Was fordert der Gesetzgeber? Herkunftssicherung in der ökologischen Landwirtschaft 17.Juni 2009
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- Eugen Rosenberg
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1 Was fordert der Gesetzgeber? Herkunftssicherung in der ökologischen Landwirtschaft 17.Juni 2009
2 Wer ist Quant? Ein Spezialist rund um das Thema Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln hervorgegangen aus der Abteilung Qualitätsmanagement von tegut gute Lebensmittel
3 Leistungen von Quant berät, unterstützt und schult im Bereich QM baut Systeme auf, die den Arbeitsprozess unterstützen unterstützt in der Einführung, Entwicklung und Wartung von QM-Systemen gewährleistet Rechtssicherheit und Produktqualität analysiert Lebensmittel und Wasser im Untersuchungslabor (akkreditiert gemäß DIN ISO 17025) Einrichten und Betreuen von Schädlingsüberwachungssystemen
4 Inhalte 1. Gesetzliche Anforderungen 2. Entwicklungen in der Bio Branche 3. Herausforderungen
5 Basisverordnung zum Lebensmittelrecht VO (EG) Nr. 178/2002 mit allgemeinen Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der EFSA und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit Geltungsbereich: Allgemeine Anforderungen/ Regelungen: Weitere Regelungen: VO schafft die Grundlage für ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit der Menschen - allgemeine Grundsätze für Lebensmittel und Futtermittel / EFSA / Verfahren Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit Art. 2 Definitionen, u.a. Einzelhandel Art. 10 Information der Öffentlichkeit Art. 14f. Anforderungen an die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit Art. 16 Aufmachung von Lebensmitteln Art. 17 Zuständigkeiten für die Einhaltung der Anforderungen Art. 18 Rückverfolgbarkeit Art. 19 Verantwortung für Lebensmittel und Futtermittel: Rücknahme und Rückruf Art. 22ff. EFSA European Food Safety Agency Art. 50ff. Schnellwarnsystem, Krisenmanagement und Notfälle
6 Verantwortung der Unternehmer (Art. 17 Basis-VO) ( 1 ) Die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sorgen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen in den ihrer Kontrolle unterstehenden Unternehmen dafür, dass die Lebensmittel oder Futtermittel die Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllen, die für ihre Tätigkeit gelten, und überprüfen die Einhaltung dieser Anforderungen. (Primärverantwortung der Unternehmer) Stufenverantwortung
7 Rückverfolgbarkeit (Art. 18 Basis-VO) Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer müssen in der Lage sein, jede Person festzustellen, von der sie ein Lebensmittel, Futtermittel, ein der Lebensmittelgewinnung dienendes Tier oder einen Stoff, der dazu bestimmt ist oder von dem erwartet werden kann, dass er in einem Lebensmittel oder Futtermittel verarbeitet wird, erhalten haben. (Art. 18 Abs. 2). (Einrichtung von Systemen und Verfahren zur Informationsweitergabe an Behörden auf deren Anfrage hin) Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer richten Systeme und Verfahren zur Feststellung der anderen Unternehmen ein, an die ihre Erzeugnisse geliefert worden sind (Art. 18 Abs. 3). (Informationen sind den Behörden zur Verfügung zu stellen)
8 Rückverfolgbarkeit (Art. 18 Basis-VO) Welche Informationen sollen vorgehalten werden? 1. Kategorie (Pflichtinformationen an die Behörde): Name, Adresse des Lieferanten, Art der von ihm bezogenen Produkte Name, Adresse des Abnehmers/Kunden, Art der an ihn gelieferten Produkte Datum der Transaktion / Lieferung 2. Kategorie (zusätzliche Informationen; Vorhaltung empfohlen): Menge oder Volumen Los / Chargennummer detailliertere Produktbeschreibung (vorverpackte Ware oder Massengut; roh / verarbeitet usw.)
9 Rückverfolgbarkeit (Art. 18 Basis-VO) Welche Reaktionszeit wird den Unternehmen eingeräumt? (Anwendungsleitlinien) Informationen der 1. Kategorie sollten den Behörden unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Informationen der 2. Kategorie sollten so bald wie vernünftigerweise möglich zur Verfügung gestellt werden (einzelfallabhängig).
10 Was bedeuten die gesetzlichen Anforderungen für die Praxis? Rückverfolgung eine Stufe zurück und eine Stufe nach vorne sicherstellen Nachweis zum Kunden nicht beim Endverbraucher Dokumentation von Pflichtinformationen Keine genaue Reaktionszeit vorgeschrieben
11 Was fordert die neue Bio-Verordnung? Artikel 1:...Diese Verordnung gilt unbeschadet der sonstigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft oder sonstigen nationalen Vorschriften Artikel 4: Die ökologische/biologische Produktion hat auf folgenden Grundsätzen zu beruhen:..geeignete Gestaltung und Handhabung biologischer Prozesse.und Einsatz von Methoden..Vornahme von Risikobewertungen und gegebenenfalls Durchführung von Vorsorgeund Präventivmaßnahmen. Artikel 9: Die Unternehmer können davon ausgehen, dass keine GVO oder aus GVO hergestellte Erzeugnisse bei der Herstellung gekaufter Lebensmittel und Futtermittel verwendet wurden.es sei denn, den Unternehmen liegen Informationen vor, die darauf hindeuten, dass die Kennzeichnung der betreffenden Erzeugnisse nicht mit den genannten Verordnungen im Einklang stehen.
12 Was bedeuten die gesetzlichen Anforderungen für die Praxis? Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zur Rückverfolgbarkeit Risikobewertungen und gegebenenfalls Durchführen von Vorsorge- und Präventivmaßnahmen z.b. Präventivmaßnahmen zu GVO
13 Entwicklungen in der Bio-Branche Bio-Markt wächst Höhere Produktionsmengen Komplexere Lieferstrukturen Internationalisierung der Märkte (Herkünfte) Fragestellung: Was heißt das für die Branche?
14 Welche Risiken existieren? Hauptrisiken bestehen durch: Vermischung Verwechslung Kontamination Maßnahme: Durchführen einer Risikoanalyse
15 Risikoanalyse - Gefahrenanalyse Mögliche Gefahren für die Lebensmittelsicherheit Chemisch Physikalisch Biologisch z.b. Rückstände Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel falsch dosierte Zusatzstoffe, Produktion in frisch gestrichenen Räumen z.b. Fremdkörper (Knochen, Gräten, Glassplitter, Holzspäne, Fragmente von Kunststofffolien, Metallspäne aus Wartungshandlungen), Schmutz, Staub Witterungsbedingungen (Regen, Schnee) beim Transport z.b. Schädlinge (Fliegen, Mäuse, usw. sowie deren Exkremente), Bakterien wie Listerien, Staphylokokken, Salmonellen Schimmelpilzgifte (Mykotoxine)
16 Risikoanalyse- Gefahrenanalyse Prozessbeschreibung: anhand von Fließschemen anschließende Verifizierung für jedes Produkt oder Produktgruppe Identifizierung von physikalischen, chemischen und biologischen Gefahren
17 Risikoanalyse - Gefahrenanalyse Bewertung der Risiken mit: Literaturdaten Erfahrungswerte/ Marktbeobachtung Auswertung von Reklamationen Einschätzung des Restrisikos Einstufung der Risiken Maßnahmeplanung
18 Beispiel Chargenbaum Eigene Produktion Zukauf Hersteller Rückruf Aufarbeitung Verarbeitung Aufarbeitung 9 Aufarbeitung/Verarbeitung LEH
19 Verbraucherinformationsgesetz Wer kann Informationen erfragen? Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch... Jeder i.s.d. 1 Abs. 1 VIG: natürliche Bürger (Verbraucher, Kunden) Juristische Personen (z.b. Lieferanten, Vereine) Keinen Anspruch: nicht-rechtsfähige Personenvereinigungen (z.b. Parteien) Juristische Personen des öffentlichen Rechts
20 Verbraucherinformationsgesetz Über welche Daten muss informiert werden? Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über Verstöße gegen das LFGB Gefahren und Risiken, die von einem Erzeugnis ausgehen (für Gesundheit und Sicherheit) Daten über Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit und Verwendung des Erzeugnisses Informationen über Ausgangsstoffe und angewendete Verfahren Behördliche Überwachungsmaßnahmen
21 Was sind die Herausforderungen? - Absicherung der eigenen Produkte - Risikoabschätzung auch über die Herkunft - Aufbauen von internen und externen Systemen zur Rückverfolgbarkeit (Chargengröße) Ziel: Einrichten von angepassten, effizienten und schnellen Systemen zur Rückverfolgbarkeit
22 Ausblick Chancen für die Zukunft - Herkunftssicherung als Profilierung - Vorreiterrolle bei der Rückverfolgung einnehmen - Kundenanforderungen erfüllen - Zusatznutzen für Kunden aufbauen
23 Resumée Besser Prävention statt Reaktion!
24 Damit die Charge nicht zu groß wird
25 Florian-Fritz Preuß Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Tel.: ++49/(0) Fax: ++49/(0) Quant Qualitätssicherung GmbH Gerloser Weg 72, Fulda
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