Höhere Berufsfachschule. Rechnungslegung und Controlling
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- Louisa Scholz
- vor 7 Jahren
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1 Höhere Berufsfachschule Rechnungslegung und Controlling Infopaket Allgemeine Informationen über den Bildungsgang Stand:
2 Ziel Der Bildungsgang der höheren Berufsfachschule Rechnungslegung und Controlling führt in zwei Jahren zu einer schulischen Berufsqualifikation mit folgendem Abschluss: Staatlich geprüfte(r) Technische(r) Assistent(in) für Rechnungslegung und Controlling Zusätzlich kann man am Ende des Bildungsganges durch zwei zusätzliche Prüfungen im Fach Mathematik und Deutsch den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangen. Aufnahmevoraussetzungen Aufnahmevoraussetzung ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss. Stundentafel Pflichtfächer Wochenstunden 1. SJ 2.SJ Berufsbezogener Unterricht (K) Deutsch/ Kommunikation (K) 2 2 Englisch (K) 3 3 Mathematik (G) 3 3 Sozialkunde (G) 2 - Religion oder Ethik (G) 2 2 Gesundheitserziehung/ Sport (G) 3 - Projektmanagement (G) 2 - Wahlpflichtfächer Biologie (G) 2 - Berufsbezogenes Fach (G) 2 Wahlfach Französisch 2 2 G = Grundfach K = Kernfach Berufsbezogener Unterricht Die Halbjahresnote und Jahresnote des Faches Berufsbezogener Unterricht im ersten Schuljahr wird aus den ganzen Noten der einzelnen Lernbereiche dieser Klassenstufe, gewichtet mit ihren Stundenanteilen, ermittelt. Ein Berechnungsbeispiel finden Sie im Anhang. Wahlfach Französisch Das Wahlfach Französisch sollte man im 1. und 2. Schuljahr belegen, wenn man die Absicht hat, später die Berufsoberschule II (BOS II) zu besuchen. In der BOS II kann man dann in einem Schuljahr nochmals 4 Wochenstunden Französisch belegen, um die Allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Belegt man in der Höheren Berufsfachschule nicht das Fach Französisch, kann man in der BOS II die fachgebundene Hochschulreife erlangen. Seite 2
3 Lernbereiche des Berufsbezogenen Unterrichtes Da der Berufsbezogene Unterricht einen großen Teil der Unterrichtsstunden ausmacht, werden im Folgenden die einzelnen Lernbereiche genauer erläutert. LB 1: LB 2: 1. Schuljahr (15 Wochenstunden) Geschäftsprozesse gestalten und auf ihre Wirksamkeit überprüfen (BBUHE-GPG; 6 Std./Wo.) Beschaffungs- und Absatzprozesse auf Grundlage der Unternehmensziele planen, durchführen und kontrollieren. Kunden- und Lieferantenkommunikation mit Hilfe einer Textverarbeitungssoftware gestalten. Betriebliches Umfeld analysieren (BBUHE-BUA; 2 Std./Wo.) Verträge unter Berücksichtigung des privaten Rechts abschließen und überwachen. Rechtsformen der Unternehmen kennen lernen (z.b. OHG, GmbH). LB 3: Geschäftsprozesse dokumentieren und betriebswirtschaftlich auswerten (BBUHE-GDA; 4 Std./Wo.) LB 4: Die Vorschriften zur Buchführungspflicht anwenden. Inventur, Buchungen, Bilanz. Wertschöpfungsprozesse erfassen und bewerten (BBUHE-WEB; 3 Std./Wo.) Betriebliche Leistungsprozesse darstellen und die daraus entstehenden Kosten und Leistungen berechnen. Anwendung branchespezifischer Kalkulationsverfahren. LB 5: LB 6: LB 7: LB 8: LB 9: 2. Schuljahr (22 Wochenstunden) Betriebe steuern und kontrollieren (BBUHE-BSK; 5 Std./Wo.) Controllingkonzepte in einem Unternehmen anwenden. Produktions-/Absatzprozesse mit Hilfe der Teilkostenrechnung steuern. Jahresabschlüsse vorbereiten und erstellen (BBUHE-JVE; 5 Std./Wo.) Jahresabschlüsse nach Handelsrecht vorbereiten und erstellen. Jahresabschlüsse auswerten (BBUHE-JAW; 2 Std./Wo.) Jahresabschlüsse mit Hilfe von Kennzahlen auswerten und vergleichen. Prozesse in der öffentlichen Verwaltung dokumentieren und Jahresabschlüsse erstellen (BBUHE-PVD; 2 Std./Wo.) Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen berücksichtigen. Investitions- und Finanzierungsprozesse planen, durchführen und kontrollieren (BBUHE- IFP; 3 Std./Wo.) Die Wirtschaftlichkeit einer Investition überprüfen und Finanzierungsalternativen bewerten. LB 10: Personalverwaltungsprozesse durchführen (BBUHE-PPD; 3 Std./Wo.) Arbeitsverträge unter rechtlichen und tariflichen Gesichtspunkten abschließen. Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführen und buchen. LB 14: Abschlussprojekt (80 Std. innerhalb 5 Wochen) Ein berufsbezogenes Projekt durchführen; die Ergebnisse dokumentieren, präsentieren und beurteilen Seite 3
4 Versetzung und Wiederholung Für die Versetzung gelten grundsätzlich die Regelungen der Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Dort heißt es in 49: (1) Schüler, die in keinem Fach eine unter "ausreichend" liegende Note oder höchstens in einem Fach die Note "mangelhaft" erhalten haben, sind zu versetzen. (2) Ein Schüler ist auch zu versetzen, wenn in mehreren Fächern Noten unter "ausreichend" vorliegen, jede dieser Noten aber durch Noten in anderen Fächern ausgeglichen ist. (3) Für den Ausgleich gilt: 1. Die Note "ungenügend" wird durch die Note "sehr gut", die Note "mangelhaft" durch die Note "gut" oder "sehr gut" ausgeglichen. 2. Die Note "sehr gut" kann durch zwei Noten "gut", die Note "gut" durch zwei Noten "befriedigend" ersetzt werden. 3. Die Noten in Kernfächern können nur durch Noten in anderen Kernfächern ausgeglichen werden. (4) Ein Ausgleich ist nicht möglich, wenn ein Schüler 1. in vier Fächern Noten unter "ausreichend" erhalten hat, 2. in drei Fächern, von denen zwei Kernfächer sind, Noten unter "ausreichend" erhalten hat, 3. in zwei Fächern die Note "ungenügend" erhalten hat oder 4. in einem in der Stundentafel als nicht ausgleichbar bezeichneten Fach eine Note unter "ausreichend" erhalten hat. (...) Abweichend von der Schulordnung gilt für die Versetzung in das zweite Schuljahr der HBF, dass das Fach Berufsbezogener Unterricht doppelt zu gewichten ist. Wird eine Schülerin oder ein Schüler nicht versetzt, kann das erste Schuljahr der höheren Berufsfachschule nicht wiederholt werden, wenn das im zweiten Schulhalbjahr gezeigte Lernund Leistungsverhalten der Schülerin oder des Schülers keinen erfolgreichen Abschluss erwarten lässt und in drei Fächern Leistungen unter ausreichend vorliegen. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz. Bei dieser Entscheidung ist das Fach Berufsbezogener Unterricht nicht doppelt zu zählen. Praktikum Während der Ausbildung ist unter Anleitung der Schule ein 8-wöchiges Praktikum durchzuführen. In der Regel findet das Praktikum in den 2 letzten Wochen am Ende des ersten Schuljahres und in den ersten 2 Wochen der Sommerferien, sowie im zweiten Schuljahr in den 2 Wochen der Herbstferien und in den beiden Schulwochen direkt vor und nach den Herbstferien statt. Das Praktikum wird mit Angabe des Zeitumfangs im Abschlusszeugnis ausgewiesen. Anrechnungsmöglichkeiten Das Praktikum während der höheren Berufsfachschule wird in der Regel auf das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife angerechnet. Dies hat eine Zeitersparnis zur Folge, die dazu führen kann, dass ein Studium evtl. bereits zum Wintersemester nach dem Abschluss der höheren Berufsfachschule aufgenommen werden kann. Über die Mindestpraktikumszeit hinaus kann das Praktikum freiwillig verlängert werden, um so weitere Praktikumszeiten zur Anrechnung auf das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife zu sammeln. Die Verlängerungen müssen in den Schulferien liegen, um Störungen des Schulbetriebs zu vermeiden. Auch einschlägige Praktika, die vor dem Beginn der höheren Berufsfachschule absolviert wurden, können durch die Schule auf das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife angerechnet werden. Seite 4
5 Eine Anrechnung von Praktikumszeiten vor der höheren Berufsfachschule auf das mindestens achtwöchige Praktikum während der Assistentinnen- bzw. Assistentenausbildung ist nicht möglich, da die erfolgreiche Teilnahme an diesem Praktikum Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung ist. Weitere Informationen zum Praktikum erhalten Sie in einem weiteren Infopaket. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung wird am Ende des zweiten Schuljahres durchgeführt. Sie besteht aus einer Projektarbeit, einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Berufsbezogener Unterricht und Englisch und gegebenenfalls einer mündlichen Prüfung. Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung: der Nachweis der Absolvierung des vorgeschriebenen Praktikums mindestens ausreichende Beurteilung der Teilnahme am Praktikum im Bericht der Ausbildungsstätten oder der fachlichen Leistungen in der Hausarbeit. Weitere Informationen zur Abschlussprüfung erhalten Sie in einem weiteren Infopaket. Fachhochschulreife Am Ende des 2. Schuljahres können die Schülerinnen und Schüler sich freiwillig zur Teilnahme an der Fachhochschulreifeprüfung anmelden. Es muss kein Zusatzunterricht besucht werden, da der Unterrichtsstoff der höheren Berufsfachschule dem Stoff der Berufsoberschule I entspricht. Die zusätzlichen Prüfungen bestehen aus einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch/ Kommunikation und Mathematik und gegebenenfalls einer mündlichen Prüfung. Wer die Abschlussprüfung der Höheren Berufsfachschule und die Fachhochschulreifeprüfung besteht, erhält die Fachhochschulreife (schulischer Teil). Das endgültige Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife kann erst dann ausgehändigt werden, wenn: - ein mindestens halbjähriges einschlägiges Praktikum (Die 8 Wochen des Praktikums während der HBF werden in der Regel auf die 6 Monate angerechnet.) - oder eine abgeschlossene mindestens zweijährige betriebliche Berufsausbildung - oder eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit nachgewiesen wurde. Den schulischen Teil der Fachhochschulreife kann man auch erlangen, wenn man die Abschlussprüfung der Höheren Berufsfachschule nicht besteht. Allerdings kann man dann die Fachhochschulreifen nur noch mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung erlangen. Weitere Informationen zum Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife erhalten Sie in einem weiteren Infopaket. Mögliche Berufliche Weiterbildung: - Job als Staatlich geprüfter Assistent - anschließende Berufsausbildung zum Teil mit Anerkennung des 1. Ausbildungsjahres - nach Erwerb der Fachhochschulreife anschließendes Studium an einer Fachhochschule - nach Erwerb der Fachhochschulreife Besuch der Berufsoberschule II um das fachgebundene oder allgemeine Abitur zu erlangen. (Das allgemeine Abitur setzt die freiwillige Teilnahme am Französisch Unterricht in der HBF und später in der BOS-II voraus.) Seite 5
6 Weitere Informationen Folgende vertiefende Informationen finden Sie auf der Homepage des BBS Gerolstein unter unter Downloads HBF Landesverordnung über die höhere Berufsfachschule Handreichung zur Höheren Berufsfachschule Lehrplan HBF Rechnungslegung und Controlling verschiedene Infopakete Für weitere Fragen stehen Ihnen die Klassenlehrer telefonisch oder nach Terminvereinbarung zur Verfügung. Seite 6
7 Anhang Berechnung der Gesamtnote Berufsbezogener Unterricht Die Halbjahresnote und Jahresnote des Kernfaches Berufsbezogener Unterricht im ersten Schuljahr wird aus den ganzen Noten der einzelnen Lernbereiche dieser Klassenstufe, gewichtet mit ihren Stundenanteilen, ermittelt. Ein Beispiel aus dem ersten Jahr: Fach Beschreibung Stundenzahl Note BBUHE-IBO Im Beruf orientieren 120 Std. 2 BBUIT-AKB Aufträge kundenorientiert bearbeiten 120 Std. 3 BBUIT-WBE Waren beschaffen 120 Std. 2 BBUIT-WPW Waren präsentieren, werben und den Verkauf fördern 120 Std. 3 BBUIT-WED Werteströme erfassen und dokumentieren 120 Std. 1 Die Gesamtstundenzahl in diesem Beispiel beträgt 600. Die gewichtete Note ermittelt sich wie folgt: ( 2* * * * *120 ) / 600 = 2,2 ["gut"] Die Endnoten der Lernbereiche werden auf dem Zeugnis ausgewiesen. Seite 7
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