Barrierefreiheit - was regelt das Bauordnungsrecht?

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1 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 3. Hessischer Baugipfel Wechsel/Wirkung Zukunftsorientiertes Bauen - Demografischer Wandel als Herausforderung Barrierefreiheit - was regelt das Bauordnungsrecht? 14. Februar 2012 Brigitte Schneider Referat Oberste Bauaufsicht/Baurecht

2 Barrierefreies Bauen im Bauordnungsrecht: Anforderungen seit 1993 in der HBO, damit vor Änderung des Art. 3 Grundgesetzes Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. nur Mindestanforderungen, um alle Interessen zu berücksichtigen Eigenverantwortung und Freiwilligkeit Versorgung der Bevölkerung mit günstigen Wohnungen im Blick behalten, insbesondere für Geringverdiener 2

3 43 Abs. 2 HBO Text In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen lediglich: die Whg. eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische müssen mit dem Rollstuhl zugänglich sein Bedeutung Maßgeblich DIN Teil von der öffentlichen Verkehrsfläche stufenlos erreichbar keine Türanschläge, Schwellen Flurbreiten mind. 1,2 m in der Wohnung, außerhalb 1,5 m Bewegungsflächen in und außerhalb der Wohnung Türbreiten 90 cm, Türgriffe Bedienvorrichtungen, wenn für die Erreichbarkeit erforderlich 3

4 Bewegungsflächen, Erreichbarkeit und Zugänglichkeit nach 43 Abs. 2 HBO Bewegungsflächen nach DIN , da Zugänglichkeit mit dem Rollstuhl gefordert wird Es geht nur um die roten Flächen, die blauen spielen keine Rolle! Bewegungsflächen vor Türen Bewegungsflächen vor Schiebetüren Bewegungsflächen vor Aufzügen und Rampen nach DIN (= DIN ), zwischen Wänden B = 1,5 m 4

5 Nur Mindestanforderungen im Bauordnungsrecht, pragmatische Lösung: Aufenthaltsräume bieten i. d. Regel ausreichend Platz übliche Größe der Neubaubäder reicht, bei Mobilitätseinschränkungen ggf. Umbauten u. Hilfsmittel erforderlich Mehrzahl kommt zurecht, nur 1% gehbehindert, größte Hürde meistens Erreichbarkeit z. B. Rollstuhlfahrer brauchen spezielle Ausstattungen; was ist mit anderen Behinderungen? Mehrkosten nicht tragbar, Eigentumsrechte kleinster gemeinsamer Nenner umfassende Barrierefreiheit überzogen, da HBO Gebäude im Blick hat und auf regionalen Bedarf eingehen kann Förderprogramme, Initiativen, Ziele in den Kommunen 5

6 46 Abs. 1 HBO Text Bauliche Anlagen die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen so errichtet und instand gehalten werden, dass sie barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. öffentlich zugänglich sind Einrichtungen des Kultur und des Bildungswesens Sport- und Freizeitstätten Einrichtungen des Gesundheitswesens Verwaltungs- und Gerichtsgebäude Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen 6

7 Anforderungen des 46 Abs. 1 HBO beziehen sich auf (Ausführung nach DIN ): Bauteile, Räume und auch z. T. auch Einrichtungen, z. B. Treppen, Aufzüge, Rampen, Bodenbeläge Türen, Wände und Decken Sanitärraume Bewegungsflächen in Fluren und Aufenthaltsräumen Einrichtungen, wie Tresen, Serviceschalter u. Verkaufstische Bedienungsvorrichtungen, Orientierungshilfen Beschilderungen Zusätzliche Anforderungen an: Sport-, Bade- Arbeits- und Freizeitstätten (Sanitärbereiche, Becken, Rollstuhlabstellplatz) 7

8 Technische Baubestimmungen, Abschnitt 7 - Technische Regeln als Planungsgrundlage HBO: welche materiellen Anforderungen gelten TB: welche Art der technischen Ausführung gilt noch sind DIN und zu beachten Entscheidend für die Anwendung sind die Anlagen zur eingeführten Norm; dies wird oft übersehen 8

9 Technische Baubestimmungen, Abschnitt 7 - Technische Regeln als Planungsgrundlage DIN (rollstuhlgerecht) Einführung bezieht sich auf die Zugänglichkeit der Räume von Wohnungen nach 43 Abs. 2 HBO und auf Wohnungen, die als Wohnungen für Rollstuhlbenutzer errichtet werden und auf die Zugänge zu diesen Wohnungen. DIN (barrierefrei) Einführung bezieht sich auf die barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnungen nach 43 Abs. 2 HBO und auf Wohnungen, die barrierefrei errichtet werden und auf die Zugänge zu diesen Wohnungen. 9

10 Ausblick Was ist im Bauordnungsrecht in Bewegung TB werden geändert, spätestens im Spätsommer 2012 DIN wird mit Einschränkungen eingeführt: nicht mehr fordern als bisher nicht Norm als Hintertür für höhere Anforderungen im bauaufsichtlichen Bereich nutzen nur bauaufsichtliche Aspekte regeln (Anforderungen an Bauteile), die handhabbar sind über andere Verpflichtungen oder privatrechtliche Vereinbarungen mehr Barrierefreiheit sicherstellen durch Vorschriften Bauen nicht unnötig verteuern 10

11 Ausblick Was ist im Bauordnungsrecht in Bewegung TB werden geändert, spätestens im Spätsommer 2012 DIN wird mit Einschränkungen eingeführt unter Mustervorschriften/-erlasse Bauaufsicht/ Bautechnik Liste der TB Änderungen der M-Liste Fassung Dez DIN kann aufgrund 3 Abs. 3 HBO schon jetzt angewendet werden (Gleichwertigkeit von Vorschriften) MBO-Änderung: Definition barrierefrei in 2 Abs. 8 Nr. 9 Änderung 39 - Aufzüge (mit Rollstuhl stufenlos erreichbar) Änderung 50 Abs. 1 und 2 11

12 50 MBO Abs.1 Gebäude mit mehr als zwei Wohnung Whg. eines Geschosses barrierefrei oder auf mehreren Geschossen Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche müssen barrierefrei sein, näheres regeln die TB Abs. 2 öffentlich zugängliche bauliche Anlagen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein zweckentsprechende Nutzung, wenn sie in dem erforderlichen Umfang barrierefrei sind, Toilettenräume für Besucher und Stellplätze in erforderlicher Anzahl barrierefrei 12

13 Ausblick Was ist im Bauordnungsrecht in Bewegung : TB werden geändert, spätestens im Spätsommer 2012 DIN wird mit Einschränkungen eingeführt unter Mustervorschriften/-erlasse Bauaufsicht/ Bautechnik Liste der TB Änderungen der M-Liste Fassung Dez DIN kann schon jetzt 3 Abs. 3 HBO angewendet werden MBO-Änderung: Definition barrierefrei in 2 Abs. 8 Nr. 9 Änderung 39 - Aufzüge (mit Rollstuhl stufenlos erreichbar) Änderung 50 Abs. 1 und 2 M-BeherbergungsVO, ab 30 Betten ein Gästezimmer barrierefrei Fortschreibung HBO: MBO-Änderung wird berücksichtigt, Umfang? 13

14 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Barrierefreies - Universales Bauen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Universales Bauen 14

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