BEISPIEL MIT KOMMENTAR
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- Ella Becke
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1 Stadt Zürich Amt für Hochbauten Lindenhofstrasse 21 Postfach, 8021 Zürich BEISPIEL MIT KOMMENTAR Angebot (im Einladungs-/selektiven und offenen Verfahren; inkl. Bestimmungen zum Vergabeverfahren) 1 1 Bauherrschaft Immobilien Stadt Zürich, vertreten durch das Amt für Hochbauten 2 2 Projektbezeichnung Schulanlage Oerlikon, Winterthurerstrasse 199, 8050 Zürich Auftrag: Neubau Auftragsnummer: W.9999.PM BAV-Nummer: Leistung BKP 211 Baumeisterarbeiten 4 Eingabesumme Bezeichnung Eingabesumme CHF Revidierter Betrag CHF Angebot netto inkl. MWST Detaillierte Eingabe-/Vertragssumme siehe Ziffer Dauer der Verbindlichkeit des Angebots: 9 Monate 3 ab Eingabetermin 6 Eingabeadresse Das Angebot ist in Papierform, verschlossen, mit der Aufschrift BAV 99999, BKP 211 Baumeisterarbeiten einzureichen an: Abgabe vor Ort: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten, Lindenhofstrasse 21, 8001 Zürich, Büro 205 Paketpostadresse: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten, Lindenhofstrasse 21, 8001 Zürich Briefpostadresse: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten, Postfach, 8021 Zürich 7 Eingabetermin 4. Juli 2019 / bis 16:00 Uhr 4 Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Zu spät eingetroffene Angebote werden gestützt auf 4 a Abs. 1 lit. b IVöB-Beitrittsgesetz ausgeschlossen. 5 8 Unternehmung (Anbieterin/Anbieter) Name Unternehmung Baumeister AG Strasse/Nummer Schaffhauserstrasse 1 PLZ Ort Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter 8051 Zürich Frau Verena Muster Telefon/Mobiltelefon / Für das freihändige Verfahren ist das Dokument Vorlage_Angebot-freihaendiges-Verfahren zu verwenden. 2 Die Bauherrschaft ist die jeweilige Bestellerin (z.b. Immobilien Stadt Zürich), vertreten durch das Amt für Hochbauten. 3 Die Dauer sollte nicht zu knapp gewählt werden, damit Verfahrensverzögerungen aufgefangen werden können. 4 Üblicherweise Montag bis Donnerstag bis 16:00 Uhr. Arbeitsende bei Betriebsferientagen beachten. 5 4 a IVöB-Beitrittsgesetz gilt auch für das freihändige Verfahren, kommt aber bezüglich verspäteter Eingabe nicht zur Anwendung, wenn der Eingabetermin leer gelassen wird. Das Amt für Hochbauten ist eine Dienstabteilung des Hochbaudepartements der Stadt Zürich /Vorlage_Angebot-Beispiel-mit-Kommentar M-System Nr. 275
2 Seite 2/11 9 Verfahren Offenes Verfahren Im Staatsvertragsbereich 6 Selektives Verfahren Einladungsverfahren 10 Verfahrenssprache Deutsch 11 Ansprechstellen Bauherrschaft: Name Projektleitung Sascha Fässler Telefon/Mobiltelefon / Bauleitung (Architektur-/Ingenieurbüro): Name Unternehmung Architektur GmbH Strasse/Nummer Badenerstrasse 156 PLZ Ort 8004 Zürich Telefon/Mobiltelefon / Offertöffnung Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Das Protokoll der Offertöffnung kann nach dem Zuschlag beim Amt für Hochbauten verlangt werden (mit an: 13 Eignungskriterien 7 (wird im Einladungsverfahren leer gelassen) 8 1. Kriterium: Fachliche/technische Leistungsfähigkeit: 3 Referenzen 9 bezüglich Erfahrung mit fachgerechter Ausführung von Arbeiten im gleichen Gewerk in ähnlicher Auftragsgrösse (Bausumme) und Komplexität der ausgeschriebenen Art in den letzten 10 Jahren 10 (Nachweis: Ausgefülltes Formular «Firmenreferenzen») Schwellenwert für den Staatsvertragsbereich CHF (Total aller Bauleistungen eines Bauvorhabens) exkl. MWST gemäss Art. 7 IVöB. 7 Die Eignungskriterien sind projektspezifisch festzulegen. Geeignete Kriterien und Nachweise sind der Checkliste Eignungsund Zuschlagskriterien zu entnehmen. Die Nachweise müssen mit Ziffer 28 übereinstimmen. Unterstützung im Zweifelsfalle durch die Fachstelle Beschaffungswesen. 8 In Ausnahmefällen auch im Einladungsverfahren auszufüllen, wenn neue Unternehmungen eingeladen werden. 9 Die Anzahl der verlangten Nachweise ist genau anzugeben. 10 Mit der Projektleitung AHB festzulegen. Falls unter Ziff. 26 angekreuzt, dürfen auch Referenzen von eigenen Projekten berücksichtigt werden. 11 Die Nachweise sind mit Ziff. 28 abzustimmen (richtige Nachweise ankreuzen/verlangen). 12 Weitere Subkriterien, z.b. Referenzen bezüglich Denkmalschutz, sind mit der Projektleitung AHB und der Fachstelle Beschaffungswesen festzulegen.
3 Seite 3/11 2. Kriterium: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit (Bonität) (Nachweis: Ausgefülltes Formular «Angaben zur Unternehmung/Selbstdeklaration») 13 Anbieterinnen und Anbieter, welche die geforderten Nachweise nicht einreichen oder weitere Erfordernisse gemäss 4 a Abs. 1 lit. b IVöB-Beitrittsgesetz nicht erfüllen, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 14 Zuschlagskriterien Kriterium: Qualität 15 - Firmenreferenzen: Qualitative Bewertung (Ausführungsqualität, Kosten, Termine, Fachkompetenz / Arbeitsweise) der Erfahrung mit fachgerechter Ausführung von Arbeiten im gleichen Gewerk in ähnlicher Auftragsgrösse (Bausumme) und Komplexität der ausgeschriebenen Art in den letzten 10 Jahren 16 (Nachweis: Ausgefülltes Formular «Firmenreferenzen») oder: Qualität 17 - Firmenreferenzen: Qualitative Bewertung (Ausführungsqualität, Kosten, Termine) der Erfahrung mit fachgerechter Ausführung von Arbeiten im gleichen Gewerk in ähnlicher Auftragsgrösse (Bausumme) und Komplexität der ausgeschriebenen Art in den letzten 10 Jahren 18 (Nachweis: Ausgefülltes Formular «Firmenreferenzen») - Fachkompetenz der Schlüsselpersonen: Bewertung der Erfahrung in der vorgesehenen Funktion (inkl. Ausbildung) und der Referenzen des verantwortlichen Schlüsselpersonals. (Nachweis: Ausgefülltes Formular «Fachkompetenz der Schlüsselpersonen») Weitere Kriterien sind mit der Projektleitung AHB und der Fachstelle Beschaffungswesen festzulegen. 14 Neu stehen für das Kriterium «Qualität» zwei Standarddefinitionen zur Verfügung. Es darf nur eine Variante ausgewählt werden. Die Nachweise müssen mit Ziffer 28 übereinstimmen. 15 Variante mit dem Unterkriterium «Firmenreferenzen». Eignet sich für kleinere und einfachere Bauaufgaben. Die Fachkompetenz / Arbeitsweise wird nicht personenbezogen, sondern allgemein im Rahmen der Bewertung der Firmenreferenzen beurteilt. 16 Mit der Projektleitung AHB festzulegen; gleicher Zeitraum wie bei den Eignungskriterien 17 Variante mit dem Unterkriterium «Firmenreferenzen» und «Fachkompetenz der Schlüsselpersonen». Eignet sich für grössere und komplexere Bauaufgaben. Die Fachkompetenz der Schlüsselpersonen muss separat bewertet werden. Anzahl und Berufsbezeichnungen sind projektspezifisch mit der Projektleitung AHB festzulegen. 18 Mit der Projektleitung AHB festzulegen; gleicher Zeitraum wie bei den Eignungskriterien 19 Weitere Subkriterien sind mit der Projektleitung AHB und der Fachstelle Beschaffungswesen festzulegen.
4 Seite 4/11 2. Kriterium: Preis (Nachweis: Eingereichtes Angebot mit vollständig ausgefülltem Leistungsverzeichnis) 3. Kriterium: Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung 20 (Nachweis: Ausgefülltes Formular «Angaben zur Unternehmung/Selbstdeklaration») Hinweis: Im Staatsvertragsbereich findet das Zuschlagskriterium «Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung» keine Beachtung, wenn mindestens eine ausländische Anbieterin eine Offerte einreicht. In diesem Fall werden die übrigen Zuschlagskriterien in Bezug auf die Gewichtung nach wie vor gemäss der aufgeführten Reihenfolge bewertet. 15 Aufteilung in Lose Eine Aufteilung des ausgeschriebenen Bauauftrags in verschiedene Lose 21 ist nicht vorgesehen vorgesehen und zwar wie folgt: 16 Teilangebote Teilangebote 22 sind nicht zugelassen. 17 Varianten und Optionen Das Grundangebot ist stets einzureichen. Finanzielle Varianten (Angebot global/pauschal), sind unter Ziffer 19 einzutragen. Finanzielle Varianten 23 sind zugelassen: ja nein Technische Varianten 24 sind zugelassen: ja nein Technische Varianten und Optionen sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und zusätzlich zum Grundangebot gesondert einzureichen. Die technischen Varianten werden, falls sie die Mindestanforderungen erfüllen, qualitativ beurteilt. Ansonsten werden die technischen Varianten ausgeschlossen. Folgende Optionen sind von der Anbieterin/vom Anbieter separat zu offerieren: Betonrampe Untergeschoss 20 Das Zuschlagskriterium «Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundausbildung» ist seit Mitte 2018 im Nichtstaatsvertragsbereich gemäss SVO Pflicht. 21 Lose sind zum Beispiel einzelne Bauetappen oder Baugruppen. 22 Teilangebote sollten nur in Ausnahmefällen zugelassen werden und müssen mit der Fachstelle Beschaffungswesen abgesprochen werden. 23 Finanzielle Varianten (Global- oder Pauschalpreis) können zugelassen werden, müssen jedoch nach den gleichen Kriterien wie das Grundangebot bewertet werden. 24 Technische Varianten sind in der Regel zuzulassen, müssen jedoch auch bewertet werden.
5 Seite 5/11 18 Angebotsunterlagen Die/der unterzeichnende Anbieterin/Anbieter hat von sämtlichen in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Bedingungen, Leistungs- und Projektbeschrieben inkl. allfälligen Beilagen Kenntnis genommen und anerkennt dieselben durch ihre/seine Unterschrift. Die Bauherrschaft setzt voraus, dass die Anbieterin/der Anbieter über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle genügend orientiert ist und vom Inhalt der Ausschreibung sowie von den vorgelegten Plänen in allen Teilen Kenntnis genommen hat. Abänderungen der von der Bauherrschaft abgegebenen Unterlagen sind nicht zulässig; entsprechende Angebote können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 19 Detaillierte Eingabesumme Der angebotene Werkpreis ist von der Anbieterin/vom Anbieter nachfolgend vollständig in der Spalte Eingabesumme einzutragen und in Ziffer 4 zu übertragen: Bezeichnung Eingabesumme CHF Revidierter Betrag CHF Angebot brutto exkl. MWST Rabatt 2.0 % % Zwischentotal Skonto 2.0 % % Zwischentotal Abzug für Firmentafel Abzug Baumeister/Umgebung 0.10 % % Abzug Übrige Unternehmungen Abzug Bauwesenversicherung 0.30 % % Weitere Abzüge % % Recyclinggebühren Angebot netto exkl. MWST MWST zum Satz von 8.00 % % Angebot netto inkl. MWST Das Grundangebot (oben) ist stets auszufüllen. Falls finanzielle Varianten gemäss Ziffer 17 zugelassen sind, kann zusätzlich ein Angebot global oder pauschal unten eingetragen werden (allenfalls gewünschte Variante ist von der Bauherrschaft 27 anzukreuzen): Bezeichnung Eingabesumme CHF Revidierter Betrag CHF 25 Von der Projektleitung AHB festzulegen. In der Regel 150 Franken. 26 Von der Projektleitung AHB festzulegen. In der Regel 0,10 % (1 Promille) des Werkpreises, gerundet auf einen fixen Betrag. 27 Von der Projektleitung AHB festzulegen.
6 Seite 6/11 Angebot global netto inkl. MWST 28 nicht zugelassen! 29 nicht zugelassen! 30 Angebot pauschal netto inkl. MWST nicht zugelassen! nicht zugelassen! Der revidierte Betrag ist von der Bauherrschaft einzusetzen und in Ziffer 4 zu übertragen. 20 Skonto Der angebotene Skonto gilt für alle Rechnungen, inklusive Regierechnungen und Teuerungsrechnungen. 21 Abzüge Die oben genannten prozentualen Abzüge 31 gelten für alle Rechnungen, inklusive Regierechnungen, ausgenommen die Teuerungsabrechnungen. Die Bauherrschaft erstellt eine gemeinsame Firmentafel, an der sich jede Unternehmung gegen Entrichtung eines Kostenanteils beteiligt. Weitere Firmenwerbung ist nicht zugelassen. Die Abzüge für allgemeine Baustellenreinigungen 32 (Art. 118 Norm SIA 118) und für nicht eruierbare Schäden am Bauwerk (Art. 31 Norm SIA 118) betragen 0,10 % (1 Promille) der Abrechnungssumme für Baumeister- und Umgebungsarbeiten 0,50 % (5 Promille) der Abrechnungssumme für alle übrigen Unternehmungen Die weiteren Abzüge betreffen die und betragen Die Anbieterin/der Anbieter beteiligt sich an der Prämie für die Bauwesenversicherung mit einem Abzug von 0,30 % (3 Promille) des Gesamtrechnungsbetrages Angaben zu Subunternehmungen Alle für die Auftragserfüllung vorgesehenen Subunternehmungen sind von der Anbieterin/vom Anbieter nachfolgend vollständig aufzuführen: Subunternehmung Leistung Betrag ca. CHF Schalungs-AG, Zürich Schalungen Bei Beizug von Subunternehmungen gelten grundsätzlich die Bestimmungen gemäss Ziff. 14 des Werkvertrages. 28 Falls finanzielle Varianten gemäss Ziffer 17 in der Form einer Globalen oder Pauschalen zugelassen sind, ist das Angebot global resp. pauschal anzukreuzen. 29 Falls das Angebot global oder pauschal zugelassen und angekreuzt wird, ist der Hinweis «nicht zugelassen!» zu löschen, damit die Eingabesumme von der Anbieterin/vom Anbieter eingetragen werden kann. 30 Falls das Angebot global oder pauschal zugelassen und angekreuzt wird, ist der Hinweis «nicht zugelassen!» zu löschen, damit der revidierte Betrag eingetragen werden kann. 31 Prozentuale Abzüge für Baumeister/Umgebung, Übrige Unternehmungen, Bauwesenversicherung und weitere Abzüge. 32 Siehe dazu Art. 28 Bedingungen für Arbeiten und Lieferungen zu Hoch- und Tiefbauten der Stadtverwaltung (BAL). 33 Die Stadt Zürich ist bis zu einer Bausumme von 5 Mio. Franken pauschal versichert. Über 5 Mio. Franken ist immer eine projektbezogene Bauwesenversicherung abzuschliessen.
7 Seite 7/11 Die Anbieterin/der Anbieter verpflichtet sich, mindestens 50 % der vertraglichen Leistungen in Eigenleistung, d.h. ohne Unterstützung durch Dritte, zu erbringen. Die Beiziehung von Subunternehmungen bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis der Bauherrschaft (mindestens per mit Rückbestätigung), auch wenn sie nur einen unwesentlichen Teil der Arbeiten betrifft. Die von der Bauherrschaft bewilligten und von der Anbieterin/vom Anbieter eingesetzten Subunternehmungen dürfen ihrerseits keine weiteren Subunternehmungen beiziehen. Nicht im Angebot deklarierte Subunternehmungen müssen der Bauherrschaft bis einen Monat vor Arbeitsbeginn unaufgefordert gemeldet werden. Allfällige Änderungen sind der Bauherrschaft sofort bekannt zu geben. Das Recht der Bauherrschaft, Subunternehmungen abzulehnen, bleibt jederzeit bestehen. 34 Bei Verletzung einer der oben genannten Pflichten schuldet die Anbieterin/der Anbieter der Bauherrschaft pro Verletzung eine Konventionalstrafe in der Höhe vom/von: Fr je Fall ab einer Akkord-Werkvertragssumme von Fr bis Fr , 5 % der Akkord-Werkvertragssumme ab einer Akkord-Werkvertragssumme von Fr , oder Fünffachen Betrag der allfällig vom zuständigen Organ ausgesprochenen, rechtskräftigen Busse, maximal jedoch Fr je Fall bis zu einer Akkord-Werkvertragssumme von Fr Vergütung für Regiearbeiten Für die Regiearbeiten offeriert die Anbieterin/der Anbieter folgende Ansätze exkl. MWST: Bezeichnung Stundenansatz CHF/Std. Bauführerin, Bauführer Polierin, Polier Vorarbeiterin, Vorarbeiter Facharbeiterin, Facharbeiter Bauarbeiterin, Bauarbeiter Chaffeurin, Chauffeur Maschinistin, Maschinist Lernende Kranführerin, Kranführer Eisenlegerin, Eisenleger Es gelten jedoch als maximale Bemessungsgrundlage die im Zeitpunkt der Offertstellung und am Ort der Arbeitsausführung massgebenden Regieansätze der Berufsverbände Siehe dazu auch Art. 2 Bedingungen für Arbeiten und Lieferungen zu Hoch- und Tiefbauten der Stadtverwaltung (BAL). 35 Siehe dazu Art. 5 BAL. Seit 2012 werden von der Finanzkontrolle keine Regietarife mehr publiziert. Die Regieansätze sind, sofern vorhanden, von der Unternehmung bei den Berufsverbänden anzufragen.
8 Seite 8/11 Für die Regiearbeiten offeriert die Anbieterin/der Anbieter folgende Rabatte (allenfalls gewünschte Variante ist von der Bauherrschaft anzukreuzen): Gemäss folgenden Kategorien Rabatt in % Lohn % Material % Inventar % Fremdleistungen % Gesamthaft auf die Vergütung von Regiearbeiten Rabatt in % Gesamthafter Rabatt 2.0 % Regiearbeiten an einem Werkteil dürfen nur mit ausdrücklicher vorgängiger Bewilligung der Bauleitung ausgeführt werden. Regiearbeiten, die den Gesamtbetrag von CHF (exkl. Mehrwertsteuer) voraussichtlich übersteigen, bedürfen zusätzlich der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Bauherrschaft. 24 Betriebshaftpflichtversicherung der Unternehmung Versicherungspolice (von der Anbieterin/vom Anbieter anzugeben): 37 Versicherungsgesellschaft SECURIT Versicherungen, Zürich Policen-Nr. T Versicherungsdeckung Versicherungssumme CHF Selbstbehalt CHF Personen- und Sachschäden Vermögensschäden Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden hat mindestens 5 (fünf) Mio. Franken zu betragen, für Vermögensschäden mindestens CHF mit maximal CHF Selbstbehalt. 25 Zusatzversicherung der Unternehmung Versicherte Zusatzrisiken Versicherungssumme CHF Selbstbehalt CHF 36 Üblich sind CHF projektspezifisch kann ein tieferer Betrag vereinbart werden. 37 Bei einer Werkvertragssumme über CHF 2 Mio. ist immer ein Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung zu verlangen.
9 Seite 9/11 26 Weitere Bestimmungen Nachhaltiges Bauen: Bedingungen für Werkleistungen (Hochbau), Ausgabe Juli 2017 ( Verhaltenskodex für VertragspartnerInnen der Stadt Zürich vom Juni 2016 ( Bedingungen für Arbeiten und Lieferungen zu Hoch- und Tiefbauten der Stadtverwaltung vom 26. August 2015 ( Angebote sind so zu kalkulieren und einzureichen, dass die Kosten denjenigen Leistungspositionen zugeordnet werden, die sie betreffen. Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise, insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, sind nicht zulässig. Angebote mit unzulässig ausgewiesenen Kostenbestandteilen können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Anbieterin/der Anbieter erklärt mit der Offerteinreichung, dass sie/er keine Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise in andere Leistungspositionen oder Baustelleneinrichtungen vorgenommen hat. Die Bauherrschaft ist berechtigt, Referenzen von eigenen Projekten, die die Anbieterin/der Anbieter für sie bearbeitet hat, in der Angebotsbewertung zu berücksichtigen Von der Bauherrschaft abgegebene Angebotsunterlagen Folgende Unterlagen 39 werden von der Bauherrschaft abgegeben: Das vorliegende Angebotsdokument inklusive: Verhaltenskodex für VertragspartnerInnen der Stadt Zürich Vorlage «Angaben zur Unternehmung/Selbstdeklaration» Merkblatt «Wer bestätigt die Einhaltung der Arbeitsbedingungen» Selbstdeklaration zur Einhaltung von Anforderungen zur Luftreinhaltung Nachhaltiges Bauen: Bedingungen für Werkleistungen Der Werkvertrag 40 Die durch das Bauobjekt bedingten, besonderen Bestimmungen (VB 2.1) 41 Das Leistungsverzeichnis (VB 2.2) Der Baubeschrieb (VB 2.3) Die Pläne gemäss separatem Verzeichnis (VB 2.4) Merkblatt «Ausführungsplanung durch Ingenieurin bzw. Ingenieur» (VB 2) Merkblatt «Ausführungsplanung durch Unternehmung» (VB 2) Alle in den Eignungs- und Zuschlagskriterien verlangten Nachweise (Ziffern 13, 14) 38 Bei Bedarf zu ergänzen. 39 Die abgegeben (angekreuzten) Unterlagen müssen mit den Vertragsbestandteilen des Werkvertrags abgeglichen werden. 40 Der vorausgefüllte Werkvertrag wird zusammen mit dem Angebotsdokument für das Vergabeverfahren abgegeben, muss jedoch von der Anbieterin/dem Anbieter dem Angebot nicht beigelegt werden. 41 Besondere Bestimmungen sind immer auftragsbezogen zu definieren und dürfen den Bedingungen der Stadt Zürich nicht widersprechen. Es ist darauf zu achten, dass keine pauschalen Allgemeinen Vertragsbedingungen von beauftragten Planerinnern und Planern verwendet werden.
10 Seite 10/11 28 Von der Anbieterin/vom Anbieter einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind von der Anbieterin/vom Anbieter einzureichen und wo nötig auszufüllen und zu unterschreiben und werden zu Vertragsbestandteilen: Das Angebot (unterzeichnet mit unten erwähnten Beilagen) (VB 1) Das Leistungsverzeichnis (vollständig ausgefüllt und mit Preisen ergänzt) (VB 2.2) Erklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Vertragspartnerinnen der Stadt Zürich (unterzeichnet) Bestätigung der Einhaltung der Arbeitsbedingungen für Anbietende und ihre Subunternehmungen 42 Angaben zur Unternehmung/Selbstdeklaration (ausgefüllt und unterzeichnet) Selbstdeklaration zur Einhaltung von Anforderungen zur Luftreinhaltung (unterzeichnet) Alle in den Eignungs- und Zuschlagskriterien verlangten Nachweise (Ziffern 13, 14) Nachweis über die geforderten Sicherheitsleistungen gemäss Werkvertrag (Nachweis des Sicherheitsgebers) Terminplan Zahlungsplan Pläne für Baustelleneinrichtungen Produktedeklaration Zusätzliche, von der Anbieterin/vom Anbieter eingereichte Unterlagen (von der Anbieterin/vom Anbieter anzukreuzen und auszufüllen): Folgendes Angebot als Variante: Folgendes Angebot als Option: Betonrampe Untergeschoss Folgende Teilangebote: Folgende weiteren Unterlagen: 29 Unterschriften der Anbieterin/des Anbieters Ort, Datum: Zürich, Die Unternehmung: Stempel und rechtsgültige Unterschrift(en) Baumeister AG Hans Muster Falls mehrere Firmen als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) auftreten, bestätigen alle Firmen mit ihrer Unterschrift, dass sie für die Vertragserfüllung solidarisch haften, 42 Der Nachweis ist ein Jahr gültig, darf also im Zeitpunkt des Angebots maximal ein Jahr alt sein.
11 Seite 11/11 dass die Firma, die ARGE gegenüber der Bauherrschaft bis auf schriftlichen Widerruf vertritt und sie alle Mitteilungen an diese Firma als gültige Zustellung an die ARGE anerkennen und dass die von der Bauherrschaft geleisteten Zahlungen an folgende Zahlstelle befreiende Wirkung haben: 30 Überprüfung des Angebots Die/der beauftragte Planerin/Planer betätigt hiermit, das Angebot 43 geprüft zu haben: Ort, Datum: Zürich, Die Prüffirma: Stempel und rechtsgültige Unterschrift(en) Architektur GmbH Helene Muster Die Prüfung hat folgendes Ergebnis ergeben: Das vorliegende Angebot ist vollständig ausgefüllt und entspricht den Anforderungen der Ausschreibung. Das vorliegende Angebot ist unvollständig und/oder entspricht nicht den Anforderungen der Ausschreibung. Die festgestellten Fehler sind im Protokoll vom (Datum) beschrieben Bereinigung des Angebots, Ergänzungen und besondere Vereinbarungen In Abänderung zum Angebot werden folgende Bereinigungen und Ergänzungen vorgenommen und/oder folgende besondere Vereinbarungen getroffen, protokolliert und zu Vertragsbestandteilen: Korrektur der Position gemäss Protokoll vom Plan Baustelleneinrichtung vom Das Originalangebot ist zusammen mit der vorgesehenen Anzahl Werkverträge der Projektleitung AHB zur Unterzeichnung weiterzuleiten. Das Originalangebot wird Bestandteil des Werkvertrag-Exemplars der Bauherrschaft und verbleibt bei der Projektleitung AHB bis zum Abschluss der Arbeiten. Anschliessend wird das Originalangebot mit dem Werkvertrag archiviert. 44 Unvollständige Angebote oder Angebote, welche nicht den Anforderungen entsprechen, sind mit der Projektleitung AHB und im Zweifelsfalle mit der Fachstelle Beschaffungswesen zu besprechen.
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27. Mai 2016 (Datum des Poststempels, A-Post) oder bis Uhr bei persönlicher Abgabe bei der Eingabeadresse. Strasse/Nr.: PLZ/Ort: Telefon:
BEWERBUNGSEINGABE AUFTRAGGEBER: BAUOBJEKT: EINGABETERMIN: EINGABEADRESSE: Renovation Stadtkirche Olten 27. Mai 2016 (Datum des Poststempels, A-Post) oder bis 11.30 Uhr bei persönlicher Abgabe bei der Eingabeadresse
Total Vergütung gemäss Ziffer 3 Fr Fr. 0.00
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