Vom TT.MM.JJJJ. Geltungsbereich
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- Götz Siegel
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1 Studienordnung für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengang Realschule/ Gymnasium Mathematik Katholische Theologie an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Vom TT.MM.JJJJ Aufgrund des Art. 5 3 Satz 1 des Konkordats zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl vom 29. März 1924 (BayRS WFK) erlässt die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt folgende fachspezifische Studienordnung: Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Ziele 3 Akademischer Grad 4 Qualifikation, Zulassung 5 Pflicht- und Wahlpflichtmodule, Modulpool für die Wahl der Ausrichtungen 6 Inkrafttreten, Übergangsbestimmung 1 Geltungsbereich (1) Die fachspezifische Studienordnung ergänzt die Prüfungsordnung für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengang Realschule/ Gymnasium (Prüfungsordnung) vom TT.MM.JJJJ sowie die Allgemeine Studienordnung für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengang Realschule/Gymnasium (Allgemeine Studienordnung) vom TT.MM.JJJJ in der jeweils gültigen Fassung. (2) Für das Studium der schulischen Ausrichtung Gymnasium und Realschule gelten die Studienordnung für das Lehramtsstudium des Fachs Mathematik an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom TT.MM.JJJJ die Studienordnung für das Lehramtsstudium des Fachs Katholische Religionslehre an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom TT.MM.JJJJ sowie die Studienordnung für das Lehramtsstudium des Faches Erziehungswissenschaften an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom TT.MM.JJJJ, in der jeweils gültigen Fassung, entsprechend. (3) 1 Der lehramtsgeeignete Zwei-Fächer Bachelorstudiengang Realschule/ Gymnasium Mathematik Katholische Theologie bildet im Rahmen des lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengangs Realschule/Gymnasium einen Teilstudiengang. 2 In diesem Teilstudiengang gibt es eine außerschulische Ausrichtung nur mit dem Schwerpunkt Theologie. 2 Ziele 1 Der Teilstudiengang Mathematik Katholische Theologie vermittelt methodisch und theoretisch fundierte Grundlagenkenntnisse zu den Fragestellungen, Arbeitsweisen und Traditionen der beiden Fächer. 2 Neben dem Einblick in unterschiedliche wissenschaftliche Fachkulturen wird auch die Fähigkeit vermittelt, Fragestellungen, Methoden und Ergebnisse zweier Fächer aufeinander zu beziehen, die durch ihre unterschiedliche wissenschaftliche Methodik und die differenten Inhalte ein interessantes Spannungsfeld besitzen. 3 Im Fach Katholische Theologie wird ein ethischer Schwerpunkt gesetzt. 4 In Mathematik wird grundlegendes Wissen erworben, das die mathematische Durchdringung von Vorgängen in Organisation und Datenverarbeitung ermöglicht. 1
2 3 Akademischer Grad (1) Sofern der oder die Studierende den Schwerpunkt in Katholischer Theologie wählt und in diesem Fach die Bachelorarbeit verfasst, wird nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der akademische Grad eines Bachelor of Arts (abgekürzt: B.A.) verliehen. (2) Sofern der oder die Studierende im Wahlbereich Module aus dem Bereich der Mathematik, der Schlüsselqualifikationen, der Erziehungswissenschaften oder anderer auf das Berufsfeld Schule bezogener Fächer wählt, wird der akademische Grad eines Bachelor of Education (abgekürzt: B.Ed.) verliehen. 4 Qualifikation, Zulassung (1) 1 Voraussetzung für die Immatrikulation in den Teilstudiengang des lehramtsgeeigneten Zwei- Fächer Bachelorstudiengangs Realschule/Gymnasium Mathematik Katholische Theologie ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung. 2 Für Ausrichtung Gymnasium und die außerschulische Ausrichtung ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse aus dem Lateinischen und dem Alt- Griechischen zu erbringen. 3 Die Nachweise der Sprachkenntnisse sind spätestens mit der Anmeldung der Bachelorarbeit einzureichen, bis dahin erfolgt die Immatrikulation unter Vorbehalt. (2) 1 Die Studierenden werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens zum Teilstudiengang Mathematik Katholische Theologie zugelassen, soweit für eines der beiden Fächer Zulassungsbeschränkungen festgesetzt werden. 2 Näheres, insbesondere die Auswahlkriterien sowie das Verfahren der Zulassung, werden durch Satzung geregelt. 5 Pflicht- und Wahlpflichtmodule, Modulpool für die Wahl der Ausrichtungen (1) 1 Im Fach Katholische Theologie sind 66 ECTS-Punkte zu erwerben. 2 Die Studierenden müssen folgende Pflichtmodule absolvieren: 1. Einführung in die Gotteslehre: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 SWS), Prüfungsform: Klausur; 2. Einführung in die biblischen Schriften I: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung AT (2 SWS), 1 Vorlesung NT (2 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung; 3. Einführung in die theologische Ethik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Proseminar (2 SWS), Prüfungsform: Klausur; 4. Fachreflexion/Orientierungskurs: insgesamt 4 ECTS-Punkte, davon 2 in Religion, 1 Proseminar (2 SWS), Prüfungsform: schriftliche Hausarbeit; Modul unbenotet; 5. Einführung in die biblischen Schriften II: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung; 6. Christentum und Weltreligionen: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Vorlesung (1 SWS), 1 Lektürekurs (1 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung; 7. Basismodul Katholische Religionsdidaktik: 4 ECTS-Punkte, 1 Proseminar (2 SWS), Prüfungsform: Ergebnisprotokoll; 8. Grundfragen des gottesdienstlichen und bildenden Handelns der Kirche: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 1 SWS), 2 Übungen (je 1 SWS), Prüfungsform: Kurzerörterung; 2
3 9. Anfänge, Organisation und Ausbau der Kirche im mediterranen und bayerischen Raum im Altertum und Mittelalter: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 1 SWS), 2 Übungen (je 1 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung; 10. Pastorale Praxis und religiöses Lernen: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (1 SWS) 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Übung (1 SWS), Prüfungsform: Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung 3 Die Studierenden müssen drei der folgenden Wahlpflichtmodule absolvieren: 1. Exegese ausgewählter Psalmen und von Texten aus den synoptischen Evangelien: 5 ECTS- Punkte, 1 Vorlesung (3 SWS), 1 Übung (2 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung; 2. Exegese ausgewählter Texte des Pentateuchs und zentraler johanneischer Texte: 5 ECTS- Punkte, 1 Vorlesung (3 SWS), 1 Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Klausur; 3. Ethik der Lebensbereiche anhand der 10 Gebote. Schwerpunkt 5. und 6. Gebot: 5 ECTS- Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Vorlesung (1 SWS), 1 Repetitorium (1 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung; 4. Entfaltung des Glaubens im Laufe der Kirchengeschichte: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 1 SWS), 2 Übungen ( je 1 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung oder schriftliche Prüfungsleistung; 5. Christliche Sozialethik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Proseminar/Kolloquium (2 SWS), Prüfungsform: Klausur; 6. Kirche, Gesellschaft und Staat in der Kirchengeschichte: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 1 SWS), 2 Übungen (je 1 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung oder schriftliche Prüfungsleistung; 7. Exegese ausgewählter alttestamentlicher prophetischer Schriften und der Paulusbriefe: 5 ECTS-Punkte, 2 Seminare (je 2 SWS), Prüfungsform: Referat und schriftliche Ausarbeitung; 8. Ehe und Familie in moraltheologischer und kirchenrechtlicher Sicht: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung; 9. Aufbaumodul katholische Religionsdidaktik: 5 ECTS-Punkte, 1 Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Klausur; 10. Kirche und Sakramente im ökumenischen Kontext: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 SWS), Prüfungsform: Klausur; 11. Offenbarung Heil Heilsgeschichte: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Übung (2 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung. (2) 1 Im Fach Mathematik sind für die Ausrichtung Gymnasium 66 ECTS-Punkte zu erwerben. 2 Die Studierenden müssen folgende Pflichtmodule absolvieren: 1. Analysis I: 10 ECTS-Punkte, Vorlesung (5 SWS), Übung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur 2. Einführung in die affine und euklidische Geometrie: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung/Übung (3 SWS), 3. Analysis II: 10 ECTS-Punkte, Vorlesung (5 SWS), Übung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur 4. Fachreflexion: insgesamt 4 ECTS-Punkte, davon 2 in Mathematik, Proseminar (2 SWS), Prüfungsform: Referat mit schriftlicher Zusammenfassung; Modul unbenotet; 3
4 5. Lineare Algebra I: 10 ECTS-Punkte, Vorlesung (4 SWS), Übung (2 SWS), Prüfungsform: 6. Lineare Algebra II: 10 ECTS-Punkte, Vorlesung (4 SWS), Übung (2 SWS), Prüfungsform: 7. Einführung in die Stochastik: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2 SWS), Übung (2 SWS), 8. Funktionentheorie: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (3 SWS), Übung (1 SWS), Prüfungsform: 9. Wahrscheinlichkeitstheorie (Lehramt): 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2 SWS), Übung (1 SWS), Blockveranstaltung (ca. 15 Std.) zur Maßtheorie, Prüfungsform: Klausur oder mündliche Prüfung; 10. Basismodul Mathematikdidaktik (RS/ GY): 4 ECTS-Punkte, Vorlesung (4 SWS), Prüfungsform: Klausur oder mündliche Prüfung. (3) 1 Im Fach Mathematik sind für die Realschule 61 ECTS-Punkte zu erwerben. 2 Die Studierenden müssen folgende Pflichtmodule absolvieren: 1. Analysis I (GS/ HS/ RS): 10 ECTS-Punkte, Vorlesung (5 SWS), Übung (2 SWS), 2. Einführung in die affine und euklidische Geometrie: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung/Übung (3 SWS), 3. Analysis II (GS/ HS/ RS): 10 ECTS-Punkte, Vorlesung (5 SWS), Übung (2 SWS), 4. Fachreflexion: insgesamt 4 ECTS-Punkte, davon 2 in Mathematik, Proseminar (2 SWS), Prüfungsform: Referat mit schriftlicher Zusammenfassung; Modul unbenotet; 5. Lineare Algebra I (GS/ HS/ RS): 10 ECTS-Punkte, Vorlesung (4 SWS), Übung (2 SWS), 6. Lineare Algebra II (GS/ HS/ RS): 10 ECTS-Punkte, Vorlesung (4 SWS), Übung (2 SWS), 7. Einführung in die Stochastik: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2 SWS), Übung (2 SWS), 8. Differentialgleichungen I: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2 SWS), Übung (1 SWS), Prüfungsform: 9. Basismodul Mathematikdidaktik (RS/ GY): 4 ECTS-Punkte, Vorlesung (4 SWS), Prüfungsform: Klausur oder mündliche Prüfung. (4) Bei schulischer Ausrichtung sind im Fach Erziehungswissenschaften und im Praxisbereich aus folgendem Modulpool für die Ausrichtung Realschule Module im Umfang von 28 ECTS-Punkten und für die Ausrichtung Gymnasium Module im Umfang von 23 ECTS-Punkten verpflichtend zu absolvieren: 1. Einführung in die Pädagogik: Einführung in die Allgemeine Pädagogik und in die Schulpädagogik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Vorlesung (1 SWS), 1 Übung (1 SWS), Prüfungsform: Klausur mit offenen und geschlossenen Fragen; 4
5 2. Bildung, Erziehung, Beratung und Förderung im Raum der Schule (RS/GY): 3 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (1 SWS), 1 Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Klausur oder Hausarbeit oder Referat; 3. Aufbaumodul Allgemeine Pädagogik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (1 SWS), 1 begleitende Lehrveranstaltung (2 SWS) alternativ: 1 Vorlesung (2 SWS), 1 begleitende Lehrveranstaltung (1 SWS), Prüfungsform: Klausur, Referat oder Hausarbeit; 4. Entwicklungs- und Pädagogische Psychologie, Psychologische Diagnostik und Evaluation: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 SWS), Prüfungsform: Klausur; 5. Psychologie des Lernens und der Kognition, Sozialpsychologie der Schule und der Familie: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 SWS), Prüfungsform: Klausur; 6. Blockpraktikum/ Schulpädagogik (RS/ GY): 5 ECTS-Punkte, 1 Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Bericht oder Portfolio, Modul unbenotet; 7. Unterrichten 1: 5 ECTS-Punkte, 2 Praxisseminare (je 2 SWS), studienbegleitendes Praktikum, Prüfungsform: Portfolio, Modul unbenotet. (5) Bei außerschulischer Ausrichtung sind folgende Module im Fach Erziehungswissenschaften und im Praxisbereich verpflichtend zu absolvieren:. 1. Einführung in die Pädagogik: Einführung in die Allgemeine Pädagogik und in die Schulpädagogik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Vorlesung (1 SWS), 1 Übung (1 SWS), Prüfungsform: Klausur, 2. Praxismodul: 8 ECTS-Punkte, Praktikum, gegebenenfalls mit Begleitveranstaltung (2 SWS), Modul unbenotet. (6) 1 Zur Bildung eines Schwerpunkts nach 4 der Allgemeinen Studienordnung im Fach Katholische Theologie werden neben den noch nicht belegten Wahlpflichtmodulen nach Abs. 1 Satz 3 die nachfolgenden Module angeboten. 2 Es dürfen nur Module gewählt werden, die noch nicht im Pflichtbereich absolviert wurden, es sei denn, Mehrfachwahl ist möglich. 1. Grundfragen der Metaphysik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Tutorium (1 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung; 2. Theologie und Naturwissenschaften: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (1 SWS), 1 Lektürekurs (1 SWS), 1 Seminar (2 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung; 3. Aspekte biblischer Ethik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (1 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung; 4. Ethische Reflexionen der modernen Lebenswelt Tugend und Laster: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Kolloquium (1 SWS), Prüfungsform: mündliche Prüfung; 5. Christliche Sozialethik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), Proseminar/ Kolloquium (2 SWS), Prüfungsform: Klausur. (7) 1 Für das Fach Mathematik im vertieften Studium können im Wahlbereich die nachfolgenden Module gewählt werden. 2 Es dürfen nur Module gewählt werden, die noch nicht im Pflichtbereich absolviert wurden, es sei denn, Mehrfachwahl ist möglich. 1. Optimierung: 10 ECTS-Punkte, Vorlesung (4 SWS), Übung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur 2. Algebra II: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2 SWS), Selbststudium (Hausaufgaben), Übung und Besprechung der Hausaufgaben (1 SWS), 5
6 3. Funktionentheorie II: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2 SWS) / Übung (1 SWS), Prüfungsform: 4. Maß- und Integrationstheorie: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2 SWS) / Übung (1 SWS), 5. Angewandte Statistik: 10 ECTS-Punkte, Vorlesungen mit teilweisem Übungscharakter (3 SWS), Übung (3 SWS), Prüfungsform: Klausur bzw. mündliche Prüfung, Präsentation eines Projektes; 6. Differentialgleichungen II: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2 SWS) / Übung (1 SWS), Prüfungsform: Klausur oder mündliche Prüfung. (8) 1 Für das Unterrichtsfach Mathematik können im Wahlbereich die nachfolgenden Module gewählt werden. 2 Es dürfen nur Module gewählt werden, die noch nicht im Pflichtbereich absolviert wurden, es sei denn, Mehrfachwahl ist möglich. 1. Einführung in das statistische Arbeiten: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2 SWS) / Übung (1 SWS), 2. Querschnitt durch die Analysis und lineare Algebra: 5 ECTS-Punkte, Übung (3 SWS), 3. Optimierung. 10 ECTS-Punkte, Vorlesung (4 SWS), Übung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur 4. Module der virtuellen Hochschule Bayern, Computer und Mathematik (LV_115_236_2_51_1, 5 ECTS-Punkte, virtuelle Lehrveranstaltung, Selbststudium, mit regelmäßiger Anfertigung von Hausaufgaben, Prüfungsform: Klausur. 6 Inkrafttreten, Übergangsbestimmung 1 Diese fachspezifische Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden, die dieses Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben. 3 Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen haben, können auf Antrag in diesen Geltungsbereich wechseln. 6
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