Fragen aus der Übung Fallbeispiele zum Privatrecht Übung 8. Was sind AGB und wie werden sie Bestandteil eines Vertrages?
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- Karlheinz Melsbach
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1 Fragen aus der Übung Fallbeispiele zum Privatrecht Übung 8 Was sind AGB und wie werden sie Bestandteil eines Vertrages? Unternehmer U hat ein Küchengeschäft. In seinen AGB findet sich unter anderem folgende Klausel: Der Kunde verpflichtet sich beim Kauf einer Küche, für die nächsten 5 Jahre jeden Frühling eine kostenpflichtige Instandsetzung der Küche durch unseren Service vornehmen zu lassen. Wird die Klausel Vertragsbestandteil? Was ist eine Inhaltskontrolle von AGB und kann eine überraschende Klausel i.s.d. 305 c I BGB Gegenstand einer Inhaltskontrolle sein? Ihr Chef hat keine Ahnung von Jura und möchte von Ihnen wissen, wozu die 308, 309 BGB dienen und welche Bedeutung die Vorschriften für ihn bei Geschäften mit einem anderen Unternehmer haben. Unternehmer U möchte, dass seine AGB nicht den 305 ff. BGB unterfallen, da er deren Unwirksamkeit fürchtet. Bei Vertragsschluss bespricht er mit dem Kunden deswegen grob den Inhalt der Bedingungen, da er glaubt, dass dann 305 I 3 BGB einschlägig wäre. Hat U damit Recht? Erläutern Sie wenigstens drei Fälle des 434 BGB in denen ein Sachmangel vorliegt. Welche Bedeutung kommt einer Werbeaussage des Herstellers für die Frage zu, ob im Rahmen eines Kaufvertrages ein Sachmangel vorliegt? Was bedeutet Nacherfüllung, wo ist sie geregelt, welche Unterformen gibt es und wann darf sie verweigert werden? Gibt es eine 434 Abs. 1 S. 3 BGB entsprechende Regelung auch im Werkvertragsrecht?
2 2 Was sind AGB und wie werden sie Bestandteil eines Vertrages? Bonus: AGB sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss des Vertrages stellt ( 305 Abs. 1 S. 1 BGB) und die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden ( 305 Abs. 1 S. 3). AGB müssen gem. 305 Abs. 2 BGB in den Vertrag einbezogen sein. Die Einbeziehung muss bei Vertragsschluss geschehen. o Dabei ist grds. ein ausdrücklicher Hinweis durch den Verwender ( 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB) erforderlich. Ausnahmsweise kann ein deutlich sichtbarer Aushang am Ort des Vertragsschlusses genügen. o Außerdem muss die andere Vertragspartei in zumutbarer Weise von dem Inhalt der AGB Kenntnis nehmen können ( 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB). o Schließlich muss der Vertragspartner mit der Einbeziehung der AGB einverstanden sein ( 305 Abs. 2 (a.e.) BGB). Die Voraussetzungen des 305 Abs. 2 BGB gelten gem. 310 Abs. 1 S. 1 BGB nicht gegenüber Unternehmern i.s.v. 14 BGB. Trotz wirksamer Einbeziehung der AGB insgesamt werden überraschende Klauseln i.s.d. 305c I BGB nicht Vertragsbestandteil. Klauseln, die einer Individualvereinbarung der Parteien widersprechen, werden nicht Vertragsbestandteil, 305b BGB. Unternehmer U hat ein Küchengeschäft. In seinen AGB findet sich unter anderem folgende Klausel: Der Kunde verpflichtet sich beim Kauf einer Küche, für die nächsten 5 Jahre jeden Frühling eine kostenpflichtige Instandsetzung der Küche durch unseren Service vornehmen zu lassen. Wird die Klausel Vertragsbestandteil? In einem Kaufvertrag über eine Sache erwartet der durchschnittliche Kunde i.d.r. nicht, dass eine Verpflichtung zur zusätzlichen, kostenpflichtigen Inanspruchnahme von Dienstleistungen enthalten ist. Die Klausel ist für einen Kaufvertrag ungewöhnlich. Aufgrund dieser Ungewöhnlichkeit wohnt ihr ein solcher Überraschungseffekt inne, dass Verbraucher nicht mit der Klausel zu rechnen brauchen. Die Klausel wird gem. 305 c I BGB nicht Vertragsbestandteil.
3 3 Was ist eine Inhaltskontrolle von AGB und kann eine überraschende Klausel i.s.d. 305 c I BGB Gegenstand einer Inhaltskontrolle sein? Unter einer Inhaltskontrolle versteht man bei AGB die richterliche Kontrolle der AGB-Klauseln, die Bestandteil des Vertrages geworden sind. Die Kontrolle richtet sich nach 307 BGB und führt zur Unwirksamkeit solcher Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Wann eine unangemessene Benachteiligung anzunehmen ist, richtet sich nach den Klauselverboten der 308, 309 BGB sowie nach 307 Abs. 2 BGB. Da eine überraschende Klausel i.s.d. 305 c I BGB nicht Vertragsbestandteil wird, kann sie auch nicht Gegenstand der Inhaltskontrolle sein. Ihr Chef hat keine Ahnung von Jura und möchte von Ihnen wissen, wozu die 308, 309 BGB dienen und welche Bedeutung die Vorschriften für ihn bei Geschäften mit einem anderen Unternehmer haben. Die Klauselverbote in 308, 309 konkretisieren die Generalklausel in 307 I. Verstöße gegen Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit ( 309 BGB) in AGB führen unweigerlich zur Unwirksamkeit, ohne dass Raum für eine richterliche Wertung ist. Verstöße gegen Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit ( 308 BGB) führen regelmäßig zur Unwirksamkeit, es verbleibt jedoch ein gewisser Spielraum. Werden AGB gegenüber einem Unternehmer verwendet, finden gem. 310 I die 308, 309 BGB keine Anwendung, die Inhaltskontrolle richtet sich allein nach 307 BGB. Den Verboten in 308, 309 kommt allerdings Indizwirkung zu. Unternehmer U möchte, dass seine AGB nicht den 305 ff. BGB unterfallen, da er deren Unwirksamkeit fürchtet. Bei Vertragsschluss bespricht er mit dem Kunden deswegen grob den Inhalt der Bedingungen, da er glaubt, dass dann 305 I 3 BGB einschlägig wäre. Hat U damit Recht? 305 I 3 erfordert für eine Individualvereinbarung, dass die Bedingungen im Einzelnen ausgehandelt sind. Das Aushandeln ist für jede Klausel einzeln zu prüfen. Die Anforderungen sind hoch. Aushandeln entspricht nicht Verhandeln oder wie vorliegend- einem oberflächlichen Gespräch über die AGB. Der Verwender muss den in seinen AGB enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen, der Kunde muss die reale Möglichkeit erhalten, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen.
4 4 Erläutern Sie wenigstens drei Fälle des 434 BGB in denen ein Sachmangel vorliegt. - Wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit gem. 434 Abs. 1 S. 1 BGB hat. - Wenn sich die Sache nicht für die gem. 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB vereinbarte Verwendung eignet. - Wenn sich die Sache nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten darf, 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB. - Wenn die vereinbarte Montage unsachgemäß durchgeführt wurde, 434 Abs. 2 S. 1 BGB. - Wenn eine fehlerhafte Montageanleitung beiliegt und die Sache nicht fehlerfrei montiert wurde, 434 Abs. 2 S. 2 BGB. - Wenn der Verkäufer eine andere Sache liefert (Aliudlieferung), 434 Abs. 3 Fall 1 BGB. - Wenn der Verkäufer eine zu geringe Menge liefert (Minuslieferung), 434 Abs. 3 Fall 2 BGB. Welche Bedeutung kommt einer Werbeaussage des Herstellers für die Frage zu, ob im Rahmen eines Kaufvertrages ein Sachmangel vorliegt? - Gemäß 434 Abs. 1 S. 3 BGB führt die Nichteinhaltung der Werbeaussagen zu einem Sachmangel. Die Regel erweitert die gem. 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB geschuldete Beschaffenheit des Kaufgegenstandes um die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers der Sache oder dessen Gehilfen erwarten kann. - Bonus: Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die öffentliche Äußerung bzw. Werbung nicht kannte und auch nicht kennen musste, die Werbung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise, d.h. mit demselben Wirkungsgrad, berichtigt war oder wenn die Werbung die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte. (Die Beweislast für das Vorliegen der Ausnahmetatbestände trifft den Verkäufer.) Was bedeutet Nacherfüllung, wo ist sie geregelt, welche Unterformen gibt es und wann darf sie verweigert werden? - Die Nacherfüllung ist in 437 Nr. 1 BGB und vor allem in 439 BGB geregelt und beinhaltet die Nachlieferung (=Neulieferung) und die Nachbesserung nach Gefahrübergang. Das Wahlrecht hat der Käufer. - Die Nacherfüllung kann bei Unmöglichkeit nach 275 BGB und bei Un-
5 5 zumutbarkeit (der jeweiligen Art der Nacherfüllung) nach 439 Abs. 3 BGB verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten i.s.d. 439 Abs. 3 S. 2 BGB möglich ist. - Bonus: Das Wahlrecht des Käufers darf beim Verbrauchsgüterkauf nicht abgedungen werden, 475 Abs. 1 BGB. Die bei der Nacherfüllung anfallenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt nach 439 Abs. 2 BGB der Verkäufer. Gibt es eine 434 Abs. 1 S. 3 BGB entsprechende Regelung auch im Werkvertragsrecht? - Der Regelungsgehalt des 434 Abs. 1 S. 3 BGB wurde nicht in das Werkvertragsrecht übernommen. Der Gesetzgeber sah hierfür keinen Bedarf. Da es sich hierbei um eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers handelt, kann die Vorschrift des 434 Abs. 1 S. 3 BGB schwerlich analog angewendet werden. - Dies bedeutet andererseits nicht, dass Werbeaussagen im Werkvertragsrecht ohne jede Bedeutung wären. Stammen die Angaben vom Werkunternehmer selbst, so werden die darin beschriebenen Eigenschaften im Regelfall zum Inhalt einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des 633 Abs. 2 S. 1 BGB, wenn der Besteller hiervon Kenntnis erlangt und der Unternehmer davon ausgehen muss, dass der Besteller das Vorhandensein dieser Eigenschaften zugrunde legt. - Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer sich Angaben des Herstellers zu Eigen macht, indem er etwa auf Prospekte oder vergleichbare Prospektbeschreibungen verweist. Schließlich können öffentliche Äußerungen auch dazu führen, dass der Besteller nach 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB eine bestimmte Beschaffenheit erwarten kann. Übungsfragen: - Welche Rechtsfolgen entstehen bei der Verwendung unwirksamer AGB? - Welchen Vorteil bieten individuell ausgehandelte Vertragsklauseln gegenüber AGB? - Was versteht man unter einer überraschenden Klausel? - Wie unterscheidet sich die Einbeziehung von AGB in den Vertrag gegenüber einem Verbraucher von der Einbeziehung gegenüber einem Unternehmer? - Sie haben sich ein neues Auto gekauft. In den AGB des Verkäufers finden Sie die Klausel: Eine Händlergarantie ist nicht vereinbart.
6 6 Mündlich hat der Verkäufer Ihnen gegenüber aber eine 2jährige Händlergarantie eingeräumt (wofür Sie auch einen Zeugen haben). Gilt die mündliche Garantieabrede trotz der AGB-Klausel? - Was ist der Unterschied zwischen Klauselverboten mit und ohne Wertungsmöglichkeit?
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