Praxisnahe Ausbildung

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1 Praxisnahe Ausbildung der LV Niedersachsen im BDS e.v. Heinz Memmen Landesvorsitzender Lüneburg, 07. Februar 2015

2 Vereinsstruktur Bund Schiedsperson Bezirksvereinigung Landesvereinigung BDS Hauptgeschäftsstelle Land Land Land Bezirk Bezirk Bezirk SchP Seite 2

3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. - BDS - Ordentliche Mitglieder Außerordentliche Mitglieder Fördernde Mitglieder Ehrenmitglieder 77 Bezirksvereinigungen 12 Landesvereinigungen Politik u. Verwaltung Hauptgeschäftsführer Verbandsausschuss Vertreterversammlung Geschäftsführender Bd.- Vorstand Bundesvorstand Bundesgeschäftsstelle Fachausschuss Schiedsgericht Medienausschuss Referent f. Presse u. Öffentlichkeitsarbeit Schiedsamtsseminar IT-Bundesbeauftragter Rechnungsprüfer Redakteure

4 BDS Hauptgeschäftsstelle 12 Landesvereinigungen u. BV Berlin Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Praktische Aus- und Fortbildung Unterrichtung und Unterstützung der BV Anmahnung der Dienstbesprechungen Öffentlichkeitsarbeit Gemeinsame Vertretung gegenüber der Landesregierung Seite 4

5 Landesvereinigung 11 Bezirksvereinigungen Aurich, Braunschweig, Göttingen, Hannover-B., Harz, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade u. Verden Praktische Aus- und Fortbildung Unterrichtung und Unterstützung der BV Anmahnung der Dienstbesprechungen Öffentlichkeitsarbeit Seite 5

6 Bezirksvereinigung Deckungsgleich mit Landgerichtsbezirk Regionale Organisation Praktische Aus- und Fortbildung Öffentlichkeitsarbeit Kontaktpflege Schiedsperson Mitglied Seite 6

7 Schiedsperson Jede Gemeinde hat ein Schiedsamt besetzt mit Schiedsperson und Stellvertreter Große Gemeinden unterteilen das Gemeindegebiet in mehrere Schiedsämter Seite 7

8 Ziele des BDS e.v. Volksbildung Sicherung des Schiedswesens für die Zukunft Öffentlichkeitsarbeit Aus- und Fortbildung Seite 8

9 Volksbildung Erwachsenenbildung wird definiert als Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase. Weiterbildung sind alle Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen dienen, die eine erste Bildungsphase abgeschlossen haben und in der Regel erwerbstätig waren oder in der Familie gearbeitet haben Seite 9

10 Sicherung des Schiedswesens für die Zukunft Mediatoren Nds. Schlichtungsgesetz Änderung Nds. Schiedsämtergesetz Vorbereitung eines Bundesrechtsrahmengesetzes Seite 10

11 Öffentlichkeitsarbeit Jede Schiedsperson sollte hier tätig werden Presse, Funk und Fernsehen Beiträge Schiedsamtszeitung Seite 11

12 Aus- und Fortbildung Praxisnahe Ausbildung Einführungslehrgang Fortbildungslehrgänge FL 1 Straflehrgang FL 2 Privatrecht Fachlehrgänge Nachbarrecht Mediation I und II Seite 12

13 Neues Schlichtungsrecht Niedersächsisches Schlichtungsgesetz NSchlG Niedersächsisches Schiedsämtergesetz NSchÄG Seite 13

14 Altes Recht fakultativ Wahlrecht Schiedsamt Klage Seite 14

15 Neues Recht Nachbarrecht 910, 911, 923, 906 Ehrverletzungen AGG Andere Ansprüche Wahlrecht obligatorisch Klage Schiedsamt Seite 15

16 Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung NSchlG obligatorisch Nachbarrechtsgesetz; 910,911, 923, 906 BGB Ehrverletzung; AGG Abschnitt 3 Vertretung 5 NSchlG Schlichtungsverhandlung räuml. Entfernung LG-Bezirk 1 IV NschlG; LL 2.3 Vereinbarung Beendigung; Erfolglosigkeitsbescheinigung 7 I 2 NSchlG Versäumung Termin; Verfahren ruht 4; VV zu 4; LL 1 ff. AG erscheint nicht oder entfernt sich Ordnungsgeld 23 II, III; IV NSchÄG; Ziff.2-3.5; VV Wiederaufnahme 4 S.2 7 I 2; VV zu 7III Ziff.4 Ordnungsgeld 23 II, III; IV NSchÄG; Ziff.2-3.5; VV Bescheinigung n. 3 Mon. Anschreiben n. 6 Mon. Seite 16

17 Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) Bürgerliche Streitigkeiten 13 NSchÄG Schlichtungsverhandlung Vereinbarung Protokoll Erfolglos Ordnungsgeld 30, 32; Ziff.1 LL zu 32 30, 32 Ziff. 2 LL zu II; III; IV; Ziff LL zu 23 Seite 17

18 Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) Obligatorik Strafsachen 380 I StPO Verhandlung Sühneversuch 39 Vertreterregelung durch Gericht 39 Vereinbarung Erfolglos Bescheinigung 42 I 1; VV Nichterscheinen AG 42 I 2; VV 26.2; LL AG im Gemeindebezirk 2.Ladung 42 I 2 Ordnungsgeld 23 II; III; VV ;LL Erfolglos 42 I; VV LL1-2 Vereinbarung Erfolglos Bescheinigung 42 I1; VV ; LL 1-2 Seite 18

19 Seite 19

20 Seite 20

21 Seite 21

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