Aufklärung/ informed consent. Rechtsdienst Dr.iur. Jürg Müller-Stähelin
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- Til Kneller
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1 Aufklärung/ informed consent Rechtsdienst Dr.iur. Jürg Müller-Stähelin
2 Inhalt 1. Einleitung 2. Rechtliche Bedeutung der Aufklärung 3. Modalitäten der Aufklärung 4. Informed consent bei Urteilsunfähigkeit (Exkurs Erwachsenenschutzrecht) 2
3 1. Einleitung Selbstbestimmung Folge der Autonomie und pers. Freiheit Das grundlegende Patientenrecht und der zentrale Begriff der Medizinethik Bedingt die Respektierung des Patientenwllens 3
4 1. Einleitung Entwicklung vom Paternalismus ("Handeln ohne den Willen des Patienten, aber zu seinem Wohl") zur Autonomie und zum Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen ( Handeln nach dem Willen des Patienten, in seinem subjektiven Interesse ) 4
5 1. Einleitung Hippokratischer Eid "Ich werde ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden. 5. Jh. vor Chr. 5
6 1. Einleitung Ein Recht auf Wahrheit hat nur der Kranke, der fähig ist, die Wahrheit zu ertragen und mit ihr vernünftig umzugehen." Karl Jaspers,
7 1. Einleitung "Die persönliche Freiheit verleiht dem Patienten in der Tat das Recht, seine Krankheit so zu leben, wie er dies für richtig hält." Bundesgericht,
8 Inhalt 1. Einleitung 2. Rechtliche Bedeutung der Aufklärung 3. Modalitäten der Aufklärung 4. Informed consent bei Urteilsunfähigkeit (Exkurs Erwachsenenschutzrecht) 8
9 2. Rechtliche Bedeutung der Aufklärung Aufklärung, Einwilligung und medizinische Massnahme Aufklärung und Einwilligung sind eng miteinander verbunden. Informed consent rechtfertigt medizinische Massnahmen 9
10 2. Rechtliche Bedeutung der Aufklärung Widerrechtlichkeit und Persönlichkeitsrecht Art. 28 ZGB 1 Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen. 2 Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht durch Einwilligung des Verletzten ( ) gerechtfertigt ist. 10
11 2. Rechtliche Bedeutung der Aufklärung Aufklärung und Haftpflicht (zivilrechtlich) ungenügende Aufklärung ungültige Einwilligung Widerrechtlichkeit des Eingriffs( med. Massnahme) Haftung für Komplikationen (NB: Vorgehen legeartis) 11
12 2. Rechtliche Bedeutung der Aufklärung Aufklärung und Haftpflicht (strafrechtlich) Tatbestandsmässigkeit Rechtswidrigkeit/ Rechtfertigungsgrund (erfüllt bei mangelndem informed consent) Schuld Der Eingriff in die körperliche Integrität (auch zu Heilungszwecken) erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung. Er wird durch die Einwilligung gerechtfertigt. (ständige Rechtspr. Bundesgericht) 12
13 Inhalt 1. Einleitung 2. Rechtliche Bedeutung der Aufklärung 3. Modalitäten der Aufklärung 4. Informed consent bei Urteilsunfähigkeit (Exkurs Erwachsenenschutzrecht) 13
14 3. Modalitäten der Aufklärung Gesetzliche Grundlagen: (Patientengesetz ZH) 13. Die behandelnden Personen klären im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit Patientinnen und Patienten rechtzeitig, angemessen und in verständlicher Form über die Vor- und Nachteile sowie die Risiken der Behandlung und möglicher Alternativen auf. Sie beantworten Fragen zum Gesundheitszustand und dessen voraussichtlicher Entwicklung. 14
15 3. Modalitäten der Aufklärung Praxis: Inhalt der Aufklärung "Die Aufklärung soll den Patienten in die Lage versetzen, selbstverantwortlich zu entscheiden. (Diagnose, Therapie, Prognose, Alternativen, Heilungschancen und Risiken (Komplikationen)) (Rechtspr. Bundesgericht) Praxis USB: Orientierung 1%-Komplikation, Details bei entsprechenden Fragen 15
16 3. Modalitäten der Aufklärung Praxis: Inhalt der Aufklärung Komplikationsdichte nicht einziges Krterium ( ) Ebenfalls aufzuklären ist auch über statistisch seltenes Risiko, wenn dieses zu einem erheblichen Schaden führt und den Entscheid des Patienten beeinflusst (Rechtspr. Bundesgericht) Memo: Intraoperative Änderungen 16
17 4. Modalitäten der Aufklärung Praxis: Zeitpunkt der Aufklärung Je heikler der Eingriff, desto länger die zu gewährende Entscheidungszeit (evtl. ausserhalb der Spitalumgebung) (Rechtspr. Bundesgericht) Zivilgericht BS:..spätestens am Vorabend des Eingriffs. 17
18
19 3. Modalitäten der Aufklärung Delegation der Aufklärung Verantwortung für Aufklärung beim behandelnden Arzt. Aufklärung ist aber nicht eine persönliche Leistungspflicht, d. h. sie kann delegiert werden (nicht aber die Verantwortung). SGAR-Empfehlung ( nicht an fachfremden Arzt ) 19
20 4. Modalitäten der Aufklärung Praxis: Dokumentation der Aufklärung Die Beweislast für eine erfolgte Aufklärung (und Einwilligung) liegt beim behandelnden Arzt. Ein allgemeiner Vermerk in der Krankengeschichte, dass aufgeklärt wurde, taugt nicht als Beweis. (Rechtspr. Bundesgericht) SGAR-Empfehlung 20
21 4. Modalitäten der Aufklärung Praxis: Unterlassen der Aufklärung Verzicht des Patienten Therapeutisches Privileg Notfallsituation Informierter Patient Allgemein bekannte Tatsachen Hypothetische Einwilligung (Rechtssprechung BGer.) 21
22 3. Modalitäten der Aufklärung Unterlassen der Aufklärung: Patientengesetz ZH 14. Eine Aufklärung unterbleibt insoweit, als urteilsfähige Patientinnen oder Patienten sich dagegen aussprechen. Sie bestätigen dies mit ihrer Unterschrift. Eine Aufklärung kann insoweit unterbleiben, als Gründe zur Annahme bestehen, dass sie der Patientin oder dem Patienten Schaden zufügen würde. Sie erfolgt aber trotzdem, wenn sie ausdrücklich gewünscht wird. Ist eine vorgängige Aufklärung nicht möglich, wird sie so bald als möglich nachgeholt. 22
23 Inhalt 1. Einleitung 2. Rechtliche Bedeutung der Aufklärung 3. Modalitäten der Aufklärung 4. Informed consent bei Urteilsunfähigkeit (Exkurs Erwachsenenschutzrecht) 23
24 4. Das neue Erwachsenenschutzrecht Vertretung bei medizinischen Massnahmen Art Hat sich eine urteilsunfähige Person zur Behandlung nicht in einer Patientenverfügung geäussert, so plant die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt unter Beizug der zur Vertretung bei medizinischen Massnahmen berechtigten Person die erforderliche Behandlung. 2 Die Ärztin oder der Arzt informiert die vertretungsberechtigte Person über alle Umstände, die im Hinblick auf die vorgesehenen medizinischen Massnahmen wesentlich sind, insbesondere über deren Gründe, Zweck, Art, Modalitäten, Risiken, Nebenwirkungen und Kosten, über Folgen eines Unterlassens der Behandlung sowie über allfällige alternative Behandlungsmöglichkeiten. SGAR-Empfehlung: 24
25 4. Das neue Erwachsenenschutzrecht Vertretung bei medizinischen Massnahmen Art. 378 Abs. 1 1 Die folgenden Personen sind der Reihe nach berechtigt, die urteilsunfähige Person zu vertreten und den vorgesehenen ambulanten oder stationären Massnahmen die Zustimmung zu erteilen oder zu verweigern: 1. die in einer Patientenverfügung oder in einem Vorsorgeauftrag bezeichnete Person; 2. der Beistand oder die Beiständin mit einem Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen; 3. wer als Ehegatte, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner einen gemeinsamen Haushalt mit der urteilsunfähigen Person führt oder ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet; 25
26 4. Das neue Erwachsenenschutzrecht Vertretung bei medizinischen Massnahmen Art. 378 Abs die Person, die mit der urteilsunfähigen Person einen gemeinsamen Haushalt führt und ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet; 5. die Nachkommen, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten; 6. die Eltern, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten; 7. die Geschwister, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten. 26
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