Die automatische Anerkennung von Ausbildungen die vor dem Eintritt des jeweiligen EU - Mitgliedstaates in die EU begonnen wurden, setzt voraus :
|
|
- Martha Holtzer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationen zur tierärztlichen Approbation und tierärztlichen Berufserlaubnis betr. eines abgeschlossenen tierärztlichen Studiums innerhalb der EU / Schweiz Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für die Ausstellung der tierärztlichen Approbation und der tierärztlichen Berufserlaubnis die zuständige Behörde, wenn Sie vorhaben, innerhalb Baden Württemberg als Tierarzt/Tierärztin tätig zu werden und Sie Ihre tierärztliche Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben.. Die gesetzlichen Grundlagen und die besonderen Bestimmungen für die Zulassung zur Berufsausübung ergeben sich aus 2 Abs. 1 bis 3, 4, 11, 11a und 15a Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) in Verbindung mit der Approbationsordnung für Tierärzte (TAppO) und des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG). Danach ist die Ausübung des tierärztlichen Berufes auf Dauer grundsätzlich nur nach Erteilung der Approbation zulässig. 4 der BTO regelt, unter welchen formellen und materiellen Voraussetzungen die Approbation als Tierarzt zu erteilen ist. Eine Approbation kann weiter nur erteilt werden, wenn die Ausbildung einem deutschen Hochschulstudium gleichwertig ist. Die Approbation in der Regel wird erteilt, wenn der/die Antragsteller/in: 1. sich keines Verhaltens schuldig ist, aus dem sich Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Tierarztberufes ergibt, 2. nicht wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen berufsunfähig ist, 3. die tierärztliche Prüfung nach einer Gesamtausbildungszeit von mindestens fünf Jahren, davon sechs Monate praktische Ausbildung, bestanden hat. Grundsätzlich ist ein Studium in den EU- Mitgliedsländern nach Eintritt des jeweiligen EU - Mitgliedstaates in die EU begonnene Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in der Schweiz als gleichwertig zu betrachten. Die Ausbildung muss dabei an einer anerkannten Hochschule stattgefunden haben.
2 Die automatische Anerkennung von Ausbildungen die vor dem Eintritt des jeweiligen EU - Mitgliedstaates in die EU begonnen wurden, setzt voraus : - dass eine Bescheinigung der zuständigen Behörde Ihres Herkunftslandes beigelegt wird, dass dieses Diplom, dieses Prüfungszeugnis oder ein sonstiger Befähigungsnachweis vorliegt, der den Anforderungen des Artikels 1 der Richtlinie 78/1027/EWG entspricht (Konformitätsbescheinigung) und/oder (je nach Herkunftsland unterschiedlich) - dass zusätzlich ein Zertifikat über die Berufserfahrung vorliegt (rechtmäßige tatsächliche ununterbrochene Ausübung der betreffenden Tätigkeiten im jeweiligen Hoheitsgebiet innerhalb der letzten fünf Jahre drei Jahre lang - sogenannte Bescheinigungen der erworbenen Rechte) oder eine dementsprechende dreijährige Berufstätigkeit in Deutschland nachgewiesen wird. O.g. Bescheinigungen können auch evtl. über das Regierungspräsidium Stuttgart erfragt werden (über eine EU - weite Datenbank zuständiger Behörden zur Amtshilfe). Kann die Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht festgestellt werden, sind evtl.- je nach Einzelfall unterschiedlich Nachprüfungen/Kenntnisprüfungen in verschiedenen fachlichen Bereichen festzustellen. Diese Fächer bitten wir über das Regierungspräsidium Stuttgart anzufragen. Nach den bereits zitierten Vorschriften sind für die Erteilung der Approbation folgende Unterlagen erforderlich: 1. ein formloser Antrag auf Erteilung der Approbation mit dem Hinweis, dass die berufliche Tätigkeit in Baden-Württemberg ausgeübt werden soll, 2. eine Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den Antragsteller anhängig ist, 3. eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, wonach keine Anhaltspunkte vorliegen, dass der/die
3 Antragsteller/in in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet ist, 4. ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach 30 Abs. 5 BZRG, 5. ein Lebenslauf, der auch die Schwerpunkte der bisherigen beruflichen Tätigkeit beinhaltet, 6. eine Geburtsurkunde, 7. beglaubigte Zeugnisse über die tierärztliche Prüfung (ggfs. zusätzlich ein tierärztliches Diplom) 8. eine beglaubigte Ablichtung des Ausweises oder ein sonst geeigneter Nachweis über die Staatsangehörigkeit, 9. eine Meldebescheinigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde 10. Bei Antragsstellern, deren Muttersprache nicht deutsch ist und die das Studium nicht in deutscher Sprache abgeleistet haben, ist ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse -i.d.r. B2-Niveau sowie eine gebührenpflichtige Fachsprachenprüfung (bei der Landestierärztekammer Baden-Württemberg, Am Kräherwald 219, Stuttgart, Telefon: ) -nachzuweisen. 11. eine Erklärung, dass bisher kein weiterer Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt wurde (Antrag der Approbation bei einer anderen deutschen Behörde) 12.ein geeigneter Nachweis, dass der Antragsteller beabsichtigt, in Deutschland zu arbeiten (z.b. Vorlage eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, Geschäftskonzept bei selbstständiger Tätigkeit, Arbeitsvertrag, Kontaktaufnahme mit potentiellen Arbeitgebern) Sollten die Diplome, Zeugnisse oder ähnliche Unterlagen nicht in deutscher Sprache ausgestellt sein, sind sie grundsätzlich von einem vereidigten Urkundendolmetscher zu übersetzen und in der Originalsprache sowie in der Übersetzung vorzulegen. Weitere für Sie eventuell wichtige Informationen sind unter : http//ec.europa.eu/eures/home.jsp?lang=en erhältlich.
4 Alternativ besteht auch die Möglichkeit auf Antrag vorübergehend auf Grund einer besonderen Erlaubnis (vorübergehende Berufserlaubnis) tätig zu sein, wenn ein besonderes Interesse an der Erteilung der Erlaubnis besteht. Dazu müsste eine Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers (Arbeitsvertrag) vorliegen. Diese Erlaubnis wäre grundsätzlich: stets widerruflich, nicht gültig für hoheitliche Tätigkeiten (z.b. Schlachttier- und Fleischuntersuchung, amtstierärztliche Aufgaben), nur für eine unselbständige Tätigkeit erteilt (z.b. als Assistent in einer Tierarztpraxis, als Angestellter in einem Institut), auf das jeweilige Arbeitsverhältnis beschränkt, auf 4 Jahre beschränkt (unter bestimmten Umständen verlängerbar.) Eine Verlängerung dieser vier Jahre betr. bei Nicht - EU - Staatsangehörigen bzw. Nicht- Schweizer Staatsbürgern wird zur Zeit grundsätzlich nur erteilt, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin: im Besitz einer Einbürgerungszusicherung ist, der Einbürgerung jedoch Hindernisse entgegenstehen, der/die Antragsteller/in nicht selbst beseitigen kann, mit einer oder einem Deutschen im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt, die oder der in Deutschland lebt mit einem/ einer EU/EWR/Schweizer - Staatsangehörigen/er verheiratet ist, der/die in Deutschland arbeitet die tierärztliche Versorgung einer Region nicht sichergestellt ist unanfechtbar als Asylberechtigte/r anerkannt ist eine Niederlassungserlaubnis nach 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes besitzt.
5 Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes ist beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. Zeugnis über die abgeschlossene tierärztliche Prüfung bzw. wenn die Ausbildung nicht in der Bundesrepublik Deutschland erfolgte, Unterlagen über die abgeschlossene tierärztliche Ausbildung in Urschrift; 2. kurzgefasster Lebenslauf; 3. Nachweis einer in Aussicht gestellten Beschäftigungsstelle als Tierarzt (z.b. Arbeitsvertrag) 4. eine Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den Antragsteller anhängig ist, 5. eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, wonach keine Anhaltspunkte vorliegen, dass der/die Antragsteller/in in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet ist, 6. ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach 30 Abs. 5 BZRG Diplome, Zeugnisse, Pass/Ausweis sind in Urschrift oder amtlich beglaubigter Abschrift bzw. amtlich beglaubigter Ablichtung (erhältlich z.b. auf Ihrer Stadtverwaltung) vorzulegen. Sofern die vorgelegten Unterlagen nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Die Übersetzungen sind grundsätzlich von einem vereidigten Urkundendolmetscher auszufertigen. Für die Ausstellung einer Berufserlaubnis wird zur Zeit eine Gebühr in Höhe von 125, für die Ausstellung einer Approbation wird eine Gebühr in Höhe von 250 erhoben. Abschließend ist zu bemerken, dass für den Fall der Erteilung der Approbation als auch für die Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes jeweils diejenige Behörde des Bundeslandes zuständig ist, in dem der tierärztliche Beruf ausgeübt werden soll. Da hier im Einzelfall nicht abschließend alle Fragen geklärt werden können und die
6 Informationen evtl. nicht vollständig oder aktuell sind (unterschiedliche Regelungen betr. der verschiedenen Herkunftsländer oder evtl. geänderte Rechtslage) oder eine Einzelfallprüfung erforderlich ist, steht Ihnen das Regierungspräsidium Stuttgart für weitere Anfragen jederzeit gerne zu Verfügung. Gegebenenfalls muss sich der Antragssteller auch noch mit der Ausländerbehörde betr. einer generellen Arbeitsgenehmigung/Visum für Deutschland in Verbindung setzen. Bei Antragstellung bitten wir die - soweit vorhanden - Formulare betr. der tierärztlichen Approbation/Berufserlaubnis zu verwenden. Bei weiteren Anfragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: Regierungspräsidium Stuttgart Referat 35 Ruppmannstr Stuttgart Telefon : Heike.Haamann@rps.bwl.de Stand: August 2016
Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt
Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin Zahnarzt Nachfolgend werden Sie über
MehrMerkblatt: (Abschluss der ärztlichen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union)
Merkblatt: (Abschluss der ärztlichen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union) Telefonzeiten: Montag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Mittwoch von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr Besuchszeiten (persönliche Vorsprache):
MehrMerkblatt: Regelapprobation
Merkblatt: Regelapprobation (Approbation als Ärztin oder Arzt mit Abschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf*) Maßgeblich ist der letzte Prüfungsort Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 13:00 Uhr bis 15:00
MehrHinweise zur Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker
Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Apothekerin Apotheker Nachfolgend werden Sie über
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK POLEN
Stand: 22. Februar 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK POLEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrDie Approbation kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der/die Antragsteller/in:
Informationen zur tierärztlichen Approbation und zur tierärztlichen Berufserlaubnis betr. eines abgeschlossenen tierärztlichen Studiums außerhalb der EU/Schweiz- (sogenannte Drittländer) Bitte beachten
MehrHinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt
Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin Zahnarzt Nachfolgend werden Sie über
MehrBehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Landesprüfungsamt für Heilberufe Frau Brigitte Wagner (A - H) Billstraße 80, D-20539 Hamburg Zimmer:
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK KROATIEN
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK KROATIEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrMerkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union)
Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Sprechtage (persönliche
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen Sie ermöglichen eine schnellere
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Ausbildung Tel.: 0651 207-265 Fax: 0651 207-215 E-Mail: jrauschenbach@hwk-trier.de Stand: 09/14 Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG).
MehrLeitfaden für die Bewerbung ausländischer Ärzte
Leitfaden für die Bewerbung ausländischer Ärzte Einreise: Staatsangehöriger aus den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Israel oder der Republik Korea benötigen kein Einreisevisum. Der erforderliche
MehrApprobation als Arzt/Ärztin
Approbation als Arzt/Ärztin Checkliste für Niedersachsen / Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung(NiZzA) Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung ist für Sie zuständig,
MehrAntrag. Persönliche Angaben. Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Referat 55 Baedekerstraße Koblenz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Referat 55 Baedekerstraße 2-20 56073 Koblenz Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis gemäß 11 der Bundes-Apothekerordnung sowie auf Teilnahme an der Kenntnisprüfung
MehrDie Approbation kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der/die Antragsteller/in:
Informationen zur tierärztlichen Approbation und zur tierärztlichen Berufserlaubnis betr. eines abgeschlossenen tierärztlichen Studiums außerhalb der EU/Schweiz (sogenannte Drittländer) Bitte beachten:
MehrCheckliste für Bezirksregierung Münster
Checkliste für Bezirksregierung Münster Die Bezirksregierung Münster ist für Sie zuständig, wenn Sie den mündlich-praktischen Teil der ärztlichen Prüfung im Regierungsbezirk Münster abgelegt haben. Bitte
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnellere
MehrA n t r a g. Bitte lesen Sie die beigefügten Hinweise (Anlage 3), bevor Sie den Antrag ausfüllen.
A n t r a g auf Umwandlung eines ausländischen Hochschulgrades in einen entsprechenden deutschen Grad gemäß 44 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches
MehrAntrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis im Land Brandenburg
Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon* E-Mail-Adresse* Sofern Sie einen (inländischen) Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks mit. Landesamt
MehrBundes-Tierärzteordnung
Bundes-Tierärzteordnung Die Änderung durch das Gesetz vom 15.4.2005 beinhaltet die Ermächtigung die Gebühren für tierärztliche Leistungen in den neuen Ländern an die wirtschaftliche Entwicklung zu koppeln
MehrMerkblatt: (Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union)
Merkblatt: (Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union) Telefonzeiten: Montag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Mittwoch von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr Besuchszeiten (persönliche
MehrMerkblatt: (Abschluss der ärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union)
Merkblatt: (Abschluss der ärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Telefonzeiten: Montag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Mittwoch von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr Besuchszeiten (persönliche Vorsprache):
Mehr1. Welche Behörde ist zuständig für die Anerkennung von ausländischen Arzt-, Zahnarzt- und Apothekerdiplomen?
FAQ 1. Welche Behörde ist zuständig für die Anerkennung von ausländischen Arzt-, Zahnarzt- und Apothekerdiplomen? Alle ausländischen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die in Rheinland-Pfalz ärztlich tätig
MehrLandesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abt. 1 Landesprüfungsamt für Heilberufe Erich-Schlesinger-Str.
Name, Vorname Straße, Hausnummer Land, PLZ, Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mailanschrift (freiwillige Angabe) Sofern Sie einen Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des
MehrIch beabsichtige in folgender Einrichtung im Land Brandenburg meine Tätigkeit aufzunehmen:
Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon* E-Mailanschrift* Sofern Sie einen (inländischen) Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks mit.
MehrBLAUE KARTE EU. www.staedteregion-aachen.de 1
BLAUE KARTE EU www.staedteregion-aachen.de 1 BLAUE KARTE EU Gesetz zur Einführung der Blauen Karte EU Hinweise zur Blauen Karte EU ( 19a AufenthG) Erteilungsvoraussetzungen Wann kann ein unbefristeter
MehrMerkblatt: Antrag auf Erteilung der ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Approbation
Merkblatt: Antrag auf Erteilung der ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Approbation - Abschluss der Ausbildung in der Europäischen Union* - * ebenfalls geltend für Vertragsstaaten des Europäischen
MehrErlaubnis zur befristeten und beschränkten Erlaubnis zur Ausübung des Berufs (i. F. Berufserlaubnis)
Name, Vorname Straße, Hausnummer Land, PLZ, Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mailanschrift (freiwillige Angabe) Sofern Sie einen Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des
MehrMerkblatt: Regelapprobation
Merkblatt: Regelapprobation (Approbation als Apothekerin oder Apotheker mit Abschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf*) Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch von 8:30 Uhr
MehrAntrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis im Land Brandenburg
Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon* E-Mail-Adresse* Sofern Sie einen (inländischen) Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks mit. Landesamt
MehrMainz Merkblatt Stand 01.10.2013
Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Straßenverkehrsgesetz erwerben wollen (Fahrschüler), benötigt eine Fahrlehrerlaubnis.
MehrGesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung zum Führen einer Drogerie im Kanton Basel-Stadt
Bewilligungen und Support Sabrina Stachl Gerbergasse 13 CH-4001 Basel Tel: +41 61 267 44 95 Fax: +41 61 267 95 29 E-Mail: sabrina.stachl@bs.ch www.medizinischedienste.bs.ch Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung
MehrZur Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Hochschuldiplomen
Jura Jürgen Beschorner Zur Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Hochschuldiplomen Wissenschaftlicher Aufsatz Prof. Dr. Jürgen Beschorner Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Fachbereich
MehrMerkblatt: Regelapprobation
Merkblatt: Regelapprobation (Approbation als Ärztin oder Arzt mit Abschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf) abgestellt wird auf den Ort der letzten Prüfung Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 08.30
MehrMerkblatt: Regelapprobation
Merkblatt: Regelapprobation (Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt mit Abschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf*) Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch von 8:30 Uhr
MehrPostleitzahl, Ort. Telefax. Ich erkläre, dass gegen mich kein gerichtliches Straf- oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Name, Vorname Straße, Haus-Nr. Postleitzahl, Ort Telefon Telefax Weimarplatz 4 99423 Weimar Approbationserteilung als Antrag Erklärung über anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren Ich erkläre, dass
MehrHinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt
Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin Arzt Nachfolgend werden Sie über die aktuelle
MehrDolmetschereignungsverordnung (DolmEigVO) vom 11. Juni 2010 19.06.2010
Dolmetschereignungsverordnung (DolmEigVO) 1 Vom 11. Juni 2010 Zum 30.01.2015 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Dolmetschereignungsverordnung
MehrBundes-Tierärzteordnung
Druck- und Speicheransicht Page 1 of 17 juris Das Rechtsportal recherchiert am: 11.06.2012 um 08:14 Uhr juris-abkürzung: BTÄO Neugefasst 20.11.1981 Quelle: durch Bek. vom: T. -,n r«c -i noc FNA: Textnachweis
MehrHINWEISE BERUFSERLAUBNIS
HINWEISE BERUFSERLAUBNIS Erteilung einer Berufserlaubnis nach 11 der Bundes-Apothekerordnung (BApO) - Ausbildung außerhalb der EU/des EWR und der Schweiz - Die Erteilung der Berufserlaubnis erfolgt grundsätzlich
MehrBerufsabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, können anerkannt werden.
1. Wozu brauchen wir das Gesetz?... 1 2. Was kann anerkannt werden?... 1 3. Gilt das Gesetz auch für Hochschulabschlüsse?... 2 4. Wie werden die in Deutschland geltenden Ausbildungsstandards gewährleistet?...
Mehr1 Entscheidung über die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines Berufs
Merkblatt zur Entscheidung über die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung des Berufs staatl. anerkannte/r Sozialpädagoge/in / staatl. anerkannte/r Sozialarbeiter/in 1 Entscheidung über die Befugnis zur Aufnahme
MehrREGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Abteilung 7 Schule und Bildung Referat 73, Anerkennungsstelle Postfach Tübingen
REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Abteilung 7 Schule und Bildung Referat 73, Anerkennungsstelle Postfach 2666 72016 Tübingen Vom Regierungspräsidium auszufüllen Az.: 7 6710.5 / ( ) Eingang / vollst. Eingang:
MehrMerk blatt. Tätigkeit als medizinische/r Fußpfleger/in (Podologe/in)
Stand: Januar 2016 Merk blatt Tätigkeit als medizinische/r Fußpfleger/in (Podologe/in) Bei der Tätigkeit als Fußpfleger/in wird zwischen der kosmetischen und der medizinischen Fußpflege unterschieden:
MehrExamen bestanden - Endlich Arzt? Version vom 8. August 2012
Examen bestanden Endlich Arzt? Version vom 8. August 2012 Weit gefehlt, einen kleinen Behördenmarathon gilt es noch zu bewältigen, um endlich an die Approbationsurkunde zu gelangen. Hier folgt eine Auflistung
MehrGesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz ErgThG)
Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz ErgThG) vom 25.05.1976 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 24 der Verordnung vom 25.11.2003 (BGBI.
Mehr(Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER
(Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER STAATLICH ANERKANNTE BERUFLICHE QUALIFIKATION I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Inhalt
MehrREGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Abteilung 7 Schule und Bildung Referat 73, Anerkennungsstelle Postfach Tübingen ( )
REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Abteilung 7 Schule und Bildung Referat 73, Anerkennungsstelle Postfach 2666 72016 Tübingen Kontaktdaten AntragstellerIn: Name: Vorname: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Vom Regierungspräsidium
MehrEU-Z. Antrag. Eingang am: An das Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen Walter-Möller-Platz 1 Z Frankfurt am Main
Der Antrag ist mit deutlicher Druckschrift auszufüllen! Name und Vorname/Geburtsname der/s Antragsteller/in sind in amtlicher Schreibweise (Transliteration nach ISO-Norm 9) anzugeben. An das Hessisches
MehrBewertung ausländischer Berufsabschlüsse
Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse Ausbildungsabschlüsse im dualen System Informationen zum neuen Anerkennungsgesetz des Bundes Worum geht es beim Anerkennungsgesetz? Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren
MehrM e r k b l a t t. Die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines reglementierten Berufs für Absolventen einer Hochschulausbildung wird erteilt für:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst M e r k b l a t t Im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst erfolgt die Bewertung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen
MehrMontag, Dienstag: Uhr Zimmer: Donnerstag: Uhr Telefon:
BERUFSERLAUBNIS Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Landesprüfungsamt für Heilberufe Frau Vanessa Catalan Sanchez (A - H) Billstraße 80, D-20539 Hamburg Zimmer: 0.05 Telefon: + 49 40 428 37-3796 E-Mail:
MehrBehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Landesprüfungsamt für Heilberufe Frau Miriam Redlin Billstraße 80, D-20539 Hamburg Zimmer: 0.04 Telefon:
Mehr1. Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Vordruck 1)
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt Ansprechpartnerin: Frau Miriam Redlin Zimmer: 0.04 Telefon: + 49 40 428 37-3782 E-Mail: miriam.redlin@bgv.hamburg.de Öffnungszeiten: Billstraße
MehrBewertung ausländischer Berufsabschlüsse
Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse Informationen zum neuen Anerkennungsgesetz des Bundes WORUM GEHT ES BEIM ANERKENNUNGSGESETZ? Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren Ab dem
MehrS t e l l e n a u s s c h r e i b u n g
Regierungspräsidium Freiburg Freiburg, den 31.03.2016 Referat 31 S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g Ausbildung für den gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst (Inspektoriat) Bei den Landratsämtern
MehrAbschrift. 1 Geltungsbereich
Verordnung des DDR-Ministerrates zur Regelung von Fragen der Familienzusammenführung und der Eheschließung zwischen Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik und Ausländern vom 15. September 1983 Abschrift
MehrERWORBENER. Name. Vorname. Kennziffer
ANERKENNUNG ERWORBENER Name Vorname Kennziffer Der DienstSTelle vorbehalten Nr. des Antrags Eingangsdatum Antrag zulässig Antrag unzulässig Stempelgebühr bezahlt Datum Unterschrift und Stempel der Behörde
MehrHilfestellung zur Prüfung der PROMOS-Bewerbungsberechtigung Stand: 3. Mai 2013 gesetzliche Grundlage
Personenkreis: Hilfestellung zur Prüfung der PROMOS-Bewerbungsberechtigung Stand: 3. Mai 2013 gesetzliche Grundlage Bezeichnung: Kurzbeschreibung: Nachweis möglich durch: im 1 8 Absatz 1 1 EU-Bürger 2
MehrFür die Erteilung der Approbation sind folgende Unterlagen einzureichen:
Landesdirektion Sachsen - Standort Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig Referat 22.3- Krankenhauswesen und Humanmedizin, Sozialwesen Bearbeiterin: Frau Knabe Telefon: 0341 / 977 2213 Fax: 0341 / 977 2097
MehrInformationen zur Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK
Seite 1 / 5 Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne
MehrFrankfurt, 29. August 2013
Informationsveranstaltung Zulassungsverfahren privater Sicherheitsdienste zum Schutz von Seeschiffen Claudia Topp Referat 224 Frankfurt, 29. August 2013 www.bafa.de Einführung - Gliederung Hintergrund
MehrAntrag auf Anstellung eines Arztes
Zulassungsausschuss für Ärzte - Hamburg - Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Praxisstempel Hinweis: Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung die männliche Form verwendet.
MehrAusländerrechtliche Behandlung nach Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen türkischer Herkunft
Ausländerrechtliche Behandlung nach Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen türkischer Herkunft Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Wilfried Schmäing Ministerialrat Leiter des
MehrEntwurf eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin und Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/309 16. Wahlperiode 2005-10-18 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin
MehrStand vom 6. Dezember Merkblatt
Stand vom 6. Dezember 2012 Merkblatt über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst (Einstellung in den Vorbereitungsdienst als Regierungsvermessungsreferendar/in)
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK BULGARIEN
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK BULGARIEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Absender Postleitzahl, Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) 1. Antragsteller/in: Juristische Person (z.b.gmbh, AG) IHK Ident-Nr.
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Stand: 1.7.2018 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum
MehrGleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst
Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst Voraussetzung für eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich das
MehrZur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt
I Name, Vorname:....... Straße:.. Land, Postleitzahl, Wohnort:....... Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen- Landesprüfungsamt für Lehrämter Liebknechtstraße 65 39110 Magdeburg Antrag
MehrMerkblatt über die erforderlichen Unterlagen für einen Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis
Merkblatt über die erforderlichen Unterlagen für einen Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis als Ärztin oder Arzt gemäß 3 BÄO als Zahnärztin oder Zahnarzt gemäß 2 ZHG als Psychologische Psychotherapeutin
MehrGesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG)
Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) BQFG Ausfertigungsdatum: 06.12.2011 Vollzitat: "Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
MehrSchriftlicher Bericht
Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V/2515 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (11. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten eines Gesetzes über den Beruf
MehrAusfüllhilfe zur Online Beantragung des. Voraussetzungen für die Beantragung des. Sachkundenachweises im Pflanzenschutz
1 Ausfüllhilfe zur Online Beantragung des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz Diese Ausfüllhilfe gliedert sich in 2 Textabschnitte: Im Teil 1 werden die rechtlichen und formalen Voraussetzungen für den
MehrAntrag auf Umschreibung der Erlaubnis von 34f GewO nach 34h GewO und Antrag auf Änderung der Registerdaten nach 11a GewO
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister HOF Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln PLZ Ort _ Hinweis Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft,
MehrMerkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Handwerksordnung (HwO)
Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Handwerksordnung (HwO) Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über
MehrRuhr-Universität Bochum Studienbeitrags-Service Gebäude UV 0/20-22 44780 Bochum E-Mail: studienbeitrag@uv.rub.de Internet: www.rub.
Ausländische Studierende können die Befreiung nach 15 der Beitragssatzung ( Vertrauensschutz ) ausschließlich persönlich in den Sprechstunden oder per Post mit sämtlichen Unterlagen innerhalb der Rückmeldefrist
MehrMuster zu den Mitteilungen zur Feststellung der Laufbahnbefähigung
Muster zu den Mitteilungen zur Feststellung der Laufbahnbefähigung ANLAGE 1 I. Feststellung der Laufbahnbefähigung nach 7 Nummer 1 BLV (Erfolgreicher Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes
MehrWie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt Telefon: 069 97172-0 Telefax: 069 97172-199 Internet: www.hwk-rhein-main.de E-Mail: info@hwk-rhein-main.de
MehrAntrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für Honorar-Finanzanlagenberater
IHK Heilbronn-Franken Finanzanlagenvermittler Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für Honorar-Finanzanlagenberater Antragsteller: juristische Person
MehrCheckliste Promotion: Ausländische Bildungsabschlüsse
Checkliste Promotion: Ausländische Bildungsabschlüsse Laut Promotionsordnungen Dr. rer. nat., Dr. phil. und Dr. rer. pol. des Fachbereichs 4 müssen für die Annahme als Doktorand_in bzw. für die Zulassung
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum
MehrHandlungsanleitung für Beglaubigungen an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU)
Handlungsanleitung für Beglaubigungen an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) 1. Begriffsbestimmungen 1.1 Beglaubigung von Abschriften / Kopien Mit einer Beglaubigung wird amtlich bestätigt,
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK POLEN
Stand: 5.3.2018 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK POLEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,
Mehr1. Was ist zu tun, um die Anerkennung der Zusatzbezeichnung nach den Übergangsregelungen
Merkblatt zum Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie nach den Übergangsregelungen ( 15 Abs. 1 WBO) (Stand: 15. Dezember 2008) Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter
MehrAntrag auf Ermächtigung zur ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung
Achtung: Die Seiten 1-5 des Antrages aufgrund der elektronischen Erfassung bitte nur komplett einrei- chen!! Andernfalls ist eine Bearbeitung nicht möglich. An die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
MehrINFORMATIONSBLATT FÜR ANTRAGSTELLER
Regierung von Oberbayern INFORMATIONSBLATT FÜR ANTRAGSTELLER Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf (Diätassistent/in, Ergotherapie, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits-
MehrNeuregelung 3a SFK-VO durch BGBl. II Nr. 13/2007
SFK-AUSBILDUNG IM AUSLAND - ANERKENNUNG Information für SFK-Fachausbildungseinrichtungen Neuregelung 3a SFK-VO durch BGBl. II Nr. 13/2007 Fachkenntnisse für Sicherheitsfachkräfte (SFK, Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
MehrINFORMATION. betreffend Zulassung zur Berufsausübung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat SLOWAKISCHE REPUBLIK
Stand: 1. Jänner 2012 INFORMATION betreffend Zulassung zur Berufsausübung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat SLOWAKISCHE REPUBLIK Sie besitzen die Staatsangehörigkeit
MehrZulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie
Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 und Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom
Mehr(1) Der Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes.
Bundesärzteordnung BÄO Ausfertigungsdatum: 02.10.1961 Vollzitat: "Bundesärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
MehrArbeitsmarktzulassungsverfahren
Informationen der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld - Fulda Waldemar Dombrowski, Christina Fink Arbeitsmarktzulassungsverfahren Inhalt 1) Einführung 2) Arbeitsmarktzulassungsverfahren Drittstaatsangehörige
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat TSCHECHISCHE REPUBLIK
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat TSCHECHISCHE REPUBLIK Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum
MehrMerkblatt: (Abschluss der ärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union)
Merkblatt: (Abschluss der ärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Telefonzeiten: Montag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr Mittwoch von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr Besuchszeiten (persönliche Vorsprache):
MehrPh3- Antrag. An das Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen Walter-Möller-Platz Frankfurt am Main
Der Antrag ist mit deutlicher Druckschrift auszufüllen! Name und Vorname/Geburtsname der/s Antragsteller/in sind in amtlicher Schreibweise (Transliteration nach ISO-Norm 9) anzugeben. An das Eingang am:
MehrGültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG
1 ZULASSUNGSORDNUNG für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Design der Hochschule Fresenius, University of Applied Sciences, in der Fassung vom 07.08.2014 Aufgrund des 20 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz
Mehr