BEBAUUNGSPLAN KATZENSTEIN VII GRÜNORDNERISCHER BEITRAG

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1 STADT WERNAU BEBAUUNGSPLAN KATZENSTEIN VII GRÜNORDNERISCHER BEITRAG Entwurf PROF. Schmid Freie Landschaftsarchitekten BDLA, ASLA, IFLA Heidenheimer Straße Leonberg Tel. +49 (0) Fax +49 (0) schmid-treiber-partner@t-online.de

2 Projektkoordination: Dipl.-Ing. Christof Helbig, Freier Landschaftsarchitekt BDLA Projektbearbeitung: Anja Ruhdorfer B. Eng Landschaftsarchitektur Stand: Änderungen: Stellungnahme des LRA ( ) Formulierung Pfb/Pfg 1 Waldrandgestaltung, Überarbeitung Pflanzenliste 3 H:\Bauvorhaben\Wernau\11-12_UP B-Plan Mörikeweg\Intern_Berichte\Bericht\11-12_ET_GOP- Entwurf_ _sw.doc

3 INHALTSVERZEICHNIS: 1. Grünordnerische Festsetzungen Flächen mit Pflanzbindung und Pflanzgebot Flächen mit Pflanzgebot Allgemeine Festsetzungen Hinweise... 3 Anhang Pflanzenlisten

4 1. Grünordnerische Festsetzungen Zur Grünordnung und Freiflächengestaltung sind folgende Festsetzungen getroffen: 1.1 Flächen mit Pflanzbindung und Pflanzgebot Pfb/ Pfg 1 Waldrandgestaltung Auf der Grünfläche (Flurstück-Nr. 380) ist im rückwärtigen Teil ein gestufter Waldrand aus dem bestehenden Gehölzbestand zu entwickeln. Dabei sind alle Bäume die eine Höhe von 10 m überschreiten einzelstammweise auf den Stock zu setzen. Zusätzlich sind alle 5 Jahre die Gehölze, die eine Höhe von 10 m übersteigen im Rahmen der Pflege auf den Stock zu setzen. Im vorderen Teil zu den Gebäuden hin ist ein artenreicher Wiesensaum durch Einsaat einer standortgerechten Wiesenmischung zu entwickeln. Die Fläche ist einmal jährlich zu mähen, das Mähgut ist abzutransportieren. Entsprechend der planzeichnerischen Darstellung sind hier Einzelbäume der Pflanzenliste 1 mit einem Stammumfang von 18/20 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Anzahl der Bäume ist verbindlich; die Standorte sind variabel, der notwendige Abstand zu den Gebäuden ist zu beachten. Die planzeichnerische Darstellung des Gehölzrandes ist symbolisch und in der Ausführungsplanung konkret festzulegen. 1.2 Flächen mit Pflanzgebot Pfg 2 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfläche - Bäume entlang des Mörikewegs Entlang des Mörikewegs sind je 6 Stellplätze ein Baum der Pflanzenliste 3 mit Stammumfang 18/20 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Der Baumstandort ist variabel, der jeweilige Einzelbaum ist den Stellplätzen unmittelbar zuzuordnen. Die Bäume sind in offenen oder in mit Baumrosten geschützten Pflanzquartieren von mindestens 12 m³ Wurzelraum zu pflanzen. Der Stamm ist mit einem Baumschutzgitter vor Anfahren zu schützen. Offene Pflanzquartiere sind gärtnerisch durch Ansaat oder Bepflanzung mit Stauden oder Sträuchern zu gestalten. - Grünfläche über Tiefgarage Nicht als Verkehrsfläche genutzte Flächen sind mit mindestens 80 cm Erdüberdeckung auszubilden, gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. Hierfür ist der im Gebiet anfallende Oberboden zu verwenden. Die Fläche ist mit Bäumen mit einem Stammumfang 18/20 cm zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Anzahl der Bäume richtet sich nach der planzeichnerischen Darstellung. Ein ausreichender Wurzelraum und der erforderliche Abstand zu den Gebäuden sind zu beachten. 20 % der Grünfläche ist mit Sträuchern zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. - Nicht unterbaute Grünfläche Nicht unterbaute und nicht als Verkehrsfläche ausgebildete Flächen sind gärtnerisch zu gestalten und zu ca. 20 % mit Sträuchern zu bepflanzen und 2

5 dauerhaft zu erhalten. Dem Waldrand zugewandte Flächen sind mit Sträuchern der Pflanzenliste 2 zu bepflanzen. Entsprechend der planzeichnerischen Darstellung sind Bäume mit Stammumfang 18/20 cm unter Beachtung des notwendigen Abstandes zu den Gebäuden zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Anzahl der Bäume ist verbindlich, die Standorte sind variabel. - Quartiersbaum Im zentralen Bereich der Bebauung ist je Baufenster ein durch Wuchs, Habitus, Blüte oder Herbstfärbung quartiersprägender Einzelbaum in einem Pflanzquartier von mindestens 12 m 3 Wurzelraum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Der Standorte ist variabel. - Verkehrsfläche Alle Verkehrsflächen sind in wasserdurchlässiger Bauweise zu gestalten. - Dachbegrünung Mindestens 70 % der Dachfläche ist dauerhaft extensiv zu begrünen. Die Mindestsubstrathöhe zur Dachbegrünung beträgt 10 cm. Verbleibenden Dachflächen auf Gebäuden mit einer Gesamthöhe von mehr als 9 m können solarenergetisch genutzt werden. - Leitungsrechte Eine Pflanzung von Bäumen auf Leitungsrechten ist nicht zulässig. 1.3 Allgemeine Festsetzungen Zusätzlich werden folgende Festsetzungen zur ökologischen Aufwertung des Sondergebietes und zur Minimierung des Eingriffes getroffen: - Für Beleuchtungen sind aus Gründen des Insektenschutzes 'insektenfreundliche' Leuchtmittel, wie zum Beispiel Natriumdampf-Nieder- oder Hochdrucklampen, zu verwenden. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Insekten tötenden Lampengehäuse verwendet werden und dass angrenzende Flächen, insbesondere der Waldrand nicht bestrahlt werden. - Reflektierende / spiegelnde Fassaden sind nicht zulässig. - Die Pflanzenlisten im Anhang sind Bestandteil der grünordnerischen Festsetzungen. 1.4 Hinweise Gehölzrodungen sind außerhalb des Brutzeitraumes von Vögeln und der Wochenstubenzeit von Fledermäusen, d.h. im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar durchzuführen. 3

6 Anhang 1.5 Pflanzenlisten Pflanzenliste 1 Heimische Bäume Botanischer Name Acer campestre Carpinus betulus Prunus avium Prunus padus Sorbus aria Sorbus aucuparia Deutscher Name Feldahorn Hainbuche Vogelkirsche Gewöhnliche Trauben-Kirsche Echte Mehlbeere Vogelbeere Pflanzenliste 2 Heimische Sträucher Botanischer Name Cornus sanguinea Corylus colurna Crataegus laevigata Crataegus monogyna Euonymus europaeus Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Sambucus nigra Viburnum opulus Deutscher Name Roter Hartriegel Gewöhnliche Hasel Zweigriffliger Weißdorn Eingriffliger Weißdorn Gewöhnliches Pfaffenhütchen Gewöhnlicher Liguster Rote Heckenkirsche Schwarzer Hollunder Gewöhnlicher Schneeball Pflanzenliste 3 Bäume entlang des Mörikewegs Botanischer Name Acer campestre Elsrijk Prunus avium Plena Sorbus aria Tilia cordata Greenspire Deutscher Name Feldahorn Gefülltblühende Vogelkirsche Mehlbeere Amerikanische Stadtlinde 4

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