Baulehrschau-Sondertag Landwirtschaftskammer NRW Haus Düsse

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1 Baulehrschau-Sondertag Landwirtschaftskammer NRW Haus Düsse Bad Sassendorf, Anforderungen an den Brandschutz für freistehende Großstallanlagen Handreichung der Brandschutzdienststellen im Regierungsbezirk Münster Dirk Kleiböhmer Dezernat 22 - Gefahrenabwehr 2

2 Verlaufsplan Historie Problematik für die Feuerwehren Zielsetzung Lösungsansatz aus brandschutztechnischer Sicht Weitere Entwicklung und Tendenzen Fragen und Diskussion 3 Historie In den letzten Jahren gingen bei den Brandschutzdienststellen der Kreise im Regierungsbezirk Münster vermehrt Anträge von Investoren zum Bau von Großstallanlagen ein, die als Referenzobjekte bereits vorhandene Stallungen mit erheblichen Ausmaßen ohne brandschutztechnische Unterteilung in anderen Bundesländern benannten. In der BauO NRW sind Regelungen für freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude getroffen, diese lassen sich aber nicht ohne Weiteres auf die freistehenden Großstallanlagen zur Intensivtierhaltung anwenden. 4

3 Historie Die Recherche in den Vorschriften anderer Bundesländer zeigt, dass Überschreitungen in den räumlichen Abmessungen zugelassen werden. Beispiel Niedersachsen Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung; hier 8 Brandschutz in landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden (Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport): Gem. 8 Abs. 1 Nr. 2 DVNBauO sind innerhalb von Gebäuden.. in Abständen von höchstens 40 m Brandwände herzustellen; größere Abstände können zugelassen werden, wenn die Nutzung des Gebäudes dies erfordert und wenn hinsichtlich des Brandschutzes bedenken nicht bestehen. Abweichend vom oben Genannten sind Brandwände gem. 8 Abs. 1 Nr. 4 innerhalb landwirtschaftlicher Betriebsgebäude zur Unterteilung in Gebäudeabschnitte von höchstens m³ Brutto-Rauminhalt, bei eingeschossigen Ställen jedoch von höchstens m² Grundfläche herzustellen. Eingeschossige Ställe mit einer Grundfläche bis zu m² brauchen demnach nicht durch Brandwände unterteilt werden, auch wenn deren Brutto-Rauminhalt größer als m³ ist. Damit wird der besseren Ausnutzung des Gebäudevolumens bei einer noch vertretbaren Brandlast Rechnung getragen. 5 Problematik Dem Wunsch der Landwirtschaft, sehr geräumige Ställe ohne brandschutztechnische Abtrennung zu errichten steht der Anspruch der Feuerwehr nach Eigensicherheit und der Möglichkeit zur Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten sowie die Möglichkeit wirksamer Löschmaßnahmen gegenüber. Für die Einsatzkräfte der Feuerwehren ergeben sich folgende Probleme: Die Objekte befinden sich im Außenbereich der Kommunen und somit nicht in der Schutzzieldefinition (Erreichbarkeit 8 Minuten nach Alarmierung). Ereignisse werden aufgrund dieser Lage und aufgrund der geringen Personendichte im Umfeld erst verspätet wahrgenommen und gemeldet. Auf dem Gelände fehlen meistens ausreichend ergiebige Sammelwasserleitungen mit Hydranten. Oft stehen nur offene Löschwasserentnahmestellen (Teiche, Brunnen, Zisternen) zur Verfügung; der Aufbau einer leistungsfähigen Löschwasserversorgung nimmt dadurch erhebliche Zeit in Anspruch. 6

4 Problematik Schlechte Zufahrten zum Objekt Fehlende Feuerumfahrten oder für die Feuerwehr befahrbare Flächen Für die tragende Konstruktion der Stallanlagen sind nach BauO NRW keine Feuerwiderstandsdauer vorgeschrieben. Dachkonstruktionen werden oftmals aus Nagelplattenbindern errichtet, die im Brandfall schlagartig einstürzen. Seitliche Abstände aufgrund Bebauung oder Bewuchs oftmals zu gering (Trümmerschatten). Brandschutztechnische Einrichtungen für die Erstbrandbekämpfung beim Entstehungsbrand durch Betreiber können aufgrund der geringen Mitarbeiteranzahl und somit fehlenden Anwesenheit im Objekt nicht eingesetzt werden. 7 Zielsetzung Ende 2009 bildet sich nach einem Treffen der Brandschutzdienststellen im Regierungsbezirk Münster, wo das Thema Brandschutz für freistehende Großstallanlagen zur Massentierhaltung besprochen wurde, eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Arbeitspapiers, welches als einheitliche Grundlage für die Brandschutzdienststellen genutzt werden soll. In dieser Arbeitsgruppe unter Federführung des Dezernates 22 engagierten sich die Brandschutzingenieure der Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf sowie ein Vertreter der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft NRW als Berater. Ziel war das Ermitteln der brandschutztechnischen Probleme sowie die Ausarbeitung eines Lösungsansatzes, um den Planern und Errichtern von Großstallanlagen eine Handreichung mit einheitlichen Grundlagen aus brandschutztechnischer Sicht anzubieten. 8

5 Zielsetzung Als Grundlage nutzt auch der Hinweis zum 54 BauO NRW Gebäudetrennwände in landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden in der Niederschrift über die Dienstbesprechungen des NRW-Bauministeriums mit den Bauaufsichtsbehörden im November und Dezember 2009 Soweit landwirtschaftliche Gebäude Sonderbauten sind, können an sie über 29 Abs. 2 hinausgehende, zusätzliche Anforderungen nach 54 BauO NRW gestellt werden. Zusätzliche Anforderungen an Sonderbauten sind von der Bauaufsichtsbehörde zu begründen. Die Unterteilung ausgedehnter landwirtschaftlicher Gebäude in Brandabschnitte kann z.b. zur Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten gefordert werden. Die Anzahl vorhandener Tiere ist dagegen keine geeignete Begründung für die Forderung nach Brandabschnitten. 9 Lösungsansatz aus brandschutztechnischer Sicht Die nachstehend genannten Anforderungen gelten für Gebäude mit bis zu zwei Nutzungsebenen. Bei mehr als zwei Nutzungsebenen ist eine schutzzielorientierte Betrachtung im Zuge der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes nach 9 BauPrüfVO erforderlich. Organisatorisch und anlagentechnisch erforderliche Brandschutzeinrichtungen (BMA, Blitzschutz, Spannungsfreischaltung, Löschanlagen ) sind dann ebenfalls im Zuge der Brandschutzkonzepterstellung festzulegen. Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen von Seiten der beteiligten Brandschutzdienststellen keine Bedenken, wenn nachfolgende Anforderungen erfüllt werden: 10

6 Lösungsansatz aus brandschutztechnischer Sicht Erdgeschossige Gebäude: Bis max m² Grundfläche Maximale Gebäudebreite 40 m / Abstandsfläche mind. 5 m (Trümmerschatten berücksichtigen) Angriffstüren von außen / Abstand < 40 m Rettungsweglänge < 35 m (Luftlinie, nicht durch Bauteile) Ab m² Grundfläche Feuerwehrumfahrt (befestigt für 12 to Traglast) mit Stellflächen Bis m² Grundfläche Zufahrt auf 2 Gebäudeseiten (min. 1 Längsseite) mit Stell- und Wendeflächen Erstbrandbekämpfung ist auch durch Wasserzapfstellen mit fest installierten Schläuchen möglich (werden oftmals zur Reinigung benötigt); ansonsten geeignete Feuerlöscher Löschwasservorrat 192 m³ (1.600 l/min über 2 Stunden) / Entnahmestellen im Umkreis von 300 m dürfen gewertet werden* Die Verbindung zweier oder mehrerer Gebäude über ein Versorgungsgebäude ist möglich, wenn die Gebäude brandschutztechnisch voneinander getrennt / geschottet sind *Diese Umkreisregelung gilt nicht über unüberwindbare Hindernisse wie mehrstreifige Schnellstraßen, Bahntrassen oder große, langgestreckte Gebäudekomplexe hinweg. (Hinweis aus DVGW-Arbeitsblatt W 405 beachten) 11 Lösungsansatz aus brandschutztechnischer Sicht Gebäude über zwei Ebenen: Bis max m² Grundfläche Maximale Gebäudebreite 40 m / Abstandsfläche mind. 5 m (Trümmerschatten berücksichtigen) Angriffstüren von außen / Abstand < 40 m Rettungsweglänge < 35 m (Luftlinie, nicht durch Bauteile) Obere Ebene mit Podesten und gesichertem Auf- und Abstieg Zufahrt auf 2 Gebäudeseiten (min. 1 Längsseite) mit Stell- und Wendeflächen Erstbrandbekämpfung ist auch durch Wasserzapfstellen mit fest installierten Schläuchen möglich (werden oftmals zur Reinigung benötigt); ansonsten geeignete Feuerlöscher Löschwasservorrat 192 m³ (1.600 l/min über 2 Stunden) / Entnahmestellen im Umkreis von 300 m dürfen gewertet werden* Die Verbindung zweier oder mehrerer Gebäude über ein Versorgungsgebäude ist möglich, wenn die Gebäude brandschutztechnisch voneinander getrennt / geschottet sind *Diese Umkreisregelung gilt nicht über unüberwindbare Hindernisse wie mehrstreifige Schnellstraßen, Bahntrassen oder große, langgestreckte Gebäudekomplexe hinweg. (Hinweis aus DVGW-Arbeitsblatt W 405 beachten) 12

7 Weitere Entwicklung und Tendenzen Aus dem Protokoll der Dienstbesprechungen MWEBWV NRW mit den Bauaufsichtsbehörden vom : Zunehmend wird der Wunsch an mich gerichtet, den Bauaufsichtsbehörden in geeigneter Weise Unterstützung bei den Anforderungen für freistehende große Anlagen zur Tierhaltung zu leisten. Ich beabsichtige, bei der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung, die Regelung des 30 Abs. 2 Musterbauordnung für landwirtschaftlich genutzte Räume zu übernehmen: Brandwände sind erforderlich als innere Brandwand zur Unterteilung landwirtschaftlich genutzter Gebäude in Brandabschnitte von nicht mehr als m³ Brutto-Rauminhalt. Ob weitere Regelungen für große Tierhaltungsanlagen in der BauO NRW erforderlich werden, wird im anstehenden verfahren zur Novellierung der BauO NRW geprüft. 13 Weitere Entwicklung und Tendenzen Am Beispiel Niedersachsen: 14

8 Weitere Entwicklung und Tendenzen Aus der Tagespresse: 15 Weitere Entwicklung und Tendenzen Aus der Tagespresse: 16

9 Fragen und Diskussion 17

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