Niedriglohnarbeit in Deutschland und Modellrechnungen für einen gesetzlichen Mindestlohn
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- Hanna Hummel
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1 Niedriglohnarbeit in Deutschland und Modellrechnungen für einen gesetzlichen Mindestlohn Dr. Karen Jaehrling Institut Arbeit und Qualifikation Abteilung Flexibilität und Sicherheit
2 Gliederung 1. Der Hintergrund: Ausmaß und Struktur der Niedriglohnbeschäftigung 2. Einführung eines Mindestlohnes: Eine Modellrechnung o Wie viele Beschäftigungsverhältnisse wären von einem Mindestlohn zwischen 5 und 7,50 erfasst? o Welche zusätzlichen Einnahmen aus Lohnsteuern und Sozialabgaben wären damit verbunden 3. Wie hoch soll der Mindestlohn sein Ein Blick auf die europäischen Nachbarn
3 1. Ausmaß und Struktur der Niedriglohnbeschäftigung o Gut 6 Mio. Beschäftigte (jeder fünfte) beziehen Stundenlöhne unterhalb der Niedriglohngrenze (2/3 des Medianlohnes = 9,38 in West bzw. 7,15 in Ostdeutschland) o Mehr als 40% dieser Niedriglohnbeschäftigten (=2,6 Mio.) verdienen weniger als 50% des Medianlohnes (7,38 in West- bzw. 5,37 in Ostdeutschland) = Armutslöhne
4 Institut Arbeit und Qualifikation Steigende Niedriglohnanteile seit Mitte der 90er Jahre (nur Vollzeitbeschäftigte) 20% 16% 12% Deutschland 8% Westdeutschland Ostdeutschland 4% 0% Quelle: IABS-R01 und BA Beschäftigtenpanel, Berechnungen des IAQ (Bosch/Kalina 2007)
5 Struktur der Niedriglohnbeschäftigung: Wer verdient wenig? o o o Kumulierte Risiken: Hohe Niedriglohnanteile bei verschiedenen Formen von prekärer Beschäftigung (Minijobs, Zeitarbeit, Befristete Beschäftigung) Niedriglohnarbeit ist überwiegend weiblich Aber: Niedriglohnarbeit ist kein Randgruppen- Phänomen
6 Kumulierte Risiken GESAMT Vollzeit Teilzeit Minijobs Befristet Beschäftigte Zeitarbeit Betroffenheit 20,8 % 14,6 % 21,1 % 85,5 % 43,4% 71% Anteile 100 % 51,5 % 22,2 % 26,3 % 27,8 % 7 % Quelle: SOEP 2004, Eurostat, Berechnungen des IAQ (Th. Kalina / C. Weinkopf), eigene Berechnungen
7 Wer verdient wenig? Niedriglohnarbeit ist weiblich o Über zwei Drittel sind Frauen (69.1%) o Das hat nicht allein mit dem höheren Teilzeitanteil zu tun: Niedriglohnanteile nach Geschlecht und Arbeitszeitform Vollzeit Teilzeit Minijobs GESAMT Männer 10,8% 15,6% 87,4% 12,6% Frauen 21,8% 21,9% 85,5% 29,6% Quelle: SOEP 2004, Berechnungen des IAQ (Kalina/Weinkopf, IAT-Report )
8 Wer verdient wenig? Niedriglohnarbeit ist weiblich o Hohe Teilzeitanteile in vielen DL-Branchen verringern zusätzlich die Verdienstmöglichkeiten o Anteil der unfreiwillig Teilzeit arbeitenden Frauen hat sich zwischen 1990 und 2006 nahezu verfünffacht (von 4,2% auf knapp 20% aller weiblichen TZ- Beschäftigten); hinzu kommen diejenigen, die statt kurzer Teilzeit lange Teilzeit arbeiten möchten.
9 Wirtschaftszweige mit hohen Niedriglohnanteilen (2002) Sonstige Dienstleistungen (z.b. Wäschereien, Friseure, Fitness) 76,1 % Private Haushalte 75,2 % Hotels und Gaststätten 70,1 % Landwirtschaft 40,5 % Ernährungsgewerbe 35,4 % Einzelhandel 33,0 % Unternehmensbezogene DL (z.b. Zeitarbeit, Gebäudereinigung) 32,8 % Bekleidungsindustrie 32,1 % Gesundheit und Soziales 21,6 %
10 Niedriglohn ist kein Randgruppen -Phänomen o Gut drei Viertel (75.6%) sind qualifiziert (1995: 66.5%) o Knapp drei Viertel sind mittleren Alters (25-54 Jahre) o o Fast 90% sind Deutsche Vollzeitbeschäftigte machen etwa die Hälfte aller Niedriglohnbezieher aus
11 Zwischenfazit: Niedriglöhne und Verzicht auf Mindestlohn als Beschäftigungsmotor? Das Lohnniveau in Deutschland ist zu hoch. Mehr Niedriglöhne würden die Beschäftigung steigern. Davon würden vor allem gering Qualifizierte profitieren... Ein Mindestlohn würde alles kaputt machen. (Hans-Werner Sinn, ifo, in: Wirtschaftswoche Januar 2007) Arbeitsplätze entstehen und bleiben nur dann erhalten, wenn die Arbeitskosten nicht höher sind, als die auf ihnen erwirtschaftete Produktivität. Dies gilt generell auch für den Bereich gering qualifizierter Beschäftigung (Sachverständigenrat Gutachten 2006/7: 402) Mindestlöhne sind in Deutschland unnötig, weil in Deutschland das Tarifsystem die Löhne regelt, ein Mindestlohn Arbeitsplätze vernichtet, das ALG II bereits ein faktisches Mindesteinkommen darstellt. (Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, Tagesspiegel vom 8. Mai 2007)
12 Zwischenfazit: Niedriglöhne als Beschäftigungsmotor? Zahlen verdeutlichen: o (Sinkende) Tarifbindung hat Anstieg der Niedriglöhne nicht verhindern können o ALG II funktioniert offenbar nicht als Lohnuntergrenze o Oktober 2006: ALG II für 1,1 Mio. Erwerbstätige (davon Vollzeitbeschäftigte) o Anteil Qualifizierter unter den Niedriglohnbeschäftigten ist gestiegen. Es sind weniger persönliche Merkmale ( geringe Produktivität ), die bei der Verbreitung der Niedriglöhne eine Rolle spielen, sondern vor allem die Branche o Beschäftigungswachstum bei gering Qualifizierten ist auch in Ländern mit hohen Mindestlöhnen zu beobachten (Frankreich s. Grafik)
13 Erwerbstätigenquote von gering Qualifizierten Frankreich USA Großritannien Deutschland Quelle: Eurostat, eigene Darstellung
14 2.Einführung eines Mindestlohnes: Eine Modellrechnung
15 2. Vorschläge zur Einführung eines Mindestlohnes o DGB-Gewerkschaften fordern einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 brutto pro Stunde als verbindliche Untergrenze in Ergänzung zu (ggf. höheren) tariflichen Vereinbarungen o Unterstützung kommt auch von einigen Arbeitgeberverbänden, die ungebremste Lohnabwärtsspirale beklagen z.b. Gebäudereinigung, Zeitarbeit o Andere fordern einen Mindestlohn von 4,50 (orientiert an Höhe der ALG II-Leistungen) (Bofinger et al. 2006)
16 Modellrechnung für einen gesetzlichen Mindestlohn* o Wie viele Jobs würden von einem Mindestlohn zwischen 5 und 7,50 erfasst? o Von einem Mindestlohn in Höhe von 7,50 o wären 15% = 4,9 Mio. Beschäftigungsverhältnisse erfasst o wären 8,2 % aller Vollzeitbeschäftigten erfasst o Von einem Mindestlohn in Höhe von 5,00 o wären 4,7% = 1,5 Mio. Beschäftigungsverhältnissen erfasst o wären 1,3% aller Vollzeitbeschäftigten erfasst o Dabei: Große Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland Basis der Berechnung: SOEP 2004; ausführliche Darstellung in: Kalina/Weinkopf IAT-Report (s. Literaturliste im Anhang)
17 Anteil Mindestlohnbeschäftigung an allen Beschäftigungsverhältnissen (2004) 7,50 7,00 6,50 6,00 5,50 5,00
18 Steigerung von Lohnsteuern und Sozialabgaben o Durch einen Mindestlohn in Höhe von 7,50 o würde die Lohnsumme um 12 Mrd. steigen o würden Mehreinnahmen in Höhe von 4.2 Mrd. bei den Sozialversicherungen anfallen o Durch einen Mindestlohn in Höhe von 5,00 o Würde die Lohnsumme um 2,2 Mrd. steigen o würden Mehreinnahmen in Höhe von 0,7 Mrd. bei den Sozialversicherungen anfallen o Hinzu kommen zusätzliche Steuereinnahmen
19 3. Wie hoch soll der Mindestlohn sein? Ein Blick auf die Nachbarn
20 Absolute Höhe von Mindestlöhnen Luxemburg Irland Frankreich Niederlande Großbritannien Belgien Deutschland Griechenland Spanien Portugal Rumänien Bulgarien Höhe des Mindeststundenlohnes in ,08 8,30 8,27 8,13 7,96 7,93 Kein Mindestlohn 4,22 3,99 2,82 0,66 0,53 Änderung gegenüber ,5 % + 8,5 % + 3,0 % + 5,7 % + 8,2 % + 1,9 % + 9,3 % + 5,6 % + 7,6 % + 26,6 % + 12,8 %
21 Relative Höhe von Mindestlöhnen o In Deutschland entspräche ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 pro Stunde rund 49,4% des durchschnittlichen Stundenlohns von 15,19 (47,1% in West- bzw. 64,4 % in Ostdeutschland ) o Damit würde sich Deutschland im internationalen Vergleich in die Gruppe der Länder mit einem relativ hohen Mindestlohn einreihen. o Ein Mindestlohn von 5,00 entspräche demgegenüber nur 32,9% des gesamtdeutschen Durchschnittsverdienstes (31,4% in West- bzw. 42,9% in Ostdeutschland) und läge damit im internationalen Vergleich am untersten Rand des Spektrums.
22 Relative Höhe: Gesetzlicher Mindestlohn in Relation zum nationalen Durchschnittslohn (in %) Deutschland: 7,50 = 49,4% (47,1% West, 64,4% Ost) Quelle: Eurostat, Structure of Earnings Survey; Darstellung: Kalina/Weinkopf - IAT- Report
23 Steigerung der Lohnsumme o Eine Steigerung der Lohnsumme um rund 12 Mrd. (bei einem Mindestlohn von 7,50 ) entspräche einer Steigerung um rund 1,3 % o Dies würde deutlich über dem britischen Niveau liegen (0,5%) o Etwa auf dem britischen Niveau der Lohnsteigerungen bei Einführung eines Mindestlohns läge Deutschland, wenn man hier einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 6 einführen würde.
24 Internationale Erfahrungen: Frankreich und Großbritannien als Vorbilder? Frankreich: o Hoher Mindestlohn o aber: gestützt durch hohe Kombilohnzuschüsse (ca jährlich pro zusätzlichem/erhaltenen Arbeitsplatz) Großbritannien: o Mittlerer Mindestlohn o Art der Einführung: relativ niedriges Niveau, schrittweise Anhebung des Mindestlohnes Fazit: es kommt nicht nur auf die Höhe des Mindestlohnes, sondern auch auf die Art der Einführung und der Einbettung desselben an
25 Fazit o 6 Mio. Arbeitnehmer/innen beziehen Niedriglöhne, 2,6 Mio. verdienen Armutslöhne ; die Mobilität in besser entlohnte Beschäftigung nimmt ab. o Gering entlohnt = gering qualifiziert? Falsch! o Abhängig von der Höhe des Mindestlohnes würden zwischen 1,5 und 4,9 Mio. Beschäftigungsverhältnisse von einem Mindestlohn profitieren. o Mindestlöhnen lösen allerdings nicht das Problem der niedrigen Verdienstmöglichkeit aufgrund von unfreiwilliger Teilzeit.
26 Fazit o Zur Vermeidung negativer Beschäftigungseffekte und Verbesserung der Beschäftigungschancen für gering Qualifizierte könnten die zusätzlichen Einnahmen aus Steuern und Sozialversicherungsabgaben eingesetzt werden: o für flankierende Lohnsubventionen an die Arbeitgeberseite für stark begrenzte Zielgruppen o zur Qualifizierung gering Qualifizierter o zur Förderung von qualifizierten Arbeitsplätzen im Bereich personenbezogener und sozialer DL o zur Förderung von einfachen Arbeitsplätzen in ausgewählten Tätigkeitsfelder
27 Literatur zum Nachschlagen und Weiterlesen: o o o o o o Bosch, Gerhard / Weinkopf, Claudia / Kalina Thorsten (Mitarb.), 2006: Gesetzliche Mindestlöhne auch in Deutschland? Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung. Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung. Im Internet: Bosch, Gerhard / Weinkopf, Claudia (Hrsg.), 2007: Arbeiten für wenig Geld: Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland. Frankfurt/Main: Campus Verlag, Buchinfo im Internet: Jaehrling, Karen / Kalina, Thorsten / Vanselow, Achim / Voss-Dahm, Dorothea, 2006: Niedriglohnarbeit in der Praxis - Arbeit in Häppchen für wenig Geld. In: Sterkel, Gabriele / Schulten, Thorsten / Wiedemuth, Jörg (Hrsg.): Mindestlöhne gegen Lohndumping: Rahmenbedingungen, Erfahrungen, Strategien. Hamburg: VSA-Verl., S Jaehrling, Karen / Weinkopf, Claudia / Hieming, Bettina (Mitarb.) / Kaltenborn, Bruno (Mitarb.), 2006: Kombilöhne in Deutschland: neue Wege, alte Pfade, Irrweg? Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung. Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung. Im Internet: Kalina, Thorsten / Weinkopf, Claudia, 2006: Ein gesetzlicher Mindestlohn auch in Deutschland?! Modellrechnungen für Stundenlöhne zwischen 5,00 und 7,50 Euro - und wie ist es bei den anderen? Internet- Dokument. Gelsenkirchen: Inst. Arbeit und Technik. IAT-Report, Nr , im Internet: Kalina, Thorsten / Weinkopf, Claudia, 2006: Mindestens sechs Millionen Niedriglohnbeschäftigte in Deutschland: welche Rolle spielen Teilzeitbeschäftigung und Minijobs? Internet-Dokument. Gelsenkirchen: Inst. Arbeit und Technik. IAT-Report, Nr , im Internet:
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