Werde ich für die Übernahme eines Ehrenamts von meiner Tätigkeit bei Volkswagen freigestellt?

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1 Volkswagen pro Ehrenamt Seilerstraße Wolfsburg Häufig gestellte Fragen zu Volkswagen pro Ehrenamt. Warum initiiert Volkswagen dieses Projekt? Wird die ehrenamtliche Tätigkeit vergütet? Ist die Teilnahme an dem Projekt für mich bei Volkswagen bonusrelevant? Welche Vorteile hat dieteilnahme an dem Projekt bei Volkswagen? Werde ich speziell für die ehrenamtlichen Tätigkeiten ausgebildet? Werde ich für die Übernahme eines Ehrenamts von meiner Tätigkeit bei Volkswagen freigestellt? Bin ich während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit versichert? Ist die Teilnahme als ehrenamtlicher Helfer zeitlich begrenzt? Muss ich mich für einen bestimmten Zeitraum verpflichten? Wenn ja, wie lange ist dieser? Wird eine ehrenamtliche Tätigkeit steuerlich gefördert? Ich habe schon ein Ehrenamt, zählt das für Volkswagen? Ich kenne eine Stelle, die ehrenamtliche Helfer sucht? Wohin kann ich mich wenden? Übernimmt Volkswagen die Kosten für die G26.3 Untersuchung für Volkswagen AG Beschäftigte? Ist es gestattet meinen Arbeitsplatz, unter der Voraussetzung dass kein Prozess gestört wird, zu verlassen, um dann meiner ehrenamtlichen Tätigkeit z.b. als Einsatzkraft im erweiterten Rettungsdienst nachzugehen? Besteht die Möglichkeit eines Sponsorings durch Volkswagen pro Ehrenamt? Dürfen die Unterlagen von Volkswagen pro Ehrenamt ausgedruckt und aus den Werken der Volkswagen AG mitgenommen werden? Entstehen Kosten für die Organisationen welche ehrenamtlichen Bedarf melden? Bin ich auf dem Weg vom Arbeitsplatz zum Ehrenamt versichert? Was ist Ehrenamt, Bürgerschaftliches Engagement, Freiwilligenarbeit?

2 Seite 2 Frage: Warum initiiert Volkswagen dieses Projekt? Antwort: Volkswagen möchte das ehrenamtliche Engagement seiner Mitarbeiter unterstützen. Viele Mitarbeiter sind bereits ehrenamtlich tätig. Hier möchte Volkswagen noch mehr anregen bzw. motivieren. Frage: Wird die ehrenamtliche Tätigkeit vergütet? Antwort: Nein. Bei den von "pro Ehrenamt" vermittelten Ehrenämtern handelt es sich um freiwillige Tätigkeiten, die Sie ausschließlich in Ihrer Freizeit verrichten. Frage: Ist die Teilnahme an dem Projekt für mich bei Volkswagen bonusrelevant? Antwort: Nein. Die Teilnahme ist nicht bonusrelevant. Frage: Welche Vorteile hat die Teilname an dem Projekt bei Volkswagen? Antwort: Persönliche Zufriedenheit durch eine erfüllende Aufgabe und Anerkennung. Frage: Werde ich speziell für die ehrenamtlichen Tätigkeiten ausgebildet? Antwort: Falls erforderlich übernimmt die Organisation, für die Sie tätig werden, Ihre Ausbildung. In den meisten Fällen sind Schnuppertage möglich, an denen Sie unverbilndlich das zukünftige Ehrenamt kennen lernen können. Frage: Werde ich für die Übernahme eines Ehrenamts von meiner Tätigkeit bei Volkswagen freigestellt? Antwort: Nein. Die von uns vermittelten Ehrenämter führen Sie ausschließlich in Ihrer Freizeit aus. Daher brauchen Sie nicht von Ihrer Tätigkeit bei Volkswagen freigestellt werden. Frage: Bin ich während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit versichert? Antwort: Grundsätzlich ist jeder ehrenamtliche Tätige über die Organisation, bei der er sich engagiert, versichert. Sollte das nicht der Fall sein, tritt der subsidiäre Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz des Landes Niedersachsens ein. Details zum Versicherungsschutz besprechen Sie bitte mit der Organisation bzw. dem Verein. Frage: Ist die Teilnahme als ehrenamtlicher Helfer zeitlich begrenzt? Antwort: Grundsätzlich nicht. Doch natürlich gibt es bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, wie z.b. Projekte, die auf einen gewissen Zeitraum begrenzt sind. Ansonsten bestimmen Sie den Umfang Ihres Engagements. Frage: Muss ich mich für einen bestimmten Zeitraum verpflichten? Wenn ja, wie lange ist dieser? Antwort: Nein. Die Teilnahme bei Volkswagen pro Ehrenamt ist keine Mitgliedschaft, daher müssen Sie sich auch nicht für einen bestimmten Zeitraum verpflichten. Der Zeitraum Ihres Engagements richtet sich nach Ihrer gewählten Aufgabe, in Absprache mit dem Verein/der Organisation.

3 Seite 3 Frage: Wird eine ehrenamtliche Tätigkeit steuerlich gefördert? Antwort: Mit der Erhöhung der Übungsleiterpauschale und der Einführung der Ehrenamtspauschale fördert der Staat bürgerschaftliches Engagement. Wer kann die jeweiligen Pauschalen geltend machen? Einen Überblick hierzu gibt das Bundesministerium der Finanzen auf folgender Homepage: Wichtig: Freibeträge für Ehrenamtliche sind nicht kombinierbar! Die Ehrenamtspauschale darf nicht in Anspruch nehmen, wer bereits für dieselbe Tätigkeit eine Übergangspauschale geltend macht - und umgekehrt. Frage: Ich habe schon ein Ehrenamt, zählt das für Volkswagen? Antwort: Wir "zählen" nicht! Sollten Sie schon ein Ehrenamt bekleiden, freuen wir uns sehr darüber und wünschen Ihnen weiterhin viel Freude und Erfüllung bei Ihrer Tätigkeit. Frage: Ich kenne eine Stelle, die ehrenamtliche Helfer sucht? Wohin kann ich mich wenden? Antwort: Wenden Sie sich an das Team von Volkswagen pro Ehrenamt ( ehrenamt@volkswagen.de ). Wir setzen uns dann mit der von Ihnen genannten Organisation in Kontakt, um ihr ehrenamtliche Helfer zu vermitteln. Gern können Sie sich auch unter dem Punkt "Ehrenamtlichen Bedarf melden" unser Tätigkeitsprofil downloaden und an die betreffende Organisation weiterleiten. Frage: Übernimmt Volkswagen die Kosten für die G26.3 Untersuchung für Volkswagen AG Beschäftigte? Antwort: Die Untersuchung wird im Rahmen des Volkswagen Gesundheitschecks durchgeführt und kann von jedem Beschäftigten in Anspruch genommen werden, der sich in Organisationen/ Vereinen engagiert, die diese Untersuchung benötigen. Zur Terminierung erreichen Sie das Team von Volkswagen Pro Ehrenamt ( ehrenamt@volkswagen.de ). Frage: Ist es gestattet meinen Arbeitsplatz, unter der Voraussetzung dass kein Prozess gestört wird, zu verlassen um dann meiner ehrenamtlichen Tätigkeit z.b. als Einsatzkraft im erweiterten Rettungsdienst nachzugehen? Antwort: In Abstimmung mit dem betrieblichen Vorgesetzten und unter Berücksichtigung der Tatsache dass der Arbeitsprozess nicht gestört wird, ist dies möglich. Frage: Besteht die Möglichkeit eines Sponsorings durch Volkswagen pro Ehrenamt? Antwort: Vordergründig geht es bei Volkswagen pro Ehrenamt nicht um Geld- und Sachspenden, sondern um so genannte Zeitspenden. Bei Anfragen zu Geld- und Sachspenden kontaktieren Sie bitte das zuständige Generalsekretariat der jeweiligen Marke des Volkswagen Konzerns. Frage: Dürfen die Unterlagen von Volkswagen pro Ehrenamt ausgedruckt und aus den Werken der Volkswagen AG mitgenommen werden? Antwort: In Ergänzung des 18 der Betriebsvereinbarung Nr. 1 / 77 Arbeitsordnung wird folgendes vereinbart: Das für den Privatgebrauch bestimmte Ausdrucken und Mitnehmen von (Arbeits-) Materialien bzw. Unterlagen (z.b. Informationsmaterial, Ausdruck der Datenbank) der Volkswagen pro Ehrenamt aus den Werken der Volkswagen AG ist zulässig und erfordert keinen entsprechenden Passierschein.

4 Seite 4 Frage: Entstehen Kosten für die Organisationen welche ehrenamtlichen Bedarf melden? Antwort: Nein, es entstehen keine Kosten wenn Organisationen/Vereine ehrenamtlichen Bedarf melden. Frage: Bin ich auf dem Weg vom Arbeitsplatz zum Ehrenamt versichert? Antwort: Wegeunfall Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden: - um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen - bei Fahrgemeinschaften - bei Umleitungen - weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann Wegabweichungen Der Versicherungsschutz geht nicht dadurch verloren, dass Versicherte den unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verlassen, um ihr Kind dorthin zu bringen oder dort abzuholen, wo es während der beruflich bedingten Abwesenheit der Eltern versorgt wird (z. B. Kindergarten oder Kindertagesstätte). Gleiches gilt bei Abweichungen, die durch die gemeinsame Benutzung eines Kraftfahrzeugs durch mehrere Versicherte für den Weg nach und von der Stätte der versicherten Tätigkeit verursacht werden (Fahrgemeinschaft). Der Versicherungsschutz entfällt aber auch auf diesen Abweichungen dann, wenn aus privaten Gründen vom notwendigen Weg abgewichen wird (Abwege oder erhebliche Umwege). Sollten Versicherte auf einem Heimweg den versicherten Weg mehr als 2 Stunden unterbrechen, stehen sie auf dem restlichen Weg nicht mehr unter Versicherungsschutz. Quelle: Volkswagen Portal, Gesundheitswesen und Arbeitsschutz

5 Seite 5 Frage: Was ist Ehrenamt, Bürgerschaftliches Engagement, Freiwilligenarbeit? Antwort: Allgemein gültige Definitionen für die Begrifflichkeiten existieren nicht. Zur Verdeutlichung einige Begriffsbestimmungen ausgewählter Quellen. Ehrenamt wird auch als bürgerschaftliches Engagement bezeichnet. Eine gesetzliche Definition von Ehrenamt gibt es nicht. Was ist ein Ehrenamt? Grob kann man sagen, dass es eine Tätigkeit ist, die freiwillig, gemeinwohlorientiert und unentgeltlich erfolgt. Quelle: [ ]unbesoldetes, meist nur gegen Aufwandsentschädigung ausgeübtes öffentliches Amt, verbunden mit beamtenähnlichen Rechten und Pflichten, z.b. Amt des Schöffen, Handelsrichters, Gemeinderats etc. Desgleichen im gesellschaftlichen Bereich, z.b. Funktionsübernahme durch nicht hauptamtlich beschäftigte Mitglieder in den Kontroll-, Beratungs- und Entscheidungsorganen von Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, wobei darin keine öffentliche Amtsfunktion liegt. Quelle: Ehrenamtliche Tätigkeiten sind freiwillige und grundsätzlich unbezahlte Tätigkeiten von Bürgern u.a. im sozialen oder kulturellen Bereich. Ehrenamtliches / Bürgerschaftliches Engagement bezeichnet darüber hinaus auch ggf. die Bereitstellung von Geldern von privaten Personen für soziale Projekte etc. Die Tätigkeit von Ehrenamtlichen wird in der deutschen Gesellschaft angesichts fehlender staatlicher Mittel immer wichtiger. Quelle:

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