Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW

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1 Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anwendungsbereich Im Bereich eines B-Plans bedürfen geringer und mittlerer Höhe keiner Baugenehmigung, wenn sie den Festsetzungen des B-Plans entsprechen, die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. alle nicht im 68 Abs. 1 Satz 3 aufgeführten baulichen Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, die nicht nach 65 bis 67 BauO NRW genehmigungsfrei sind abschließende Aufzählung der Sonderbauten gem. 54 BauO NRW sind besonderen Anforderungen und Erleichterungen möglich, die im Zusammenhang mit einer Genehmigung von Sonderbauten gefordert bzw. gebilligt werden können. 1. Prüfung des Prüftiefe Eine Prüfung durch die Behörde ist nicht vorgesehen. Der Bauherr kann beantragen, dass das Bauvorhaben im (vereinfachten) Verfahren geprüft werden soll ( 67 Abs.1 Satz 3. verfahrensrechtliche Unterteilung hat keinen Einfluss auf die Prüfung des baulichen : präventive Prüfung erfolgt durch Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich Vereinbarkeit mit 17 BauO NRW (vgl. 68 Abs.1 Satz 4 Nr. 2 und 72 Abs. 6 Satz 6. Seite 1 von 5

2 Vorlage eines Brandschutzkonzeptes nicht vorgesehen Gem. 54 Abs.2 Nr.19 BauO NRW kann als besondere Anforderung im Einzelfall ein Brandschutzkonzept verlangt werden. Gem. 69 Abs.1 Satz 2 BauO NRW und 9 und 11 BauPrüf VO ist grundsätzlich ein Brandschutzkonzept einzureichen. Gem. 58 Abs. 3 BauO NRW muss ein Brandschutzkonzept durch einen staatlich anerkannten (zu Ausnahmen vgl. Ziff VV erstellt sein. Bei Sonderbauten ist die Prüfung des zentrale Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde. Die Aufgabe lässt sich nicht delegieren. Auch ansonsten genehmigungsfreie Änderung an Bauteilen können Genehmigungspflicht auslösen (vgl. 65 Abs. 1 Satz1 Nr. 8. Inhalt des Brandschutzkonzeptes richtet sich nach 9 BauPrüfVO, kann aber gem. Ziff. 9 VV BauPrüfVO reduziert werden dient als Beurteilungsgrundlage für die eventuell durch die Bauaufsichtsbehörde nach 54 Abs. 2 Nr. 22 BauO NRW anzuordnenden wiederkehrenden Prüfungen Seite 2 von 5

3 2. Bauvorlagen geringer Höhe mittlerer Höhe bis Baubeginn Erklärung des Entwurfverfassers gem. 67 Abs. 2 BauO NRW, dass das den Anforderungen des Brandschutz Von einem staatlich anerkannten wird nach 67 Abs.4 Satz 2 BauO NRW geprüft und bescheinigt, dass das den Ansprüchen des. Für Sonderbauten sind keine besonderen Nachweise erforderlich; der Brandschutz wird allein durch Bauaufsichtsbehörde geprüft. wenn ein Brandschutzkonzept gefordert wurde: s. Zeile Vorlage eines Brandschutzkonzeptes ansonsten (bis auf Ausnahmen in nachfolgender Zeile) bis Baubeginn Bescheinigung von einem staatlich anerkannten, dass das den Anforderungen an den Brandschutz ( 68 Abs.2 Satz 1 Nr.3 s. Zeile Vorlage eines Brandschutzkonzeptes ggf. besondere Vorlagen gem. 12 BauPrüfVO Seite 3 von 5

4 geringer Höhe Erklärung des Entwurfverfa ssers, dass das den Anforderungen des ( 68 Abs. 6 gem. 68 Abs. 3 BauO NRW Einfacher Nachweis, dass das den Anforderungen des ( 68 Abs. 3 gem. 68 Abs.4 BauO NRW Keine Nachweise erforderlich ( 68 Abs. 4 zur Fertigstellung Bescheinigung des staatlich anerkannten über stichprobenhafte Kontrolle der Bauausführung ( 67 Abs.5 Satz 7 Bescheinigung des staatlich anerkannten über seine stichprobenhafte Kontrolle der Bauausführung ( 82 Abs.4 BauO NRW s.a. Zeile Überwachung ), soweit als Bauvorlage eine Bescheinigung eines staatlich anerkannten vorgeschrieben ist (s. Zeile bis Baubeginn ) Seite 4 von 5

5 3. Überwachung Nachweis für Brandschutz muss an der Baustelle vorliegen ( 67 Abs.5 Satz 4 BauO NRW) Durchführung stichprobenhafter Kontrollen durch Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Bauaufsichtsbehörde ( 81 Abs. 1 Satz 4 und 82 Abs. 1 Satz 3 Sie sind nur dann möglich, soweit als Bauvorlage keine Bescheinigung eines staatlich anerkannten vorgeschrieben ist (s.o.), da dann dieser stichprobenhafte Kontrollen durchführt ( 81 Abs.1 Satz 3 und 82 Abs.1 Satz 2 Grundsätzliche Pflicht zur Bauüberwachung und zu zwei Bauzustandsbesichtigungen (Fertigstellung Rohbau und abschließende Fertigstellung) durch Bauaufsichtsbehörde ( 81 und 82 Einige Sonderbau-Verordnungen (wie 38 Abs.11 KhBauVO, 124 Abs. 8 VStättVO, 23 Abs.8 GhVO) verpflichten die Bauaufsichtsbehörde zu wiederkehrenden Prüfungen in bestimmten Zeitabständen (zeitgerecht) unter Beteiligung der Brandschutzdienststellen. Diese finden neben den Brandschauen nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfestellung statt ( 6 FSHG). Fachbauleiter nach pflichtgemäßen Ermessen gemäß 54 Abs.2 Nr. 17 BauO NRW möglich; vgl. Spalte rechts Fachbauleiter sollen benannt oder von der Bauaufsichtsbehörde gem. 54 Abs.2 Nr. 17 BauO NRW als besondere Anforderung gefordert werden. Sie haben darüber zu wachen, dass das genehmigte Brandschutzkonzept während der Errichtung des Sonderbaus beachtet und umgesetzt sowie Änderungen oder Ergänzungen des Konzeptes einer Genehmigung zugeführt werden ( VV. Seite 5 von 5

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