Grußwort. der Staatsministerin Dr. Beate Merk. zum 3. Münchner Mietgerichtstag. am 27. Juli in München

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1 Die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk Grußwort der Staatsministerin Dr. Beate Merk zum 3. Münchner Mietgerichtstag am 27. Juli 2012 in München

2 - 1 - Es gilt das gesprochene Wort Anrede! Herzlich willkommen zum 3. Münchener Mietgerichtstag hier im Justizpalast. Dieses ehrwürdige Gebäude hat schon viele Mietrechtsstreitigkeiten "erlebt" - auch wenn die erste Instanz in der Mehrzahl der Mietstreitigkeiten mittlerweile nicht weit von hier am Amtsgericht in der Pacellistraße verhandelt wird. Mietprozesse sind an deutschen Gerichten "täglich Brot" - und für München gilt das ganz besonders. 79 % der Münchner leben zur Miete.

3 - 2 - Kein Wunder, dass sich hier in der Stadt der Sachverstand im Mietrecht in ganz besonderer Weise bündelt! Ich freue mich, dass Sie sich heute zum 3. Mietgerichtstag treffen. Anrede! Wo Wohnraum so gesucht und begehrt ist wie in München, da gibt es natürlich immer wieder einmal Interessenkollisionen und Streit. "Ein mieses Modell" - so betitelte die Münchener Abendzeitung am 11. Mai 2012 völlig zu Recht das Gebaren profitorientierter Gesellschaften, die zu Lasten der Mieter eine Lücke im Gesetz gesucht und gefunden hatten!

4 - 3 - Die Rede ist vom sogenannten "Münchener Modell": Bei dem "Münchener Modell" wird die Sperrfrist für die Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarfs oder zur wirtschaftlichen Verwertung bewusst umgangen. Eigentlich ganz einfach: Das vermietete Haus wird als Ganzes durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts erworben! Die Gesellschaft kann nun für jeden einzelnen Gesellschafter, der Eigenbedarf anmeldet, eine Wohnung kündigen.

5 - 4 - Und wenn sie dann die Mieter vor die Tür gesetzt hat, erst dann wird Wohnungseigentum an einer Wohnung gebildet. Und so die Sperrfrist, die mit Umwandlung und Verkauf einhergeht, gezielt umgangen. Das Thema ist nicht neu. Bereits letztes Jahr habe ich in meinem Grußwort auf dieser Veranstaltung ein effektives Vorgehen gegen das Modell gefordert. Der Bundesgerichtshof hatte es schon mit Urteil vom 16. Juli 2009 "abgesegnet". Damit lief bereits ab diesem Zeitpunkt der Mieterschutz vor Luxussanierungen und Entmietungen leer! Damit nicht genug:

6 - 5 - Mit Urteil vom 23. November 2011 hat der Bundesgerichtshof darüber hinaus entschieden: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf sich auch dann auf den Eigenbedarf eines Gesellschafters berufen, wenn dieser der Gesellschaft bei Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag noch nicht angehört hat. Damit steht fest: die Gesellschaft kann auch für neu hinzugetretene Gesellschafter kündigen! Die Bundesregierung hat nunmehr reagiert. Eine Regelung zum Münchner Modell ist im Entwurf zum Mietrechtsänderungsgesetz enthalten. Diese Regelung beruht auf einem Vorstoß Bayerns:

7 - 6 - Auf meinen Vorschlag hin hat die Justizministerkonferenz die Bundesregierung bereits im November 2010 aufgefordert, gegen die Umgehung des bestehenden Kündigungsschutzes vorzugehen. Und eine Gesetzesinitiative vorzulegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn es lange gedauert hat, die von Bayern angestoßene und jetzt entworfene Regelung ist richtig und wichtig.

8 - 7 - Nunmehr soll bereits jeder Erwerb durch eine Personengesellschaft oder eine sonstige Erwerbermehrheit - mit Ausnahme der Familien- und Haushaltsgemeinschaften - die Sperrfrist für die Kündigung durch den Vermieter in Gang setzen. Mieter sind dann wieder zuverlässig und umfassend geschützt. Anrede! Ich werde den Mietmarkt im Hinblick auf Verdrängungsmechanismen weiter intensiv beobachten. Und dafür sorgen, dass auch neue Versuche, den Kündigungsschutz zu unterlaufen, unterbunden werden. Weiteren "miesen Modellen" muss schnell Einhalt geboten werden können!

9 - 8 - Doppelhaushalt 2013/2014 Anrede! Der Münchner Mietgerichtstag ist eine wichtige Gemeinschaftsaktion des Amtsgerichts München und des Münchner Anwaltsvereins. Ein Forum für persönlichen Austausch, für Fortbildung und vor allem fachliche Diskussionen auf höchstem Niveau. Am Amtsgericht München, lieber Herr Präsident Zierl, wird sehr gut gearbeitet. Ihre Richterinnen und Richter arbeiten - auch und gerade im Bereich des Mietrechts - ganz hervorragend.

10 - 9 - Und ich weiß auch, liebe Frau Heinicke, dass es sehr viele engagierte Anwälte gibt, die sich für ihre Mandanten - egal ob auf Seiten der Mieter oder Vermieter - richtig ins Zeug legen. Ich bin deshalb auch besonders froh über den Beschluss des Bayerischen Kabinetts zum Doppelhaushalt 2013/2014. Er beinhaltet ein gutes Ergebnis - für unsere Mitarbeiter an den Gerichten, aber auch für unsere Anwälte und alle Rechtssuchenden. Der Justizstandort Bayern wird gestärkt! Das ist das wichtige Signal, das von unserer Kabinettsklausur ausgeht!

11 Vor allem die vorgesehenen 80 neuen Stellen für Richter und Staatsanwälte und die 48 Stellen für Rechtspfleger werden für eine spürbare Entlastung sorgen. Für Sie, Abschluss sehr geehrte Damen und Herren, geht es jetzt noch nicht um "Entlastung". Der "anstrengende" Teil des Tages liegt noch vor Ihnen! Ich wünsche Ihnen interessante Gespräche und gute Diskussionen. Und ich bin mir sicher, dass auch der 3. Münchner Mietgerichtstag ein großer Erfolg werden wird.

12 - 11 -

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