Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und der Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter im Bereich der Beschäftigung
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- Maximilian Bieber
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1 Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und der Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter im Bereich der Beschäftigung Prof. Maria do Rosário Palma Ramalho Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Lissabon RPR - Reconciliation PP 1
2 Gliederung Praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter im Bereich Arbeit und Beschäftigung Verbindung zwischen geschlechterdiskriminierenden Praktiken im Bereich der Arbeit und Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf für Männer und Frauen Verbindung zwischen den Bestimmungen zur Gleichstellung der Geschlechter und Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf: mögliche Ansätze Jüngste Entwicklungen RPR - Reconciliation PP 2
3 Praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter im Bereich Arbeit und Beschäftigung Individuelle Rechte auf Gleichstellung der Geschlechter sind auf EU-Ebene anerkannt durch EuGH und Richtlinien in verschiedenen Bereichen dargelegt. Trotz dieser formalen Anerkennung und Darlegung hat die praktische Umsetzung dieser Rechte sich als schwierig erwiesen; dem Gleichstellungsgrundsatz mangelt es an Wirksamkeit. RPR - Reconciliation PP 3
4 Untersuchungen belegen eine klare Verbindung zwischen der Gleich- (bzw. Ungleich-) Behandlung von Frauen und Männern im Zugang zur Beschäftigung und am Arbeitsplatz und der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben. RPR - Reconciliation PP 4
5 Verbindung zwischen geschlechterdiskriminierenden Praktiken im Bereich der Arbeit und Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf für Männer und Frauen Hauptgründe für die mangelnde Wirksamkeit des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter: Der Gleichstellungsgrundsatz ist kaum sichtbar. Regeln zur Gleichstellung der Geschlechter erfordern schwierige fachlich-technische Konzepte. Gerichtliche Verfahren sind schwierig. Der Arbeitsmarkt ist geteilt. Sowohl für berufliche als auch für private Verpflichtungen gelten soziale Stigmata. RPR - Reconciliation PP 5
6 Wesentliche Bedeutung von Geschlechter- Stereotypen und Vereinbarkeit von privatem und Berufsleben Selbst wenn es gelingen würde, alle übrigen Diskriminierungsquellen auszurotten, würden die diskriminierenden Praktiken in Beschäftigung und Beruf fortdauern, weil Versorgungsund Pflegeverpflichtungen meist von Frauen getragen werden. RPR - Reconciliation PP 6
7 Verbindung zwischen den Bestimmungen zur Gleichstellung der Geschlechter und Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf: mögliche Ansätze a) Der Ausnahme -Ansatz: Bestimmungen zur Mutterschaft als gerechtfertigte Ausnahme vom Gebot der Gleichstellung von Männern und Frauen b) Der integrierte Ansatz: Schutz von Mutterschaft und Vaterschaft und ausgewogene Vereinbarkeit von Beruf und Familie als materiellrechtliche Voraussetzung für die Gleichstellung der Geschlechter RPR - Reconciliation PP 7
8 Der Ausnahme -Ansatz: Bestimmungen zur Mutterschaft als gerechtfertigte Ausnahme vom Gebot der Gleichstellung von Männern und Frauen (Richtlinie 76/207 und Richtlinie 92/85) Negative Folgen Schmälerung der Wirkung der Regelungen zum Mutterschutz Vorgefasste Sichtweise des EuGH in manchen Urteilen (Rechtssachen Larsson, Brown-Rentokil und Hofmann) Das traditionelle Stigma bezüglich der anteiligen Verpflichtungen von Männern und Frauen in Beruf und Familie bleibt erhalten. RPR - Reconciliation PP 8
9 Der integrierte Ansatz: Schutz von Mutterschaft und Vaterschaft und ausgewogene Vereinbarkeit von Beruf und Familie als materiellrechtliche Voraussetzung für die Gleichstellung der Geschlechter Richtlinie 96/34 (Elternurlaub) Entschließung des Rates 9303/00 (ausgewogene Vereinbarkeit) EU-GRCharta, Artikel 33 Abs. 2 Artikel 2 Abs. 7 der Richtlinie 76/207, geändert durch die Richtlinie 2002/73 Richtlinie 2006/54, Präambel (Erwägungsgrund 11), Artikel 2 Abs. 2 c), 15, 16 und 21 Abs. 2 Soft law RPR - Reconciliation PP 9
10 Jüngste Entwicklungen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 92/85 (Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs auf 18 Wochen und verstärkter Kündigungsschutz während, vor und unmittelbar nach dem Mutterschaftsurlaub) Ersatz der Richtlinie 96/34 durch Richtlinie 2010/18 (Verlängerung des Elternurlaubs auf 4 Monate, Anhebung des Alters des betreffenden Kindes auf 8 Jahre) RPR - Reconciliation PP 10
11 Schlussbemerkungen Die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben scheint für die EU eindeutig ein wichtiges Thema zu sein. Die Verbindung zwischen Mutterschafts- und Geschlechtergleichstellungsfragen gilt trotz des ursprünglichen EU-rechtlichen Ansatzes, nach dem diese Themen Fragen der Gesundheit und Sicherheit von Frauen sind, inzwischen als belegt. Dennoch wird die Verbindung zwischen Bestimmungen zur Mutterschaft und Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf EU-Ebene noch nicht klar umgesetzt. RPR - Reconciliation PP 11
12 Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und der Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter im Bereich der Beschäftigung Maria do Rosário Palma Ramalho Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Lissabon RPR - Reconciliation PP 12
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