Überblick zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen
|
|
- Ludo Brandt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Einleitung Die Unternehmensleitung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 und der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das grundsätzliche Vorgehen und einen Überblick über mögliche Gefährdungen in den einzelnen Branchen vermittelt die Schriftenreihe Gefährdungsbeurteilung der BGW. Die konkrete Vorgehensweise ist dabei von der jeweiligen Art der Gefährdung abhängig. So erfordert der Schutz vor mikrobiellen Krankheitserregern, Stolperstellen oder Gefahrstoffen unterschiedliche Herangehensweisen und Maßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen dient dazu, mögliche Gefährdungen durch Gefahrstoffe wie Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Arzneimittel, Anästhesiegase, Lacke, Kleber, Lösemittel, Holzschutzmittel, Beizen, Säuren, Schweiß- und Lötrauche sowie Feuchtarbeit zu ermitteln und zu bewerten. Sie muss sich nach den Vorgaben des 7ff der Gefahrstoffverordnung und darüber hinaus nach den konkreteren Anforderungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) richten. Die Unternehmensleitung darf Beschäftigte erst dann mit Gefahrstoffen tätig werden lassen, wenn eine Gefährdungsbeurteilung fachkundig erfolgt ist. Ein systematisches Vorgehen ist die Voraussetzung für den kosteneffizienten Einsatz geeigneter Mittel zum Schutz der Beschäftigten. Die Angaben sind allgemeingültig, lediglich die Beispiele beziehen sich auf Tätigkeiten in der Pflege. Erläuterungen zu Fachbegriffen wie Exposition finden sich im Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( 1. Vorgehensweise Abbildung 1 gibt einen Überblick über die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen. Zur Unterstützung der Betriebe hat die BGW tätigkeitsübergreifende und tätigkeitsbezogene Bausteine erstellt, auf die in der Abbildung bei dem jeweiligen Schritt verwiesen wird. Anhand der Checkliste in Anhang 1 kann überprüft werden, ob die wesentlichen Schritte im Betrieb erledigt sind.
2 Abb.1: Ablaufschema zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen 1.1 Vorbereiten Es empfiehlt sich, die personellen Zuständigkeiten für die einzelnen Aufgaben, die nach Gefahrstoffverordnung anfallen, im Unternehmen klar zu regeln. Die Unternehmensleitung kann die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung an fachkundige Personen delegieren oder sich fachkundig beraten lassen. Fachkundige nach 7 Abs. 7 Gefahrstoffverordnung sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen haben
3 und mit den Vorschriften soweit vertraut sind, dass sie die Arbeitsbedingungen vor Beginn der Tätigkeit beurteilen und die festgelegten Sicherheitsmaßnahmen bei der Ausführung der Tätigkeiten überprüfen können. Dies sind insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgrund ihrer besonderen Ausbildung nach DGUV Vorschrift 2. Die Unternehmensleitung muss diesen Personen die erforderliche Fortbildung ermöglichen. Die Aufgaben lassen sich am besten im Zusammenwirken von Arbeitsplatz- und Arbeitsschutzexperten erledigen. Führungskräfte, z.b. die Pflegedienstleitung, können dabei die Funktion der Arbeitsplatzexperten übernehmen, da sie Kenntnisse zu den durchgeführten Tätigkeiten haben. Sie sollten auch über ein Grundwissen zum Gefahrstoffrecht (z.b. gefährliche Eigenschaften von Gefahrstoffen, R-Sätze, Sicherheitsdatenblatt) verfügen. Arbeitsschutzexperten, dies sind insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt, sollten zusätzlich mit den Rechtsgrundlagen und dem Vorgehen bei der Informationsermittlung und der Expositionsbeurteilung vertraut sein, einen Überblick über branchenspezifisches Informationsmaterial haben und ggf. weitere Berater mit Spezialwissen einschalten, sofern sich zusätzliche Anforderungen an die Fachkunde stellen. Die Beschäftigten und ihre betrieblichen Interessenvertretungen sind grundsätzlich in die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen einzubinden. Die Aufnahme des Unfall- und Erkrankungsgeschehens und die Festlegung von Zielen sind ebenfalls wichtige Bestandteile der Vorbereitung. 1.2 Ermitteln Wenn festgestellt wird, dass im Betrieb Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, müssen stoffund tätigkeitsbezogene Informationen für die Gefährdungsbeurteilung beschafft werden (Baustein Ermitteln, Baustein Erfassungsbogen, diverse tätigkeitsbezogene Bausteine ). Die Gefahrstoffe sind in einem Gefahrstoffverzeichnis zusammenzustellen (Baustein Gefahrstoffverzeichnis ). 1.3 Gefährdungen bewerten Die mit den Tätigkeiten verbundenen inhalativen, dermalen sowie physikalisch-chemischen Gefährdungen (Brand- und Explosionsgefahr) sowie sonstige Gefahrstoff bedingte Gefährdungen sind zu bewerten. Hierbei sind die ermittelten Erkenntnisse zu Ausmaß, Art und Dauer der Exposition zu berücksichtigen (Baustein Gefährdungen bewerten ). 1.4 Schutzmaßnahmen festlegen Die Unternehmensleitung hat dafür zu sorgen, dass die durch einen Gefahrstoff bedingte Gefährdung durch geeignete Maßnahmen beseitigt oder auf ein Mindestmaß verringert wird. Tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen sind in den tätigkeitsbezogenen Bausteinen aufgeführt. Die Maßnahmen sind fortlaufend an den Stand der Technik anzupassen. Ihre konkrete Ausgestaltung ist anhand der
4 betrieblichen Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden. Bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen ist die Rangfolge nach 9 Gefahrstoffverordnung zu berücksichtigen (Baustein Substitution, Baustein Schutzmaßnahmen, Baustein Information der Beschäftigten ): 1. Substitutionsprüfung 2. Technische Maßnahmen 3. Organisatorische Maßnahmen 4. Persönliche Schutzmaßnahmen Für alle chemischen Arbeitsstoffe sind Mindeststandards einzuhalten, die einer guten Arbeitspraxis entsprechen (Baustein Mindeststandards im Gesundheitsdienst ). Zu den arbeitsmedizinischen Maßnahmen gehören auch spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten. 1.5 Festgelegte Schutzmaßnahmen durchführen Wie bei jeder Gefährdungsbeurteilung müssen die festgelegten Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz umgesetzt werden. Hierfür sind der zeitliche Rahmen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten festzulegen. Für einen Maßnahmenplan sollten Prioritäten gesetzt werden. Bei akuten Gefährdungen oder Gefährdungen durch Stoffe mit z.b. krebserzeugender Eigenschaft besteht ein dringender Handlungsbedarf. Grundsätzlich hilfreich ist die Etablierung von Qualitätsmanagementprozessen (z.b. interne Audits, Managementbewertung, regelmäßige Besprechungen im Arbeitsschutzsausschuss). Für die Umsetzung der Maßnahmen ist es wesentlich, dass sowohl die Unternehmensleitung als auch die Beschäftigten ihre Pflichten erfüllen. Nicht zuletzt ist es oft ausschlaggebend, ob die Beschäftigten zum Arbeitsschutz motiviert werden können. 1.6 Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen überprüfen, ggf. anpassen Die festgelegten Maßnahmen sind anschließend und danach regelmäßig fachkundig darauf hin zu überprüfen, ob sie ausreichend und am Arbeitsplatz wirksam sind (geeignete Handschuhe am Arbeitsplatz verfügbar, Lüftung funktionsfähig). Die Gefährdungsbeurteilung muss bei neuen Arbeitsverfahren und bei Änderungen, nach Unfällen oder wenn neue arbeitsmedizinische Erkenntnisse vorliegen, angepasst werden. Sie ist somit ein kontinuierlicher Prozess, der nie ganz beendet ist. 1.7 Dokumentieren Die Unternehmensleitung hat die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe, abweichend von den grundsätzlichen Vorgaben im 6 des Arbeitsschutzgesetzes, unabhängig von der Anzahl der
5 Beschäftigten zu dokumentieren. Die Form ist nicht vorgegeben. Die Dokumentation muss aber für Dritte nachvollziehbar sein. Folgende Punkte müssen dabei mindestens ersichtlich sein: Gefährdung am Arbeitsplatz Ergebnis der Substitutionsprüfung Festgelegte Maßnahmen Durchführung Wirksamkeitskontrolle Es können auch vorhandene Dokumente wie das Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen oder andere Hilfestellungen zur Gefährdungsbeurteilung, z.b. Prozessbeschreibungen im Rahmen eines Qualitätsmanagements, aus denen die genannten Informationen hervorgehen, für die Dokumentation herangezogen werden. Für die eigene zusammenfassende Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung steht ein Arbeitsblatt in der Schriftenreihe der BGW zur Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Wie die Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen hier integriert werden kann, zeigen das Arbeitsblatt mit Erläuterungen in Anhang 2 und das Beispiel in Anhang 3. Weitere Informationsquellen: BG-Vorschrift (BGV) A1 Grundsätze der Prävention, BGW, Stand DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, BGW, Stand Arbeitsschutzgesetz: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit ArbSchG, Stand , BGBl.I, Gefahrstoffverordnung: Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere Richtlinien BGBI.I (2004), S. 3758, geänd. BGBI.I (2011) S Schriftenreihe der BGW zur Gefährdungsbeurteilung, z.b. TP-11GB Gefährdungsbeurteilung in der Pflege, Stand 2010.
6 Anhang 1: Checkliste zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Die an der Gefährdungsbeurteilung beteiligten und für die Durchführung verantwortlichen Personen sind benannt. Es ist festgestellt, ob im Betrieb Gefahrstoffe verwendet werden, entstehen oder freigesetzt werden. Stoff- und tätigkeitsbezogene Informationen sind beschafft. Gefahrstoffverzeichnis liegt vor. Inhalative, dermale sowie physikalisch-chemische Gefährdungen sind bewertet. Substitutionsmöglichkeiten sind geprüft und das Ergebnis ist dokumentiert. Schutzmaßnahmen sind festgelegt. Schutzmaßnahmen sind durchgeführt. Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Gefährdungsbeurteilung ist dokumentiert.
7 Anhang 2 Arbeitsblatt mit Erläuterung in Anlehnung an die Schriftenreihe der BGW zur Gefährdungsbeurteilung Datum: Datum der Erstellung der Dokumentation. Erstellt von: Name des Erstellers Arbeitsbereich: Einen oder mehrere Arbeitsbereiche, auf die die Dokumentation passt. Tätigkeit: Tätigkeiten im Arbeitsbereich, auf die sich die Dokumentation bezieht. Seite x von y Gefährdungsbeurteilung bei vorgegebenen Maßnahmen? JA NEIN (siehe Baustein Ermitteln Abschnitt 1.4), Wenn JA Quelle(n) angeben. Beschäftigte (r): Welche Beschäftigten führen die Tätigkeiten durch (keine Namen, nur Funktionen)? Gefährdungen Schutzziele Gefährdungen durch dermale, inhalative, eventuell orale Exposition sowie physikalischchemische Gefährdungen beschreiben. Der Verweis auf Informationsquellen ist möglich. Besondere betriebsspezifische Gefährdungen sind zu ergänzen. Das Unfall- und Erkrankungsgeschehen werden berücksichtigt. (Normen) Schutzziele angeben, die mit Hilfe der Maßnahmen erreicht werden sollen. Maßnahmen Durchführung Überprüfung Bereits umgesetzte Maßnahmen incl. Ergebnis der Substitutionsprüfung beschreiben. Der Verweis auf Informationsquellen ist möglich. Unter S-T-O-P werden noch auszuführende Maßnahmen beschrieben: S: Substitutionsmaßnahmen Wer? Bis wann? Wann? Ziel erreicht? Name des Verantwortlichen für die Durchführung Name des Verantwortlichen Datum bis zur Umsetzung T: Technische Maßnahmen s.o. s.o. s.o. O: Organisatorische Maßnahmen s.o. s.o. s.o. Zeitpunkt der regelmäßigen Überprüfung der bereits umgesetzten Maßnahmen Datum der Überprüfung, je nach Dringlichkeit und Maßnahmenumfang kurz (wenige Tage) bis lang (mehrere Monate) Prüfung durch Verantwortlichen für die Zielerreichung P: Persönliche Schutzmaßnahmen s.o. s.o. s.o.
8 Anhang 3 Arbeitsblatt Beispiel in Anlehnung an die Schriftenreihe der BGW zur Gefährdungsbeurteilung Datum: Erstellt von: Frau Müller Arbeitsbereich: Stationäre Pflege Tätigkeit: Flächendesinfektion Seite 1 von 1 Gefährdungsbeurteilung bei vorgegebenen Maßnahmen? JA NEIN Quelle: Baustein Flächendesinfektion kleiner Flächen (<2m 2 ) ; Stand 04/08. Beschäftigte (r): für die Desinfektion qualifizierte Beschäftigte in der Pflege Gefährdungen Schutzziele durch Gefahrstoffe: siehe Bausteine Flächendesinfektion kleiner Flächen (<2m 2 ) und Tätigkeiten mit Desinfektionsmittelkonzentraten Beim Herstellen der Anwendungslösung aus dem Konzentrat sind schon häufig Hautverätzungen aufgetreten, einmal sogar eine Augenverletzung. (Normen) Augen-/Hautverätzungen werden vollständig vermieden. Maßnahmen Durchführung Überprüfung Die Maßnahmen des Bausteins Flächendesinfektion kleiner Flächen (<2m 2 ) sind umgesetzt, die Maßnahmen des Bausteins Tätigkeiten mit Desinfektionsmittelkonzentraten sind teilweise umgesetzt. Noch zu erledigen: S Herstellung der Anwendungslösung von manuell auf automatisch umstellen. T Dosiergerät installieren (Lieferzeit ca. 4 Wochen) Frau Meyer Frau Meyer Wer? Bis wann? Wann? Ziel erreicht? Frau Müller O Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte über festgestellte Mängel und Maßnahmen zur Beseitigung informieren. P Sicherstellen, dass bis zur Umstellung auf das automatische Verfahren beim Herstellen der Anwendungslösung konsequent die vorgesehenen Schutzhandschuhe und eine Schutzbrille getragen werden. Frau Pütz Frau Meyer
Das Konzept der neuen Gefahrstoffverordnung
Annette Krüger Folie 1 Themenübersicht Grundkonzept Begriffsbestimmungen Schutzmaßnahmen: Gefährdungsbeurteilung Schutzstufen Annette Krüger Folie 2 Grundkonzept Neufassung in Kraft seit 01.01.2005 weitgehende
MehrArbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren -
Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren - Hannelore Hafemann Gewerbeärztlicher Dienst Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Arbeitsschutz
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt
R echtliche R egelungen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und Betriebsarzt muss bestellt werden. BGV A 2: Betriebsärzte und FASi, nähere Ausführungen zu
MehrPsychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung
Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Wolfgang Groß, Arbeitnehmerkammer Bremen Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung Betriebliche Interessenvertreter können
MehrGefährdungsbeurteilung
Beispiel Verfahrensanweisung Dok.-Nr. 2.15 Gefährdungsbeurteilung Revision 0 erstellt am 01.03.2010 Seite 1 von 6 Ziel und Zweck: Ermitteln von (tätigkeits-, arbeitsplatz-, personenbezogen) Gefährdungen.
MehrGUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006
8541 GUV-I 8541 Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Angefangen: Funktion: Abgeschlossen: Januar 2006 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.
MehrDie DGUV Vorschrift 2. in der Pflegebranche
Die in der Pflegebranche 1 Themen Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Grundsätzliches zur neuen Grundsätzliches zum Arbeitsschutz Akteure im Arbeitsschutz Chancen für die Weiterentwicklung des
MehrDie DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen
Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINES...2 1. Was ist die DGUV Vorschrift 2?...2 2. Für wen gibt es Änderungen durch die DGUV Vorschrift 2?...2 3. Wie
MehrBetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015
BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015 Abschnitte BetrSichV 2015 BetrSichV 2002 Kommentar Titel Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrSymposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Dr. Ursula Vater Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 26. -28. Januar 2009 Situation
Mehr211-039 DGUV Information 211-039. Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
211-039 DGUV Information 211-039 Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Februar 2015 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.
MehrSicherheit mit. Unterweisungsnachweis
Sicherheit mit Unterweisungsnachweis der Firma: Firmenstempel Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz 12 ArbSchG,,Unterweisungen Auszug (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz
MehrFrage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm
Frage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm und schriftliche Bestellungen von Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft
MehrUnterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung
Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße
MehrMustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP
Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn - im folgenden
MehrStand: 09/2010. GHS - Auswirkungen auf Betriebsanweisung, Gefahrstoffverzeichnis und Kennzeichnung
BG - INFOBLATT Stand: 09/2010 Best.-Nr. 510 GHS - Auswirkungen auf Betriebsanweisung, Gefahrstoffverzeichnis und Kennzeichnung Mit Inkrafttreten der GHS- / CLP-Verordnung am 20. 01. 2009 wurde in der Europäischen
MehrÜbersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen
Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen Personen, Maschinen, 1 Alle Arbeitnehmer ArbSchG 5, 12 GUV V A1 4 Mindestens
MehrAuditfrageliste. Überprüfung der wirksamen Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. AMS Handbuch Inhalt Anhang A2 Auditfrageliste
frageliste Überprüfung der wirksamen Umsetzung der festgelegten AMS Handbuch Inhalt Anhang A frageliste Handlungshilfe ", Bew ertung und Verbesserung des AMS" =erfüllt, =geringe Abweichung =kritische Abweichung/nicht
MehrUnterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:
Unterweisungsbuch Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:.de Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 1 Mustervordruck zur Übertragung Seite 2 von Unternehmerpflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit,
Mehr- herzlich Willkommen -
Fortbildungsveranstaltung Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer
MehrKapitel 1 Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung
1 Kapitel 1 1.1 Grundsätzliches Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erfordert ein systematisches Vorgehen mit klaren Festlegungen, eine Informationsermittlung zu
MehrDurchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung Nutzen von REACH-Informationen aus der Registrierung und dem Sicherheitsdatenblatt Inhalt Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
MehrErläuterungen und Ergänzungen zum Fragebogen Seite 1
Seite 1 Grundsätzliche Organisation von Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz 1. Erläuterungen: Die Verantwortlichkeiten im Unternehmen müssen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrHintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Hintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Ab dem 1. Januar 2011 gibt es mit der
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine
MehrDie (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Die (neue) Arbeitsstättenverordnung Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Inhaltsübersicht (neu) 1 Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 3a Einrichten und Betreiben
MehrGefährdungsbeurteilung -Anforderungen an den Arbeitgeber-
Gefährdungsbeurteilung -Anforderungen an den Arbeitgeber- Gefährdungsbeurteilung ist in den letzten Jahren zu einem Schlagwort geworden. Jeder bezieht sich darauf. Viele sind sich nicht sicher, ob sie
Mehr14. Arbeitsschutztag für Mittel- und Oberfranken Unterweisungen verhaltensbedingte Prävention
14. Arbeitsschutztag für Mittel- und Oberfranken Unterweisungen verhaltensbedingte Prävention 22.09.2015 Unterweisung verhaltensbedingte Prävention Verantwortung im Arbeitsschutz Gesetzliche Grundlagen
MehrBetreuungsumfang Zusammenfassung Begriff Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung 1 Grundprinzip: Bedarfsorientierte Betreuung 2 Betreuungsmodelle
TK Lexikon Gesundheit im Betrieb Betreuungsumfang Betreuungsumfang HI2563138 Zusammenfassung LI1502113 Begriff Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützen Unternehmen und Verwaltungen
MehrWas kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag - 14. Mai 2013
Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag - 14. Mai 2013 WAS ERWARTET SIE? Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? Grenzen des CE-Zeichens Wann gelten andere Gesetze, Vorschriften und Richtlinien?
MehrGefährdungs- und Belastungskatalogeine Hilfe zur strukturierten. Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungs- und Belastungskatalogeine Hilfe zur strukturierten Gefährdungsbeurteilung 1 5 ArbSchG - Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten
MehrDie BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit abgelöst.
Neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Guten Tag, Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte
MehrErfahrungsaustausch AMS/UMS 2011. Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin
Erfahrungsaustausch AMS/UMS 2011 Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis Die
MehrArbeitsschutz Höhere Sicherheit durch interaktives Unterweisungssystem. Rechtssicher unterweisen
Rechtssicher unterweisen BGV A1 BGR A1 Arbeitsschutzgesetz EU Richtlinie des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der
MehrGefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 9.4
Seite 1 zur Gefährdungsbeurteilung GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Gemäß 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Zahnarztpraxis CHECKLISTE zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für den ARBEITGEBER Praxisadresse:
MehrTag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners
Tag der Arbeitssicherheit Vortragsreihe Arbeitsmedizin Sicht eines Sozialpartners Kai Schweppe Geschäftsführer Arbeitspolitik Südwestmetall Südwestmetall - der Verband der Metall- und Elektroindustrie
MehrFestlegen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen auf der Grundlage von Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung und Arbeitsstättenverordnung
Handlungshilfen für das Festlegen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung und Arbeitsstättenverordnung unter Berücksichtigung der Vorveröffentlichung des Entwurfs
MehrWas bedeutet die geänderte Biostoffverordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen?
Was bedeutet die geänderte Biostoffverordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen? Frank Gerschke (Landesamt für Arbeitsschutz) Wofür steht der Begriff Biostoffverordnung? Zweck der Biostoffverordnung 1
MehrHandlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte
99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung
MehrMaßnahmen des Explosionsschutzes bei Instandhaltungsmaßnahmen TRBS 1112 Teil 1. Dr.-Ing. Albert Seemann Düsseldorf, den 22.
Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Instandhaltungsmaßnahmen TRBS 1112 Teil 1 Dr.-Ing. Albert Seemann Düsseldorf, den 22. Juni 2011 Regelwerke alt/neu alt BGR 104 EX-RL Kap. E 5 Schutzmaßnahmen bei Instandsetzungsarbeiten
MehrStaatliche. Arbeitsschutzvorschriften
Arbeitsschutzgesetz Staatliche Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzvorschriften Fahrpersonalrecht Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Mutterschutzrichtlinienverordnung Arbeitsstättenverordnung
MehrGefährdungsbeurteilung Dokumentation
Gefährdungsbeurteilung ARBEITNEHMERKAMMER BREMEN WIE ERSTELLE ICH EINE ANGEMESSENE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG DIENSTAG, 23. AUGUST 2016 sauber gemacht! Gefährdungsbeurteilung Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung
MehrInformationen für Unternehmer und Führungskräfte. Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung
Informationen für Unternehmer und Führungskräfte Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung Sehr geehrte Leserinnen und Leser, motivierte, leistungsfähige und zufriedene Mitarbeiter sind die
MehrNeue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien
Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Referent: Rainer Hofmann Umweltministerium
MehrGefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung
Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung Aufstehen für die Pflege 13. und 14. Juni 2016, Göttingen Bernd Fischer Aufsichtsperson BGW Dresden Inhalt 1. Was ist
MehrIII. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte
III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A1 Gefährdungsbeurteilung (GeBu) Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb zu ermitteln und zu dokumentieren
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Arbeitsmedizinische Vorsorge - Neue Regeln und Empfehlungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Dr. med. Barbara Matschke WissD`in BAuA FB 1 Grundsatzfragen und Programme Stabsstelle
MehrSicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung. Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main
Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main Wie hilfreich und verbindlich sind SDB im Betrieb? Verfügbarkeit
MehrHinweise zur Einschätzung der Qualität schulischer Prozesse
Hinweise zur Einschätzung der Qualität schulischer Prozesse Stand Dezember 2014 Im weiterentwickelten Inspektionsverfahren stehen die schulischen Prozesse im Fokus. Zum Entwicklungsstand dieser Prozesse
MehrRevision der Norm EN 50110-1 (VDE 0105-1) Betrieb von elektrischen Anlagen
Revision der Norm EN 50110-1 (VDE 0105-1) Betrieb von elektrischen Anlagen Hans-Peter Steimel BG ETEM, Köln Von der deutschen Vorlage zur europäischen Norm und nationale Umsetzung 1903 erste Norm Sicherheitsvorschrift
MehrFlächendesinfektion als Routinedesinfektion Scheuer-/ Wischdesinfektion großer Flächen (> 2 m 2 )
1 Tätigkeitsbeschreibung Die Routinedesinfektion wird als Scheuer-/ Wischdesinfektion mit einer verdünnten, wässrigen Desinfektionslösung durchgeführt, die gefährliche Substanzen enthalten kann. Flächendesinfektionsmittelkonzentrate
MehrDie neue DGUV Vorschrift 1 Heilbronn, 19. März 2015
Die neue DGUV Vorschrift 1 Heilbronn, 19. März 2015 Gerhard Kuntzemann Fachbereich Organisation des Arbeitsschutzes Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte Vortragsinhalt Die DGUV Vorschrift 1 und die DGUV Regel
MehrKompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit
Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Sicherheitstechnische Betreuung der Landesverwaltung Brandenburg Zentrale Servicestelle in Potsdam-Bornim Max-Eyth-Allee 22; 14469 Potsdam Tel.: 0331-28891
MehrInterview mit Herrn Jens-Christian Voss
Interview mit Herrn Jens-Christian Voss Was brachte Sie auf die Idee zu diesem Werk? Arbeitsschutz ist ein sehr komplexes Thema, das viele Führungskräfte als trocken empfinden. Aus den langjährigen praktischen
MehrAuswirkungen der Betriebssicherheitsverordnung. auf den Betrieb von Abwasseranlagen
Auswirkungen der Betriebssicherheitsverordnung auf den Betrieb von Abwasseranlagen Betriebssicherheitsverordnung (vom 27.09.2002) 3 (1) Der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG und
MehrDGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze
DGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze - Rechtlicher Rahmen - Gefahrstoffverordnung - Rangfolge der Schutzmaßnahmen Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
MehrUnterweisen leicht gemacht Tipps für die Planung und Durchführung betrieblicher Unterweisungen
Unterweisen leicht gemacht Tipps für die Planung und Durchführung betrieblicher Unterweisungen BGF Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Impressum Verantwortlich für den Inhalt: Berufsgenossenschaft
Mehram Beispiel der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrDachdecker Unternehmer und Arbeitsschutz
Dachdecker Unternehmer und Arbeitsschutz Christopher Wohland 22.02.2013 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung
MehrDateiverweis: P:\Qualitätsmanagement\QMS_TUI\Vorschrift_Interne Audits\Vorschrift_Interne_Audits_21-01-2009.doc Erstellt/Geprüft
1 Zweck 2 Geltungsbereich 3 Zuständigkeiten 4 Vorgehensweise 4.1 Vorbereitung 4.2 Durchführung 4.3 Nachbereitung 4.4 Information über Auditergebnisse 5 Mitgeltende Unterlagen QM-Handbuch Prozessbeschreibungen
MehrUnterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer
MehrDGUV Vorschrift 2 Eine neue Dimension im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Eine neue Dimension im Arbeits- und Gesundheitsschutz Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.v. FASI Präsidium Stand: 16.03.2011 Themenübersicht Warum gibt es eine neue Vorschrift? Anforderungen an die Neufassung
MehrQualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz in onkologischen Schwerpunktpraxen
Qualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz in onkologischen Schwerpunktpraxen Dr. Birgit Kannenberg-Otremba Oldenburg 1 Inhalt Qualitätsmanagement Anforderungen und Umsetzungstand Arbeitsschutz
MehrVerordnung 3 zum Arbeitsgesetz
Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge, ArGV 3) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz vom 18. August 1993 1 wird wie folgt geändert: Titel
MehrRegierungspräsidium Gießen GDA Fachveranstaltung 18. Februar 2016 Sicherheit und Gesundheitsschutz managen
GDA Fachveranstaltung 18. Februar 2016 Sicherheit und Gesundheitsschutz managen Maschinen und Arbeitsmittel was beim Einkauf oder Marke Eigenbau zu beachten ist Gießen, den ArbSchG... BetrSichV Produktsicherheitsgesetz
MehrAusführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass"
Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass" Vorbemerkung: Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter so gesund nach Hause geht, wie er gekommen ist. Dies gilt gleichermaßen für die
MehrGefährdungsbeurteilung in der metallverarbeitenden Industrie K. Tech 17.01.2011
Gefährdungsbeurteilung in der metallverarbeitenden Industrie K. Tech 17.01.2011 18.01.2011 1 Auf der Suche nach. 18.01.2011 2 1 Auf der Suche nach. für 700 Tätigkeiten übernehmen, anpassen fertig! 18.01.2011
MehrSTB Pflichtenheft. Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A2
STB Pflichtenheft Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A2 Vorbemerkung Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber 1
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure
MehrBetriebsärztliche Betreuung Licht- und Schattenseiten
Betriebsärztliche Betreuung Licht- und Schattenseiten Dr. med. Wiete Hirschmann, Landesgewerbeärztin Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Geschichtliche Entwicklung Rechtliche Grundlage
MehrBGG 906. Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, Prüfbücher und Prüfbescheinigungen BGG 906 BG-Grundsatz Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
MehrGefahrstoffordnung. - GefStoffO - Fassung vom 1. April 2005. 1 Zielstellung
Ordnung zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I Nr. 74, Seite 3758 vom 29.12.2004) Gefahrstoffordnung - GefStoffO - Fassung vom 1. April 2005 1 Zielstellung (1)
MehrNeuerungen im Regelwerk für Gefahrstoffe
Neuerungen im Regelwerk für Gefahrstoffe 6. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung 17. 18. September 2013 Dr. Lothar Neumeister, Fachgebiet Gefahrstoffe 20.09.2013 Struktur
MehrTIPP Gefahrstoffverordnung - Pflichten - Gefahrstoffverzeichnis EMKG Betriebsanweisung Zusammenlagerungskonzept
TIPP Gefahrstoffverordnung - Pflichten - Gefahrstoffverzeichnis EMKG Betriebsanweisung Zusammenlagerungskonzept Pflichten nach Gefahrstoffverordnung Pflichten Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffverzeichnis
MehrAusführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass"
Stand: 10.10.2009 RWE Rheinland Westfalen Netz WN-A HINWEISE SICHERHEITSPASS Seite: 1 Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass" Vorbemerkung: Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter
MehrGefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH. Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn
Gefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn Inhalte der Neufassung Anpassung an das neue EU-Chemikalienrecht REACH-Verordnung CLP-Verordnung Berücksichtigung
MehrUnterweisung Sachkunde Gefährdungsbeurteilung Gefahrgutlieferung Sicherungsplan gem. ADR 1.10 Gefahrgutbeauftragter
Unterweisung Sachkunde Gefährdungsbeurteilung Gefahrgutlieferung Sicherungsplan gem. ADR 1.10 Gefahrgutbeauftragter Das Unternehmen / die Rechtseinheit hat eine GARANTENSTELLUNG gegenüber Mitarbeitern
MehrTRGS 500 Umgang mit Gefahrstoffen Schutzmaßnahmen - Für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gefährdungen für die Beschäftigten zu minimieren. Der Umfang der
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge
Unternehmer SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG rbeitsmedizinische Vorsorge Welche Ziele sollten Sie erreichen? Die Beschäftigten werden individuell vom Betriebsarzt beraten, gegebenenfalls untersucht und über Schutzmaßnahmen
MehrVorschriften bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Norbert Kluger BG BAU Prävention - GISBAU
Vorschriften bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen BG BAU Prävention - GISBAU Zum Schutz der Gesundheit...... sind bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vielfältige Vorschriften zu beachten! Seite 2 Gefahrstoffverordnung
MehrGefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 5 und Mutterschutzgesetz 10 (anlassunabhängig) Durchführungsanleitung Blatt 1.0
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 5 und Mutterschutzgesetz 10 (anlassunabhängig) Durchführungsanleitung Blatt 1.0 Gefährdungsbeurteilung Grundvoraussetzung für wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen
MehrGesundheitsschutz in der Tankinnenreinigung. Was ist der richtige Weg?
DVTI Jahreshauptversammlung Gesundheitsschutz in der Tankinnenreinigung Was ist der richtige Weg? Dr. Christian Felten Leiter Hauptabteilung Gesundheitsschutz Geschäftsbereich Prävention Überblick Die
MehrDie Gefahrstoffverordnung 2005
Die Gefahrstoffverordnung 2005 Gefährdungsbeurteilung Schutzstufenkonzept Branchenlösungen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis Dr. Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 1 2 Aufbau
MehrSicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen Anforderungen an Auftraggeber und Auftragnehmer Seite 1 Rechtsgrundlagen für die Praxis BGR 128 Kontaminierte Bereiche + (???) TRGS 524 Seite 2 Gefährdungspotential
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrKooperation zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Kooperation zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit Dr. med. Barbara Matschke WissD`in BAuA FB 1 Grundsatzfragen und Programme Stabsstelle Senior Policy Advisor Inhaltsangabe Aktuelle
Mehrlgefährdungsbeurteilung im Chemieunterricht Person und Tätigkeit
Person und Tätigkeit Frank Wachholz Fachkraft für Arbeitssicherheit und Fachlehrer Mathe/Chemie Seit 2014 für knapp 70 Schulen im Bezirk Hannover zuständig Typische Arbeitsfelder: Gefährdungen ermitteln
MehrEmpfehlungen zur Gestaltung betrieblicher Vereinbarungen zur Anwendung des DGUV Grundsatzes G 25
5137 BGI/GUV-I 5137 Information Empfehlungen zur Gestaltung betrieblicher Vereinbarungen zur Anwendung des DGUV Grundsatzes G 25 Februar 2011 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV)
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane Folie 1 zur Person Cornelius Gruner TÜV SÜD Industrie-Service GmbH Abteilung Fördertechnik Sachverständiger
MehrAllgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
Mehr- herzlich Willkommen -
Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer Fachkraft für Arbeitssicherheit
MehrBetriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Stand 01. Januar 2009
Mehrhygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda Seite 1
Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda 2009 - Seite 1 Zum Thema 6 Die Termini: Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrErläuterungen zentraler Aussagen der TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen
Erläuterungen zentraler Aussagen der TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen 1 Erläuterungen zentraler Aussagen der TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen Inhalt 1 An wen richtet sich die TRGS 800? 3 2 Gilt die TRGS 800
MehrErgebnisse des Workshops Gefährdungsbeurteilung praktisch welche Vorgehensweise passt für unseren Betrieb?
Ergebnisse des Workshops Gefährdungsbeurteilung praktisch welche Vorgehensweise passt für unseren Betrieb? am Mittwoch, den 25. August 2010, von 14.00 bis 17.00 Uhr in der Arbeitnehmerkammer Bremen, Bürgerstraße
Mehr