Wichtige Verordnung, viele spezifische Angaben zu mikrobiologischen Kriterien und Probenahme!
|
|
- Volker Kopp
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verordnung (EG) Nr. 1441/2007 der Kommission vom 5. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel - legt die mikrobiologischen Kriterien von bestimmten Lebensmitteln fest sowie die Durchführungsbestimmungen allgemeiner und bestimmter Hygienemaßnahmen durch den Lebensmittelunternehmer - Kapitel 1 umfasst eine Tabelle mit + Lebensmittelkategorie + zu untersuchende Mikroorganismen/deren Toxine, Metabolite + Probenahmeplan (Anzahl der Probeneinheiten der Stichprobe) + Grenzwerte + Analytische Referenzmethoden + Stufe, für die das Kriterium gilt + Interpretation der Ergebnisse - Kapitel 2 umfasst eine Tabelle für verschiedene, spezifisch benannte Lebensmittelgruppen mit + Lebensmittelkategorie + zu untersuchende Mikroorganismen + Probenahmeplan (Anzahl der Probeneinheiten der Stichprobe) + Grenzwerte + Analytische Referenzmethoden + Stufe, für die das Kriterium gilt + Maßnahmen im Fall unbefriedigender Ergebnisse + Interpretation der Ergebnisse - Kapitel 3 umfasst die Bestimmungen über die Entnahme und Aufbereitung von Untersuchungsmethoden zur + Probenahme an Schlachtkörpern von Rd, Schw, Schf, Zg und Pfd + Probenahme von Geflügelfleischkörpern + Leitlinien für die Probenahme (EG-VO 852/2004) + Probenahmehäufigkeit bei Schlachtkörpern, Hackfleisch/Faschiertem, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch Wichtige Verordnung, viele spezifische Angaben zu mikrobiologischen Kriterien und Probenahme!
2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene - enthält allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln und Ausfuhren - Kapitel II: Verpflichtungen der Lebensmittelunternehmer - Kapitel III: Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis - Kapitel IV: Einfuhren und Ausfuhren - Anhang I + Teil A: Allgemeine Hygienevorschriften für die Primärproduktion und damit zusammenhängende Vorgänge + Teil B: Empfehlungen für die Leitlinien für die gute Hygienepraxis - Anhang II Allgemeine Hygienevorschriften für alle Lebensmittelunternehmer + berücksichtigt allgemeine Maßnahmen, hier werden auch Analysen erwähnt, die berücksichtigt und dokumentiert werden müssen, diese Analysen werden aber nicht näher spezifiziert + es wird vor allem auf bauliche Maßnahmen eingegangen Verordnung gilt für Lebensmittelunternehmer, ist sehr allgemein gehalten!
3 Verordnung (EG) Nr. 853/20 4 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs - enthält von Lebensmittelunternehmern einzuhaltende spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (unverarbeitete Erzeugnisse und Verarbeitungserzeugnisse) - Kapitel I bis IV: Verpflichtungen des Lebensmittelunternehmens (allgemein) - Anhang I: Begriffsbestimmungen verschiedenster Lebensmittelarten - Anhang II: Vorschriften für mehrere Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Identitätskennzeichnung, HACCP, Lebensmittelkette) - Anhang III: Besondere Anforderungen (sehr genaue und spezifische Anforderungen für verschiedenste Lebensmittelarten) + Beförderung von lebenden Tieren + Vorschriften für Schlachthöfe, Zerlegungsbetriebe, Entbeinungsbetriebe, Fischereifahrzeuge, Milcherzeugerbetriebe, etc. + Schlachthygiene + Notschlachtung + Personalhygiene + Lagerung und Beförderung + Kennzeichnung + Histamin, Stickstoff, Parasiten, Toxine (Fisch) + Keimzahl, Zellzahl (Milch) + Referenzwerte für Fette und Grieben + Rückstände (Gelantine, Kollagen) Sehr spezifische Angaben zu Hygieneanforderungen an verschiedene Lebensmittel, betrifft v.a. die Lebensmittelhersteller.
4 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs - enthält besondere Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs - Kapitel II: allg. Regelung der amtlichen Überwachung, was von wem überwacht wird - Kapitel III: amtl. Verfahren bei der Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs - Anhang I: enthält die Aufgaben des Amtstierarztes und/oder entsprechend geschultem Personal zur Kontrolle von Frischfleisch + Überprüfungen und Identifikationen + Schlachttieruntersuchungen + Fleischuntersuchungen + Laboruntersuchungen + Genusstauglichkeit + Lebendbeschau + Entscheidungen verschiedener Art + Beteiligung von Schlachthofpersonal + Qualifikationen von amtl. Tierärzten und Fachassistenten + spezifische Beschreibung der Fleischbeschau bei versch. Tierarten - Anhang II enthält die Aufgaben des Amtstierarztes und/oder entsprechend geschultem Personal zur Kontrolle von lebenden Muscheln - Anhang III enthält die Aufgaben des Amtstierarztes und/oder entsprechend geschultem Personal zur Kontrolle von Fischereierzeugnissen - Anhang IV enthält die Aufgaben des Amtstierarztes und/oder entsprechend geschultem Personal zur Kontrolle von Rohmilch und Milcherzeugnissen Sehr spezifische Angaben zu den Aufgaben von Amtstierärzten, insbes. in Bezug auf Fleischbeschau.
5 Entscheidung der Kommission vom 08. Juni 2001 über Vorschriften zur regelmäßigen Überwachung der allgemeinen Hygienebedingungen durch betriebseigene Kontrollen gemäß Richtlinie 64/433/EWG über die gesundheitlichen Bedingungen für die Gewinnung und das Inverkehrbringen von frischem Fleisch und Richtlinie 71/118/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch und Entscheidung der Kommission vom 26. April 2004 zur Änderung der Entscheidung 2001/471/EG hinsichtlich der bakteriologischen Untersuchungen in bestimmten Fleischbetrieben - enthält Vorschriften zur Überwachung der Hygienebedingungen - schreibt vor, dass regelmäßig Kontrollen inkl. mikrobiologischer Kontrollen erfolgen müssen - beschreibt destruktive und nichtdestruktive Verfahren der Untersuchung von Schlachtkörperoberflächen und bezeichnet die geeigneten Entnahmelokalisationen sowie die Auswertung der Ergebnisse und Referenzwerte - beschreibt ferner die Probenentnahme und die Aufarbeitung von bakteriologischen Proben zur Überprüfung von Reinigung und Desinfektion (Abklatsche, Tupfer) sowie Referenzwerte Wichtig! Enthält jede Menge Angaben zu Probenahme, -aufarbeitung und Referenzwerten.
6 Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz - enthält allgemeine Regeln für die Durchführung amtlicher Kontrollen - allgemeine Beschreibungen welche Ämter was wann wie kontrollieren - von den Ämtern benannte Laboratorien müssen nach EN 17025, oder akkreditiert werden - Kosten und amtliche Bescheinigungen werden geregelt# - Angaben zu Referenzlaboratorien - Kontrollpläne, Notfallpläne, Amtshilfe regelt vor allem amtliche Belange auf EU-Ebene und benennt spezifisch Kosten und Referenzlaboratorien für verschiedene Untersuchungen
7 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) - enthält die hygienischen Anforderungen an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln - allgemein gehaltene Hygieneanforderungen und Hinweise zu Maßnahmen und Kontrollen - in der Anlage spezifizierte bauliche Anforderungen an Betriebsstätten, Räume, Vorrichtungen, Geräte, Gegenstände, Ausrüstungen, Umgang mit Lebensmitteln und das Personal kurze Verordnung mit allgemeinen Hygieneanforderungen
8 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV) - enthält die Regelung von Fragen des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens bestimmter Lebensmittel tierischen Ursprungs sowie die Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der EG/EU - amtl. Untersuchung bei Hausschlachtungen, erlegten Wildtieren; Inverkehrbringen von Primärerzeugnissen, erlegten Wildtieren - Anforderungen an den Einzelhandel - Anforderungen an das Herstellen, Behandeln, Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Zulassungen, Zerlegung, Verarbeitung, Notschlachtungen, Wild, Hackfleisch, aufgetaute LM, Rohmilch, Käse, Eier) mit Temperatur- und Kennzeichnungsvorschriften sowie Lagerdauer - Anlage 1 4: Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen Fischereierzeugnisse, lebende Muscheln, Eier, Geflügel, Hasentiere, Wild (mit Angaben zu Toxinen, Kühlung, Desinfektion, Fleischbeschau (bei Wild)) - Anlage 5: Anforderungen an die Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel (mit genauen Angaben zu Räumlichkeiten, Desinfektion, Lagerung, Temperaturen, Verpackung, Rückständen, Keimzahlen für verschiedene Lebensmittel) sehr genaue Angaben zur Herstellung und Behandlung von verschiedenen Lebensmitteln
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 18/2010. vom 1. März 2010
DE DE DE BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 18/2010 vom 1. März 2010 zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) und Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt DG(SANTE)/2015-7502 RS AUSZUG AUS EINEM BERICHT DES LEBENSMITTELS- UND VETERINÄRAMTS
MehrSeit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes.
MERKBLATT Innovation und Lebensmittel DAS LEBENSMITTELHYGIENERECHT Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes. Sie sind in allen Mitgliedstaaten unmittelbar
Mehrbetriebseigene Hilfskräfte
Theoretische Ausbildung betriebseigene Hilfskräfte Recht Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen VO (EG) 882/2004 (KontrollVO) VO (EG) 852/2004 (allgm. Lebensmittelhygienevorschriften) VO (EG) 854/2004 (bes.
MehrVerbraucherschutz im DRK unter dem Gesichtspunkt der Hygieneund der Nationalen Durchführungsverordnung
Verbraucherschutz im DRK unter dem Gesichtspunkt der Hygieneund der Nationalen Durchführungsverordnung (DVO) Unsere Verantwortung gegenüber unserer Kundschaft wird bestimmt durch Verordnungen und Gesetze
MehrBetriebe, die einer Zulassung bedürfen, müssen bei der zuständigen Behörde einen Zulassungsantrag stellen, dem Folgendes beizufügen ist:
Anforderungen in Deutschland an die Lebensmittelhygiene in Primärerzeugung, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb in Bezug auf die landwirtschaftliche Direktvermarktung Die grundlegenden allgemeinen und
MehrGesetzliche Vorschriften
2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)
MehrBundesjägertag Wildbrethygiene in der Praxis
Standbild Bundesjägertag 2006 am 19. Mai 2006 Wildbrethygiene in der Praxis MR Gliederung 1. Welche Lebensmittelhygienevorschriften müssen für die verschiedenen Wege zur Nutzung oder Abgabe erlegten Wildes
MehrDE Amtsblatt der Europäischen Union L 338/83
22.12.2005 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 338/83 VERORDNUNG (EG) Nr. 2076/2005 der Kommission vom 5. Dezember 2005 zur Festlegung von Übergangsregelungen für die Durchführung der Verordnungen (EG)
MehrFrau Marianne KLINGBEIL, Direktorin a.i., im Auftrag der Generalsekretärin der Europäischen Kommission Eingangsdatum: 28.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 3. März 2014 (OR. en) 7193/14 AGRILEG 54 NLEG 55 VETER 27 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Frau Marianne KLINGBEIL, Direktorin a.i., im Auftrag der Generalsekretärin
MehrTemperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Langfassung -
Fleisch von als Haustieren gehaltenen Huftieren (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd, Esel) frisch Abschnitt I, Kapitel VII, Nr. 1a (Ausnahme siehe Abschnitt I, Kapitel VII Nr.3) +2 oder bei der Temp. die
MehrAnwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen
Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs Tier-LMÜV (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung)
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen
2009R1162 DE 01.01.2014 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1162/2009 DER KOMMISSION
MehrEntwurf Begründung Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts. Vom
Entwurf Begründung Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts Vom 16.03.2007 Zu Artikel 1 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene bei der Produktion,
Mehr(Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Allgemeine Hygieneanforderungen 4 Schulung
(Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) Ausfertigungsdatum: 08.08.2007 "Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1817)" Sie ist gem. Art. 23 dieser V am 15.8.2007 in Kraft getreten.
MehrLeitlinie für gute Verfahrenspraxis gem. Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. (BVL) Deutscher Bauernverband e. V. (DBV) Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V.
MehrMerkblatt Zulassungsverfahren
Schlüsselwörter: Zulassung Änderungs- Hinweis: durch Datum Unterschrift Erstellt Expertenfachgruppe Fleischhygiene Fachlich geprüft Dr. A. Wendlandt Leiter der EFG FlH 17.10.2008 gez. Wendlandt Formell
MehrMerkblatt. Zulassungsverfahren
Schlüsselwörter: Zulassung Änderungs- Hinweis: Link neu: Veröffentlichung zugelassener Betriebe 12/10/2014 durch Datum Unterschrift Erstellt Expertenfachgruppe Fleischhygiene Fachlich geprüft Wendlandt,
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
18.10.2016 L 280/13 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1832 R KOMMISSION vom 17. Oktober 2016 zur Änderung der Musterbescheinigungen für die Einfuhr von Fleischzubereitungen, Fleischerzeugnissen und behandelten
Mehr2 Höhe der Gebühren (1) Die Höhe der Gebühren für die in 1 Abs. 2 genannten Tatbestände ergibt sich aus der Anlage.
Vierte Rechtsverordnung des Landratsamtes Biberach über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung
MehrLebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild
Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild Fachtagung Landwirtschaftliche Wildhaltung am 18. Oktober 2008 in Sömmerda Grundsätzliche Verpflichtungen 1. Lebensmittel müssen
MehrEU-Basis-Verordnung Nr. 178/2002
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Die Anwendung der VO(EG) Nr.852/2004 in Würzburg am 27.07.2010 Thomas Krampf, Spezialeinheit Übersicht über lebensmittelrechtliche Bestimmungen (in Auszügen)! EU-Basis-Verordnung
Mehr(EDAV-KVEU) vom... Zusätzliche Garantien. zusätzlichen Garantien erforderlich:
Verordnung des EDI über die Kontrolle der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU- Mitgliedstaaten, Island und Norwegen (EDAV-KVEU) vom... Das Eidgenössische Departement
MehrInformationsbrief Nummer 2 vom Januar 2009
Informationsbrief Nummer 2 vom Januar 2009 In eigener Sache Unser zweiter Informationsbrief befasst sich mit den Hygieneanforderungen und Dokumentationspflichten, die an Betriebe gestellt werden, welche
MehrRechtsverordnung des Landratsamtes Freudenstadt
Rechtsverordnung des Landratsamtes Freudenstadt über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
MehrVerordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten
Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 10. März 2008 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement verordnet:
MehrVerordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten
Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 5. November 2009 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel
MehrKOMMISSION. (Text von Bedeutung für den EWR) (2003/863/EG)
L 325/46 KOMMISSION ENTSCHEIDUNG R KOMMISSION vom 2. Dezember 2003 über Genusstauglichkeitsbescheinigungen für die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen aus den Vereinigten Staaten (Bekannt gegeben unter
MehrTemperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Langfassung -
Vorgaben für Lebensmittel allgemein (spezifische Regelungen nachfolgend) gefroren 6-12 8 (außer Speiseeis und Butter) -12 9 (außer Speiseeis) tiefgefroren 6-18 8 (außer Speiseeis) (außer Speiseeis) Stand:
MehrLeitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 1. Einleitung Die Verordnungen (EG) Nr. 882/2004 4 und Nr. 852/2004 5 verpflichten alle Lebensmittelunternehmer,
MehrVerordnung (EG) Nr. 178 / Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002
Verordnung (EG) Nr. 178 / 2002 Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 Zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Einrichtung der Europäischen
Mehrin der Fassung vom , gültig ab
Verordnung des Landratsamtes Ortenaukreis über die Erhebung von en für öffentliche Leistungen in der Lebensmittelüberwachung und im Veterinärwesen (enverordnung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen)
MehrTemperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Langfassung -
Temperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Langfassung - Zusammengestellt durch die hessische Task Force Lebensmittelsicherheit Lebensmittel
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen
2013R1337 DE 17.12.2013 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B DURCHFÜHRUNGSVERORDN UNG (EU) Nr. 1337/2013
MehrVorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3.10.2012 COM(2012) 578 final 2012/0280 (NLE) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Verwendung von Milchsäure zur Verringerung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen
MehrAktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert
Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) 11463/17 AGRILEG 142 NLEG 58 VETER 65 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 19. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.:
MehrAbkommen vom 21. Juni 1999
Übersetzung 1 Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen Beschluss Nr. 1/2005 des
MehrInhalt. Grundlagen des Hygienerechts. Allgemeines Hygienerecht. 1 Einleitung DIETRICH GORNY
Inhalt I Grundlagen des Hygienerechts 1 Einleitung DIETRICH GORNY 2 Hygienerechtliche Bedeutung des WTO/GATT 94 DIETRICH GORNY 2.1 Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher
MehrHauptverantwortliche Person: (lebensmittelrechtlich Verantwortlicher i.s. des Art. 3 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002)
Antrag auf Zulassung eines Schlacht-, Zerlege oder Fleischverarbeitungsbetriebes nach Artikel 4 der VO (EG) Nr. 853/2004 und Artikel 3 der VO (EG) Nr. 854/2004 Betriebsbezeichnung: Straße, Haus-Nr.: PLZ,
MehrDer Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Der Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen Veranstaltung des Kreisimkerverbandes Krefeld- Viersen, Albert- Mooren-Halle 29-04-2017 Allgemeines
MehrInhaltsverzeichnis
16 10 22 Information zur Benutzung der CD-ROM Herausgeber und Autoren Einführung HACCP was ist das? Die Umsetzung der DVO in der Gastronomie Das Infektionsschutzgesetz I Die praktische Umsetzung des HACCP-Konzepts
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 61/2011. vom 1. Juli 2011
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 61/2011 vom 1. Juli 2011 zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) zum EWR- Abkommen DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS gestützt auf das Abkommen
MehrRechtliche Grundlagen, Verantwortung, Eigenkontrolle
Lebensmittelhygiene bei Kindertagesstätten und Schulverpflegung Rechtliche Grundlagen, Verantwortung, Eigenkontrolle Dr. Ulrich Koepsel Rechtl. Grundlagen EU-Recht und nationales Recht EU-Recht Nationales
MehrLebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung
Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 2005 1 wird wie folgt
MehrLebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild
Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild Bundesfachtagung Landwirtschaftliche Wildhaltung vom 24. bis 26. April 2009 in Bad Blankenburg Aufbau des Lebensmittelhygienerechts
Mehr(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004
30.4.2004 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 139/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
MehrMerkblatt. Trichinenprobenentnahme
Merkblatt Trichinenprobenentnahme Wer ist berechtigt Trichinenproben zu entnehmen? Der Jäger für ein oder mehrere konkret zu benennende Jagdbezirk/e, der eine Trichinenschulung erhalten hat. Die Schulung
MehrVerordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten
Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 6. August 2008 Das Bundesamt für Veterinärwesen verordnet: I Anhang 1 der
Mehr1 Kostenpflichtige Tatbestände
Rechtsverordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung
MehrVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX SANCO/10667/2012 (POOL/G4/2012/10667/10667-EN.doc) D023049/06 [ ](2013) XXX draft VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhängen der
MehrLebensmittelrecht und Normen in der Europäischen Gemeinschaft und ihre Auswirkungen auf den Transport Rudolf Glück
Lebensmittelrecht und Normen in der Europäischen Gemeinschaft und ihre Auswirkungen auf den Transport in Zusammenarbeit mit Uwe Mehmel Rudolf Glück GmbH ATP-Prüfstelle Ridlerstr. 57 D-80339 München Tel.:
MehrVerordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien
Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien vom 12. Januar 2011 Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), gestützt auf Artikel 24 Absatz
MehrAnpassung des nationalen Lebensmittelhygienerechts an die Vorgaben des EU-Hygienepakets
Arbeitsgemeinschaft Getreideforschung e.v., Detmold Anpassung des nationalen Lebensmittelhygienerechts......an die Vorgaben des EU-Hygienepakets Dipl.-Ing. Sabine Botterbrodt EU-Lebensmittelhygiene Recht
MehrL 322/12 Amtsblatt der Europäischen Union
L 322/12 Amtsblatt der Europäischen Union 7.12.2007 VERORDNUNG (EG) Nr. 1441/2007 DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für
Mehrg) Untersuchungen auf BSE und Maßnahmen nach der EG-TSE- Ausnahmeverordnung in der jeweils geltenden Fassung;
Rechtsverordnung des Landratsamts Heilbronn über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Mehr1 Kostenpflichtige Tatbestände
Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung
MehrGesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) 43 Abs. 1
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) 43 Abs. 1 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes (1) Personen dürfen gewerbsmäßig die
MehrModul Qualitäts- und Umweltmanagement in der hrungswirtschaft. Teil: II
Modul Qualitäts- und Umweltmanagement in der Agrar- und Ernährungswirtschaft hrungswirtschaft - Qualitätsmanagement tsmanagement in der Agrar- und Ernährungswirtschaft und in der Tier- und Pflanzenproduktion
MehrEntwurf Begründung Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
Stand: 08.08.2006 Entwurf Begründung Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts A. Allgemeiner Teil Mit der Verordnung werden im Wesentlichen folgende
Mehr1 Kostenpflichtige Tatbestände
Rechtsverordnung des Landratsamts Böblingen über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung
MehrVerordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten
Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 23. Februar 2009 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel
Mehr53.51 Fleisch-/Geflügelfleischhygienegebührensatzung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienerecht vom 21.12.2006 1 (in der Fassung der 1. Änderung vom 15.06.2007, Artikel 1) 2 Der Rat
Mehrhat der Kreistag des Hochsauerlandkreises am folgende Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung
Satzung des Hochsauerlandkreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht (Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung) vom 11.12.2006
MehrVERORDNUNG (EG) Nr. 854/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 29. April 2004
VERORDNUNG (EG) Nr. 854/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen
Mehr0 Grundlagen des Hygienerechts aus der Sicht des Anwenders WOLFGANG KULOW
Inhalt I Grundlagen des Hygienerechts 0 Grundlagen des Hygienerechts aus der Sicht des Anwenders WOLFGANG KULOW 1 Einleitung DIETRICH GORNY 2 Hygienerechtliche Bedeutung des WTO/GATT 94 DIETRICH GORNY
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen
2005R1688 DE 19.12.2011 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1688/2005 DER KOMMISSION
MehrChancen und Risiken der Anpassung der schweizerischen Hygiene- und Veterinärbestimmungen an das EU-Recht
SVT Tagung (9. Mai 2006) Chancen und Risiken der Anpassung der schweizerischen Hygiene- und Veterinärbestimmungen an das EU-Recht Thomas Jemmi Bundesamt für Veterinärwesen Ausgangslage Bilaterale Abkommen
MehrUntersuchung von Tupferproben aus Eisdielen
Untersuchung von Tupferproben aus Eisdielen Dr. Sabine Thielke und Dr. Asmien Brix LAVES LVI BS/H Standort Hannover 1 Inhalt des Vortrages Rechtliche Grundlagen Entnahmeverfahren Bewertung von Ergebnissen
Mehr1 Kostenpflichtige Tatbestände
Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) 11435/17 AGRILEG 141 DENLEG 57 VETER 64 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. Juli 2017 Empfänger: Nr.
MehrVerordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien
Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien vom 12. Januar 2011 Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), gestützt auf Artikel 24 Absatz
Mehr1 Inhaltsverzeichnisse
1 Inhaltsverzeichnisse I Inhalt und Verzeichnisse 1 Inhaltsverzeichnis 2 Herausgeberin und Autorin 3 Vorwort 4 Einsatzmöglichkeiten der Schulungsfolien 5 Informationen zur Benutzung der CD-ROM II Didaktische
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 67/22 VERORDNUNG (EU) 2016/355 R KOMMISSION vom 11. März 2016 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der besonderen Vorschriften
MehrVerordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien
Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und vom 27. Januar 2011 Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), gestützt auf Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe a des Tierseuchengesetzes
MehrAUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES INHALT
Dr. med. vet. F L E I S C H H Y G I E N E AUFGABEN DES AMTLICHEN TIERARZTES INHALT SS 2008 Anmerkung: Die Downloads stellen einen komprimierten i Themenauszug dar und dienen als ergänzende Informationsgrundlage!
MehrVerordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien
Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und vom 27. Januar 2011 Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), gestützt auf Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe a des Tierseuchengesetzes
MehrBetriebsspiegel (allgemeine Angaben)
Betriebsspiegel (allgemeine Angaben) Name des Betriebs.............................................................. Zulassungs-Nr................................................................... (soweit
MehrVERORDNUNG (EG) Nr. 854/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 29. April 2004
L 139/206 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.4.2004 VERORDNUNG (EG) Nr. 854/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche
MehrS A T Z U N G. des Landkreises Alzey- Worms. über die. Erhebung von Gebühren. für amtliche Kontrollen. vom
S A T Z U N G des Landkreises Alzey- Worms über die Erhebung von Gebühren für amtliche Kontrollen im Bereich der Lebensmittel tierischen Ursprungs vom 24. März 2009 - 2 - Der Kreistag des Landkreises Alzey-Worms
MehrMerkblatt Trichinenprobenentnahme
Merkblatt Trichinenprobenentnahme Wer ist berechtigt Trichinenproben zu entnehmen? Der Jäger für ein oder mehrere konkret zu benennende Jagdbezirk/e, der eine Trichinenschulung erhalten hat. Die Schulung
MehrRohmilchabgabe über Milchausgabeautomaten
Rohmilchabgabe über Milchausgabeautomaten Konrad Könneke LMK Informations- und Fortbildungsveranstaltung am 08.12.2015 in der Feuerwehrtechnischen Zentrale im Landkreis Verden 1 Definition Milchausgabeautomaten
MehrInhaltsverzeichnis. Was gehört in den Fliesstext, was in die Fussnote? Index. Table des matières. Normalfall: Kurzform-Verweisung
Table des matières 2 Inhaltsverzeichnis Normalfall: Kurzform-Verweisung... Ausnahme: Ausführliche... Verweisung Index 6 1 1.1 Normalfall: Kurzform-Verweisung 127 Im Fliesstext schweizerischer Erlasse werden
MehrVerordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten
Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 16. November 2012 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel
MehrDr. Christina Riedl. Ausbildung betriebseigener Hilfskräfte
Hygienekontrollen Dr. Christina Riedl Inhalt Allgemeines über das Lebensmittelrecht Betriebliche Eigenkontrolle Zuständigkeiten Aufbau und Umfang Amtliche Kontrolle Zuständigkeiten und Umfang Tätigkeitsbereich
MehrHackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch im IGH
Rechtliche Bestimmungen für Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch VO (EG) Nr. 178/2002 und VO (EG) Nr. 852/2004 gelten zur Gänze Basierend auf Artikel 4 der VO (EG) Nr. 852/2004
MehrVerordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln LMHV (Lebensmittelhygiene-Verordnung)
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln LMHV (Lebensmittelhygiene-Verordnung) 8. August 2007, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil
MehrINHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Gebühren nach Zeitaufwand
SATZUNG des Lahn-Dill-Kreises über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) vom 23. März 2015 Aufgrund des 5 der Hessischen
MehrMeldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Landkreis Lüneburg D E R L A N D R A T Landkreis Lüneburg Fachdienst Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung Auf dem Michaeliskloster 4 21335 Lüneburg Meldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG)
MehrINHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Auslagen.
SATZUNG des Odenwaldkreises über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) vom 01.01.2018 Aufgrund des 5 der Hessischen
MehrVerordnung zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Rechtsakte der Gemeinschaft
Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Verordnung zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Rechtsakte der Gemeinschaft Verordnung zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Rechtsakte der Europäischen
MehrEmpfehlungen für die Anwendung des EU- Hygienepaketes bei der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen in Bayern
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Empfehlungen für die Anwendung des EU- Hygienepaketes bei der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen in Bayern
MehrHygienerecht Haftung und Gewährleistung Im Lichte der EU VO 852/2004 und der LL Schankanlagen Fortschritt durch Wissen
Hygienerecht Haftung und Gewährleistung Im Lichte der EU VO 852/2004 und der LL Schankanlagen Fortschritt durch Wissen 22 03 2017 Michael Gartner Hygienepaket Hygienepaket VO (EG) 178/2002 Verfahren zur
Mehr