Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II

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2 2 Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 Wer erhält Unterstützung? 6 Grundsicherung für Arbeitsuchende 9 Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 23 Welche Pflichten habe ich als Leistungsempfänger? 31 Wie errechnet sich mein Bedarf? 41 Muss ich mein Vermögen verwerten? 81 Wann muss ich Zahlungen zurückerstatten? 99

3 3 So füllen Sie Ihren Antrag aus 101 Das sollten Sie im Vorfeld beachten 102 Hauptantrag und Zusatzblätter 103 Weitere Anträge und Rechtsmittel 119 Sonstige Anträge im Zusammenhang mit den Leistungen 120 Wie überprüfe ich den Bescheid? 124 So wehren Sie sich, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird 127 Stichwortverzeichnis 141

4 Vorwort 5 5 Grundsätzliche Fragen zum ALG II Schon bevor Sie den Antrag auf ALG II ausfüllen, stellen sich Ihnen jede Menge Fragen, auf die Sie auf den folgenden Seiten Antworten finden: Bin ich überhaupt anspruchsberechtigt? (S. 6 ff.) Wie viel Geld bekomme ich? (S. 41 ff.) Wie wird mein Einkommen ermittelt? (S. 61 ff.) Muss ich mein Vermögen verwerten? (S. 81 ff.)

5 6 Grundsätzliche Fragen zum ALG II Wer erhält Unterstützung? Hilfebedürftige erhalten zur Sicherung ihrer Existenz vom Staat Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und für die Kosten der Unterkunft. Je nachdem, ob bzw. in welchem Umfang der Betroffene noch erwerbstätig sein kann, und auch abhängig vom Alter erhalten diese Personen entweder Grundsicherung für Arbeitsuchende, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, oder Sozialhilfe. Hilfebedürftig sind Personen, deren Bedarf durch eigenes Einkommen oder Vermögen nicht gesichert ist. Der Bedarf setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf und den angemessenen Kosten der Unterkunft. Ist eigenes Einkommen und Vermögen (unter Berücksichtigung von Freibeträgen) nicht vorhanden oder liegt dieses unter dem Bedarf, wird der Unterschiedsbetrag als Grundsicherung oder Sozialhilfe gezahlt. Die Freibeträge sind je nach Leistung unterschiedlich hoch. Wann habe ich Anspruch auf Sozialhilfe? Sind Sie voll erwerbsgemindert (s. S. 16), jedoch nicht auf Dauer, so haben Sie, wenn Sie bedürftig sind, Anspruch auf Sozialhilfe. Gehören Sie zu diesem Personenkreis und leben mit einem ALG-II-Empfänger zusammen, haben Sie Anspruch auf Sozialgeld nach dem SGB II. Entsprechendes gilt für Personen, die ihr 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

6 Wer erhält Unterstützung? 7 Wann habe ich Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung? Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung haben Sie, wenn Sie hilfebedürftig, zwischen 18 und 65 bzw. 67 Jahre alt und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, d. h. auf Dauer täglich weniger als drei Stunden arbeiten können. Zur Altersgrenze siehe Tabelle auf Seite 8. Andere nicht erwerbsfähige Personen, die nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie bedürftig sind. Wann habe ich Anspruch auf Grundsicherung im Alter? Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben Sie, wenn Sie hilfebedürftig und das 65. bzw. das 67. Lebensjahr vollendet haben. Wer erhält die Grundsicherung für Arbeitsuchende? Hartz IV erhalten Hilfebedürftige, die das 18. (teilweise schon das 15.) Lebensjahr vollendet haben und noch nicht das 65. bzw. das 67. Lebensjahr und die noch mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Auch ihre mit ihnen zusammenlebenden Kinder/Partner erhalten die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ( SGB = Sozialgesetzbuch ). Die Altersgrenze von 65 Jahren gilt für Personen, die vor dem 1. Januar 1946 geboren sind. Für die später Geborenen wurde die Altersgrenze stufenweise bis zum 67. Lebensjahr angehoben.

7 8 Grundsätzliche Fragen zum ALG II Geburtsjahrgang Anhebung um Monate auf Vollendung eines Lebensalters von Jahren und 1 Monat Jahren und 2 Monaten Jahren und 3 Monaten Jahren und 4 Monaten Jahren und 5 Monaten Jahren und 6 Monaten Jahren und 7 Monaten Jahren und 8 Monaten Jahren und 9 Monaten Jahren und 10 Monaten Jahren und 11 Monaten Jahren Jahren und 2 Monaten Jahren und 4 Monaten Jahren und 6 Monaten Jahren und 8 Monaten Jahren und 10 Monaten ab Jahren.

8 Grundsicherung für Arbeitsuchende 9 Welche Unterschiede gibt es zwischen den verschiedenen Leistungen? Die Grundleistungen der Sozialhilfe, des Sozialgeldes der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII sind im Wesentlichen gleich (Regelbedarf, Kosten für Unterkunft, Mehrbedarfe), sodass es prinzipiell keinen Unterschied macht, ob jemand Sozialgeld anstelle von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält. Während der Regelbedarf beim ALG II bundeseinheitlich festgelegt wird, wird dieser bei der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung regional festgelegt, orientiert sich aber am Regelbedarf, wie beim ALG II. Geringe Abweichungen bei den regionalen Regelbedarfen können sich ergeben. Grundsicherung für Arbeitsuchende Die Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht nicht nur aus der Zahlung von Geld für den Lebensunterhalt und der Übernahme von Unterkunfts- und Heizkosten (ALG II), sondern beinhaltet eine Vielzahl sonstiger Leistungen. Die Leistungen werden von der Bundesagentur für Arbeit und den kreisfreien Städten und Kreisen erbracht. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die bisherigen ARGEn nicht mehr zulässig, jedoch können die Bundesagentur und die kreisfreien Städte und Kreise weiterhin zu-

9 10 Grundsätzliche Fragen zum ALG II sammenarbeiten. Die kreisfreien Städte und Kreise können die Aufgaben des SGB II jedoch auch in alleiniger Verantwortung durchführen. Zur besseren Verständlichkeit wird in diesem TaschenGuide der Begriff ARGE weiterhin verwendet. ALG II auch für Selbstständige und Beschäftigte Arbeitslosigkeit ist nicht Voraussetzung für Leistungen nach dem SGB II. Jeder, der nicht über genügend Einkommen und/oder Vermögen verfügt, um für sich und ggf. seine Familie, Kinder oder Partner den notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten, hat Anspruch auf ALG II. Somit können also auch Selbstständige, Arbeitnehmer, Bezieher von ALG I, einer Teilerwerbsminderungsrente etc. Anspruch auf diese Leistungen haben. Sonderregelungen bestehen teilweise für Ausländer und Asylbewerber. Ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf ALG II haben, hängt teilweise auch vom Einkommen und Vermögen der Personen ab, mit denen Sie zusammenwohnen. Zu unterscheiden sind dabei die Begriffe Bedarfsgemeinschaft: Das Einkommen und Vermögen sämtlicher Mitglieder wird im Prinzip zusammengerechnet. Haushaltsgemeinschaft: Das Einkommen und Vermögen der Mitglieder wird zusammengerechnet, wenn gewisse Grenzen überschritten werden. Wohn-/Zweckgemeinschaft: Das Einkommen und Vermögen der Mitglieder wird nicht zusammengerechnet.

10 141 Stichwortverzeichnis Ablehnung des Antrags 127 Abzüge vom Einkommen 74 Altersvorsorge 77, 87 BAföG 69 f. Bedarfsgemeinschaft 11 Behinderte 91 Bescheid 124 Bildung, zusätzlicher Bedarf 27 Eigentumswohnung 86 Ein-Euro-Jobs 35 Eingliederungsvereinbarung 32 Einkommen 61, 111 Einstiegsgeld 24, 46 f. Elterngeld 73 Erwerbsfähigkeit 16 Fallmanager 23 Freibeträge bei Vermögen 83 Geldleistungen 25 Geschütztes Vermögen 85 Grundsicherung für Arbeitsuchende 6 f. Hausgrundstück 86 Haushaltsgemeinschaft 13 Hausrat 87 Immobilien 88 Klage 127 Muster 137 f. Kommunale Eingliederungsleistungen 46 Krankenversicherung 29 Leistungen nach dem SGB II 23 Leistungskürzung 37 Mietkosten 48 Mittagsverpflegung 28 Musterschreiben 129 Nebenkosten 48 Pflegeversicherung 29 Pflichtbeiträge 75 Pflichten des Arbeitsuchenden 31 Räumungsklage 58 Rechtsanwalt 139 Rente 121 Rentenversicherung 114 Schüler 27, 73 Selbstständige 47, 63, 74, 78, 80 Sozialgeld 22 Steuern 75 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zusätzlicher Bedarf 27 Umzugskosten 55, 57 Unterhaltsverpflichtung 68 Unterkunftskosten 48 Unterkunftskosten, Angemessenheit 49 f. Unwirtschaftlichkeit 92 Verkehrswert 94 Vermögen 81 Versicherungen 76 Werbungskosten 78 Widerspruch Muster 129, 132, 134 ff. Widerspruch gegen Ablehnung 127 Wohngeld 68 Wohngemeinschaft 13 Zumutbare Arbeit 34 Zurückerstattung von Zahlungen 99 Zusätzliche Bedarfe 27

Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5

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