Jugendhilfeplanung nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) Andreas Hopmann Landesjugendamt Rheinland 2005

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1 Jugendhilfeplanung nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

2 Planung Gabler Wirtschaftslexikon: Planung als Produktion vereinfachter Modelle zukünftiger realer Systeme. Pläne sollen eine Verpflichtung schaffen, innerhalb einer angegebenen Zeit bestimmte Systemzustände zu erreichen. Häufig werden dabei auch Strategien und Maßnahmen vorgegeben. weitere Definition: Planung als Sammlung von alternativen Maßnahmen und Überlegungen zur Lösung eines Problems Ziel ist, die im Hinblick auf ein Ziel günstigste Alternative zur Lösung des Problems auszuwählen

3 Was ist Jugendhilfeplanung? kommunikativer Prozess (Merchel, 1992) Entwicklung längerfristiger und weitreichender Handlungsstrategien (8. Jugendbericht der Bundesregierung,1990) Qualifizierungsinstrument für die Leistungen des Jugendamtes als Funktion entscheidungsvorbereitend und - qualifizierend

4 Was definiert das KJHG? Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) macht Aussagen zu zwei Ebenen: p Was ist zu planen und wer hat die Verantwortung dafür? p Wie ist zu planen und welche Bedingungen sind dabei einzuhalten.

5 79 SGB VIII Gesamtverantwortung und Planungsverantwortung für die Leistungen des SGB VIII (KJHG) Das Jugendamt muss für die Leistungen nach SGB VIII gerade stehen (Gesamtverantwortung, 79 Abs. 1). Das Jugendamt soll gewährleisten, dass die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen ( 79 Abs. 2). Jugendhilfeplanung ist damit ein Instrument zur Erfüllung der Gesamtverantwortung.

6 71 SGB VIII Verantwortung des Jugendhilfeausschusses für die Jugendhilfeplanung Der JHA ist Teil des Jugendamtes. Das SGB VIII definiert das Jugendamt als Ausschuss und Verwaltung. Er hat über seine Beschlüsse direkten Einfluss auf die Arbeit der Verwaltung ( 70 Abs. 1). Der JHA hat den gesetzlichen Auftrag, sich insbesondere mit der Jugendhilfeplanung zu befassen ( 71 Abs. 2) Jugendhilfeplanung liegt in der Verantwortung des JHA

7 80 SGB VIII Jugendhilfeplanung als Aufgabe der öffentlichen Träger Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im rahmen Ihrer Planungsverantwortung... ( 80, Abs. 1) Die Planung wird organisiert und umgesetzt durch die Verwaltung des Jugendamtes.

8 Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung (1) SGB VIII Der zentrale Planungs- Paragraph Planungs-3-Schritt Bestand erheben Bedarf ermitteln notwendige Angebote und Maßnahmen

9 Die Anforderungen des 80 SGB VIII im Überblick 80(3) Freie Träger (frühzeitig) beteiligen bestimmte Planungsziele besonders berücksichtigen (gefährdete Lebens- und Wohnbereiche, Vereinbarkeit Familie und Erwerbstätigkeit) 80(2) 80(4) auf eine Abstimmung und Familiengerechtigkeit kommunaler Planungen hinwirken Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Betroffenen berücksichtigen Bestand erheben Bedarf ermitteln notwendige Maßnahmen und Angebote 80(1) Notwendige Vorhaben rechtzeitig und ausreichend planen bestehende Lebensbezüge von Eltern und jungen Menschen sollen erhalten und gepflegt werden 80(2) können 80(1) unvorhergesehenen Bedarf befriedigen können ein wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot soll entstehen 80(2) 80(1)

10 Beteiligung Freier Träger an der Jugendhilfeplanung Verpflichtend nach 80(3) wichtig für eine gute fachliche Entwicklung Jugendhilfeplanung ist ein kommunikativer Prozess: alle Akteure der Jugendhilfe: freie Träger, das verantwortliche Jugendamt (und ggf. Betroffene) müssen gemeinsam gute Lösungen finden ein Instrument ist der 78 SGB VIII (Arbeitsgemeinschaften)

11 Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung SGB VIII Arbeitsgemeinschaften In den AGs sollen geplante Maßnahmen abgestimmt werden. AGs können als formales Beteiligungsgremium der freien Träger an der JHP genutzt werden ( Geschäftsführerzirkel ). Oft werden AGs als Planungsgremien eingerichtet, d.h. hier werden v.a. Rahmenbedingungen für die zu planenden Maßnahmen geschaffen (Einbeziehung der Mitarbeiterebene notwendig).

12 Was tut Jugendhilfeplanung? Daten erfassen, z.b. Welche Einrichtungen und Dienste gibt es im Jugendamtsbezirk? Wie ist die Bevölkerungsstruktur? Welche Leistungen erbringt das Jugendamt, welche finanziert es? planungsrelevante Informationen aufbereiten Kommunikation organisieren Planungsgruppen zusammenstellen und moderieren Arbeitsgruppenergebnisse zusammenfassen und kommunizieren Planungsergebnisse kommunizieren Unterausschuss JHP begleiten Vorlagen für den Jugendhilfeausschuss vorbereiten und darstellen viele weitere Aufgaben im Kontext der Planung und Steuerung der Jugendhilfe

13 Jugendhilfeplanung als Prozess - die Beteiligten Jugendhilfeausschuss beschließt und kontrolliert organisiert, moderiert Verwaltung Betroffene Planungsprozess Fachkräfte gestalten werden beteiligt werden beteiligt Freie Träger Kooperationsbereiche

14 Ein Ziel sollte nie aus dem Blick geraten: JHP muss die Realität in der örtlichen Jugendhilfe verändern!

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