Vom TT.MM.JJJJ. Geltungsbereich
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- Felix Ackermann
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1 Studienordnung für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengang Realschule Katholische Theologie Musik an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Vom TT.MM.JJJJ Aufgrund des Art. 5 3 Satz 1 des Konkordats zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl vom 29. März 1924 (BayRS WFK) erlässt die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt folgende fachspezifische Studienordnung: Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Ziele 3 Akademischer Grad 4 Qualifikation, Zulassung 5 Pflicht- und Wahlpflichtmodule, Modulpool für die Wahl der Ausrichtungen 6 Inkrafttreten, Übergangsbestimmung 1 Geltungsbereich (1) Die fachspezifische Studienordnung ergänzt die Prüfungsordnung für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengang Realschule/ Gymnasium (Prüfungsordnung) vom TT.MM.JJJJ sowie die Allgemeine Studienordnung für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengang Realschule/ Gymnasium (Allgemeine Studienordnung) vom TT.MM.JJJJ in der jeweils gültigen Fassung. (2) Für das Studium der schulischen Ausrichtung Realschule gelten die Studienordnung für das Lehramtsstudium des Fachs Katholische Religionslehre an der Katholischen Universität Eichstätt- Ingolstadt vom TT.MM.JJJJ, die Studienordnung für das Lehramtsstudium des Fachs Musik an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom TT.MM.JJJJ sowie die Studienordnung für das Lehramtsstudium des Faches Erziehungswissenschaften an der Katholischen Universität Eichstätt- Ingolstadt vom TT.MM.JJJJ, in der jeweils gültigen Fassung, entsprechend. (3) Der lehramtsgeeignete Zwei-Fächer Bachelorstudiengang Realschule Katholische Theologie Musik bildet im Rahmen des lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengangs Realschule/ Gymnasium einen Teilstudiengang. 2 Ziele 1 Der Teilstudiengang Katholische Theologie Musikwissenschaft vermittelt methodische und theoretische Kompetenzen, die durch die Kombination der beiden Fächer und den liturgiewissenschaftlichen Schwerpunkt den kirchenmusikalischen Bereich akzentuieren. 2 Im Bereich von Musik vermittelt er ebenfalls methodisch und theoretisch vertiefte musikpsychologische und - soziologische Kenntnisse sowie vertiefte Kenntnisse der historischen Musik. 3 Er entwickelt Kompetenzen im Umgang mit der technischen Aufnahme und digitalen Verarbeitung von Musik und bietet Möglichkeiten zur Erweiterung musikpraktischer Kompetenzen in unterschiedlichen musikalischen Bereichen. 3 1
2 Akademischer Grad (1) Sofern die Studierende oder der Studierende den Schwerpunkt in Katholische Religionslehre oder Musik wählt und in einem der beiden Fächer die Bachelorarbeit verfasst, wird nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der akademische Grad eines Bachelor of Arts (abgekürzt: B.A.) verliehen. (2) Sofern die Studierende oder der Studierende im Wahlbereich Module aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen, der Erziehungswissenschaften oder anderer auf das Berufsfeld Schule bezogener Fächer wählt, wird der akademische Grad eines Bachelor of Education (abgekürzt: B.Ed.) verliehen. 4 Qualifikation, Zulassung (1) Voraussetzung für die Immatrikulation in den Teilstudiengang des lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengangs Realschule Katholische Religionslehre Musik ist neben dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, das Bestehen einer Eignungsprüfung in Musik gemäß der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaats Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung QualV) vom 2. November 2007 in der jeweils gültigen Fassung. (2) 1 Die Studierenden werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens zum Teilstudiengang Katholische Theologie Musik zugelassen, soweit für eines der beiden Fächer Zulassungsbeschränkungen festgesetzt werden. 2 Näheres, insbesondere die Auswahlkriterien sowie das Verfahren der Zulassung, werden durch die Satzung geregelt. 5 Pflicht- und Wahlpflichtmodule, Modulpool für die Wahl der Ausrichtungen (1) 1 Im Fach Musik sind 66 ECTS-Punkte zu erwerben. 2 Die Studierenden müssen folgende Pflichtmodule absolvieren: 1. Theorie 1 (Gehörbildung I, Tonsatz I, Formenlehre): 5 ECTS-Punkte, 1 Seminar/ Übung: Gehörbildung I (1 SWS), 1 Seminar/ Übung: Tonsatz I (2 SWS), 1 Seminar/ Übung: Formenlehre (2 2. Theorie 2 (Gehörbildung II, Tonsatz II, Analyse I): 5 ECTS-Punkte, 1 Seminar/ Übung: Gehörbildung II (1 SWS), 1 Seminar/ Übung: Tonsatz II (2 SWS), 1 Seminar/ Übung: Analyse I (2 3. MW 1/Theorie 3 (Musikgeschichte und historische Stilkunde im Überblick): 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen/ Übungen Musikgeschichte (je 2 4. Theorie 4 (Systematische Musikwissenschaft): 5 ECTS-Punkte, 2 Veranstaltungen (2 SWS), Prüfungsform: Klausur; 5. Theorie 5 (Gehörbildung III, Tonsatz III, Analyse II): 5 ECTS-Punkte, 1 Seminar/ Übung: Gehörbildung III (1 SWS), 1 Seminar/ Übung: Tonsatz III (2 SWS), 1 Seminar/ Übung: Analyse II (2 6. Theorie 6 (Geschichte der Populären Musik, Stimmphysiologie): 5 ECTS-Punkte, 2 Seminare (je 2 SWS), Prüfungsform: Referat mit schriftlicher Ausarbeitung; 7. Fachdidaktik FD 1 (Einführung in die Musikpädagogik, Einführung in die Arbeit im MIDI-Labor, Musik und Computer): 5 ECTS-Punkte, 1 Seminar: Einführung (2 SWS), 1 Übung (BLV): Einführung in die Arbeit im MIDI-Labor (1 SWS), 1 Seminar/ Übung: Musik und Computer (2 2
3 8. Fachreflexion: insgesamt 4 ECTS-Punkte, davon 2 ECTS-Punkte in Musik, 1 Seminar (1 SWS), Prüfungsform: Referat mit schriftlicher Ausarbeitung, Reflexion, Modul unbenotet; 9. Basismodul Musik: 4 ECTS-Punkte, 2 Seminare (je 2 SWS), Prüfungsform: Referat mit schriftlicher Ausarbeitung; 10. Praxis 1 (Individuelle Förderung: Gesang bzw. Instrument): 5 ECTS-Punkte, Einzelunterricht (je 1 SWS über 4 Semester), Prüfungsform: praktische Modulprüfung; 11. Praxis 4 (Großes Ensembles): 5 ECTS-Punkte, Übung (wahlweise 4 Semester mit je 2 SWS), Prüfungsform: Konzertteilnahme mit Portfoliodokumentation, Modul unbenotet; 12. Praxis 5 (Ensemblepraxis I, Kreatives Gestalten mit Stimme, Körper und Instrument): 5 ECTS- Punkte, 2 Seminare/ Übungen (je 2 SWS), Prüfungsform: Präsentation, Modul unbenotet; 13. Praxis 6 (Ensemblepraxis II, Rhythmik, Praxis der Populären Musik): 5 ECTS-Punkte, 3 Seminare/ Übungen (je 2 SWS), Prüfungsform: Präsentation, Modul unbenotet. (2) 1 Im Fach Katholische Theologie sind 66 ECTS-Punkte zu erwerben. 2 Die Studierenden müssen folgende Pflichtmodule absolvieren: 1. Einführung in die Gotteslehre: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 SWS), Prüfungsform: Klausur; 2. Einführung in die biblischen Schriften I: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung AT (2 SWS) 1 Vorlesung NT (2 SWS), 3. Einführung in die theologische Ethik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Proseminar (2 4. Fachreflexion/Orientierungskurs: insgesamt 4 ECTS-Punkte, davon 2 in Religion, 1 Proseminar (2 SWS), Prüfungsform: schriftliche Hausarbeit; Modul unbenotet; 5. Einführung in die biblischen Schriften II: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 SWS), 6. Christentum und Weltreligionen: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Vorlesung (1 SWS), 1 Lektürekurs (1 SWS), 7. Basismodul Katholische Religionsdidaktik: 4 ECTS-Punkte, 1 Proseminar (2 SWS), Prüfungsform: Ergebnisprotokoll; 8. Grundfragen des gottesdienstlichen und bildenden Handelns der Kirche: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 1 SWS), 2 Übungen (je 1 SWS), Prüfungsform: Kurzerörterung; 9. Anfänge, Organisation und Ausbau der Kirche im mediterranen und bayerischen Raum im Altertum und Mittelalter: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 1 SWS), 2 Übungen (je 1 SWS), 10. Pastorale Praxis und religiöses Lernen: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (1 SWS) 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Übung (1 SWS), Prüfungsform: Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung. 3 Die Studierenden müssen vier der folgenden Wahlpflichtmodule absolvieren: 1. Exegese ausgewählter Psalmen und von Texten aus den synoptischen Evangelien: 5 ECTS- Punkte, 1 Vorlesung (3 SWS), 1 Übung (2 SWS), 2. Exegese ausgewählter Texte des Pentateuchs und zentraler johanneischer Texte: 5 ECTS- Punkte, 1 Vorlesung (3 SWS), 1 Seminar (2 3
4 3. Ethik der Lebensbereiche anhand der 10 Gebote. Schwerpunkt 5. und 6. Gebot: 5 ECTS- Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Vorlesung (1 SWS), 1 Repetitorium (1 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung; 4. Entfaltung des Glaubens im Laufe der Kirchengeschichte: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 1 SWS), 2 Übungen ( je 1 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung oder schriftliche Prüfungsleistung; 5. Christliche Sozialethik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Proseminar/Kolloquium (2 6. Kirche, Gesellschaft und Staat in der Kirchengeschichte: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 1 SWS), 2 Übungen (je 1 SWS) Prüfungsform: mündliche Prüfung oder schriftliche Prüfungsleistung; 7. Exegese ausgewählter alttestamentlicher prophetischer Schriften und der Paulusbriefe: 5 ECTS-Punkte, 2 Seminare (je 2 SWS), Prüfungsform: Referat und schriftliche Ausarbeitung; 8. Ehe und Familie in moraltheologischer und kirchenrechtlicher Sicht: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 SWS), 9. Aufbaumodul katholische Religionsdidaktik: 5 ECTS-Punkte, 1 Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Klausur; 10. Kirche und Sakramente im ökumenischen Kontext: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je Offenbarung Heil Heilsgeschichte: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Übung (2 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung. (3) Im Fach Erziehungswissenschaften und im Praxisbereich sind in der schulischen Ausrichtung aus folgendem Modulpool Module im Umfang von 28 ECTS-Punkten verpflichtend zu absolvieren: 1. Einführung in die Pädagogik: Einführung in die Allgemeine Pädagogik und in die Schulpädagogik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS) und 1 Vorlesung (1 SWS), 1 Übung (1 2. Bildung, Erziehung, Beratung und Förderung im Raum der Schule (RS/GY): 3 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (1 SWS), 1 Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Klausur oder Hausarbeit oder Referat; 3. Aufbaumodul Allgemeine Pädagogik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (1 SWS), 1 begleitende Lehrveranstaltung (2 SWS) alternativ: 1 Vorlesung (2 SWS), 1 begleitende Lehrveranstaltung (1 SWS), Prüfungsform: Klausur, Referat oder Hausarbeit; 4. Entwicklungs- und Pädagogische Psychologie, Psychologische Diagnostik und Evaluation: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 5. Psychologie des Lernens und der Kognition, Sozialpsychologie der Schule und der Familie: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 6. Blockpraktikum/ Schulpädagogik (RS/GY): 5 ECTS-Punkte, 1 Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Bericht oder Portfolio, Modul unbenotet; 7. Unterrichten 1: 5 ECTS-Punkte, 2 Praxisseminare (je 2 SWS), studienbegleitendes Praktikum, Prüfungsform: Portfolio, Modul unbenotet. 4
5 (4) Bei außerschulischer Ausrichtung sind folgende Module im Fach Erziehungswissenschaften und im Praxisbereich verpflichtend zu absolvieren:. 1. Einführung in die Pädagogik: Einführung in die Allgemeine Pädagogik und in die Schulpädagogik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Vorlesung (1 SWS), 1 Übung (1 SWS), Prüfungsform: Klausur, 2. Praxismodul: 8 ECTS-Punkte, Praktikum, gegebenenfalls mit Begleitveranstaltung (2 SWS), Modul unbenotet. (5) 1 Zur Bildung eines Schwerpunkts nach 4 der Allgemeinen Studienordnung im Fach Musik stehen die nachfolgenden Module zur Auswahl. 2 Es dürfen nur Module gewählt werden, die noch nicht im Pflichtbereich absolviert wurden, es sei denn, Mehrfachwahl ist möglich.. 1. MW 3 Musik außereuropäischer Kulturen: 5 ECTS-Punkte, 2 Seminare/ Übungen (je 2 SWS), Prüfungsform: Hausarbeit oder Klausur oder Portfolio; 2. MW 4 Schwerpunkt Musikwissenschaft: 5 ECTS-Punkte, 1 Seminar (2 SWS), 1 weitere Veranstaltung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur, Referat oder schriftliche Hausarbeit; 3. Musiktechnologie II (Aufnahmetechnik und digitale Bearbeitung von Musik): 5 ECTS-Punkte, 1 Seminar/ Übung Aufnahmetechnik (2 SWS), 1 Seminar/ Übung: Digitale Bearbeitung (2 SWS), Prüfungsform: je 1 Praxisprojekt, Modul unbenotet; 4. Musizieren im Kleinen Ensemble: 5 ECTS-Punkte, Übung (wahlweise vier Semester mit je 2 SWS), Prüfungsform: Konzertteilnahme und Probendokumentation, Modul unbenotet. (6) 1 Zur Bildung eines Schwerpunkts nach 4 der Allgemeinen Studienordnung im Fach Katholische Theologie werden zusätzlich zu den noch nicht belegten Wahlpflichtmodulen nach Abs. 2 Satz 3 die nachfolgenden Module angeboten 2 Es dürfen nur Module gewählt werden, die noch nicht im Pflichtbereich absolviert wurden, es sei denn, Mehrfachwahl ist möglich. 1. Grundfragen der Metaphysik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Tutorium (1 SWS), 2. Kirche und Sakramente im ökumenischen Kontext: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 3. Christliche Spiritualität und kirchliche Liturgie: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Vorlesung (1 SWS), 1 Übung (1 SWS), 4. Feiern des Glaubens und spirituelle Traditionen: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 SWS), 1 Übung (1 5. Vertiefungs- und Wahlmodul Religionsdidaktik: 5 ECTS-Punkte, 1 Seminar (2 SWS), 1 Lektürekurs (1 SWS), Prüfungsform: schriftliche Ausarbeitung. 6 Inkrafttreten, Übergangsbestimmung 1 Diese fachspezifische Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden, die dieses Studium ab dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen haben. 5
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