Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und der Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter im Bereich der Beschäftigung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und der Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter im Bereich der Beschäftigung"

Transkript

1 Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und der Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter im Bereich der Beschäftigung Prof. Maria do Rosário Palma Ramalho Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Lissabon RPR - Reconciliation PP 1

2 Gliederung Praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter im Bereich Arbeit und Beschäftigung Verbindung zwischen geschlechterdiskriminierenden Praktiken im Bereich der Arbeit und Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf für Männer und Frauen Verbindung zwischen den Bestimmungen zur Gleichstellung der Geschlechter und Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf: mögliche Ansätze Jüngste Entwicklungen RPR - Reconciliation PP 2

3 Praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter im Bereich Arbeit und Beschäftigung Individuelle Rechte auf Gleichstellung der Geschlechter sind auf EU-Ebene anerkannt durch EuGH und Richtlinien in verschiedenen Bereichen dargelegt. Trotz dieser formalen Anerkennung und Darlegung hat die praktische Umsetzung dieser Rechte sich als schwierig erwiesen; dem Gleichstellungsgrundsatz mangelt es an Wirksamkeit. RPR - Reconciliation PP 3

4 Untersuchungen belegen eine klare Verbindung zwischen der Gleich- (bzw. Ungleich-) Behandlung von Frauen und Männern im Zugang zur Beschäftigung und am Arbeitsplatz und der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben. RPR - Reconciliation PP 4

5 Verbindung zwischen geschlechterdiskriminierenden Praktiken im Bereich der Arbeit und Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf für Männer und Frauen Hauptgründe für die mangelnde Wirksamkeit des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter: Der Gleichstellungsgrundsatz ist kaum sichtbar. Regeln zur Gleichstellung der Geschlechter erfordern schwierige fachlich-technische Konzepte. Gerichtliche Verfahren sind schwierig. Der Arbeitsmarkt ist geteilt. Sowohl für berufliche als auch für private Verpflichtungen gelten soziale Stigmata. RPR - Reconciliation PP 5

6 Wesentliche Bedeutung von Geschlechter- Stereotypen und Vereinbarkeit von privatem und Berufsleben Selbst wenn es gelingen würde, alle übrigen Diskriminierungsquellen auszurotten, würden die diskriminierenden Praktiken in Beschäftigung und Beruf fortdauern, weil Versorgungsund Pflegeverpflichtungen meist von Frauen getragen werden. RPR - Reconciliation PP 6

7 Verbindung zwischen den Bestimmungen zur Gleichstellung der Geschlechter und Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf: mögliche Ansätze a) Der Ausnahme -Ansatz: Bestimmungen zur Mutterschaft als gerechtfertigte Ausnahme vom Gebot der Gleichstellung von Männern und Frauen b) Der integrierte Ansatz: Schutz von Mutterschaft und Vaterschaft und ausgewogene Vereinbarkeit von Beruf und Familie als materiellrechtliche Voraussetzung für die Gleichstellung der Geschlechter RPR - Reconciliation PP 7

8 Der Ausnahme -Ansatz: Bestimmungen zur Mutterschaft als gerechtfertigte Ausnahme vom Gebot der Gleichstellung von Männern und Frauen (Richtlinie 76/207 und Richtlinie 92/85) Negative Folgen Schmälerung der Wirkung der Regelungen zum Mutterschutz Vorgefasste Sichtweise des EuGH in manchen Urteilen (Rechtssachen Larsson, Brown-Rentokil und Hofmann) Das traditionelle Stigma bezüglich der anteiligen Verpflichtungen von Männern und Frauen in Beruf und Familie bleibt erhalten. RPR - Reconciliation PP 8

9 Der integrierte Ansatz: Schutz von Mutterschaft und Vaterschaft und ausgewogene Vereinbarkeit von Beruf und Familie als materiellrechtliche Voraussetzung für die Gleichstellung der Geschlechter Richtlinie 96/34 (Elternurlaub) Entschließung des Rates 9303/00 (ausgewogene Vereinbarkeit) EU-GRCharta, Artikel 33 Abs. 2 Artikel 2 Abs. 7 der Richtlinie 76/207, geändert durch die Richtlinie 2002/73 Richtlinie 2006/54, Präambel (Erwägungsgrund 11), Artikel 2 Abs. 2 c), 15, 16 und 21 Abs. 2 Soft law RPR - Reconciliation PP 9

10 Jüngste Entwicklungen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 92/85 (Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs auf 18 Wochen und verstärkter Kündigungsschutz während, vor und unmittelbar nach dem Mutterschaftsurlaub) Ersatz der Richtlinie 96/34 durch Richtlinie 2010/18 (Verlängerung des Elternurlaubs auf 4 Monate, Anhebung des Alters des betreffenden Kindes auf 8 Jahre) RPR - Reconciliation PP 10

11 Schlussbemerkungen Die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben scheint für die EU eindeutig ein wichtiges Thema zu sein. Die Verbindung zwischen Mutterschafts- und Geschlechtergleichstellungsfragen gilt trotz des ursprünglichen EU-rechtlichen Ansatzes, nach dem diese Themen Fragen der Gesundheit und Sicherheit von Frauen sind, inzwischen als belegt. Dennoch wird die Verbindung zwischen Bestimmungen zur Mutterschaft und Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf EU-Ebene noch nicht klar umgesetzt. RPR - Reconciliation PP 11

12 Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und der Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter im Bereich der Beschäftigung Maria do Rosário Palma Ramalho Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Lissabon RPR - Reconciliation PP 12

VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF. Prof. Dr. Maria do Rosário Palma Ramalho Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Lissabon.

VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF. Prof. Dr. Maria do Rosário Palma Ramalho Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Lissabon. VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF Prof. Dr. Maria do Rosário Palma Ramalho Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Lissabon RPR - Vereinbarkeit PP 1 Zusammenfassung I. Überblick über die Geschichte

Mehr

VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF. Prof. Dr. Maria do Rosário Palma Ramalho Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Lissabon.

VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF. Prof. Dr. Maria do Rosário Palma Ramalho Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Lissabon. VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF Prof. Dr. Maria do Rosário Palma Ramalho Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Lissabon RPR - Vereinbarkeit PP 1 Zusammenfassung I. Überblick über die Geschichte

Mehr

Diskriminierung wegen des Alters: alte Schwierigkeiten, neue Herausforderungen und die Rechtsprechung des EuGH

Diskriminierung wegen des Alters: alte Schwierigkeiten, neue Herausforderungen und die Rechtsprechung des EuGH Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Rahmen des Programms Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft (2014-2020) der Europäischen Kommission gefördert. Diskriminierung wegen des Alters: alte Schwierigkeiten,

Mehr

Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Europa. Dr. Nicole Busby Universität Stirling

Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Europa. Dr. Nicole Busby Universität Stirling Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Europa Dr. Nicole Busby Universität Stirling Einleitung A Right to Care: Unpaid Care Work in European Employment Law (OUP, 2011) Spezifischer, auf Rechten

Mehr

ERA-Seminar Mai Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Mutterschaftsurlaub, Elternurlaub, usw.

ERA-Seminar Mai Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Mutterschaftsurlaub, Elternurlaub, usw. ERA-Seminar 7.-8. Mai 2012 Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Mutterschaftsurlaub, Elternurlaub, usw. Else Leona McClimans Rechtsanwältin mcclimans@advokatfroland.no Anwaltskanzlei Frøland & Co, Lillestrøm,

Mehr

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Plenarsitzungsdokument 18.9.2009 B7-0000/2009 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht im Anschluss an die Anfragen zur mündlichen Beantwortung B7-0000/2009 und B7-0000/2009 gemäß

Mehr

Die EU als Vorreiterin für Gleichstellung im Rahmen der EU-Gesetzgebung. Petra Schott Europäische Kommission

Die EU als Vorreiterin für Gleichstellung im Rahmen der EU-Gesetzgebung. Petra Schott Europäische Kommission Die EU als Vorreiterin für Gleichstellung im Rahmen der EU-Gesetzgebung Petra Schott Europäische Kommission Vor 50 Jahren wurden die Römischen Verträge geschlossen : bereits darin garantierte Artikel 119

Mehr

Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin

Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit 101

Mehr

Schutzmaßnahmen für schwangere Arbeitnehmerinnen

Schutzmaßnahmen für schwangere Arbeitnehmerinnen Schutzmaßnahmen für schwangere Arbeitnehmerinnen ERA Seminar für Angehörige der Justiz EU-Gleichstellungsrecht Trier, 8. Mai 2012 Prof. Dr. Petra Foubert Juristische Fakultät, Universität Hasselt, Belgien

Mehr

VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE

VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Auftrag der Europäischen Kommission im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms für Beschäftigung und Soziale Solidarität PROGRESS (2007-2013) umgesetzt. VEREINBARKEIT VON BERUF

Mehr

MUTTERSCHAFT UND VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF IN DER EUROPÄISCHEN UNION. María Amparo Ballester Pastor Universität Valencia

MUTTERSCHAFT UND VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF IN DER EUROPÄISCHEN UNION. María Amparo Ballester Pastor Universität Valencia MUTTERSCHAFT UND VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF IN DER EUROPÄISCHEN UNION María Amparo Ballester Pastor Universität Valencia PRÄAMBEL Bedeutung des Schutzes von Schwangerschaft und Mutterschaft Bestimmter

Mehr

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben im Recht und der Politik der EU. Dr. Eugenia Caracciolo di Torella Rechtsfakultät, Universität Leicester

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben im Recht und der Politik der EU. Dr. Eugenia Caracciolo di Torella Rechtsfakultät, Universität Leicester Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben im Recht und der Politik der EU Dr. Eugenia Caracciolo di Torella Rechtsfakultät, Universität Leicester 1 Gliederung des Vortrags Was bedeutet Vereinbarkeit und

Mehr

Das Recht der Gleichstellung von Mann und Frau in der EU

Das Recht der Gleichstellung von Mann und Frau in der EU Astrid Epiney /Marianne Freiermuth Abt Das Recht der Gleichstellung von Mann und Frau in der EU Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhalt Vorwort 5 Einleitung 1 \ 1. Teil Grundlagen 13 1. Kapitel Zur

Mehr

Richtlinie 2004/113/EG Gleichbehandlung Güter und Dienstleistungen

Richtlinie 2004/113/EG Gleichbehandlung Güter und Dienstleistungen Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Auftrag der Europäischen Kommission im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms für Beschäftigung und Soziale Solidarität PROGRESS (2007-2013) umgesetzt. Richtlinie 2004/113/EG

Mehr

Überblick über das EU-Recht zur Gleichbehandlung und Definition der Schlüsselbegriffe:

Überblick über das EU-Recht zur Gleichbehandlung und Definition der Schlüsselbegriffe: Überblick über das EU-Recht zur Gleichbehandlung und Definition der Schlüsselbegriffe: Unmittelbare Diskriminierung, mittelbare Diskriminierung, Belästigung und sexuelle Belästigung Marie Mercat-Bruns

Mehr

Einführung in die EU-Gesetzgebung und Definitionen der Grundbegriffe:

Einführung in die EU-Gesetzgebung und Definitionen der Grundbegriffe: Einführung in die EU-Gesetzgebung und Definitionen der Grundbegriffe: Unmittelbare Diskriminierung, mittelbare Diskriminierung, Belästigung Marie Mercat-Bruns (CNAM-Sciences Po) GLIEDERUNG DES VORTRAGS

Mehr

Teil 1: Artikel AEUV (= Art EG) Die Freizügigkeit

Teil 1: Artikel AEUV (= Art EG) Die Freizügigkeit Vorwort... 5 Vorwort zur 2. Auflage... 6 Bearbeiterverzeichnis... 15 Abkürzungsverzeichnis... 17 Einführung... 25 Teil 1: Artikel 45-48 AEUV (= Art. 39-42 EG) Die Freizügigkeit Vorbemerkungen... 54 Artikel

Mehr

Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jane Russell

Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jane Russell Vereinbarkeit von Familie und Beruf Jane Russell Hintergrundwissen Richtlinie 92/85 zum Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen Neufassungsrichtlinie 2006/54 Richtlinie 2010/18 über Elternurlaub Maßnahmen

Mehr

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG verabschiedet am 7. November 1967 2263 (XXII). Erklärung über die Beseitigung der Diskriminierung der Frau Die Generalversammlung, in der Erwägung, dass die Völker der

Mehr

Zur Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Hochschuldiplomen

Zur Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Hochschuldiplomen Jura Jürgen Beschorner Zur Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Hochschuldiplomen Wissenschaftlicher Aufsatz Prof. Dr. Jürgen Beschorner Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Fachbereich

Mehr

Prof. Dr. Ursula Rust Fachtagung am

Prof. Dr. Ursula Rust Fachtagung am Bedarfsgemeinschaft und individuelle Rechte sowie Pflichten nach dem SGB II Ist so ein geschlechtergerechter Zugang zur Arbeitsförderung rderung möglich? m Arbeitsförderung nach SGB II und SGB III für

Mehr

Abbildung 1: Beschäftigungsquoten nach Geschlecht, 15- bis 64-Jährige, Legende % of employment % der Erwerbstätigen

Abbildung 1: Beschäftigungsquoten nach Geschlecht, 15- bis 64-Jährige, Legende % of employment % der Erwerbstätigen Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern stellt auf dem Arbeitsmarkt und bei der Bildung weiterhin ein Problem dar. Maßnahmen zur

Mehr

Überblick über das EU-Recht zur Gleichbehandlung und Definition der Schlüsselbegriffe:

Überblick über das EU-Recht zur Gleichbehandlung und Definition der Schlüsselbegriffe: Überblick über das EU-Recht zur Gleichbehandlung und Definition der Schlüsselbegriffe: Unmittelbare Diskriminierung, mittelbare Diskriminierung, und Belästigung Marie Mercat-Bruns (CNAM-Sciences Po) GLIEDERUNG

Mehr

Wie ist das Konzept wesentlicher beruflicher Anforderungen aufzufassen?

Wie ist das Konzept wesentlicher beruflicher Anforderungen aufzufassen? Wie ist das Konzept wesentlicher beruflicher Anforderungen aufzufassen? Trier, 31. Oktober 2006 Dr. Susanne Burri, Universität Utrecht, Niederlande 1. Einführung Der Begriff wesentlicher beruflicher Anforderungen

Mehr

Arbeitszeitfragen/Work-Life-Balance als Bestandteil der Europäischen Säule Sozialer Rechte

Arbeitszeitfragen/Work-Life-Balance als Bestandteil der Europäischen Säule Sozialer Rechte WSI-Herbstforum 2017 Arbeitszeitfragen/Work-Life-Balance als Bestandteil der Europäischen Säule Sozialer Rechte 29.11.2017 in Berlin Dr. Marta Böning, DGB Bundesvorstand, Abteilung Recht 1. Arbeitszeitfragen

Mehr

Definition der Schlüsselbegriffe

Definition der Schlüsselbegriffe Definition der Schlüsselbegriffe Prof. Dr. Christiane Brors Universität Oldenburg Organisiert im Rahmen des Programms Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft der Europäischen Kommission Brors Diskriminierungsbegriff

Mehr

Von Rom bis Lissabon

Von Rom bis Lissabon Von Rom bis Lissabon Bilanz des Gleichstellungsrechts und der Gleichstellungspolitik der EU Von Rom bis Lissabon Gleichstellungsrecht Beschäftigungspolitik und soziale Sicherheit: Erfolge und Baustellen

Mehr

Der Entscheidungsausspruch des Gerichts in der Rechtssache C- 438/99 lautet

Der Entscheidungsausspruch des Gerichts in der Rechtssache C- 438/99 lautet DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF PRÄZISIERT SEINE RECHTSPRECHUNG ZUM VERBOT DER ENTLASSUNG SCHWANGERER FRAUEN Die Entlassung einer Arbeitnehmerin wegen ihrer Schwangerschaft stellt - gleichgültig, ob ihr Arbeitsvertrag

Mehr

ARBEITSMARKTINTEGRATION VON MIGRANT/-INNEN

ARBEITSMARKTINTEGRATION VON MIGRANT/-INNEN ARBEITSMARKTINTEGRATION VON MIGRANT/-INNEN Jutta Höhne Arbeitsmarkt und Migration Wissenschaftliche Tagung des FA Erwerbstätigkeit/Arbeitsmarkt 31.05.2016, Wiesbaden Gliederung Überblick über die Bevölkerung

Mehr

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft. Dr. Martina Vomhof 24.10.2006

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft. Dr. Martina Vomhof 24.10.2006 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft Dr. Martina Vomhof 24.10.2006 Gesamtverband der Deutschen

Mehr

Die Beweislast in Diskriminierungsfällen. David Sneath Regional Employment Judge Leeds

Die Beweislast in Diskriminierungsfällen. David Sneath Regional Employment Judge Leeds Die Beweislast in Diskriminierungsfällen David Sneath Regional Employment Judge Leeds Ein nützliches Instrument Nicht erforderlich bei eindeutigen Beweisen für rechtswidrige Diskriminierung Instrument

Mehr

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235, Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum

Mehr

Grenzen und Möglichkeiten des Konzepts der mittelbaren Diskriminierung

Grenzen und Möglichkeiten des Konzepts der mittelbaren Diskriminierung Grenzen und Möglichkeiten des Konzepts der mittelbaren Diskriminierung Europäische Kommission 87 Abbildung 1: Entscheidungsbaum: Diskriminierungsfälle Abbildung 2: Rechtliche Analyse von Diskriminierungsfällen

Mehr

DIE ROLLE DER GLEICHBEHANDLUNGSSTELLEN

DIE ROLLE DER GLEICHBEHANDLUNGSSTELLEN DIE ROLLE DER GLEICHBEHANDLUNGSSTELLEN 21. Februar 2011 Nanna Margrethe Krusaa Dänisches Institut für Menschenrechte EU-Erfordernis: Einrichtung von Gleichstellungsstellen Richtlinie 2000/43/EG vom 29.

Mehr

Behinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK

Behinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK Behinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK ERA, 29. Mai 2018 Dick Houtzager, Niederländisches Institut für Menschenrechte Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Rahmen des Programms Rechte,

Mehr

ÄNDERUNGSANTRÄGE 74-169

ÄNDERUNGSANTRÄGE 74-169 EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter 15.12.2009 2008/0193(COD) ÄNRUNGSANTRÄGE 74-169 Zweiter Entwurf eines Berichts Edite Estrela (PE430.593v01-00)

Mehr

Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht

Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht Charta der Grundrechte EU-Richtlinien Beitritt zur EMRK Völkerrechtliche Verträge Sophie ROBIN-OLIVIER Übersicht

Mehr

Wesentliche Änderungen 41

Wesentliche Änderungen 41 Wesentliche Änderungen 41 Fachliche Hinweise zu 41 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Gesetzestext aktualisiert Rz. 41.13: Anpassung an die Rechtslage ab 01.01.2011: grundsätzlich

Mehr

ARBEITSDOKUMENT. DE In Vielfalt geeint DE. Europäisches Parlament 17.11.2015. zu dem Thema Armut: eine geschlechtsspezifische Perspektive

ARBEITSDOKUMENT. DE In Vielfalt geeint DE. Europäisches Parlament 17.11.2015. zu dem Thema Armut: eine geschlechtsspezifische Perspektive Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter 17.11.2015 ARBEITSDOKUMENT zu dem Thema Armut: eine geschlechtsspezifische Perspektive Ausschuss

Mehr

Behinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK

Behinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK Behinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK ERA, 19. September 2017 Dick Houtzager, Niederländisches Institut für Menschenrechte Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Rahmen des Programms

Mehr

1. Urteilstenor. Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

1. Urteilstenor. Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail An die Parlamentsdirektion, alle Bundesministerien, alle Sektionen des BKA, die Ämter der Landesregierungen und die Verbindungsstelle der Bundesländer GZ BKA-VA.C-506/06/0004-V/7/2008 ABTEILUNGSMAIL V@BKA.GV.AT

Mehr

Kündigung wegen Betriebsübergangs oder wegen Betriebsstilllegung?

Kündigung wegen Betriebsübergangs oder wegen Betriebsstilllegung? Nelly Barbara Gerig Kündigung wegen Betriebsübergangs oder wegen Betriebsstilllegung? Abgrenzungskriterien im deutschen und österreichischen Arbeitsrecht vorgelegt zur Erlangung der Doktorwürde am Fachbereich

Mehr

Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit EU-Rechtsrahmen und EuGH-Rechtsprechung. Petra Foubert, Universität Hasselt ERA, Brüssel, 12.

Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit EU-Rechtsrahmen und EuGH-Rechtsprechung. Petra Foubert, Universität Hasselt ERA, Brüssel, 12. Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit EU-Rechtsrahmen und EuGH-Rechtsprechung Petra Foubert, Universität Hasselt ERA, Brüssel, 12. Mai 2015 Gleiches Entgelt in der EU: die rechtliche Perspektive EU-Rechtsvorschriften

Mehr

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I P7_TA-PROV(2013)0221 Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2013 zu dem Vorschlag für eine

Mehr

Was Unternehmer bei der Nutzung von kostenpflichtigen Kundenservice-Rufnummern beachten sollten:

Was Unternehmer bei der Nutzung von kostenpflichtigen Kundenservice-Rufnummern beachten sollten: Was Unternehmer bei der Nutzung von kostenpflichtigen Kundenservice-Rufnummern beachten sollten: I. Die Entscheidung des EuGH II. Gesetzeslage Was ist unter Entgelt und Grundtarif zu verstehen? Folgen

Mehr

Gleichbehandlung außerhalb des Berufs Zugang zu Gütern und Dienstleistungen

Gleichbehandlung außerhalb des Berufs Zugang zu Gütern und Dienstleistungen Gleichbehandlung außerhalb des Berufs Zugang zu Gütern und Dienstleistungen Kristina Koldinská Juristische Fakultät, Karls-Universität, Prag Gleichbehandlung außerhalb des Berufs Gleichbehandlungsgrundsatz

Mehr

Gestaltungsspielräume für strategische Beschaffung Fokus soziale Aspekte Cornelia Markowski

Gestaltungsspielräume für strategische Beschaffung Fokus soziale Aspekte Cornelia Markowski Gestaltungsspielräume für strategische Beschaffung Fokus soziale Aspekte Cornelia Markowski Fachtagung Aktuelle Fragen zum Vergaberecht nach der Reform der EU- Vorschriften zum Beschaffungswesen, 16./17.10.2017,

Mehr

Tagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL

Tagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL Tagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL Schlüsselbegriffe Unmittelbare Diskriminierung Mittelbare Diskriminierung Belästigung Mit

Mehr

BLAUE KARTE EU. www.staedteregion-aachen.de 1

BLAUE KARTE EU. www.staedteregion-aachen.de 1 BLAUE KARTE EU www.staedteregion-aachen.de 1 BLAUE KARTE EU Gesetz zur Einführung der Blauen Karte EU Hinweise zur Blauen Karte EU ( 19a AufenthG) Erteilungsvoraussetzungen Wann kann ein unbefristeter

Mehr

EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung. EU-Gleichstellungsrecht - Seminar für Angehörige der Justiz Trier, 19. März 2018

EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung. EU-Gleichstellungsrecht - Seminar für Angehörige der Justiz Trier, 19. März 2018 EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung EU-Gleichstellungsrecht - Seminar für Angehörige der Justiz Trier, 19. März 2018 Ioanna Dervisopoulos Richterin, Verwaltungsgericht Darmstadt 1 Überblick Gleichbehandlung

Mehr

Chancengleichheit von Frauen und Männern in Schweizer Unternehmen

Chancengleichheit von Frauen und Männern in Schweizer Unternehmen Chancengleichheit von Frauen und Männern in Schweizer Unternehmen Fragebogen Bitte ausgefüllt zurücksenden bis 13. März 2002 an: Beratungsstelle Familien- und Erwerbsarbeit für Männer und Frauen "und..."

Mehr

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.

Mehr

HAUSHALTE UND FAMILIEN

HAUSHALTE UND FAMILIEN HAUSHALTE UND FAMILIEN Nächste Aktualisierung: Juni 2016 Privathaushalte werden immer kleiner Haushalte 2013 nach Größe mit 2 Personen 36,0% mit 3 Personen 14,0% mit 4 Personen 10,0% mit 5 und mehr Personen

Mehr

Einfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht: Gleichbehandlung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Herzlich Willkommen

Einfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht: Gleichbehandlung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Herzlich Willkommen Einfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht: Gleichbehandlung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung Herzlich Willkommen Doris Liebscher Antidiskriminierungsbüro Leipzig Maria Wersig Universität

Mehr

Rechtliche Bestimmungen in der EU

Rechtliche Bestimmungen in der EU Diskriminierung aufgrund der Rasse und der sexuellen Ausrichtung: Hauptmerkmale und Rechtsprechung des EuGH Dr. Erica Howard, Universität Middlesex E.howard@mdx.ac.uk Diese Ausbildungsmaßnahme wird im

Mehr

Jugendsession > Dossier. Gleichstellung von Mann & Frau September 2011

Jugendsession > Dossier. Gleichstellung von Mann & Frau September 2011 Jugendsession 2011 1. 4. September 2011 > Dossier Gleichstellung von Mann & Frau 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis... 2 2. Einleitung... 2 3. Stand der Gleichstellung... 2 4. Das Gleichstellungsgesetz...

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII 1 Einführung 1 A. Anlass und Gegenstand der Untersuchung 1 I. Der Begriff des Urlaubsanspruchs 3 1. Der Urlaubsanspruch im nationalen Recht 3 2. Der Urlaubsanspruch im Unionsrecht 4 3. Zusammenfassung

Mehr

Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unisex Tarifierung Auswirkungen für die Kfz-Versicherung

Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unisex Tarifierung Auswirkungen für die Kfz-Versicherung Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unisex Tarifierung Auswirkungen für die Kfz-Versicherung Uwe Schumacher 15.06.2011 Agenda 1. Europäische Rechtsprechung

Mehr

Sie sind ein neu gewählter Mandatar? Solidaris informiert Sie

Sie sind ein neu gewählter Mandatar? Solidaris informiert Sie Sie sind ein neu gewählter Mandatar? Solidaris informiert Sie Lokale Mandatsträger und KRANKEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG Die meisten Gemeindemandatare gehen neben ihrem politischen Amt noch einer weiteren

Mehr

89 m. Verordnung (EG) Nr. 207/2008 der Kommission. vom 5. März 2008

89 m. Verordnung (EG) Nr. 207/2008 der Kommission. vom 5. März 2008 Stand 17. März 2008 89 m Verordnung (EG) Nr. 207/2008 der Kommission vom 5. März 2008 zur Annahme der Spezifikationen des Ad-hoc-Moduls 2009 zum Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt gemäß der Verordnung

Mehr

VERKNÜPFUNG VON FAMILIEN- UND BERUFSLEBEN

VERKNÜPFUNG VON FAMILIEN- UND BERUFSLEBEN 1 VERKNÜPFUNG VON FAMILIEN- UND BERUFSLEBEN Aktuelle Rechtsprechung des EuGH, neue Bestimmungen zum Elternurlaub und Rechtsetzungsvorschläge zum Mutterschutz 2 IHRE REFERENTIN: Dr. Katharina Dahm Akademische

Mehr

13.01.2016 GZ: BA 53-FR 2210-2015/0001. Verordnungsentwurf. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

13.01.2016 GZ: BA 53-FR 2210-2015/0001. Verordnungsentwurf. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 13.01.2016 GZ: BA 53-FR 2210-2015/0001 Verordnungsentwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Verbraucher-Wohnimmobilienkrediten

Mehr

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 100 und 235,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 100 und 235, RICHTLINIE DES RATES vom 11. Dezember 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit - auch in der Landwirtschaft - ausüben,

Mehr

Schriftenreihe zum deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht

Schriftenreihe zum deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht 47 Schriftenreihe zum deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht Jens Wrede Europarecht und Erbschaftsteuer Zur Frage der Vereinbarkeit des deutschen Erbschaftsteuerrechts mit dem Recht der Europäischen

Mehr

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und die EuGH-Rechtssache Maruko

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und die EuGH-Rechtssache Maruko Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und die EuGH-Rechtssache Maruko Europäische Rechtsakademie, Trier, 13. April 2010 Hans Ytterberg, Generaldirektor Ministerium für Integration und Gleichstellung,

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Erwägungsgründe des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zum Erlass der Verordnung 14/2

INHALTSVERZEICHNIS. Erwägungsgründe des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zum Erlass der Verordnung 14/2 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit 13 ERWÄGUNGS- GRÜNDE Erwägungsgründe

Mehr

Mobbing ein bleibendes gesellschaftliches Problem

Mobbing ein bleibendes gesellschaftliches Problem Mobbing ein bleibendes gesellschaftliches Problem aus juristischer Perspektive Bad Boll, 01.03.2013 Gliederung Juristische Randerscheinung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mehr

Kriterien für eine nachhaltige Beschäftigung im Betrieb Universität

Kriterien für eine nachhaltige Beschäftigung im Betrieb Universität Kriterien für eine nachhaltige Beschäftigung im Betrieb Universität September 2010 Lars Niggemeyer, Abteilung Arbeitsmarkt, Beschäftigung und Öffentlicher Dienst, DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt,

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. November 2006 (21.11) 15140/06 SOC 527 ECOFIN 392

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. November 2006 (21.11) 15140/06 SOC 527 ECOFIN 392 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. November 2006 (21.11) 15140/06 SOC 527 ECOFIN 392 ÜBERMITTLUNGSVERMERK für den Ausschuss der Ständigen Vertreter (1. Teil)/Rat (EPSCO) Betr.: Stellungnahme des

Mehr

Abgeordnetengesetz (AbgG) - Auszug -

Abgeordnetengesetz (AbgG) - Auszug - Abgeordnetengesetz (AbgG) - Auszug - Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (Bundesgesetzblatt I Seite 326),

Mehr

Von Gender über Diversity zu Equality Mainstreaming?

Von Gender über Diversity zu Equality Mainstreaming? Von über zu Equality? Vortrag von Dr. Irene Pimminger am 8. September 2015 23. Bundeskonferenz, Forum 10 Vergleich der Ansätze HerkunQ und Geschichte Rechtlicher Rahmen Soziale Kategorien Anwendungsbereiche

Mehr

Rechtsrahmen zur Geschlechtergleichstellung

Rechtsrahmen zur Geschlechtergleichstellung Kunstgalerie Darüber ließe sich diskutieren! Rechtsrahmen zur Geschlechtergleichstellung Mann und Frau Marjolein van den Brink Trier, 21. November 2016 Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Auftrag der Europäischen

Mehr

(ABl. Nr. L 180 S. 1) Celex-Nr L 0041

(ABl. Nr. L 180 S. 1) Celex-Nr L 0041 Richtlinie 2010/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben,

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Diskriminierungsverbot

Rechtswissenschaftliches Institut. Diskriminierungsverbot Diskriminierungsverbot Schutzbereich Persönlicher Schutzbereich Nur natürliche Personen Sachlicher Schutzbereich Rechtsungleiche Behandlung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe = qualifizierte

Mehr

ERA Seminar Gender Equality Law

ERA Seminar Gender Equality Law ERA Seminar Gender Equality Law Trier, den 23. Mai 2016 Fabian LUETZ DG JUST JUST/D.1 (Equality legislation unit) Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Auftrag der Europäischen Kommission im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms

Mehr

PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Ulrike Elisabeth Binder Die Auswirkungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 auf Rechtsfragen im Bereich der medizinisch

Mehr

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ARBEITSDOKUMENT

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ARBEITSDOKUMENT Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 5.5.2017 ARBEITSDOKUMENT zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung

Mehr

- Assistentenrichtlinie -

- Assistentenrichtlinie - Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Beschäftigung von Assistenten gemäß 98 Abs. 2 Nr. 13 SGB V in Verbindung 32 Abs. 2 Ärzte-ZV in Verbindung mit 2 Abs. 5 der Satzung der KVBB -

Mehr

DE In Vielfalt geeint DE A8-0076/1

DE In Vielfalt geeint DE A8-0076/1 4.5.2016 A8-0076/1 Änderungsantrag 1 Tania González Peñas, Barbara Spinelli, Miguel Urbán Crespo, Lola Sánchez Caldentey, Xabier Benito Ziluaga, Estefanía Torres Martínez, Stefan Eck Erwägung D D. in der

Mehr

Allgemeiner EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung

Allgemeiner EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung Allgemeiner EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung Nicola Countouris Anwendung des EU- Antidiskriminierungsrechts Tagung für Justizangehörige Paris, 19.-21. Oktober 2015 n.countouris@ucl.ac.uk Gliederung

Mehr

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 100 und 235,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 100 und 235, RICHTLINIE DES RATES vom 24. Juli 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit (86/378/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN

Mehr

Beschäftigungsverbot. EuGH, Urteil vom 3. Februar 2000 C-207/98. Rechtsquellen: Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 1; BGB 611 a; MuSchG 3, 4, 5

Beschäftigungsverbot. EuGH, Urteil vom 3. Februar 2000 C-207/98. Rechtsquellen: Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 1; BGB 611 a; MuSchG 3, 4, 5 Artikel 2 Absätze 1 und 3 der Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen

Mehr

DE In Vielfalt geeint DE B8-0150/1. Änderungsantrag 1 Beatrix von Storch im Namen der ECR-Fraktion

DE In Vielfalt geeint DE B8-0150/1. Änderungsantrag 1 Beatrix von Storch im Namen der ECR-Fraktion 1.2.2016 B8-0150/1 Änderungsantrag 1 Erwägung F a (neu) Fa. in der Erwägung, dass keine zusätzlichen Legislativvorschläge angenommen werden sollten, solange die geltenden Rechtsvorschriften und politischen

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 18/4624 18. Wahlperiode 15.04.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes A. Problem und Ziel Die Änderung des

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 8.6.2012 COM(2012) 270 final 2012/0145 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des

Mehr

I. Allgemeine Erwägungen

I. Allgemeine Erwägungen Gemeinsame Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaft für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19.

Mehr

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Senatsverwaltung für Inneres und Sport InnSport I E 2 0254/199 v Telefon: 90223 1183 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64

Mehr

Europarecht I (Grundzüge des Europarechts)

Europarecht I (Grundzüge des Europarechts) (Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union

Mehr

FRAGEBOGEN Beschäftigter -

FRAGEBOGEN Beschäftigter - FRAGEBOGEN Beschäftigter - zum Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung Az. des Integrationsamtes: Name und Anschrift des Arbeitgebers: I. Angaben zur Person Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum:

Mehr

BMAS-Bearbeitungsstand: :54 Uhr

BMAS-Bearbeitungsstand: :54 Uhr BMAS-Bearbeitungsstand: 24.03.2009 13:54 Uhr Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes A. Problem und Ziel Die Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

LGBTI-Politik in Europa und Deutschland

LGBTI-Politik in Europa und Deutschland LGBTI-Politik in Europa und Deutschland Alejandro Rada Wissenschaftlicher Mitarbeiter Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik

Mehr

Europas Zuständigkeit für`s Wasser Umfang und Grenzen

Europas Zuständigkeit für`s Wasser Umfang und Grenzen Berlin, 13. Mai 2013 ver.di, 16. Betriebs- und Personalrätekonferenz Wasserwirtschaft vom 13.-15.05.2013 Markt und Wettbewerb in der Wasserwirtschaft?! Betriebs- und Personalräte streiten für gute Arbeitsbedingungen

Mehr

EUROPÄISCHES NETZWERK VON RECHTSEXPERTINNEN UND RECHTSEXPERTEN AUF DEM GEBIET DER GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN

EUROPÄISCHES NETZWERK VON RECHTSEXPERTINNEN UND RECHTSEXPERTEN AUF DEM GEBIET DER GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN Nr. 2 / 2009 In dieser Ausgabe: Maria do Rosário Palma Ramalho Die Vereinbarung von Familien- und Berufsleben und der Grundsatz der Geschlechtergleichstellung in der Beschäftigung Nurhan Süral Vereinbarkeit

Mehr

Vereinbarung von privaten und beruflichen Verpflichtungen: Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung

Vereinbarung von privaten und beruflichen Verpflichtungen: Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung Vereinbarung von privaten und beruflichen Verpflichtungen: Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung Joanne Conaghan, Rechtsprofessorin und Rektorin der Juristischen Fakultät der Universität

Mehr

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum Kurztitel Internationale Fernmeldeunion - Änderung (Marrakesch 2002) Kundmachungsorgan BGBl. III Nr. 170/2006 /Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 01.01.2004 Text ÄNDERUNGSURKUNDE DER KONSTITUTION

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 15. Einleitung 19

Abkürzungsverzeichnis 15. Einleitung 19 Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 19 Teil 1: Grundlagen 27 A. Geschichtlicher Kontext der BCRL 27 I. Die Zuwanderung Hochqualifizierter in die EU 27 1. Der horizontaler Ansatz: der Richtlinienvorschlag

Mehr