UNSER SERVICE. Praxistage Die SVA am Weg von der Krankenkasse zur Gesundheitsversicherung. Ein Plus für UnternehmerInnen

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1 Praxistage 2011 Die SVA am Weg von der Krankenkasse zur Gesundheitsversicherung

2 SVA-Perspektiven Gesundheitsversicherung statt Krankenkasse Weiterentwicklung für unsere Kunden Verwaltungseffizienz weiter steigern

3 Gesundheitsversicherung statt Was haben wir vor? Krankenkasse UNSER SERVICE Vorsorgebonus: Bei Erreichen von festgelegten Gesundheitszielen Halbierung des Selbstbehaltes Gesundheitscoaching durch den Hausarzt für chronisch Kranke (z.b. bei Diabetes, Herzkrankheiten) Verbesserter Informationsfluss zwischen Ärzten und anderen Gesundheitsanbietern Verkürzte Wartezeiten durch eine neues Terminvereinbarungssystem

4 Weiterentwicklung für unsere Kunden Laufende Projekte: Unternehmenskulturprozess vom Amt zum Dienstleister Online-Terminvereinbarung bei niedergelassenen Ärzten Elektronische Bewilligung von Heilbehelfen, CT und MRT Online-Einreichung von Vergütungsanträgen Optimierung der Beitragsvorschreibungs-Transparenz

5 Verwaltungseffizienz weiter steigern Unternehmenskooperation mit BVA, SVB und VAEB in den Bereichen Einkauf, Gebäudemanagement, Reinigung, Druck und Technologieinfrastruktur zwecks Effizienzsteigerung Verwaltungseffizienz: Verwaltungskosten in Höhe von 2,1 % des Jahresbudgets Das Ziel: Den Anforderungen der Selbstständigen Rechnung zu tragen!

6 Praxistipps für SVA-Versicherte Optionenmodell in der Krankenversicherung Zusatzversicherung in der Krankenversicherung Höherversicherung in der Pensionsversicherung Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage Differenzbeitragsvorschreibung bei Mehrfachversicherung Entgeltfortzahlung durch die AUVA

7 Optionenmodell Geld- und Sachleistungsberechtigung in der KV grundsätzlich in Abhängigkeit von den Einkünften Unterschiede in der Leistung v.a. bei Arzthilfe und Spital 3 Optionsmodelle: Sachleistungsberechtigung für Geldleister Sonderklasse im Spital für Sachleister Volle Geldleistungsberechtigung für Sachleister Optionsbeiträge 2011: 2,-- monatlich für Sachleistung 71,88 monatlich für Sonderklasse 89,83 monatlich für volle Geldleistung

8 Zusatzversicherung in der Krankenversicherung UNSER SERVICE Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit Taggeld bei Spitalsaufenthalt, Kur-, Genesungs-, Erholungsaufenthalt, Rehabilitationsaufenthalt 6-monatige Wartezeit außer bei Arbeitsunfällen Kosten von 2,5 % der vorläufigen Beitragsgrundlage, d.h. zwischen 9,35 und 122,50 monatlich Im vollen Ausmaß als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar Leistungshöhe abhängig von der Beitragsgrundlage: 60 % tägliches Krankengeld, 80 % Taggeld bei den genannten Aufenthalten Auszahlung ab dem 4. Tag für maximal 26 Wochen

9 Höherversicherung in der Pensionsversicherung Freiwillige Zusatzversicherung zur Erzielung einer Zusatzpension mit steuerlicher Begünstigung Höherversicherungsbeiträge zu einem Viertel als Sonderausgaben steuerlich absetzbar Höherversicherungsleistungen zu 75 % steuerfrei, zu 25 % wie die Pension versteuert Beitragshöhe bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von Höhe der Zusatzpension abhängig vom Alter zum Zeitpunkt der Einzahlung und vom Pensionsanfallsalter Auszahlung 14 x pro Jahr Im Todesfall teilweiser Übertrag auf die Hinterbliebenenpension

10 Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage UNSER SERVICE Voraussetzungen: Nach den wirtschaftlichen Verhältnissen gerechtfertigt Glaubhaftmachung, dass die Einkünfte im laufenden Jahr wesentlich niedriger sein werden als im drittvorangegangenen Kalenderjahr Antrag auf Basis der Erklärung des Versicherten oder des Steuerberaters unter Nennung des Betrages der voraussichtlichen endgültigen Beitragsgrundlage In bestimmten Fällen wird eine Erklärung des Steuerberaters - ersatzweise eine Begründung durch den Versicherten - verlangt (z.b. bei früheren nicht zutreffenden Herabsetzungen bzw. Stundungen). Untergrenze: Mindestbeitragsgrundlage Keine Untergrenze bei Mehrfachversicherung

11 UNSER SERVICE Differenzbeitragsvorschreibung bei Mehrfachversicherung Bei Zusammentreffen einer unselbstständigen mit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit werden Beiträge sowohl nach ASVG als auch nach GSVG entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben. Dadurch kann es zu Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage kommen (Überschreitungsbetrag). Erstattungsantrag zur Erstattung eines allfälligen Überschreitungsbetrages Antrag auf Differenzbeitragsvorschreibung unter Nachweis der Einkünfte (Gehaltsbestätigung) begrenzt die Beiträge nach dem GSVG auf die Differenz zwischen unselbstständigen Einkünften (ASVG) und monatlicher Höchstbeitragsgrundlage.

12 Entgeltfortzahlung durch die AUVA Teilweise Vergütung des Aufwandes für die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit für Dienstgeber ( 53b ASVG): Bei weniger als 51 Dienstnehmer/innen Bei Unfällen ab dem ersten Tag der Entgeltfortzahlung bis höchstens sechs Wochen je Arbeitsjahr Bei Krankheit ab dem elften Tag der Entgeltfortzahlung bis höchstens sechs Wochen je Arbeitsjahr, sofern die Arbeitsunfähigkeit länger als zehn aufeinander folgende Tage gedauert hat In Höhe von 50 % des fortgezahlten Entgelts einschließlich allfälliger Sonderzahlungen

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