Kinderbetreuung im Saarpfalz-Kreis. Kindertagespflege
|
|
- Hilke Ziegler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kinderbetreuung im Saarpfalz-Kreis Kindertagespflege
2
3 Inhaltsverzeichnis Grußworte 2 1 Einleitung 4 2 Kindertagespflege Definition von Kindertagespflege Rechtliche Grundlagen Erfordernis einer Pflegeerlaubnis 9 3 Ein Angebot für Eltern Für wen interessant? Kosten Vorteile 12 4 Eine berufliche Perspektive Für wen interessant? Verdienstmöglichkeiten Bewerbungsvoraussetzungen Voraussetzungen, um als Tagespflegeperson zu arbeiten Vorteile 18 5 Kontakt 19 6 Quellen und Literatur 20 1
4 2
5 Grußwort Kindertagespflege - eine wichtige Betreuungsform Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, Kindertagespflege ist einerseits eine Betreuungsform, die zunehmend an Bedeutung gewinnt, besonders für die Kinder, die unter drei Jahre alt sind. Andererseits bietet die Kindertagespflege auch ein interessantes und herausforderndes Arbeitsfeld. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch eine familiennahe und flexible Betreuung aus, in der individuelles Eingehen auf das jeweilige Kind möglich ist. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater betreut maximal 5 Kinder. Von dieser kleinen Gruppengröße profitieren besonders die Jüngsten. Viele Tagesmütter und -väter finden es vorteilhaft, dass sie neben der Betreuung ihrer eigenen Kinder einen Verdienst erzielen können, ohne dass diese zu kurz kämen. Einige sind auch BerufsrückkehrerInnen, für die Kindertagespflege eine ansprechende Alternative darstellt. In der vorliegenden Broschüre werden Sie wichtige Informationen erhalten; egal, ob Sie auf der Suche nach einer professionellen und kindbezogenen Betreuung für Ihre eigenen Kinder sind oder ob Sie sich beruflich neu orientieren möchten. Für Ihre Fragen stehen Ihnen unsere darin genannten Ansprechpartnerinnen gerne zur Verfügung So wünsche ich Ihnen bei der Lektüre viel Freude und Erfolg. Clemens Lindemann Landrat des Saarpfalz-Kreises 3
6 1 Einleitung Diese Broschüre enthält Informationen für Bewerber und Bewerberinnen, Eltern und Interessierte. Die Kindertagespflege gewinnt in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend an Bedeutung. Sicher haben Sie auch schon in den Medien davon gehört: Um die zukünftig erforderlichen Betreuungsplätze, besonders für die unter Dreijährigen, zur Verfügung zu stellen, benötigen wir vermehrt Tagesmütter und -väter. Daher unterstützt die Bundesrepublik unter anderem durch das bundesweite Aktionsprogramm Kindertagespflege den Ausbau der Kindertagespflege und die Professionalisierung dieser Betreuungsform. Das Jugendamt des Saarpfalz-Kreises ist hierbei einer von rund 160 Modellstandorten und verfügt über das bundesweit anerkannte Gütesiegel zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen. Die Kindertagespflege hat Eltern viel zu bieten und stellt eine interessante und herausfordernde Tätigkeit dar. Sie möchten gerne mehr darüber erfahren? Dann wünschen wir Ihnen viel Freude beim Lesen! 4
7 2 Tagespflege 2.1 Definition von Tagespflege Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Dies ermöglicht in besonderem Maße die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Kindes und seiner Familie. Kindertagespflege umfasst die regelmäßige Betreuung von Kindern inner- oder außerhalb des Kindeshaushaltes. Sie dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Die Tagesmutter / der Tagesvater unterstützt und ergänzt die Familie bei der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Kindertagespflege kommt für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren in Frage, von Bedeutung ist sie vor allem für Kinder unter 3 Jahren: Hier kann wahlweise der Besuch einer Kindertagespflegestelle oder einer Kindertageseinrichtung gefördert werden. Ab dem Alter von einem Jahr an haben Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in Kindestagespflege. Kindertagespflege kann auch in Tagesrandzeiten in Anspruch genommen werden. Für Schulkinder kann die Betreuung in Kindertagespflege eine Möglichkeit der Nachmittagsbetreuung sein. Es gibt verschiedene Formen der Tagespflege. Findet diese im Haushalt der Tagespflegeperson statt, wird diese Tagesmutter oder -vater genannt. Es können bis zu 5 fremde Kinder im 5
8 Haushalt der Tagespflegeperson betreut werden. Ab einem gewissen Umfang der Betreuung ist hierfür eine Pflegeerlaubnis erforderlich. Tagesmütter und -väter sind in der Regel selbstständig tätig. Des Weiteren ist es möglich, Kindertagespflege im Haushalt der Eltern der Tageskinder auszuüben. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Hierfür ist keine Pflegeerlaubnis erforderlich. Diese Art der Betreuung findet oft im Rahmen eines Mini-Jobs statt, daher besteht zumeist ein Angestelltenverhältnis mit den Eltern. Die Kindertagespflegeperson wird hier Kinderfrau oder Kinderbetreuer genannt. Kindertagespflege kann darüber hinaus auch in anderen geeigneten Räumen stattfinden. Dies wird im jeweiligen Landesrecht geregelt. Eine besondere Form der Kindertagespflege stellt die Großtagespflegestelle dar. Hierbei werden bis zu 10 Kinder von maximal 3 Tagespflegepersonen in geeigneten Räumlichkeiten betreut. 6
9 2.2 Rechtliche Grundlagen * Auf Bundesebene: Die Kindertagespflege wird bundesgesetzlich seit 1991 durch das Achte Buch Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe geregelt. In der Kurzform wird dabei vom SGB VIII gesprochen. Die Grundsätze der Kindertagesbetreuung regelt 22 SGB VIII gleichermaßen für die Tageseinrichtungen und die Kindertagespflege. In 23 SGB VIII ist im Besonderen die Kindertagespflege geregelt. Zur Verbesserung der Tagesbetreuungssituation von Kindern wurde das SGB VIII zum 1. Januar 2005 durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und zum 1. Oktober 2005 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) maßgeblich verändert. Eine weitere Änderung erfolgte zum 1. Januar 2009 durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG). Hier wurde besonders die Situation der unter 3-Jährigen berücksichtigt. Durch diese Änderungen wurde unter anderem die Kindertagespflege als Betreuungsform und als Tätigkeitsfeld aufgewertet und ihre Bedeutung für die Gesellschaft hervorgehoben. Die Bundesgesetze werden in der Praxis durch Länder und Kommunen umgesetzt. 7
10 Auf Landesebene: Hier gilt das Saarländisches Ausführungsgesetz nach 26 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, 5 des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz (SKBBG) vom 18. Juni Es wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten zulassen. So ist zum Beispiel die Betreuung in anderen Räumen als der Wohnung des Kindes oder der Tagespflegeperson zugelassen. Dies ermöglicht z.b. die Verknüpfung von Kindertagespflege mit betrieblicher Kinderbetreuung oder die Kooperation mit Tageseinrichtungen für Kinder bei der Abdeckung der Randzeiten. Wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist auch die Verknüpfung der Erlaubnis zur Tagespflege an eine Qualifizierung, die mindestens dem Standard des Fortbildungsprogramms des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) entspricht. Zusätzlich zum SKBBG gibt es im Saarland seit dem 10. September 2009 eine Verordnung zur Ausgestaltung der Kindertagespflege (VO-Kindertagespflege). Hier werden Rahmenbedingungen, die für das Saarland gelten, konkreter ausgeführt. Beispielsweise ist der erforderliche Umfang für die Qualifikation und Fortbildung von Tagespflegepersonen geregelt. Des Weiteren werden Angaben zur Bezahlung, also zur Höhe des Tagespflegegeldes, gemacht. 8
11 2.2.1 Erfordernis einer Pflegeerlaubnis Für die Betreuung der Kinder wird eine Pflegeerlaubnis benötigt, wenn die Kinder außerhalb der Kindeswohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich und insgesamt länger als 3 Monate gegen Entgelt betreut werden. Diese Pflegeerlaubnis muss beim zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden (gemäß 43 SGB VIII), sie erlaubt die Betreuung von bis zu 5 fremden Kindern, soweit das Landesrecht diese Zahl nicht einschränkt. Die Erlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. 9
12 3 Ein Angebot für Eltern 3.1. Für wen interessant? Die Kindertagespflege ist als Betreuungsform insbesondere für Eltern mit Kindern unter 3 Jahren interessant. Diese können wählen, ob für ihr Kind / ihre Kinder eine Tageseinrichtung (Krippe) oder eine Tagespflegestelle die geeignete Betreuungsform darstellt. Auch Eltern mit schlecht planbaren Arbeitszeiten (Schichtdienste, unregelmäßige Arbeitszeiten oder Ähnliches) können von der Flexibilität einer Tagespflegestelle profitieren. Für viele Eltern stellt es auch eine Erleichterung dar, eine Alternative zu einer institutionellen Betreuungsform wählen zu können. Die Tagespflege bietet durch den kleineren Bezugsrahmen mehr Möglichkeiten, individuelle Bedürfnisse der Kinder zu berücksichtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Tagespflege auf Antrag finanziell gefördert. Das Jugendamt berät Eltern über alle Möglichkeiten der Kinderbetreuung und der finanziellen Förderung. 10
13 3.2 Kosten * Die Tagespflegeperson erhält für die Betreuung eines Kindes ein sogenanntes Tagespflegegeld. Dieses setzt sich bei geförderter Tagespflege aus einer finanziellen Förderung des Saarpfalz-Kreises und einem Elternbeitrag zusammen. Der Elternbeitrag ist ähnlich dem Beitrag für eine Betreuung in einer Krippe. Einkommensabhängig besteht auf Antrag die Möglichkeit einer weiteren Minderung des Elternbeitrags. 11
14 3.3 Vorteile Betreuung, Bildung und Erziehung für Kinder von 0 14 Jahren, besonders für Kinder unter 3 Jahren Orientierung der pädagogischen Arbeit am Saarländischen Bildungsprogramm Betreuung durch qualifizierte und vom Jugendamt überprüfte Tagespflegepersonen, die nach den bundesweiten Standards des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) ausgebildet wurden Beständige Bezugsperson Familiäre Betreuungsform Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten (überprüften) Räumen Möglichkeit der Betreuung im eigenen Haushalt Individuelle Förderung der Kinder Abdeckung von Randzeiten (außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen) Individuelle Betreuungszeiten Eine finanzielle Förderung durch den Saarpfalz-Kreis ist möglich, insbesondere bei Kindern unter 3 Jahren 12
15 4 Eine berufliche Perspektive 4.1 Für wen interessant? Sowohl für Personen aus kindbezogenen Berufsfeldern (z. B. Erzieher und Erzieherinnen, Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen) als auch für Menschen aus anderen Berufen, die Interesse und Erfahrung im Umgang mit Kindern haben, stellt die Kindertagespflege eine Alternative dar. Besonders geeignet ist diese Tätigkeit für Berufseinsteiger und -einsteigerinnen oder Berufsrückkehrer und -rückkehrerinnen mit pädagogischer Ausbildung. Sie können in der Tagespflege selbständig und selbst organisiert eine kleine Gruppe von Kindern betreuen. Für viele Personen ist die Arbeit mit Kindern schon immer ein Berufswunsch gewesen, der sich aus verschiedenen Gründen nicht durch eine entsprechende Ausbildung realisieren ließ. Für sie ist die Kindertagespflege eine Chance, diesen Berufswunsch zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen. 13
16 4.2 Verdienstmöglichkeiten * Bei der öffentlich geförderten Tagespflege richtet sich die Vergütung nach der Saarländischen Verordnung zur Ausgestaltung der Kindertagespflege (VO-Kindertagespflege) vom 10. September Die Beträge richten sich nach Betreuungsumfang und Anzahl der betreuten Kinder. Im Rahmen der geförderten Tagespflege erhält eine Tagespflegeperson für einen Vollzeit-Betreuungsplatz monatlich einen Pauschalbetrag pro Kind. Unter bestimmten Umständen sind Zuschläge möglich. Das Jugendamt informiert Sie gerne über die aktuellen Verdienstmöglichkeiten Wenn eine Tagespflegeperson mindestens 1 Kind betreut, werden die Kosten für die Unfallversicherung getragen. Die Kosten für eine angemessene Renten- und Kranken- und Pflegeversicherung werden bei Nachweis und Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen hälftig übernommen. Genauere Angaben erhalten Sie beim Jugendamt des Saarpfalz-Kreises. 14
17 4.3 Bewerbungsvoraussetzungen * Interessierte müssen zunächst einmal formale Zugangsvoraussetzungen erfüllen: Formale Zugangsvoraussetzungen Mindestalter: 18 Jahre Schulbildung: mind. Hauptschulabschluss gute Deutschkenntnisse Führungszeugnis Medizinisches Attest Lebenslauf Darlegung eines ersten Erziehungskonzeptes Erziehungsfähigkeit (keine Hilfe zur Erziehung in der eigenen Familie) 15
18 4.4 Voraussetzungen, um als Tagespflegeperson zu arbeiten * Im Rahmen eines oder mehrerer persönlicher Gespräche geht es neben Informationsvermittlung auch um die Feststellung persönlicher und fachlicher Kompetenzen im Sinne einer ersten Einschätzung der grundsätzlichen Eignung der Person: Persönlichkeit Glaubhafte Motivation Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern Respektvolles und verständnisvolles Verhalten Kindern gegenüber Verinnerlichung des Prinzips der gewaltfreien Erziehung ( 1631 Abs. 2 BGB) Physische und psychische Gesundheit und Belastbarkeit Persönliche Merkmale (Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Ausgeglichenheit) Längerfristige Bereitschaft als Tagespflegeperson tätig zu sein (2 Jahre) Erziehungsfähigkeit Bereitschaft eine Erziehungspartnerschaft einzugehen Fachliche Kompetenzen Bereitschaft zur Weiterbildung Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachfragen Kooperation mit der Fachbegleitung Bereitschaft zur Entwicklung eines eigenen professionellen Profils Sind alle Unterlagen vollständig und fällt die Einschätzung der Eignung positiv aus, so können Interessierte an der erforderlichen Qualifizierungsmaßnahme zur Kindertagespflegeperson teilnehmen. Die Qualifizierung richtet sich nach den Vorgaben und dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes. Sie enthält darüberhinaus auch einen Kursus in Erster Hilfe am Kind. 16
19 Tagespflegepersonen, die im Haushalt der Eltern ihrer Tageskinder arbeiten, werden Kinderfrauen oder betreuer genannt. Diese können nach der Qualifizierung und ihrem positiven Abschluss in der Betreuung eingesetzt werden. Tagespflegepersonen, die in ihren eigenen Räumen arbeiten möchten, werden Tagesmütter und väter genannt. Sie können diese Tätigkeit nur im Einvernehmen mit ihrer Familie ausführen. Gegebenenfalls benötigen Tagespflegepersonen je nach zeitlichem Umfang der Betreuung eine Pflegeerlaubnis. Bei dieser Gruppe ist es erforderlich, im Rahmen eines Hausbesuches die Räumlichkeiten, in denen die Betreuung stattfinden soll, hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen. 17
20 Geeignete Räume bedeutet: Sicherheit (von der Steckdose bis zum Gartenteich) Hygiene angenehme Atmosphäre und gutes Klima in den Räumen Rauchfreiheit (zumindest während der Betreuungszeit) anregungsreiche Umgebung und entwicklungsförderndes Spielmaterial ausreichend Platz in den Wohnräumen für Spiel und Bewegung Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten vor allem für kleinere Kinder: ruhige Schlafmöglichkeiten Möglichkeit des Erlebens und Spielens in der Natur, evtl. Wald- und Parkanlagen in erreichbarer Nähe 4.5 Vorteile Selbstständige Tätigkeit: Arbeitszeit und -umfang können selbst gestaltet werden Betreuung eigener Kinder bei gleichzeitiger Verdienstmöglichkeit Verbesserung der beruflichen Perspektiven durch den Erwerb praktischer Erfahrungen im Arbeitsleben Eine Vermittlung von Tagespflegekindern über das Jugendamt ist möglich regelmäßige Zahlung des Entgeltes über das Jugendamt Begleitung und Praxisberatung Zugang zu Fortbildungsmöglichkeiten Bildung eines Netzwerkes Bereicherung des eigenen Familienlebens 18
21 5 Kontakt Jugendamt des Saarpfalz-Kreises Am Forum Homburg Tel / (Zentrale) Sachgebiet Kindertagespflege: Cordelia Döner Tel / Cordelia.Doener@saarpfalz-kreis.de Claudia Göpfrich Tel / Claudia.Goepfrich@saarpfalz-kreis.de Beate Henn Tel / Beate.Henn@saarpfalz-kreis.de 19
22 6 Quellen und Literatur Photos: Mit freundlicher Genehmigung der Beteiligten: Eltern, Tagesmütter und (Tages-) Kinder des Saarpfalz-Kreises; Claudia Göpfrich, 2010 Broschüren: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V. (Hrsg.) (3. Auflage, Mai 2011): Was bleibt? Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen ab 2009 ; Eigenverlag, Berlin Bezugsstelle: Publikationsverband der Bundesregierung, Tel.: publikationen@bundesregierung.de Links: Online-Handbuch Kindertagespflege von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: (weiter unter eigene Veröffentlichungen ) Hinweis: Die mit * gekennzeichneten Kapitel unterliegen den gesetzlichen Grundlagen, Stand Januar 2014 und können sich inhaltlich verändern. 20
23
24 Das Aktionsprogramm Kindertagespflege wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Europäischen Sozialfonds der EU gefördert:
Kindertagespflege Familie zum Beruf machen- Wie werde ich Tagesmutter?
Kindertagespflege Familie zum Beruf machen- Wie werde ich Tagesmutter? Amt für Jugend und Soziales Starker Standort attraktives Leben Was ist Kindertagespflege? Veränderungen im Feld der Kindertagespflege
Mehre.v. KinderWelt Fachdienst für K i n d e r t a g e s pf l e g e im Landkreis Eichstätt
KinderWelt e.v. Fachdienst für Kindertagespflege im Landkreis Eichstätt Herzlich willkommen! Wir freuen uns über Ihr Interesse und informieren Sie gerne über unsere Aufgaben und Angebote. Als Fachdienst
MehrRechtliche Grundlagen der Kindertagespflege
Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung (1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in
MehrKindertagespflege In besten Händen Was leistet Kindertagespflege? Information für Eltern
Kindertagespflege In besten Händen Was leistet Kindertagespflege? Information für Eltern Die Städte Rösrath, Overath, Leichlingen und der Rheinisch Bergische Kreis haben sich gemeinsam zum Ziel gesetzt,
MehrDas kleine 5x5. Aktionstag für die Kindertagespflege in Sachsen
Das kleine 5x5 Aktionstag für die Kindertagespflege in Sachsen Presseinformationen der Informations und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen / IKS gefördert durch 1 Inhalt 1 Informationen
MehrKindertagespflege im Landkreis Nienburg / Weser Eine Information für Tagespflegepersonen Stand: Juli 2015
Landkreis Nienburg / Weser Fachberatung Kindertagespflege Kindertagespflege im Landkreis Nienburg / Weser Eine Information für Tagespflegepersonen Stand: Juli 2015 Voraussetzungen für die Erteilung einer
MehrInformationsveranstaltung Kindertagespflege Uhr Kreistagssitzungssaal
Informationsveranstaltung Kindertagespflege 20.06.2017 14.00 Uhr Kreistagssitzungssaal Kindertagesbetreuung im Qualität Evaluation Finanzierung Familienzentren Ausbau der Kindertagespflege Förderprogramme
MehrAbbildung 1: Zahl der Tagespflegepersonen nach Ort der Betreuung in Prozent (Bund, alte und neue Bundesländer; )
Abbildung 1: Zahl der Tagespflegepersonen nach Ort der Betreuung in Prozent (Bund, alte und neue Bundesländer; 2006 2012) Die meisten Tagespflegepersonen (rund Dreiviertel) betreuen die Kinder in der eigenen
MehrGroßtagespflege Finke-Bracker, Grüll Großtagespflege am Beispiel der Umsetzung in der Stadt Oldenburg
Großtagespflege Finke-Bracker, Grüll 26.11.2012 WWW.OLDENBURG.DE 1 Großtagespflege am Beispiel der Umsetzung in der Stadt Oldenburg Großtagespflege Finke-Bracker, Grüll 26.11.2012 WWW.OLDENBURG.DE 2 Was
MehrNetzwerk Kindertagespflege im Südkreis Vechta. Qualifizierung Fortbildung und Austauschtreffen Vermittlung Beratung Begleitung
Netzwerk Kindertagespflege im Südkreis Vechta Qualifizierung Fortbildung und Austauschtreffen Vermittlung Beratung Begleitung Kindertagespflege Was ist Kindertagespflege? Kindertagespflege ist eine familiäre,
MehrKindertagespflegepersonen betreuen:
Tagespflegebörse Büro flexible Kinderbetreuung Kinder qualifiziert betreuen neue Qualifizierungsmaßnahme für Kindertagespflegepersonen 2015 Kindertagespflege ist eine, nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
MehrWir suchen Sie, engagierte Tagesmütter oder Tagesväter. im Auftrag der Stadt Babenhausen Frauenforum Babenhausen e.v. / Betreuungsservice Babenhausen
Wir suchen Sie, engagierte Tagesmütter oder Tagesväter im Auftrag der Stadt Babenhausen Frauenforum Babenhausen e.v. / Betreuungsservice Babenhausen Betreuung für die jüngsten Kinder Babenhausens Die heutigen
MehrAusführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom
Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 21.12.2010 Bundesgesetzliche Regelungen 43 SGB VIII Pflegeerlaubnis für die Betreuung von bis zu 5 Kindern je Tagespflegeperson in deren Haushalt oder anderen
Mehrwir freuen uns sehr, dass Sie als Tagesmutter/Tagesvater tätig sein möchten.
Liebe Tagesmutter, lieber Tagesvater, wir freuen uns sehr, dass Sie als Tagesmutter/Tagesvater tätig sein möchten. In der Mappe finden Sie einige wichtige Infos und Arbeitsblätter. Daneben stehen Ihnen
MehrKindertagespflege 1
05.09.2012 Kindertagespflege 1 Kindertagespflege bilden-erziehen-betreuen Dr. Jutta Hinke-Ruhnau jutta.hinke-ruhnau@t-online.de 05.09.2012 Kindertagespflege 29.02.2012 Hat die Zeit mich oder habe ich Zeit?
MehrKinderbetreuung in Tagespflege
Arbeitsrecht und Personal Familie und Beruf Isgard Rhein Kinderbetreuung in Tagespflege 3.,überarbeitete Auflage Verlag Dashöfer Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 Politischer Hintergrund...2 2 Formen
Mehr1 Kindertagespflege. 2 Fördervoraussetzungen
Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich über die Betreuung in Kindertagespflege, die Gewährung einer laufenden Geldleistung und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Fassung vom 07.04.2014 Der Kreistag
MehrInhalt. 1. Einleitung Die Kindertagespflege in einer Großtagespflegestelle Haftung in einer GbR... 7
Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Die Kindertagespflege in einer Großtagespflegestelle... 6 3. Haftung in einer GbR... 7 4. Arbeitsrechtlicher Status einer Tagespflegeperson in einer Großtagespflegestelle...
MehrEntwicklung der 0- bis unter 3-Jährigen nach Regionen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Herzlich Willkommen Entwicklung der 0- bis unter 3-Jährigen nach Regionen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bevölkerung 0 bis unter 3 Jahre 31. Dezember des Jahres (amtl. Angaben) Angaben in % - bezogen
MehrKindertagespflege was ist das?
e g e fl p s e g ta r e ern t d l E n r i ü f K s e t r e w s Wissen Inhalt Kindertagespflege was ist das? 2 3 Wer darf als Tagesmutter oder Tagesvater arbeiten? Wie finde ich eine geeignete Tagespflegeperson?
MehrBERICHT KINDERTAGESPFLEGE WORKSHOP KINDERTAGESPFLEGE FACHBEREICH KINDER, JUGEND UND FAMILIE
BERICHT KINDERTAGESPFLEGE WORKSHOP KINDERTAGESPFLEGE FACHBEREICH KINDER, JUGEND UND FAMILIE KINDERTAGESPFLEGE Interessengemeinschaft Kindertagespflege in Braunschweig e.v. 2 KINDERTAGESPFLEGE Kindertagespflege
MehrKinder in Tagespflege
Kinder in Tagespflege Information für Tagespflegepersonen und Eltern, die eine Tagespflege suchen Mit dieser Broschüre wollen wir Sie über die Tätigkeit von Tagespflegepersonen informieren. Auch Eltern,
MehrSatzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
1 Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Rechtsgrundlagen Der Wartburgkreis fördert die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege unter der Berücksichtigung folgender
MehrEltern Kinder Tagesmütter Hand in Hand. Kindertagespflege wird durch den Landkreis Wunsiedel gefördert
Eltern Kinder Tagesmütter Hand in Hand KK Kindertagespflege wird durch den Landkreis Wunsiedel gefördert Tagesmütter im Landkreis Wunsiedel e.v. Adresse: 95100 Selb, Friederich-Ebert-Str.7 Tel.:09287/70208
MehrRichtlinien. zur Kindertagespflege. im Landkreis Peine
Richtlinien zur Kindertagespflege im Landkreis Peine Stand: 01.07. 2010 1 Präambel: Mit dieser Richtlinie wird der Weg bereitet, Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot neben der Betreuung und Förderung
Mehr1.Kindertagespflege was ist das?
1.Kindertagespflege was ist das? Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform von Kindern im familiennahen Umfeld. Die Kindertagespflege bietet: Wenn Eltern durch Berufstätigkeit,
MehrKindertagesbetreuung in NRW
Kindertagesbetreuung in NRW Therese Korbmacher 1 Die frühe Bildung ist das Fundament einer Gesellschaft, die der Chancengerechtigkeit für jedes Kind einen hohen Wert beimisst. (aus: Gemeinsames Communiqué
MehrVerbundpflege Berlin
Verbundpflege Berlin 43 SGB VIII Pflegeerlaubnis für die Betreuung von bis zu 5 Kindern je Tagespflegeperson im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten. Landesrecht kann
MehrAnlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege
Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Die
MehrIrene Wimmer, Katharina Naegele, Jeanette Schröder Hauptstr. 81, 1.OG, Mo, Mi und Fr Uhr Haus am Römer, Domgasse 2, Lampertheim
Beratung Vermittlung Qualifizierung Ansprechpartnerinnen Bürozeiten Bensheim Büro in Lampertheim Beratungstermine Irene Wimmer, Katharina Naegele, Jeanette Schröder Hauptstr. 81, 1.OG, Mo, Mi und Fr 9.00-12.00
MehrSatzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege
Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Mehrin Hagen KINDERTAGESPFLEGE Informationen Für Eltern
in Hagen KINDERTAGESPFLEGE Informationen Für Eltern Sehr geehrte Eltern! Sie haben Kinder unter drei Jahren und suchen eine qualifizierte und zuverlässige Betreuung? Neben einer Kindertageseinrichtung
MehrSatzung über Kindertagespflege in der Gemeinde Wedemark
Satzung über Kindertagespflege in der Gemeinde Wedemark Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 Abs. 1 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) und der 2 und 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und der 22 bis 24 a i.v.m.
MehrVertretung in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen
Vertretung in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen Landratsamt Esslingen Kreisjugendamt Stand Oktober 2015 Fachberatung Kindertagesbetreuung Vertretungsregelung Kindertagespflege im Landkreis Esslingen
MehrAnlage II Förderung der Kindertagespflege
Anlage II Förderung der Kindertagespflege zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Die Förderung von Kindern
Mehr(5) Das Nähere regelt das Landesrecht.
Art des Angebotes / der Hilfe / Tätigkeit / Leistung Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagspflege gem. 43 SGB VIII Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am 15.10.2014 und dem Jugendhilfeausschuss
MehrNahezu Dreiviertel der befragten Eltern ist die Tagesmutter als Betreuungsform bekannt - knapp hinter dem Kindergarten.
Nahezu Dreiviertel der befragten Eltern ist die Tagesmutter als Betreuungsform bekannt - knapp hinter dem Kindergarten. Für die Hälfte der befragten Eltern kommt die Tagesmutter als Betreuungsform in Frage.
MehrAktionsprogramm Kindertagespflege. 15. Oktober 2008 bis 31. Dezember Auf einen Blick
Aktionsprogramm Kindertagespflege 15. Oktober 2008 bis 31. Dezember 2012 Auf einen Blick Stand: März 2009 1. Ziel: Mehr gute Betreuung in der Kindertagespflege Das Bundesministerium für Familie, Senioren,
MehrKonzeption. Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007. Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn. Tel.
Konzeption Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007 Träger: Leitung: Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn Martina Bock Tel. 08165 4294 Vorwort Das Tagesmütter-Projekt Neufahrn
MehrRichtlinien der Stadt Kamp-Lintfort zur Förderung von Kindern in Tagespflege
Richtlinien der Stadt Kamp-Lintfort zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß 22-24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) - Herausgeber und Impressum Verantwortlich für
MehrVereinbarkeit von Familie und Beruf!
Leben in Bewegung Landesverband Kinderbetreuung in Tagespflege Rheinland-Pfalz e.v. Kinderbetreuung als Schlüssel zur Familienfreundlichkeit Akademie ländlicher Raum Rheinland-Pfalz am 05.05.2011 Dorothea
MehrPflegeerlaubnis des Jugendamtes bzgl. Eignung der Tagespflegeperson und der Räumlichkeiten:
Arbeitshilfe zur Planung von Modellen der Kindertagespflege mit Festanstellung von Tagespflegepersonen und/oder Nutzung anderer geeigneter Räumlichkeiten - Stand 5.12.2013 - Unabdingbar notwendige Voraussetzung:
MehrSatzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg
Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg Aufgrund des 4 Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 ( GVOBl.Schl.-H. S.94 ), zuletzt
MehrKindertagespflege (KTP)
Kindertagespflege (KTP) Eine Übersicht Dezember 2014 1 Übersicht 1. Ziele und mögliche Formen 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Pflegeerlaubnis und Qualifizierung 4. Finanzierungsmöglichkeiten 5. Aufgaben
MehrLiebe Leserinnen und Leser, Liebe Tagesmütter und Tagesväter
Liebe Leserinnen und Leser, Liebe Tagesmütter und Tagesväter ie von der Bundesregierung angestrebten durchschnittlichen 35% Betreuungsplätze für unter Dreijährige sollen zu rund einem Drittel bei Tagesmüttern
MehrDie Zukunft der Kindertagespflege Wege der Professionalisierung Prof. Dr. Bernhard Kalicki
Die Zukunft der Kindertagespflege Wege der Professionalisierung Prof. Dr. Bernhard Kalicki Deutsches Jugendinstitut 3. Landeskongress Kindertagespflege Stuttgart, 18. Oktober 2017 1. Die Kindertagesbetreuung
MehrWir sagen es reicht! Unterschriftenaktion der Kindertagespflegepersonen
Unterschriftenaktion der Kindertagespflegepersonen Wir sagen es reicht! Wir fordern eine leistungsgerechte Vergütung, deutschlandweite gleiche Bedingungen und die Anerkennung als Berufsbild! 1. Die Kindertagespflege
MehrKindertagespflege Flexible Betreuung im familiären Rahmen. Wissenswertes für Eltern, Tagesmütter und Tagesväter
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Kindertagespflege Flexible Betreuung im familiären Rahmen Wissenswertes für Eltern, Tagesmütter und Tagesväter LIEBE ELTERN, die
MehrNachweise zur Erlangung der Pflegeerlaubnis für Tagespflege gemäß 22, 23, 24 SGB VIII i. V. m. 43 SGB VIII
Nachweise zur Erlangung der Pflegeerlaubnis für Tagespflege gemäß 22, 23, 24 SGB VIII i. V. m. 43 SGB VIII Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß 22 24 SGB VIII i. V. m. 53
MehrFörderliche Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege
Förderliche Rahmenbedingungen für die Stand Broschüre "Schwangere Mirgantinnen" Fachvortrag besser?! Wohin Hessisches KinderTagespflegeBüro, Kassel 18. Juni 2009 Seite 1 Gliederung: 1. Ausbauziele bei
MehrFachliche und strukturelle Anforderungen des Paritätischen an das Angebot von Kindertagespflege in Großtagespflegestellen
Fachliche und strukturelle Anforderungen des Paritätischen an das Angebot von Kindertagespflege in Großtagespflegestellen Vorbemerkung Der frühkindliche Bildungsbereich hat in den letzten Jahren einen
MehrÄnderung. zur Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tagespflege im Landkreis Barnim
Änung zur Richtlinie zur Förung von Kinn in Tagespflege im Landkreis Barnim Teil 1 Punkt 5. Beratung und Begleitung Tagespflegepersonen 1.Absatz, 1. Unterpunkt Praxisberaterin des JA Praxisberatung des
MehrBetreuungsplätze für Kinder. Kinderbetreuung Einrichtungen im Überblick Kindertagespflege Betreuungsschulen Schulen im Stadtgebiet
Betreuungsplätze für Kinder Kinderbetreuung Einrichtungen im Überblick Kindertagespflege Betreuungsschulen Schulen im Stadtgebiet Kinderbetreuung schon für die ganz Kleinen Zahlreiche Plätze schon für
MehrAWO-Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung zum 1. August 2013.
AWO-Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung zum 1. August 2013. Ab dem 1. August 2013 gilt gem. KiföG für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch
MehrKindertagespflege eine schöne Herausforderung für Sie?
Kindertagespflege eine schöne Herausforderung für Sie? dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Alle Informationen rund um die Tätigkeit als Tagesmutter und -vater erhalten Sie in der Beratungs- und Vermittlungsstelle
Mehr1 Zielgruppe. 2 Verfahren
Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 22 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 06.05.2008
MehrKindertagespflege als ergänzendes Betreuungsangebot
Familien und Sozialraum Stefan Michl/Hilke Lipowski/Margarita Stolarova zur Kita Teilergebnisse einer Studie zur Betreuung von Kindern zwischen 3 und 6 Auf einen Blick Nicht immer können Kitas Eltern und
MehrRichtlinien für die Gewährung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflege nach 23 SGB VIII (Sozialgesetzbuch)
Richtlinien für die Gewährung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflege nach 23 SGB VIII (Sozialgesetzbuch) 1. Begriffsbestimmungen, Aufgabe und Inhalt 1.1. Kindertagespflege wird von einer geeigneten
MehrKinderbetreuung in Großtagespflege. Die individuelle Betreuungsalternative
Kinderbetreuung in Großtagespflege Die individuelle Betreuungsalternative Kinderbetreuung in Großtagespflege: Die individuelle Betreuungsalternative Die Kindertagespflege ist ein familienähnliches und
MehrAuf Antrag der Sorgeberechtigten wird die Voraussetzung auf Inanspruchnahme von Tagespflege durch den Fachbereich Jugend geprüft und beschieden.
Ausführungsrichtlinie über die Förderung von Kindern in Tagespflege nach der Satzung des Landkreises Gifhorn im Landkreis Gifhorn in der zur Zeit gültigen Fassung Präambel Die Verbesserung der Familienfreundlichkeit
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1141 7. Wahlperiode 03.11.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Weiterbildungen und Vergütungssituation in der Kindertagespflege
MehrQualifizierung in der Kindertagespflege
Qualifizierung in der Kindertagespflege Weil Bildung mit Neugierde beginnt! Tagespflegeperson (TPP) im Landkreis München Sie arbeiten gerne mit Kindern und suchen eine verantwortungsvolle und familienfreundliche
MehrStadt Werdohl. Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege. gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Stadt Werdohl Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß 22-24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 1 Rechtliche Grundlage der Kindertagespflege (1) Grundlage
MehrFröhliche Kinder entspannte Eltern
Fröhliche Kinder entspannte Eltern. Bremens Adresse für Eltern. Mit uns findet Ihr Kind die richtige Betreuung. Wir sind der Fachdienst für die Kindertagespflege. Fotos: Titel: MarWas00, Seite 2: hueterlukas
MehrRichtlinien Kindertagespflege im Kreis Höxter
Richtlinien Kindertagespflege im Kreis Höxter (Stand: 01.01.2016) 1. Rechtsgrundlagen und Ziele der Kindertagespflege (1) Grundlage für die Kindertagespflege sind die gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches
MehrRichtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck
Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Auftrag der Kindertagespflege Der gesetzliche Auftrag der Kindertagespflege
MehrElternfragebogen BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS. Angaben zu Ihrem Kind
Gemeinde Aicha vorm Wald BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS Angaben zu Ihrem Kind (1) Geburtsjahr des Kindes Geburtsmonat des Kindes (2a) Mein Kind hat einen Betreuungsplatz bitte
MehrElternfragebogen BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS. Angaben zu Ihrem Kind
SSta Stadt Alzenau z.hd. Frau Christine Reyer Hanauer Straße 1 63755 Alzenau BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS Angaben zu Ihrem Kind (1) Geburtsjahr des Kindes Geburtsmonat des
MehrAntrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Sachgebiet 21 Amt für Kinder, Jugend und Familie Kindertagespflege Postfach 15 63 82455 Garmisch-Partenkirchen Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege 1. Umfang (Zutreffendes
MehrAntrag auf Erlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege gemäß 43 SGB VIII
Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege gemäß 43 SGB VIII Ich möchte die Kindertagespflege im Kreis Nordfriesland erstmalig ausüben und stelle nachfolgenden Antrag auf Ausübung der Kindertagespflege
MehrTagesmütter e.v. Reutlingen. Tagesmütter e.v. Reutlingen. Information - Beratung - Vermittlung
Tagesmütter e.v. Reutlingen Information - Beratung - Vermittlung Tagesmütter e.v. Reutlingen Hirschstr. 8 72764 Reutlingen Tel.: 07121/38784-0 Email: verwaltung@tagesmuetter-rt.de www.tagesmuetter-rt.de
Mehr- 1 - in der Fassung vom 11. Juni 2009
- 1 - Satzung der Stadt Emden über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege vom 04. Oktober 2007 in der Fassung vom 11. Juni 2009
MehrHerzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Kindertagespflege ein Beruf für Sie?
Informationsveranstaltung am Kindertagespflege ein Beruf für Sie? in der Gemeindeverwaltung, Hauptstr. 44, 63512 Hainburg Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Kindertagespflege ein Beruf für
MehrAktionsprogramm Kindertagespflege
Aktionsprogramm Kindertagespflege in der Kindertagespflege Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren - ein Betreuungsangebot mit Profil Adäquates, gleichwertiges Angebot in der Kindertagesbetreuung
MehrStadt Werdohl. Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege. gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Stadt Werdohl Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß 22-24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 1 Rechtliche Grundlage der Kindertagespflege (1) Grundlage
MehrK&F Standards für die Qualität des Betreuungsangebotes. Kinderbetreuung in Tagesfamilien
K&F Standards für die Qualität des Betreuungsangebotes Kinderbetreuung in Tagesfamilien Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Allgemeines... 3 1.1 Rechtliche Grundlage... 3 1.2 Geltungsbereich...
MehrAntrag auf Förderung in der Kindertagespflege Anlage II / 2
Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege Anlage II / 2 Erstantrag Folgeantrag HINWEIS Diesen Antrag reichen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Amts- oder Stadtverwaltung ein. Von dort wird der
Mehr1. Sie suchen eine Tagespflegeperson für Ihr Kind?
JUGENDAMT Fachbereich Bildung, Betreuung und Erziehung Fachdienst KINDERTAGESPFLEGE 06252-15-5717 und 15-5417 Dienstanschrift: Gräffstr. 5, 64646 Heppenheim 1. Sie suchen eine Tagespflegeperson für Ihr
MehrSatzung des Landkreises Gotha zur Kindertagespflege
Satzung des Landkreises Gotha zur Kindertagespflege 1 Allgemeines Der Landkreis Gotha fördert Kinder in Kindertagespflege gemäß 2 dieser Satzung. Folgende Rechtsgrundlagen sind für diese Satzung maßgeblich:
MehrElternfragebogen BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS. Angaben zu Ihrem Kind
G Gemeinde Langenbach Bahnhofstraße 6 85416 Langenbach BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS Angaben zu Ihrem Kind (1) Geburtsjahr des Kindes Geburtsmonat des Kindes (2a) Mein Kind
Mehr(Mobile) Tageseltern im Hilfswerk. Die Ausbildung. Die Aufgabe. Kooperationspartner Hilfswerk NÖ.
(Mobile) Tageseltern im Hilfswerk Die Ausbildung. Die Aufgabe. Kooperationspartner Hilfswerk NÖ. Hilfswerk NÖ KINDERBETREUUNG MIT QUALITÄT Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eines der größten
MehrAntrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege
Absender: Eingang: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Sachgebiet 21 Postfach 15 63 82455 Garmisch-Partenkirchen Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege 1. Angaben zur Person Name, Vorname(n) ggf. Geburtsname
MehrEmpfehlung zur Anwendung und Umsetzung des 23 SGB VIII
Empfehlung zur Anwendung und Umsetzung des 23 SGB VIII - Kindertagespflege - - Stand 20.12.2005 - Mit dem In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes des SGB VIII zum 01.10.2005 hat die Kindertagespflege erheblich
MehrKinder tages pflege. bei der Nachbarschaftshilfe Haar e.v.
Kinder tages pflege bei der Nachbarschaftshilfe Haar e.v. vorwort Was ist Kindertagespflege? Was ist das nur für ein besonderes Glück, wenn ein Kind aus einem Paar eine Familie macht. Doch: Nachwuchs stellt
MehrAntrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis gem. 43 SGB VIII Aufnahme in die Vermittlung von Tagespflegekindern
Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis gem. 43 SGB VIII Aufnahme in die Vermittlung von Tagespflegekindern Persönliche Daten der Tagespflegeperson Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift: Straße + Hausnummer
MehrS a t z u n g über Kindertagespflege in der Stadt Springe
51-2 S a t z u n g über Kindertagespflege in der Stadt Springe Aufgrund der 10 und 111 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und der 22 bis 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in
MehrKonzept. - Businessplan -
Konzept zur Existenzgründung - Businessplan - Tagesmutter Gründung am Datum einsetzen erstellt am Datum einsetzen Vorname, Nachname Straße, Nr PLZ Hier Ort einsetzen Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung
MehrBemerkungen: Kindertagespflege: aktueller Stand SGB VIII. Kindertagespflege: SGB VIII Änderungsvorschläge
Berufsverband für personen NRW e. V. : aktueller Stand SGB VIII : SGB VIII Änderungsvorschläge Bemerkungen: 5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht (1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen
MehrBewerbungsbogen Kindertagespflege nach 43 SGB VIII
Bewerbungsbogen Kindertagespflege nach 43 SGB VIII Stadt Bad Salzuflen Jugendamt Fachberatung Kindertagespflege Rudolph-Brandes-Allee 19 32105 Bad Salzuflen Ansprechpartner/innen: Frau Pia Holzhäuser Raum
MehrSatzung über die Durchführung der Kindertagespflege im Landkreis Hildburghausen
Satzung über die Durchführung der Kindertagespflege im Landkreis Hildburghausen 1 Definition Kindertagespflege Kindertagespflege ist eine familiennahe Form der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern,
MehrElternfragebogen. Sehr geehrte Eltern,
Elternfragebogen Sehr geehrte Eltern, um das gemeindliche Betreuungsangebot zu optimieren, führt die Gemeinde Bischberg wieder eine Elternbefragung durch. Nur wenn wir die Wünsche unserer Familien konkret
Mehr1 Tagespflege. 2 Fördervoraussetzungen
Satzung des Landkreises Uelzen zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege (Satzung Kindertagespflege) Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.10.2014
MehrKindertagespflege Flexible Betreuung im familiären Rahmen. Wissenswertes für Eltern, Tagesmütter und Tagesväter
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Kindertagespflege Flexible Betreuung im familiären Rahmen Wissenswertes für Eltern, Tagesmütter und Tagesväter LIEBE ELTERN, Die
MehrKindertagespflege in Büdelsdorf Herzlich willkommen bei der Kindertagespflege der Stadt Büdelsdorf!
Der Begriff der Kindertagespflege ergibt sich aus dem Kindertagesstättengesetz. Nach 2 KiTaG werden Kinder ganztags oder für einen Teil des Tages von bestimmten Personen und an bestimmten Orten, die nicht
MehrZiel dieses Qualifizierungskonzeptes ist es, dass Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg einheitlich auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden.
I. Einleitung Qualifizierungskonzept für Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg auf der Grundlage des Qualifizierungsprogramms des Deutschen Jugendinstituts (DJI) überarbeitete Fassung vom 23. Februar
Mehr35 Jahre Bundesverband für Kindertagespflege
35 Jahre Bundesverband für Kindertagespflege 1978-2013 Grußwort von Dr. Ulrich Schneider Die größte Kunst ist, den Kleinen alles was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel und Zeitvertreib zu machen John
MehrAktuelle Entwicklungen des Tätigkeitsfeldes Kindertagespflege aus bundesweiter Sicht Stefan Heeg DJI, Abt. Familie und Familienpolitik
Aktuelle Entwicklungen des Tätigkeitsfeldes Kindertagespflege aus Stefan Heeg DJI, Abt. Familie und Familienpolitik Kindertagespflege im Wandel Fachtagung für die Kindertagespflege Meißen 11. September
Mehr