Chef, ich bin dann mal weg! Rechte und Pflichten rund um den Urlaub
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- Brit Schmid
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1 Chef, ich bin dann mal weg! Rechte und Pflichten rund um den Urlaub
2 1. Begriff und Rechtsgrundlagen 2. Urlaubsgewährung 3. Urlaubsdauer und seine Berechnung 4. Urlaubsentgelt / Urlaubsgeld / Urlaubsabgeltung 5. Übertragung des Urlaubs 6. Spezialfälle
3 1. Begriff und Rechtsgrundlagen
4 Erholungsurlaub = Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung unter Fortzahlung seines Gehalts
5 Rechtsgrundlagen: Bundesurlaubsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Schwerbehindertenrecht Tarifvertrag (Achtung: Allgemeinverbindlichkeit!) Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag
6 Sonderurlaub, Bildungsurlaub Sonderurlaub wegen 616 BGB - Eheschließung - Geburt des Kindes - Tod des Ehegatten - Freizeit zur Stellensuche: 629 BGB Bildungsurlaub nach Saarländischem Bildungsfreistellungsgesetz Keine Anrechnung auf Erholungsurlaub
7 2. Urlaubsgewährung
8 AN hat Urlaubsanspruch geltend zu machen und dadurch Geltendmachung muss eindeutig unbedingt hinreichend bestimmt erfüllbar sein (vor Ablauf des Jahres/ Übertragungszeitraums) AG zur Festlegung des Urlaubes zu veranlassen Beachtung bei Gewährung: dringende betriebliche Belange Urlaubswünsche anderer AN (soziale Gesichtspunkte)
9 Urlaub soll möglichst zusammenhängend gewährt werden: 12 Werktage Selbstbeurlaubung ist ein Kündigungsgrund, u.u. fristlose Kündigung (2 Wochen Kündigungserklärungs- Frist!), auf jeden Fall: abmahnen!
10 Betriebsferien AG hat Direktionsrecht, um gesamter Belegschaft einheitlich Betriebsferien zu geben (Mitbestimmungspflichtig!). Dauer: umstritten, AN dürfen nicht gezwungen werden, kompletten Urlaub als Betriebsferien zu nehmen; ein Verhältnis von 3/5 zugunsten Betriebsferien ist angemessen
11 Rückruf aus Urlaub Nein, genehmigt ist genehmigt! Verlegung des bereits festgelegten Urlaubs Ersatz der entstehenden Kosten nur einvernehmlich möglich
12 3. Urlaubsdauer und seine Berechnung
13 Alle Arbeitnehmer haben Mindesturlaub von 24 Werktagen in jedem Kalenderjahr nach Erfüllung der 6-monatigen Wartezeit. Werktage = alle Tage mit Ausnahme der Sonn- oder gesetzlichen Feiertage, somit auch Samstage
14 Teilurlaubsanspruch (1) AN hat im Kalenderjahr wegen Nichterfüllung Wartezeit keinen vollen Urlaubsanspruch (2) AN scheidet vor erfüllter Wartezeit aus Arbeitsverhältnis aus (3) AN scheidet nach Erfüllung der Wartezeit in ersten Hälfte des Kalenderjahres (bis ) aus Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat Keine Urlaubssperre!
15 Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage 6 - Tage - Woche 5 - Tage - Woche 24 Werktage x 6 Arbeitstage = 6 Werktage 24 Werktage x 5 Arbeitstage = 6 Werktage 24 Werktage / Jahr 20 Werktage / Jahr Achtung: Urlaubstage bezieht sich immer auf Tage, nicht auf Stunden!
16 Teilzeitbeschäftigung AN ist an allen Arbeitstagen der Woche tätig, aber Arbeitszeit ist verkürzt gleicher Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigter Arbeitspflicht ist nicht auf alle Tage der Woche verteilt Umrechnung z. B. 3 Tage Woche: 24 Werktage x 3 Arbeitstage = 12 Urlaubstage 6 Werktage
17 Problem: unregelmäßige Arbeitszeiten pro Woche Umrechnung über Jahresarbeitszeit Jahresarbeitstage 5 Tage Woche 52 Wochen x 5 = 260 Tage Jahresarbeitstage 6 Tage Woche 52 Wochen x 6 = 312 Tage
18 Berechnungsbeispiele unregelmäßige Arbeitszeit Bsp I: Student Herr Fleißig arbeitet neben seinem BWL-Studium bei einer Steuerberatungsgesellschaft, während des Semesters arbeitet er 2 Tage, in den Semesterferien 5 Tage. Auf das gesamte Jahr: 187 Tage 5-Tage-Woche üblich
19 Mindesturlaubsanspruch Tatsächlich geleistete Jahresarbeitstage Mindesturlaub 5-Tage-Woche 187 x 20 = 14,38 Tage Tage-Woche Jahresarbeitstage
20 Bsp II: Student Herr Fleißig aus Bsp. I arbeitet die gleiche Anzahl an Tagen und Stunden aber diesmal im Supermarkt (6- Tage-Woche). Mindesturlaubsanspruch Tatsächlich geleistete Jahresarbeitstage Mindesturlaub 6-Tage-Woche 187 x 24 = 14,38 Tage Tage-Woche Jahresarbeitstage
21 4. Urlaubsentgelt / Urlaubsgeld / Urlaubsabgeltung
22 Urlaubsentgelt = für die Dauer des Urlaubs fortgezahltes Arbeitsentgelt: 11 BUrlG
23 Höhe Errechnung aus dem in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt abgerechneten Arbeitsentgelts ohne: Überstundenvergütung vorübergehende Verdiensterhöhungen vorübergehende Verdienstkürzungen
24 Einzelfälle: wird bei Urlaubsentgelt mitgerechnet ja Entgeltzahlung im Krankheitsfall Leistungsprämien Zulage (Erschwerniszulage, Schmutzzulagen, Gefahrzulagen, Schichtzulagen) nein Überstundenvergütung Weihnachtsgeld, Jubiläumsgelder Aufwandsentschädigungen, Spesen Umsatz-, Bezirksprovisionen
25 Berechnungsformel 1. 6-Tage-Woche Bereinigter Arbeitsverdienst (von 13 Wochen) 78 Werktage (13 x 6 Werktage) x Urlaubstage = Urlaubsentgelt 2. 5-Tage-Woche Bereinigter Arbeitsverdienst (von 13 Wochen) 65 Werktage (13 x 5 Werktage) x Urlaubstage = Urlaubsentgelt
26 Urlaubsgeld = Urlaubsgratifikation = freiwillige Leistung des AG! = zusätzliche Vergütung auf Grund einer ausdrücklichen Vereinbarung
27 Höhe Ist frei verhandelbar, da es sich um eine freiwillige Leistung des AG handelt. Aber: arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz gilt!
28 Urlaubsabgeltung = Abgeltung (Bezahlung) des Urlaubs, wenn und soweit der Urlaub wegen Beendigung des AV nicht mehr gewährt/genommen werden kann. = Ersatz für nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht Keine Abgeltung im bestehenden AV zulässig!
29 Höhe wie Urlaubsentgelt Fälligkeit mit Beendigung des AV Unabdingbarkeit = Abgeltungsanspruch besteht immer, auf ihn kann im vorhinein nicht verzichtet werden; auch nicht durch Aufhebungsvertrag
30 5. Übertragung des Urlaubs
31 Grundsatz Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr verfällt am Hintergrund: Urlaubsanspruch besteht im und nicht für das Kalenderjahr
32 Ausnahme: Übertragungsansprüche 7 III S. 2 BUrlG dringende betriebliche Gründe Erhöhter Arbeitsbedarf Krankheit / Urlaub eines anderen AN Abschlussarbeiten dringende Gründe in der Person des AN Erkrankung, die bis zum Jahresende dauert Übertragung bis zum Folgejahr
33 Ausnahme: Urlaub bei langer Krankheit Urlaub + Zusatzurlaub Schwerbehinderte verfällt bei Erkrankung / Bezug von Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Verletztengeld, Erwerbsminderungsrente) generell 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, also zum des übernächsten Kalenderjahres. Ist der AN darüber hinaus erkrankt, verfällt der Urlaubsanspruch. Nimmt der AN gesund seine Arbeit wieder auf, greift 7 III S. 2 BUrlG. Nimmt er den aktuellen + Urlaub aus Vorjahren nicht bis zum , verfällt er, spätestens bei Übertragung zum
34 6. Spezialfälle
35 Kündigung und Urlaubserteilung Erfolgt nach Kündigung / Aufhebungsvertrag eine Freistellung des AN, muss in dieser datumsmäßig angegeben werden, zu welchem (konkreten) Termin wie viele Urlaubstage gewährt werden. Ansonsten: keine ordnungsgemäße Urlaubserteilung Urlaubsabgeltung in Kündigungsschutzprozess
36 Kündigung im Urlaub ja, möglich Zugang der Kündigung: Schreiben muss so in tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangen, dass dieser unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit hat, davon Kenntnis zu nehmen. Greift auch bei Kenntnis des AG von Urlaubsabwesenheit des AN
37 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs ( 8 BUrlG) Urlaubs- und -entgeltanspruch besteht Abmahnung, bei wiederholtem Verstoß, fristgemäße Kündigung
38 Erkrankung im Urlaub AN muss Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigung machen nachgewiesene Tage werden auf Urlaub nicht angerechnet Urlaub verlängert sich nicht automatisch um die Tage der Erkrankung Neufestlegung nach Gesundung durch AG erforderlich
39 Fit für den Urlaub? Mehr Informationen rund um den Urlaub Kennzahl 67 unter Vielen Dank!
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