PositionLiberal 104. Die Religionsfreiheit in der Welt. Detmar Doering

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1 PositionLiberal 4 Die Religionsfreiheit in der Welt Detmar Doering

2 Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen: Commerzbank Berlin BLZ 4 Spendenkonto: Spendenbescheinigungen werden ausgestellt. Die Religionsfreiheit in der Welt Detmar Doering Impressum: Herausgeber Liberales Institut der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Karl-Marx-Straße 448 Potsdam Tel.: Fax: libinst@freiheit.org Titelfoto Das Martyrium der Heiligen Kosmas und Damian, Gemälde von Fra Angelico, ca. 44 Produktion COMDOK GmbH Büro Berlin. Auflage

3 Inhalt Einleitung 5 Religionsfreiheit als zentrales Menschenrechtsthema 6 Wer wird verfolgt? 9 Wer verfolgt? 4 Das Säkularismusproblem: Über Regulierung und Begünstigung Gewalt eine Frage der Religion? 5 Selbstgefährdung der Religion 3 Die ökonomische Seite 35 Zusammenfassung 4 Anhang 43 Über den Autor 46

4 4 5 Einleitung Als vexandum orbem, eine Misshandlung des Erdkreises, bezeichnete Kirchenvater Lactantius im Jahre 34 die grausame Verfolgung der Christen im späten Römischen Reich. Als eine solche muss wohl jede Glaubensverfolgung gelten, die seither und das waren nicht wenige stattgefunden hat. Die Verfolgung und Unterdrückung von Religion oder durch Religion hat die Menschheit seit ihrer Frühzeit stets begleitet. Sie hat die Geschichte geprägt wie kaum eine andere Kraft. Der in der Neuzeit durch die Aufklärung und den Aufstieg der liberalen Demokratie auf breiter Front einsetzende Kampf für die Religionsfreiheit ist auch heute noch nicht gewonnen. Immerhin: Die Religionsfreiheit ist heute Teil des anerkannten Kanons der Menschenrechte, die einzuhalten sich die meisten Staaten dieser Welt zumindest formell verpflichtet haben. Sie beinhaltet die freie Ausübung des Glaubens, den Glaubenswechsel, den Austritt aus Religionsgemeinschaften, das Bekenntnis zu Glaubenslosigkeit oder Atheismus, die freie Meinungsäußerung inklusive Blasphemie. Kurz: Die Freiheit zur Religion und die Freiheit von der Religion. Als solche ist sie unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 948 verankert: Artikel 8 Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 948) Diese ungehinderte Ausübung oder Nichtausübung von Religion scheint allerdings in den meisten westlichen Demokratien heute mehr oder minder als Randthema wahrgenommen zu werden. Es wird allenfalls als ein Problem sozial wenig integrierter Minderheiten mit Migrationshintergrund oder als Problem einiger als rückständig wahrgenommener Entwicklungsländer insbesondere in der islamischen Welt notiert. Religionsfreiheit tritt somit hinter anderen Menschenrechten in ihrer Bedeutung zurück. Diese Verdrängung des Themas Lucius Caecilius Firmianus Lactantius: De Mortibus Persecutorum, Kap..

5 6 7 beruht auf einer gravierenden Fehleinschätzung sowohl was die Natur des Problems als auch was sein Ausmaß angeht. Im Folgenden wird versucht, die Diskussion um das Problem der Religionsfreiheit auf empirische Grundlagen zu stellen. Dabei geht es nicht nur um den Umfang des Problems, sondern vor allem um seine verschiedenen Facetten. Dazu gehören Analysen über die Verfolgten und die Verfolger. Gibt es Religionen, die mit höherer Gewaltbereitschaft verbunden sind als andere? Oder über die Frage der Konfliktintensivierung durch Religiosität in verschiedenen Gesellschaften, über die Frage des Spannungsfeldes zwischen (säkularem) Staat und Religion. Was ist dran an dem Angebot des säkularen liberalen Staates an religiöse Menschen, dass gerade er die Religionsfreiheit garantiert wie kein anderer Staat? Oder über die Korrelation zu wirtschaftlichen Faktoren. Wie ist etwa die Beziehung zwischen Religionsfreiheit, wirtschaftlicher Freiheit und Wohlstand eine knifflige Frage, die uns seit Max Webers Betrachtungen dazu verfolgt. Religiosität nimmt in den letzten Jahren in vielen Teilen der Welt deutlich zu. Sie wirft in vielen Politikfeldern von der Außenpolitik bis zum staatsrechtlichen Verständnis säkularer Staaten neue Fragen auf. Diese Fragen bilden letztlich den Kern einer immer wichtiger werdenden Debatte, die sich aber oft eher in plakativen Aussagen statt empirischen Untersuchungen ergeht. Ziel und Zweck dieses Beitrags ist es also, empirisch stichhaltige allgemeine Zusammenhänge über Stand und über Probleme der Religionsfreiheit in der Welt zu klären. Religionsfreiheit als zentrales Menschenrechtsthema Dafür, dass der Schutz der Religionsfreiheit eine der zentralen Aufgaben und Herausforderung der aktuellen Menschenrechtspolitik ist, sprechen im Wesentlichen drei Gründe. Erstens: Historisch gesehen stand der Kampf für Religionsfreiheit auch in Europa am Anfang des Kampfes für die Menschenrechte. Religion war bis zur Aufklärung manchmal als Selbstzweck, manchmal als ideologische Verbrämung machtpolitischer Zwecke der Hauptgrund für Verfolgung von Gewissensdelikten, wie die unzähligen Ketzerverfolgungen zeigten, oder lieferte die Legitimation für andere Menschenrechtsverletzungen, etwa der Hexenprozesse oder schlichtweg von Kriegen. Das Trauma des Dreißigjährigen Krieges, der 66 % der Bevölkerung Deutschlands (im Vergleich dazu waren es im zweiten Weltkrieg rund 3 %) das Leben kostete, dürfte die darauf allmählich folgende Zunahme religiöser Freiheit und die Säkularisierung des Staatsverständnisses enorm befördert haben. Das Ausmaß des Grauens religiös begründeter Gewalt war letztlich der Auslöser für den Kampf um Freiheit und Toleranz also das, was eine moderne liberale Gesellschaftsordnung definieren sollte. Zweitens: Religionsfreiheit ist rein systematisch betrachtet nichts, was außer- oder unterhalb des allgemeinen Menschenrechtsdiskurses steht. Sie ist ein unerlässlicher Teil davon. Die liberale Idee der Menschenrechte besagt, dass die Unversehrtheit der menschlichen Person und der Möglichkeit, seinen Überzeugungen zu folgen, solange er die Freiheit und die physische Integrität anderer nicht beeinträchtigt, durch Recht und Gesetz gesichert sein müssen. Dies beinhaltet logischerweise keine Bewertung von Handlungsmotiven oder Überzeugungen, die zu einem bestimmten Handeln führen. Entscheidend ist nur, ob dieses Handeln wiederum selbst die gleiche Selbstbestimmung bei anderen Menschen beeinträchtigt oder nicht. Der Begriff der Selbstbestimmung setzt zwingend voraus, dass Motive Privatsache sind, das heißt, dass sie unantastbar sind. In diesem Sinne darf es für eine liberale Menschenrechtspolitik keine Rolle spielen, ob die Überzeugung eines zu Unrecht Verfolgten säkular, atheistisch, gläubig, agnostisch oder was auch immer sei. Eine niedrigere Bewertung von Einschränkungen der Religionsfreiheit gegenüber anderen Freiheiten ist daher ebenso wenig angebracht wie eine Höherbewertung. Menschenrechte sind unteilbar. Drittens: Das Ausmaß des Problems ist enorm und wächst sogar noch. Die Gefährdung der Religionsfreiheit und die Zunahme religiös motivierter Verfolgung dürfte quantitativ betrachtet weltweit die wohl am schnellsten wachsende Form der Menschenrechtsverletzung sein. Das amerikanische Pew Research Center, ein global operierendes Meinungsforschungsinstitut, hat im Jahre dazu eine Untersuchung angestellt. Die beiden folgenden Diagramme zeigen das Kernergebnis. Demnach sagt in % aller Länder die Mehrheit, dass die religiöse Verfolgung zwischen 6 und bei ihnen zugenommen habe. Das Pew Research Center hat diese Länder nach Bevölkerungsgröße gewichtet. Demnach empfinden 3 % der Weltbevölkerung in ihren Ländern während dieses Zeitraums ein höheres Ausmaß an Verfolgung aus religiösen Gründen. 3 Matthias Pusch: Der Dreißigjährige Krieg , München 978, S.68 3 Wohlgemerkt, das sagt nichts über die tatsächliche Zahl der Opfer von religiös motivierter Verfolgung und Unterdrückung aus, muss aber dennoch als sehr solider Indikator für einen deutlichen weltweiten Trend gegen die Religionsfreiheit gelten.

6 8 9 8 Anteil Länder in Prozent 6 Zunahme Abnahme Gleichgeblieben Diagramm : Zunahme religiöser Verfolgung 6 - Quelle: Pew Research Center: Global Restrictions on Religion 67 Das Pew Research Center hat dabei zwei Komponenten von religiöser Verfolgung bzw. Unterdrückung zusammengefasst, nämlich die offizielle staatliche Restriktion freier Religionsausübung oder -nichtausübung und die gesellschaftliche Verfolgung, wie man sie etwa in Pakistan erfährt, wo die Verfassung zwar Religionsfreiheit weitgehend (wenn auch mit substantiellen Einschränkungen) garantiert, aber in der Praxis gewalttätige religiöse Gruppen von der Staatsmacht ungehindert und von der Bevölkerungsmehrheit zumindest hingenommen regelrechten Terror gegen Andersdenkende entfachen können. Die Spitzenreiter der ersten Kategorie (staatliche Restriktion) waren Ägypten (mit deutlicher Zunahme!), Iran, Saudi-Arabien und Usbekistan. Die in der zweiten Kategorie (gesellschaftliche Verfolgung) Irak, Indien, Pakistan und Afghanistan. 3 Anteil Weltbevölkerung in Prozent Zunahme Abnahme Gleichgeblieben Man kann auch noch andere Indikatoren verwenden. Während das Pew Research Center ja im Wesentlichen die Stimmungslage oder die Wahrnehmung von religiöser Verfolgung erforscht, das heißt die Einschätzung der Bevölkerung, findet sich im sogenannten CIRI-Index (Cingranelli-Richardson, nach seinen Schöpfern benannt) der amerikanischen Bingham University das Ausmaß von Beschränkungen der Religionsfreiheit selbst. Es handelt sich bei dem CIRI Human Rights Data Set um das für statistische Zwecke am meisten geeignete und international anerkannte Analyseinstrument in Sachen Menschenrechte. In dem Index gibt es auch eine Subkomponente zur Religionsfreiheit. In ihr werden die erfassten Staaten dieser Welt auf einer Skala von (keine Religionsfreiheit) Zunahme bis (volle Religionsfreiheit) religiöser Verfolgung eingestuft. Hier sieht man das Durchschnittsrating aller Staaten der Weltgemeinschaft in seiner Entwicklung von 6-: = frei > nsfreiheitsindex CIRI Religion < = unfrei,4,3,,,34 Diagramm : Zunahme religiöser Verfolgung 6- Quelle: Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset Dieser merkliche Niedergang der Religionsfreiheit in der Welt von,34 Punkten (von möglichen ) auf,3 Punkten in den Jahren von 6 bis sollte gerade den modernen säkularen Staaten in der industrialisierten Welt überaus großen Anlass zur Besorgnis geben, da er den Kern von deren Menschenrechtsverständnis betrifft. Wer wird verfolgt? 6 -,3 6 8 CIRI-Länderrating Religionsfreiheit Weltdurchschnitt Die empirische Evidenz, dass die Bedrohung der Religionsfreiheit ein enormes wachsendes Problem für die Menschenrechtspolitik geworden ist, verlangt eine eingehende empirische Analyse des Ausmaßes und der Qualität der Problemlage. Eine Frage, die sich dabei zunächst einmal stellt, ist die nach den primären Opfergruppen, d. h. die Frage nach denen, die religiös motivierter Verfolgung,3 Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset

7 oder Unterdrückung ausgesetzt sind. Dies umfasst verfolgte Nichtgläubige und durch andere Religionsgruppen verfolgte religiöse Gemeinschaften. Es mag daran liegen, dass religiöse Gemeinschaften besser organisiert sind als die meist diffuse Gruppe der Nichtgläubigen, um auch ihren Status als religiös motiviert Verfolgte für sich zu reklamieren. Wie dem auch sei, die Verfolgung von Nichtgläubigen und Atheisten wird selten thematisiert und vor allem kaum systematisch statistisch erhoben. Anders steht es um verfolgte Religionsgemeinschaften, deren Verfolgung recht systematisch erfasst ist. Die oben erwähnte Umfrage des Pew Research Centers hat erfragt, in wie vielen Ländern genau welche Religionsangehörigen Wer wird durch religiös den Staat verfolgt? oder die Gesellschaft verfolgt, bedroht und entrechtet werden. 6 - Christen Muslime Andere Juden Hindus Buddhisten Diagramm 3: Wer wird religiös verfolgt? Quelle: Pew Research Center 7 3 In w ievielen Ländern w elche Religionen verfolgt, diskriminiert oder unterdrückt w erden 5 5 Pew Research Center Demnach werden Christen in 3 Ländern, Muslime in 7, Juden in 75, Hindus in 7, Buddhisten in 6 und Angehörige anderer Religionen in 84 Ländern verfolgt. Die Verfolgung von Nichtgläubigen oder Atheisten ist, wie gesagt, hier nicht erfasst. Das heißt nicht, dass es sie nicht im großen Stil gibt. Einen freilich noch sehr vagen Anhaltspunkt gibt das folgende Diagramm, das den geschätzten Anteil der großen Religionsgemeinschaften an der Weltbevölkerung Anteil der Religionen/Nicht-ReligiösenReligiösen in der Welt zeigt. Dabei sind die Nichtgläubigen immerhin mit satten 6 % vertreten Christentum Islam 4 Chinesische Religionen Naturreligionen/Andere 6 6 in Prozent. 6 Buddhismus Hinduismus Nicht-Religiöse 5 Diagramm 4: Anteil der Religionen/Nicht-Relgiösen in der Welt Quelle: 5 Zumindest die Gruppe der potentiell Verfolgten ist recht groß, wobei man zwischen den Atheisten (die Gott und Religion dezidiert ablehnen bzw. leugnen) und den Nichtgläubigen, die den Glauben nicht mehr praktizieren, hier nicht differenzieren kann. Die nicht sehr systematische Erfassung der Atheistenverfolgung und recht geringe öffentliche Aufmerksamkeit, den sie gegenüber der Verfolgung religiöser Gemeinschaften auf sich zieht, deutet daraufhin, dass hier nicht nur ein wissenschaftlicher Forschungsbedarf besteht, sondern dass hier auch eine Wahrnehmungslücke in der Menschenrechtspolitik vorliegt. Das Hintergrundwissen, dass es Religionen gibt, die Glaubensabfall und Atheismus definitiv ächten oder diskriminieren (selbst in christlichen Ländern) lässt es unwahrscheinlich erscheinen, dass es entsprechende Verfolgungen nicht in größerem Umfang gibt. Ein verwandtes Problem ist die Strafbarkeit oder Verfolgung von Apostasie, d. h. dem Abfall von einer Religion verbunden mit der Konversion zu einer anderen

8 3 Religion. Hier spricht in vielen Ländern schon die Rechtslage eine deutliche Sprache, der dann auch Taten folgen. Im Folgenden findet sich eine Liste mit den Ländern, in denen Apostasie (Konversion weg von der offiziellen Religion hin zu einer anderen) in irgendeiner Form strafbar ist. In etlichen Ländern ist Apostasie formell strafbar und wird ebenso zumindest formell mit der Todesstrafe geahndet. Allerdings zeigen sich in der konkreten Vollstreckungspraxis durchaus gravierende Unterschiede. Zumindest die Todesstrafe wird nur in wenigen Ländern tatsächlich auch vollstreckt. Land formelle Strafbarkeit (ja/nein) Todesstrafe im Gesetz vorgesehen (ja/nein) Tatsächliche Vollstreckung Iran ja ja Etliche Fälle von Vollstreckungen der Todesstrafe nebst anderen Haft- und Körperstrafen Ägypten ja ja Keine Vollstreckung von Todesurteilen Pakistan ja ja Todesurteile wurden bisher in Haftstrafen umgewandelt. Häufige außerlegale Ermordung der Betroffenen Vereinigte ja ja Keine Vollstreckung von Todesurteilen Arabische Emirate Somalia ja ja Todes-, Haft- und Körperstrafen (Auspeitschung) werden häufig vollstreckt. 3 Afghanistan ja ja Vollstreckung bisher durch ISAF verhindert. Saudi- Arabien ja ja Keine Hinrichtungen in den letzten Jahren Sudan ja ja Haft- und Körperstrafen nachgewiesen. Hinrichtung nicht nachgewiesen. Katar ja ja Keine Hinrichtungen vollzogen Jemen ja ja Haft- und Körperstrafen nachgewiesen 4 Malaysia ja (in 5 von 3 Bundesstaaten) nein Inhaftierung (bisweilen mit Folter) wird vollstreckt, aber keine Todesstrafe Mauretanien ja ja Keine Vollstreckung von Haft- oder Todesstrafe Nigeria ja (ebd.) bisher keine Vollstreckung von Todesoder Haftstrafen Land formelle Strafbarkeit (ja/nein) Todesstrafe im Gesetz vorgesehen (ja/nein) Tatsächliche Vollstreckung ja (in der 37 Bundesstaaten) Syrien unklar unklar unklar Marokko Proselytentum (Aktive nein Haft- und Prügelstrafen werden vollstreckt Bekehrung Anderer zu einer nichtislamischen Religion) verboten Jordanien unklar nein Einzelfälle von Bestrafungen (Bußgelder, Gefängnis, Heiratsannullierung etc.) sind bekannt Quelle: (abgerufen am 9.3.) (abgerufen am 9.3.) (abgerufen am 9.3.) 3 (abgerufen am 9.3.) 4 (abgerufen am 9.3.) Auffallend ist, dass alle hier aufgeführten Länder dominant islamisch geprägt sind. Kein nicht-islamisches Land kennt in Theorie und Praxis die Strafbarkeit von Konversion oder Apostasie. Das mag etwas damit zu tun haben, dass in vielen islamischen Ländern die Scharia, die für Apostasie Todesstrafe oder zumindest schwere Strafe als Gebot des Korans vorsieht 4, als die zentrale Rechtsquelle anerkannt ist. Die Organisation der Islamischen Staaten hat dies im 5. Artikel ihrer berühmten Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam 99 so vertraglich auch international kodifiziert: 4 Wer Allah verleugnet, nachdem er an ihn geglaubt, es sei denn er sei dazu gezwungen, und sein Herz sei fest im Glauben, jedoch, wer seine Brust dem Unglauben öffnet, auf sie soll kommen Zorn von Allah und ihnen soll sein schwere Strafe. (Sure 6, Vers 8); Der Koran, übers. und eingel. von Max Henning, Leipzig 9, S.75

9 4 5 Artikel 5: Die islamische Scharia ist die einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung. (Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam, 99) Dies konfligiert aber in vielen Fällen mit dem in den letzten Jahrzehnten modernisierten Staatswesen in diesen Ländern und den internationalen Verpflichtungen gegenüber den Rechtsstandards der Weltgemeinschaft. Daher ist der Scharia-Bezug in etlichen Fällen zumindest teilweise eher nominell zu sehen. In der Praxis hat dies im Wesentlichen zur Folge, dass die Todesstrafe zwar in vielen Ländern gesetzlich verankert ist, aber in kaum einem praktiziert wird. Das trotz alledem diejenigen, die vom Islam abfallen, auch jenseits der Todesstrafe ungeheurer Repression ausgesetzt sind, ist nichtsdestoweniger ein trauriges Faktum. Wer verfolgt? Neben der Frage, wer verfolgt wird, ist natürlich auch die Frage von Gewicht, von wem Verfolgungen ausgehen, bzw. welche religiösen Motive der Verfolgung zugrunde liegen. Zu diesem Zweck wurden im folgenden Diagramm die Ratings des CIRI-Datensatzes zur Religionsfreiheit den entsprechenden Ländern nach der bei ihnen dominierenden Religion zugeordnet. Das Ergebnis ist eindeutig: Christliche Länder erweisen sich mit,58 Punkten (von möglichen ) als die Länder, die am wenigsten zu Verfolgung anderer Religionen neigen (zumindest in der Gegenwart). Mit,39 Punkten sieht die Bilanz bei den islamischen Ländern hingegen erschreckend aus. In islamischen Gesellschaften/ Staaten wird die Religionsfreiheit am definitiv meisten beschränkt. Da die Muslime zugleich auch die am zweitmeisten verfolgte Gruppe sind, kann man dabei auch auf einen hohen Grad intrareligiöser Verfolgung schließen. 5 Dazu 5 In der Liste der Bürgerkriege seit 946 werden alleine rein interreligiöse Konflikte dem Islam zugerechnet. Bei den Christen sind es immerhin 6, darunter der Nordirlandkonflikt Angesichts der vergleichsweise größeren Zahl christlicher Länder/Bevölkerungen lässt sich verstärkt auf eine Neigung muslimischer Gemeinschaften zum intrareligiösen Konflikt schließen. Siehe: Jo-Eystein Lindberg: Running on Faith? A Quantitative Analysis of the Effect of Religious Cleavages on the Intensity and Duration of Internal Conflicts, University of Oslo 8, S.5ff könnten etwa die sektiererischen Auseinandersetzungen zwischen Sunniten und Schiiten im Irak gehören. In christlichen Ländern scheint dieses Problem deutlich geringere Ausmaße anzunehmen. Wegen des friedlich-esoterischen Charakters, den man in den meisten westlichen Ländern dem Buddhismus gerne unterstellt, kommt wahrscheinlich das recht schlechte Abschneiden (,6) mehrheitlich buddhistisch orientierter Länder für viele Menschen eher unerwartet. Indes lässt sich die wachsende Intoleranz des extremistischen Buddhismus in Ländern wie etwa Sri Lanka (gegen die hauptsächlich hinduistischen Tamilen) mittlerweile kaum leugnen. Eine besondere Überraschung ist die Tatsache, dass Länder, in denen sich christliche und muslimische Bevölkerungsteile ungefähr die Waage halten, der CIRI-Durchschnittswert mit,7 Punkten nicht ganz so schlecht dasteht. Das in der Öffentlichkeit stark wahrgenommene Beispiel Nigerias, wo zurzeit islamistischer Terror gegen die christliche Bevölkerung wütet, ist anscheinend nicht unbedingt ein repräsentatives Beispiel. Eine Pattsituation in der Bevölkerung zwingt, so muss man annehmen, häufig zu einem Modus Vivendi des relativ friedlichen Zusammenlebens. frei > heitsindex = f = unfrei CIR RI Religionsfreih <,58 um Christentu Wer verfolgt?,39 am Isla,7,8,6,4,,8,6,4, Diagramm 5: Wer verfolgt? Quelle: Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset um am/christentu Isla,6 us Buddhism CIRI-Länderrating Religionsfreiheit Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset

10 6 7 Damit ist die volle Dimension des Problems, wer statistisch gesehen die Hauptverfolgergruppen sind, natürlich noch nicht vollumfänglich erfasst. Wiederum stellt bei der Erfassung nämlich die Gruppe der Atheisten ein Problem dar (die Gruppe der nicht praktizierenden Ungläubigen ist hier ausgenommen, da sie im Gegensatz zu den dogmatischen Atheisten keinen positiven ideologischen Grund zur Verfolgung von Religionen hat, weshalb dann jede definitiv nicht religionsbezogene Menschenrechtsverletzung darunter subsumiert werden müsste, was für das Thema dieser Abhandlung unsinnig wäre). Wiederum liegt die Forschung und das Problembewusstsein eher brach. Das heißt aber nicht, dass das Problem notwendigerweise insignifikant ist. Zu Zeiten des Sowjetimperiums gab es viele Länder, die einen strikten atheistischen Gegenentwurf zur Religion als offizielle Ideologie im politischen System festgeschrieben hatte. Besonders extrem war Albanien unter Enver Hodscha, wo zum Beispiel der Besitz und das Einschmuggeln von Bibeln schwer bestraft wurden. Derartig explizit atheistische Staaten, die massive Religionsverfolgung betreiben, sind heute allerdings eher eine Seltenheit. Etliche post-sowjetische Diktaturen (etwa Turkmenistan) haben ihren diktatorischen Charakter zwar kaum verändert, aber statt dem Kommunismus einen nationalreligiösen ideologischen Überbau übernommen. Im Wesentlichen beschränkt sich das Problem heute auf die verbliebenen offen kommunistischen Staaten Kuba, Nordkorea, Vietnam, Laos und die Volksrepublik China, die sich offiziell als atheistisch deklarieren. Umfassende statistische Daten gibt es hier nicht, aber der jährliche International Religious Freedom Report (IRFR) des US-Außenministeriums gibt hier einigermaßen brauchbare Angaben. Land Kuba Relevante Religionsgemeinschaften Katholiken (7 8 Millionen Mitglieder) Protestanten (6. 8.) Zeugen Jehovas (9.) Juden.5 Muslime (6. 8.) Relevante Religionsgemeinschaften Vereinzelte Verfolgung kritischer Geistlicher Restriktive Regulierung gedruckter religiöser Publikationen, aber weitgehende Freiheit in den elektronischen Medien Militärdienstverweigerung aus religiösen Gründen wird nicht anerkannt Restriktive Genehmigung von Kirchenbauten (deshalb zahlreiche illegale Gebäude) Geheimdienstliche Observation aus politischen, nicht religiösen Gründen Praktizierung des Glauben (z.b. Gottesdienste, religiöse Unterweisung) weitgehend ohne Beschränkungen Status (Bewertung durch IRFR ) kaum Restriktionen, Situation sich verbessernd Der Report umfasst die religiöse Demographie von Ländern und bewertet sie. Die Datenlage variiert, doch offenbaren sich hier sichtbar deutliche Unterschiede:

11 8 9 Land Relevante Religionsgemeinschaften Relevante Religionsgemeinschaften Status (Bewertung durch IRFR ) Land Relevante Religionsgemeinschaften Relevante Religionsgemeinschaften Status (Bewertung durch IRFR ) Volksrepublik China Taoisten, chinesische Religionen ( Millionen) Buddhisten ( Millionen) Muslime ( Millionen) Christen (3 Millionen) (Offizielle Angaben. Die wirklichen Zahlen dürften bedeutend höher sein. Allein die Zahl der Christen wird auf bis zu 9 Millionen geschätzt darunter viele in Untergrundkirchen) Verbote von Religionsgemeinschaften (z. B. Falun Gong und zahlreiche chinesische Volksreligionen) Nur fünf patriotische Religionsgemeinschaften sind erlaubt und unter Kontrolle der Religionsbehörde gestellt Religiöse Treffen im Familienkreis seit 5 erlaubt Religiöse Publikationen (z. B. Bibeln) nur unter staatlicher Kontrolle. Quantitative Unterversorgung. Zugang zu öffentlichen Ämtern formell erlaubt, da aber bekennend Gläubige aus der Kommunistischen Partei ausgeschlossen werden, faktisch unterbunden Zahlreiche Geistliche in Arbeitslagern oder psychiatrischen Einrichtungen 6.. Anhänger von Falun Gong inhaftiert Scharfe Restriktionen öffentlicher Kundgebungen in Tibet und den muslimisch dominierten Gebieten Ungefähr 5 buddhistische Nonnen und Mönche in Tibet inhaftiert Beschränkung von Auslandskontakten besonders besorgniserregend Vietnam Laos Buddhisten ( Millionen) Katholiken (6,8 Millionen) Lokale Religionen (3,6 Millionen) Protestanten ( Million) Muslime (6. 8.) Buddhisten (ca. 3 Millionen) Protestanten (.) Katholiken (45.) Behinderungen bei der Registrierung von Gemeinden Systematische Verzögerung bei administrativen Vorgängen Verbreitung von Übersetzungen religiösen Schriftguts leicht beschränkt Einzelne Verfolgung von Aktivisten, aber nur bei politischen Aktionen Vereinzelt gesellschaftliche Gewalt unter Beteiligung oder Tolerierung der Sicherheitsorgane Gesetzliche Basis des staatlichen Umgangs mit Religionsgemeinschaften ist nur vage definiert, was lokale Repression begünstigt Gesetze gegen ethnische und religiöse Spaltung der Nation führen zu Restriktionen. Bevorzugung des Buddhismus als inoffizielle Staatsreligion (formal ist der Staat atheistisch/religiös neutral) Kein religiöser Unterricht in Schulen Etliche Fälle von willkürlicher Schließung von Gotteshäusern Vereinzelt gesellschaftliche Gewalt unter Beteiligung oder Tolerierung der Sicherheitsorgane etliche Restriktionen, Situation hat sich in den letzten Jahren verbessert etliche Restriktionen, Situation hat sich in den letzten Jahren verbessert Vereinzelte Verhaftungen von Religionsaktivisten Religionsausübung wird aber allgemein selten behindert

12 Land Demokratische Republik Korea Relevante Religionsgemeinschaften Chondogyo (5.) Protestanten (.) Buddhisten (.) Katholiken (8) (Schätzungen nach nicht überprüfbaren offiziellen Angaben; die Zahlen dürften nach übereinstimmenden Schätzungen wesentlich höher liegen; wahrscheinlich existieren Untergrundkirchen) Art und Umfang der Beschränkungen der Religionsfreiheit Religiöse Organisationen unter totaler Staatsaufsicht (darunter vier christliche Kirchen) Zugang zu Gotteshäusern genehmigungspflichtig Verbreitung religiöser Literatur verboten Diskriminierung (Berufschancen) von bekennenden Gläubigen und deren Kindern (selbst wenn diese nicht religiös sind) Verbot von Auslandskontakten 5.. Menschen in Zwangsarbeitslagern aus religiösen Gründen Vereinzelte Berichte von Hinrichtungen Status (Bewertung durch IRFR ) besonders besorgniserregend (Quelle: State Department: International Religious Freedom Report, Washington ) Während Kuba aus seinem Status als atheistischer Staat nur noch geringe Beschränkungen der Religionsfreiheit ableitet, Vietnam und Laos sich verbessert haben und eher in Einzelfällen zu beanstanden sind, ist die Lage in China und vor allem in Nordkorea noch besorgniserregend. Die atheistische Ideologie, der oft als Surrogatreligion bezeichnete Kommunismus, ist hier noch sehr virulent. Trotzdem kann man hier getrost von zugegebenermaßen erschreckenden Einzelfällen sprechen. Weltweit stellt die Verfolgung von Atheisten ein gravierenderes Problem dar als die Verfolgung durch Atheisten. Das Säkularismusproblem: Über Regulierung und Begünstigung Bisher wurden an dieser Stelle die Beschränkungen der Religionsfreiheit nur in ihrer aggressivsten Form beschrieben, nämlich der echten Verfolgung. Jenseits der brutalen Menschenrechtsverletzung gibt es aber natürlich auch weichere Behinderungen von Religion durch den Staat. Tatsächlich dürfte es nur sehr wenige Länder geben, die den vollkommen säkularen und neutralen Staat kennen, der nie in die religiösen Angelegenheiten eingreift und nur die reine Religionsfreiheit aufrechterhält. Selbst im traditionell säkularen Westeuropa gibt es noch Staaten, die etwa eine offiziell verfassungsrechtlich verankerte Staatsreligion haben (Norwegen, Dänemark, Island und teilweise Großbritannien). Es gibt Regulierungen von Religion, die Aktivitäten im öffentlichen Raum beschränken, etwa das Zurschaustellen religiöser Symbole in Schulen. Es gibt Begünstigungen, wie etwa die Finanzierung von religiöser Bildung oder Sakralbauten, die Förderung der Mission oder Dinge, die eher kurios anmuten, wie die Sozialsubvention für muslimische Mekka-Pilger in Indien. Manche davon mögen sogar das friedliche Miteinander gefördert haben, und somit die Grundlage für ein beträchtliches Mehr an Religionsfreiheit geschaffen haben. Manche sind in dieser Funktion zumindest umstritten, wie etwa das französische Burkaverbot, dass zum Schutz von muslimischen Frauen gegen religiösen Zwang seitens patriarchalischer Familienstrukturen eingeführt wurde, aber eventuell genauso gut deren freiwillige Ausübung von Religion treffen kann. In einem staatlich monopolisierten Bildungssystem kann auch eine strikte Trennung von Schule und Religion die Freiheit von Eltern zur religiösen Erziehung unterminieren. Das sind spezifische Probleme des säkularen Staates. Natürlich gibt es sie auch in jenen Staaten, die die Religionsfreiheit in grob Menschenrechte verletzender Weise beschränken. Neben der Verfolgung bestehen auch hier vielfache

13 3 Instrumente positiver Diskriminierung für die jeweils offiziöse Religion häufig in der Einräumung unbeschränkter Monopolpositionen im öffentlichen Raum. Die Problematik, die sich in säkularen Staaten ergibt, ist hier nur oberflächlich zu erfassen. Die vergleichende Erforschung der multiple secularities steht überraschenderweise wissenschaftlich erst am Anfang. 6 Es gibt nicht nur einen staatlichen Säkularismus, sondern fast so viele Säkularismen, wie es säkulare Staaten gibt. In Frankreich besteht er darin, dass die Religion aus dem öffentlichen Leben verbannt wird, in der Türkei darin, dass der sunnitische Islam staatlich kontrolliert wird, und in Deutschland gibt es rechtlich verankerte Förderansprüche für Religionsgemeinschaften. Das sind nur einige Beispiele für ein ausgesprochen vielfältiges Bild, das sich hier bietet. Ein Vollständigkeit beanspruchendes differenziertes Bild kann daher mit den Mitteln der Statistik noch nicht entwickelt werden. Annähern kann man sich der Sache indes schon. Die Association of Religious Data Archive (ARDA) verfügt über Datensätze, die sowohl die Begünstigung als auch die Regulierung von Religionen in verschiedenen Ländern bewerten. Diese kann man mit dem CIRI-Datensatz zur Religionsfreiheit in Verbindung bringen, um dann die Ergebnisse aller Länder mit denen zu vergleichen, die sich explizit verfassungsrechtlich als säkular bezeichnen. 7 Die Regulierung bildet normalerweise den beschränkenden Teil staatlichen Handelns. Für das folgende Diagramm wurden die ARDA-Daten zur Religionsregulierung in Drittel aufgeteilt von den reguliertesten über das Mittelfeld zu den am wenigsten regulierten Ländern. Punkte bedeuten dabei völlige Regulierung (grenzend an ein Verbot der Religionsausübung) und Punkte stehen für völlige Nichtregulierung (die es real natürlich nicht gibt). Die Spitzenreiter der ersten Kategorie sind die Malediven, Saudi Arabien und Turkmenistan. Zu den am wenigsten regulierenden Ländern gehören so unterschiedliche Staaten wie Schweden, Taiwan und Togo. Den drei Gruppen werden nun im folgenden Diagramm die CIRI-Werte zu Religionsfreiheit zugerechnet: < = unfrei CIRI R Religionsfreiheitsindex = frei >,75,39 sehr reguliert,,36 < -- < ARDA-Daten > -- >,45,95 wenig/nicht reguliert Diagramm 6: Säkularer Staat und Regulierung von Religion Quelle: Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset, ARDA Government Regulation of Religion Index, 8 alle Länder nur säkulare Länder 6 Siehe hierzu das Forschungsprojekt der Universität Leipzig: de 7 Hier folgend der Liste bei Wikipedia: (abgerufen am.3.). Die sich selbst als säkular definierenden Staaten sind: Afrika: Angola, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, Kapverdische Inseln, Tschad, Kongo (Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Äthiopien, Gabun, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Liberia, Mali, Namibia, Senegal, Südafrika. Amerika: Brasilien, Kanada, Chile, Kolumbien, Kuba, Ecuador, Honduras, Mexiko, Peru, Puerto Rico, Vereinigte Staaten von Amerika, Uruguay, Venezuela. Asien: Aserbaidschan, China, Osttimor, Indien, Japan, Kasachstan, Südkorea, Kirgistan, Laos, Philippinen, Singapur, Sri Lanka, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Turkmenistan, Vietnam. Europa: Österreich, Albanien, Belarus, Belgien, Bosnien Herzegowina, Bulgarien, Tschechien, Estland, Frankreich, Deutschland, Georgien, Ungarn, Lettland, Mazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Spanien, Schweden, Türkei, Ukraine. Ozeanien: Australien, Mikronesien, Neuseeland. Man sieht, dass Länder, die sich bei der Regulierung von Religion allgemein zurückhalten (ARDA-Daten wenig/keine Regulierung), sich insgesamt durch eine recht hohe Religionsfreiheit auszeichnen.,75 CIRI-Punkte haben die reguliertesten,,45 CIRI-Punkte (von maximal ) die am wenigsten regulierten Länder im Weltdurchschnitt (dunkel) aufzuweisen. Soweit entspricht das sicher den Erwartungen. Aber immerhin: Die Bilanz der wenig regulierenden Staaten wird allerdings noch besser, wenn man nur die säkularen Staaten misst. Hier ist mit,95 CIRI-Punkten von möglichen ein wahres Optimumresultat zu verzeichnen.

14 4 5 Wohl eher überraschend mutet indes der äußerst niedrige Religionsfreiheitswert bei den stark regulierten säkularen Staaten (,39) an, die hier deutlich gegenüber dem allgemeinen Durchschnitt (,75) abfallen. Diese extreme Spreizung bei den säkularen Staaten könnte ein klassisches Thema der komparativen Säkularismusforschung bestätigen, nämlich die Einteilung in einen passive secularism und einen assertive secularism. 8 Für den ersteren sind Großbritannien und die USA die besten Beispiele. Hier geht es in erster Linie um eine religiöse Neutralität des Staates, die nicht die Religion aus dem öffentlichen Leben verbannen will, sondern vielmehr Religionsfreiheit zum Zweck hat. Die zweite Gruppe, die meist in Ländern entstand, in denen sich Religion lange mit diskreditierter politischer Macht verbunden hat (Frankreich, Türkei etc.), hat eine Verbannung oder zumindest eine strikte Kontrolle von Religion im öffentlichen Raum zum Zweck und betreibt eher eine laizistische, antiklerikale Gesellschaftspolitik. Offensichtlich bestätigt das obige Diagramm, dass Säkularismus in den allermeisten Fällen tatsächlich ein kaum noch zu übertreffendes Instrument zur Sicherung von religiöser Freiheit ist. Es handelt sich um ein sehr starkes Argument, das liberale Säkularisten gegenüber religiösen Kräften, die ihnen kritisch gegenüberstehen, in der Hand haben. Andererseits gibt es eine kleine Gruppe von Staaten, bei denen der Regulierungsgrad von Religion tatsächlich auf eine potentiell antireligiös intolerante Herrschaft schließen lässt also auf einen rigorosen assertive secularism. Dieses Bild bliebe unvollständig, ließe man die Begünstigungen für Religionen aus, die in einem Staat durchaus die Religionsfreiheit schwächen können. Im folgenden Diagramm wurden die ARDA- und CIRI-Daten genau auf diesen Aspekt ( government favoritism of religion ) hin korreliert: Es fällt auf, dass hier die Unterschiede wesentlich geringer ausfallen als bei der Regulierung. Bei den wenig/nicht begünstigenden säkularen Staaten fällt der CIRI-Religionsfreiheitswert mit,45 Punkten zwar einigermaßen gut aus, aber eben nicht oberhalb des allgemeinen Durchschnitts. Bei den Staaten, die Religionsgemeinschaften stark begünstigen, fällt der Wert der säkularen Staaten sogar höher aus als beim Gesamtdurchschnitt. Das könnte bedeuten, dass positive Diskriminierung bis zu einem gewissen Grade mit Säkularismus und Religionsfreiheit einhergehen kann (solange gegen die Nichtbegünstigten keine Freiheit einengende Repression erfolgt), und dass bei der Regulierung die größeren Gefahren liegen. Tendenziell ist es aber auch hier eindeutig so, 8 Siehe u. a.: Ahmet Kuru:Secularism and State Policies Towards Religion, Cambridge 9 dass sich säkulare liberale Staaten der Begünstigung eher enthalten. Weniger einengende Regulierung und weniger privilegierende Begünstigung sind das Kernmerkmal des freiheitlichen Säkularismusmodells. Nicht nur, wenn es um genuine religiöse Verfolgung geht, sondern auch wenn die milderen Formen von Freiheitsbeschränkung auf der Agenda stehen, kann sich der säkulare Staat im statistischen Vergleich als Garant der Religionsfreiheit sehen lassen. < = unfrei CIRI R Religionsfreiheitsindex = frei >,75,3 sehr begünstigt,,5 < -- ARDA-Daten < > -- > Diagramm 7: Säkularer Staat und Begünstigung von Religion Quelle: Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset ; ARDA Government Favoritism of Religion Index, 8 Gewalt eine Frage der Religion?,45,45 wenig/nicht begünstigt alle Länder nur säkulare Länder Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset ARDA Government Favoritism of Religion Index, 8 Das Ausmaß der religiös bzw. anti-religiös motivierten Verletzungen der Religionsfreiheit wirft die Frage auf, ob denn Religion generell eine besonders intensive Gefährdung von Menschenrechten begünstigt oder nicht. Auch stellt sich die Frage, ob denn bestimmte Religionen ganz spezifisch ein höheres Gefahrenpotential darstellen als andere. Die erste Frage ist natürlich empirisch schwer zu beantworten. Religiöse Konflikte in einem Land können sich mit ethnischen Spannungen mischen. Regierungen können religiöse Minderheiten verfolgen, nicht weil sie deren Religion

15 6 7 primär für bedenklich halten, sondern weil sie etwa nationalistischen Reflexen gehorchen, die dahinter Separatismus vermuten (Chinas Repression gegenüber den tibetischen Buddhisten dürfte zum Teil so begründet sein). Religiöse Konflikte können theoretisch auch nur das äußere Symptom oder der ideologische Überbau für soziale und politische Konflikte anderer Art sein. Vielleicht gibt es den reinen Religionskonflikt ohne Beimischung anderer Faktoren gar nicht oder zumindest selten. Diese Erkenntnis könnte Samuel Huntingtons These vom Clash of Civilizations, die besagt, dass in der Zukunft gewalttätige oder kriegerische Konflikte in der Welt im Wesentlichen nur noch aus religiösen Gründen ausbrächen, relativieren. Einen gewissen Anhaltspunkt, dass auch andere Faktoren als die religiöse Ausrichtung den Grad von religiös motivierten Freiheits- und Grundrechtsbeschränkungen oder gar Verfolgungen determinieren können, liefert die regionale Aufschlüsselung von Religionsgemeinschaften. Es wurde zuvor festgestellt, dass die islamische Welt offensichtlich über die größte Neigung zu religiöser Repression verfügt. Die Aufschlüsselung in die Weltregionen, in denen sich besonders viele muslimisch dominierte Staaten befinden (Arabische Liga, Afrika, Asien) zeigt zwar kein rosiges Bild auf die christliche Welt schneidet in Sachen CIRI-Religionsfreiheitsindex immer noch besser ab als jede dieser Regionen Islam, aber und die Religionsfreiheit Unterschiede sind dennoch nach mehr Regionen als deutlich. < = unfre ei CIRI ex = < = unfrei CIRI R Religionsfreiheitsindex = frei >,75,39 Islam gesa amt,3, che lt Arabisc Wel sehr begünstigt,,5,7,57,8,6,45,45,4,,8,6,4, Diagramm 8: Islam und Religionsfreiheit nach Regionen Quelle: Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset sien As < -- ARDA-Daten -- > frika Af wenig/nicht begünstigt CIRI-Länderrating für Religionsfreiheit alle Länder islamische Länder nach Regionen nur säkulare Länder Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset ARDA Government Favoritism of Religion Index, 8 Das Hauptproblem des Islam liegt hier ganz offenbar im markant unterdurchschnittlichen Abschneiden der arabischen Welt und der islamischen Staaten Asiens, während die muslimischen Länder Afrikas mit,57 CIRI-Punkten immerhin sichtbar besser abschneiden als der Weltdurchschnitt der buddhistisch geprägten (,6) und fast genauso gut wie der Weltdurchschnitt der christlichen (,58). Das legt zumindest nahe, dass es in regional unterschiedlicher Weise Faktoren geben muss, die die Beschränkung der Religionsfreiheit mit bestimmen. Es muss also nicht so sein, dass die Religion oder etwa nur der Islam an allem Schuld ist. In der arabischen Welt könnte man bei diesen negativ verstärkenden Faktoren durchaus an den bis vor kurzem dort vorherrschenden stagnanten Autokratismus, an die ideologische Überhöhung des Konflikts zwischen Israelis und Palästinensern oder an die sozio-ökonomischen Folgen des gescheiterten pan-arabischen Sozialismus der vergangenen Jahrzehnte denken. Trotzdem bleibt festzuhalten, dass sich die islamische Welt außerhalb Afrikas sowohl im internationalen Durchschnitt als auch in regionaler Betrachtung konsequent und dramatisch unterhalb des Weltdurchschnitts (,3 CIRI-Punkte) bewegt, so dass eine spezifische Rolle des islamischen Religionsverständnisses bei der deplorablen Lage zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. Andererseits muss konstatiert werden und das mag vielleicht eine Rolle bei der Diskussion um die Integration von religiösen Minderheiten in unserem Land eine Rolle spielen, dass dieser Faktor durch andere Bedingungen des sozialen und historischen Umfelds anscheinend zumindest veränderbar ist. 9 Als wahrscheinlich gelten muss trotzdem wohl, dass religiöse Motive wenn sie auch selten die exklusive Ursache sind sehr zur Intensivierung von Konflikten beitragen können. Eine friedliche Debatte wird ja dadurch sehr befördert, dass man in ihr nur selten einen Absolutheitsanspruch geltend machen kann. Das zwingt zur kritischen Überprüfung, deren Argumentation intersubjektiv vermittelbar sein muss, d. h., es kann sich um analytische Schlüsse (die Aussage der Kreis ist rund ist eine intersubjektiv vermittelbare Tatsache, weil sie letztlich tautologisch ist) oder um empirisch überprüfbare Aussagen (etwa, dass der Kölner Dom 57,38 Meter hoch sei) handeln. Zumindest bei den monotheistischen Großreligionen ist diese günstige Voraussetzung für friedliche Konfliktbereinigung nicht gegeben (was nicht heißt, dass sie unmöglich ist!). Die zentralen Prämissen sind nicht durch analytische Schlüsse faktisch verifizierbar 9 Es wäre interessant zu wissen, welchen Einfluss ein europäisch geprägtes Umfeld beim Islam als Mehrheitsreligion spielen würde. Die statistische Basis für eine Messung ist hier aber zu gering. Der einzige mehr oder minder rein europäische muslimische Staat ist Bosnien- Herzegowina. Immerhin steht das Land beim CIRI-Religionsfreiheitsrating bei Punkt. Das ist der Wert, den auch das säkulare und christlich geprägte Frankreich für sich reklamieren kann.

16 8 9 und empirisch nicht intersubjektiv nachprüfbar, müssen sich aber naturgemäß als absolute Wahrheiten darstellen. Letztlich ist etwa der Wahrheitsanspruch des Islam, der sich aus der direkten Offenbarung des Korans an den Propheten durch Gottes Boten ableitet, für einen Außenstehenden genauso wenig intersubjektiv überprüfbar wie der gleiche Wahrheitsanspruch der Anhänger der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage, die dasselbe von der Offenbarung des Buches Mormon an Joseph Smith im Jahre 87 behaupten. Wir haben es also bei Religionen häufig mit einem intersubjektiv nicht nachprüfbaren, aber trotzdem mit Absolutheitsanspruch versehenen Gedankengebäuden zu tun, die eventuell nicht verhandelbare Grundpositionen beinhalten. Wie gesagt: Das muss weder heißen, dass Religionen nicht friedlich sein können, noch dass eine moderne kritisch-intersubjektive Rationalität immer friedlich sein wird. Trotzdem sollten zumindest graduelle Unterschiede bei der Frage nach der Intensität von religiös motivierten gegenüber nicht-religiös motivierten Konflikten messbar sein. Um dies zu tun, muss man die Vermischung des Faktors Religion mit anderen wesentlichen Faktoren vermeiden, die bei der Konfliktbewertung eine Rolle spielen können. Dabei ist vor allem das bei der Konflikt- und Kriegsforschung verbreitete Theorem des demokratischen Friedens, d. h. die plausible These, dass demokratische Regime weniger geneigt sind, Kriege zu führen, als autokratische, zu berücksichtigen. Tut man das nicht, so könnte das die statistische Bewertung der religiösen Komponente verzerren. es ist daher sinnvoll, diesen Umstand mit Blick auf interne Konflikte (Bürgerkriege) gleich mit einzubeziehen. Die wegweisende Studie Running on Faith? des norwegischen Konfliktforschers Jo-eystein Lindberg hat hierzu entscheidende erkenntnisse beigetragen. Offensichtlich intensivieren (d. h. die Opferzahl steigt) und verlängern religiöse Spannungen Bürgerkriegskonflikte in statistisch signifikantem Ausmaß. Das folgende Diagramm Lindbergs zeigt dies klar auf. Dabei wurden die Daten von Polity IV (dem international anerkannten statistischen Analyseinstrument zur Klassifizierung von politischen Regimen auf der Skala von autoritär bis demokratisch ) und die Daten aller Bürgerkriegskonflikte von 946 bis 8, was die Intensität und Dauer (also bürgerkriegsbedingte Tote per annum) angeht, miteinander korreliert. Dabei wurden die Konflikte insgesamt (durchbrochene Linie) mit denen verglichen, die auf religiösen Gegensätzen oder Spaltungen basierten (durchgezogene Linie). Jo-eystein Lindberg: Running on Faith? op.cit., S.75 Diagramm 9: Regime, Religion und Konfliktintensität Quelle: Jo-eystein Lindberg, Running on Faith? A Quantitative Analysis of the effect of Religious Cleavages on the Intensity and Duration of Internal Conflicts, University of Oslo 8 Zunächst einmal zeigt dieses Diagramm, dass Demokratien tatsächlich weniger kriegerisch sind bzw., dass sie weniger Menschen in den gewaltsamen Tod schicken. Allerdings stellen überraschenderweise Halbdemokratien eine etwas höhere Gefahr dar als vollautokratische Regime. entscheidend aber ist, dass die Demokratie mit ihren Ausgleichsmöglichkeiten tatsächlich am besten abschneidet. Grundsätzlich verändert sich dieser Befund nicht, wenn man den Faktor religiös motivierter Verwerfungen einbezieht. Auch hier schneidet die Demokratie am besten ab, aber auf einem höheren Konfliktintensitätsniveau. Dies lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass Religion tatsächlich unabhängig vom Regimetyp ein Konflikte verschärfender Faktor ist.

17 3 3 Diese Erkenntnis bestätigt sich auch, wenn man den Intensitätsgrad von Religion mit dem Aufrechterhalten der Religionsfreiheit in Verbindung setzt. Hierbei geht es weniger um das herrschende politische Regime, sondern eher um die gesellschaftliche Einstellung zu Religion. Im folgenden Diagramm wurden die CIRI-Religionsfreiheitsratings mit dem Datensatz des World Values Survey, einer regelmäßig durchgeführten Umfragestudie zu den Wertehaltungen der Menschen in verschiedenen Ländern, korreliert. Als Indikator wurde die Frage nach dem Stellenwert von Religion im Leben genommen, d. h. in diesem Falle der Anteil derer, die in einem Land sagen, dass Religion keine Rolle in ihrem Leben spiele. Die Umfrage wurde in 54 Ländern durchgeführt. Zu den Spitzenreitern gehören unter anderem Japan (44,8 %), aber auch Deutschland (37 %). Zu den Ländern, bei denen am wenigsten Menschen der Religion keine Rolle im Leben beimessen, gehören Ruanda (, %) oder Ägypten (, %). Für die Korrelation wurden die Daten des World Values Survey in drei Gruppen aufgeteilt die Gruppe mit den meisten Irreligiösen, den zweitmeisten und der kleinsten Gruppe. Auf der Skala im folgenden Diagramm wird dies von sehr religiös bis nicht religiös gestuft. < = unfrei < = unfrei CIRI R CIRI Religionsfreiheitsindex eiheitsindex = = frei frei > >,5 Religiosität und Religionsfreiheit I,35,39,,5 CIRI-Religionsfreiheit nach,3 Religiosität (Maßstab: Anteil derer, die der alle Länder,7 Religion keine Bedeutung im Leben zumessen) nur säkulare Länder,75,5 religiös - nicht religiös sehr begünstigt < -- ARDA-Daten -- >,45,45 wenig/nicht begünstigt Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset World Values Survey 8 Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset ARDA Government Favoritism of Religion Index, 8 Diagramm : Religiosität und Religionsfreiheit I Quelle: Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset World Values Survey 8 Dass in Ländern mit geringem Anteil von Nichtreligiösen der CIRI-Wert nur noch,7 Punkte beträgt, während es bei denen mit dem Höchstanteil,39 Punkte sind, bedeutet eine hohe statistische Signifikanz. Man kann dieses Ergebnis auch noch einmal überprüfen, indem man den Anteil derer in den 54 Ländern nimmt, die der Religion eine sehr große Rolle im Leben zumessen. Hier führen der Irak (96, % der Bevölkerung), Ägypten (95,4 %) und Jordanien (94,5 %) die Liste an, während der Anteil der sehr religiösen Menschen in Japan nur 6,5 % und in China 6,7 % beträgt. In Deutschland sind es, %. Das Ergebnis bei der Korrelation mit der Religionsfreiheit stellt fast das Spiegelbild des vorigen Ergebnisses dar: < = unfrei < = CIRI unfrei R Religionsfreiheitsindex CIRI = = frei > >,5,5 Religiosität und Religionsfreiheit II,33,33,,5,3,75 wenig religiös sehr begünstigt Diagramm : Religiosität und Religionsfreiheit II CIRI-Religionsfreiheit nach Religiosität (Maßstab: Anteil derer, die der Religion eine sehr alle Länder große Bedeutung im nur Leben säkulare Länder zumessen) Quelle: Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset World Values Survey 8,7 sehr religiös < -- ARDA-Daten -- >,45,45 wenig/nicht begünstigt Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset World Values Survey 8 Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset ARDA Government Favoritism of Religion Index, 8 In dem Drittel der Länder, in denen die Menschen der Religion eine sehr große Rolle im Leben beimessen, beträgt der CIRI-Religionsfreiheitswert nur,7 (von ) Punkten, während der Wert dort, wo weniger Menschen so denken, bei,33 Punkten liegt. Eindeutiger kann ein Ergebnis kaum ausfallen.

18 3 33 Fazit: Während es durchaus eine große Menge von Beispielen geben mag, die zeigen, dass intensive Religiosität den Bestand von Freiheitsrechten und die Bändigung von Konflikten nicht gefährdet, ist das Gesamtbild doch ein eindeutiges: Religion verschärft tendenziell Konflikte und wird zur Bedrohung abweichender Auffassungen ob säkular oder religiös. Staaten, wie etwa Somalia oder Afghanistan, an der Spitze stabile Staaten wie die Schweiz oder Finnland. Die im Failed States Index aufgeführten Staaten wurden nun in die stabilste, mittlere und instabilste Gruppe aufgeteilt und mit den Angaben des World Values Survey zusammengebracht. Religiosität und Stabilität der Rechtsordnung Selbstgefährdung der Religion Das zuvor Gesagte wirft eine Frage auf, die die Bedingungen von Religion und Religionsfreiheit gleichermaßen betrifft. Es gibt die oft von Wertkonservativen vertretene These, dass die Intensivierung von Religion in einer Gesellschaft deren friedlichen Zusammenhalt stärke, während Irreligiosität zu Werteverfall und Konflikt beitrage. Damit fehle dem liberalen/säkularen Staatsmodell eine wichtige Existenzvoraussetzung. Der deutsche Verfassungsrichter Ernst- Wolfgang Böckenförde hat dies einmal in dem berühmten Diktum zusammengefasst: Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das könnte man (muss aber nicht) so interpretieren, dass eine stabile liberale Rechtsordnung auch einer nicht-säkularen (d. h. religiösen) Wertebasis bedarf. Damit kann und darf man die Frage aufwerfen, wie viel denn Religiosität zur Stabilität von Rechtsordnungen und säkularen Freiheitsrechten zu denen die Religionsfreiheit gehört beiträgt. Auf Grund des Facettenreichtums von Religiosität muss die Antwort im Einzelfall differenziert ausfallen. Der calvinistische Protestantismus in der Schweiz mag etwa demokratische Strukturen gefördert haben, beim hanafitischen Islam in Pakistan und Afghanistan kann man das kaum behaupten. Trotzdem kann eine Korrelation zwischen Religiosität und der Stabilität von Rechtsordnungen bzw. der Religionsfreiheit eine allgemeine Tendenz aufzeigen. Hierzu wurden im folgenden Diagramm die Daten des World Values Survey zur Frage nach dem Anteil, die der Religion eine sehr große Rolle im Leben beimessen, verwertet. Sie wurden korreliert mit dem Failed States Index. Der vom amerikanischen Fund for Peace und der renommierten Zeitschrift Foreign Policy herausgegebene Index klassifiziert die Staaten der Welt nach der Stabilität ihrer Rechtsordnung. Am Ende stehen die gescheiterten <Anteil derer, für < die Anteil Religion dere r, für im die Leben Religion sehr im Leben wichtig sehr wic ist chtig in Prozent ist in Prozen > t > 8 Diagramm : Religiosität und Stabilität der Rechtsordnung Quelle: Failed States Index ; World Values Survey 8 Das Bild, das sich hier ergibt, ist recht eindeutig. Der Durchschnittsanteil der sehr Religiösen im instabilsten Drittel der Staaten dieser Welt liegt bei 8, %, während er bei den stabilsten Rechtsordnungen 6,8 % beträgt. Starke und anteilsmäßig dominante Religiosität geht also mit einem großen Moment der Destabilisierung einher. Das legt den Verdacht nahe, dass die Religionsfreiheit, die ja auch in einem hohen Maße von funktionierender Rechtsstaatlichkeit abhängt, auch gefährdet ist. Um das zu überprüfen, wurden hier die Daten des Failed States Index mit den CIRI-Daten zur Religionsfreiheit korreliert mit folgendem Ergebnis: 8, 6 54, Anteil derer, die der Religion eine sehr große 4 Bedeutung im Leben zumessen 6,8 ile rdnung stabi Rechtsor - instab bile Rechtsor rdnung Failed States Index World Values Survey 8 Ernst-Wolfgang Böckenförde: Staat, Gesellschaft, Freiheit. Frankfurt, 976, S.6

19 Rechtsordnung und Religionsfreiheit Säkularität und Stabilität der Rechtsordnung < = unfrei < = CIRI unfrei R Religionsfreiheitsindex CIRI R = = frei >,5,5,75,6,3 ile rdnung stabi Rechtsor sehr begünstigt,,5,78 - < -- ARDA-Daten -- >,45,45,5 instab bile Rechtsor rdnung wenig/nicht begünstigt CIRI-Rating alle Länder Religionsfreiheit nur säkulare Länder <Anteil derer, < für Anteil die dere Religion r, für die im Religion Leben im nicht Leben wichtig nicht ichtig ist ist in in Prozent nt > > 3,4 ile rdnung stabi Rechtsor,6 -,86 instab bile Rechtsor rdnung Anteil derer, die der Religion keine Bedeutung im Leben zumessen Failed States Index World Values Survey 8 Diagramm 3: Rechtsordnung und Religionsfreiheit Quelle: Failed States Index, Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset Failed States Index ARDA Government Favoritism of Religion Index, 8 Cingranelli and Richards (CIRI) Human Rights Dataset Diagramm 4: Säkularität und Stabilität der Rechtsordnung Quelle: Failed States Index ; World Values Survey 8 Bei den stabilen Staaten ist die Religionsfreiheit mit,6 (von möglichen ) recht hoch angesiedelt, bei den instabilen mit,5 Punkten ausnehmend gering. Da hier dieselben Länder erfasst wurden wie beim vorigen Diagramm (also die Religiositätskomponente gemäß World Values Survey ist implizit enthalten), lässt das Ergebnis durchaus den Schluss zu, dass im globalen Kontext das Böckenförde-Diktum in seinem Absolutheitsanspruch geradezu umgekehrt werden kann. Intensive Religiosität und Anti-Säkularismus basieren offenbar auf einer Werthaltung, die die eigenen Bedingungen der Existenz rechtlich gefährdet! Religionsanhänger leben in Ländern mit starken säkularen Gesellschaften sicherer und können ihren Glauben freier praktizieren als in Ländern, bei denen die Rechtsordnung von einer stark religiös geprägten Gesellschaft getragen wird. Man könnte also von einer Selbstgefährdung der Religion sprechen. Aber wie steht es denn nun um die eigentliche Böckenförde-These? Wie stabil ist der säkulare Staat? Hier lohnt es sich, die Stabilität der Rechtsordnung gemäß Failed States Index mit dem Anteil derer, die in befragten Ländern der Religion keinerlei Bedeutung im Leben beimessen, zu korrelieren: Der Anteil der Säkularen ist jedenfalls in den stabilen Staaten mit,4 % definitiv höher als bei den instabilen, wo er schlappe,86 % beträgt. Das kann definitiv nicht beweisen, dass der freiheitliche, säkulare Staat alle Voraussetzungen selbst schafft, die er zu seiner Existenz braucht. Aber es deutet immerhin an, dass er bei seiner Existenzsicherung durchaus auf Eigenkräfte bauen kann, und dass er im Allgemeinen stabiler zu sein scheint als seine Konkurrenten im Wettbewerb der Staaten. Die ökonomische Seite Bleibt noch die Frage, ob nicht auch ökonomische Faktoren den Grad religiöser Freiheit mit determinieren können. Wohlstand mag religiöse Konflikte entschärfen, Armut sie verschärfen. Freiheit mag wiederum den Wohlstand heben, Knechtung ihn senken. In diesem Zusammenhang mag es von Interesse sein, wie denn die Korrelation zwischen Religionsfreiheit und Wirtschaftsfreiheit (also letztlich der Marktwirtschaftlichkeit) ist. Hierzu kann man die

20 36 37 CIRI-Daten zur Religionsfreiheit mit denen der Studie economic Freedom of the World korrelieren. Letztere misst in 4 Ländern den Grad der wirtschaftlichen Freiheit, die dem Bürger jeweils in seinem Land gestattet ist, anhand von empirischen Kriterien (Steuerquote, Außenhandelszölle etc.). Die ergebnisse werden auf einer Skala von (unfrei) bis (frei) eingeordnet. Hier ist das ergebnis der Korrelation: < = unfrei Wirtschaftsfreiheitsindex = frei> ,4 6,9 6,64 Economic Freedom Rating CIRI-Länderrating Religionsfreiheit ( = unfrei / = frei) Diagramm 5: Religionsfreiheit und Wirtschaftsfreiheit Quelle: The Cingranelli-Richards (CIRI) Human Rights Dataset ; economic Freedom of the World Wie man sieht, ist der Unterschied im Grad der Wirtschaftsfreiheit zwischen Staaten, die die Religionsfreiheit gering schätzen (= Punkte auf der CIRI- Skala), und denen, in denen sie gefestigt ist ( Punkte), äußerst gering. Die Spannbreite von 6,4 über 6,64 bis 6,9 Punkten innerhalb einer -Punkte-Skala in Sachen Wirtschaftsfreiheit bewegt sich recht nahe am Weltdurchschnitt (6,64) und ist statistisch kaum erheblich. Offenbar haben religiöse Regime an sich einen eher geringen einfluss auf wirtschaftliche Regime und umgekehrt. Das ist insofern interessant, da die Menschenrechtssituation ganz allgemein also nicht nur der Teilaspekt religiöser Freiheit ganz definitiv stark mit dem Grad an Wirtschaftsfreiheit korreliert. Angeblich erfolgreiche autoritäre Transformationsmodelle wie Singapur und China verstellen den Blick dafür, dass die meisten erfolgsmodelle marktwirtschaftlicher entwicklung dies unter demokratischen Verhältnissen und unter einhaltung der wesentlichen Menschenrechte erreichten. Im folgenden Diagramm werden die Länderratings für Wirtschaftsfreiheit in Quartile (von frei bis unfrei) eingeteilt und dann mit den Werten des CIRI-Physical Integrity Index korreliert. Dieser misst und bewertet die elementaren Menschenrechte, die auf physischer Integrität beruhen, d. h. Schutz vor Folter, Verschwinden, willkürlicher Konfiskation, unrechtmäßiger Inhaftierung ohne Prozess, ermordung und Verfolgung durch den Staat auf einer Skala von (= unfrei, keine Menschenrechte) bis 8 (Freiheit und Rechte gewährleistet). Wirtschaftsfreiheit und Menschenrechte < = unfrei CIRI Religionsfreiheitsindex 8= frei> < = un frei CIRI Men schenrechteinde ex 8 = frei > ,3333 3,9 5,8 Diagramm 6: Wirtschaftsfreiheit und Menschenrechte Quelle: The Cingranelli-Richards (CIRI) Human Rights Dataset ; economic Freedom of the World Ganz offensichtlich korrespondieren Menschenrechte und Wirtschaftsfreiheit in einem sehr hohen Maße (was, nebenbei bemerkt, auch für das Wohlstandsniveau gilt). Die Spannbreite von 3,33 bis 6,3 Punkten auf der -Punkte umfassenden Skala für Wirtschaftsfreiheit ist von hoher statistischer Signifikanz. Und beide Wirtschaftsfreiheit und Menschenrechte korrespondieren wiederum mit Wohlstand, wie das folgende Diagramm zeigt: 6,3 unfrei 3 frei < Economic Freedom > < Economic Freedom > CIRI Physical Integrity Index (Menschenrechte) The Cingranelli-Richards (CIRI) Human Rights Dataset Economic Freedom of the World

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Rangliste der Pressefreiheit 2013 Platz Land Region Veränderung (Vorjahresrang) Rangliste der Pressefreiheit 2013 Platz Land Region Veränderung (Vorjahresrang) 1 Finnland Europa/GUS 0 (1) 2 Niederlande Europa/GUS +1 (3) 3 Norwegen Europa/GUS -2 (1) 4 Luxemburg Europa/GUS +2 (6) 5

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