Nem & Novel Food Neue schweizer Recht aus europ. Sicht. Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer: Oktober 2015 meyer.rechtsanwälte Partnerschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nem & Novel Food Neue schweizer Recht aus europ. Sicht. Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer: Oktober 2015 meyer.rechtsanwälte Partnerschaft"

Transkript

1 Nem & Novel Food Neue schweizer Recht aus europ. Sicht Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer: Oktober 2015 meyer.rechtsanwälte Partnerschaft

2 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV)

3 Kap. 2 Abschn. 2 Art. 15 Neuartige Lebensmittel Begriffsdefinition: Lebensmittel, die in der Schweiz vor dem 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden + unter eine der genannten Kategorien fallen: Rückwirkung a) LM mit einer neuen oder absichtlich geänderten molekularen Struktur b) LM, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen bestehen c) LM, die aus Material mineralischen Ursprungs bestehen d) LM, die aus Pflanzen oder ihren Teilen bestehen, daraus isoliert o. damit hergestellt wurden; Ausnahmen: LM, die über lange Zeit in der Schweiz sicher verwendet wurden und aus Pflanzen oder einer Vielzahl von Pflanzen der gleichen Gattung bestehen, daraus isoliert oder hergestellt wurden mittels: 1. traditioneller Methoden, die vor dem 15. Mai 1997 verwendet wurden o. 2. nicht traditioneller Methoden, die vor dem 15. Mai 1997 nicht verwendet wurden, aber keine wesentlichen Veränderungen ihrer Zusammensetzung o. Struktur bewirken, die sich auf ihren Nährwert, die Art ihrer Verstoffwechselung o. ihren Gehalt an unerwünschten Stoffen auswirken f) LM, bei deren Herstellung ein vor dem 15. Mai 1997 nicht verwendetes Produktionsverfahren angewandt wird und das eine wesentliche Veränderung der Zusammensetzung bewirkt g) LM, das technisch hergestelltes Nanomaterial enthält o. aus diesem besteht unnötige Doppelung

4 Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel

5 Abschnitt 3: neuartige traditionelle LM Art. 4 lit. a: Bewilligungserteilung Die Bewilligung wird erteilt, wenn der Nachweis der sicheren Verwendung des des traditionellen Lebensmittels über mindestens 25 Jahre als Bestandteil der üblichen Ernährung in weiten Teilen der Bevölkerung in einem Land außerhalb der Schweiz erbracht wurde vor 1990 ohne Google!

6 Anhang Novel Food Ohne Bewilligung in der Schweiz verkehrsfähige neuartige Lebensmittel Vors.: Einhaltung der jeweils konkret aufgeführten Voraussetzungen Synthetisches Zeaxanthin à einzuhaltende Vorschriften: Durchführungsbeschluss 2013/49/EU der KOM vom 22. Januar 2013 über die Genehmigung des Inverkehrbringens von synthetischem Zeaxanthin als neuartige Lebensmittelzutat gem. der VO (EG) Nr. 258/97 (ABl. L 21 vom , S. 32) Hochdruckpasteurisierte Fruchtzubereitungen à einzuhaltende Vorschriften: Entscheidung 2001/424/EG der KOM vom 25.. September 2001 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von hochdruckpasteurisierten Fruchtzubereitungen gem. der VO (EG) Nr. 258/97 (ABl. L 151 vom , S. 42) welche Fallgruppe? aber keine wesentliche Veränderung

7 Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem)

8 Art. 1 S. 1 Definition NEM Nahrungsergänzungsmittel = Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen. Sie bestehen aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung und werden extrahiert? isoliert? = Vitamine & Mineralstoffe nachgewiesen? wenn nicht, kein health claim? in dosierter Form in den Verkehr gebracht.

9 Art. 2 Anforderungen an NEM S. 2: NEM müssen zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in Darreichungsformen wie Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen oder Flaschen mit Tropfeinsätzen angeboten werden S. 3: NEM dürfen enthalten: lit. a: ausschließlich die in Anhang 1 aufgeführten Nährstoffe und sonstigen Stoffe lit. b: = zulässige oder bewilligte Novel Food lit. c: Lebensmittel, mit Ausnahme der in Anhang 2 aufgeführten Pflanzen, Pflanzenteile oder Zubereitungen daraus Flüssigkeitsmenge? Positivliste! geschlossenen Liste hins. Vit., Mineralstoffe & Aminosäuren Negativliste! Belastbarkeit?

10 Art. 3 - Kennzeichnung S. 4: Erfolgt ein Hinweis auf einen Nährstoff oder einen sonstigen Stoff, so müssen pro empfohlener Tagesration enthalten sein: bei Nährstoffen = Vitamine + Mineralstoffe: ð mind. 15% der Referenzmenge nach Anhang 9 Teil A LIV; bei sonstigen Stoffen = Aminosäuren + sonstige wie Omega-3-Fettsäuren ð mind. 15% der Höchstkonzentration nach Anhang 1 belastbar?

11 Anhänge Anhang 1: Nährstoffe und sonstige Stoffe in den für Erwachsene Positivliste! zugelassenen Höchstkonzentrationen geschlossenen Liste Folsäure: 600 µg bzw. (für schwangere Frauen bis zur 12. hins. Vit., Mineralstoffe Schwangerschaftswoche) 800 µg & Aminosäuren Anhang 2: Liste der Pflanzen, Pflanzenteile und daraus hergestellter Zubereitungen, deren Verwendung in NEM nicht zulässig ist Ephedra spp. = Meerträubel, Ephedra à alle Pflanzenteile unzulässig Negativliste! belastbar? Anhang 3: Zulässige Formen der Nährstoffe und sonstigen Stoffe 1.2 Mineralstoffe à Calcium-Magnesium-Mischungen: Dolomitpulver; Fossiles Korallenpulver (Scleratinia) Neuland

12 Anhang 4 (Art. 2 Abs. 6) Anforderungen an lebende Bakterienkulturen zur Verwendung in NEM Die Bakterienkulturen müssen für Lebensmittelzwecke geeignet und gesundheitlich unbedenklich sein. Es können lebende Zellen von Stämmen einer oder verschiedener Bakterienarten (Species) eingesetzt werden à diese müssen folgende Kriterien erfüllen: Sie müssen vorzugsweise menschlichen Ursprungs sein und keine humanpathogenen Eigenschaften sowie keine übertragbaren Antibiotikaresistenzen aufweisen. Sie müssen in einer international anerkannten Stammsammlung hinterlegt sein. Species und Stamm müssen mit molekularbiologischen Methoden charakterisiert sein, d.h.: Species: DNA-DNA Hybridisierung oder 16SrRNA Sequenzanalyse; Stamm: International akzeptierte molekular-biologische Methode wie molekularbiologisches Fingerprintverfahren PFGE oder RAPD aus health Claims gelernt

13 Kontakt Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer meyer.rechtsanwälte Partnerschaft Sophienstraße 5, Etage 3 D München Fon +49 (0) meyer@meyerlegal.de Internet: Blog: Twitter: meyer.tweets

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Novel Food. 25. April 2017

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Novel Food. 25. April 2017 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Novel Food 25. April 2017 «Was ist ein Novel Food?» 2 Definitionen «technologische» neuartige Lebensmittel

Mehr

Neues über angereicherte Lebensmittel & Novel Food. Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer: Januar 2016 meyer.rechtsanwälte

Neues über angereicherte Lebensmittel & Novel Food. Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer: Januar 2016 meyer.rechtsanwälte Neues über angereicherte Lebensmittel & Novel Food Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer: Januar 2016 meyer.rechtsanwälte Anreicherung von Lebensmitteln VG Braunschweig Beschluss v. 27.05.2015, Az. 5 A 67/13 Aminosäuren

Mehr

Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel

Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel vom 16. Dezember 2016 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 16 Buchstabe a, 17 Absätze 3 und 5 sowie 95 Absatz 3 der Lebensmittel-

Mehr

Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel. vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Mai 2017)

Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel. vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Mai 2017) Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel 817.022.2 vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Mai 2017) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 16 Buchstabe a, 17 Absätze

Mehr

Lebensmittelkontaktmaterialien Mineralöl-Verordnung. Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer meyer.rechtsanwälte I Juni 2017

Lebensmittelkontaktmaterialien Mineralöl-Verordnung. Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer meyer.rechtsanwälte I Juni 2017 Lebensmittelkontaktmaterialien Mineralöl-Verordnung Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer meyer.rechtsanwälte I Juni 2017 Weihnachten 2015 Weihnachten 2015 Weihnachten 2016 4 Mineralöl-Migration aus Altpapier Mineralöl-Verordnung,

Mehr

NovelFood Was verbirgt sich dahinter?

NovelFood Was verbirgt sich dahinter? NovelFood Was verbirgt sich dahinter? Wissenschaftliches Symposium Bad Langensalza am 31. Mai 2012 Novel Food Definition Unter den Begriff Novel Food fallen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die vor

Mehr

Abgrenzung aus Sicht des BVL. Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierte Diäten

Abgrenzung aus Sicht des BVL. Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierte Diäten Abgrenzung aus Sicht des BVL Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierte Diäten Aufgaben des Bundesamtes Nahrungsergänzungsmittel, bilanzierte Diäten Nationale Kontaktstelle für Anträge auf Zulassung neuartiger

Mehr

Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem)

Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Erläuterungen zur Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem) I. Ausgangslage In dieser

Mehr

Abgrenzung von Arzneimitteln zu Lebensmitteln Arbeitsweise des BfArM

Abgrenzung von Arzneimitteln zu Lebensmitteln Arbeitsweise des BfArM Abgrenzung von Arzneimitteln zu Lebensmitteln Arbeitsweise des BfArM 10. Sitzung der Gemeinsamen Expertenkommission Dr. Kerstin Stephan Absender Titel 30.03.2016 Seite 1 Zuständigkeiten der Behörden bei

Mehr

Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel. vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Mai 2018)

Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel. vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Mai 2018) Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Mai 2018) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 16 Buchstabe a, 17 Absätze 3 und 5

Mehr

FRAGE 1: Wieso brauche ich als Unternehmer eine Konformitätserklärung?

FRAGE 1: Wieso brauche ich als Unternehmer eine Konformitätserklärung? Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Konformitätserklärung (KE) für Lebensmittelbedarfsgegenstände (LM-BG) aus Kunststoff (nach Art. 15 i.v.m. Anh. IV VO (EU) Nr. 10/2011) FRAGE 1: Wieso brauche

Mehr

Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.v. (Bundesverband)

Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.v. (Bundesverband) Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.v. (Bundesverband) Nanomaterialien im Lebensmittelrecht - Stand und Bewertung - 1 2. I N T E R N A T I O N A L E R B E H Ö R D E N D I A L O G B E R L I N, J U N I 2 0 1 8

Mehr

Merkblatt. Nahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel

Merkblatt. Nahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel LANDKREIS OSNABRÜCK Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück -Lebensmittelüberwachung- Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Ansprechpartner: Telefon: 0541/501-2137 Merkblatt Nahrungsergänzungsmittel

Mehr

Arzneimittel zur Nahrungsergänzung? Dr. Christian Steffen (BfArM) Prof. Dr. Hildegard Przyrembel (BfR)

Arzneimittel zur Nahrungsergänzung? Dr. Christian Steffen (BfArM) Prof. Dr. Hildegard Przyrembel (BfR) Arzneimittel zur Nahrungsergänzung? Dr. Christian Steffen (BfArM) Prof. Dr. Hildegard Przyrembel (BfR) F.A.C. Gren (1798) System der Pharmakologie Nahrungsmittel (Alimenta( Alimenta) ) und Arzneymittel

Mehr

Abgrenzung aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft

Abgrenzung aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft Abgrenzung aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft Antje Preußker Wissenschaftliche Leitung BfArM im Dialog: Abgrenzung von Arzneimitteln 19. September 2016 Schwerpunkt Nahrungsergänzungsmittel steht für

Mehr

Offener Brief an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament

Offener Brief an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament Offener Brief an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament Novellierung Novel-Food-Verordnung 258/97/EG Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident Martin Schulz, sehr geehrte

Mehr

Lebensmittel - Arzneimittel: Was ist was?

Lebensmittel - Arzneimittel: Was ist was? Lebensmittel - Arzneimittel: Was ist was? 8. Mai 2017 Dr. Jürg Schmid Zurich Risk Engineering Informationstagung für Underwriter der Fachkommission Haftpflicht SVV Agenda Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel

Mehr

Die Anwendung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf Nahrungsergänzungsmittel

Die Anwendung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf Nahrungsergänzungsmittel EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Leitlinien 1 Brüssel, den 1.2.2010 - Die Anwendung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf Nahrungsergänzungsmittel 1. EINLEITUNG

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) 11463/17 AGRILEG 142 NLEG 58 VETER 65 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 19. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

Hinweisblatt zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen inkl. Health-Claims-Verordnung

Hinweisblatt zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen inkl. Health-Claims-Verordnung 1 Hinweisblatt zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen inkl. Health-Claims-Verordnung Werbeaussagen mit Gesundheitswirkungen sind erheblich risikobehaftet. Es ist oft ein schmaler Grad, den Artikel

Mehr

Verordnung über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie sonstigen Stoffen in Lebensmitteln (VZVM)

Verordnung über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie sonstigen Stoffen in Lebensmitteln (VZVM) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Erläuterungen zur Verordnung über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie sonstigen Stoffen

Mehr

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise

Mehr

Functional Food = Lebensmittel mit einer gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim): Rechtliche Grundlagen

Functional Food = Lebensmittel mit einer gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim): Rechtliche Grundlagen Functional Food = Lebensmittel mit einer gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim): Rechtliche Grundlagen, dipl. pharm. Leiterin der Sektion Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände 1 Aufbau des Vortrages

Mehr

Superfood super gesund?

Superfood super gesund? super gesund? Prof. Dr. rer. nat. Martin Smollich Klinische Pharmakologie und Pharmakonutrition Studiengang Clinical Nutrition praxishochschule 3. Rheinenser Ernährungstag 18. März 2017 Superfood? Superfood

Mehr

ANHANG 2. Leitlinie für die Personalschulung über die Allergeninformation im Sinne der Allergeninformationsverordnung

ANHANG 2. Leitlinie für die Personalschulung über die Allergeninformation im Sinne der Allergeninformationsverordnung ANHANG 2 Leitlinie für die Personalschulung über die Allergeninformation im Sinne der Allergeninformationsverordnung Wird die Allergeninformation in mündlicher Form auf Anfrage der Kundin und des Kunden

Mehr

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 2005 1 wird wie folgt

Mehr

BESCHLÜSSE. (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 7662) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

BESCHLÜSSE. (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 7662) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) 29.11.2017 L 313/5 BESCHLÜSSE DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/2201 R KOMMISSION vom 27. November 2017 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von 2 -Fucosyllactose, hergestellt mit Escherichia coli (Stamm

Mehr

14. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 14. AMG Novelle

14. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 14. AMG Novelle 1 14. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 14. AMG Novelle Registrierungsverfahren für traditionelle pflanzliche Arzneimittel in 39a bis 39d (RL 2004/24/EG) Nach diesem Verfahren besteht die Möglichkeit,

Mehr

Gesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen

Gesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe Gesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen Claus Wiezorek 1 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN

Mehr

Recht und Unrecht bei Nahrungsergänzungsmitteln

Recht und Unrecht bei Nahrungsergänzungsmitteln Recht und Unrecht bei Nahrungsergänzungsmitteln Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Referat 101 Dr. Evelyn Breitweg-Lehmann Dr. Evelyn Breitweg-Lehmann 2012 Seite 1 Gliederung 1.

Mehr

Regulierung pflanzlicher Stoffe in Lebens- und Futtermitteln Aufgaben des BVL Viertes BfR-Forum Verbraucherschutz am 5. und 6. Juli 2007 in Berlin

Regulierung pflanzlicher Stoffe in Lebens- und Futtermitteln Aufgaben des BVL Viertes BfR-Forum Verbraucherschutz am 5. und 6. Juli 2007 in Berlin Regulierung pflanzlicher Stoffe in Lebens- und Futtermitteln Aufgaben des BVL Viertes BfR-Forum Verbraucherschutz am 5. und 6. Juli 2007 in Berlin BVL 06. Juli 2007 Seite 1 Inverkehrbringen von Lebensmitteln

Mehr

4. Innovationentagung Innovation - Pro&Contra!

4. Innovationentagung Innovation - Pro&Contra! 4. Innovationentagung Innovation - Pro&Contra! DI Klaus Riediger AGES- LSV Wien LMTZ- Francisco Josephinum, Schloss Weinzierl, Wieselburg, 23.04.2015 www.ages.at Österreichische Agentur für Gesundheit

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 29.9.2015 DE L 252/27 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1730 DER KOMMISSION vom 28. September 2015 zur von Wasserstoffperoxid als alter Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4, 5

Mehr

Systematik der Stoffliste des Bundes und der Bundesländer

Systematik der Stoffliste des Bundes und der Bundesländer Systematik der Stoffliste des Bundes und der Bundesländer Ziel und Zweck der Stoffliste Orientierungshilfe bei der Einstufung pflanzlicher Stoffe Keine spezifischen gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben *

Mehr

Funktionelle Fleischerzeugnisse Health Claims

Funktionelle Fleischerzeugnisse Health Claims Funktionelle Fleischerzeugnisse Health Claims Seminar Kulmbach 15. April 2008 Dietrich Gorny Health Claims VO 1924/2002 Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben Geltungsbereich: alle Lebensmittel

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2009R1162 DE 01.01.2014 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1162/2009 DER KOMMISSION

Mehr

Café Expertengespräch. Arzneimittel Bonn, 01. Juli 2009. Arzneimittel oder. Abgrenzungsproblematik aus Sicht des BfArM

Café Expertengespräch. Arzneimittel Bonn, 01. Juli 2009. Arzneimittel oder. Abgrenzungsproblematik aus Sicht des BfArM BAEN-Caf Café Expertengespräch Nahrungsergänzungsmittel nzungsmittel oder Arzneimittel Bonn, 01. Juli 2009 Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel? nzungsmittel? Die Abgrenzungsproblematik aus Sicht

Mehr

Stofflisten. Entwicklungen auf deutscher und europäischer Ebene

Stofflisten. Entwicklungen auf deutscher und europäischer Ebene Stofflisten Entwicklungen auf deutscher und europäischer Ebene Pflanzen als Lebensmittel Pflanzen und Pflanzenteile stellen einen wichtigen Teil einer gesunden und ausgewogenen Ernährung dar. Traditionelle

Mehr

Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen

Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen Die Neuordnung des Zusatzstoff- und Enzymrechts 13. Lebensmittelrechtstag für Erzeugnisse aus Getreide in Detmold am 20. Juni 2006 RA Amin Werner, Vb.

Mehr

Berliner Joddialog. Die Kennzeichnung von Jod als Lebensmittelzutat eine rechtliche Betrachtung

Berliner Joddialog. Die Kennzeichnung von Jod als Lebensmittelzutat eine rechtliche Betrachtung Berliner Joddialog Die Kennzeichnung von Jod als Lebensmittelzutat eine rechtliche Betrachtung Dr. Christine Konnertz-Häußler, LL.M. KWG Rechtsanwälte, Gummersbach Berlin, den 26.06.2017 I. Kennzeichnung

Mehr

BIO LEBENSMITTEL. Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte

BIO LEBENSMITTEL. Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte Garmisch 29.09. 02.10 2009 BIO LEBENSMITTEL Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte Prof. Dr. W.-R. Stenzel Institut für Lebensmittelhygiene - FU Berlin Wissenschaftliche

Mehr

***I ENTWURF EINES BERICHTS

***I ENTWURF EINES BERICHTS EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014 2019 Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 6.10.2014 2013/0435(COD) ***I ENTWURF EINES BERICHTS zu dem des Europäischen Parlaments und

Mehr

Health Claims aus Sicht der amtlichen Lebensmittelkontrolle

Health Claims aus Sicht der amtlichen Lebensmittelkontrolle Health Claims aus Sicht der amtlichen Lebensmittelkontrolle Mag. Markus Zsivkovits, MScTOX Institut für Lebensmittelsicherheit Wien BfR Forum Verbraucherschutz NEM Berlin, 10.10.2012 www.ages.at Österreichische

Mehr

Food Standards Agency food.gov.uk

Food Standards Agency food.gov.uk Food Standards Agency food.gov.uk Dr. Marion Balz William Wrigley Jr. Company Per E-Mail 17. Oktober 2011 Magnolienrindenextrakt ( Supercritical Carbon Dioxide Extract of Magnolia Bark ) Sehr geehrte Frau

Mehr

Das Cassis de Dijon-Prinzip

Das Cassis de Dijon-Prinzip Das Cassis de Dijon-Prinzip Einführung und erste Erfahrungen im Lebensmittelbereich Frühlingstagung Nutrinet 12. Mai 2011 Inhalt Ursprung und Idee Umsetzung in der Schweiz Erfordernisse für das Inverkehrbringen

Mehr

aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 29. Oktober 2015,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 29. Oktober 2015, URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 9. November 2016(*) Vorlage zur Vorabentscheidung Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten Verordnung (EG) Nr. 258/97 Art. 1 Abs. 2 Buchst. c Begriff

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 16. November 2012 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel

Mehr

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Rechtssicherheit und Wissen durch Transparenz

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Rechtssicherheit und Wissen durch Transparenz Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Rechtssicherheit und Wissen durch Transparenz Inhalt 1. Struktur 2. Verordnungen, Erläuterungen, Stammblätter

Mehr

EU - Kosmetikverordnung Inhaltsstoffe Verbote, Beschränkungen und Verknüpfung zum Chemikalienrecht

EU - Kosmetikverordnung Inhaltsstoffe Verbote, Beschränkungen und Verknüpfung zum Chemikalienrecht 1 EU - Kosmetikverordnung Inhaltsstoffe Verbote, Beschränkungen und Verknüpfung zum Chemikalienrecht Infoveranstaltung Kosmetikrecht, Salzburg Christian Gründling Kosmetische Inhaltsstoffe Vera Rogiers:

Mehr

Codex-Standard für diätetische Lebensmittel, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit bestimmt sind

Codex-Standard für diätetische Lebensmittel, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit bestimmt sind Codex Stan 118 A VII-5 Codex-Standard für diätetische Lebensmittel, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit bestimmt sind (Codex Stan 118-1979, Änderung 1-1983, Revision 1 2008) 1. Geltungsbereich

Mehr

Blasenschutz ganz natürlich. Tipps für eine starke und gesunde Blase

Blasenschutz ganz natürlich. Tipps für eine starke und gesunde Blase Blasenschutz ganz natürlich Tipps für eine starke und gesunde Blase Wichtig für Alle: Achten Sie auf Ihre Blasengesundheit! Der Schwimmbadbesuch, Spaziergänge in der kühlen Jahreszeit, lange Abende im

Mehr

Die Welt der Lebensmittel

Die Welt der Lebensmittel Regula Felix-Tomamichel Dipl. Lm-Ing. ETH pharma services oehler gmbh Sihleggstrasse 15 8832 Wollerau r.felix@pharma-services.ch www.pharma-services.ch Die Welt der Lebensmittel 1 ARZNEIMITTEL MEDIZINPRODUKTE

Mehr

Neuartige Lebensmittel

Neuartige Lebensmittel Neuartige Lebensmittel Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Einführung Neuartige Lebensmittel wurden vor Mai 1997 in der Europäischen Union (EU) nur selten oder gar nicht verzehrt. In diesem Jahr traten

Mehr

SIS-Verzeichnis Akkreditierungsnummer: SIS 0135

SIS-Verzeichnis Akkreditierungsnummer: SIS 0135 Internationale Norm: ISO/IEC 17020:2012 Schweizer Norm: SN EN ISO/IEC 17020:2012 Departement Sicherheit und Umwelt Lebensmittelinspektorat Pionierstrasse 7 8403 Winterthur Leiterin: MS-Verantwortliche:

Mehr

GZ: BMG-11001/0177-I/A/5/2016 Wien, am 15. Juli 2016

GZ: BMG-11001/0177-I/A/5/2016 Wien, am 15. Juli 2016 9044/AB vom 08.08.2016 zu 9454/J (XXV.GP) 1 von 5 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Sabine Oberhauser, MAS Bundesministerin GZ: BMG-11001/0177-I/A/5/2016 Wien, am

Mehr

Aromen. Rechtliche Grundlagen. Dr. Sigrid Amann

Aromen. Rechtliche Grundlagen. Dr. Sigrid Amann Aromen Rechtliche Grundlagen Dr. Sigrid Amann Regulation on Food Flavourings (EC) No.: 1334/2008 Annex I Unionlist 2012/872/EU Descriptors Smoke flavourings Unionlist 2013/ 1321/EU Reg. on smoke flavourings

Mehr

Die neue Gesetzgebung aus Sicht des Vollzugs

Die neue Gesetzgebung aus Sicht des Vollzugs Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Lebensmittel und Ernährung Die neue Gesetzgebung aus Sicht des Vollzugs 2. Mai 2017 «Und was ist mit

Mehr

Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel

Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Erläuterungen zur Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel I Ausgangslage Seit dem 15. Mai 1997

Mehr

Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV) Änderung vom 31. Oktober 2018 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Pflanzenschutzmittelverordnung

Mehr

Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen

Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen Stand: November 2014 Merkblatt: Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Gegenstände des

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 23. Februar 2009 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel

Mehr

Innovative Produkte (aus Reststoffen) neue Herausforderungen in der rechtlichen Bewertung?

Innovative Produkte (aus Reststoffen) neue Herausforderungen in der rechtlichen Bewertung? Innovative Produkte (aus Reststoffen) neue Herausforderungen in der rechtlichen Bewertung? Mirjam Sieber, LL.M. Referentin für Lebensmittelrecht Innovationstag Ernährungswirtschaft Berlin Brandenburg 12.

Mehr

Deutscher Bundestag. Sachstand. Nahrungsergänzungsmittel. Definitionen und Marktübersicht. Wissenschaftliche Dienste WD /11

Deutscher Bundestag. Sachstand. Nahrungsergänzungsmittel. Definitionen und Marktübersicht. Wissenschaftliche Dienste WD /11 Deutscher Bundestag Nahrungsergänzungsmittel Definitionen und Marktübersicht Seite 2 Nahrungsergänzungsmittel Definitionen und Marktübersicht Verfasser: Aktenzeichen: WD 5 3000 15/11 Abschluss der Arbeit:

Mehr

Richtlinien für die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen

Richtlinien für die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Richtlinien für die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben Nährwertbezogene Angaben sollten mit der nationalen Ernährungspolitik übereinstimmen und diese unterstützen. Nur die die nationale

Mehr

Die Rolle der Nanotechnologie für Verbraucher und Forschung

Die Rolle der Nanotechnologie für Verbraucher und Forschung Fachgespräch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Die Rolle der Nanotechnologie für Verbraucher und Forschung 28. Juni 2010 Nanotechnologie in der Lebensmittelherstellung Dr. Sieglinde Stähle Bund für Lebensmittelrecht

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 3. Mai 2016 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 3. Mai 2016 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 3. Mai 2016 (OR. en) 8540/16 DENLEG 34 AGRI 222 SAN 162 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 29. April 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

- Anzeigeformular B -

- Anzeigeformular B - - Anzeigeformular B - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Postfach 11 02 60 10832 Berlin Email: poststelle@bvl.bund.de Fax: +49 (0) 30 18 444-89999 Anzeige nach 4a Abs. 1 DiätV für

Mehr

Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung

Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung Dortmund, 28. April 2014 Dr. Carsten Bloch Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung Verordnung (EU) Nr. 528/2012 Genehmigung von Wirkstoffen Holzschutzmittel

Mehr

LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht?

LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht? LIVE LAB LEBENSMITTEL & WASSERANALYTIK LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht? 17. April 2012 www.hsfs.org Inhalt 1. Was sind Lebensmittel rein rechtlich? 2. Was steht drauf? 3. Was ist drin? Seite 2 1.

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 26. August 2008 Das Bundesamt für Veterinärwesen verordnet: I Anhang 1 der

Mehr

Verordnung über einige zur menschlichen Ernährung bestimmte Zuckerarten (Zuckerartenverordnung)

Verordnung über einige zur menschlichen Ernährung bestimmte Zuckerarten (Zuckerartenverordnung) Verordnung über einige zur menschlichen Ernährung bestimmte Zuckerarten (Zuckerartenverordnung) ZuckArtV 2003 Ausfertigungsdatum: 23.10.2003 Vollzitat: "Zuckerartenverordnung vom 23. Oktober 2003 (BGBl.

Mehr

FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen

FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen Was sind Lebensmittel? Per definitionem sind Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die

Mehr

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1419) (Nur der dänische Text ist verbindlich)

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1419) (Nur der dänische Text ist verbindlich) L 70/22 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/375 R KOMMISSION vom 11. März 2016 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Lacto-N-neotetraose als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EG) Nr.

Mehr

Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung - NemV)

Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung - NemV) Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung - NemV) NemV Ausfertigungsdatum: 24.05.2004 Vollzitat: "Nahrungsergänzungsmittelverordnung vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1011),

Mehr

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR) 23.7.2018 DE L 185/9 VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1032 DER KOMMISSION vom 20. Juli 2018 über die Genehmigung einer Erweiterung der Verwendungszwecke von Öl aus der Mikroalge Schizochytrium

Mehr

Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger

Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt Schnittstelle ChemV Spezialgesetzgebung Zulassungspflicht am Beispiel der Biozide Pflanzenschutzmittel

Mehr

Anforderungsspezifikation für die Druckluftbehälter / Druckgeräte bei Schienenfahrzeugen

Anforderungsspezifikation für die Druckluftbehälter / Druckgeräte bei Schienenfahrzeugen Anforderungsspezifikation für die Druckluftbehälter / Druckgeräte bei Schienenfahrzeugen 10 5 10 007A02_(P000007808) Seite 1 von 5 Stand: Juli 2013 Inhaltsverzeichnis 1. B 97, Text Nr.: ZMQ0000210... 3

Mehr

Europäische Verfahren

Europäische Verfahren Europäische Verfahren Zur Zeit existieren 3 verschieden Zulassungsverfahren in der EU: Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MRP) dezentrales Verfahren (DCP) zentrales Verfahren Alle Biotech Produkte

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Süßungsmittelverordnung, Fassung vom 07.07.2011

Gesamte Rechtsvorschrift für Süßungsmittelverordnung, Fassung vom 07.07.2011 Gesamte Rechtsvorschrift für Süßungsmittelverordnung, Fassung vom 07.07.2011 Langtitel Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz über den Zusatz von Süßungsmitteln zu Lebensmitteln

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: KosmetikV 2014 Ausfertigungsdatum: 16.07.2014 Gültig ab: 24.07.2014 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA

Mehr

17. März 2011 Deutsches Patent- und Markenamt. Dr. Christopher Brückner

17. März 2011 Deutsches Patent- und Markenamt. Dr. Christopher Brückner Definition des Erzeugnisses in Abhängigkeit von der pharmakologischen Wirkung Verhältnis zu Erwägungsgrund 14 der EG-Verordnung 1610/96 und Auswirkungen für die pharmazeutische Industrie 17. März 2011

Mehr

Kriterien zur Unterscheidung von AM/ NEM und bilanzierten Diäten

Kriterien zur Unterscheidung von AM/ NEM und bilanzierten Diäten Rechtliche Einteilung Arzneimittel Nahrungsergänzungsmittel Ergänzende bilanzierte Diät Gesetz AMG NemV und LFGB DiätV und LFGB Zweck Vorbeugung, Linderung und Heilung von Krankheiten oder Beeinflussung

Mehr

Wann sind Gebinde leer? leer ist nicht gleich leer

Wann sind Gebinde leer? leer ist nicht gleich leer Globales Umweltmanagement, lokal verankert Wann sind Gebinde leer? leer ist nicht gleich leer Gesetzeskonformer Umgang u. Transport mit Leergebinden? Wann sind Gebinde leer? Bevor leere ungereinigte Gebinde/Verpackungen

Mehr

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung STELLUNGNAHME. des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung STELLUNGNAHME. des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014 2019 Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 10.11.2014 2013/0435(COD) STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für den Ausschuss

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 15. April 2011 Teil II 125. Verordnung: LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung 2011 125. Verordnung des Bundesministers

Mehr

I. Lampen a) Geltungsbereich

I. Lampen a) Geltungsbereich Die nachfolgenden Informationspflichten gelten gem. VO (EU) 874/2012 vom 12.07.2012 ab dem 01.09.2013 für Lampen bzw. ab dem 01.03.2014 für Leuchten Lampen und Leuchten I. Lampen a) Geltungsbereich In

Mehr

NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Lebensmittel. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Lebensmittel. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL Lebensmittel Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Was ist ein Nahrungsergänzungsmittel? Im 3 Ziffer 4 des LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz),

Mehr

BactoSan pro FOS. Von Natur aus gesund. mit Aktivierungskomplex

BactoSan pro FOS. Von Natur aus gesund. mit Aktivierungskomplex Von Natur aus gesund mit Aktivierungskomplex 8 sich ergänzende aktive Bakterienstämme aus den Familien der Laktobazillen und Bifidobakterien * mit Aktivierungskomplex Pulver zur Herstellung eines Getränks

Mehr

ABGRENZUNG AUS SICHT DER ARZNEIMITTEL-HERSTELLER: PFLANZLICHE PRODUKTE

ABGRENZUNG AUS SICHT DER ARZNEIMITTEL-HERSTELLER: PFLANZLICHE PRODUKTE ABGRENZUNG AUS SICHT DER ARZNEIMITTEL-HERSTELLER: PFLANZLICHE PRODUKTE BfArM im Dialog: Abgrenzung von Arzneimitteln 19. September 2016 1 Dr. Rose Schraitle Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller 4.

Mehr

Grundzüge des Lebensmittelrechts

Grundzüge des Lebensmittelrechts 26.11.2015 Lebensmittelrechts = Unionsrecht (LMR gilt als das am zweitmeisten harmonisierte Rechtsgebiet) Querschnittmaterie ohne explizite Grundlage im Vertrag, primär Binnenmarktkompetenz, Berührungspunkte

Mehr

Merkblatt. Import und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln

Merkblatt. Import und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln Merkblatt Import und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln Müssen Nahrungsergänzungsmitteln genehmigt oder angezeigt werden? Das hängt davon ab, wie das Produkt rechtlich einzustufen ist. Viele im Ausland

Mehr

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1423) (Nur der dänische Text ist verbindlich)

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1423) (Nur der dänische Text ist verbindlich) 16.3.2016 L 70/27 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/376 R KOMMISSION vom 11. März 2016 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von 2 -O-Fucosyllactose als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung

Mehr

Umstellung auf biologische Landwirtschaft

Umstellung auf biologische Landwirtschaft Administration des Services Techniques de l'agriculture Leitfaden Umstellung auf biologische Landwirtschaft 2011 Wir bedanken uns bei folgenden Personen für Ihre Mitarbeit: Bernd Ewald, IBLA-Bioberatung

Mehr

(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN

(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN 11.12.2015 L 327/1 I (Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2015/2283 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 25. November 2015 über neuartige Lebensmittel, zur Änderung der Verordnung (EU)

Mehr