Baulehrschau-Sondertag Landwirtschaftskammer NRW Haus Düsse
|
|
- Hermann Förstner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Baulehrschau-Sondertag Landwirtschaftskammer NRW Haus Düsse Bad Sassendorf, Anforderungen an den Brandschutz für freistehende Großstallanlagen Handreichung der Brandschutzdienststellen im Regierungsbezirk Münster Dirk Kleiböhmer Dezernat 22 - Gefahrenabwehr 2
2 Verlaufsplan Historie Problematik für die Feuerwehren Zielsetzung Lösungsansatz aus brandschutztechnischer Sicht Weitere Entwicklung und Tendenzen Fragen und Diskussion 3 Historie In den letzten Jahren gingen bei den Brandschutzdienststellen der Kreise im Regierungsbezirk Münster vermehrt Anträge von Investoren zum Bau von Großstallanlagen ein, die als Referenzobjekte bereits vorhandene Stallungen mit erheblichen Ausmaßen ohne brandschutztechnische Unterteilung in anderen Bundesländern benannten. In der BauO NRW sind Regelungen für freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude getroffen, diese lassen sich aber nicht ohne Weiteres auf die freistehenden Großstallanlagen zur Intensivtierhaltung anwenden. 4
3 Historie Die Recherche in den Vorschriften anderer Bundesländer zeigt, dass Überschreitungen in den räumlichen Abmessungen zugelassen werden. Beispiel Niedersachsen Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung; hier 8 Brandschutz in landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden (Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport): Gem. 8 Abs. 1 Nr. 2 DVNBauO sind innerhalb von Gebäuden.. in Abständen von höchstens 40 m Brandwände herzustellen; größere Abstände können zugelassen werden, wenn die Nutzung des Gebäudes dies erfordert und wenn hinsichtlich des Brandschutzes bedenken nicht bestehen. Abweichend vom oben Genannten sind Brandwände gem. 8 Abs. 1 Nr. 4 innerhalb landwirtschaftlicher Betriebsgebäude zur Unterteilung in Gebäudeabschnitte von höchstens m³ Brutto-Rauminhalt, bei eingeschossigen Ställen jedoch von höchstens m² Grundfläche herzustellen. Eingeschossige Ställe mit einer Grundfläche bis zu m² brauchen demnach nicht durch Brandwände unterteilt werden, auch wenn deren Brutto-Rauminhalt größer als m³ ist. Damit wird der besseren Ausnutzung des Gebäudevolumens bei einer noch vertretbaren Brandlast Rechnung getragen. 5 Problematik Dem Wunsch der Landwirtschaft, sehr geräumige Ställe ohne brandschutztechnische Abtrennung zu errichten steht der Anspruch der Feuerwehr nach Eigensicherheit und der Möglichkeit zur Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten sowie die Möglichkeit wirksamer Löschmaßnahmen gegenüber. Für die Einsatzkräfte der Feuerwehren ergeben sich folgende Probleme: Die Objekte befinden sich im Außenbereich der Kommunen und somit nicht in der Schutzzieldefinition (Erreichbarkeit 8 Minuten nach Alarmierung). Ereignisse werden aufgrund dieser Lage und aufgrund der geringen Personendichte im Umfeld erst verspätet wahrgenommen und gemeldet. Auf dem Gelände fehlen meistens ausreichend ergiebige Sammelwasserleitungen mit Hydranten. Oft stehen nur offene Löschwasserentnahmestellen (Teiche, Brunnen, Zisternen) zur Verfügung; der Aufbau einer leistungsfähigen Löschwasserversorgung nimmt dadurch erhebliche Zeit in Anspruch. 6
4 Problematik Schlechte Zufahrten zum Objekt Fehlende Feuerumfahrten oder für die Feuerwehr befahrbare Flächen Für die tragende Konstruktion der Stallanlagen sind nach BauO NRW keine Feuerwiderstandsdauer vorgeschrieben. Dachkonstruktionen werden oftmals aus Nagelplattenbindern errichtet, die im Brandfall schlagartig einstürzen. Seitliche Abstände aufgrund Bebauung oder Bewuchs oftmals zu gering (Trümmerschatten). Brandschutztechnische Einrichtungen für die Erstbrandbekämpfung beim Entstehungsbrand durch Betreiber können aufgrund der geringen Mitarbeiteranzahl und somit fehlenden Anwesenheit im Objekt nicht eingesetzt werden. 7 Zielsetzung Ende 2009 bildet sich nach einem Treffen der Brandschutzdienststellen im Regierungsbezirk Münster, wo das Thema Brandschutz für freistehende Großstallanlagen zur Massentierhaltung besprochen wurde, eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Arbeitspapiers, welches als einheitliche Grundlage für die Brandschutzdienststellen genutzt werden soll. In dieser Arbeitsgruppe unter Federführung des Dezernates 22 engagierten sich die Brandschutzingenieure der Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf sowie ein Vertreter der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft NRW als Berater. Ziel war das Ermitteln der brandschutztechnischen Probleme sowie die Ausarbeitung eines Lösungsansatzes, um den Planern und Errichtern von Großstallanlagen eine Handreichung mit einheitlichen Grundlagen aus brandschutztechnischer Sicht anzubieten. 8
5 Zielsetzung Als Grundlage nutzt auch der Hinweis zum 54 BauO NRW Gebäudetrennwände in landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden in der Niederschrift über die Dienstbesprechungen des NRW-Bauministeriums mit den Bauaufsichtsbehörden im November und Dezember 2009 Soweit landwirtschaftliche Gebäude Sonderbauten sind, können an sie über 29 Abs. 2 hinausgehende, zusätzliche Anforderungen nach 54 BauO NRW gestellt werden. Zusätzliche Anforderungen an Sonderbauten sind von der Bauaufsichtsbehörde zu begründen. Die Unterteilung ausgedehnter landwirtschaftlicher Gebäude in Brandabschnitte kann z.b. zur Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten gefordert werden. Die Anzahl vorhandener Tiere ist dagegen keine geeignete Begründung für die Forderung nach Brandabschnitten. 9 Lösungsansatz aus brandschutztechnischer Sicht Die nachstehend genannten Anforderungen gelten für Gebäude mit bis zu zwei Nutzungsebenen. Bei mehr als zwei Nutzungsebenen ist eine schutzzielorientierte Betrachtung im Zuge der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes nach 9 BauPrüfVO erforderlich. Organisatorisch und anlagentechnisch erforderliche Brandschutzeinrichtungen (BMA, Blitzschutz, Spannungsfreischaltung, Löschanlagen ) sind dann ebenfalls im Zuge der Brandschutzkonzepterstellung festzulegen. Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen von Seiten der beteiligten Brandschutzdienststellen keine Bedenken, wenn nachfolgende Anforderungen erfüllt werden: 10
6 Lösungsansatz aus brandschutztechnischer Sicht Erdgeschossige Gebäude: Bis max m² Grundfläche Maximale Gebäudebreite 40 m / Abstandsfläche mind. 5 m (Trümmerschatten berücksichtigen) Angriffstüren von außen / Abstand < 40 m Rettungsweglänge < 35 m (Luftlinie, nicht durch Bauteile) Ab m² Grundfläche Feuerwehrumfahrt (befestigt für 12 to Traglast) mit Stellflächen Bis m² Grundfläche Zufahrt auf 2 Gebäudeseiten (min. 1 Längsseite) mit Stell- und Wendeflächen Erstbrandbekämpfung ist auch durch Wasserzapfstellen mit fest installierten Schläuchen möglich (werden oftmals zur Reinigung benötigt); ansonsten geeignete Feuerlöscher Löschwasservorrat 192 m³ (1.600 l/min über 2 Stunden) / Entnahmestellen im Umkreis von 300 m dürfen gewertet werden* Die Verbindung zweier oder mehrerer Gebäude über ein Versorgungsgebäude ist möglich, wenn die Gebäude brandschutztechnisch voneinander getrennt / geschottet sind *Diese Umkreisregelung gilt nicht über unüberwindbare Hindernisse wie mehrstreifige Schnellstraßen, Bahntrassen oder große, langgestreckte Gebäudekomplexe hinweg. (Hinweis aus DVGW-Arbeitsblatt W 405 beachten) 11 Lösungsansatz aus brandschutztechnischer Sicht Gebäude über zwei Ebenen: Bis max m² Grundfläche Maximale Gebäudebreite 40 m / Abstandsfläche mind. 5 m (Trümmerschatten berücksichtigen) Angriffstüren von außen / Abstand < 40 m Rettungsweglänge < 35 m (Luftlinie, nicht durch Bauteile) Obere Ebene mit Podesten und gesichertem Auf- und Abstieg Zufahrt auf 2 Gebäudeseiten (min. 1 Längsseite) mit Stell- und Wendeflächen Erstbrandbekämpfung ist auch durch Wasserzapfstellen mit fest installierten Schläuchen möglich (werden oftmals zur Reinigung benötigt); ansonsten geeignete Feuerlöscher Löschwasservorrat 192 m³ (1.600 l/min über 2 Stunden) / Entnahmestellen im Umkreis von 300 m dürfen gewertet werden* Die Verbindung zweier oder mehrerer Gebäude über ein Versorgungsgebäude ist möglich, wenn die Gebäude brandschutztechnisch voneinander getrennt / geschottet sind *Diese Umkreisregelung gilt nicht über unüberwindbare Hindernisse wie mehrstreifige Schnellstraßen, Bahntrassen oder große, langgestreckte Gebäudekomplexe hinweg. (Hinweis aus DVGW-Arbeitsblatt W 405 beachten) 12
7 Weitere Entwicklung und Tendenzen Aus dem Protokoll der Dienstbesprechungen MWEBWV NRW mit den Bauaufsichtsbehörden vom : Zunehmend wird der Wunsch an mich gerichtet, den Bauaufsichtsbehörden in geeigneter Weise Unterstützung bei den Anforderungen für freistehende große Anlagen zur Tierhaltung zu leisten. Ich beabsichtige, bei der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung, die Regelung des 30 Abs. 2 Musterbauordnung für landwirtschaftlich genutzte Räume zu übernehmen: Brandwände sind erforderlich als innere Brandwand zur Unterteilung landwirtschaftlich genutzter Gebäude in Brandabschnitte von nicht mehr als m³ Brutto-Rauminhalt. Ob weitere Regelungen für große Tierhaltungsanlagen in der BauO NRW erforderlich werden, wird im anstehenden verfahren zur Novellierung der BauO NRW geprüft. 13 Weitere Entwicklung und Tendenzen Am Beispiel Niedersachsen: 14
8 Weitere Entwicklung und Tendenzen Aus der Tagespresse: 15 Weitere Entwicklung und Tendenzen Aus der Tagespresse: 16
9 Fragen und Diskussion 17
Anforderungen an den Brandschutz für freistehende Großstallanlagen zur Massentierhaltung (Gebäude > m² Grundfläche)
Anforderungen an den Brandschutz für freistehende Großstallanlagen zur Massentierhaltung (Gebäude > 1.600 m² Grundfläche) Handreichung der Brandschutzdienststellen im Regierungsbezirk Münster In der Landwirtschaft
MehrErstellen und Betreiben muss wirtschaftlich sein
Genehmigungsrechtliche Fragen zukunftsfähiger Tierhaltungskonzepte Brandschutzkonzepte für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude Erstellt von Aribert Herrmann 24.03.2010 Fachdienst Bauen und Wohnen Zusammenhänge
MehrGemarkung(en): Flur(en): Flurstück(e):
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Checkliste Brandschutz zum Antrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr: Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,
MehrRechtliche Grundlage. Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 für das Land Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) I K O M S...
Rechtliche Grundlage Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 für das Land Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) Rechtliche Grundlagen Feuerschutzgesetz - FSHG I. Abschnitt - Aufgaben
MehrBaulicher Brandschutz Landesbauordnung RLP / MBO
Baulicher Brandschutz Landesbauordnung RLP / MBO Inhalte Vorlesung: Begriffe Gebäudeklassen Schutzziele in der Bauordnung Anforderungen an Baustoffe und Bauteile Brandwände / Brandabschnitte 1 Baulicher
MehrBrandschutz innerhalb des Baurechts Auswirkungen auf Stallanlagen
ALB Fachtagung 13.03.2014 Universität Hohenheim Ferkelerzeugung Brandschutz innerhalb des Baurechts Auswirkungen auf Stallanlagen Erstellt von Aribert Herrmann Datum 13.03.2014 Fachdienst Bauen und Wohnen
MehrRechtliche Rahmenbedingungen (Teil A) und. Brandschutz und Genehmigungsverfahren (Teil B) für Unterkünfte des Landes NRW
Rechtliche Rahmenbedingungen (Teil A) und Brandschutz und Genehmigungsverfahren (Teil B) für Unterkünfte des Landes NRW Teil A Rechtliche Rahmenbedingungen für Unterkünfte des Landes NRW Ordnungsbehördengesetz
MehrNachweis des baulichen Brandschutzes. 1.0 Wände, Pfeiler und Stützen ( 29 BauO NRW) Gebäudetyp. Gebäude geringer Höhe Gebäude mittlerer Höhe
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Brandschutzkonzept zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen gemäß 3, 4 u. 9 der Bauprüfverordnung NRW für Vorhaben nach 68 Abs.
MehrCheckliste Brandschutz zum Antrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Checkliste Brandschutz zum Antrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr: Baugrundstück (Straße, Haus-Nr.)
MehrErstellung von Brandschutzkonzepten in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden
Erstellung von Brandschutzkonzepten in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden Aufhebung der Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden Genehmigungsfähigkeit higkeit an
MehrM E R K B L Ä T T E R BS 01.3 Brandschutz (vorbeugend) Brandschutznachweis zum Bauantrag für Gebäude der GK 1-5
Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr: Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.): Gemarkung(en): Flur(en): Flurstück(e):
MehrVorbeugender Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr
Vorbeugender Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr FloRett 2014 Messe & Kongress ROBÜ Planungsbüro für Brandschutz GmbH Unstrutweg 1 70806 Kornwestheim Tel.: 0 71 54 / 18 53 99 Email: info@robue-brandschutz.de
MehrMartin van Hazebrouck Bauordnungsrechtliche Anforderungen an ambulant betreute Wohngemeinschaften
Martin van Hazebrouck Bauordnungsrechtliche Anforderungen an ambulant betreute Wohngemeinschaften 1 Ambulant betreute Wohngemeinschaft für Demenzkranke Feucht Wohngemeinschaft für 9 Demenzkranke 9 Bewohnerzimmer
MehrTech-News Nr. 2013/01 (Stand: 24.01.2013) Brandschutz in Baden-Württemberg bei tragenden, nichttragenden und raumabschließenden Bauteilen
Tech-News Nr. 2013/01 (Stand: 24.01.2013) Baurecht Dipl.-Ing. Klaus Schäfer Prüfingenieur für Bautechnik VPI Wettbachstraße 18 71063 Sindelfingen Brandschutz in Baden-Württemberg bei tragenden, nichttragenden
MehrBrandschutzordnung. nach DIN 14096 Teil C. Name der Firme Strasse der Firma. Ort der Firma. Frommershäuserstr.78 34246 Vellmar.
Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil C Name der Firme Strasse der Firma Ort der Firma Aufgestellt von Frommershäuserstr.78 34246 Vellmar Stand: 03.2009 Inhaltsverzeichnis Brandverhütung 3 Alarmplan 4
MehrBaulich-betrieblicher Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr. BOR Reinhardt Sandmann Berufsfeuerwehr Magdeburg
Baulich-betrieblicher Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr BOR Reinhardt Sandmann Berufsfeuerwehr Magdeburg Maßnahmen, die zur Vermeidung und Bekämpfung von Bränden dienen Vorbeugender Brandschutz Abwehrender
MehrBaulicher Brandschutz (Teil 3) - Anforderungen aus dem Baurecht
Baulicher Brandschutz (Teil 3) - Anforderungen aus dem Baurecht Auf die Vielfalt der unterschiedlichen landesbaurechtlichen Anforderungen kann in diesem Beitrag nicht genau eingegangen werden. Während
Mehr21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1
21.09.2012 Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1 Thema Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 2 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE
MehrNachweis des baulichen Brandschutzes
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: 08.01.2016 Eingangsvermerk Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Bauherrin / Bauherr
MehrRichtlinie für die Löschwasserversorgung
Brand- und Katastrophenschutz Richtlinie für die Löschwasserversorgung bei nicht ausreichender öffentlicher Wasserversorgung Stand: 10/2010 Herausgeber: Landratsamt Ravensburg Kreisfeuerwehrverband Ravensburg
MehrFeuerwehr Stadt Herford
Feuerwehr Stadt Herford Aufstellflächen und Beschilderung Feuerwehr 1 Einleitung 2 Begriffe o 2.1. Zugänge o 2.2 Feuerwehrzufahrten o 2.3. Aufstellflächen o 2.4. Bewegungsflächen o 2.5. Kurven in Zu- oder
MehrBrandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO
Brandschutz Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Versicherungskammer Bayern Dipl.Ing. Florian Ramsl Seite 1 Art. 2 (4) Sonderbauten 8. Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr
MehrFachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Garagen
Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Garagen Bauliche Anlage besonderer Art oder Nutzung 50 LBauO: besondere Anforderungen oder Erleichterung Vorschrift in RLP:
MehrHHP Sachverständige Nord/Ost
7. AKG-Fachtagung Neue Normen im Krankenhausbau: Lüftung und Brandschutz HHP Sachverständige Nord/Ost Funktionsgerechte Konzepte Brandschutz im Krankenhausbau Dr. Ing. Rüdiger Hass http://www.hhp-nord-ost.de
MehrVorwort. Für baugenehmigungsfreie Bauvorhaben ( 55 und Anlage 2 Abs. V HBO) entfallen die öffentlich-rechtliche
Vorwort Mit der Novellierung der Hessischen Bauordnung 2010 (HBO) hat der Gesetzgeber das Baugenehmigungsverfahren weiter vereinfacht. Im Gegenzug wurden Verantwortungen auf Private verlagert. Insbesondere
MehrAnforderungen an Aufstellflächen für tragbare Leitern der Feuerwehr
Stadt Sankt Augustin Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung Vorbeugender Brandschutz Stand 05-2012 Merkblatt Anforderungen an Aufstellflächen für tragbare Leitern der Feuerwehr 1 Allgemein Bauliche Anlagen
MehrFeuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr 1. Vorwort Für Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen halten die Feuerwehren Fahrzeuge und Geräte von hohem Einsatzwert vor. Um diese
MehrKleine Verkaufsstätten
Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der
MehrFeuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit.
Thomas Gulitz Seestraße 3 45891 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1704235 E-Mail: thomas.gulitz@gelsenkirchen.de Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. am
MehrInfotag Vorbeugender Brandschutz
Infotag Vorbeugender Brandschutz Grundsätze eines es... ein ist die ganzheitliche Beschreibung des Soll-Zustandes des Brandschutzes (Brandsicherheit) eines Betriebes oder einer Einrichtung.... unter einem
MehrNachweis bei Änderung der Nutzung und der baulichen Anlage
Stellplatznachweis Nachweis bei Änderung der Nutzung und der baulichen Anlage Allgemein Gemäß 51 Absatz 1 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) müssen bei der Errichtung von baulichen
MehrDie neue Sonderbauverordnung (SBauVO) und neue Landesbauordnung (BauO NRW).
Die e Sonderbauverordnung (SBauVO) und e. Die grundlegenden Änderungen der Brandschutzvorschriften Dipl.- Ing. Sylwester Kabat Brandschutzingenieur des Kreises Gütersloh Fortbildung der Brandschutzdienststellen
MehrAnforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude
Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang h kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die
MehrPC-Dokumentenmappe Brandschutz
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com PC-Dokumentenmappe Brandschutz Liebe Besucherinnen und Besucher unserer
MehrMöglichkeiten der baulichen Sicherstellung des. 2. Rettungsweges. Rettungsrutschen, Wendel-/ Spindeltreppen, Notleiteranlagen.
Möglichkeiten der baulichen Sicherstellung des Rettungsrutschen, Wendel-/ Spindeltreppen, Notleiteranlagen Seite 1 , 36 Jahre, verheiratet, 2 Kinder seit 1995 BF Chemnitz bis 2004 im Einsatzdienst Ausbildung
MehrHandlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein
Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von 800 2.000 m² in Schleswig-Holstein Stand: August 2010 Allgemeines Die in Deutschland verbreitete
MehrAntrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tierschutz beachten besseren Brandschutz in Stallanlagen entwickeln und umsetzen!
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tierschutz beachten besseren Brandschutz in Stallanlagen entwickeln und umsetzen! Stellungnahme der Architektenklammer Nordrhein-Westfalen Die Architektenkammer
Mehr1. Einleitung 2. 2. Grundlagen 3
Regierungspräsidium Darmstadt Merkblatt Merkblatt Windenergieanlagen Version 1.6 Stand 01.03.2013 Hinweise für Planung und Ausführung INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 2 2. Grundlagen 3 3. Anforderungen
MehrAnhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW
Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anwendungsbereich Im Bereich eines B-Plans bedürfen geringer und
Mehr- Herausforderung und Möglichkeiten für die Feuerwehren Bayerns -
Novellierung der Bayerischen Bauordnung - Herausforderung und Möglichkeiten für die Feuerwehren Bayerns - 1 Inhalt Vorstellung der wesentlichen Änderungen - Konsequenzen Prüfung des Brandschutzes/ Verfahren
MehrWas ist im Zusammenhang mit der Definition der Gebäudeklassen unter einem freistehenden Gebäude zu verstehen?
2 HBauO Begriffe Absatz 3 Was ist im Zusammenhang mit der Definition der Gebäudeklassen unter einem freistehenden Gebäude zu verstehen? Ein Gebäude ist als freistehend einzustufen, wenn es zu den Grundstücksgrenzen
MehrBrandschutznachweis gem. 11 der Bauvorlagenverordnung(BauVorlVO)
Anlage zum Bauantrag Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen! Eingangsvermerk der unteren Bauaufsichtsbehörde Geschäftszeichen / Aktenzeichen Brandschutznachweis gem. 11 der Bauvorlagenverordnung(BauVorlVO)
Mehrhandelt es sich bei Krankenhäusern um ungeregelte Sonderbauten
Dr. Rüdiger Hass, Prüfingenieur für Brandschutz VPI Brandschutzplanung 2017 Brandschutztechnische Bewertung von Krankenhäusern 1 Inhalt des Vortrags Brandschutz im baurechtlichen Genehmigungsverfahren
MehrRechtliche Anforderungen an zukunftsfähige Stallbauvorhaben in der Landwirtschaft aus der Sicht des Brandschutzes
Rechtliche Anforderungen an zukunftsfähige Stallbauvorhaben in der Landwirtschaft aus der Sicht des Brandschutzes ALB-Hessen 11.03.2015 Erstellt von Aribert Herrmann 11.03.2015 Fachdienst 7200, Bauen &
MehrFluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3)
Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) Dr. Olaf Gémesi Abteilung Sicherheit und Gesundheit Referat Handel und Arbeitsstätten DGUV Gesünder Arbeiten in Niedersachsen 6. September 2012
MehrAbweichungen und Erleichterungen bei der Brandschutzplanung
HOLZ und FEUEREINWIRKUNG bei der Brandschutzplanung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Brandschutz im geregelten und nicht geregelten Sonderbau 1. Einleitung 2.
MehrDie Gesamtverantwortung für den Inhalt und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen verbleibt alleinig bei dem Betreiber/Auftraggeber.
Brandmeldekonzept Anmerkung: Im Rahmen von Baugenehmigungen oder bei wesentlichen Änderungen von Gebäuden spielt das im Bauantrag enthaltene Brandschutzkonzept eine wesentliche Rolle. Wird bei einer baurechtlich
MehrSatzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder auf Baugrundstücken (Kinderspielplatzsatzung) der Stadt Dormagen
1.6/63.07 Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder auf Baugrundstücken vom 20.01.2004 1 Anwendungsbereich... 2 2 Größe der Spielflächen... 2 3 Lage der Spielflächen...
MehrGaragen/Überdachte Stellplätze (Carports)
Garagen/Überdachte Stellplätze (Carports) Allgemein Kleingaragen sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis zu einer Größe von 100 Quadratmeter, 118 Abs.1 Ziffer 1 Sonderbauverordnung (SBauVO
MehrElektrische Anlagen und Bauordnungsrecht
VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch
MehrMerkblatt. Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken
Merkblatt Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken Flächen für die Feuerwehr sind Flächen, die sich in unmittelbarer Nähe von Gebäuden befinden. Sie dienen der Feuerwehr zur schnellen und sicheren Durchführung
MehrAnforderungen des. Brandschutzes. an landwirtschaftliche Gebäude. Markus Weber Feuerwehr Schwäbisch Gmünd
Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Dipl. Ing. (FH) - Studium der Landwirtschaft - Elterlicher Betrieb, Milchvieh - Werksbeauftragter Deutschland Zuidberg BV - Feuerwehrmann
MehrDie neue LBO 2010. Thema: Vorbeugender Brandschutz Ausgabe: 03.05.2010 - Handschel
www.lfs-bw.de N:\Web\LBO\LBO.pdf Die neue LBO 2010 Thema: Vorbeugender Brandschutz Ausgabe: 03.05.2010 - Handschel Urheberrechte: 2010, Bruchsal. Alle Rechte vorbehalten LANDESFEUERWEHRSCHULE Die neue
MehrBauen in der Landwirtschaft, Umgang mit materiellen Anforderungen der schleswig-holsteinischen Landesbauordnung, Zulassung von Abweichungen
Informationsgespräch des Kreises Dithmarschen mit den ansässigen Architekten und Ingenieuren am 18. Juni 2012 um 14:00 Uhr im Kreissitzungssaal in Heide Bauen in der Landwirtschaft, Umgang mit materiellen
MehrBauantrag Antrag auf Vorbescheid vereinfachtes Genehmigungsverfahren
An die Bauaufsichtsbehörde Stadtverwaltung Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1 42853 Remscheid PLZ, Ort 42853 Remscheid Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen (bitte immer angeben!) Anlage I/2
MehrBrandschutzerziehung in der Kindertagesstätte
Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte Der Flucht- und Rettungsweg Erarbeitung eines Flucht- und Rettungsplans in Form einer jährlichen Collage mit der Gruppe Inhalt 2. Ein kindgerechter Flucht-
MehrWintergärten und Brandschutz. eine brandheiße Sache
Wintergärten und Brandschutz eine brandheiße Sache Dipl.-Ing. Astrid Kensbock Josef Faßbender Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz Weimar, 27.04.2017 1 Astrid Kensbock Dipl.-Ing. für Innenarchitektur
MehrArchi.Net Information Brandschutz im Gebäudebestand
Archi.Net Information Brandschutz im Gebäudebestand 1 Pflichten des Eigentümers und Bestandsschutz Jährlich werden mehr als 6500 Personen durch Brände schwer verletzt oder getötet. Es entstehen hohe Sachschäden,
MehrEigenes Geld für Assistenz und Unterstützung
Eigenes Geld Einleitung Es ist eine Frechheit, immer um Geld betteln müssen. Sie können immer noch nicht selber entscheiden, wie sie leben wollen. Es ist für Menschen mit Behinderungen sehr wichtig, dass
MehrBrandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen
Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Antragsteller:------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrMUSTER - LEITUNGSANLAGEN - RICHTLINIE (Auszug aus MLAR, Stand 11.2005)
(Auszug aus MLAR, Stand 11.005) 7 ACHTUNG! Bitte die LAR der einzelnen Bundesländer beachten! GELTUNGSBEREICH für Leitungsanlagen: - in notwendigen Treppenräumen, - in notwendigen Fluren, - in Räumen zwischen
MehrBrandschutztechnische Anforderungen bei Märkten, Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen im Stadtgebiet von Dinslaken. Feuerwehr Dinslaken 2016
Brandschutztechnische Anforderungen bei Märkten, Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen im Stadtgebiet von Dinslaken Feuerwehr Dinslaken 2016 Inhaltsverzeichnis: Seite Anwendungsbereich 2 Ziele 2
MehrBranchentreff Vorbeugender Brandschutz
Branchentreff Vorbeugender Brandschutz Wechselwirkung Vorbeugender und Abwehrender Brandschutz Dipl. Ing. (FH) Peter Bachmeier Branddirektor Branddirektion München Vorsitzender des AK VB/G der AGBF Bund
MehrLöschwasserversorgung
2009 Ingolf Wolter Ziel verschiedene Arten der kennen verschiedene Mittel zur Löschwasserentnahme kennen 2 Rechtliche Grundlagen Niedersächsisches Brandschutzgesetz ( 2 Abs. 1 Ziff. 3) DVGW-Arbeitsblatt
Mehr211-039 DGUV Information 211-039. Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
211-039 DGUV Information 211-039 Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Februar 2015 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.
MehrGemeinde Wittbek. Innentwicklungspotential
Gemeinde Wittbek Kreis Nordfriesland Innentwicklungspotential Aufgestellt: Inhaltsangabe Kreis Nordfriesland... 1 Innentwicklungspotential... 1 1. Ermittlung und Darlegung der Innentwicklungspotenziale...
MehrBegrüßung zum RIMEA Workshop an der Hochschule Darmstadt 11. November 2009
Begrüßung zum RIMEA Workshop an der Hochschule Darmstadt 11. November 2009 1 Studium an der h_da (Ausbildung Brandschutz I, II, III) 2 3 4 5 Erscheint demnächst: Hessische Landesbauordnung Sächsische Landesbauordnung
MehrInformation. Empfehlungen für. brandschutztechnische. Anforderungen. an Kindergärten. Informationspapier VB 03. Februar Informationspapier VB 03
Information Feuerwehr STADT SCHWERTE Februar 2009 Empfehlungen für brandschutztechnische Anforderungen an Kindergärten Stadt Schwerte Feuerwehr Rathausstr. 31 Lohbachstrasse 8 58239 Schwerte Telefon: 0
MehrMerkblatt. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
für die Feuerwehr 1. Vorwort Für Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen halten die Feuerwehren Fahrzeuge und Geräte von hohem Einsatzwert vor. Um diese einsetzen zu können, werden Feuerwehrzufahrten sowie
MehrHandreichung zur Vorstellung des Bioenergiemanagements der Emscher-Lippe-Region
Handreichung zur Vorstellung des Bioenergiemanagements der Emscher-Lippe-Region 28.1.2010 Haus Düsse Wärme aus Biomasse 1 Die Emscher-Lippe-Region liegt im Norden des Ruhrgebiets und umfasst den Kreis
MehrBrandschutznachweise Brandschutzkonzepte für Sonderbauten
Brandschutznachweise Brandschutzkonzepte für Sonderbauten Qualitätsanforderungen an die Prüfgrundlagen des PrüfSV Dr. Bernhard Ziemann bziemann@tuev-nor.de 1 Inhalt 1. Allgemeine Schutzziele des Brandschutzes
Mehr_~óéêáëåüéë=i~åçéë~ãí ÑΩê=t~ëëÉêïáêíëÅÜ~Ñí. jéêâää~íí=kêk=nkulr. Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung
_~óéêáëåüéë=i~åçéë~ãí ÑΩê=t~ëëÉêïáêíëÅÜ~Ñí jéêâää~íí=kêk=nkulr pí~åçw=mukommm ~äíé=kìããéêw=nkvjs ^åëéêéåüé~êíåéêw=oéñéê~í=oq e~ìë~åëåüêáñíw qéäéñçåw qéäéñ~ñw fåíéêåéíw bjj~áäw i~ò~êéííëíê~ É=ST UMSPS=jΩåÅÜÉå
MehrFür die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:
TECHNISCHE INFORMATION Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen Über Flucht- und Rettungswege in Gebäuden müssen im Brandfall grundsätzlich die Eigen- und Fremdrettung von Menschen und Tieren ins Freie
MehrErrichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch. 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl)
Brandschutznachweis zum Bauantrag vom (Seite 1) 1 Vorhaben Genaue Bezeichnung des Vorhabens Errichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl) Straße,
MehrBescheinigung gem. 67 (4) Satz 2, 68 (2) Nr. 3 sowie 85 (2) BauO NRW
Dr.-Ing. D. Hagebölling Sachverständiger für baulichen, betrieblichen und kommunalen Brandschutz mit Staatsprüfung Von der Industrie- und Handelskammer mit mittleren Ruhrgebiet zu Bochum öffentlich bestellter
MehrIndustriebau. Sicher in der Welt der Arbeit? Vortrag zum 3. Berliner Brandschutz-Fachgespräch 12. September 2013
Industriebau Sicher in der Welt der Arbeit? Vortrag zum 3. Berliner Brandschutz-Fachgespräch 12. September 2013 Reinhard Eberl-Pacan Architekten Ingenieure Brandschutz Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf
MehrKinderspielflächen 51/02 auf Baugrundstücken 66. Erg. Lief. 1/2002 HdO
Kinderspielflächen 51/02 auf Baugrundstücken 66. Erg. Lief. 1/2002 HdO Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Kinderspielflächen auf Baugrundstücken (Spielplatzsatzung) vom 19. Dezember 1997 (in
MehrSchutzziele des. Brandschutzes für. Dr. Volker Meyer
Schutzziele des Brandschutzes für Menschen mit Behinderung Dr. Volker Meyer 1 Gliederung Besondere Gefährdung von Menschen mit Behinderung Schutzziele gemäß Bauordnung Erreichen der Schutzziele mit Hilfe
MehrMuster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR) Erläuterungen
Fachkommission Bauaufsicht Projektgruppe Brandschutz MSchulbauR Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR) Fassung April 2009 Erläuterungen
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Breckerfeld vom Bekanntmachungsanordnung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Breckerfeld vom 27.08.2001 32.023 Beschluss der Stadtvertretung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Bekanntmachungsanordnung
MehrHE- Gruppenbetreuung - Schematische Beispiele 1)
HE- ruppenbetreuung - Schematische Beispiele 1) Die im Folgenden gezeigten Abbildungen sind schematische Darstellungen der brandschutztechnischen Konzeption von ruppeneinheiten insbesondere hinsichtlich
MehrAn den Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/2758 Landesfeuerwehrverband SH Sophienblatt 33 24114 Kiel An den Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags Per E-Mail 24.01.2008 Stellungnahme
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4271 23.07.2015 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Brandschutz
MehrBrandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017
ZIELSETZUNG DES TAGES Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017 Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz 1 Einstufung von Industriebauten und M IndBauRL
MehrAllgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVNBauO)
Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVNBauO) Vom 11. März 1987 (Nieders. GVBl. S. 29 - VORIS 21072 02 07 00 000 -) Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22.
MehrZähmung der Massentierhaltung mittels Brandschutz-Auflagen. Udo Werner
Zähmung der Massentierhaltung mittels Brandschutz-Auflagen Udo Werner Wissenschaftlicher Mitarbeiter MdB Friedrich Ostendorff Gliederung 1. Brandschutz-Recht 2. Fluchtzeiten 3. Brandentstehungsrisiken
Mehr21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 1
21.09.2012 Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 06 1 Thema Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 2 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE
MehrAbweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen
Brandassessor, Dipl.-Ing. Christian Töpfel VDI Energieberater (HWK) Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen Brandschutz und Bauordnung In 20 Artikeln der Bayerischen Bauordnung sind
MehrAufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW -
Landesbauordnung - BauO NRW - Schutzziele, die durch diese Vorschrift erreicht werden sollen, sind: - Personenschutz - Nachbarschutz - Sachgüterschutz - Umweltschutz. 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen
MehrSchadenfälle, Mängel und deren Vermeidung
3. Brandschutz-Workshop zu PV-Anlagen Schadenfälle, Mängel und deren Vermeidung Karsten Callondann Referent Schadenverhütung Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Berlin (GDV) Schäden
MehrBrandschutzmaßnahmen für WDVS mit EPS-Dämmstoff. Gültig seit 01. 01. 2016. SCHWENK PURAVision SCHWENK COMFORT SCHWENK COMFORT Schiene SCHWENK DURO
Brandschutzmaßnahmen für WDVS mit EPS-Dämmstoff Ausgabe 04/2016 Gültig seit 01. 01. 2016 Brandschutzmaßnahmen für WDVS mit EPS-Dämmstoff SCHWENK PURAVision SCHWENK COMFORT SCHWENK COMFORT Schiene SCHWENK
MehrKinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 23.06.2006
Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 23.06.2006 Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat auf ihrer Sitzung am 07.06.2006 auf Grund des 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung
MehrInfotag Plattform Wasser 2012
Infotag Plattform Wasser 2012 Löschwasserversorgung, Löschwasserbedarfsberechnung, Löschwasserrückhaltung HBI Ing. Andreas Braunstein Landesfeuerwehrverband Burgenland Burgenländisches Feuerwehrgesetz
MehrEinfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip
Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Niedersachsen Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition NBauO, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, in denen
MehrPraktische Beispiele zur Umsetzung von Brandschutzkonzepten
Praktische Beispiele zur Umsetzung von en Brandsicherheit wird in der Landesbauordnung durch einige grundsätzliche Anforderungen gewährleistet: a) Forderung von Abständen zu benachbarten Gebäuden (auf
MehrSTELLUNGNAHME LÖSCHANLAGEN UND LÖSCHWASSERRÜCKHALTUNG IN LABORATORIEN DER SICHERHEITSSTUFEN S2 UND S3
STELLUNGNAHME LÖSCHANLAGEN UND LÖSCHWASSERRÜCKHALTUNG IN LABORATORIEN DER SICHERHEITSSTUFEN S2 UND S3 von der Projektgruppe Labortechnik (ELATEC) des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) Inhaltsverzeichnis
MehrSehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr,
Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Sie haben eine Option auf ein Grundstück im vierten Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes erhalten. Die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung Ihres Grundstückes
MehrSchäden durch mangelhaften Brandschutz
Schadenfreies Bauen Herausgegeben von Dr.-Ing. Ralf Ruhnau Begründet von Professor Günter Zimmermann Band 4S Schäden durch mangelhaften Brandschutz Von Dr-Ing Gerd Geburtig Dipl.-Ing. Ingo Schlegel Fraunhofer
MehrNeue Konzepte zur Evakuierung Das Evakuierungskonzept und andere Hilfsmittel. Dipl.-Ing. Lutz Krüger
Neue Konzepte zur Evakuierung Das Evakuierungskonzept und andere Hilfsmittel Dipl.-Ing. Lutz Krüger Agenda Evakuierung Räumung Grundlagen Räumung gestern und heute Beispiele für Räumungskonzepte Fazit
MehrZutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 13.01.2016 Eingangsvermerk. Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe Hochhaus
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 13.01.2016 Eingangsvermerk Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Aktenzeichen Bauherrin
Mehr