit vor 00 Uhr aufgenommen wird ( 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EZulV i.v.m. 3b Abs. 3 Nr. 1 EStG) gem. 3b Abs. 3 Nr. 1 EStG steuerfrei bis zu 40 v.h. des Zulage für Dienst an gesetzlichen ochenfeiertagen (nur 1. Mai und eihnachten) in der Zeit von Uhr gem. 3b Abs. 1 Nr. 4 EStG steuerfrei bis zu 150 v.h. des Zulage für Dienst an den Samstagen vor stern und Pfingsten in der Zeit von Uhr ( 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EZulV) gem. 3b Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerfrei bis zu 25 v.h. des Zulage für Dienst an den Samstagen vor stern und Pfingsten in der Zeit von Uhr gem. 3b Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerfrei bis zu 25 v.h. des Zulage für Dienst an Samstagen in der Zeit zwischen 13 Uhr und 20 Uhr im Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst oder im Feuerwehrdienst ( 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.v.m. Abs. 2 EZulV) steuerpflichtig Zulage für Dienst an Sonntagen in der Zeit von und von Uhr gem. 3b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG steuerfrei bis zu 75 v.h. des Zulage für Dienst an Sonntagen in der Zeit von Uhr, wenn der Dienst vor 00 Uhr aufgenommen wird. gem. 3b Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 1 EStG steuerfrei bis zu 90 v.h. des Zulage für Dienst an gesetzlichen ochenfeiertagen in der Zeit von und von Uhr gem. 3b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStG steuerfrei bis zu 150 v.h. des v.h. Satz 1,51 1,51 0,77 Seite 14 von 22
15 Beamte Gilt ab BA ZA Bezeichnung Zulage für Dienst an gesetzlichen ochenfeiertagen in der Zeit von Uhr, wenn der Dienst vor 00 Uhr aufgenommen wird. gem. 3b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 1 EStG steuerfrei bis zu 165 v.h. des Zulage für Dienst an gesetzlichen ochenfeiertagen (nur 1. Mai und eihnachten) in der Zeit von und von Uhr gem. 3b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 EStG steuerfrei bis zu 175 v.h. des Zulage für Dienst an gesetzlichen ochenfeiertagen (nur 1. Mai und eihnachten) in der Zeit von Uhr, wenn der Dienst vor 00 Uhr aufgenommen wird. gem. 3b Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 Nr. 1 EStG steuerfrei bis zu 190 v.h. des Zulage für Dienst am 24. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr, wenn dieser Tag nicht auf einen Sonntag fällt, in der Zeit von Uhr gem. 3b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 EStG steuerfrei bis zu 175 v.h. des Zulage für Dienst am 31. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr, wenn dieser Tag nicht auf einen Sonntag fällt, in der Zeit von Uhr gem. 3b Abs. 1Nr. 3 EStG steuerfrei bis zu 125 v.h. des Zulage für Dienst am 31. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr, wenn dieser Tag nicht auf einen Sonntag fällt, in der Zeit von Uhr gem. 3b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStG steuerfrei bis zu 150 v.h. des v.h. Satz Seite 15 von 22
16 Beamte Gilt ab Mehrarbeitsvergütung BA ZA Bezeichnung v.h. Satz 18 Mehrarbeitsvergütung, der Stundensatz wird in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe ermittelt. Seite 16 von 22
17 Beamte Gilt bis Beamte: nachfolgende Schlüsselzahlen gelten bis einschl Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) BA ZA Bezeichnung v.h. Satz Zulage für Dienst an Sonntagen gem. 3b Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerfrei bis zu 50 v.h. des Zulage für Dienst an gesetzlichen ochenfeiertagen gem. 3b Abs. 1 Nr. 3 EStG steuerfrei bis zu 125 v.h. des Zulage für Dienst an den Samstagen vor stern und Pfingsten nach 12 Uhr steuerpflichtig Zulage für Dienst am 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen, in der Zeit von Uhr steuerpflichtig Zulage für Dienst an Samstagen in der Zeit zwischen 13 Uhr und 20 Uhr ( 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EZulV) steuerpflichtig Zulage für Dienst in der Zeit zwischen 20 Uhr und 06 Uhr (Nachtarbeit) ( 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EZulV) gem. 3b Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerfrei bis zu 25 v.h. des Zulage für Dienst am 24. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr, wenn dieser Tag nicht auf einen Sonntag fällt, in der Zeit von Uhr gem. 3b Abs. 1 Nr. 4 EStG steuerfrei bis zu 150 v.h. des 0,64 0,59 1,28 1,18 Seite 17 von 22
18 Beamte Gilt bis BA ZA Bezeichnung v.h. Satz Zulage für Dienst in der Zeit von 00 Uhr bis 04 Uhr (Nachtarbeit), wenn die Nachtarbeit vor 00 Uhr aufgenommen wird ( 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EZulV i.v.m. 3b Abs. 3 Nr. 1 EStG) gem. 3b Abs. 3 Nr. 1 EStG steuerfrei bis zu 40 v.h. des Zulage für Dienst an gesetzlichen ochenfeiertagen (nur 1. Mai und eihnachten) in der Zeit von Uhr gem. 3b Abs. 1 Nr. 4 EStG steuerfrei bis zu 150 v.h. des Zulage für Dienst an den Samstagen vor stern und Pfingsten in der Zeit von Uhr gem. 3b Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerfrei bis zu 25 v.h. des Zulage für Dienst an den Samstagen vor stern und Pfingsten in der Zeit von Uhr gem. 3b Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerfrei bis zu 25 v.h. des Zulage für Dienst an Samstagen in der Zeit zwischen 13 Uhr und 20 Uhr im Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst oder im Feuerwehrdienst ( 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.v.m. Abs. 2 EZulV) steuerpflichtig Zulage für Dienst an Sonntagen in der Zeit von und von Uhr gem. 3b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG steuerfrei bis zu 75 v.h. des Zulage für Dienst an Sonntagen in der Zeit von Uhr, wenn der Dienst vor 00 Uhr aufgenommen wird. gem. 3b Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 1 EStG steuerfrei bis zu 90 v.h. des Zulage für Dienst an gesetzlichen ochenfeiertagen in der Zeit von und von Uhr gem. 3b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStG steuerfrei bis zu 150 v.h. des 1,28 1,18 1,28 1,18 0,77 0,71 Seite 18 von 22
19 Beamte Gilt bis BA ZA Bezeichnung v.h. Satz Zulage für Dienst an gesetzlichen ochenfeiertagen in der Zeit von Uhr, wenn der Dienst vor 00 Uhr aufgenommen wird. gem. 3b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 1 EStG steuerfrei bis zu 165 v.h. des Zulage für Dienst an gesetzlichen ochenfeiertagen (nur 1. Mai und eihnachten) in der Zeit von und von Uhr gem. 3b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 EStG steuerfrei bis zu 175 v.h. des Zulage für Dienst an gesetzlichen ochenfeiertagen (nur 1. Mai und eihnachten) in der Zeit von Uhr, wenn der Dienst vor 00 Uhr aufgenommen wird. gem. 3b Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 Nr. 1 EStG steuerfrei bis zu 190 v.h. des Zulage für Dienst am 24. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr, wenn dieser Tag nicht auf einen Sonntag fällt, in der Zeit von Uhr gem. 3b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 EStG steuerfrei bis zu 175 v.h. des Zulage für Dienst am 31. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr, wenn dieser Tag nicht auf einen Sonntag fällt, in der Zeit von Uhr gem. 3b Abs. 1Nr. 3 EStG steuerfrei bis zu 125 v.h. des Zulage für Dienst am 31. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr, wenn dieser Tag nicht auf einen Sonntag fällt, in der Zeit von Uhr gem. 3b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStG steuerfrei bis zu 150 v.h. des Seite 19 von 22
20 Beamte Gilt bis Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) Nur für Anwendung des 6 der 2. Besoldungs-Übergangsverordnung Längerfristige Tätigkeit im bisherigen Bundesgebiet ( nur estwerte ) BA ZA Bezeichnung v.h. Satz wie BA/ ZA 15/ wie BA/ ZA 15/ wie BA/ ZA 15/ wie BA/ ZA 15/ wie BA/ ZA 15/ 06 0, wie BA/ ZA 15/ 07 1, wie BA/ ZA 15/ wie BA/ ZA 15/ 11 1, wie BA/ ZA 15/ wie BA/ ZA 15/ 23 1, wie BA/ ZA 15/ wie BA/ ZA 15/ 26 0, wie BA/ ZA 15/ wie BA/ ZA 15/ 29 Seite 20 von 22
21 Beamte Gilt bis BA ZA Bezeichnung v.h. Satz wie BA/ ZA 15/ wie BA/ ZA 15/ wie BA/ ZA 15/ wie BA/ ZA 15/ wie BA/ ZA 15/ wie BA/ ZA 15/ wie BA/ ZA 15/ Mehrarbeitsvergütung BA ZA Bezeichnung v.h. Satz 18 Mehrarbeitsvergütung 18 Mehrarbeitsvergütung, der Stundensatz wird in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe ermittelt. Seite 21 von 22
22 Legende 3 Legende BA ZA Bezeichnung v.h. - Satz Zuschlagsart Bezugsart xx = "blank", das Feld Zuschlagsart ist bei diesen Bezugsarten nicht zu füllen Ist der Anteil der erfahrungsgemäß durchschnittlich anfallenden Zeit der Arbeitsleistung während des Bereitschaftsdienstes < 100 %, sind die Stunden entsprechend gekürzt einzugeben. 17 Bei der Bezugsart 17 wird die erfasste Stundenzahl mit dem entsprechenden Prozentsatz gekürzt. Beispiel: Bei 10 erfassten Stunden mit der Zuschlagsart 03 werden 1,25 Stunden mit 125 % des auf eine Stunde entfallenden Anteils gezahlt. Seite 22 von 22
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