Asphalt Kontrollprüfung. Kommunalstraßenregelung

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1 Asphalt Kontrollprüfung gemäß Kommunalstraßenregelung (Landkreisregel) für Verkehrsflächen 1

2 Kontrollprüfung Asphalt gemäß - ZTV Asphalt- StB 07/13 - ZTV LW 99/01 Änderung und Ergänzung 2007/11 Asphalt-Kommunalstraßenregelung-LE Feb Asphalt Kommunalstraßenregelung Stand Herausgeber : Bayerischer Landkreistag 2

3 Grundlage der Kontrollprüfungen an Asphaltbefestigungen ist : Die derzeit gültige ZTV Asphalt-StB 07/13, sowie die Bekanntmachung der OBB in Bay. 3

4 Die Kommunalstraßenregelung bedarf einer gesonderten Vereinbarung welche im Bauvertrag festgelegt werden muß. Dabei ist die derzeit aktuelle Fassung zu vereinbaren. 4

5 Unterschiede hinsichtlich - Probenahme - Prüfumfang 5

6 Probenahme nach ZTV Asphalt- StB 07/13 Mischgut + Bohrkerne Eine Entnahmestelle je 6000 m² 6

7 Probenahme nach Kommunalstraßenregel min. 4 Bohrkerne als Sammelprobe ( max. 7 Bohrkerne ) 7

8 Umfang der Kontrollprüfung nach ZTV Asphalt Für jede Schicht und angefangene 6000 m² Einbaufläche eine Probenahmestelle 8

9 Umfang der Kontrollprüfung nach ZTV Asphalt Mischgut(eimer) Korngrößenverteilung Bindemittelgehalt Ring u. Kugel am rückg. Bindemittel elast. Rückstellung am PmB Bindemittel Raumdichte, Rohdichte, Hohlraumgehalt am MPK 9

10 Umfang der Kontrollprüfung nach ZTV Asphalt Eingebaute Schicht (Bohrkern Ø 150 mm) Einbaudicke bzw. Einbaumenge Hohlraumgehalt Verdichtungsgrad Schichtenverbund 10

11 Umfang der Kontrollprüfung nach Kommunalstraßenregelung (Landkreisregelung, ZTV LW) Regelmäßig bilden jeweils 4 Bohrkerne eine Sammelprobe. Überzählige Bohrkerne werden der letzten Sammelprobe zugeschlagen ( max. 3 zusätzliche Bohrkerne) 11

12 Umfang der Kontrollprüfung nach Kommunalstraßenregelung (Landkreisregelung, ZTV LW) Bohrkernentnahme Ø 150 mm 12

13 Umfang der Kontrollprüfung nach Kommunalstraßenregelung (Landkreisregelung, ZTV LW) Mischgutuntersuchung aus Sammelprobe Bohrkerne ( 4 7 BK ) Rohdichte Bindemittelgehalt Kornverteilung RuK ( Erweichungspunkt Ring und Kugel) 13

14 Umfang der Kontrollprüfung nach Kommunalstraßenregelung (Landkreisregelung, ZTV LW) Eigebaute Schicht (Bohrkerne) Schichtdicke, Einbaumenge Hohlraumgehalt ( Schichtenverbund nach Bedarf ) jedes Bohrkerns 14

15 Durchführung der Kontrollprüfung im Bereich der Kommunalstraßenregelung Der Auftraggeber bestimmt und beauftragt die nach RAP- Stra anerkannte Prüfstelle mit der Durchführung der Kontroll- prüfung und trägt gem. ZTV Asphalt-StB die Kosten. 15

16 Abnahmekriterium der Kommunalstraßenregelung Am Mischgut aus der BK Sammelprobe. ( Entnahme von Mischgutproben entfällt ) Bindemittelgehalt, Rohdichte, Kornverteilung, RuK Hier werden die Grenzwerte der derzeit gültigen ZTV Asphalt-StB und den Bekanntmachungen der OBB herangezogen 16

17 Abnahmekriterium der Kommunalstraßenregelung an der fertigen Schicht. Hier werden folgende zul. Höchstwerte für den Hohlraumgehalt festgelegt. - AC T 10,0 Vol.-% - AC TD 6,5 Vol.-% - AC B 8,5 Vol.-% S (min. 2,5 Vol-%) - AC D S 6,5 5,5 Vol.-% (min. 1,5 Vol-%) - AC D N 5,5 Vol.-% - SMA 5,0 Vol.-% Die mit S gekennzeichneten Sorten dürfen die von der OBB festgelegten Mindestwerte nicht unterschreiten 17

18 Kontrollprüfung Schichtdicke Mittelwert der Einbaudicke Asphaltdeckschicht 10 % Asphalttragdeckschicht 10 % Asphalttragschicht 10 % 18

19 Kontrollprüfung Schichtdicke Einzelwert der Einbaudicke Asphaltdeckschicht 25 % Asphalttragdeckschicht 25 % Asphalttrag + Deckschicht 15 % 19

20 Kontrollprüfung Hohlraumgehalt Asphalttragschicht AC T 10,0 Vol.-% Asphalttragdeckschicht AC TD 6,5 Vol.-% Asphaltbinder AC B 8,5 Vol.-% Asphaltdeckschicht AC 16 DS 6,5 Vol.-% Asphaltdeckschicht AC 11+8 DS 5,5 Vol.-% Asphaltdeckschicht AC DN + L 5,5 Vol.-% Asphaltdeckschichten SMA 5,0 Vol.-% 20

21 21

22 Abnahmekriterium der Kommunalstraßenregelung Die auf diese Weise ermittelten Prüfergebnisse werden der Abnahme nach ZTV Asphalt-StB zu Grunde gelegt. Wenn im Bauvertrag Einbaudicken vorgeschrieben sind, auch diese. 22

23 Zusätzliche Kontrollprüfung ( Einengung ) Zusätzliche Bohrkerne sind ausschließlich für die Ermittlung des Abzuges nach Einzelwerten maßgebend. - Hohlraumgehalt - Schichtdicke 23

24 Zusätzliche Kontrollprüfung ( Einengung ) Schichtdicke Einzelwert der Einbaudicke Bei der Kommunalstraßenregel ist eine Einengung bei Hohlraum- und Schichtdickenabweichung nur für den Einzelwert des jeweiligen Bohrkerns und seiner zugehörigen Fläche möglich. 24

25 Zusätzliche Kontrollprüfung Einengung hinsichtlich Hohlraumgehalt + Schichtdicke min. 20 % 25

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dip.-Ing(FH) Lindenweg Oettingen Tel /8555 info@bpi-oettingen Kai Keßler 26

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