Fraktionszwang oder Gewissensfreiheit am Beispiel Sterbehilfe

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1 Fraktionszwang oder Gewissensfreiheit am Beispiel Sterbehilfe Der Bundestag hat sich für ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ausgesprochen. Einzelfallentscheidungen von Ärzten, die Hilfe zum Suizid leisten, bleiben aber straffrei. Für die namentliche Abstimmung wurde der Fraktionszwang aufgehoben. Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten. Der Bundestag stimmte für einen entsprechenden Gesetzentwurf der von einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) vorgelegt worden war. Er erhielt in der Schlussabstimmung 360 von 602 abgegebenen Stimmen. Mit Nein votierten 233 Parlamentarier, 9 Abgeordnete enthielten sich. Der Entwurf stellt die geschäftsmäßige Hilfe bei der Selbsttötung unter Strafe. "Geschäftsmäßig" meint das auf Wiederholung angelegte, organisierte und gewinnorientierte Handeln von Vereinen und Einzelpersonen. Sollte jemand sich dieser Regelung widersetzen, drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Angehörige und nahestehende Personen wären allerdings vor einer Bestrafung geschützt, wenn sie Hilfe zum erwünschten Suizid leisten. Auch Einzelfallentscheidungen von Ärzten sollen nicht sanktioniert werden. Die Verfasser begründeten ihren Vorschlag damit, dass sie einen Gewöhnungseffekt der Gesellschaft an Suizidhilfe und eine Bedrängung alter und kranker Menschen vermeiden wollen. ( ) Das Thema Sterbehilfe wurde seit Jahren in der Bundesrepublik Deutschland parteiübergreifend und auch innerhalb der Parteien sehr kontrovers und emotional diskutiert. Das Grundgesetz lässt den Abgeordneten in Ihrer Meinung grundsätzlich freie Wahl. Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages... sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Auch die öffentliche Meinung ist bei diesem Thema sehr gespalten. Die Volksvertreter befinden sich also in einer Zwangslage, ob sie mit ihrer Partei stimmen sollen oder ihrem Gewissen folgen sollen. 1. Was versteht man unter einem interfraktionellen Antrag? (Buch, S. 234)

2 2. Nennen Sie Unterschiede zwischen freiem und imperativem Mandat. (Buch, S. 248) _ 3. Die Parlamentarier waren bei der Abstimmung nicht dem Fraktionszwang unterworfen. Ist Fraktionszwang mit dem Grundgesetz vereinbar? Begründen Sie Ihre Antwort. 4. Überlegen Sie, welche Gründe für einen Fraktionszwang sprechen können. 5. Beschreiben Sie anhand des Themas, in welchem Konflikt sich die Abgeordneten bei einer Abstimmung im Bundestag befinden. 6. Recherchieren Sie, in welchen europäischen Ländern die Sterbehilfe bereits legal ist. 7. Formulieren Sie eine Bildunterschrift zum Foto.

3 Lösungshinweise 1. Das ist ein Antrag der Fraktionen von verschiedenen Parteien mit einer gemeinsam formulierten Forderung. 2. Ein gewählter Abgeordneter übt sein Mandat im Parlament frei aus und ist dabei an keine Wähleraufträge oder Parteiforderungen gebunden. Er ist niemandem gegenüber verantwortlich. Das imperative Mandat verpflichtet einen Abgeordneten sich an Vorgaben zu halten, die die Vertretenen ihm machen. Das können auch die eigenen Parteimitglieder sein. Folgt er dem Wählerwillen z.b. nicht, kann er sogar abgesetzt werden. 3. Ein förmlicher Fraktionszwang ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, da er gegen Art. 38 GG verstößt. Dennoch gibt es in Parteiendemokratien wie in der Bundesrepublik Deutschland einen informellen Fraktionszwang. 4. Kein Politiker kann auf allen Gebieten eine umfassende Sachkenntnis haben, er muss sich an der Meinung seiner Parteikollegen orientieren. Jede Partei muss sich bei der Durchsetzung ihrer Interessen auf die Parteimitglieder verlassen können. Ohne Fraktionszwang wäre die Beschlussfähigkeit im Parlament sehr eingeschränkt und die Gesetzgebung könnte blockiert werden. 5. Aus Gewissensgründen ist dem Politiker die Erhaltung des Lebens ein schützenswertes Gut. Wenn seine Partei aber einen Antrag zur Erlaubnis der aktiven Sterbehilfe im Parlament durchsetzen will, gerät er in einen Gewissenskonflikt. 6. In den Niederlanden und Belgien ist aktive Sterbehilfe gesetzlich erlaubt. Die Schweiz lässt die Sterbehilfe zu, ohne ein Gesetz dafür verabschiedet zu haben. In Frankreich dürfen die Ärzte Patienten sterben lassen, ohne dabei helfend einzugreifen. 7. individuell Hinweis: Das Thema "Sterbehilfe" kann mit dem nachfolgenden Text und den Fragen noch vertieft behandelt werden.

4 Hamburg - Mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland sind nach einer aktuellen Umfrage für Sterbehilfe. Bei einer schweren Erkrankung möchten 70 Prozent der Befragten die Möglichkeit haben, etwa auf ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zurückzugreifen, wie die Krankenkasse DAK-Gesundheit in Hamburg mitteilte. 22 Foto: D. Claus Prozent der Befragten lehnen dies für sich ab. Ostdeutsche (82 Prozent) wünschen sich häufiger die Möglichkeit der Sterbehilfe als Westdeutsche (67). Die Kasse hat die repräsentative Forsa-Studie mit Befragten in Auftrag gegeben. Auch CDU- Generalsekretär Peter Tauber möchte "aktiver Sterbehilfe einen Riegel vorschieben". Dem Nachrichtenportal "Spiegel Online" sagte Tauber: "Der Spruch "Mein Tod gehört mir" mag zunächst plausibel klingen. Wie will man aber eine Grenze ziehen, damit der Tod nicht plötzlich in den Händen von Angehörigen, Ärzten oder Krankenkassen liegt?" Stattdessen solle man viel stärker über Alternativen wie Palliativmedizin oder die Hospizbewegung sprechen. In der Umfrage wurde nach aktiver Sterbehilfe gefragt. Dass der Bundestag - wie geplant - das Thema gesetzlich neu regelt, stößt nach den Ergebnissen der Umfrage auf breite Zustimmung. 79 Prozent der Befragten finden es gut, wenn sich der Bundestag mit dem Thema Sterbehilfe beschäftigt. Vor allem die 14- bis 29-Jährigen (86 Prozent) unterstützen den Plan. "Die Ergebnisse zeigen, dass die Politik ein Thema diskutiert, das die Menschen sehr bewegt", erklärte DAK-Vorstandschef Herbert Rebscher. "Es wird aber auch deutlich, dass es noch weiteren Aufklärungsbedarf gibt." Denn laut Umfrage fühlt sich die Mehrheit der Befragten "weniger gut" (41 Prozent) oder "überhaupt nicht gut" (16 Prozent) über die derzeit geltenden Regelungen bei der Sterbehilfe informiert. "Sehr gut" im Bilde sehen sich nur acht Prozent, 35 Prozent "gut". Ein Viertel der Befragten (26 Prozent) nutzt die bereits bestehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Darin geht es um den Willen des Patienten, ob und wie Ärzte bei schweren Krankheiten lebenserhaltende Maßnahmen einsetzen. Weitere 48 Prozent der Befragten planen, eine Patientenverfügung zu verfassen. 23 Prozent wollen keine. Stern, Wie steht die Bevölkerung der Bundesrepublik zur Sterbehilfe? Fassen Sie den Inhalt kurz zusammen und erläutern Sie an einem konkreten Beispiel die Wirksamkeit einer Patientenverfügung. 2. Sammeln Sie im Internet Meinungen zum Thema Sterbehilfe von Parteien, Politikern, Institutionen und Kirchen. 3. Führen Sie eine Abstimmung über Sterbehilfe durch. Bilden Sie in Ihrer Klasse zwei Gruppen. Eine befürwortet die Sterbehilfe, die andere ist dagegen. Führen Sie eine offene Diskussion (auch mit Hilfe der in Frage 2 gewonnenen Erkenntnisse). Stimmen Sie erneut ab. Hat sich das Ergebnis verändert? 4. Formulieren Sie eine Bildunterschrift zum Foto.

5 Lösungshinweise 1. Nach einem Bericht des STERN ( ) sprechen sich im Schnitt mehr als Zweidrittel der Bevölkerung für die Sterbehilfe aus. Verschiedene Ergebnisse möglich. 2. Durch die Internetrecherche bildet sich ein breites Spektrum verschiedener Ansichten, Meinungen und Forderungen, die zunächst unkommentiert bleiben können. 3. Bezug auf Frage 2. Die Schüler können hier diskutieren, wie sie das Problem beurteilen. Eine Abstimmung soll zeigen, ob durch die Internetrecherche Mehrheiten verändert worden sind. 4. individuell "Demokratie gestalten" liegt als aktualisierte neunte Auflage vor. Sie wurde am mit der Nummer 165/04-B als amtlich zugelassen veröffentlicht.

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