Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia ohne CMR-Eigenschaften der Kategorie 1A oder 1B

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1 Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia ohne CMR-Eigenschaften der Kategorie 1A oder 1B Stand der Revision:

2 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten Empfehlung für zu erstellende Standardarbeitsanweisungen Stand der Revision Seite 2 von 7

3 I Zweckbestimmung und Geltungsbereich Diese Leitlinie zur Qualitätssicherung beschreibt die Verfahrensweise bei der Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia ohne CMR-Eigenschaften der Kategorie 1A oder 1B in patientenindividueller Dosierung in der Apotheke, z. B. Lösungen zur parenteralen Ernährung, Infusionslösungen zur Schmerztherapie und zur Antibiotikatherapie (Mukoviszidose-Patienten). Dabei werden unsterile oder sterile Ausgangsstoffe (Fertigarzneimittel) verwendet. Es handelt sich entweder um eine aseptische Herstellung oder um eine Herstellung mit anschließender Sterilisation im Endbehältnis. Für Parenteralia mit CMR-Eigenschaften gilt: Leitlinie zur Qualitätssicherung Aseptische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia mit CMR-Eigenschaften II Regulatorische Anforderungen Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Qualität der in Apotheken hergestellten applikationsfertigen Parenteralia sind die anerkannten pharmazeutischen Regeln zu beachten. Insbesondere sind zu beachten: Arzneibücher USP-Monographie <797> (1*) PIC/S-Guide to good practices for the preparation of medicinal products in healthcare establishments (2*) Apothekenbetriebsordnung (3, 4*) Für die rezepturmäßige Herstellung gelten darüber hinaus die Regelungen nach 6, 7 und 35 ApBetrO (3, 4*). Demnach müssen Arzneimittel, die in der Apotheke hergestellt werden, die nach der pharmazeutischen Wissenschaft erforderliche Qualität haben ( 6 Abs. 1 Ap- BetrO). Zur Herstellung von Arzneimitteln dürfen nur Ausgangsstoffe verwendet werden, deren ordnungsgemäße Qualität gemäß 11 ApBetrO festgestellt wurde. Werden in der Apotheke applikationsfertige Parenteralia ohne CMR-Eigenschaften der Kategorie 1A oder 1B hergestellt, muss für deren Herstellung ein Qualitätsmanagementsystem gemäß 2a ApBetrO vorhanden sein. Festlegungen sind entsprechend 35 Abs. 1 ApBetrO insbesondere zu treffen zu den einzusetzenden Arzneimitteln sowie den primären Verpackungsmaterialien und ihren Qualitätsprüfungen, zu den technischen und zu den organisatorischen Maßnahmen, um Kontaminationen, Kreuzkontaminationen und Verwechslungen zu vermeiden, einschließlich der Überprüfung ihrer Wirksamkeit, zur Kalibrierung, Qualifizierung, Wartung und Reinigung der Ausrüstungen und des Herstellungsraums, * Literaturverzeichnis siehe Kapitel VI Hilfsmittel/Literatur im Kommentar der Leitlinie Stand der Revision Seite 3 von 7

4 zur Validierung der die Produktqualität beeinflussenden Prozesse, Methoden und Systeme und zur Revalidierung; bei aseptischen Herstellungsprozessen am Ende jedes Arbeitstages unter Einbeziehung des betroffenen Herstellungspersonals, zu den kritischen Ausrüstungsgegenständen oder Geräten, zu den Herstellungsanweisungen und Herstellungsprotokollen gemäß 7 oder 8 ApBetrO, zu einem eventuellen Transport der hergestellten Arzneimittel, zu den Hygienemaßnahmen sowie zum hygienischen Verhalten des Personals am Arbeitsplatz und zur Art der Schutzkleidung für die Arzneimittelherstellung, einschließlich der Art und Weise und der Häufigkeit der Umkleidevorgänge. III Zuständigkeiten Die Herstellung applikationsfertiger Parenteralia ist gemäß 1a Abs. 3 ApBetrO eine pharmazeutische Tätigkeit und darf nur von ausreichend geschultem und qualifiziertem pharmazeutischem Personal gemäß 3 Abs. 5 ApBetrO vorgenommen werden. Für die ordnungsgemäße Herstellung, Prüfung und Abgabe trägt der zuständige Apotheker die Verantwortung. Nichtpharmazeutisches Personal darf das pharmazeutische Personal im Rahmen der pharmazeutischen Tätigkeiten unterstützen ( 3 Abs. 5a ApBetrO). Stand der Revision Seite 4 von 7

5 IV Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia ohne CMR- Eigenschaften Vorliegen einer ärztlichen Verordnung I-1 Prüfung der Verordnung auf Plausibilität durch den Apotheker Bedenken/ Unklarheiten bzw. unvollständige Angaben Angaben vollständig, keine Bedenken I-3.2 Umsetzung in eine Herstellungsanweisung Bedenken, Nachfragen Rücksprache des Apothekers mit dem verordnenden Arzt I-1 Plausibilitätsprüfung der Verordnung - Name, Vorname, Geschlecht und Geburtsdatum des Patienten - Körpergewicht, Körpergröße - Patientenindividuelle Faktoren - Verordnete Arzneimittel, Wirkstoffe (Art, Menge) und Indikation - Regeldosierung und individuelle Dosierung - Trägerlösung (Art und Menge) - Applikationsart, -system, -zeiten, -parameter - Behandlungszeitraum - Inkompatibilitäten, Instabilitäten - Interaktionen - Haltbarkeit der Lösung Die Plausibilitätsprüfung ist von einem Apotheker durchzuführen und zu dokumentieren. - Dokumentation des Gesprächs I-3.2 Herstellungsanweisung - Beachtung der allgemeinen Herstellungsanweisung für einzelne Produkte gemäß Fachinformation und ggf. Sicherheitsdatenblatt - Einordnung der Rezeptur gemäß USP-Monographie <797> in eine Risikogruppe - Erstellung einer individuellen Herstellungsanweisung aus der allgemeinen Herstellungsanweisung und den Daten der Verschreibung - Freigabe durch Apotheker I-3.3/I-3.4 Hygieneplan und Arbeitsschutzmaßnahmen beachten I-3.3/III-2 Hygienemaßnahmen Schriftliche Hygienepläne für Betriebsräume, Geräte und Personal erstellen Festlegungen treffen zu: - Häufigkeit und Art der Reinigung - Häufigkeit der Desinfektion, sofern erforderlich - Einzusetzenden Mitteln und Geräten - Hygienischem Verhalten am Arbeitsplatz - Schutzkleidung des Personals I-3.4 Arbeitsschutzmaßnahmen - Gefahrstoffverzeichnis - Gefährdungsbeurteilung - Betriebsanweisung - Unterweisung der Mitarbeiter I-2 Bereitstellen der benötigten Materialien I-2 Ausgangsstoffe - Ausgangsstoffe (steril, unsteril) - Sterile Hilfsmittel (geeignet für die Herstellung) - Sterile Behältnisse für Parenteralia I-3/I-5 Herstellung und Herstellungsdokumentation Verweis auf Leitlinien zur Qualitätssicherung - Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte - Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe - Prüfung und Lagerung der Primärpackmittel I-5 Herstellungsprotokoll - Dokumentation gemäß 7 Abs. 1c ApBetrO schriftlich oder elektronisch Herstellungsprotokoll: - Kopie der Verordnung - Name, Vorname, Geburtsdatum des Patienten - Körpergewicht, Körpergröße - Ergebnis der Plausibilitätsprüfung - Bezeichnung des Arzneimittels, wirksame Bestandteile nach Art und Menge, ggf. Antioxidanzien, Stabilisatoren, Konservierungsstoffe - Ggf. Bezeichnung des FAM, Charge, Verfallsdatum - Darreichungsform - Gebrauchsanweisung - Ggf. Wägeprotokoll - Ergebnisse der Inprozesskontrollen, soweit vorgesehen - Apothekeninterne Herstellungsnummer - Datum, Uhrzeit der Herstellung - Lagerungshinweise - Verwendbarkeitsdatum bzw. -zeitraum - Name des herstellenden pharmazeutischen Mitarbeiters Stand der Revision Seite 5 von 7

6 Fortsetzung Mängel beseitigen Durchführung und Dokumentation der Inprozessprüfungen gemäß Herstellungsanweisung Nachbesserung möglich Sind die Mängel nachträglich zu beseitigen? Ansatz vernichten Mängel festgestellt Inprozessprüfungen sind ohne Mängel? Keine Mängel festgestellt I-4 Kennzeichnung nach 14 ApBetrO sowie weitere aus Gründen der Arzneimittelsicherheit erforderliche Angaben - Bei Mängeln diensthabenden Apotheker hinzuziehen I-4 Kennzeichnung - Name und Anschrift der Apotheke - Name, Vorname, Geburtsdatum des Patienten - Ggf. Name der anfordernden Praxis bzw. Krankenhausstation - Bezeichnung des Arzneimittels - Wirksamen Bestandteile nach Art und Menge, ggf. Antioxidanzien, Stabilisatoren, Konservierungsstoffe bzw. Name des FAM - Inhalt nach Gewicht, Rauminhalt, Stückzahl - Art und ggf. Dauer der Applikation (Gebrauchsanweisung) - Ggf. Anwendungshinweise - Lagerungshinweise - Datum und Uhrzeit der Herstellung - Ggf. Datum und Uhrzeit der vorgesehenen Applikation - Aufbrauchsfrist - Sonstige qualitätssichernde Hinweise - Herstellungsnummer der Dokumentation Keine Mängel festgestellt I-6 Endprüfung durch den Apotheker Endprüfung ist ohne Mängel? I-6 Endprüfung - Endprüfung gemäß den Anforderungen an die vorliegende Risikogruppe - Prüfung auf Unversehrtheit der Behältnisse - Sichtprüfung, z. B. Farbe, Klarheit, Abwesenheit sichtbarer Partikel, Phasentrennung, Verklumpung - Prüfung der Berechnungen durch eine zweite Person oder validiertes elektronisches Verfahren - Wägung von Stichproben - Übereinstimmung der Deklaration mit dem Herstellungsprotokoll und der Verordnung - Prüfung auf richtige Trägerlösung, Behältnis - Prüfung auf ggf. erforderliche Hinweise (Verwendung eines Filters, Lichtschutzbesteck, PVC-freies Besteck) - Vollständigkeit der Etikettierung - Lagerbedingungen Rezeptur vernichten Keine Nachbesserung möglich Sind die Mängel nachträglich zu beseitigen? Mängel festgestellt Nachbesserung möglich Mängel beseitigen Freigabe der Rezeptur zur Abgabe I-6 Endprüfung - Dokumentation der Freigabe des Apothekers, z. B. auf dem Herstellungsprotokoll I-7 Lagerung vor der Abgabe I-7 Verpackung, Lagerung und Transport - Bevorzugt Kühllagerung (abh. von der Stabilität) - Begrenzte Haltbarkeit - Ggf. Lichtschutz Abgabe - Beachtung der Transportvorschriften - Evtl. Kühlkettenpflicht - Geeignete Transportbehälter Stand der Revision Seite 6 von 7

7 V Empfehlung für zu erstellende Standardarbeitsanweisungen Prüfung der ärztlichen Verordnung auf Vollständigkeit und Plausibilität Reinigungs- und Desinfektionsplan Hygieneanweisung für das Personal, inkl. korrektes Anlegen der Bereichskleidung Bedienungsanleitungen aller für die Herstellung verwendeter Geräte (Verweis auf Standort in der Apotheke ist ausreichend) Herstellungsanweisungen Vorschriften zur Endprüfung Mikrobiologische Validierungen (Prozessvalidierung, Umgebungsprüfungen) Empfehlungen zur Lagerung der Arznei- und Hilfsmittel und von sterilem Einmalmaterial Stand der Revision Seite 7 von 7

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