Zur ärztlichen Aufklärung vor Errichtung einer Patientenverfügung

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1 Zur ärztlichen Aufklärung vor Errichtung einer Patientenverfügung Patientenverfügungs-Gesetz & Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 Dr. Artur Wechselberger

2 Gesetzliche Grundlagen für den aufklärenden Arzt ABGB Strafgesetzbuch 110 Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) Krankenanstaltengesetz ( 8, 10) Ärztegesetz ( 51) Patientenverfügungsgesetz Wechselberger Artur 2

3 Patientenrechte Recht auf Selbstbestimmung und Information Recht auf Aufklärung Recht auf Verzicht auf Aufklärung Recht, im Vorhinein für künftige medizinische Entscheidungen Willensäußerungen abzugeben Sicherstellung der Dokumentation von Willensäußerungen Wechselberger Artur 3

4 Patientenrechte Zustimmung zur Behandlung informierte Einwilligung die Ablehnung einer Behandlung ist verbindlich Patientenautonomie begrenzt ärztliche Behandlungspflicht nichteinwilligungsfähiger Patient - Sachwalter Durchführung einer notwendigen Behandlung Wechselberger Artur 4

5 Patientenverfügungsgesetz Begriffe Eine Patientenverfügung im Sinn dieses Bundesgesetzes ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist Wechselberger Artur 5

6 Patientenverfügungsgesetz Inhalt In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen Wechselberger Artur 6

7 Patientenverfügungsgesetz Inhalt Aus der Patientenverfügung muss zudem hervorgehen, dass der Patient die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt Wechselberger Artur 7

8 Patientenverfügungsgesetz Aufklärung Der Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung muss eine umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung vorangehen Wechselberger Artur 8

9 Patientenverfügungsgesetz Aufklärung Der aufklärende Arzt hat die Vornahme der Aufklärung und das Vorliegen der Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Patienten unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift durch eigenhändige Unterschrift zu dokumentieren Wechselberger Artur 9

10 Patientenverfügungsgesetz Aufklärung Der aufklärende Arzt hat darzulegen, dass und aus welchen Gründen der Patient die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt, etwa weil sie sich auf eine Behandlung bezieht, die mit einer früheren oder aktuellen Krankheit des Patienten oder eines nahen Angehörigen zusammenhängt Wechselberger Artur 10

11 Patientenverfügungsgesetz Dokumentation Der aufklärende und der behandelnde Arzt haben Patientenverfügungen in die Krankengeschichte oder, wenn sie außerhalb einer Krankenanstalt errichtet wurden, in die ärztliche Dokumentation aufzunehmen Wechselberger Artur 11

12 Patientenverfügungsgesetz Dokumentation Stellt ein Arzt im Zuge der Aufklärung nach 5 fest, dass der Patient nicht über die zur Errichtung einer Patientenverfügung erforderlichen Einsichts- und Urteilsfähigkeit verfügt, so hat er dies, gegebenenfalls im Rahmen der Krankengeschichte, zu dokumentieren Wechselberger Artur 12

13 Besondere Herausforderungen künftige, mögliche und wahrscheinliche Situationen statt konkreter und gegenwärtiger, unmittelbar bevorstehender Behandlung verbindliche PV gegenüber beachtlicher PV Wechselberger Artur 13

14 Besondere Herausforderungen abstrakte Aufklärung im Vorhinein Umfassende Aufklärung (unverzichtbar) Einbeziehung einer Prognose der Veränderung der Persönlichkeit Feststellung von Einsichts- und Urteilsfähigkeit Wechselberger Artur 14

15 Anforderungen an den Arzt Umfassende (unverzichtbare) ärztliche Aufklärung in für Laien verständlicher Form Diagnose, Behandlungsmöglichkeiten, Alternativen, Chancen, Risken, über das Wesen und die Folgen einer Patientenverfügung Beurteilung der Einsichts- und Urteilsfähigkeit Prüfung der Einschätzung der Rechtsfolgen der PV (dass und warum) Wechselberger Artur 15

16 Anforderung an den Arzt Darstellung der Konkretheit der verweigerten medizinischen Behandlung - keine allgemeinen Formulierungen Aufklärung über das Wesen und die medizinischen Folgen der Verfügung Darlegung, dass der Patient die Folgen entsprechend einschätzt Wechselberger Artur 16

17 Zeitpunkt zeitlicher Zusammenhang zur Errichtung einer PV vor der Errichtung der PV gesondert (z.b. in der Arztpraxis) vom Arzt verfasste gesonderte Urkunde im Rahmen der Errichtung der PV ärztliche Vermerke direkt auf der PV Wechselberger Artur 17

18 Einsichts- und Urteilsfähigkeit Pat. sieht Grund und Bedeutung einer Behandlung ein Patient bestimmt nach dieser Einsicht seinen Willen Maßstab an die Einsichts- und Urteilsfähigkeit hängt von der Schwere des Eingriffs ab bei einer PV ist eine hoher Grad von Einsichtsund Urteilsfähigkeit gefordert (beim Widerruf niedrig) im Zweifel Nein Wechselberger Artur 18

19 Einsichts- und Urteilsfähigkeit Beurteilungskriterien der Einsichtsfähigkeit Nüchternheit (Drogen, Alkohol) Artikulationsfähigkeit Sprachverständnis Sinnverständnis Begreifen des Sachverhaltes Überprüfung durch Rückfragen, Wiederholung mit eigenen Worten Wechselberger Artur 19

20 Einsichts- und Urteilsfähigkeit Kriterien der Urteilsfähigkeit Fähigkeit zum Abwägen von Für und Wider emotionalen Situation Persönlichkeitsstruktur (Ja-Sager) Willensfreiheit (äußere Beeinflussung, familiärer Druck, gesellschaftlicher Druck) Wechselberger Artur 20

21 Dokumentation in der Krankengeschichte in der ärztlichen Dokumentation auch Dokumentation einer nicht vorhandenen Einsichts- und Urteilsfähigkeit auch Dokumentation einer Ablehnung einer Mitwirkung an einer PV Wechselberger Artur 21

22 Allgemeine Empfehlungen PV Erstellung als Prozess (Zeitfaktor) verstehen Aufklärungsbedarf hoch Situationsbeschreibung möglichst konkret Einsichts- und Urteilsfähigkeit im Zweifel nein eher beachtliche PV kombiniert mit Vorsorgevollmacht empfehlen Wechselberger Artur 22

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