Zuchtprogramm für Kaltblutrassen

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1 Zuchtprogramm für Kaltblutrassen 20 Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltbluts Vorbemerkungen Der VPZ/M-V hält im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts die vom Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.v., Heinrich-Baumann-Str. 1-3, Stuttgart aufgestellten Grundsätze ein. Der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Schwarzwälder Kaltblut führt. Im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen werden in dieser ZBO/M-V durch die Allgemeinen Bestimmungen sowie die Besonderen Bestimmungen über das Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltblutes die Grundsätze des Zuchtbuches über den Ursprung der Rasse Schwarzwälder Kaltblut für a) das System der Abstammungsaufzeichnung durch die Allgemeinen Bestimmungen: ZBO/M-V 4, (5), 7, 8, 9 b) die Definition der Merkmale der Rasse durch die Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltblutes ZBO/M-V 20a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale ZBO/M-V 20b Zuchtmethode c) die Grundprinzipien des Systems zur Kennzeichnung durch die Allgemeinen Bestimmungen: ZBO/M-V 11, 12, 13 d) die Definition der grundlegenden Zuchtziele durch die Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltblutes ZBO/M-V 20a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale e) die Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte durch die Allgemeinen Bestimmungen: ZBO/M-V 4, (5), 7, 8, 9 und Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltblutes ZBO/M-V 20c Unterteilung der Zuchtbücher ZBO/M-V 20d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher f) die nachzuweisenden Ahnengenerationen durch die Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des Schwarzwälder Kaltblutes ZBO/M-V 20d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher (1) Zuchtbuch für Hengste (2) Zuchtbuch für Stuten aufgestellt. ZBO/M-V/M-V / 1

2 20a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen) Rahmenzuchtziel Zuchtziel ist die Erhaltung und Züchtung eines leichten bis mittelschweren Kaltblutpferdes in den erwünschten Farben Fuchs bis Dunkelfuchs mit hellem Langhaar sowie mit korrektem, trockenem Fundament und raumgreifenden Bewegungen. Angestrebt wird eine besondere Veranlagung für das Ziehen und Fahren, sowie das Reiten im Freizeitbereich. Neben der Schönheit und dem Adel wird auf Umgänglichkeit, Gutmütigkeit und ruhiges, ausgeglichenes Temperament, Robustheit, Fruchtbarkeit und Langlebigkeit besonderer Wert gelegt. Für die Zucht des Schwarzwälder Kaltblutes gilt folgendes Zuchtziel: Rasse Herkunft Größe Farben Typ Gebäude Kopf Hals Körper Fundament Schwarzwälder Kaltblut Deutschland Stuten zwischen 148 cm und 156 cm Hengste mindestens 150 cm, ausgewachsen bis 160 cm Fuchs bis Dunkelfuchs, helles Langhaar erwünscht, Braune, Rappen und Schimmel werden jedoch nicht ausgeschlossen Zuchtziel ist die Erhaltung und Züchtung eines leichten bis mittelschweren Kaltblutpferdes mit Schönheit und Adel kurz, trocken und markant mit ausdrucksvollem großem Auge kräftig bemuskelt und gut aufgesetzt leicht- bis mittelrahmig mit schräger Schulter und breiter, stark bemuskelter Kruppe korrekt, trocken, Gelenke klar und die Hufe hart Bewegungsablauf Einsatzmöglichkeiten Besondere Merkmale raumgreifende Bewegungen. Schritt energisch, fleißig und taktvoll mit genügend Raumgriff. Trab neben Takt und energischem Antritt viel Schub aus der Hinterhand Angestrebt wird eine besondere Veranlagung für das Ziehen und Fahren, sowie das Reiten und Fahren im Freizeitbereich, Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft Umgänglichkeit, Gutmütigkeit und ruhiges, ausgeglichenes Temperament, Robustheit, Fruchtbarkeit und Langlebigkeit, Zugstärke ZBO/M-V/M-V / 2

3 20b Zuchtmethode (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen) Das Zuchtbuch ist geschlossen. Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Dem Erhalt rassespezifischer Eigenschaften ist in besonderem Maß Rechnung zu tragen. 20c Unterteilung der Zuchtbücher (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen) Das Zuchtbuch für Hengste wird in eine Hauptabteilung unterteilt. Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte Hengstbuch I und Hengstbuch II Das Zuchtbuch für Stuten wird in eine Hauptabteilung und eine Besondere Abteilung unterteilt. Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte Stutbuch I und Stutbuch II. 20d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen) Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet: Eintragungsmerkmale: 1. Stockmaß, Brustumfang, Röhrbein 2. Typ (Rasse- und Geschlechtstyp) 2. Körperbau einschließlich Fundament 3. Korrektheit des Fundaments und der Bewegung 4. Schritt 5. Trab 6. Galopp (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) 7 Gesamteindruck (im Hinblick auf die Eignung als Zug- und Fahrpferd) Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale. (1) Zuchtbuch für Hengste (1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in dem Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind und deren Mütter in dem Stutbuch I oder einem dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, deren Eltern in den ersten sechs Generationen keine Pferde fremder Rasse führen, (außer den im Zuchtversuch und zur Erhaltung der Rasse eingesetzten Hengsten Dayan, Hauenstein (Freiberger), Varus B (Schleswiger), Reith-Nero, Wirts-Diamant, Riff-Vulkan, Nerosohn (Noriker), Jup, King, Strick, Schanzer, Karlin, Narziss, Bürzel, Nemberto (Süddt. Kaltblut) ZBO/M-V/M-V / 3

4 deren Mütter eine Leistungsprüfung im Ziehen und Fahren mit der Gesamtnote von 7,0 und besser abgelegt haben oder den Titel Staatsprämienstute führen oder eine vergleichbare Qualifikation haben, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach 14 ZBO/M-V mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 6,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß 4 (8) ZBO/M-V die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen, die gemäß 20f ZBO/M-V in einer Hengstleistungsprüfung im Feld oder in vergleichbaren Prüfungen gemäß 4 (4) Tierzuchtgesetz eine gewichtete Endnote von 7,0 und besser erzielt haben wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf, deren Widerriststockmaß bei der Eintragung mindestens 150 cm beträgt, die im Zuchtprogramm für das Schwarzwälder Kaltblutpferd für die Eintragung in das Hengstbuch I festgelegten zusätzlichen Kriterien erfüllen, Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres ablegen. Der VPZ/M-V kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden. Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung wird vom VPZ/M-V übernommen. (1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden alle Hengste mit im Zuchtbuch der selben Rasse oder einer zugelassenen Rasse eingetragenen Eltern frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen, die zwar die abstammungsmäßigen Voraussetzungen, d.h. beide Elternteile sind in der Hauptabteilung eingetragen, und die tierärztlichen Anforderungen an Zuchttauglichkeit und Gesundheit, nicht aber die leistungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen und die durch den VPZ/M-V identifiziert sowie in der äußeren Erscheinung gem. 14 ZBO/M-V bewertet worden sind, jedoch nicht in Hengstbuch I eingetragen werden können. In den Fällen, in denen Hengste aufgrund der Entscheidung 96/78 EWG eingetragen werden müssen, müssen diese Hengste zum nächstmöglichen Kör- bzw. Eintragungstermin vorgestellt werden, um auf ihre Verwendbarkeit im Zuchtprogramm beurteilt werden zu können. (2) Zuchtbuch für Stuten (2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter und Väter der Mütter, der Großmütter und der Urgroßmütter (vier Generationen) mindestens in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, deren Eltern in den ersten sechs Generationen keine Pferde fremder Rasse führen, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. 14 ZBO/M-V eine Gesamtnote von 6,0 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die dreijährig ein Widerriststockmaß von mindestens 148 cm haben Die Eintragung von Stuten in das Stutbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung wird vom VPZ/M-V übernommen. ZBO/M-V/M-V / 4

5 (2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter und Väter der Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, deren Mütter und Großmütter im Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind, die in der äußeren Erscheinung gemäß 14 ZBO/M-V bewertet worden sind. (leistungsmäßige Anforderungen nicht oder nicht voll erfüllt) eine Höherstufung in Stutbuch I ist möglich, wenn die Stuten beim Nachmessen mindestens 148 cm Widerristmaß nachweisen können und die leistungsmäßigen Anforderungen für die Eintragung in Stutbuch I erfüllen 20e Ausstellung von Zuchtbescheinigungen Für jedes Pferd, bei dem der Vater in das Hengstbuch I und die Mutter in einem der Abschnitte der Hauptabteilung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß 10 ZBO/M-V als Abstammungsnachweis ausgestellt. Für jedes Pferd, bei dem der Vater in das Hengstbuch II und die Mutter in einem der Abschnitte der Hauptabteilung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß 10 ZBO/M-V als Geburtsbescheinigung ausgestellt. 20f Hengstleistungsprüfungen der Zuchtrichtung Ziehen und Fahren Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Fahrsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und werden als Feldprüfung durchgeführt. Hengste können zusammen mit Stuten geprüft werden. (2) Feldprüfung (2.1) Dauer Die Prüfung wird als mindestens eintägiger Veranlagungstest durchgeführt. (2.2) Orte Vom VPZ/M-V ausgewählte Prüfungsorte. (2.3) Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Hengste. Die Leistungsprüfung bei Hengsten ist abzulegen bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres (d.h.dreijährig). Zielgruppe sind dreijährige Hengste. Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und sollen sachgerecht eingefahren und an den leichten Zug gewöhnt sein. (2.4) Prüfungsumfang und Anforderungen Die Prüfung besteht aus folgenden Teilbereichen 1. Fahrprüfung: Einspännerprüfung vor dem zweiachsigen Wagen gemäß LPO nach Sonderaufgabe gemäss Teil D, Anlage 3 ZBO/M-V oder nach Weisung der Richter mit unmittelbar anschließendem Hindernisfahren 2. Geschicklichkeitsziehen: Ziehen einer Schwachholzstange (ca. 7m Länge, 0,3 Fm, trocken, entrindet) durch 6 um jeweils 3 Meter von der Mittellinie versetzte Pflichttore (Kegelabstand 1,10 m; Torabstand 17 m) im Schritt ohne Mindestzeit 3. Zugleistungsprüfung: vor dem Zugschlitten mit einem Zugwiderstand von 25 % des Körpergewichtes über eine Strecke von 1000m in 12,5 Minuten (Richtzeit, Überschrei- ZBO/M-V/M-V / 5

6 ten führt nicht zum Ausschluss) mit dreimaligem Anhalten für je 10 Sekunden (die Haltepunke nach 250, 500 und 750 m sind durch Tore zu markieren). (2.5) Leistungstest Der Leistungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen abgenommen. Im Einzelnen werden die Hengste in folgenden Merkmalen bewertet: INTERIEUR 1. Charakter 2. Temperament ZUGLEISTUNG 1. Zeit 2. Allg. Leistungsvermögen 3. Arbeitswilligkeit 4. Fahrtauglichkeit 5. Zugmanier (einschließlich Schritt) GESCHICKLICHKEITSZIEHEN 1. Allg. Leistungsvermögen 2. Arbeitswilligkeit 3. Fahrtauglichkeit 4. Zugmanier (einschließlich Schritt) FAHREN 1. Allg. Leistungsvermögen 2. Arbeitswilligkeit 3. Fahrtauglichkeit 4. Grundgangarten Schritt Trab (2.6) Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach 14 ZBO/M-V: 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 9 = sehr gut 4 = mangelhaft 8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die Verbesserung der Zug- und Fahreigenschaften der Rasse. (2.7) Gewichtungsrahmen der Merkmale und Ergebnisermittlung Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jedes einzelnen Hengstes werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen im Ziehen ergibt das Ergebnis ZIEHEN, die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen im Fahren das Ergebnis FAHREN, die Summe der gewichteten Noten aus ZIEHEN und FAHREN ergibt das Endergebnis (gewichtete Endnote). ZBO/M-V/M-V / 6

7 (2.7.1) Gewichtungsrahmen GEWICHTUNGSFAKTOREN Merkmale Schlitten Stamm Fahren GESAMT Interieur Charakter/Temperament ZIEHEN FAHREN Allg. Leistungsvermögen 5 5 Fahrtauglichkeit Arbeitswilligkeit Zugmanier 30 Grundgangarten Schritt 10 Trab 10 ZIEHEN FAHREN GESAMT (2.7.2) Ergebnisermittlung: ZIEHEN FAHREN = TEILNOTE 1 Charakter /Temperament 2 Allg. Leistungsvermögen 3 Fahrtauglichkeit 4 Arbeitswilligkeit 5 Zugmanier (einschl. Schritt) 6 Schritt 7 Trab Gesamtnote Ziehen und Fahren (Note Schlitten Note Stamm ) /3 x 0,10 Stamm) / 3 x 0,025 Stamm) / 3 x 0,125 Stamm) / 3 x 0,15 Stamm) / 3 x 0,15 x 0,025 x 0,125 x 0,20 x 0,05 x 0,05 SUMME DER GEWICHTETEN EINZEL- MERKMALE 1-7 = Note Charakter/Temperament = Note Allg. Leistungsvermögen = Note Fahrtauglichkeit = Note Arbeitswilligkeit = Note Zugmanier = Note Schritt = Note Trab = GESAMTNOTE Die Prüfung gilt als vollständig abgelegt, wenn ein Endergebnis aus allen vollständig abgelegten Teilprüfungen (gewichtete Endnote aus Ziehen und Fahren) entsprechend den o.a. Vorgaben erreicht wurde. (2.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des Leistungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Den Züchtervereinigungen wird auf Anforderung das Endprüfungsergebnis mit den Einzelergebnissen aller Hengste zugesandt. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit des VPZ/M-V. ZBO/M-V/M-V / 7

8 (2.9) Wiederholung einer Prüfung Die Feldprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das bessere Ergebnis der Leistungsprüfung. 20g Zuchtstutenprüfungen Zuchtrichtung Ziehen und Fahren Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Fahrsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und werden als Feldprüfung durchgeführt. (2) Feldprüfung (2.1) Dauer Die Prüfung wird als mindestens eintägiger Veranlagungstest durchgeführt. (2.2) Orte Vom VPZ/M-V ausgewählte Prüfungsorte. (2.3) Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten. Zielgruppe sind drei- und vierjährige Stuten. Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und sollen sachgerecht eingefahren und an den leichten Zug gewöhnt sein. (2.4) Prüfungsumfang und Anforderungen Die Prüfung besteht aus folgenden Teilbereichen 4. Fahrprüfung: Einspännerprüfung vor dem zweiachsigen Wagen gemäß LPO nach Sonderaufgabe gemäss Teil D, Anlage 3 ZBO/M-V oder nach Weisung der Richter mit unmittelbar anschließendem Hindernisfahren 5. Geschicklichkeitsziehen: Ziehen einer Schwachholzstange (ca. 7m Länge, 0,3 Fm, trocken, entrindet) durch 6 um jeweils 3 Meter von der Mittellinie versetzte Pflichttore (Kegelabstand 1,10 m; Torabstand 17 m) im Schritt ohne Mindestzeit 6. Zugleistungsprüfung: vor dem Zugschlitten mit einem Zugwiderstand von 25 % des Körpergewichtes über eine Strecke von 1000m in 12,5 Minuten (Richtzeit, Überschreiten führt nicht zum Ausschluss) mit dreimaligem Anhalten für je 10 Sekunden (die Haltepunke nach 250, 500 und 750 m sind durch Tore zu markieren). (2.5) Veranlagungstest Der Veranlagungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen abgenommen. Im Einzelnen werden die Stuten in folgenden Merkmalen bewertet: INTERIEUR 1. Charakter 2. Temperament ZUGLEISTUNG 1. Zeit 2. Allg. Leistungsvermögen 3. Arbeitswilligkeit 4. Fahrtauglichkeit 5. Zugmanier (einschließlich Schritt) ZBO/M-V/M-V / 8

9 GESCHICKLICHKEITSZIEHEN 1. Allg. Leistungsvermögen 2. Arbeitswilligkeit 3. Fahrtauglichkeit 4. Zugmanier (einschließlich Schritt) FAHREN 1. Allg. Leistungsvermögen 2. Arbeitswilligkeit 3. Fahrtauglichkeit 4. Grundgangarten Schritt Trab (2.6) Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach 14 ZBO/M-V: 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 9 = sehr gut 4 = mangelhaft 8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung der Zug- und Fahreigenschaften der Rasse. (2.7) Gewichtungsrahmen der Merkmale und Ergebnisermittlung Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jedes einzelnen Hengstes werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen im Ziehen ergibt das Ergebnis ZIEHEN, die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen im Fahren das Ergebnis FAHREN, die Summe der gewichteten Noten aus ZIEHEN und FAHREN ergibt das Endergebnis (gewichtete Endnote). (2.7.1) Gewichtungsrahmen GEWICHTUNGSFAKTOREN Merkmale Schlitten Stamm Fahren GESAMT Interieur Charakter/Temperament ZIEHEN FAHREN Allg. Leistungsvermögen 5 5 Fahrtauglichkeit Arbeitswilligkeit Zugmanier 30 Grundgangarten Schritt 10 Trab 10 ZIEHEN FAHREN GESAMT ZBO/M-V/M-V / 9

10 (2.7.2) Ergebnisermittlung: ZIEHEN FAHREN = TEILNOTE 1 2 Charakter /Temperament Allg. Leistungsvermögen 3 Fahrtauglichkeit 4 Arbeitswilligkeit 5 Zugmanier (einschl. Schritt) 6 Schritt 7 Trab Gesamtnote Ziehen und Fahren (Note Schlitten Note Stamm ) /3 x 0,10 Stamm) / 3 x 0,025 Stamm) / 3 x 0,125 Stamm) / 3 x 0,15 Stamm) / 3 x 0,15 x 0,025 x 0,125 x 0,20 x 0,05 x 0,05 SUMME DER GEWICHTETEN EINZEL- MERKMALE 1-7 = Note Charakter/Temperament = Note Allg. Leistungsvermögen = Note Fahrtauglichkeit = Note Arbeitswilligkeit = Note Zugmanier = Note Schritt = Note Trab = GESAMTNOTE Die Prüfung gilt als vollständig abgelegt, wenn ein Endergebnis aus allen vollständig abgelegten Teilprüfungen (gewichtete Endnote aus Ziehen und Fahren) entsprechend den o.a. Vorgaben erreicht wurde. (2.8) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des Veranlagungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Stuten. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der Einzelergebnisse ist Angelegenheit des VPZ/M-V. (2.9) Wiederholung einer Prüfung Die Feldprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das bessere Ergebnis der Zuchtstutenprüfung. 20h Weitere Bestimmungen zum Schwarzwälder Kaltblut Name des Zuchttieres Die Namen von männlichen Zuchttieren beginnen mit dem Anfangsbuchstaben des Vaters, die der weiblichen Zuchttiere mit dem Anfangsbuchstaben der Mutterlinie (Stammmutter, 2. und 3. Generation Anfangsbuchstaben der Mütter). Ein für einen Hengst einmal vergebener Name darf nicht mehr für einen anderen als den Vollbruder dieses Hengstes (mit entsprechendem Zusatz II etc.) verwendet werden. ZBO/M-V/M-V / 10

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