Gemeinsamer internationaler Tarif für die Beförderung von Personen (TCV)

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1 UIC-KODEX 11. Ausgabe, Oktober 2005 Originalfassung Gemeinsamer internationaler Tarif für die Beförderung von Personen (TC) Tarif commun international pour le transport des voyageurs (TC) Standard international passenger tariff (TC)

2 Merkblatt einzuordnen in den Abschnitt: I - Personenverkehr und Gepäckbeförderung Gültig ab 1. Juli 2005 für alle Mitglieder des Internationalen Eisenbahnverbandes. Liste der Änderungsanzeigen: 1. Ausgabe, Juli 1955 Mit dem Titel "Gemeinsamer internationaler Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck" und 2 Änderungen. 10. Ausgabe, Januar Änderung. 11. Ausgabe, Oktober 2005 Anpassung an die letzten Änderungen des TC und an den Leitfaden M1. Der Merkblattverantwortliche ist im UIC-Kodex angegeben.

3 Inhalt Zusammenfassung Allgemeine Grundsätze Gegenstand Mitgliedschaft Rechte und Pflichten Zuständige Gremien Geschäftsführung des TC Einteilung des Tarifs TC-Heft I TC-Heft II TC-Heft III TC-Heft I Besondere Anhänge zu bestimmten Angeboten Charta Europreis (Europäisches Referenzpreissystem) Einleitung Grundsätze Mitteilung der Preise an die Partner Preisberechnung in der Inkassowährung Zusatzbestimmungen Erläuterungen Bibliographie...12

4 Zusammenfassung Dieses Merkblatt regelt: - die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme am Tarif, - die Geschäftsführung und Beschlussgremien, - die Einteilung und den Tarifaufbau, sowie - den Austausch und die Anwendung der Tarifinformationen für ein Europäisches Referenzpreissystem (Charta Europreis). Die Anwendung dieses Merkblatts erlaubt es den teilnehmenden erkehrsunternehmen und Beförderern, einheitlich genormte grenzüberschreitende Tarifbestimmungen anzuwenden. 1

5 1 - Allgemeine Grundsätze Gegenstand Der TC verfolgt das Ziel, eine einheitliche Regelung der Beförderungs- und erkaufsbestimmungen im internationalen Personenverkehr zu vereinheitlichen und die Möglichkeit der Anpassung an die jeweilige Wettbewerbslage des erkehrsmarktes zu gewährleisten. Nachstehende Bestimmungen gelten nicht für Globalpreisangebote. Der Tarif gilt seit Mitgliedschaft Alle der UIC angeschlossenen Unternehmen, die zur grenzüberschreitenden Personenbeförderung im Eisenbahn-, Bus- und Schifffahrtsverkehr beitragen, können sich am TC beteiligen. Die Mitglieder sind in der Anlage 1 zum TC-Heft I verzeichnet. Darüber hinaus werden zur Beteiligung am TC keine besonderen Anforderungen gestellt Rechte und Pflichten Rechte Alle am TC beteiligten Unternehmen können sich auf alle Rechte berufen, die sich aus den Bestimmungen des TC-Hefts I und diesem Merkblatt ergeben. Sie werden zu allen Sitzungen der TC-Arbeitsgruppe eingeladen und haben Antrags- und Stimmrecht. Beschlüsse werden in der TC-Arbeitsgruppe mit einfacher Mehrheit der anwesenden und vertretenen Beteiligten getroffen Pflichten Alle TC-Mitglieder erkennen die im TC-Heft I und in diesem Merkblatt genannten Bestimmungen vollständig an. Sie beteiligen sich an den Kosten der Geschäftsführung und übernehmen turnusgemäß die Gastgeberrolle für Sitzungen der jeweils eingesetzten Arbeitsgruppen. 2

6 1.4 - Zuständige Gremien Forum Personenverkehr Das Forum Personenverkehr nimmt die Beschlüsse der Studiengruppe Preis/Kommerzielle Fragen zum TC zur Kenntnis Studiengruppe Preis/Kommerzielle Fragen Im Auftrag des Forums Personenverkehr legt die Studiengruppe Preis/Kommerzielle Fragen die Grundsätze des TC fest, verwaltet sie und sorgt für eine marktorientierte und kundengerechte Weiterentwicklung. Sie verabschiedet die von den Untergruppen vorbereiteten orschläge TC-Arbeitsgruppe Die TC-Arbeitsgruppe entwickelt auf Antrag der beteiligten Unternehmen oder im Auftrag der Studiengruppe Preis/Kommerzielle Fragen den Tarif weiter. Die erarbeiteten Ergebnisse werden der Studiengruppe Preis/Kommerzielle Fragen zur Entscheidung vorgelegt Geschäftsführung des TC Die Geschäftsführung über den TC wird von der Studiengruppe Preis/Kommerzielle Fragen einem am TC beteiligten Unternehmen übertragen. Der Geschäftsführung obliegt die Aufgabe, nach Bedarf Sitzungen durchzuführen. Dazu übernimmt sie neben der Einladung aller TC-Mitglieder auch die erantwortung für die orbereitung, Leitung und Durchführung der Sitzungen sowie die Herausgabe des TC-Heftes I. 3

7 2 - Einteilung des Tarifs Der gemeinsame Internationale Tarif für die Beförderung von Personen (TC) besteht aus folgenden Dokumenten TC-Heft I Das TC-Heft I enthält die Beförderungsbestimmungen. Es wird von der Geschäftsführung nach den orschlägen der TC-Arbeitsgruppe erstellt, von der Studiengruppe Preis/Kommerzielle Fragen genehmigt und als Druckstück in einer zweisprachigen (französisch-deutsch) Ausgabe herausgegeben. Der ersand erfolgt an alle am TC beteiligten Unternehmen. Die am TC beteiligten Unternehmen erstellen auf Basis des TC-Hefts I unter Berücksichtigung ihrer marktspezifischen Besonderheiten die für ihren ertrieb von Beförderungsausweisen erforderlichen Bestimmungen TC-Heft II Ein TC-Heft II wird von jedem beteiligten Unternehmen erstellt. Es besteht aus mehreren Teilen, die allen am TC beteiligten Unternehmen zur erfügung gestellt werden: - der Teil "erbindungs- und Entfernungstafeln" gemäß UIC-Merkblatt Nr (siehe Bibliographie - Seite 12) im Rahmen des elektronischen Datenaustauschs; - die "Besonderen Beförderungsbestimmungen für Streckenfahrscheine" als Word- oder Excel- Dokumente; - die schematischen Übersichtskarten als jpeg-datei (jpg, jpe, jpeg). Die am TC beteiligten Unternehmen übernehmen die für ihre Märkte erforderlichen Daten. Das TC-Heft II wird in mindestens zwei Sprachen erstellt, wobei aus folgenden Sprachen gewählt werden kann: Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch. 4

8 2.3 - TC-Heft III Ein TC-Heft III wird von jedem beteiligten Unternehmen erstellt und allen am TC beteiligten Unternehmen zur erfügung gestellt. Das TC-Heft III enthält Preistafeln, die ebenfalls gemäß UIC-Merkblatt Nr im Rahmen des elektronischen Datenaustauschs erstellt und übermittelt werden. Zusätzlich werden ggf. Preistafeln über Nebengebühren, Zuschläge etc. als Word- oder Excel- Dokumente an alle am TC beteiligten Unternehmen übermittelt. Die am TC beteiligten Unternehmen übernehmen die für ihre Märkte erforderlichen Daten. Das TC-Heft III wird in mindestens zwei Sprachen erstellt, wobei aus folgenden Sprachen gewählt werden kann: Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch TC-Heft I Die Erstellung eines TC-Heftes I ist fakultativ. Es enthält alle Bestimmungen für die Ausgabe durchgehender Beförderungsausweise für die Strecken, Entfernungen und Preise, die dem ertriebsunternehmen in den TC-Heften II und III mitgeteilt wurden. Aufbau und Inhalt richten sicht nach den Anforderungen des jeweiligen ertriebsunternehmens Besondere Anhänge zu bestimmten Angeboten Die besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten enthalten die Beförderungs- und -erkaufsbestimmungen zu Angeboten, die zwischen den am Angebot beteiligten Beförderern vereinbart wurden (z. B. InterRail, Euro Domino, RAILPLUS etc.). Die Geschäftsführung obliegt jeweils einem von der Studiengruppe Preis/Kommerzielle Fragen benannten Beförderer. Die besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten werden als zweisprachiges Druckstück von der Geschäftsführung in deutscher und französischer Sprache veröffentlicht. 5

9 Die Besonderen Anhänge zu Bestimmten Angeboten sollten folgendermaßen gegliedert sein: 1. orwort: Gegenstand des Anhangs Geltungsbereich Geschäftsführender Beförderer Beteiligte Beförderer Angeschlossene Beförderer 2. Beförderungsbetimmungen und Ausführungsvorschriften: Die Ausführungsvorschriften enthalten Anwendungsbedingungen (Ausgabe der Beförderungsausweise...) und müssen eingerückt und in Kursivschrift gedruckt werden. 3. Abrechnungsbestimmungen: 4. Anlagen Regelung zur Einnahmenaufteilung Die an diesen Angeboten beteiligten ertreiber übernehmen die für ihre Märkte erforderlichen Daten. 6

10 3 - Charta Europreis (Europäisches Referenzpreissystem) Präambel Hauptziel der internationalen Preispolitik ist es, einen Beitrag zu einer wirtschaftlich optimierten Wettbewerbsentwicklung der Beförderer im internationalen erkehr zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, gilt es: - Preise zu entwickeln, die kein festes Tarifsystem darstellen, sondern sich den besonderen Marktgegebenheiten (Bedürfnisse der Kunden, Angebote der Konkurrenz) jeder Relation anpassen, - den Kunden die Möglichkeit zu geben, die Angebote, die für sie am günstigsten sind und die von den Beförderern zu annehmbaren ertriebskosten unterbreitet werden, in Anspruch zu nehmen, - bi- oder multilaterale Abkommen zu schließen, um marktgerechte Preise festzusetzen, - einen Beitrag zur Senkung der ertriebskosten durch Harmonisierung der Prozesse zu leisten, - den erkauf von internationalen Beförderungsweisen zu fördern, - eine verbesserte Zusammenarbeit aller Beförderer auf Marketingebene zu entwickeln Einleitung Die Charta Europreis enthält die Grundsätze eines europäischen Referenzpreissystems, dem alle am TC beteiligten Unternehmen beitreten können. Diese Grundsätze schließen sich an die Bestimmungen des TC an Grundsätze Angabe der Preise Die Preise sind in EUR anzugeben Preisstabilität Die Preise bleiben bis zum folgenden Tarifwechsel garantiert (unter orbehalt der Anwendung der Schutzklausel - siehe Punkt Seite 8). Für alle Beförderer ist die Dauer der Preisgarantie gleich (siehe Punkt Seite 8). Im Falle der Umrechnung einer Landeswährung in EUR kann die wahrscheinliche Wechselkursentwicklung der folgenden 12 Monaten nach den Regeln des UIC-Merkblatts Nr. 311, Punkt 4.1 (siehe Bibliographie - Seite 12) zur ermeidung eines Inflationseffektes mit berücksichtigt werden. Während dieses Zeitraums behalten die Beförderer jedoch weiterhin die Möglichkeit, eventuelle Änderungen der Preise im Binnenverkehr bei von ihnen verkauften internationalen Beförderungsausweisen zu berücksichtigen. 7

11 3.3 - Mitteilung der Preise an die Partner Modalitäten Die Tarifdaten werden allen am TC beteiligten Unternehmen spätestens bis zum 15. September jedes Jahres zugesandt. Dabei sind die Regeln des UIC-Merkblatts Nr zu berücksichtigen Schutzklausel - nur für beteiligte Unternehmen, deren Länder nicht Teil der WWU sind Beförderer, deren Länder nicht Mitglied der WWU sind, dürfen innerhalb des Preisstabilitätszeitraums erneut ihre Preise in EUR veröffentlichen, wenn eine erhebliche Kursschwankung der Inlandswährung gegenüber dem EUR eintritt. Die neuen Preise müssen den Partnern spätestens 3 Monate vor dem Anwendungsdatum mitgeteilt werden. Um eine erhebliche Kursschwankung handelt es sich, wenn über einen Zeitraum von 30 Tagen, der Kurs um mehr als 5% von demjenigen abweicht, mit dem ursprünglich die den Partnern mitgeteilten Preise in EUR umgerechnet wurden. Diese Schutzklausel gilt nicht für RIT-Preise Preisberechnung in der Inkassowährung Ausländischer Anteil Die erkaufspreise ergeben sich aus der Umrechnung der Preise, die von den beteiligten Partnern in EUR angegeben werden, in die Inkassowährung des ertreibers. Sie werden nach den bestehenden Regeln (siehe Punkt Seite 7) berechnet und aktualisiert Nationaler Anteil Jedes beteiligte Unternehmen, das seine Tarife ändert, hat die Möglichkeit, diese Preise auch im internationalen erkehr, über seine erkaufsstellen an die Kunden weiterzugeben Zusatzbestimmungen Anwendungsbereich Die Charta Europreis gilt für die Ausgabe der TC-Beförderungsausweise (durchgehende Fahrscheine und/oder Streckenfahrscheine) für die Strecken der beteiligten Unternehmen Beteiligte Unternehmen An der Charta Europreis nehmen die in der Anlage I zum TC-Heft I aufgeführten Transportunternehmen teil. 8

12 Preis einer internationalen erbindung Der Preis einer internationalen erbindung wird durch Addition der Preise, die in den Preisdaten jedes beteiligten Unternehmens enthalten sind, berechnet. Die Preise der beteiligten Unternehmen sind gemäß Punkt zu berechnen Formeln zur Berechnung der Preise Basispreise und Berechnung der ermäßigten Preise in Tarifwährung Basispreise eines beteiligten Unternehmens für 1. und 2. Klasse Die Basispreise müssen eine gerade Dezimalstelle (0, 2, 4, 6, 8) hinter dem Komma aufweisen und werden gemäß UIC-Merkblatt Nr im Rahmen des elektronischen Datenaustauschs erstellt und übermittelt Ermäßigte Preise für 1. und 2. Klasse eines Beförderers Ermäßigter Preis eines Beförderers = Bp (Basispreis) X % Erm. kaufmännisch gerundet auf eine Dezimalstelle **) hinter dem Komma X Koeffizient H/HR X Koeffizient Reisende **) Rundungsbeispiele: X,95 - X,04 = X,0 X,45 X,54 = X,5 X,05 - X,14 = X,1 X,55 X,64 = X,6 X,15 - X,24 = X,2 X,65 X,74 = X,7 X,25 - X,34 = X,3 X,75 X,84 = X,8 X,35 - X,44 = X,4 X,85 X,94 = X, Preisberechnung in die Tarifwährung mit Kombination von Ermäßigungen Werden bei bestimmten Tarifangeboten mehrere Personen auf einem Beförderungsausweis mit unterschiedlichen Ermäßigungen kombiniert und dargestellt, so sind die Preise unter Anwendung der kaufmännischen Rundung auf einen durch 5 Euro-Cent teilbaren Betrag zu bilden. 9

13 Für die Berechnung des Gesamtpreises sind zwei mathematische Wege möglich: 1. Anwendung eines Gesamtfaktors über alle Reisenden Gesamtfaktor = Summe der Ermäßigungsfaktoren aller Reisenden Ermäßigter Preis eines Beförderers = Basispreis X Gesamtfaktor (kaufmännische Rundung auf 5 Euro-Cent) X H/HR 2. Anwendung des Einzelfaktors pro Person mit anschließender Addition der separat gerundeten Einzelpreise Ermäßigter Gesamtpreis eines Beförderers = Summe der gerundeten Einzelbeträge pro Person Ermäßigter Gesamtpreis eines Beförderers = (Basispreis X % Erm. für 1. Person + kaufmännische Rundung auf 5 Euro-Cent) + (Basispreis X % Erm. für 2. Person + kaufmännische Rundung auf 5 Euro-Cent) + (Basispreis X % Erm. für 3. Person + kaufmännische Rundung auf 5 Euro-Cent) + (Basispreis X % Erm. je weitere Person + kaufmännische Rundung auf 5 Euro-Cent) Berechnung des Preises eines Beförderers bei der Abrechnung Abrechnung in Tarifwährung (EUR) Preis eines Beförderers = Bp (Basispreis) X % Erm. kaufmännisch gerundet auf eine Dezimalstelle **) hinter dem Komma X Koeffizient H/HR X Koeffizient Reisende Abrechnung bei Kombination der Ermäßigungen Bei Anwendung der unter Punkt Seite 9 beschriebenen Preisberechnung muss sichergestellt sein, dass die erkaufsinformationen alle erforderlichen Angaben enthalten, die für eine korrekte Darstellung der Abrechnungsunterlagen gemäß UIC-Merkblatt Nr. 301 erforderlich sind. 10

14 3.6 - Erläuterungen Bp = Basispreis (Normalpreis) im Heft III in EUR. Preis kann für 1. oder 2. Klasse, einfache Fahrt oder Hin- und Rückfahrt sein. % Erm. = Ermäßigungskoeffizient, der für die Strecke eines Beförderers anzuwenden ist. Koeffizient H/HR = Koeffizient einfache Fahrt/Hin- und Rückfahrt: Koeffizient Reisende = 1 für einen Erwachsenen; 1 = einfache Fahrt, wenn Bp ein Preis für einfache Fahrt ist; Hinund Rückfahrt, wenn Bp ein Preis für Hin- und Rückfahrt ist 2 = Hin- und Rückfahrt, wenn Bp ein Preis für einfache Fahrt ist. = 0,5 für ein Kind oder einen Hund. 11

15 Bibliographie 1. UIC-Merkblätter Internationaler Eisenbahnverband (UIC) UIC-Merkblatt Nr : Maschinelle Erstellung und Austausch der Tarifinformationen der Hefte II/III des TC und OWT auf Datenträger, 3. Ausgabe, August 2005 UIC-Merkblatt Nr. 301: Abrechnungsvorschriften für den internationalen "Personen"-erkehr, 1. Ausgabe, Dezember 2002 UIC-Merkblatt Nr. 311: Finanzbeziehungen zwischen den Bahnen - Grundsätze und Anwendungsmodalitäten, 20. Ausgabe, Dezember

16 Hinweis Die vollständige oder auszugsweise Wiedergabe, der Nachdruck sowie die erteilung jeglicher, einschließlich elektronischer Art, zu anderen als rein privaten und eigenen Zwecken ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Internationalen Eisenbahnverbandes, sind untersagt. Die Übersetzung, Anpassung oder das Umschreiben bzw. die Umgestaltung oder ervielfältigung durch technische oder sonstige erfahren sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Lediglich zugelassen sind, unter Nennung des Autoren und der Quelle, "Analysen und kurze Zitate, die durch den kritischen, polemischen, pädagogischen, wissenschaftlichen oder informativen Charakter des Werkes, aus dem sie stammen, gerechtfertigt sind". (Art. L und L des französischen Gesetzes über geistiges Eigentum) Internationaler Eisenbahnverband (UIC) - Paris, 2005 Druck: Internationaler Eisenbahnverband (UIC) 16, rue Jean Rey F Paris - Frankreich, Oktober 2005 Dépot légal Oktober 2005 ISBN (französische Fassung) ISBN (deutsche Fassung) ISBN (englische Fassung)

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