Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1

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1 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1

2 Thema Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 2

3 Grundgesetz BayBO und Verantwortung beim Bauen Themenübersicht Grundgesetz(e) für die am Bau Beteiligten (Art. 49 bis 52 BayBO) Qualität und Inhalte von Bauvorlagen (BauVorlV) sowie Verantwortlichkeiten Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 3

4 Wer ist verantwortlich? Grundpflichten Art. 49 BayBO Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 4

5 Wer ist verantwortlich? Bauherr Art. 50 BayBO (1) Der Bauherr hat zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines nicht verfahrensfreien Bauvorhabens sowie der Beseitigung von Anlagen geeignete Beteiligte nach Maßgabe der Art. 51 (Entwurfsverfasser) und Art. 52 (Unternehmer) zu bestellen, soweit er nicht selbst zur Erfüllung der Verpflichtungen nach diesen Vorschriften geeignet ist. Dem Bauherrn obliegen außerdem die nach den öffentlichrechtlichen Vorschriften erforderlichen Anträge, Anzeigen und Nachweise. Wechselt der Bauherr, hat der neue Bauherr dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen! Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 5

6 Wer ist verantwortlich? Bauherr Art. 50 BayBO (2) Treten bei einem Bauvorhaben mehrere Personen als Bauherr auf, so kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass ihr gegenüber ein Vertreter bestellt wird, der die dem Bauherrn nach den öffentlichrechtlichen Vorschriften obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen hat. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 6

7 Wer ist verantwortlich? Entwurfsverfasser Art. 51 BayBO (1) Der Entwurfsverfasser muss nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein. Er ist für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit seines Entwurfs verantwortlich. Der Entwurfsverfasser hat dafür zu sorgen, dass die für die Ausführung notwendigen Einzelzeichnungen, Einzelberechnungen und Anweisungen den öffentlichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 7

8 Wer ist verantwortlich? Entwurfsverfasser Art. 51 BayBO (2) Hat der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so hat er den Bauherrn zu veranlassen, geeignete Fachplaner heranzuziehen. Diese sind für die von ihnen gefertigten Unterlagen, die sie zu unterzeichnen haben, verantwortlich. Für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen aller Fachplanungen bleibt der Entwurfsverfasser verantwortlich! Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 8

9 Wer ist verantwortlich? Unternehmer/in (Errichter) Art. 52 BayBO Jeder Unternehmer ist für die mit den öffentlich rechtlichen Anforderungen übereinstimmende Ausführung der von ihm übernommenen Arbeiten und insoweit für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle verantwortlich. Er hat die erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit der verwendeten Bauprodukte und Bauarten zu erbringen und auf der Baustelle bereitzuhalten. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 9

10 Wer ist verantwortlich? Unternehmer/in (Errichter) Art. 52 BayBO Jeder Unternehmer hat auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde für Arbeiten, bei denen die Sicherheit der Anlage in außergewöhnlichem Maße von der besonderen Sachkenntnis und Erfahrung des Unternehmers oder von einer Ausstattung des Unternehmens mit besonderen Vorrichtungen abhängt, nachzuweisen, dass er für diese Arbeiten geeignet ist und über die erforderlichen Vorrichtungen verfügt. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 10

11 Bauvorlagen GRUNDLAGE: Art. 62 BayBO Bautechnische Nachweise WER? Personen, die nach Art. 61 (2), (3), (4) Nrn. 1 6, (5) BayBO bauvorlagenberechtigt sind. (z.b. GKL auch Handwerksmeister im bestimmten Rahmen, GKL 4 Bauvorlagenberechtigter mit bestimmten Kenntnissen). AUSNAHMEN? Abweichungen hiervon sind in Art. 62 (2) und (3) BayBO geregelt. FÜR WELCHE VORHABEN? Nicht bei verfahrensfreien Vorhaben nach Art. 57 BayBO. Für nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden (Art. 61 BayBO). Immer Brandschutznachweis durch Bauvorlagenberechtigten und Unterschrift! Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 11

12 Bauvorlagen Art. 64 (4) BayBO 7,8,9,13 BauVorlV Bauantrag / Bauvorlagen Bauherr und Entwurfsverfasser haben den Bauantrag zu unterzeichnen. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 12

13 Wesentliche Inhalte Bauvorlagen 7,8,9,13 BauVorlV Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 13

14 Wesentliche Inhalte Bauvorlagen Zeichen und Farben für Bauvorlagen (zu 7 (5) und 8 (4) Zeichen Farbe 1. Grenzen des Grundstücks violett 2. Vorhandene bauliche Anlagen oder Bauteile grau 3. Geplant bauliche Anlage oder Bauteile rot 4. zu beseitigende bauliche Anlage oder Bauteile gelb 5. Flächen, auf denen Abstandsflächen nach Art. 6 Abs.2 Satz 3 BayBO übernommen sind. braun Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 14

15 Bauvorlagen Beispiele Erweiterung des Gebäudes für Recht und Wirtschaft der Universität Bayreuth - UG Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 15

16 Bauvorlagen Beispiele Erweiterung des Gebäudes für Recht und Wirtschaft der Universität Bayreuth - 1. OG Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 16

17 Bauvorlagen Beispiele Erweiterung des Gebäudes für Recht und Wirtschaft der Universität Bayreuth - Schnitt C-C & L-L Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 17

18 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Noch Fragen? Die weitere Diskussion kann eröffnet werden. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 18

21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 1

21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 1 21.09.2012 Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 1 Thema Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 2 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE

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