Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW -
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- Mareke Breiner
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1 Landesbauordnung - BauO NRW - Schutzziele, die durch diese Vorschrift erreicht werden sollen, sind: - Personenschutz - Nachbarschutz - Sachgüterschutz - Umweltschutz. 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften 6 Brandschau Aufgaben der Gemeinde - FSHG - 7 Brandsicherheitswachen 8 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe Gliederung des VB - Vorbeugender konstruktiver Brandschutz - Vorbeugender baulicher Brandschutz - Vorbeugender - die Durchführung der Aufgaben der Feuerwehr - sichernder abwehrender Brandschutz Verwendete Baustoffe Brandverhalten von Baustoffen Bauteile Feuerwiderstand der Bauteile Fluchtwegplanung Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und -schutztüren Löschanlagen in Gebäuden aktive Brandbekämpfung durch Sprinkleranlagen 17 BauO NRW Landesbauordnung - BauO NRW - Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass - der Entstehung eines Brandes und - der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird - die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist - die Feuerwehr wirksam löschen kann. - Wichtige Feuerschutzabtrennungen Wände, Pfeiler und Stützen Trennwände Gebäudeabschlusswände Brandwände Decken Dächer 1
2 Wände, Pfeiler und Stützen sowie deren Bekleidung und Dämmstoffe müssen unbeschadet hinsichtlich ihres Brandverhaltens nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen: F 30, F 30 AB, F 90, F 90 AB F 30/90 = Feuerwiderstandsklasse des jeweiligen Bauteils nach seiner Trennwände zwischen Wohnungen, sonstigen Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen und anders genutzten Räumen. Zu erfüllende Mindestanforderungen: F 30, F 30 AB, F 90, F 90 AB F 30/90 = Feuerwiderstandsklasse des jeweiligen Bauteils nach seiner Gebäudeabschlusswände bei aneinander gereihten Gebäuden auf demselben Grundstück sowie bei Gebäuden, die weniger als 2,50 m von der Nachbargrenze entfernt errichtet werden. Zu erfüllende Mindestanforderungen: F 90 AB, Brandwand F 90 = Feuerwiderstandsklasse des jeweiligen Bauteils nach seiner Brandwände Sind herzustellen - in der Feuerwiderstandsklasse F 90 und - aus nichtbrennbaren Baustoffen und - sind bei Gebäuden geringer Höhe durchgehend mindestens bis unmittelbar unter die Dachhaut zu führen. Dürfen bei einem Brand - ihre Standsicherheit nicht verlieren und müssen - die Verbreitung von Feuer und Rauch auf andere Gebäude oder Brandabschnitte verhindern - durchgehend in allen Geschossen übereinander angeordnet sein. Decken sowie deren Bekleidung müssen hinsichtlich ihres Brandverhaltens nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen: F 30, F 90, F 90 AB F 30/90 = Feuerwiderstandsklasse des jeweiligen Bauteils nach seiner Dächer Bedachungen müssen gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sein (harte Bedachungen). Bei aneinander gebauten giebelständigen Gebäuden ist das Dach für eine Brandbeanspruchung von innen nach außen in der Feuerwiderstandsklasse F 30 herzustellen. Öffnungen in Dachflächen müssen mindestens 2 m von dem Gebäudeabschluss entfernt sein. 2
3 - Zweck von Brandabschnitten in Gebäuden Landesbauordnung - BauO NRW - 32 Gebäudetrennwände (1) Ausgedehnte Gebäude sind durch Gebäudetrennwände in höchstens 40 m lange Gebäudeabschnitte (Brandabschnitte) zu unterteilen. Größere Abstände können gestattet werden, wenn die Nutzung des Gebäudes es erfordert und wenn wegen des Brandschutzes Bedenken nicht bestehen. (2) Landwirtschaftliche Gebäude sind zwischen dem Wohnteil und dem landwirtschaftlichen Betriebsteil durch Brandwände zu unterteilen, wenn wenn der umbaute Raum des Betriebsteiles größer als 2000 m3 ist. - Zweck von Brandabschnitten in Gebäuden Die Ausbreitung von Feuer im Gebäude oder auf benachbarte Gebäude im Brandfall zu verhindern. Brandabschnitte können durch Wände und auch Decken begrenzt werden. Die Trennwände oder Decken zwischen einzelnen Brandabschnitten werden Brandwände genannt. - Erster und Zweiter Rettungsweg - Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen müssen unter Berücksichtigung insbesondere - der Brennbarkeit der Baustoffe, - der Feuerwiderstandsdauer der Bauteile, ausgedrückt in Feuerwiderstandsklassen, - der Dichtheit der Verschlüsse und Öffnungen, - der Anordnung von Rettungswegen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. - Erster und Zweiter Rettungsweg - Für jede Nutzungseinheit müssen in jedem Geschoss mit einem Aufenthaltsraum zwei Rettungswege vorhanden sein; die Rettungswege dürfen innerhalb eines Geschosses über einen gemeinsamen Flur führen. Der erste Rettungsweg muss in Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, über mindestens eine notwendige Treppe führen; Der zweite Rettungsweg kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle oder eine weitere notwendige Treppe sein. - Erster und Zweiter Rettungsweg - Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum). Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die erforderlichen Rettungsgeräte von der Feuerwehr vorgehalten werden. Freischaltelement FSE - Das Freischaltelement ist ein Teil der Brandmeldeanlage. - Es dient der Feuerwehr dazu von außen an einem Objekt einen Brandalarm auszulösen. - Das FSE ist ein Schlüsselschalter zu dem die Feuerwehr einen Schlüssel besitzt. - Durch das Auslösen eines Brandalarmes öffnet sich das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD). In diesem befindet sich der Schlüssel zum Objekt. 3
4 Einrichtungen, Begriffe und Zweck - Feuerwehrschlüsseldepot FSD - Brandmeldezentrale BMZ - Laufkarte - Freischaltelement Einrichtungen, Begriffe und Zweck - Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) Gewährleistet den Zugang in das Objekt. Lässt sich nach Auslösung der BMA durch einen Feuerwehrschlüssel öffnen. Die im Inneren aufbewahrten Schlüssel gewähren auch den Zugang zur BMA - Feuerwehrbedienfeld Brandmeldezentrale BMZ In der BMZ laufen alle Meldungen der installierten Sensoren auf und lösen die vorher einprogrammierte Aktion aus. Die BMZ vereint eine Steuereinheit und das so genannte Feuerwehrbedienfeld. Laufkarte Für jedes Objekt mit Brandmeldeanlagen sind Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten notwendig. Die Laufkarten zeigen der Feuerwehr bei Alarmauslösungen den Weg auf von der BMZ bis zum ausgelösten Brandmelder. Laufkarte Auf der Karte werden eingezeichnet: - Die Brandmelder jeweils einer Meldegruppe BMZ, - das Feuerwehrschlüsseldepot FSD, - der Gebäudezugang - der Standort der Brandmeldezentrale BMZ, - die Übertragungseinrichtung UE, - das Feuerwehrbedienfeld FBF, - das Feuerwehr-Anzeige-Tableau FAT sowie für alle Feuerwehreinsatzkräfte separaten Einrichtungen. Laufkarte (DIN 14678) Je Meldegruppe wird eine Feuerwehrlaufkarte benötigt. 4
5 Laufkarte (DIN 14678) Feuerwehrbedienfeld (FBF) Besteht aus acht Feldern mit sieben Leuchtdioden und fünf Tastern. Linke Seite: Diode (grün): Feuerwehrbedienfeld ist betriebsbereit Diode (rot): eine Löschanlage hat ausgelöst Diode (gelb): Akustisches Signal ist abgeschaltet Diode (gelb) : Übertragungseinrichtung (ÜE) ist von der BMZ getrennt. Feuerwehrbedienfeld (FBF) Besteht Feuerwehr-Anzeige-Tableau FAT aus acht Feldern mit sieben Leuchtdioden und fünf Tastern. Rechte Seite: Diode (rot): Die Übertragungseinrichtung (ÜE) hat ausgelöst. Diode (gelb): Alle Ansteuerungseinrichtungen der Brandfallsteuerung sind abgeschaltet. Diode (rot): An der BMZ steht eine Brandmeldung an. Auslöseeinrichtungen / Brandschutz- / Rettungszeichen Weiterhin dem Brandschutz dienenden gebäudetechnische Anlagen - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Rettungsweg/Notausgang Akustisches Signal - Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen Brand(Rauch)melder mit Anbindung an eine Brandmeldezentrale (BMZ) - die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung - manuell zu bedienende Feuerlöscher - Wandhydranten mit entsprechenden Schlauchanschlüssen - Schottungen für die Durchdringung von Bauteilen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand durch Kabelanlagen und Rohre (Brandschotts) bzw. Brandschutzklappen (BSK) zur Schottung infolge der Durchdringung von Bauteilen. Melden und Warnen Brandmelder (HM, manuell) Feuerlöscher 5
6 Rauch- und Wärme- Abzugsanlage (RWA) Rauchabzugstaster zum manuellen Auslösen des RWA-Systems im Brandfall Rauch- und Wärme- Abzugsanlage (RWA) Angezeigt werden: Betriebs-, Störungs und Alarmzustand Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen Wandhydranten mit entsprechenden Schlauchanschlüssen Die befahrbaren Flächen für Feuerwehrfahrzeugen müssen ausreichend befestigt und tragfähig und nach oben offen sein. Sie sind ständig freizuhalten sowie zu kennzeichnen. Löschwassereinspeisung für die Feuerwehr 6
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