Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten"

Transkript

1 24/SN-333/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Amt der Wiener Landesregierung Dienststelle: Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten Adresse: 1082 Wien, Rathaus Telefon: Telefax: post@mdv.magwien.gv.at DVR: MD-VD /05 Wien, 7. September 2005 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz sowie das Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz SVÄG 2005); Begutachtung; Stellungnahme zu BMSG-21119/0007-II/A/1/2005 An das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Zu dem mit Schreiben vom 9. August 2005 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:

2 2 von 5 24/SN-333/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt Zu Artikel 1 (Änderung des ASVG): zu Z 1 ( 4 Abs. 1 Z 11 ASVG): Nicht erfasst von der Aufhebung dieser Bestimmung sind z.b. Tätigkeiten von Personen, die nach abgeschlossenem Psychologiestudium die nach den 5 und 6 des Psychologengesetzes erforderliche "fachliche Kompetenz" im Rahmen von Praktika erwerben. zu Z 6, 25 und 27 ( 18b, 76b Abs. 5a und 77 Abs. 8 ASVG): Der von den selbstversicherten Personen zu leistende monatliche Eigenbetrag könnte zur Folge haben, dass Pflegepersonen ohne Einkommen oder mit geringem Einkommen sich diesen nicht immer werden leisten können. Es sollte daher für diese Personengruppe (meist Frauen) eine Härtefallregelung getroffen werden, in deren Rahmen die Beiträge zur Versicherung zur Gänze aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen werden. zu Z 11 ( 34 Abs. 2 ASVG): Diese Bestimmung soll dahingehend geändert werden, dass auf dem Lohnzettel nunmehr auch die Adresse der Arbeitsstätte (jeweils am 31. Dezember bzw. bei Beschäftigungsende) anzuführen ist. Nach den Erläuterungen sei diese nicht nur für die Prüfung lohnabhängiger Angaben durch Finanzverwaltung und Sozialversicherung relevant, sondern verbessere auch die Möglichkeit den Beschäftigungsverlauf nachzuvollziehen, was insbesondere der Bekämpfung von Schwarzarbeit dienlich sei. Hiezu ist zu bemerken, dass es sich hiebei um die Übermittlung personenbezogener Daten handelt und die Regelung daher einen Eingriff in das in 1 Abs. 1 DSG 2000 verankerte Grundrecht auf Datenschutz darstellt. Es wäre daher in den Erläuterungen

3 24/SN-333/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 3 von darzulegen gewesen, dass es sich hiebei um eine Regelung handelt, die für das wirtschaftliche Wohl des Landes erforderlich ist. Darüber hinaus wäre zu erläutern gewesen, inwieweit die Ermittlung der Arbeitsstätte zu einem bestimmten Stichtag überhaupt geeignet ist, Schwarzarbeit zu bekämpfen und dass dies auch das gelindeste Mittel hiefür darstellt. Außerdem wäre in den Erläuterungen auszuführen gewesen, wo die Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung ihre rechtliche Deckung findet. In den Erläuterungen wird darüber hinaus ausgeführt, dass die Anführung der Arbeitsstätte im Lohnzettel der Umsetzung der Registerverordnung der Europäischen Union (EWG Nr. 2186/93) diene. Dies ist insofern nicht nachvollziehbar, als die zitierte Verordnung den Aufbau eines Unternehmensregisters für statistische Verwendungszwecke zum Ziel hat. Auch wenn die Arbeitsstätte relevant ist, handelt es sich hiebei lediglich um eine einzige zu ermittelnde Angabe und wären daher noch weit mehr Erhebungen durchzuführen, um der genannten Verordnung zu entsprechen. Dass die in personenbezogener Form ermittelten Arbeitsstätten zur Umsetzung der genannten Verordnung beitragen, mag bezweifelt werden. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass nach Ansicht der Landes Wien bei LandeslehrerInnen unter dem Begriff Arbeitsstätte nur die Schuladresse gemeint sein kann. Bei Lehrern, die an mehreren Schulen tätig sind, wird aber wohl nur die im System erfasste Stammschule mit Adresse anzuführen sein. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass im Falle von Dienstzuteilungen und Abordnungen fiktive Arbeitsstätten angegeben werden müssten. zu Z 17 ( 68a ASVG): Bei Nachzahlung verjährter Pensionsversicherungsbeiträge ist auch das Pensionskonto entsprechend zu adaptieren. Konsequenterweise muss das auch für alle pragmatisierten LandeslehrerInnen (Pragmatisierung ab ) gelten, da auch sie pensionsversichert sind. Wer jedoch "Pensionsstelle" ist, ist allerdings nicht klar.

4 4 von 5 24/SN-333/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt zu Z 61 ( 506c und 506d ASVG): Die Bestimmung des 31 Abs. 3 Z 15 ASVG, auf welche in den 506c und 506d ASVG verwiesen wird, gibt es nicht. Dem Inhalt nach ist 31 Abs. 4 Z 3 lit. b ASVG die verwiesene Norm. zu 506d ASVG): Es darf angeregt werden, die Auskunftspflicht auch auf Gemeinden und Gemeindeverbände und Träger der Tuberkulosehilfe sowie im Bereich der Landeslehrer auf den Stadtschulrat auszudehnen. Im Übrigen wird auf einen Schreibfehler in 506d Abs. 1 Z 2 ASVG (richtig: Landes- Pflegegeld) hingewiesen. zu Artikel 3 (Änderung des BSVG): zu Z 1, 3 und 37 ( 23 Abs. 6, 23b und 300 Abs. 3 BSVG): Die Einräumung der Möglichkeit, dass auf Antrag Beitragsgrundlagenteile, die aus der bäuerlichen Nebentätigkeit resultieren, in erhöhtem Ausmaß der Beitragsgrundlage von familieneigenen Arbeitskräften zugerechnet werden, wird an sich als positiv bewertet. Allerdings scheint es problematisch, dass allein der Betriebsführer/die Betriebsführerin über einen solchen Antrag und einen Widerruf entscheiden kann. Im Sinne einer Partizipation der betroffenen Angehörigen sollte ihnen ein eigenständiges Antragsrecht eingeräumt werden und auch ein Widerruf an ihre Zustimmung (allenfalls mit näher definierten Ausnahmen) gebunden werden.

5 24/SN-333/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 5 von zu Artikel 4 (Änderung des Allgemeinen Pensionsgesetzes): zu Z 2 ( 4 Abs. 3 APG): Grundsätzlich ist diese Regelung zu begrüßen, es ist aber nicht nachvollziehbar, wieso ausdrücklich nur auf die Pflegegeld-Stufe 3 abgestellt wird und jede mögliche höhere Pflegegeldstufe ausgeschlossen wird. Dies würde z.b. dazu führen, dass blinde Erwerbstätige, die Pflegegeld der Stufe 4 bekommen, schlechter gestellt wären, als hochgradig sehbehinderte Erwerbstätige der Pflegestufe 3. Gleichzeitig werden 25 Ausfertigungen dieser Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates übermittelt. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at. Für den Landesamtsdirektor: Mag. Dr. Gerhard Schattauer Mag. Michael Raffler Senatsrat

MD-VD /11 Wien, 26. Mai 2011

MD-VD /11 Wien, 26. Mai 2011 19/SN-284/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 Amt der Wiener Landesregierung Dienststelle: Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten

Mehr

MD-VfR - 980/02 Wien, 22. Juli 2002 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

MD-VfR - 980/02 Wien, 22. Juli 2002 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 13/SN-342/ME XXI. GP - Stellungnahme zu Entwurf (gescanntes Original) 1 von 6 AMT DER WIENER LANDESREGIERUNG MD-Verfassungsdienst und Rechtsmittelangelegenheiten 1082 Wien, Rathaus 4000-82344 Telefax:

Mehr

Zu dem mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst

Zu dem mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst 10/SN-258/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 An das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz GZ BKA -600.230/0002 -V/5/2016 ABTEILUNGSMAIL

Mehr

Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten

Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten 36/SN-74/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 6 Amt der Wiener Landesregierung Dienststelle: Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten

Mehr

An das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Stubenring Wien

An das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Stubenring Wien 28/SN-201/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Bundesministerium für Landesverteidigung Fremdlegislative Sachbearbeiter: Dr. Harald KODADA Tel: 5200/21530 Fax: 5200/17206

Mehr

1613 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

1613 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP 1 von 4 1613 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz,

Mehr

Zu dem mit Schreiben vom 14. Februar 2018 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird wie folgt Stellung genommen:

Zu dem mit Schreiben vom 14. Februar 2018 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird wie folgt Stellung genommen: 4/SN-10/ME XXVI. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 Amt der Wiener Landesregierung Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Magistratsdirektion der Stadt

Mehr

Zu dem mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst

Zu dem mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst 10/SN-237/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 An das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Per E-Mail GZ BKA -600.076/0020 -V/5/2016 ABTEILUNGSMAIL

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober 1996 191. Stück 4257 & Bundesgesetz: Änderung des Allgemeinen

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes 1 von 6 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Verfahren zur Klärung der Versicherungszuordnung 412a. Zur Klärung der Versicherungszuordnung ist ein Verfahren

Mehr

Beilage Nr. 23/2006 LG /0001 ENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird

Beilage Nr. 23/2006 LG /0001 ENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Beilage Nr. 23/2006 LG 01950-2006/0001 ENTWURF eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Entwurf: Gesetz, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Der Wiener

Mehr

Zu dem mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst

Zu dem mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst 1/SN-298/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 An das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz GZ BKA -600.076/0005 -V/5 /2017 ABTEILUNGSMAIL

Mehr

Artikel X1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (77. Novelle zum ASVG)

Artikel X1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (77. Novelle zum ASVG) 1 von 8 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz

Mehr

Zu dem mit do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf nimmt das Bundeskanzleramt- Verfassungsdienst wie folgt Stellung:

Zu dem mit do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf nimmt das Bundeskanzleramt- Verfassungsdienst wie folgt Stellung: +++++++++++++++++++++++++++++++ +++++++++++++++++++ A-1014 Wien, Ballhausplatz 2 Tel. (01) 531 15/2375 REPUBLIK ÖSTERREICH Fax (01) 531 15/2616 BUNDESKANZLERAMT DVR: 0000019 An das Bundesministerium für

Mehr

Zum oben angeführten Gesetzentwurf wird aus der Sicht des Landes Tirol folgende Stellungnahme abgegeben:

Zum oben angeführten Gesetzentwurf wird aus der Sicht des Landes Tirol folgende Stellungnahme abgegeben: 4/SN-51/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Amt der Tiroler Landesregierung Verfassungsdienst Dr. Peter Christ An das Bundeskanzleramt Ballhausplatz 2 1014 Wien i8@bka.gv.at

Mehr

Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:

Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt: 9/SN-20/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend Radetzkystrasse 2 1031 Wien LEGISLATIV- UND VERFASSUNGSDIENST E-Mail:

Mehr

1) Änderungen des Bundesgesetzes über das Gebäude- und Wohnungsregister

1) Änderungen des Bundesgesetzes über das Gebäude- und Wohnungsregister 1/SN-51/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 7 An das Bundeskanzleramt Abteilung I/8 Per Mail: i8@bka.gv.at Cc: alois.schittengruber@bka.gv.at BALLHAUSPLATZ 2, A-1014

Mehr

der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger nimmt wie folgt Stellung:

der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger nimmt wie folgt Stellung: 17/SN-297/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 österreichischen Sozialversicherungsträger Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Präsidium

Mehr

Betrifft: Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über statistische Erhebungen beim Bergbau

Betrifft: Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über statistische Erhebungen beim Bergbau BALLHAUSPLATZ 2, A-1014 WIEN GZ BKA-817.237/0002-DSR/2013 TELEFON (+43 1) 53115/2527 FAX (+43 1) 53115/2702 E-MAIL DSRPOST@BKA.GV.AT DVR: 0000019 An das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2009 Stichtag: 1. Jänner 2009 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 68. Novelle B-KUVG

Mehr

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Franz-Josefs-Kai 51 1010 Wien Wien, 17. Oktober 2010 GZ 300.320/009-5A4/10 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes 1 von 7 Textgegenüberstellung Bescheide der Versicherungsträger in Verwaltungssachen 410. (1) Der Versicherungsträger hat in Verwaltungssachen, zu deren Behandlung er nach 409 berufen ist, einen Bescheid

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2004 Stichtag: 1. Jänner 2004 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 61. Novelle B-KUVG

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2001 Ausgegeben am 9. Jänner 2001 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2001 Ausgegeben am 9. Jänner 2001 Teil I P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2001 Ausgegeben am 9. Jänner 2001 Teil I 6. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über dienstrechtliche

Mehr

Z!IJ,1J..\i 57 '}t 1i

Z!IJ,1J..\i 57 '}t 1i , 9/SN-308/ME XX. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) 1 von 6 REPUBLIK OSTERREICH B UN DESM I NISTER I UM FOR LANDESVERTEIDIGUNG GZ 10.005/77-1.5/98 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Schwarz

Mehr

Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten

Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten 11/SN-306/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Amt der Wiener Landesregierung Dienststelle: Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. Jänner 2015 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. Jänner 2015 Teil I 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. Jänner 2015 Teil I 12. Bundesgesetz: Änderung des Bundespflegegeldgesetzes (NR: GP XXV IA 833/A AB 447 S. 55. BR: AB

Mehr

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert wird; Begutachtung; Stellungnahme

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert wird; Begutachtung; Stellungnahme 7/SN-81/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 An das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz GZ BKA-601.597/0004-V/5/2014 ABTEILUNGSMAIL SLV@BKA.GV.AT

Mehr

Die Österreichische Notariatskammer bedankt sich für die Möglichkeit einer Äußerung zum vorliegenden Entwurf und erlaubt sich, nachstehende

Die Österreichische Notariatskammer bedankt sich für die Möglichkeit einer Äußerung zum vorliegenden Entwurf und erlaubt sich, nachstehende Ö S T E R R E I C H I S C H E N O T A R I A T S K A M M E R An das Bundesministerium für Gesundheit Radetzkystraße 2 1031 Wien Wien, am 31.10.2012 GZ: 622/12 BMG-96100/0014-II/A/6/2012 Bundesgesetz, mit

Mehr

Entwurf eines Bundesgesetzes über Studien an Universitäten (UniStG)

Entwurf eines Bundesgesetzes über Studien an Universitäten (UniStG) wtnlsi-j -54 I Me; 489/SN-54/ME XIX. GP - Stellungnahme zu Entwurf (gescanntes Original) 1 von 5!JJ;VtC I A~Jb ÖSTERREICHISCHE NOTARIATSKAMMER An das Präsidium des Nationalrates Parlament 1010 Wien Wien,

Mehr

AMT DER WIENER LANDESREGIERUNG

AMT DER WIENER LANDESREGIERUNG v 14/SN-242/ME XV. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) 1 von 8 AMT DER WENER LANDESREGERUNG g MD-1546-1/93 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz geändert wird (Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle

Mehr

Verkehrsanbindung: Linie U2, Station Rathaus, Parteienverkehr: Montag bis Freitag Uhr DVR:

Verkehrsanbindung: Linie U2, Station Rathaus, Parteienverkehr: Montag bis Freitag Uhr DVR: 8/SN-447/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 ABS: MDR-VD, 1082 Wien, Rathaus An das Bundesministerium für Inneres MDR - 174049-2012 Entwurf eines Bundesgesetzes,

Mehr

Betreff: Begutachtung; BMF; Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2018 (JStG 2018); Stellungnahme des BMEIA

Betreff: Begutachtung; BMF; Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2018 (JStG 2018); Stellungnahme des BMEIA 27/SN-36/ME XXVI. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 Völkerrechtsbüro GZ. BMEIA-AT.8.15.02/0082-I.5/2018 Zu GZ. BMF-010000/0009-IV/1/2018 SB/DW: Ges.Mag. Lauritsch / DW

Mehr

Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst. per

Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst. per 17/SN-62/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 6 Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst per E-Mail: v@bka.gv.at; begutachtungsverfahren@parlament.gv.at Rathaus, 1082 Wien

Mehr

Zu dem vom Bundeskanzleramt, Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform, übermittelten

Zu dem vom Bundeskanzleramt, Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform, übermittelten 38/SN-168/ME XXIII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Ö S T E R R E I C H I S C H E N O T A R I A T S K A M M E R Bundeskanzleramt Österreich Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform

Mehr

E n t wur f. Inhaltsverzeichnis

E n t wur f. Inhaltsverzeichnis 1 von 5 E n t wur f Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz,

Mehr

Laut den Erläuterungen zum gegenständlichen Gesetzesentwurf umfasst das Vorhaben hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Laut den Erläuterungen zum gegenständlichen Gesetzesentwurf umfasst das Vorhaben hauptsächlich folgende Maßnahme(n): BALLHAUSPLATZ 2, A-1014 WIEN GZ BKA-817.476/0002-DSR/2017 TELEFON (+43 1) 53115/2527 FAX (+43 1) 53115/2702 E-MAIL DSRPOST@BKA.GV.AT DVR: 0000019 An das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Mehr

Zu dem mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung:

Zu dem mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung: 3/SN-15/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 An das Bundesministerium für Justiz GZ BKA-603.631/0002-V/5/2014 ABTEILUNGSMAIL V5@BKA.GV.AT BEARBEITER HERR PRIV.-DOZ.

Mehr

MA 40 FBSR 14253/07 Stand: 6. November 2007

MA 40 FBSR 14253/07 Stand: 6. November 2007 MA 40 FBSR 14253/07 Stand: 6. November 2007 ENTWURF eines Gesetzes, mit dem das Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG geändert wird Entwurf: Gesetz, mit dem das Wiener Sozialhilfegesetz WSHG geändert wird Der

Mehr

Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend die Übertragung von Fernsehsignalen; Stellungnahme des BMJ.

Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend die Übertragung von Fernsehsignalen; Stellungnahme des BMJ. .. 1/SN-141/ME XX. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) 1 von 5 REPUBLIK Cf ÖST ERR EICH BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Museurnstraße 7 A-1070 Wien GZ 20.530/2-1.2/1997 Briefanschrift A-1 016 Wien, Postfach

Mehr

RGM. Gastgewerbestatistik Monatserhebung. Gastgewerbestatistik. Meldung für den Berichtsmonat: Monat 01 Jahr 15. Rücksendung bitte bis

RGM. Gastgewerbestatistik Monatserhebung. Gastgewerbestatistik. Meldung für den Berichtsmonat: Monat 01 Jahr 15. Rücksendung bitte bis Monatserhebung Statistisches Landesamt Macherstraße 63 01917 Kamenz RGM Rücksendung bitte bis Ansprechpartner/-in für Rückfragen (freiwillige Angabe) Name: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Mehr

Wien, den K/r/krank06

Wien, den K/r/krank06 3/SN-223/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 PER TELEFAX und PER E-MAIL An das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Radetzkystraße 2 1030 Wien roland.koenig@bmgf.gv.at

Mehr

, i,.~i~.~!~~~:.u~~ F-~~_. Datum: 9. JUNI 1.995

, i,.~i~.~!~~~:.u~~ F-~~_. Datum: 9. JUNI 1.995 AMT DER /11 '~N -Mine ~AJl{e //(fjc,- WIENER LANDESREGIERUNG ij MD-1461-1/95 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ärztegesetz 1984 geändert wird; Stellungnahme An das Präsidium des Nationalrates Wien,

Mehr

Fehler! Es ist nicht möglich, durch die Bearbeitung von Feldfunktionen Objekte zu erstellen.

Fehler! Es ist nicht möglich, durch die Bearbeitung von Feldfunktionen Objekte zu erstellen. 10/SN-73/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 Fehler! Es ist nicht möglich, durch die Bearbeitung von Feldfunktionen Objekte zu erstellen. An das Bundesministerium

Mehr

E n t wurf. Inhaltsverzeichnis

E n t wurf. Inhaltsverzeichnis 1 von 6 E n t wurf Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 19. August 1999 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 19. August 1999 Teil I P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1999 Ausgegeben am 19. August 1999 Teil I 175. Bundesgesetz: 24. Novelle zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz

Mehr

ENTWURF WIENER LANDTAG

ENTWURF WIENER LANDTAG Beilage Nr. 18/2003 03686/2003-MDALTG ENTWURF Beilage Nr. 18/2003 WIENER LANDTAG Gesetz, mit dem die Besoldungsordnung 1994 (21. Novelle zur Besoldungsordnung 1994) und die Pensionsordnung 1995 (12. Novelle

Mehr

Faktoren für die Berechnung des besonderen Steigerungsbetrages

Faktoren für die Berechnung des besonderen Steigerungsbetrages 1 von 9 E n t wurf Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Festsetzung der Faktoren für die Bemessung des besonderen Steigerungsbetrages Auf Grund 1. des 248 Abs.

Mehr

321 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

321 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP 1 von 10 321 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz,

Mehr

Bildung und Gesellschaft. Bundeskanzleramt Ballhausplatz Wien

Bildung und Gesellschaft. Bundeskanzleramt Ballhausplatz Wien 38/SN-431/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft Referat Pflichtschulen Bundeskanzleramt

Mehr

Bundesministerium für Landesverteidigung Fremdlegislative

Bundesministerium für Landesverteidigung Fremdlegislative 10/SN-18/ME XXIII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Bundesministerium für Landesverteidigung Fremdlegislative GZ S91037/22-FLeg/2007 Sachbearbeiter: Mag. iur. Michael A.

Mehr

Die Einführung eines ausdrücklichen Mobbingverbots wird begrüßt.

Die Einführung eines ausdrücklichen Mobbingverbots wird begrüßt. 18/SN-94/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 7 An das Bundeskanzleramt per E-Mail: iii1@bka.gv.at Stubenring 1, 1010 Wien DVR: 0017001 AUSKUNFT Mag. Gerhard Schwab Tel:

Mehr

An das Bundesministerium für Finanzen. Per Mail:

An das Bundesministerium für Finanzen. Per Mail: BALLHAUSPLATZ 2, A-1014 WIEN GZ BKA-817.438/0002-DSR/2012 TELEFON (+43 1) 53115/2527 FAX (+43 1) 53115/2702 E -MAIL DSRPOST@BKA.GV.AT DVR: 0000019 An das Bundesministerium für Finanzen Per Mail: Betrifft:

Mehr

13 (S/J-3 0fl1rJ ."... C_

13 (S/J-3 0fl1rJ .... C_ REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ GZ 20.448/6-1.2/1996 13/SN-30/ME XX. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) 1 von 6 13 (S/J-3 0fl1rJ Museurnstraße 7 A-1070Wien Briefanschrift A-1 016

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2018 Stichtag: 1. Jänner 2018 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 88. Novelle B-KUVG in der Fassung der 41. Novelle GSVG in der Fassung der 45.

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2018 Stichtag: 1. Jänner 2018 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 88. Novelle B-KUVG in der Fassung der 41. Novelle GSVG in der Fassung der 45.

Mehr

Die Datenschutzbehörde nimmt in o.a. Angelegenheit aus Sicht ihres Wirkungsbereiches wie folgt Stellung:

Die Datenschutzbehörde nimmt in o.a. Angelegenheit aus Sicht ihres Wirkungsbereiches wie folgt Stellung: 2/SN-6/ME XXVI. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 7 A-1080 Wien, Wickenburggasse 8 Tel.: +43-1-52152 302559 E-Mail: dsb@dsb.gv.at DVR: 0000027 GZ: DSB-D054.829/0001-DSB/2018

Mehr

II/ /3. An das Präsidium des Nationalrates Parlament Dr. Karl-Renner-Ring Wien. Per

II/ /3. An das Präsidium des Nationalrates Parlament Dr. Karl-Renner-Ring Wien. Per 3/SN-294/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 II/368.372/3 An das Präsidium des Nationalrates Parlament Dr. Karl-Renner-Ring 3 1017 Wien Singerstraße 17-19, 1010

Mehr

Gesetz vom.., mit dem das Burgenländische Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002 geändert wird

Gesetz vom.., mit dem das Burgenländische Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002 geändert wird 21-639 Gesetz vom.., mit dem das Burgenländische Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002 geändert wird Der Landtag hat beschlossen: Das Burgenländische Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002, LGBl. Nr. 103/2002,

Mehr

1474 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

1474 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP 1 von 5 1474 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern- Sozialversicherungsgesetz,

Mehr

Betreff: Begutachtungsentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz

Betreff: Begutachtungsentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 7/SN-5/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 An das Präsidium des Nationalrates per Email an: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at Stubenring 1, 1010 Wien DVR:

Mehr

Aufgrund der eingelangten Stellungnahmen hätte zu ergehen:

Aufgrund der eingelangten Stellungnahmen hätte zu ergehen: 26/SN-336/ME XX. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 1. Einlageblatt zu Zahl 14.115/6-Pr/7/99 Kanzleiauftrag: 1) 25 Ausfertigungen der Erl. I. sind der Erl. II. anzuschl; Erl.

Mehr

NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT

NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT Die freiwilligen Versicherungen in der Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Für den Fall, dass keine versicherungspflichtige

Mehr

Beginn des Anspruches: Ausmaß des Pflegegeldes: der auf die Antragstellung folgende Monatserste

Beginn des Anspruches: Ausmaß des Pflegegeldes: der auf die Antragstellung folgende Monatserste Pflegegeld Erfordernisse: ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen psychischen oder einer Sinnesbehinderung ein Pflegebedarf von voraussichtlich mindestens 6 Monaten

Mehr

ÖSTERREICHISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT ZÖLIAKIE A-1230 Wien, Anton-Baumgartner-Straße 44/C 5/2302

ÖSTERREICHISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT ZÖLIAKIE A-1230 Wien, Anton-Baumgartner-Straße 44/C 5/2302 7/SN-333/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen z.h. Herrn Dr. Sommer Raiffeisen-Bank: NÖ-SÜD-Alpin Kto. 717.751

Mehr

An das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Stubenring Wien GZ. BMF /0025-I/4/2017

An das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Stubenring Wien GZ. BMF /0025-I/4/2017 16/SN-324/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 An das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Stubenring 1 1011 Wien BMF - I/4 (I/4) Johannesgasse

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Verwaltungsakademiegesetz. Für den Bundesminister: Dr. H 0 r a k

Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Verwaltungsakademiegesetz. Für den Bundesminister: Dr. H 0 r a k . \ ( I. C BUNDE M,N,stElIUM FüR FINANZEN P;.rSIDIUM / Zl. 05 0301 /33-Pr. 1 /84 2/SN-94/ME XVI. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) 1 von 5 Himmelpfortgasse 4-8 Postfach 2 A-1015 Wien 53 33 Telefon

Mehr

Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993 (NÖ PPG) Textgegenüberstellung

Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993 (NÖ PPG) Textgegenüberstellung Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993 (NÖ PPG) Textgegenüberstellung Landtag von Niederösterreich Landtagsdirektion Eing.: 23.11.2006 zu Ltg.-758/P-6/1-2006 S-Ausschuss Geltender Gesetzestext Begutachtungsentwurf

Mehr

NEUE BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG

NEUE BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG NEUE BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG 2019 Gewerkschaft der POST- und FERNMELDEBEDIENSTETEN 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Ab 1. Jänner 2019 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: HÖCHSTBEITRAGSGRUNDLAGEN

Mehr

Zum mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf samt Beilagen nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung:

Zum mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf samt Beilagen nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung: 9/SN-254/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 7 An das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft GZ BKA -600.067/0021-V/8/2016 ABTEILUNGSMAIL

Mehr

SOZIALVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH

SOZIALVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH SOZIALVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH Mag. Katharina Brandstetter Wiener Gebietskrankenkasse/Versicherungsreferat Andreas Neroth, Stv. Abteilungsleiter Wiener Gebietskrankenkasse/Versicherungsabteilung PFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Anlage 14 zur KV der ZT. Fassung 2015

Anlage 14 zur KV der ZT. Fassung 2015 Die ZT-Pensionisten *, die erst nach dem 31.12.2012 in den Ruhestand getreten sind und daher ihre Pension in Form von zwei Teilpensionen erhalten, eine Teilpension nach altem Recht ( WE-Pension ) als Besone

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2009 Ausgegeben am 18. August 2009 Teil I 76. Bundesgesetz: Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, des Vertragsbedienstetengesetzes

Mehr

1196/AB XXI.GP Eingelangt am: BM f. soziale Sicherheit und Generationen. Sehr geehrter Herr Präsident!

1196/AB XXI.GP Eingelangt am: BM f. soziale Sicherheit und Generationen. Sehr geehrter Herr Präsident! 1196/AB XXI. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 1 von 5 1196/AB XXI.GP Eingelangt am: 03.11.2000 BM f. soziale Sicherheit und Generationen Sehr geehrter Herr Präsident! Ich beantworte die schriftliche

Mehr

636/A XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

636/A XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 636/A XXII. GP - Initiativantrag 1 von 5 636/A XXII. GP Eingebracht am 08.06.2005 Antrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und GenossInnen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Vaterschutzmonat geschaffen

Mehr

Gesetz über die Statistik im Handel und Gastgewerbe (Handelsstatistikgesetz - HdlStatG)

Gesetz über die Statistik im Handel und Gastgewerbe (Handelsstatistikgesetz - HdlStatG) Gesetz über die Statistik im Handel und Gastgewerbe (Handelsstatistikgesetz - HdlStatG) HdlStatG Ausfertigungsdatum: 10.12.2001 Vollzitat: "Handelsstatistikgesetz vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3438),

Mehr

1. Zu:. 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen

1. Zu:. 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen Uniability Arbeitsgemeinschaft zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an Österreichs Universitäten und Hochschulen An das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 9. August 2011 Teil II 252. Verordnung: Änderung der Steuerstatistik-Verordnung 252. Verordnung der Bundesministerin für

Mehr

SYNOPSE des allgemeinen Begutachtungsverfahrens zur 10. Novelle des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. 5025

SYNOPSE des allgemeinen Begutachtungsverfahrens zur 10. Novelle des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. 5025 SYNOPSE des allgemeinen Begutachtungsverfahrens zur 10. Novelle des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. 5025 Landtag von Niederösterreich Landtagsdirektion Eing.: 03.06.2013 zu Ltg.-37/L-13-2013

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 14. Juni 2013 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 14. Juni 2013 Teil I 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 14. Juni 2013 Teil I 87. Bundesgesetz: Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Sozialversicherung (NR: GP XXIV RV

Mehr

JBjIM WF BUNDESMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG GZ 5442/10-7/91. Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das

JBjIM WF BUNDESMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG GZ 5442/10-7/91. Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das 23/SN-61/ME XVIII. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) 1 von 5. I.. BUNDESMINISTERIUM FUR WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG GZ 5442/10-7/91 An das Präsidium des Nationalrates Parlament 1017 Wien ZI. _. 2

Mehr

E n t wurf. Inhaltsverzeichnis

E n t wurf. Inhaltsverzeichnis 1 von 7 E n t wurf Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert

Mehr

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018)

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018) 98 der Beilagen XXVI. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 4 Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden (Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018)

Mehr

Abänderungsantrag. Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Abänderungsantrag. Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert: AA-225 XXV. GP - Abänderungsantrag (gescanntes Original) 1 von 4 1 von 4 Abänderungsantrag '.. der Abgeordneten U1rike Königsberger-Ludwig, Wöginger, Ing. Hofer, Mag. Judith Schwentner, Ing. Waltraud Dietrich,

Mehr

KOBV Newsletter. Sehr geehrte Damen und Herren!

KOBV Newsletter. Sehr geehrte Damen und Herren! KOBV Newsletter Sehr geehrte Damen und Herren! In unserem Newsletter vom 4.1.2017 ist uns leider ein Fehler bezüglich der Befreiung von der Entrichtung der Rezeptgebühr bei Anrechnung eines Ausgedinges

Mehr

1303/A. vom (XXV.GP) ANTRAG

1303/A. vom (XXV.GP) ANTRAG 1303/A vom 01.09.2015 (XXV.GP) 1 von 4 ANTRAG der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde betreffend Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten für vor 2003 geborene Kinder auf die Wartefrist

Mehr

1413 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

1413 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP 1 von 7 1413 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948,

Mehr

Zu GZ. BMLFUW-UW-1.2.2/0092-V/5/2016

Zu GZ. BMLFUW-UW-1.2.2/0092-V/5/2016 12/SN-295/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 Völkerrechtsbüro GZ. BMEIA-AT.8.15.02/0044-I.2/2017 Zu GZ. BMLFUW-UW-1.2.2/0092-V/5/2016 SB/DW: Ges. Mag. Lauritsch/

Mehr

II. LEISTUNGEN

II. LEISTUNGEN - 20 - II. LEISTUNGEN Anpassungsfaktor ( 108 Abs. 5 ASVG)...... 1,006 Aufwertungsfaktor ( 108 Abs. 4 ASVG) für 1998... 1,015 Beitragsbelastungsfaktor ( 108 Abs. 8 ASVG) für 1999..... 0,99656 A. SOZIALVERSICHERUNG

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2006 Ausgegeben am 23. Juni 2006 Teil I 90. Bundesgesetz: Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz (NR: GP XXII RV 1413 AB 1482 S.

Mehr

Auskünfte: Dr. Glantschnig Telefon: (0463) Betreff: Telefax: (0463) Entwurf eines Krankenanstalten-

Auskünfte: Dr. Glantschnig Telefon: (0463) Betreff: Telefax: (0463) Entwurf eines Krankenanstalten- 5/SN-58/ME XX. GP - Stellungnahme LANDESREGIE%~~J)fJC; (gescanntes Original) 1 von 6 AMT DER KÄRNTNER Abteilung 2 V I Verfassungsdienst A-9021 Klagenfurt Zahl: Verf-1053/4/1996 Auskünfte: Dr. Glantschnig

Mehr

Name/Durchwahl: OR Mag. Roland Sauer/2175 Geschäftszahl: BMWA /0039-II/1/2005 Ihre Zahl/Ihre Nachricht vom:

Name/Durchwahl: OR Mag. Roland Sauer/2175 Geschäftszahl: BMWA /0039-II/1/2005 Ihre Zahl/Ihre Nachricht vom: 336/ME XXII. GP - Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 9 Parlamentsdirektion Dr. Karl Renner-Ring 3 1017 Wien Österreich Name/Durchwahl: OR Mag. Roland Sauer/2175 Geschäftszahl: BMWA-433.001/0039-II/1/2005

Mehr

Antrag Förderung 24-Stunden-Betreuung

Antrag Förderung 24-Stunden-Betreuung Antrag Förderung 24-Stunden-Betreuung Allgemeine Information Antrag nach dem NÖ Sozialhilfegesetz 2000 auf Förderung der 24-Stunden-Betreuung (NÖ Modell) Empfangsstelle Amt der NÖ Landesregierung Abteilung

Mehr

Gesetz vom., mit dem das Burgenländische Pflegegeldgesetz geändert wird. Artikel I

Gesetz vom., mit dem das Burgenländische Pflegegeldgesetz geändert wird. Artikel I 18-616 Gesetz vom., mit dem das Burgenländische Pflegegeldgesetz geändert wird Der Landtag hat beschlossen: Artikel I Das Burgenländische Pflegegeldgesetz, LGBl. Nr. 58/1993, zuletzt geändert durch das

Mehr

per E Mail: in CC:

per E Mail: in CC: 59/SN-139/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 per E Mail: daniela.rivin@bmwfw.gv.at in CC: barbara.weitgruber@bmwfw.gv.at; präsident@oeaw.ac.at An das Bundesministerium

Mehr

KODEX DES OSTERREICHISCHEN RECHTS

KODEX DES OSTERREICHISCHEN RECHTS KODEX DES OSTERREICHISCHEN RECHTS Herausgeber: Univ-Prof. Dr. Werner Doralt Redaktion: Dkfm. Dr. Anica Doralt SOZIAL- VERSICHERUNG BAND I bearbeitet von o. Univ.-Prof. Dr. Franz MARHOLD V. Ass. Dr. Nora

Mehr

Stellungnahme. des Sozialverbands VdK Rheinland-Pfalz e. V. zum

Stellungnahme. des Sozialverbands VdK Rheinland-Pfalz e. V. zum Stellungnahme des Sozialverbands VdK Rheinland-Pfalz e. V. zum Entwurf eines Landesgesetzes zur Neuregelung der Voraussetzungen der Behandlung von Krankheiten untergebrachter Personen Mainz, 8. August

Mehr