Abschnitt I. - Parkgebühren -

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Abschnitt I. - Parkgebühren -"

Transkript

1 Rechtsgrundlagen: Gebührenordnung der Stadt Hildburghausen zur Erhebung von Parkgebühren und von Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr (Park- und Verkehrsmaßnahmengebührenordnung) Abschnitt I - Parkgebühren - Aufgrund des 6a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes vom , in der Fassung des Inkrafttretens vom , des 1 Nr. 1 der Verordnung des Landes Thüringen zur Übertragung von Ermächtigungen und Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom und des 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung) in der jeweils gültigen Fassung, hat die Stadt Hildburghausen am nachstehende Parkgebührenordnung erlassen. 1 Geltungsbereich (1) Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Hildburghausen werden, soweit die Parkflächen mit Parkscheinautomaten ausgestattet sind, Parkgebühren erhoben. (2) Um die Nutzung des Parkraumes auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden Gebühren nach Maßgabe der 2 und 4 der Verordnung festgesetzt. (3) Zu den gebührenpflichtigen Parkflächen im Stadtgebiet zählen die nachfolgend genannten öffentlichen Verkehrsflächen. 1. Parkplatz Obere Allee / Polizeiinspektion 2. Parkplatz Markt 3. Parkplatz An der Mauer / Clara-Zetkin-Straße 4. Parkplatz Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße (Alte Molkerei) 5. Parkplatz Friedrich-Rückert-Straße 6. Parkplatz Geschwister-Scholl-Straße 2 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht und wird fällig mit dem Parken eines Fahrzeuges auf der Parkfläche in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von Uhr bis Uhr bzw. bis Uhr (Anlage 1). 3 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist, wer ein Fahrzeug auf der Parkfläche parkt.

2 4 Höhe der Parkgebühren Die Parkgebühren betragen: 1. Parkplatz Obere Allee / Polizeiinspektion bis zu einer Parkzeit von 15 min 0,20 bis zu einer Parkzeit von 30 min 0,30 bis zu einer Parkzeit von 1 Std. 0,50 bis zu einer Parkzeit von 1,5 Std. 0,80 bis zu einer Parkzeit von 2 Std. 1,00 bis zu einer Parkzeit von 3 Std. 1,50 2. Parkplatz Markt bis zu einer Parkzeit von 20 min 0,00 bis zu einer Parkzeit von 30 min 0,50 bis zu einer Parkzeit von 1 Std. 1,00 bis zu einer Parkzeit von 1,5 Std. 1,50 bis zu einer Parkzeit von 2 Std. 2,00 3. Parkplatz An der Mauer / Clara-Zetkin-Straße bis zu einer Parkzeit von 30 min 0,30 bis zu einer Parkzeit von 1 Std. 0,50 bis zu einer Parkzeit von 1,5 Std. 0,80 bis zu einer Parkzeit von 2 Std. 1,00 bis zu einer Parkzeit von 12 Std. bis max Uhr 1,50 Sonderparkerlaubnis pro Monat 20,00 4. Parkplatz Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße (Alte Molkerei) bis zu einer Parkzeit von 12 Std. bis max Uhr 1,00 Sonderparkerlaubnis pro Monat 20,00 5. Parkplatz Friedrich-Rückert-Straße bis zu einer Parkzeit von 12 Std. bis max Uhr 1,00 Sonderparkerlaubnis pro Monat 20,00 6. Parkplatz Geschwister-Scholl-Straße bis zu einer Parkzeit von 12 Std. bis max.9.00 Uhr 1,00 Sonderparkerlaubnis pro Monat 20,00

3 Rechtsgrundlagen: Abschnitt II - Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr - Auf Grundlage der Thüringer Kommunalordnung, des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der 13. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom (BGBl. I S. 1683) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Stadt Hildburghausen folgende Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. 5 Gebührenpflichtige Tatbestände Die Stadt Hildburghausen erhebt für Amtshandlungen, einschließlich der Prüfung und Untersuchung, Gebühren nach Maßgabe des in der Anlage 2 beigefügten Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil der Satzung ist. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus dem Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr. Gebührenpflichtige Tatbestände nach dieser Verordnung bzw. Sperrung des Verkehrs im Sinne des 45 der Straßenverkehrsordnung und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Sinne des 46 der Straßenverkehrsordnung. 6 Gebührenfreiheit Gebührenfrei sind Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Landkreise oder einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, caritative Einrichtungen sowie Schwerstbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde. 7 Kostenschuldner Kostenschuldner ist, wer Amtshandlungen, Prüfungen oder Untersuchungen veranlasst oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen werden. 8 Entstehung der Gebühr Die Gebühr entsteht mit der Erteilung der Genehmigung oder Erlaubnis. 9 Erteilung der Genehmigung oder Erlaubnis Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag ist 14 Tage vor Inanspruchnahme im Ordnungsamt der Stadtverwaltung abzugeben. Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse im Sinne dieser Verordnung können unter dem Vorbehalt den Widerrufs erteilt werden und mit Nebenbestimmungen versehen werden.

4 Die Genehmigungen bzw. Erlaubnisse sind mitzuführen und im Kraftfahrzeug sichtbar auszulegen. 10 Zuwiderhandlung Bei Verstoß gegen diese Verordnung findet der Bußgeldkatalog im Sinne des 26 a des Straßenverkehrsgesetzes Anwendung. Abschnitt III - In-Kraft-Treten - 11 In-Kraft-Treten Diese Gebührenordnung tritt rückwirkend zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom außer Kraft. Hildburghausen, Obst Bürgermeister Anlage 1 Anordnung zur Parkzeitbegrenzung Gebührenpflichtiges Parken: Zeit: Montag bis Freitag Uhr Uhr Höchstparkdauer: - Parkplatz Obere Allee / Polizeiinspektion 3 Stunden - Parkplatz Markt 2 Stunden - Parkplatz An der Mauer unbegrenzt - Parkplatz Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße (Alte Molkerei) unbegrenzt - Parkplatz Friedrich-Rückert-Straße unbegrenzt - Parkplatz Geschwister-Scholl-Straße unbegrenzt Anlage 2 Gebührenverzeichnis für Maßnahmen im Straßenverkehr 1. Anordnungen nach 45 (6) StVO über Maßnahmen der Unternehmen an Arbeitsstellen 1.1 Teilsperrungen bzw. Absperrmaßnahmen mit geringem Ausmaß 1 Tag 15,00

5 bis 1 Woche 20,00 1 bis 2 Wochen 25,00 2 bis 4 Wochen 35, Absperrmaßnahmen mit Umleitung des Verkehrs sowie Maßnahmen umfangreicher Art mit schwierigen Verkehrslenkungsregelungen oder Umleitungen ohne bzw. mit Vorortbesichtigungen, mit häufiger Kontrolltätigkeit nach zeitlicher Staffelung Halbseitige Sperrungen ohne Ortstermin mit Ortstermin bis 1 Woche 25,00 35,00 1 bis 2 Wochen 35,00 45,00 2 bis 4 Wochen 40,00 50,00 4 bis 8 Wochen 60,00 65,00 8 bis 12 Wochen 80,00 85,00 3 bis 6 Monate 100,00 120,00 6 bis 12 Monate 175,00 200,00 Vollsperrungen bis 1 Woche 40,00 50,00 1 bis 2 Wochen 50,00 60,00 2 bis 4 Wochen 60,00 70,00 4 bis 8 Wochen 80,00 90,00 8 bis 12 Wochen 100,00 120,00 3 bis 6 Monate 140,00 160,00 6 bis 12 Monate 200,00 220, Ergänzungen oder Änderungen der Anordnungen (entsprechend Aufwand) Teilsperrung 10,00 bis 20,00 Halbseitige Sperrung 20,00 bis 35,00 Vollsperrung 25,00 bis 40, Verlängerungen bis 1 Woche 20,00 1 bis 2 Wochen 25,00 2 bis 4 Wochen 35,00 4 bis 8 Wochen 50,00 8 bis 12 Wochen 75, Anordnungen nach 45 Abs. 3 über die Anbringung von Verkehrszeichen und Verkehrsleiteinrichtungen bis 1 Woche 15,00 1 bis 2 Wochen 20,00

6 2 bis 4 Wochen 25,00 4 bis 8 Wochen 35,00 8 bis 12 Wochen 50,00 3 bis 6 Monate 75,00 6 bis 12 Monate 100,00 länger als 1 Jahr 150,00 2. Veranstaltungen, für die eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden soll ( 29 Abs.2 StVO) Veranstaltungen kleineren Umfanges 20,00 Veranstaltungen mittleren Umfanges 35,00 Großveranstaltungen 50,00 örtliche radsportliche Veranstaltungen 40,00 3. Ausnahmen von einer Vorschrift der StVO - Die Mindestgebühr beträgt nachfolgend stets 5, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten ( 13 I StVO) - pro Woche 8,00 - pro Monat 15,00 - pro Jahr 110,00 - jede weitere Woche 10,00 - jeder weitere Monat 18, von Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftszeichen ( 41 StVO) oder Richtzeichen ( 42 StVO) erlassen sind a) Zeichen Fußgängerbereich - - pro Tag 2,00 - pro Woche 10,00 - pro Monat 20,00 - pro Jahr 160,00 - jeder weitere Tag 3,00 - jede weitere Woche 15,00 - jeder weitere Monat 25,00 b) Zeichen Verbot für Fahrzeuge aller Art - oder Zeichen eingeschränktes Halteverbot - oder Zeichen 286 mit Zusatzschild 1020/32 - eingeschränktes Halteverbot / mit Anwohnerparkausweis - pro Tag 2,00

7 - pro Woche 8,00 - pro Monat 18,00 - pro Jahr 150,00 - jeder weitere Tag 3,00 - jede weitere Woche 12,00 - jeder weitere Monat 22,00 c) Zeichen 314 mit Zusatzschild 1040/32 - Parkplatz in Verbindung mit Parkscheibe - Überschreiten der Höchstparkzeit ohne Parkscheibe oder Zeichen Parken im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen - pro Tag 2,00 - pro Woche 7,00 - pro Monat 16,00 - pro Jahr 120,00 - jeder weitere Tag 3,50 - jede weitere Woche 9,00 - jeder weitere Monat 20,00 d) Ausnahme von mehr als ein bis drei Vorschriftzeichen oder Richtzeichen (a - c) - pro Monat 32,00 - pro Jahr 200,00 - jeder weitere Monat 38,00 e) Ausnahme von mehr als drei Vorschriftzeichen oder Richtzeichen (a - c) - pro Monat 40,00 - pro Jahr 225,00 - jeder weitere Monat 50,00 4. Sonstige Ausnahmegenehmigungen (z.b. Umzüge) - pro Tag 2,00 - pro Woche 10,00 - jeder weitere Tag 3,00 - jede weitere Woche 15,00 5. Anwohnerparkausweise in den als Anwohnerparkbereich gekennzeichneten Gebieten im Stadtgebiet Obere und Untere Braugasse, Rathausgasse, Salzmarkt, Obere Allee Ziegeleiweg

8 und auf Parkplätzen An der Mauer, Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße, Geschwister-Scholl-Straße - pro Monat 3,00 - pro Jahr 36,00

Verwaltungsrichtlinie

Verwaltungsrichtlinie Verwaltungsrichtlinie zur Bestimmung der Gebührentarife für Maßnahmen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) der Stadt Arnstadt Auf Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom

Mehr

Gebührenliste Stand 01.02.2009 gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Gebührenliste Stand 01.02.2009 gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) enliste Stand 01.02.2009 gemäß enordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Hansestadt Stralsund Der Oberbürgermeister Bauamt Abt. Straßen und Stadtgrün Sachgebiet Straßen/Verkehrslenkung Postfach

Mehr

SATZUNG ÜBER ERLAUBNISSE UND GEBÜHREN FÜR SONDERNUTZUNGEN AN ÖFFENTLICHEN STRASSEN (SONDERNUTZUNGSSATZUNG)

SATZUNG ÜBER ERLAUBNISSE UND GEBÜHREN FÜR SONDERNUTZUNGEN AN ÖFFENTLICHEN STRASSEN (SONDERNUTZUNGSSATZUNG) Stadtrecht der Stadt Eislingen/Fils Seite: 37-1 SATZUNG ÜBER ERLAUBNISSE UND GEBÜHREN FÜR SONDERNUTZUNGEN AN ÖFFENTLICHEN STRASSEN (SONDERNUTZUNGSSATZUNG) Der Gemeinderat der Stadt Eislingen/Fils hat am

Mehr

Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kerken vom 02.11.2000

Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kerken vom 02.11.2000 Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kerken vom 02.11.2000 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV

Mehr

Satzung der Stadt Guben. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Satzung der Stadt Guben. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren Satzung der Stadt Guben über die Erhebung von Verwaltungsgebühren 2 Auf der Grundlage von 5, 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg vom 15.10.1993 (GVB1. I S. 398), geändert durch Art. 3

Mehr

Satzung zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren

Satzung zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren Satzung zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren Beschlossen in der Stadtratssitzung am 02.03.2004 Veröffentlicht durch Niederlegung im Haupt- und Personalamt der Stadtverwaltung (Verwaltungsgebäude I,

Mehr

über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Wernshausen (Sondernutzungsgebührensatzung)

über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Wernshausen (Sondernutzungsgebührensatzung) S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Wernshausen (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung

Mehr

Information des Ordnungsamtes zum Lieferverkehr und zu Parkerleichterungen für Handwerker und im sozialen Dienst Tätige

Information des Ordnungsamtes zum Lieferverkehr und zu Parkerleichterungen für Handwerker und im sozialen Dienst Tätige Information des Ordnungsamtes zum Lieferverkehr und zu Parkerleichterungen für Handwerker und im sozialen Dienst Tätige 1. Liefern und Laden Das Anhalten zum Be- und Entladen auf den Fahrbahnen der öffentlichen

Mehr

Parkerleichterungen für Behinderte

Parkerleichterungen für Behinderte Parkerleichterungen für Behinderte K Berechtigtenkreis K Behindertenparkplätze K Parken im Ausland 2837231/11.12./50 h [Abb. 1] Berechtigtenkreis Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung,

Mehr

Handwerkerparkausweis

Handwerkerparkausweis Jetzt auch in der TechnologieRegion Karlsruhe gültig Leben in Bewegung Handwerkerparkausweis Einer für zwei Regionen! Wo ist er gültig? Der Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) soll

Mehr

vom 29.04.2013 1 Erhebung von Gebühren

vom 29.04.2013 1 Erhebung von Gebühren Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Amt Wachsenburg (Sondernutzungsgebührensatzung) I. Satzung über die Erhebung

Mehr

Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) Bekanntmachung. (Nr., Datum) Tag nach Bekanntmachung

Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) Bekanntmachung. (Nr., Datum) Tag nach Bekanntmachung Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) Bezeichnung, Rechtsgrundlage Stadtratsbeschluss vom (Nr., Datum) Ausfertigung vom (Datum) Bekanntmachung (Nr., Datum) Inkrafttreten Änderungen/Bemerkungen

Mehr

Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes JenaWasser

Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes JenaWasser Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes JenaWasser in der aktuellen Fassung 1 Verwaltungskostenpflichtige öffentliche Leistungen 1. Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhebt der Zweckverband

Mehr

Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg

Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschuss- Gebührensatzung) vom 25.2.1992 in der

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt

Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Veröffentlicht am: 30.03.2015 In Kraft ab: 01.04.2015 Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Auf der Grundlage des 22 Abs. 3 Nr. 11 der Kommunalverfassung

Mehr

Informationsblatt für Behinderte EU-Parkausweis (blau)

Informationsblatt für Behinderte EU-Parkausweis (blau) Ressort Straßen und Verkehr Abteilung Verkehrslenkung und Straßennutzung Johannes-Rau-Platz 1 (Eingang Große Flurstr. 10), 42275 Wuppertal Es informieren Sie: Frau Sindermann und Frau Bandke Telefon (02

Mehr

G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s f ü r d e n F a c h b e r e i c h I I I ( O r d n u n g s w e s e n )

G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s f ü r d e n F a c h b e r e i c h I I I ( O r d n u n g s w e s e n ) Fachbereich III Öffentliche Sicherheit, Jugend + Soziales G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s f ü r d e n F a c h b e r e i c h I I I ( O r d n u n g s w e s e n ) gültig ab 01.01.2011 1. Einwohnerwesen

Mehr

S A T Z U N G. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebühren-Satzung)

S A T Z U N G. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebühren-Satzung) S A T Z U N G über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen () i.d.f. der Änderung vom 06.11.2002 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.f. v. 3.10.1983

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 19.12.2006 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) Bekanntmachung: Änderung: Änderung: 22.12.2006 (Dachauer Nachrichten)

Mehr

Schwerbehindertenparkausweis

Schwerbehindertenparkausweis Schwerbehindertenparkausweis Bildliche Darstellung der genannten Verkehrszeichen: 242 Schwerbehindertenparkausweise dienen dazu, schwerbehinderten Menschen Ausnahmen von den Verboten und Beschränkungen

Mehr

Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen Stand: 12.11.2012

Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen Stand: 12.11.2012 Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen Stand: 12.11.2012 Im Satz 8.5 der Richtlinien zum SGB IX (Siehe BASS Stichwort: Schwerbehinderte 21-06 Nr.1) heißt es: Jede Dienststelle

Mehr

Drucksachen-Nr. 160/2001. Beschlußvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

Drucksachen-Nr. 160/2001. Beschlußvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 160/2001 Version Datum 27. 08.2001 Blatt 1 Beschlußvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Beratungsfolge: nicht-öffentliche Sitzung Datum: Fachausschuß Deponieausschuß

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen. öffentlichen Strassen und Plätzen der Stadt Frauenfeld. (Parkierungsreglement)

Stadt Frauenfeld. Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen. öffentlichen Strassen und Plätzen der Stadt Frauenfeld. (Parkierungsreglement) Stadt Frauenfeld Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen der Stadt Frauenfeld (Parkierungsreglement) Gültig ab 1. Oktober 1993 STADT FRAUENFELD REGLEMENT

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenberg (Sondernutzungsgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenberg (Sondernutzungsgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenberg (Sondernutzungsgebührensatzung) Auf Grund der 19 und 20 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Emleben (Sondernutzungsgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Emleben (Sondernutzungsgebührensatzung) 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Emleben (Sondernutzungsgebührensatzung) Auf Grund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung

Mehr

62.05 Parkgebührenordnung

62.05 Parkgebührenordnung Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Duisburg (Parkgebührenordnung) vom 13. Dezember 2010 ¹ Aufgrund 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Handbuch: Ortsrecht der Stadt Siegen Ordnungsziffer 63.010

Handbuch: Ortsrecht der Stadt Siegen Ordnungsziffer 63.010 die Höhe des Geldbetrages nach 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen - Landesbauordnung (BauO NW) - Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 63.010 Fachbereich 1 05.02.2003 die

Mehr

über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffent lichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Reuterstadt Stavenhagen vom 17. 10.

über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffent lichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Reuterstadt Stavenhagen vom 17. 10. S a t z u n g über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffent lichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Reuterstadt Stavenhagen vom 17. 10.2001 (in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.10.2001)

Mehr

Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Der Kreistag des Kyffhäuserkreises hat in seiner Sitzung am.. auf der Grundlage der 98, 99 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Mehr

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Schwabmünchen - Kostensatzung - Vom 07.11.

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Schwabmünchen - Kostensatzung - Vom 07.11. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Schwabmünchen - Kostensatzung - Vom 07.11.2001 Aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von en für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Duisburg () vom 28. September 2006 1 Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung am 18.09.2006 auf der Grundlage der vorgelegten

Mehr

Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Todtnau

Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Todtnau Stadt Todtnau Landkreis Lörrach Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Todtnau Der Gemeinderat der Stadt Todtnau hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie 2, 5a, 6 und

Mehr

Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T S.1

Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T S.1 Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 3.5 S.1 Erste Neufassung der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Nordhausen einschließlich 2. Verordnung zur Änderung (Nordhäuser Parkgebührenordnung

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

S A T Z U N G über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer S A T Z U N G über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch

Mehr

Mobiles Parksystem im Saarland - Projekt und rechtliche Aspekte - Bernhard Strube Leitender Polizeidirektor

Mobiles Parksystem im Saarland - Projekt und rechtliche Aspekte - Bernhard Strube Leitender Polizeidirektor Mobiles Parksystem im Saarland - Projekt und rechtliche Aspekte - Bernhard Strube Leitender Polizeidirektor Beschluss Verkehrsministerkonferenz (Okt. 2003 auf Antrag Saarland) Beratung der Möglichkeiten

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Waldkirch in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 26.07.2006

S A T Z U N G. über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Waldkirch in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 26.07.2006 Stadt Waldkirch Landkreis Emmendingen S A T Z U N G über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Waldkirch in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 26.07.2006 Der Gemeinderat der Stadt Waldkirch hat

Mehr

Betreff: Parkerleichterungen für besondere Personengruppen zu 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO

Betreff: Parkerleichterungen für besondere Personengruppen zu 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO Betreff: Parkerleichterungen für besondere Personengruppen zu 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO Parkerleichterungen für Ärzte zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung Für das Parken von Arztfahrzeugen

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg Gebührensatzung für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Feuerwehrgebührensatzung) Aufgrund des 4 der

Mehr

H u n d e s t e u e r s a t z u n g

H u n d e s t e u e r s a t z u n g Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer H u n d e s t e u e r s a t z u n g Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer H u n d e s t e u e r s a t z u n g vom 25. November 1996 Änderungen Gemeinderat vom 02.04.2001

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtungen der Stadt Obertshausen

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtungen der Stadt Obertshausen Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtungen der Stadt Obertshausen Auf die nachfolgend aufgeführten Rechtsgrundlagen stützt sich die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung

Mehr

Ortsrecht Markt Oberstaufen

Ortsrecht Markt Oberstaufen Ortsrecht Markt Oberstaufen Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Oberstaufen (Parkgebührenordnung PGO) vom 20.12.2016 Aufgrund des 6a Abs. 6 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes

Mehr

GEMEINDE WEISSENSEE 9762 Weißensee Techendorf 90, Bezirk Spittal/Drau Tel.: 04713/2030 Fax:

GEMEINDE WEISSENSEE 9762 Weißensee Techendorf 90, Bezirk Spittal/Drau Tel.: 04713/2030 Fax: GEMEINDE WEISSENSEE 9762 Weißensee Techendorf 90, Bezirk Spittal/Drau Tel.: 04713/2030 Fax: 2030-55 E-Mail: weissensee@ktn.gde.at Weißenseer Parkgebührenverordnung Zahl: 8192/2010-2 V E R O R D N U N G

Mehr

V e r o r d n u n g. über die Parkgebühren in der Stadt Grafenau (Parkgebührenordnung)

V e r o r d n u n g. über die Parkgebühren in der Stadt Grafenau (Parkgebührenordnung) V e r o r d n u n g über die Parkgebühren in der Stadt Grafenau (Parkgebührenordnung) Die Stadt Grafenau erlässt aufgrund 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

ANTRAG. auf Bewilligung einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

ANTRAG. auf Bewilligung einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen Anlage 1 ANTRAG auf Bewilligung einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen Antragsteller: Name, Vorname: Straße, Hausnummer:............................... PLZ, Ort: Geburtsdatum:

Mehr

Satzung. Über Sondernutzung an Gemeindestraßen

Satzung. Über Sondernutzung an Gemeindestraßen Satzung Über Sondernutzung an Gemeindestraßen Die Stadt Starnberg erlässt auf Grund Art. 23 und 24 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

(2) Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne förmliche Erlaubnis ausgeübt wird.

(2) Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne förmliche Erlaubnis ausgeübt wird. - nsatzung - vom 14. Juni 2010 Beschluss Nr. 0257/10 6.965 Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt - nsatzung - vom 14.

Mehr

SATZUNG. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 27.11.

SATZUNG. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 27.11. 1/30 SATZUNG über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 27.11.1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

V E R K Ü N D U N G S B L A T T

V E R K Ü N D U N G S B L A T T V E R K Ü N D U N G S B L A T T DER FACHHOCHSCHULE SCHMALKALDEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 2/2010 28. Juni 2010 Inhalt Inhaltsverzeichnis (Deckblatt)... 27 Gebührenordnung der Fachhochschule Schmalkalden

Mehr

Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Demmin vom 04.07.

Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Demmin vom 04.07. Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Demmin vom 04.07.2001 Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) 1 GEMEINDE UNTERWÖSSEN Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Stadt Oberndorf a.n. S a t z u n g. über die Erhebung einer Hundesteuer in Oberndorf a.n.

Stadt Oberndorf a.n. S a t z u n g. über die Erhebung einer Hundesteuer in Oberndorf a.n. Stadt Oberndorf a.n. S a t z u n g über die Erhebung einer Hundesteuer in Oberndorf a.n. Der Gemeinderat der Stadt Oberndorf a.n. hat am 14.11.2000 aufgrund von 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN. (Gebührenverordnung)

VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN. (Gebührenverordnung) VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN (Gebührenverordnung) Fassung vom 19. März 2015 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Gegenstand 1 3 Auslagen 2 3 Mehrwertsteuer 3 4 Aufwandgebühren 4 4 Bezug der Gebühren 5 4 Fälligkeit

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

GROßE KREISSTADT HERRENBERG S 658.509 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über den Betrieb und die Nutzung der Parkhäuser, der P+R-Anlagen und des Parkplatzes Längenholz der Großen Kreisstadt Herrenberg (Parkhaussatzung) vom 19.04.2016

Mehr

Verkehrsraum-Sondernutzungssatzung

Verkehrsraum-Sondernutzungssatzung Die Stadt Cham erlässt aufgrund Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl.

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Schweinfurt

G E B Ü H R E N S A T Z U N G. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Schweinfurt G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Schweinfurt vom 27.07.2004 Änderungen: Satzung vom 22.05.2007 (Schweinfurter Tageszeitungen vom 14.06.2007, Seite 6; berichtigt

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Frankenberg/Sa.

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Frankenberg/Sa. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Frankenberg/Sa. Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit den

Mehr

Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen. Satzung

Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen. Satzung Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege - Streupflicht-Satzung vom 15.11.1989, geändert am 04.12.2002

Mehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebühr bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gronau vom 18.10.1994 i.d.f. vom 20.12.

Satzung über den Kostenersatz und die Gebühr bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gronau vom 18.10.1994 i.d.f. vom 20.12. 37-02 Satzung über den Kostenersatz und die Gebühr bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gronau vom 18.10.1994 i.d.f. vom 20.12.2001 Feuerschutz Änderungen bzw. Ergänzungen Neufassung vom

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Nördlingen (Sondernutzungssatzung)

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Nördlingen (Sondernutzungssatzung) Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Nördlingen (Sondernutzungssatzung) Beschluss des Stadtrates vom 20. Dezember 2004 Bekanntmachung: Amtsblatt

Mehr

S A T Z U N G über die Benutzung der Tiefgarage im Ortszentrum

S A T Z U N G über die Benutzung der Tiefgarage im Ortszentrum der Tiefgarage im Ortszentrum Seite 1 Gemeinde Eningen u.a. Landkreis Reutlingen S A T Z U N G über die Benutzung der Tiefgarage im Ortszentrum Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

über die Erhebung der Hundesteuer P r ä a m b e l

über die Erhebung der Hundesteuer P r ä a m b e l S A T Z U N G über die Erhebung der Hundesteuer P r ä a m b e l Auf Grund des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 16.06.1993 1 und 2 sowie der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGem0) vom

Mehr

Satzung der Stadt Alzenau i. UFr. für Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzungssatzung) mit Gebührenverzeichnis

Satzung der Stadt Alzenau i. UFr. für Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzungssatzung) mit Gebührenverzeichnis 1 Satzung der Stadt Alzenau i. UFr. für Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzungssatzung) mit Gebührenverzeichnis Vom 5. März 1997 Die Stadt Alzenau i.ufr. erläßt auf Grund der Art.

Mehr

Ausweis ohne orangefarbenen Flächenaufdruck (grüner Ausweis) Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck

Ausweis ohne orangefarbenen Flächenaufdruck (grüner Ausweis) Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck Ausweis ohne orangefarbenen Flächenaufdruck (grüner Ausweis) Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck Parkerleichterungen Wer kann einen blauen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen erhalten? Folgende

Mehr

Satzung über die Benutzung der Tiefgarage der Stadt Bad Sobernheim vom 03. Juli 2012

Satzung über die Benutzung der Tiefgarage der Stadt Bad Sobernheim vom 03. Juli 2012 Satzung über die Benutzung der Tiefgarage der Stadt Bad Sobernheim vom 03. Juli 2012 Der Stadtrat Bad Sobernheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) in der zurzeit geltenden

Mehr

Satzung/Änderungssatzung Beschluss vom Inkrafttreten

Satzung/Änderungssatzung Beschluss vom Inkrafttreten Satzung über die Aufwandsentschädigung der Stadt Lüchow (Wendland) (Entschädigungssatzung) -Arbeitsexemplar- Satzung/Änderungssatzung Beschluss vom Inkrafttreten Satzung 19. März 2012 1. April 2012 1.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung der HAM vom 23. Juni 2004 (Amtl.Anz. HH S. 1396) der ULR vom 13. Juli 2004 (Amtsbl. Schl.-H./AAz.

Mehr

Halte- und Parkverbot (Taxistandplätze) Kurzparkzone in KG Neustift i.st. VERORDNUNG

Halte- und Parkverbot (Taxistandplätze) Kurzparkzone in KG Neustift i.st. VERORDNUNG Halte- und Parkverbot (Taxistandplätze) Kurzparkzone in KG Neustift i.st. VERORDNUNG des Gemeinderates der Gemeinde Neustift i.st., beschlossen anlässlich der Sitzung vom 21.08.2014, mit welcher im Interesse

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer des Marktes Weitnau (Zweitwohnungssteuersatzung ZwStS ) Vom 23.10.2014

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer des Marktes Weitnau (Zweitwohnungssteuersatzung ZwStS ) Vom 23.10.2014 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer des Marktes Weitnau (Zweitwohnungssteuersatzung ZwStS ) Vom 23.10.2014 Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 und Art. 23 der Bayerischen Gemeindeordnung und des

Mehr

Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 14.01.2011 Auf der Grundlage 1. des 4 in Verbindung mit 21 Abs.

Mehr

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Straßenreinigungssatzung)

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Straßenreinigungssatzung) Stadt Zschopau S a t z u n g über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Waltrop Rettungsdienstsatzung -

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Waltrop Rettungsdienstsatzung - Rettungsdienstsatzung Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Waltrop Rettungsdienstsatzung - vom 15.07.2013 Auf Grund der 1-15 des Gesetzes

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Brodersby (Zweitwohnungssteuersatzung)

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Brodersby (Zweitwohnungssteuersatzung) Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Brodersby (Zweitwohnungssteuersatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

im346 1/2 S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

im346 1/2 S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) im346 1/2 S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 14.12.1989 zuletzt geändert am 28.06.2001 Aufgrund von

Mehr

Seite 1 von 6 T:\Allgemein\Satzungsrecht\1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung\Polizeiverordnung.doc

Seite 1 von 6 T:\Allgemein\Satzungsrecht\1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung\Polizeiverordnung.doc Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet Wetter (Hessen) Seite 1 von 6 T:\Allgemein\Satzungsrecht\1

Mehr

- Verwaltungsgebührensatzung -

- Verwaltungsgebührensatzung - Satzung der Stadt Rathenow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten im Bereich der Stadtverwaltung Rathenow - Verwaltungsgebührensatzung - Auf der Grundlage

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 1.3 vom 22. Mai 2001 in der Fassung der Satzungen vom 12. November 2002, vom 26. Juli 2005, vom 29. September 2009, vom 15. September 2014 und

Mehr

Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Marnitz

Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Marnitz Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Marnitz Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8.

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) 6.13 Az.: 659.041 Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Geändert am 20.11.2001 zum 01.01.2002 (Euro-Umstellung),

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Rechtsgrundlagen: 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke VERWALTUNGSKOSTEN- SATZUNG

Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke VERWALTUNGSKOSTEN- SATZUNG Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke VERWALTUNGSKOSTEN- SATZUNG Stand: 1. Juli 2008 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke (nachstehend ZMA genannt) hat in ihrer

Mehr

Satzung der Gemeinde Malschwitz über die Erhebung einer Hundesteuer

Satzung der Gemeinde Malschwitz über die Erhebung einer Hundesteuer Satzung der Gemeinde Malschwitz über die Erhebung einer Hundesteuer Aufgrund des 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit 2 und 7, Abs.2 des Sächsischen

Mehr

S A T Z U N G. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

S A T Z U N G. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 8. Dez. 1989 in der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen

Mehr

Information des Ordnungsamtes zum Lieferverkehr und zu Parkerleichterungen für Handwerker und im sozialen Dienst Tätige

Information des Ordnungsamtes zum Lieferverkehr und zu Parkerleichterungen für Handwerker und im sozialen Dienst Tätige Information des Ordnungsamtes zum Lieferverkehr und zu Parkerleichterungen für Handwerker und im sozialen Dienst Tätige 1. Liefern und Laden Das Anhalten zum Be- und Entladen auf den Fahrbahnen der öffentlichen

Mehr

10.60 1. 1 Allgemeines

10.60 1. 1 Allgemeines 10.60 1 Satzung der Stadt Laatzen über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) (In der Fassung vom 06.07.2000) Auf Grund der 6 und 83 der Niedersächsischen

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

GROßE KREISSTADT HERRENBERG S 659.049 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Vom 21.11.1989 in der redaktionell ergänzten

Mehr

1 Rechtsanspruch. 2 Begriffsbestimmung

1 Rechtsanspruch. 2 Begriffsbestimmung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und in Tagespflegestellen Auf Grund des 90 Abs. 1 Punkt 3 des Achten

Mehr

Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg vom 01.03.2003

Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg vom 01.03.2003 Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg vom 01.03.2003 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes,

Mehr

Satzung über die Benutzung von Parkplätzen und die Erhebung von Parkplatzgebühren der Stadt Altenberg (Parkplatzsatzung)

Satzung über die Benutzung von Parkplätzen und die Erhebung von Parkplatzgebühren der Stadt Altenberg (Parkplatzsatzung) 1 Satzung über die Benutzung von Parkplätzen und die Erhebung von Parkplatzgebühren der Stadt Altenberg (Parkplatzsatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen Auf Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Göppingen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Göppingen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von vom 28.05.2014 Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung, der 2 und 9 des KAG für Baden-Württemberg

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff

Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff 1 Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff - Amtliches Bekanntmachungsblatt für das Gebiet des Amtes Neubukow-Salzhaff - Herausgeber: Amt Neubukow-Salzhaff, Panzower Landweg 1, 18233 Neubukow

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Entstehung der Fälligkeit der Parkgebühren

1 Geltungsbereich. 2 Entstehung der Fälligkeit der Parkgebühren 1 Die Stadtverordnetenversammlung hat am 23.07.2014 folgende Gebührenordnung beschlossen: Die nachfolgende Parkgebührenordnung ersetzt die Gebührenordnung vom 01.02.2012 mit ihren Änderungen 1 2. Gebührenordnung

Mehr

Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer

Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Interesse an einer Ausbildung zum Meister des Handwerks

Interesse an einer Ausbildung zum Meister des Handwerks Interesse an einer Ausbildung zum Meister des Handwerks Ich habe Interesse an den Vorbereitungslehrgängen zur Meisterprüfung im... -Handwerk für die Teile: I II III IV Name, Vorname Geburtsname Geburtsdatum/-ort

Mehr

Aufgrund Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz -KAG erlässt die Gemeinde Haar folgende. 1 Steuertatbestand

Aufgrund Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz -KAG erlässt die Gemeinde Haar folgende. 1 Steuertatbestand GEMEINDE HAAR Die Gemeinde weist darauf hin, dass ausschließlich die im Rathaus hinterlegten und von jedermann einsehbaren Fassungen der folgenden Satzung nebst Änderungen rechtswirksam sind. Aus dem folgenden

Mehr

2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 11. August 2014 Az.

2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 11. August 2014 Az. 2231-A Änderung der Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (U3-Bundesmittelrichtlinie) Bekanntmachung des Bayerischen

Mehr

1/6. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

1/6. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) 1 Streupflicht-Satzung 1/6 1/6 Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Der Gemeinderat der Stadt Geislingen an der

Mehr