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1 Überarbeitet am: Materialnummer: Seite 1 von 15 ABSCHNITT 1: des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Stabilisator 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das bereitstellt Firmenname: Straße: Lüßhof 100 Ort: Offingen Telefon: Internet: Auskunftgebender Bereich: 1.4. Notrufnummer: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Telefax: sdb@geiss-gmbh.de Laborleiter - Telefon : Giftnotrufzentrale München - Telefon : Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1B Karzinogenität: Karz. 2 Reproduktionstoxizität: Repr. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 2 Gefahrenhinweise: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann vermutlich Krebs erzeugen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Tetrachlorethylen N-Methylmorpholin 2,4-Di-tert-butylphenol Signalwort: Piktogramme: Gefahr

2 Überarbeitet am: Materialnummer: Seite 2 von 15 Gefahrenhinweise H314 H317 H336 H351 H361d H411 Sicherheitshinweise P260 P280 P303+P361+P353 P305+P351+P338 P Sonstige Gefahren PBT: vpvb: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann vermutlich Krebs erzeugen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. GHS-Einstufung Tetrachlorethylen Carc. 2, Repr. 2, Skin Irrit. 2, Eye Irrit. 2, Skin Sens. 1B, STOT SE 3, Aquatic Chronic 2; H351 H361 H315 H319 H317 H336 H N-Methylmorpholin Flam. Liq. 2, Acute Tox. 4, Skin Corr. 1B, Eye Dam. 1; H225 H302 H314 H ,4-Di-tert-butylphenol Diisopropylamin Skin Irrit. 2, Eye Dam. 1, Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic 1; H315 H318 H400 H Flam. Liq. 2, Acute Tox. 3, Acute Tox. 4, Skin Corr. 1B, STOT SE 3; H225 H331 H302 H314 H335 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. Weitere Angaben Aufgrund Artikel 2, Absatz 7d der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind wir als Recyclingunternehmen von der eigenen Registrierung befreit. Anteil 85 - < 90 % 5 - < 10 % 1 - < 5 % < 1 % ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen. Selbstschutz des Ersthelfers.

3 Überarbeitet am: Materialnummer: Seite 3 von 15 Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Bei Gefahr von Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit Polyethylenglykol, anschließend mit viel Wasser. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Ärztliche Behandlung notwendig. Nach Augenkontakt Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Kohlendioxid (CO2). alkoholbeständiger Schaum. Wassersprühstrahl. Ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Nicht entzündbar. Im Brandfall können entstehen: Gase/Dämpfe, ätzend. Gase/Dämpfe, reizend. Chlorwasserstoff (HCl). Chlor (Cl2). Phosgen. Stickoxide (NOx). Kohlendioxid (CO2). Kohlenmonoxid 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Vollschutzanzug. Zusätzliche Hinweise Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der Gefahrenzone entfernen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung verwenden Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Mechanisch aufnehmen und in geeigneten

4 Überarbeitet am: Materialnummer: Seite 4 von 15 Behältern zur Entsorgung bringen Verweis auf andere Abschnitte Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Die Dämpfe des Produktes sind schwerer als Luft und können sich am Boden, in Gruben, Kanälen und Kellern in höherer Konzentration sammeln. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Eine Notkühlung ist für den Fall eines Umgebungsbrandes vorzusehen Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten. Unter Verschluss aufbewahren. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise Nicht zusammen lagern mit: Alkalien (Laugen). Säure. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Vor Hitze schützen. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Lagertemperatur: C Lagerklasse nach TRGS 510: 7.3. Spezifische Endanwendungen Stabilisator 8A (Brennbare ätzende Gefahrstoffe) ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) ppm mg/m³ F/m³ Spitzenbegr. Art Tetrachlorethylen (Per) (II) Biologische Grenzwerte (TRGS 903) Parameter Grenzwert Unters.- material Proben.- Zeitpunkt Tetrachlorethylen (Tetrachlorethen) Tetrachlorethylen 200 µg/l B e (16 h) (Tetrachlorethen)

5 Überarbeitet am: Materialnummer: Seite 5 von 15 DNEL-/DMEL-Werte DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert Tetrachlorethylen Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 138 mg/m³ Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ systemisch 275 mg/m³ Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 34,9 mg/kg KG/d Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 34,5 mg/m³ Verbraucher DNEL, akut inhalativ systemisch 138 mg/m³ Verbraucher DNEL, langzeitig dermal systemisch 23 mg/kg KG/d Verbraucher DNEL, langzeitig oral systemisch 1,3 mg/kg KG/d N-Methylmorpholin Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 1,3 mg/m³ Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 1,11 mg/kg KG/d Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 0,39 mg/m³ Verbraucher DNEL, langzeitig dermal systemisch 0,67 mg/kg KG/d Verbraucher DNEL, langzeitig oral systemisch 0,67 mg/kg KG/d ,4-Di-tert-butylphenol Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 44,1 mg/m³ Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 6,25 mg/kg KG/d Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 13 mg/m³ Verbraucher DNEL, langzeitig oral systemisch 3,75 mg/kg KG/d Diisopropylamin Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 5 mg/m³ Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ systemisch 18 mg/m³ Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ lokal 5 mg/m³ Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ lokal 18 mg/m³ Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 0,5 mg/kg KG/d Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal lokal 0,22 mg/cm² Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 0,6 mg/m³ Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ lokal 0,6 mg/m³ Verbraucher DNEL, langzeitig oral systemisch 0,083 mg/kg KG/d

6 Überarbeitet am: Materialnummer: Seite 6 von 15 PNEC-Werte Umweltkompartiment Tetrachlorethylen Süßwasser Meerwasser Süßwassersediment Meeressediment Mikroorganismen in Kläranlagen Boden N-Methylmorpholin Süßwasser Süßwasser (intermittierende Freisetzung) Meerwasser Süßwassersediment Meeressediment Sekundärvergiftung Mikroorganismen in Kläranlagen Boden ,4-Di-tert-butylphenol Süßwasser Meerwasser Süßwassersediment Meeressediment Sekundärvergiftung Mikroorganismen in Kläranlagen Boden Diisopropylamin Süßwasser Meerwasser Süßwassersediment Meeressediment Mikroorganismen in Kläranlagen Boden Wert 0,051 mg/l 0,0051 mg/l 0,903 mg/kg 0,0903 mg/kg 11,2 mg/l 0,01 mg/kg 1,2 mg/l 12 mg/l 0,12 mg/l 54 mg/kg 5,41 mg/kg 6,67 mg/kg 100 mg/l 10,1 mg/kg 0,00146 mg/l 0, mg/l 0,661 mg/kg 0,0661 mg/kg 33,33 mg/kg 0,1 mg/l 0,1314 mg/kg 0,5 mg/l 0,05 mg/l 5,1 mg/kg 0,51 mg/kg 28,6 mg/l 0,56 mg/kg 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Schutz- und Hygienemaßnahmen Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor Arbeitsbeginn lösemittelbeständige Hautschutzpräparate verwenden. Hautschutzplan erstellen und beachten! Vor den Pausen und bei Arbeitsende

7 Überarbeitet am: Materialnummer: Seite 7 von 15 Hände und Gesicht gründlich waschen, ggf. duschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Getrennte Aufbewahrung der Arbeitskleidung. Augen-/Gesichtsschutz Dicht schließende Schutzbrille. Gestellbrille. (DIN EN 166) Handschutz Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE -Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Vor Gebrauch auf Dichtheit / Undurchlässigkeit überprüfen. Die Schutzhandschuhe sollen bei den ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden. Körperschutz Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Chemikalienbeständige Sicherheitsschuhe. Atemschutz Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) (DIN EN 133). Gasfiltergerät (DIN EN 141). Kombinationsfiltergerät (EN 14387), Filtergerät (Vollmaske oder Mundstückgarnitur) mit Filter: A; Siedepunkt / Siedebereich: > 65 C; Farbe: braun ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Geruch: ph-wert: Zustandsänderungen Schmelzpunkt: Siedebeginn und Siedebereich: Flammpunkt: Entzündlichkeit Feststoff: Gas: flüssig gelb nach: Amine Explosionsgefahren nicht explosionsgefährlich. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: Zündtemperatur: Selbstentzündungstemperatur Feststoff: Gas: Zersetzungstemperatur: Brandfördernde Eigenschaften Nicht oxidierend. Dampfdruck: (bei 20 C) Dichte (bei 20 C): Schüttdichte: nicht bestimmt 115 C > 100 C 2 Vol.-% 11 Vol.-% Keine Daten verfügbar > 150 C 19 hpa 1,495 g/cm³

8 Überarbeitet am: Materialnummer: Seite 8 von 15 Wasserlöslichkeit: Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln mischbar mit den meisten organischen Lösemitteln Verteilungskoeffizient: Dyn. Viskosität: Kin. Viskosität: Dampfdichte: Verdampfungsgeschwindigkeit: 9.2. Sonstige Angaben Geruchsschwelle: nicht bestimmt praktisch unlöslich nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Reaktivität Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf Chemische Stabilität Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil. Zersetzung erfolgt ab Temperaturen von: > 150 C Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reagiert mit: Metall, unedel. Alkalimetalle. Erdalkalimetalle. Sauerstoff. Säure. Alkalien (Laugen). Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich Zu vermeidende Bedingungen Licht. Hitze. Luft-/Sauerstoffzutritt Unverträgliche Materialien Starke Säure Alkalien (Laugen). Sauerstoff. Alkalimetalle. Erdalkalimetalle. pulverförmige Metalle Gefährliche Zersetzungsprodukte Gase/Dämpfe, giftig. Gase/Dämpfe, ätzend. Gase/Dämpfe, reizend. Chlor. Phosgen. Stickoxide (NOx). Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. Chlorwasserstoff (HCl). ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

9 Überarbeitet am: Materialnummer: Seite 9 von 15 Expositionsweg Dosis Spezies Quelle Methode Tetrachlorethylen oral LD mg/kg Ratte inhalativ (4 h) Dampf LC mg/l Ratte N-Methylmorpholin oral dermal LD ,3 mg/kg LD50 > 3000 mg/kg inhalativ (1 h) Dampf LC50 119,5-130,2 mg/l ,4-Di-tert-butylphenol oral Diisopropylamin oral dermal LD50 > 2000 mg/kg LD mg/kg LD50 > 2000 < 5000 mg/kg Ratte Kaninchen Ratte Ratte Ratte Ratte Hersteller Hersteller inhalativ (4 h) Dampf LC50 5,35 mg/l Ratte inhalativ Aerosol ATE 0,5 mg/l Reiz- und Ätzwirkung Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden. Sensibilisierende Wirkungen Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (Tetrachlorethylen) Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Kann vermutlich Krebs erzeugen. (Tetrachlorethylen) Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Keimzell-Mutagenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (Tetrachlorethylen) Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Einatmen verursacht narkotische Wirkung/Rausch. Gefahr der Hautresorption. reizend. Gesundheitsschädlich. Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Sonstige Angaben zu Prüfungen Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren! Erfahrungen aus der Praxis Sonstige Beobachtungen Einatmen verursacht narkotische Wirkung/Rausch. Gefahr der Hautresorption. reizend. Gesundheitsschädlich. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Toxizität Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

10 Überarbeitet am: Materialnummer: Seite 10 von Aquatische Toxizität Dosis [h] [d] Spezies Quelle Tetrachlorethylen Akute Fischtoxizität LC50 5 mg/l 96 h Limanda limanda Akute Algentoxizität ErC50 3,64 72 h Chlamydomonas mg/l reinhardtii Akute Crustaceatoxizität N-Methylmorpholin EC50 8,5 mg/l 48 h Daphnia magna (Großer Wasserfloh) Akute Fischtoxizität LC mg/l 96 h Leuciscus idus Hersteller (Goldorfe) Akute Algentoxizität ErC50 291,2 96 h Desmodesmus mg/l subspicatus Akute Crustaceatoxizität EC50 > 100 mg/l Crustaceatoxizität NOEC > 100 mg/l 2,4-Di-tert-butylphenol 48 h Daphnia magna Hersteller (Großer Wasserfloh) 21 d Daphnia magna (Großer Wasserfloh) Akute Fischtoxizität LC50 > 0,1 96 h Oncorhynchus mykiss mg/l (Regenbogenforelle) Akute Algentoxizität ErC50 0,37 72 h Desmodesmus mg/l subspicatus Akute Crustaceatoxizität Algentoxizität EC50 0,5 mg/l 48 h Daphnia magna (Großer Wasserfloh) NOEC 0,073 mg/l 3 d Desmodesmus subspicatus Crustaceatoxizität NOEC 0,1 mg/l 21 d Daphnia magna (Großer Wasserfloh) Akute Bakterientoxizität (> 10 mg/l) 3 h Belebtschlamm Diisopropylamin Akute Fischtoxizität LC mg/l 96 h Gasterosteus aculeatus (Stichling) Akute Algentoxizität ErC50 20 mg/l 96 h Selenastrum sp. Fischtoxizität NOEC 582 mg/l 35 d Gasterosteus aculeatus (Stichling) Algentoxizität NOEC 5 mg/l 4 d Selenastrum sp. Crustaceatoxizität NOEC 32 mg/l 2 d Daphnia magna (Großer Wasserfloh) Akute Bakterientoxizität (> 100 mg/l) 3 h Belebtschlamm Methode DIN Persistenz und Abbaubarkeit Das Produkt wurde nicht geprüft.

11 Überarbeitet am: Materialnummer: Seite 11 von Methode Wert d Quelle Bewertung Tetrachlorethylen OECD 301C/ ISO 9408/ EEC 92/69/V, C.4-F 11 % 28 Nicht leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien). N-Methylmorpholin OECD 302B/ ISO 9888/ EEC 92/69/V, C.9 90 % 28 Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien) OECD 301F 75 % 28 Hersteller Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien) 2,4-Di-tert-butylphenol OECD 302 C 0 % 28 Nicht leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien). Diisopropylamin OECD 301D/ EEC 92/69/V, C.4-E 11 % 28 Nicht leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien) Bioakkumulationspotenzial Das Produkt wurde nicht geprüft. Verteilungskoeffizient n-oktanol/wasser Tetrachlorethylen 2,53 Log Pow N-Methylmorpholin - 0, ,4-Di-tert-butylphenol 4, Diisopropylamin 0,4 BCF BCF Spezies Tetrachlorethylen 49 Lepomis macrochirus (Sonnenbarsch) N-Methylmorpholin < 10 Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle) Quelle Hersteller ,4-Di-tert-butylphenol Cyprinus carpio (Karpfen) Mobilität im Boden Das Produkt wurde nicht geprüft Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Andere schädliche Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. Weitere Hinweise Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlungen zur Entsorgung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Kontaminierte Verpackungen sind

12 Überarbeitet am: Materialnummer: Seite 12 von 15 wie der Stoff zu behandeln. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) UN-Nummer: UN Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: III TETRACHLORETHYLEN 6.1 Gefahrzettel: 6.1 Klassifizierungscode: T1 Begrenzte Menge (LQ): 5 L Freigestellte Menge: E1 Beförderungskategorie: 2 Gefahrnummer: Tunnelbeschränkungscode: 60 E Binnenschiffstransport (ADN) UN-Nummer: UN Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel: 6.1 TETRACHLORETHYLEN Klassifizierungscode: Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ): Freigestellte Menge: Seeschiffstransport (IMDG) T L E UN-Nummer: UN Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel: 6.1 TETRACHLOROETHYLENE Marine pollutant: Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ): Freigestellte Menge: EmS: P - 5 L E1 F-A, S-A

13 Überarbeitet am: Materialnummer: Seite 13 von 15 Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR) UN-Nummer: UN Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: TETRACHLOROETHYLENE 6.1 Gefahrzettel: 6.1 III Begrenzte Menge (LQ) Passenger: Passenger LQ: Freigestellte Menge: IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: IATA-Maximale Menge - Passenger: IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: IATA-Maximale Menge - Cargo: Umweltgefahren UMWELTGEFÄHRDEND: 2 L Y642 E1 ja L L Gefahrauslöser: Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Giftig. TETRACHLOROETHYLENE Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII): Eintrag 3: Tetrachlorethylen; N-Methylmorpholin; Diisopropylamin Eintrag 40: N-Methylmorpholin; Diisopropylamin Angaben zur IE-Richtlinie 2010/75/EU (VOC): Angaben zur SEVESO III-Richtlinie 2012/18/EU: Nationale Vorschriften Beschäftigungsbeschränkung: Technische Anleitung Luft I: Anteil: Technische Anleitung Luft II: Anteil: Wassergefährdungsklasse: 100 % E2 Gewässergefährdend Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten ( 22 JArbSchG). Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten ( 11 und 12 MuSchG) I: Organische Stoffe bei m >= 0.10 kg/h: Konz. 20 mg/m³ < 90 % 5.2.5: Organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff bei m >= 0.50 kg/h: Konz. 50 mg/m³ < 15 % 3 - stark wassergefährdend

14 Überarbeitet am: Materialnummer: Seite 14 von 15 Status: Einstufung von Gemischen gemäß Anlage 1, Nr. 5 AwSV Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (TRGS 905) EG-Nr. Kategorie harmonisierte Einstufung Tetrachlorethylen K 2, M -, RF -, RD 2 Carc. 2; H Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für folgende Stoffe in diesem Gemisch durchgeführt : Tetrachlorethylen N-Methylmorpholin 2,4-Di-tert-butylphenol Diisopropylamin ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Abkürzungen und Akronyme ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road ) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service LC50: Lethal concentration, 50% LD50: Lethal dose, 50% Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Einstufung Skin Corr. 1B; H314 Eye Dam. 1; H318 Skin Sens. 1B; H317 Carc. 2; H351 Repr. 2; H361d STOT SE 3; H336 Aquatic Chronic 2; H411 Einstufungsverfahren Berechnungsverfahren Berechnungsverfahren Berechnungsverfahren Berechnungsverfahren Berechnungsverfahren Berechnungsverfahren Berechnungsverfahren Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H331 Giftig bei Einatmen. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

15 Überarbeitet am: Materialnummer: Seite 15 von 15 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Weitere Angaben Die Angaben in diesem entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. (Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen des Vorlieferanten entnommen.)

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