BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT BAUSTELLEN-TANKANLAGEN

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1 MERKBLATT AUSGABE

2 AUSGABE SEITE 2 1. BAUSTELLENTANK DEFINITION Der Baustellentank 1 wird unabhängig von seiner Grösse als Tankcontainer gemäss Kapitel 6.8 ADR betrachtet. Jeder Baustellentank besteht aus einem Innentank und einer geschlossenen Auffangwanne (Aussentank). RECHTSGRUNDLAGE Die Definition sowie die Bauvorgaben des Baustellentanks ist in der SDR, Kapitel 6.14 geregelt VERWENDUNG Der Baustellentank darf ausschliesslich für die Beförderung und die temporäre Lagerung von UN 1202 Dieselkraftstoff auf Baustellen verwendet werden (Transport- und Lagerbehälter). Füllungsgrad/Nutzvolumen: max. 95% des Fassungsraumes 2 (Das Nutzvolumen muss dauerhaft markiert sein) Die Verwendung eines zugelassenen Baustellentanks als Transportbehälter für UN 1202 Heizöl, leicht oder UN 1203 Benzin ist nicht gestattet. Die Verwendung des Baustellentanks ist ausschliesslich in der Schweiz erlaubt. Abb. 1 Baustellentank 1 Definition und Bauvorgaben siehe SDR Kapitel Gesamtvolumen des Tankabteils

3 AUSGABE SEITE 3 PRÜFUNGEN Jeder Baustellentank muss alle 5 Jahre einer wiederkehrenden Prüfung durch eine zugelassene Prüfstelle unterzogen werden. Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird eine Prüfbescheinigung 3 ausgestellt. Die bestandene Prüfung wir zusätzlich auf dem Tankschild vermerkt. Abb. 2 Prüfbescheinigung 3 die Prüfungsbescheinigung ist Bestandteil der vorgeschriebenen Tankakte (ADR ) und muss auch nach Ablauf der Gültigkeit aufbewahrt werden

4 BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) AUSGABE SEITE 4 TANKSCHILD / BETREIBERSCHILD 4 Jeder Baustellentank ist mit einem Tankschild und einem Betreiberschild versehen. Betreiber: BAU AG Leermasse: 1'200kg Bruttomasse: 3'640kg Nutzvolumen: 3'000l Abb. 3 Tankschild Abb. 4 Betreiberschild (Muster) 1.1BEFÖRDERUNG (Baustellentank) FREISTELLUNG / TUNNELBESCHRÄNKUNG Baustellentanks können (auch leer) nicht unter Anwendung der Freistellung c ADR (Freistellung im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit) befördert werden. Baustellentanks mit einem Fassungsraum von 1'210l und befüllt mit max. 1'150l Dieselkraftstoff dürfen, gemäss Abschnitt b SDR nach ADR freigestellt befördert werden. Passagiere sind gestattet Baustellentanks mit einem Fassungsraum > 1'210l können (auch leer) nicht unter Anwendung der Freistellung ADR (1'000 Punkte) freigestellt befördert werden. Passagiere sind nicht gestattet Die Durchfahrt durch Tunnels der Kategorien D und E ist für befüllte und leere, ungereinigte Baustellentanks, unabhängig vom 5 Fassungsraum, verboten. 4 5 gemäss Abschnitt ADR Es gelten dieselben Beschränkungen wie für kennzeichnungspflichtige Transporte.

5 AUSGABE SEITE 5 KENNZEICHNUNG FÜR DIE BEFÖRDERUNG (Baustellentank) BT mit einem Fassungsraum 3'000l BT mit einem Fassungsraum > 3'000l mit Ziffern 30/1202 (30 x 40cm) (Folie gestattet) an beiden Längsseiten Gefahrzettel Klasse 3 (min. 10 x 10cm) an jeder Seite Hinweis umweltgefährdende Stoffe (UGS) (min. 10 x 10cm) an jeder Seite Placard Klasse 3 (min. 25 x 25cm) an jeder Seite Hinweis umweltgefährdende Stoffe (UGS) (25 x 25cm) an jeder Seite Abb. 5 Kennzeichnung BT BEFÖRDERUNGSPAPIER (Baustellentank) Für die Beförderung eines befüllten oder leeren, ungereinigten Baustellentank ist ein Beförderungspapier gemäss Kapitel 5.4 ADR vorgeschrieben. (Gilt auch für Baustellentanks mit einem Fassungsraum < 1'210l) Die Form des Beförderungspapiers ist im Gegensatz zum Inhalt nicht vorgeschrieben. Die notwendigen Angaben können z.b. auch auf einem Lieferschein, einer Rechnung oder einem Ladeschein enthalten sein. LIEFERSCHEIN / BEFÖRDERUNGSPAPIER Absender: BAU AG Werkhof Industriestrasse Musterstadt Empfänger: BAU AG Baustelle Überbauung Freihof Fabrikstrasse Musterdorf Anzahl Artikel Menge 1 Baustellentank Fassungsraum 1'210l UN 1202 Dieselkraftstoff, 3, III, (D/E) umweltgefährdend SV 640L 1'150 l 1 leerer Baustellentank Fassungsraum 2'000l letztes Ladegut UN 1202 Dieselkraftstoff, 3, III, (D/E) umweltgefährdend SV 640L Abb. 6 Beförderungspapier (Muster)

6 AUSGABE SEITE 6 FAHRZEUGKENNZEICHNUNG (Baustellentank) BT mit einem Fassungsraum 1'210l BT mit einem Fassungsraum 3'000l BT mit einem Fassungsraum > 3'000l neutral 30 x 40cm reflektierend v+h neutral 30 x 40cm reflektierend v+h Anhängerbetrieb (Bsp: BT mit einem Fassungsraum max. 3'000l): neutral 30 x 40cm reflektierend Beförderungseinheit (Zugfahrzeug v + Anhänger h) BT in geschlossenem Fahrzeug bzw. Kennzeichnung BT verdeckt (Zusatzkennzeichnung erforderlich): 30 x 40cm reflektierend v+h Placard Klasse 3 (min. 25 x 25cm) an beiden Längsseiten Hinweis umweltgefährdende Stoffe (UGS) (25 x 25cm) auf jeder Seite neutral 30 x 40cm reflektierend v+h Placard Klasse 3 (min. 25 x 25cm) an beiden Längsseiten Hinweis umweltgefährdende Stoffe (UGS) (25 x 25cm) auf jeder Seite mit Ziffern 30/1202 (30 x 40cm) an beiden Längsseiten Abb. 7 Fahrzeugkennzeichnung

7 AUSGABE SEITE 7 2. IBC DEFINITION Ein IBC gilt als sog. Grosspackmittel und kann, unter bestimmten Voraussetzungen als Baustellentankanlage verwendet werden. Jeder IBC der als Baustellentankanlage verwendet wird, besteht aus einem Innentank und einer geschlossenen Auffangwanne (Aussentank). VERWENDUNG Der Baustellentank darf ausschliesslich für die Beförderung und die temporäre Lagerung von UN 1202 Dieselkraftstoff und UN 1202 Heizöl, leicht, auf Baustellen verwendet werden (Transport- und Lagerbehälter). Füllungsgrad/Nutzvolumen: max. 95% des Fassungsraumes 6 Der IBC kann grenzüberschreitend befördert werden. Abb. 8 IBC-Baustellentankanlage 6 Gesamtvolumen des Tankabteils

8 AUSGABE SEITE 8 PRÜFUNGEN Jeder Baustellentank muss alle 5 Jahre einer wiederkehrenden Prüfung durch eine zugelassene Prüfstelle unterzogen werden. Zwischen den wiederkehrenden Prüfungen muss der IBC jeweils nach 2 ½ Jahren einer Zwischenprüfung unterzogen werden. Die bestandenen Prüfungen werden auf dem IBC vermerkt. Nach erfolgreich bestandener wiederkehrender Prüfung wird eine Prüfbescheinigung 7 ausgestellt: Abb. 9 Prüfbescheinigung 7 die Prüfungsbescheinigung ist Bestandteil der vorgeschriebenen Tankakte (ADR ) und muss auch nach Ablauf der Gültigkeit aufbewahrt werden

9 AUSGABE SEITE 9 TYPENSCHILD Jeder IBC ist mit einem Typenschild versehen Abb. 10 Typenschild IBC 2.1 BEFÖRDERUNG (IBC) FREISTELLUNG / TUNNELBESCHRÄNKUNG IBC's können unter Anwendung der Freistellung c ADR (Freistellung im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit) befördert werden. In diesem Fall dürfen sie mit 450l Dieselkraftstoff oder Heizöl leicht befüllt sein IBC's mit einem Fassungsraum von 3'000l und befüllt mit 1'000l Dieselkraftstoff oder Heizöl leicht dürfen nach ADR freigestellt befördert werden. Passagiere sind gestattet Baustellentanks mit einem Inhalt > 1'000l können nicht unter Anwendung der Freistellung ADR (1'000 Punkte) freigestellt befördert werden. Passagiere sind nicht gestattet KENNZEICHNUNG FÜR DIE BEFÖRDERUNG (IBC) IBC mit einem Fassungsraum 450l IBC mit einem Fassungsraum > 450l UN 1202 UN 1202 Gefahrzettel Klasse 3 (min. 10 x 10cm) an einer Seite Hinweis umweltgefährdende Stoffe (UGS) (min. 10 x 10cm) neben Gefahrzettel Nr. 3 UN-Nummer UN1202 an einer Seite (analog Gefahrzettel und UGS-Kennzeichnung) (Schrifthöhe min. 12mm) Abb. 11 Kennzeichnung IBC Gefahrzettel Klasse 3 (min. 10 x 10cm) an 2 gegenüberliegenden Seiten Hinweis umweltgefährdende Stoffe (UGS) an 2 gegenüberliegenden Seiten neben Gefahrzettel Nr. 3 UN-Nummer UN1202 an 2 gegenüberliegenden Seiten (analog Gefahrzettel und UGS-Kennzeichnung) (Schrifthöhe min. 12mm)

10 AUSGABE SEITE 10 BEFÖRDERUNGSPAPIER (IBC) Für die Beförderung eines befüllten IBC ist ein Beförderungspapier gemäss Kapitel 5.4 ADR vorgeschrieben. Innerhalb der Schweiz wird für einen leeren IBC kein Beförderungspapier verlangt. Die Form des Beförderungspapiers ist im Gegensatz zum Inhalt nicht vorgeschrieben. Die notwendigen Angaben können z.b. auch auf einem Lieferschein, einer Rechnung oder einem Ladeschein enthalten sein. LIEFERSCHEIN / BEFÖRDERUNGSPAPIER Absender: BAU AG Werkhof Industriestrasse Musterstadt Empfänger: BAU AG Baustelle Überbauung Freihof Fabrikstrasse Musterdorf Anzahl Artikel Menge 1 IBC UN 1202 Dieselkraftstoff, 3, III, (D/E) umweltgefährdend 1'000 l 1 leeres Grosspackmittel (IBC) 3 BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER AUF DER STRASSE IBC - BAUSTELLENTANK Abb. 12 Beförderungspapier (Muster)! FAHRZEUGKENNZEICHNUNG (IBC) Kennzeichnung: (Trägerfahrzeug) Mitzuführende Dokumente IBC mit 1 000l Füllmenge (Freistellung nach ADR) IBC mit einer Füllmenge 1'000l BT mit einer Füllmenge > 1'000l neutral 30 x 40cm reflektierend v+h Beförderungspapier (befüllter / leerer IBC) neutral 30 x 40cm reflektierend v+h Fahrzeugführer benötigt Ausbildung nach Kapitel 1.3 ADR (keine ADR- Bescheinigung notwendig) Anhängerbetrieb (Bsp: IBC mit einer Füllmenge > 1'000l): IBC mit > 1 000l Füllmenge neutral 30 x 40cm reflektierend Beförderungseinheit (Zugfahrzeug v + Anhänger h) Abb. 13 Fahrzeugkennzeichnung MB IBC-BAUSTELLENTANK ADR LCS Management GmbH 2013!!!!

11 AUSGABE SEITE FAHRZEUGAUSRÜSTUNG (Baustellentank + IBC) BT mit einem Fassungsraum 1'210l / IBC mit einem Inhalt 1'000l AUSRÜSTUNG 1 Feuerlöschgerät (Pulver A-B-C) (min. 2kg) mit Plombe DOKUMENTE Beförderungspapier (ADR 5.4) Gültiger Führerausweis Fahrzeugführer BT mit einem Fassungsraum > 1'210l / IBC mit einem Inhalt > 1'000l 3'000l AUSRÜSTUNG 2 Feuerlöschgeräte (Pulver A-B-C) mit Plomben: Gesamtgewicht Beförderungseinheit 8 : 3.5t 4kg (2x2kg) Gesamtgewicht Beförderungseinheit: > 3.5 t 7.5t 8kg (1 x min 6kg) Gesamtgewicht Beförderungseinheit: > 7.5t 12kg (1x min. 6kg) 2 n neutral (30 x 40cm vorne/hinten) 1 Unterlegkeil pro Fahrzeug 2 selbststehende Warnzeichen (Funktionskontrolle b. Lampen) Augenspülflüssigkeit 1 Warnweste (pro Mitglied der Fahrzeugbesatzung) 1 Taschenlampe 9 (pro Mitglied der Fahrzeugbesatzung) 1 Paar Schutzhandschuhe (pro Mitglied der Fahrzeugbesatzung) 1 Schutzbrille (pro Mitglied der Fahrzeugbesatzung) 1 Schaufel 1 Kanalisationsabdeckung 1 Auffangbehälter DOKUMENTE Beförderungspapier (ADR 5.4) Gültiger Führerausweis Fahrzeugführer Gültige ADR-Bescheinigung Fahrzeugführer Fahrzeugausweis mit Eintrag "GEFÄHRLICHE GÜTER" in Rubrik 17 Zusatz: nur BT mit einem Fassungsraum > 3'000l DOKUMENTE Beförderungspapier (ADR 5.4) Gültiger Führerausweis Fahrzeugführer Gültige ADR-Bescheinigung für Beförderung in Tanks (Fahrzeugführer) Fahrzeugausweis mit Eintrag "GEFÄHRLICHE GÜTER" in Rubrik 17 Gültige Zulassungsbescheinigung für das Trägerfahrzeug (wenn sich der Tank auf einem Anhänger befindet, für das Zugfahrzeug und den Anhänger ) zu Beachten: Beim Transport von BT mit einem Fassungsraum > 1'210l deren Kennzeichnung nicht sichtbar sind, muss das Trägerfahrzeug (Zugfahrzeug oder Anhänger) gemäss Abb. 7 an den Längsseiten mit zusätzlichen Placards und Warntafeln mit Ziffern 30/1202 (Warntafeln nur bei BT mit einem Fassungsraum > 3'000l) gekennzeichnet werden. KONTROLLE VOR ABFAHRT Fahrzeug(e) Tank(s) Dokumente Fahrzeug Dokumente Fahrzeugführer Ausrüstung gem. Checkliste Fahrzeugkontrolle Zusatzausrüstung gem. Checkliste Fahrzeugkontrolle Genügend Ladungssicherungsmaterial in gutem Zustand Tunnelbeschränkung bei Fahrtplanung berücksichtigt Beförderungspapier vorhanden (auch für leere BT) (BT/IBC) Gefahrzettel / Placards gemäss Seite 5 (BT oder 9 (IBC) n mit Ziffern an beiden Längsseiten (nur BT) Domdeckel geschlossen / dicht (BT/IBC) keine sichtbaren Beschädigungen (BT/IBC) Prüffristen nicht überschritten (BT/IBC) 8 BE Beförderungseinheit = Zugfahrzeug inkl. Anhänger 9 Taschenlampe ohne metallene Oberfläche welche Funken erzeugen kann

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