Gefährdungsbeurteilung -Anforderungen an den Arbeitgeber-
|
|
- Etta Lenz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gefährdungsbeurteilung -Anforderungen an den Arbeitgeber- Gefährdungsbeurteilung ist in den letzten Jahren zu einem Schlagwort geworden. Jeder bezieht sich darauf. Viele sind sich nicht sicher, ob sie das Richtige darunter verstehen. Die sich daraus ergebenen Chancen, werden nicht erkannt und wahrgenommen. Woran liegt das? Liegt es an mangelnder Qualifikation und Bereitschaft diese Möglichkeiten zu nutzen? Oder ist es vielmehr die fehlende Befähigung, Verantwortung übernehmen zu wollen? Ein sicheres Arbeiten oder eine Übernahme von Aufträgen ist nur möglich, wenn alle Gefährdungen, die entstehen können, ermittelt und bewertet wurden. Dies hat bereits in der Planungsphase zu erfolgen und ist zu diesem Zeitpunkt auch Teilaufgabe des Auftraggebers. Der Arbeitgeber (Auftragnehmer) muss alle Gefährdungen, denen seine Beschäftigten ausgesetzt sein könnten, ermitteln, bewerten und geeignete Maßnahmen zu ihrem Schutz festlegen. Insbesondere bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, d.h. bei der Altlastensanierung aber auch in der Gebäudeschadstoffsanierung, sind u.a. folgende beispielhaft genannte Einflussgrößen zu beachten: der Art, Menge und dem Zustand des Materials, dem ausgewählten Arbeitsverfahren, dem Zustand und der Art der Arbeitsmittel, den örtlichen Bedingungen, den klimatischen Bedingungen, gegenseitiger Wechselwirkung Was aber fordert der Gesetzgeber? 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. In diesem Satz steckt nicht mehr und nicht weniger als der Kernpunkt des betrieblichen Arbeitsschutzhandelns. Dies wird nicht zuletzt dadurch immer deutlicher, dass in den neuen gesetzlichen Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Gefährdungsbeurteilung immer wieder als zentrales Verfahren zur Erkennung von Gefährdungen und zum Ableiten der erforderlichen Maßnahmen benannt wird. Dabei ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen keine Neuerfindung des Arbeitsschutzgesetzes. Die entsprechende Systematik liegt beispielsweise auch dem Gefahrstoffrecht im 7 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung zu Grunde. So wurde bereits in der TRGS 300 "Sicherheitstechnik" eine Methodik zur Ermittlung des Gefahrenpotentials beim Umgang mit Gefahrstoffen beschrieben, die folgende Schritte enthielt: - 1 -
2 In der systematischen Sicherheitsbetrachtung gemäß dieser TRGS wird zunächst das Gefahrenpotential in folgenden aufeinander aufbauenden Stufen ermittelt: 1. Erfassung der Grunddaten zur Ermittlung des Gefahrenpotentials 2. Auswahl der zutreffenden Gefahrenquellen bzw. Sicherheitsgrundsätze (...), die für die konkrete Anlage von Bedeutung sein können und 3. Auswahl der zutreffenden Bedingungen zum Wirksamwerden der Gefahrenquellen bzw. Sicherheitsanforderungen (...) Nach Bewertung des Gefahrenpotentials im Einzelfall werden anschließend die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen festgelegt. Die TRGS 440 beschriebt ebenfalls allgemein die Ermittlungspflichten des Arbeitgebers nach der Gefahrstoffverordnung (alte Fassung). Die dabei aufgezeigte Systematik entspricht der des 5 ArbSchG. Andere TRGS en nehmen für bestimmte Aufgabenstellungen eine Gefährdungsbeurteilung vor, die für den jeweiligen Anwendungsfall anzupassen sind, z.b. die TRGS 524 "Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen", die eine Methode zur systematischen Sicherheitsbetrachtung für Sanierungen und Arbeiten in kontaminierten Bereichen darstellt und die wesentlichen Grundvorstellungen für technische, organisatorische und personenbezogene Sicherheitsanforderungen enthält, die sich auf den Umgang mit Gefahrstoffen bei solchen Tätigkeiten beziehen. Konkretisiert wird diese TRGS u.a. durch branchenbezogene Lösungen, wie sie z.b. die VdS-Richtlinie 2357 "Richtlinien zur Brandschadensanierung" darstellt. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen hat als Verfahren zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen im Arbeitsleben in viele andere Vorschriften (s. Anhang) Eingang gefunden.die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (BdA) ist das Verfahren, mit dem der Arbeitgeber feststellt, welche geeigneten Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. So sind hier folgende Einzelschritte ableitbar: A: Ermitteln der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen: D.h., der Arbeitgeber oder auch Auftragnehmer hat parallel folgende Einzelinfomationen zu ermitteln: 1. Schritt Arbeitsverfahren, Arbeitsschritte und Tätigkeiten alle hieraus resultierenden Gefahren oder Gefahrenmerkmale das Wirksamwerden, das Einwirken, das Entstehen der Gefahren 2. Schritt Ermitteln der entstehenden Gefährdungen bezogen auf die einzelnen Arbeitsschritte und Tätigkeiten Bewerten der Gefährdungsmerkmale Zusammenführen der Gefährdungsarten Beurteilung der Gesamtgefährdung B: Ermitteln der Maßnahmen des Arbeitsschutzes: Herausfinden der möglichen Maßnahmen Auswahl der möglichen Maßnahmen Festlegen der geeigneten Maßnahmen Durchführen der geeigneten Maßnahmen C: Kontrollieren, ob die zur Durchführung kommenden Maßnahmen auch geeignet sind bzw. die erwartete Wirksamkeit entwickeln können
3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Wie sieht es in der Praxis aus? Der Arbeitgeber, im Folgenden auch als Auftragnehmer bezeichnet, erhält einen Auftrag, der zu einem bestimmten Zeitpunkt begonnen und auch abgeschlossen sein soll. Eigentlich eine gute Voraussetzung für alle Beteiligten ihre Aufgaben unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit durchführen zu können. Hier werden die finanziellen Aspekte nicht berücksichtigt. Im Normalfall sollte es eine genaue Zielvorgabe in Form einer Ausschreibung oder eines fachgerechten Leistungsverzeichnisses, dem eine qualifizierte Planungsleistung vorausgegangen war, geben. Damit wäre auch die Basis zu einer fachgerechten Kalkulation der auszuführenden Arbeiten gegeben sowie der Möglichkeit, dass der zukünftige Auftragnehmer unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit (dazu gehört auch seine Qualifikation sowie die seiner Beschäftigten) sein Leistungsangebot formulieren könnte. Der Auftragnehmer kann nun dem nachstehenden Schema folgen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, besteht die Chance einen optimierten Arbeitsablauf oder ein optimiertes Arbeitsverfahren vorzuschlagen. Hier können nun alle Risiken auf ein akzeptables Maß reduziert werden und somit wäre ein störungsfreier Ablauf der Arbeiten machbar. Ermitteln Gefahren ja Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsermittlung Informationsbeschaffung Arbeitsverfahren Arbeitsschritte Tätigkeiten Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen erforderlich Maßnahmen Wirksamkeitskontrolle Arbeitsmittel nein 1. Ermitteln der Tätigkeiten Herausfinden, was die Beschäftigten genau tun sollen. Ende Das Ziel der Arbeiten steht fest. Es soll beispielsweise Parkettboden entfernt, ein Dach neu eingedeckt, es soll ein Bodenaushub oder eine Tiefenenttrümmerung durchgeführt werden. Damit sind die einzelnen Tätigkeiten (z. B. Demontage des Parketts, Konfektionieren/Zwischenlagerung/Verpacken des Materials, Transport zum Abfallcontainer, Arbeiten in einem Zelt) und deren Rahmenbedingungen zu bestimmen. 2. Ermitteln der Gefahren Herausfinden, was dabei passieren kann Es ist zu ermitteln, ob durch die Art und Weise der Tätigkeiten Gefahren entstehen. Ist dies der Fall, muss ermittelt werden in welcher Menge und Form, welches Material / welcher Baustoff oder Gefahrstoff vorliegt, in welcher Menge Stoffe freigesetzt werden können, die möglichen Aufnahmepfade der Stoffe und die stoffbedingten Gefährdungen
4 Neben den stoffbezogenen Gefahren sind auch alle weiteren Gefahren, die durch die Tätigkeiten entstehen, zu berücksichtigen: arbeitsstättenbedingte Gefahren (z.b. Absturz, unzureichende Beleuchtung, Belüftung, mangelnde Arbeitsräume -Höhen, Flächen-) arbeitsmittelbedingte Gefahren (z.b. Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen) arbeitsverfahrenbedingte Gefahren (z.b. Heben von Lasten) Bewerten 3. Beurteilen der Gefährdung Entscheiden, ob etwas getan werden muss, damit nicht passiert, was passieren kann. Es müssen Arbeitsverfahren gewählt werden, bei denen die Beschäftigten, nach dem Stand der Technik, Hygiene und Arbeitsmedizin so wenig wie möglich gefährdet werden. Es ist zu bewerten, ob allein durch die Wahl geeigneter Arbeitsverfahren die Gefährdung der Beschäftigten hinreichend minimiert werden kann. Entscheidung : ja oder nein Ist dies nicht der Fall, sind gegen die verbleibenden Gefährdungen weitere Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich. 4. Sammeln und Bewerten der möglichen Maßnahmen Vorbereiten der Entscheidung Die verbleibenden Gefährdungen müssen durch zusätzliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes wie organisatorische und personenbezogene Maßnahmen minimiert werden (Minimierung der Gefährdung). Die möglichen Wechselwirkungen der zu treffenden Maßnahmen sind zu beachten. Festlegen 5. Festlegen der geeigneten Maßnahmen Entscheiden, was getan werden soll. Aus den ermittelten Maßnahmen sind die jeweils besten Lösungen auszuwählen. Entscheidung: was und wie 6. Dokumentation der Ergebnisse und Anweisen der Maßnahmen Die festgelegten Arbeitsabläufe und Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind den Beschäftigten in geeigneter Weise anzuweisen. Zum Beispiel durch: Arbeitsplan, Verfahrensbeschreibung Betriebsanweisung Unterweisung - 4 -
5 Kontrollieren 7. Durchführungskontrolle Prüfen, ob das, was getan werden soll, auch tatsächlich getan wird. Jede Festlegung und Entscheidung bedarf der Kontrolle, ob sie beachtet und umgesetzt wird. Im Zweifel müssen die Betroffenen von den jeweils Verantwortlichen zu ihrem Glück gezwungen werden. 8. Wirksamkeitskontrolle Prüfen, ob das Festgelegte ausreicht, damit nicht passiert, was nicht passieren soll. Jede Festlegung und Entscheidung bedarf auch der Kontrolle, ob sie das Ziel erreicht. Das Ziel der Maßnahmen des Arbeitsschutzes ist der Gesundheitsschutz der Beschäftigten und die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Wird dies nicht erreicht, ist die Gefährdungsbeurteilung erneut durchzuführen und die Dokumentationen sind anzupassen. Fazit Der Arbeitgeber muss also in der Lage sein, alle Eventualitäten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Arbeiten stehen, bereits im Vorfeld auf die entstehenden Risiken zu prüfen und zu beurteilen. Dazu bedarf es der Notwendigkeit, dass auch zu diesem Zeitpunkt alle Informationen vorhanden sind und die fachkundigen Beurteiler die am Anfang beschriebenen Fähigkeiten besitzen. Dies bedeutet aber auch, dass alle die an diesem Prozess unmittelbar und mittelbar beteiligt sind, ihre Hausaufgaben ordentlich erfüllen und somit klare, präzise Regeln und Leitlinien verfassen, die vom Anwender auch verstanden und umgesetzt werden können, ohne sich dabei bevormundet zu fühlen
6 Anlage Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. BetrSichV 3 Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des 7 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des 4 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen GefStoffV 7 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. BioStoffV 5 Informationen für die Gefährdungsbeurteilung BioStoffV 6 Gefährdungsbeurteilung bei gezielten Tätigkeiten BioStoffV 7 Gefährdungsbeurteilung bei nicht gezielten Tätigkeiten LasthandhabV 2 Maßnahmen (2) Können diese manuellen Handhabungen von Lasten nicht vermieden werden, hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes die Arbeitsbedingungen insbesondere unter Zugrundelegung des Anhangs zu beurteilen. Aufgrund der Beurteilung hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, damit eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten möglichst gering gehalten wird. BildscharbV 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits - und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen... 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. 4 Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen : 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird ; 2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen ; 3. bei den Maßnahmen sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen ; 4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen ; 5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen ; 6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen ; 7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen ; 8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist
Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP
Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt
R echtliche R egelungen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und Betriebsarzt muss bestellt werden. BGV A 2: Betriebsärzte und FASi, nähere Ausführungen zu
MehrPsychische Belastung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Analyse, Bewertung, Maßnahmen
Psychische Belastung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Analyse, Bewertung, Maßnahmen 1. Paritätischer Gesundheitskongress Referentinnen: Lisa Bein (Aufsichtsperson der BGW) & Dr. Irene Preußner-Moritz
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrDachdecker Unternehmer und Arbeitsschutz
Dachdecker Unternehmer und Arbeitsschutz Christopher Wohland 22.02.2013 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung
MehrArbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)
(Arbeitsschutzgesetz) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit
MehrUmsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:
Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und
MehrRechtliche Grundlagen
Präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechtliche Grundlagen 1 Inhaltsübersicht 1. Systematik des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzrechts ein Überblick 2. Das Jahr 1996 Frischer Wind für
MehrGefährdungs- und Belastungskatalogeine Hilfe zur strukturierten. Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungs- und Belastungskatalogeine Hilfe zur strukturierten Gefährdungsbeurteilung 1 5 ArbSchG - Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten
MehrFrühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht
Frühjahrstagung am 18./19.05.2016 in Northeim Referent: Ulrich Krätzig Fachanwalt für Arbeitsrecht 2 Überfordert oder Leistungsschwach? Wer bestimmt die Arbeitsmenge? Wer bestimmt die geschuldete Leistung?
MehrPsychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung
Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Wolfgang Groß, Arbeitnehmerkammer Bremen Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung Betriebliche Interessenvertreter können
MehrBetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015
BetrSichV 2002-2015 (Fassung vom 06.02.2015): Eine Gegenüberstellung Stand: 14.04.2015 Abschnitte BetrSichV 2015 BetrSichV 2002 Kommentar Titel Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrDas Konzept der neuen Gefahrstoffverordnung
Annette Krüger Folie 1 Themenübersicht Grundkonzept Begriffsbestimmungen Schutzmaßnahmen: Gefährdungsbeurteilung Schutzstufen Annette Krüger Folie 2 Grundkonzept Neufassung in Kraft seit 01.01.2005 weitgehende
MehrForum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz
Kongress Gute Arbeit Berlin 6. 12. 2006: Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Rolf Satzer Dipl.- Psychologe Forschung - Beratung - Umsetzung Köln 1 Ziel des Arbeitsschutzgesetzes
MehrRechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Gesetzespyramide 618 BGB Pflicht zu Schutzmaßnahmen (1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen -
Vorbemerkung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen - (GMBl. Nr. 15 vom 23. März 2007 S. 326) Diese Technische Regel für Betriebssicherheit
MehrGesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)
Gesundheit (WHO-Definition) "Gesundheit bedeutet vollständiges physisches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur Nichtvorhandensein von Krankheiten und physischen Schädigungen." (Quelle: Präambel
MehrGefährdungsbeurteilung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrÜbersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen
Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen Personen, Maschinen, 1 Alle Arbeitnehmer ArbSchG 5, 12 GUV V A1 4 Mindestens
MehrRichtiger Umgang mit Asbestzement
Richtiger Umgang mit Asbestzement Überblick über wesentliche Inhalte der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold 1 Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer regelkonform?! 2 Verhalte
MehrDie Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson
Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen Aufsichtsperson Was bedeutet Arbeitsschutz? Sicherheit und Gesundheitsschutz einschließlich der menschengerechten Arbeitsgestaltung Arbeitsschutzgesetz 3 ArbSchG (Grundpflichten
MehrErgonomie in den Verordnungen ein Impuls für mehr Ergonomie im Betrieb
Fakultät Maschinenwesen, Institut für Technische Logistik und Arbeitssysteme Professur für Arbeitswissenschaft Tag der Ergonomie 29. September 2015, Duisburg Ergonomie in den Verordnungen ein Impuls für
MehrArbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren -
Arbeitsschutz in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - Umgang mit Infektionsgefahren - Hannelore Hafemann Gewerbeärztlicher Dienst Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Arbeitsschutz
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, Seite 7) BetrSich 5.1111 Vorbemerkung Diese Technische
MehrDie Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung
Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die
MehrDie (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Die (neue) Arbeitsstättenverordnung Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Inhaltsübersicht (neu) 1 Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 3a Einrichten und Betreiben
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September
MehrTRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Vom 5. September 2006 (BAnz. 232a vom 9.12.2006) Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin
MehrGefährdungsbeurteilung Umsetzung in der betrieblichen Praxis
Umsetzung in der betrieblichen Praxis Yves Rottmann Regionalleiter Technischer Aufsichtsdienst (TAD) Außenstellen Dresden / Erfurt DEHOGA Thüringen Reinhardsbrunn 12.02.2018 Unfälle, Berufskrankheiten
MehrGefährdungsbeurteilung
Beispiel Verfahrensanweisung Dok.-Nr. 2.15 Gefährdungsbeurteilung Revision 0 erstellt am 01.03.2010 Seite 1 von 6 Ziel und Zweck: Ermitteln von (tätigkeits-, arbeitsplatz-, personenbezogen) Gefährdungen.
MehrGefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Maschinen und Anlagen. Sichere Arbeitsmittel!
Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Maschinen und Anlagen Sichere Arbeitsmittel! 1 Kernaussagen der BetrSichV Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten sichere Arbeitsmittel
MehrWo geht die Reise hin?
Wo geht die Reise hin?? Nutzraum-Dach Verfügbarkeits-Prävention Wo geht die Reise hin? Arbeitsschutzgesetzgebung Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden
MehrGefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrGesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen
Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsbeurteilung GG TRBA 250 BGB Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzgesetz GESUNDHEITS- SCHUTZ
MehrGefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung
netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für
MehrFestlegen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen auf der Grundlage von Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung und Arbeitsstättenverordnung
Handlungshilfen für das Festlegen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung und Arbeitsstättenverordnung unter Berücksichtigung der Vorveröffentlichung des Entwurfs
MehrDie Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch
MehrÜberblick zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen
Einleitung Die Unternehmensleitung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 und der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
MehrPsychische Belastung am Arbeitsplatz als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung
Psychische Belastung am Arbeitsplatz als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Quelle: Birte Cordes/GDA Psyche Quelle: Birte Cordes/GDA Psyche Dipl.-Psych. Carolin Amtsfeld 11. Oktober 2016, Unternehmerverband
MehrTRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz. 232a vom 9.Dez.2006) Die TRBS
MehrUnterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten
Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher
MehrGesetzentwurf der Bundesregierung vom
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.12.2012 Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
MehrUnterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer
MehrGefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung
MehrWas kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag - 14. Mai 2013
Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag - 14. Mai 2013 WAS ERWARTET SIE? Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? Grenzen des CE-Zeichens Wann gelten andere Gesetze, Vorschriften und Richtlinien?
MehrUnterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:
Unterweisungsbuch Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:.de Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 1 Mustervordruck zur Übertragung Seite 2 von Unternehmerpflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit,
MehrBETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK
BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese
MehrGefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes
Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung
MehrEinsatz vom Fremdfirmen
Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen
MehrBetriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz
Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz 1 DEFINITION Abhängig Beschäftigte sollen vor Belastungen und Gesundheitsschädigungen durch eine nicht menschengerechte Organisation geschützt
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrÜbersicht. Gefährdungsbeurteilung
Übersicht Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln,
MehrGefährdungsbeurteilung Umsetzung in der betrieblichen Praxis
Umsetzung in der betrieblichen Praxis Yves Rottmann Regionalleiter Technischer Aufsichtsdienst (TAD) Außenstellen Dresden / Erfurt Gastgewerbe 2017 / DEHOGA Thüringen - BGN Reinhardsbrunn 22.02.2017 Gesetzliche
MehrGUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006
8541 GUV-I 8541 Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Angefangen: Funktion: Abgeschlossen: Januar 2006 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.
MehrGefährdungen, Dokumentation und Schutzmaßnahmen
Gefährdungen, Dokumentation und Schutzmaßnahmen Fachtagung Sichere Montage von Thermosolar- und Photovoltaik-Anlagen auf Dächern Thomas Graf Stuttgart-Vaihingen, den 25.02.2010 Was erwartet Sie heute?
MehrAbschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Laut Bundesregierung entsprechen diese Maßnahmen im Allgemeinen den»üblichen Schutzmaßnahmen«; es kann aber danach auch notwendig sein, sie dem speziellen Kreis»anderer Personen«anzupassen (vgl. ebd.).
MehrDie WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz
Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel
MehrInformationen für Unternehmer und Führungskräfte. Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung
Informationen für Unternehmer und Führungskräfte Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung Sehr geehrte Leserinnen und Leser, motivierte, leistungsfähige und zufriedene Mitarbeiter sind die
MehrGefährdungsbeurteilung an Arbeitsstätten
Fakultät Maschinenwesen, Professur für Arbeitswissenschaft Anforderungen an Arbeitsstätten Fachtagung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg IHK Karlsruhe, 8. Juli 2015
MehrAuswirkungen der Betriebssicherheitsverordnung. auf den Betrieb von Abwasseranlagen
Auswirkungen der Betriebssicherheitsverordnung auf den Betrieb von Abwasseranlagen Betriebssicherheitsverordnung (vom 27.09.2002) 3 (1) Der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG und
MehrArbeitsschutz und Mitbestimmung
RECHTSPRECHUNG TRIFFT AUF BETRIEBLICHE REALITÄT Uli-Faber@t-online.de www.judix.de 1 ÜBERSICHT I. Mitbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften II. III. Bedeutung konkreter Regelungsvorstellungen
MehrMaßnahmen des Explosionsschutzes bei Instandhaltungsmaßnahmen TRBS 1112 Teil 1. Dr.-Ing. Albert Seemann Düsseldorf, den 22.
Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Instandhaltungsmaßnahmen TRBS 1112 Teil 1 Dr.-Ing. Albert Seemann Düsseldorf, den 22. Juni 2011 Regelwerke alt/neu alt BGR 104 EX-RL Kap. E 5 Schutzmaßnahmen bei Instandsetzungsarbeiten
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane Folie 1 zur Person Cornelius Gruner TÜV SÜD Industrie-Service GmbH Abteilung Fördertechnik Sachverständiger
MehrTRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Bekanntmachung des Bundesministerium Arbeit und Soziales vom 15. September 2006 (BAnz. Nr. 232a vom 9. Dezember 2006, S. 7) T E C H N I S C H E R E G E L N F Ü R B E T R I E B S S I C H E R H E I T PUBLISHED
MehrPsychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Marc Irmer (Dipl. (FH) Reha.-Psych., M.A. Wirtsch.-Psych.) Gefährdungsbeurteilung psychischer
Mehrdass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
E 6 Explosionsschutzdokument Der Unternehmer hat im Rahmen seiner Pflichten sicherzustellen, dass ein Explosionsschutzdokument erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird (BetrSichV 6 (1)). Aus dem
MehrGanzheitliche Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung von psychischen Belastungen
Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung von psychischen Belastungen Universität Ulm 09.10.09 Dipl.-Ing. (FH), M.A. Olaf Schwark Ziele Klärung des Begriffes psychische Belastungen Ermittlung
MehrGefährdungsbeurteilung aus Sicht der Berufsgenossenschaft. Workshop zur Betriebssicherheit im Hofgut Menschenhaus
Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Berufsgenossenschaft Workshop zur Betriebssicherheit 29.05.2018 im Hofgut Menschenhaus Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) Baustoffe
MehrArbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach dem ASchG/B-BSG
Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach dem ASchG/B-BSG Julia Steurer, Gruppe Zentral-Arbeitsinspektorat Abteilung Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene und Arbeitspsychologie SVP aktuell arbeitsinspektion.gv.at
MehrGefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus Sicht der Gewerbeaufsicht
Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Gewerbeaufsicht Elke Bindl Landratsamt Heilbronn Lerchenstraße 40 74072 Heilbronn Tel.: 07131/994-8415 E-Mail: elke.bindl@landratsamt-heilbronn.de Folie 2 New York,
MehrDie DGUV Vorschrift 2. in der Pflegebranche
Die in der Pflegebranche 1 Themen Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Grundsätzliches zur neuen Grundsätzliches zum Arbeitsschutz Akteure im Arbeitsschutz Chancen für die Weiterentwicklung des
MehrWie baut man ein gesundes Unternehmen auf?
Ausgangssituation I Wie baut man ein gesundes Unternehmen auf? Thomas Kraus Viele Unternehmer wissen nicht, worauf in den Feldern Arbeit und Gesundheit zu achten ist Unternehmer haben keine Zeit, sich
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz in der Kontraktlogistik
IG Metall Vorstand Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Kontraktlogistik Fachtagung für Betriebsräte in der Kontraktlogistik Frankfurt 8. März 2017 Belastungen und Gesundheit Heben, Tragen schwerer Lasten
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrGefährdungsbeurteilung in der metallverarbeitenden Industrie K. Tech 17.01.2011
Gefährdungsbeurteilung in der metallverarbeitenden Industrie K. Tech 17.01.2011 18.01.2011 1 Auf der Suche nach. 18.01.2011 2 1 Auf der Suche nach. für 700 Tätigkeiten übernehmen, anpassen fertig! 18.01.2011
Mehr1 Ermittlung von Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
TRBS 1001 - Seite 1 von 5 Ausgabe: März 2018 GMBl 2018 S. 398 [Nr. 22] Technische Regeln für Betriebssicherheit Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Die Technischen
MehrErgonomie in den Verordnungen
Professur für Arbeitswissenschaft Ergonomie in den Verordnungen Qualifizierungstag Ergonomie, LUBW Stuttgart, 26. Oktober 2017 Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder Agenda 1. Einführung 2. Verordnungen 3. Fragen
MehrAnforderung an eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des staatlichen Arbeitsschutzes
Anforderung an eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des staatlichen Arbeitsschutzes Regionalforum - Workshop 1 - Gefährdungsbeurteilung - ein Instrument für guten Arbeitsschutz Andrea Krönung
MehrUnterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung
Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße
MehrArbeitssicherheit auf Kläranlagen DAR Deutsche Abwasser-Reinigungs-Gesellschaft mbh Ingenieurbüro für Umweltfragen
35. DWA-Erfahrungsaustausch der Städte und Gemeinden und Verbände bis 30.000 EW Des Regierungsbezirkes Darmstadt auf dem Gebiet der Stadtentwässerung Arbeitssicherheit auf Kläranlagen DAR Deutsche Abwasser-Reinigungs-Gesellschaft
MehrGeschäftsführer Interner Service der RD SAT Markus Behrens. Arbeitsschutz in multikulturellen Belegschaften
Geschäftsführer Interner Service der RD SAT Markus Behrens Arbeitsschutz in multikulturellen Belegschaften Inhaltsverzeichnis I. Ausgangssituation II. Rechtsgrundlagen III. Grundsätze des 4 ArbSchG IV.
Mehrin Kooperation mit: und
www.atemschutzlexikon.de in Kooperation mit: und 1 Inhalt: 1 Rechtliche Würdigung Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordnung UVV Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) 2 Vorgehensweise Übersicht
MehrDipl.-Ing. Bruno Reddehase, MOP Arbeits- und Organisationspsychologe Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Am Listholze Hannover Tel.
Dipl.-Ing. Bruno Reddehase, MOP Arbeits- und Organisationspsychologe Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Am Listholze 74 30177 Hannover Tel.: 0511 / 9096 227 bruno.reddehase@gaa-h.niedersachsen.de
Mehr- herzlich Willkommen -
Fortbildungsveranstaltung Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer
Mehr20 Jahre Arbeitsschutzgesetz: Ein Blick aus Sicht der IG Metall
Andrea Fergen 20 Jahre Arbeitsschutzgesetz: Ein Blick aus Sicht der IG Metall Konferenz: 20 Jahre Arbeitsschutzgesetz - Erfolge, Veränderungen und neue Herausforderungen Pforzheim, 25.10.2016 Arbeitsschutzgesetz:
MehrGesundheit im Unternehmen. Veranstaltungsreihe der IHK Erfolgreich unternehmen
Gesundheit im Unternehmen Veranstaltungsreihe der IHK Erfolgreich unternehmen Einstieg in das BGM Diagnose Ist-Analyse / Ausgangssituation Ist-/Soll-Abgleich Evaluation Planung Durchführung und Controlling
Mehrvom September in Mannheim
Umsetzung des Betriebliches Eingliederungsmanagement und der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß Arbeitsschutzgesetz Rolle des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung vom 28. 30.
MehrGanzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit
Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit Ralf Pieper, Prof. Dr. Bergische Universität Wuppertal Institut ASER e.v., Wuppertal Fachzeitschrift
MehrForum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung
Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung Hanka Jarisch (Dipl.-Psych.) Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW Präventionsdienst Dresden Königsbrücker Landstraße
MehrMitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen
Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) 21.06.2017 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit für viele
MehrArbeitsschutzaspekte bei der Bekämpfung der Beifuß-Ambrosie. Ulrich Wurster Referat 34 Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz
Arbeitsschutzaspekte bei der Bekämpfung der Beifuß-Ambrosie Ulrich Wurster Referat 34 Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz 1. Die Pflanze (Ambrosia artemisifolia) Folie 2, (2007) Entwicklungszyklen
MehrUnterweisungsdatenbank Arbeitsschutz - Online
Unterweisungsdatenbank Arbeitsschutz - Online Professionelle Unterweisungen mit minimalem Aufwand 1. Auflage 2011. Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 8466 4 Gewicht: 10 g Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft
MehrArbeitsstätten einrichten und betreiben Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
Fakultät Maschinenwesen, Institut für Technische Logistik und Arbeitssysteme Professur für Arbeitswissenschaft Arbeitsstätten einrichten und betreiben Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Fachtagung 4.
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 Quelle: Präsentation aus dem BMWS Januar 2015 Beschlussfassung der Bundesregierung am 27. August Bundesratsbeschluss am 28. November mit Änderungen BMAS u. BMWi:
MehrMustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP
Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn - im folgenden
MehrERMITTLUNG PSYCHISCHER GEFÄHRDUNGEN PROF. DR. HILTRAUT PARIDON
ERMITTLUNG PSYCHISCHER GEFÄHRDUNGEN PROF. DR. HILTRAUT PARIDON 08.06.2017 1 08.06.2017 1 PSYCHISCHE BELASTUNG ist die Gesamtheit der erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und auf
Mehr