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1 Zwischenruf: Was sind eigentlich pflegerelevante Daten die gespeichert werden dürfen? Dr. Carola Drechsler Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 30. August 2012 Kiel

2 Inhalt Die sieben Säulen des ULD Datenschutzrecht (BDSG, LDSG, SGB, StGB) Rechtliche Grundlagen für die Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten 20 Abs. 9 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz Schleswig- Holstein (SbStG) Pflegedokumentation Pflegedokumentation Dr. Carola Drechsler ULD 2

3 Die 7 Säulen des ULD Prüfung Beratung Schulung inkl. DATEN- SCHUTZ- AKADEMIE IT-Labor Modellprojekte Gütesiegel Audit Primäre Adressaten: Verwaltung Wirtschaft Bürger Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung Pflegedokumentation Dr. Carola Drechsler ULD 3

4 Datenschutzrecht Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anwendungsbereich Nicht-öffentliche Stellen (Unternehmen) Öffentliche Stellen des Bundes Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Anwendungsbereich Öffentliche Stellen des Landes StGB 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen Pflegedokumentation Dr. Carola Drechsler ULD 4

5 Systematik des BDSG: Wem gehören die Daten? Grundsätzlich: Alles ist erlaubt, es sei denn es ist verboten! Datenschutzrecht? Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ( 4 Absatz 1 BDSG) Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt wenn eine Rechtsvorschrift die Datenverarbeitung erlaubt Die Datenverarbeitung muss gerechtfertigt sein. Pflegedokumentation Dr. Carola Drechsler ULD 5

6 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für Prozessdokumentationen (Kapitel 15.1 der Prüfrichtlinien) Einrichtungen der stationären Pflege sind in der Regel nicht-öffentliche Stellen (Wirtschaftsunternehmen), daher richtet sich die rechtliche Beurteilung der Datenverarbeitung nach dem 2. Abschnitt des BDSG und 203 StGB Maßgeblich 28 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 6 BDSG Pflegedokumentation Dr. Carola Drechsler ULD 6

7 Rechtliche Bewertung Erfüllung eigener Geschäftszwecke 28 Abs. 1 BDSG Erheben und Speichern personenbezogener Daten Für Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist Pflegedokumentation Dr. Carola Drechsler ULD 7

8 Rechtliche Bewertung Erfüllung eigener Geschäftszwecke 28 Abs. 1 BDSG Beachte: 3 Abs. 9, 28 Abs. 6, 28 Abs. 7 BDSG Besondere Arten personenbezogener Daten 3 Abs. 9 BDSG Gesundheitsangaben 28 Abs. 6 BDSG Erhebung, Verarbeitung und Nutzung besondere Arten personenbezogener Daten nur mit Einwilligung Aber: 28 Abs. 7 BDSG Erhebung zulässig, wenn zum Zweck der Gesundheitsvorsorge, der medizinischen Diagnostik, der Gesundheitsversorgung oder Behandlung oder für die Verwaltung von Gesundheitsdiensten erforderlich und die Verarbeitung der Daten durch ärztliches Personal oder durch sonstige Personen erfolgt, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen Pflegedokumentation Dr. Carola Drechsler ULD 8

9 Rechtliche Bewertung Alle von 28 Abs. 7 BDSG erfassten personenbezogenen Daten dürfen zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke erhoben werden Soweit Daten davon nicht umfasst sind, bedarf es einer Einwilligung nach 4a Abs. 3 BDSG Freiwillig Schriftlich Informiert Widerrufsmöglichkeit Bezogen ausdrücklich auch auf die besonderen personenbezogenen Daten Pflegedokumentation Dr. Carola Drechsler ULD 9

10 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz Schleswig-Holstein 20 Abs. 9 SbStG Prüfrichtlinien für Regelprüfungen Um eine möglichst einheitliche Durchführung der Prüfungen sicherzustellen, erlässt das zuständige Ministerium eine Richtlinie im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden. Der Landespflegeausschuss ist zu beteiligen. Kommt das Einvernehmen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht zu Stande, entscheidet das zuständige Ministerium. Pflegedokumentation Dr. Carola Drechsler ULD 10

11 Durchführungsverordnung zum SbStG Schleswig-Holstein 35 SbStG-DVO Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (1) Der Träger hat im Hinblick auf Prüfungen durch die zuständige Behörde Aufzeichnungen zu führen über 3. den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Qualifikation der Beschäftigten, deren regelmäßige Arbeitszeit, die von ihnen in der Einrichtung ausgeübte Tätigkeit, die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses sowie die Dienstpläne, 4. den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht, den Betreuungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner sowie bei pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern die Pflegestufe, 6. die Pflegeplanungen und die Pflegeverläufe für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner, 7. die für Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung aufgestellten Förder- und Hilfepläne einschließlich deren Umsetzung, 9. die freiheitsbeschränkenden und die freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Bewohnerinnen und Bewohnern aufgrund richterlicher Anordnung sowie der Angabe der oder des für die Anordnung der Maßnahme Verantwortlichen, 10. die für die Bewohnerinnen und Bewohner verwalteten Geldbeträge oder Wertsachen. (2) Betreibt der Träger mehr als eine Einrichtung, sind für jede Einrichtung gesonderte Aufzeichnungen zu führen. (3) Der Träger hat die Aufzeichnungen nach Absatz 1 sowie die sonstigen Unterlagen und Belege über den Betrieb einer Einrichtung fünf Jahre aufzubewahren. Danach sind sie zu löschen. Soweit die Aufzeichnungen personenbezogene Daten enthalten, sind sie so aufzubewahren, dass nur Berechtigte Zugang haben. Pflegedokumentation Dr. Carola Drechsler ULD 11

12 Prüfrichtlinien für Regelprüfungen nach 20 Abs. 9 SbStG Schleswig-Holstein Kapitel 15 Prozessqualität Prozessdokumentation erforderlich Erhebung pflegerelevanter personenbezogener Daten Stamm-/Grunddaten (Personalien, Angehörige, rechtliche Betreuer, Leistungsträger usw.) Einschränkungen Medizinische Daten Biografische Daten Pflegedokumentation Dr. Carola Drechsler ULD 12

13 Pflegerelevante Daten? Welche personenbezogenen Daten sind pflegerelevant? Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten durch den Pflegedienst muss erforderlich sein, um eigene Aufgaben zu erfüllen Problem ihrer Anfrage: Welche Daten für die Aufgabenerfüllung erforderlich sind, ist keine datenschutzrechtliche Frage, sondern primär eine aus fachlicher Sicht zu beantwortenden Frage Pflegedokumentation Dr. Carola Drechsler ULD 13

14 Konkrete Datenerhebung und -speicherung Maßgeblich ist die Erforderlichkeit der personenbezogenen Daten für die Aufgabenerfüllung Daher: Definition der Aufgabe Definition der Handlungsmöglichkeiten/des Handlungsbedarfs (für jeden einzelnen Betroffenen!!!) Auflistung der dafür erforderlichen personenbezogenen Daten Pflegedokumentation Dr. Carola Drechsler ULD 14

15 Datensicherheitsniveau Hohe Anforderungen an Integrität, Vertraulichkeit, Revisionsfähigkeit, Verfügbarkeit, Authentizität und Transparenz Hohe Anforderung an Kontrolle: LfD nach 38 BDSG Staatliche Schutzpflicht bzgl. Vertraulichkeit und Integrität Soweit möglich keine Anbindung pflegedienstlicher Rechner an öffentliche Netze Pflegedokumentation Dr. Carola Drechsler ULD 15

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Dr. Carola Drechsler Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Holstenstraße Kiel / Pflegedokumentation Dr. Carola Drechsler ULD 16

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