Beendigungsgründe des Arbeitsverhältnisses. Ordentliche oder außerordentliche Kündigung

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1 Beendigungsgründe des Arbeitsverhältnisses Ordentliche oder außerordentliche Kündigung Befristung Aufhebungsvertrag Anfechtung Altersgrenze Die Kündigung Im juristischen Sinne bedeutet der Begriff der Kündigung die einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses durch eine Kündigungserklärung. Die Kündigung steht zwischen dem Prinzip des pacta sunt servanda (einmal geschlossene Verträge sind einzuhalten) einerseits und dem Prinzip der Privatautonomie, der Vertragsfreiheit, die das Recht garantiert, sich von einem einmal geschlossenen Vertrag auch wieder lösen zu können, andererseits. Aus diesem Grund wird das Institut der Kündigung zwar von der Rechtsordnung vorgesehen, jedoch hinsichtlich ihrer Wirksamkeit an zahlreiche formale und materielle Voraussetzungen geknüpft, die das Interesse des Vertragspartners an einer Verlässlichkeit vertraglicher Beziehungen angemessen berücksichtigen sollen 1 2

2 Die Kündigung Einhaltung der Kündigungsfrist nach 622 BGB (mindestens vier Wochen) Entweder zum 15. oder zum Ende des Monats Eine falsche Kündigungsfrist hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Kündigung (Kündigung wirkt erst mit Ablauf der richtigen Frist) Die Kündigungsfristen BGB 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. (5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, 1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird; 2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet. Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt. (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. 3 4

3 Die Kündigungserklärung Die Kündigungserklärung ist eine einseitige rechtsgestaltende empfangsbedürftige Willenserklärung Nur eine Person gibt eine Willenserklärung ab und beendet das Rechtsgeschäft. Der anderen Person muss die Erklärung zugehen Es muss eindeutig zu erkennen sein, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Die Erklärung darf im Normalfall nicht mit einer Bedingung verknüpft werden. Die Kündigungserklärung Die Erklärung muss dem Empfänger zugehen. Zugang: Erklärung gelangt in den Herrschaftsbereich des Empfängers Dieser hat die Möglichkeit der Kenntnisnahme 5 Schriftformerfordernis 623 BGB! BGB 623 Schriftform der Kündigung Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. 6

4 Die Kündigungserklärung Muster Sehr geehrte (r) Frau/Herr. Hiermit kündigen wir Ihnen Ihr Arbeitsverhältnis fristgemäß zum, hilfsweise zum nächsten zulässigen Zeitpunkt. Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Kündigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Weiterhin sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen. Hochachtungsvoll Ort,.... Unterschrift des Arbeitgebers Ordentliche Kündigung I Um den AN zu schützen bestehen einige Anforderungen an eine ordentliche Kündigung liegt ein wirksamer Arbeitsvertrag vor wurde eine ordnungsgemäße Kündigungserklärung abgegeben besteht ein Ausschlussgrund Sonderkündungsschutz Befristung (nur eine fristlose Kündigung ist möglich) ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates (falls vorhanden) Kündigungsschutz nach dem KSchG, Kündigungsgrund und soziale Rechtfertigung (verhaltensbedingt, personenbedingt, betriebsbedingt) Kündigungsfrist eingehalten 7 8

5 Ordentliche Kündigung II Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) AN muss seit mindestens sechs Monaten in dem Betrieb beschäftigt sein Der Betrieb muss mehr als fünf Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigen (Auszubildende sind nicht, Teilzeitkräfte nur anteilig mitzuzählen) Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Verhaltensbedingt: AN könnte anders, will aber nicht Personenbedingt: AN kann nicht anders, selbst wenn er wollte Betriebsbedingt: Gründe liegen nicht beim AN, sondern im Betrieb Verhältnismäßigkeit (hätte ein milderes Mittel ausgereicht) Ordentliche Kündigung IV Verhaltensbedingte Kündigung Von einer verhaltensbedingten Kündigung spricht man, wenn ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers Anlass zu einer Kündigung gibt und dem Arbeitgeber aufgrund dessen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist. Vertragswidrig verhält sich der Arbeitnehmer stets, wenn er schuldhaft und grundlos gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstößt. Abmahnung! Personenbedingte Kündigung Fehlende Eignung, Nichtbestehen einer notwendigen Prüfung, Trink- und Drogensucht, häufige Kurzerkrankungen (bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen) 9 Betriebsbedingte Kündigung Die Arbeitsmenge wurde reduziert dadurch Wegfall mindestens eines Arbeitsplatzes dadurch Unvermeidbarkeit der Kündigung (keine Verwendung auf einem anderen Arbeitsplatz) Grundsätze der Sozialauswahl beachtet (gibt es andere AN, die nicht verheiratet, kinderlos, jünger oder noch nicht so lange im Betrieb sind) 10

6 Ordentliche Kündigung V - Abmahnung Verhaltensbedingte Kündigung Kündigung wg. einer Vertragspflichtverletzung setzt regelmäßig eine Abmahnung voraus Ausnahme: Pflichtverletzungen im Vertrauensbereich schwere Pflichtverletzungen, deren Rechtswidrigkeit für den AN ohne weiteres erkennbar ist Ordentliche Kündigung VI Form der Abmahnung wesentliche Bestandteile: die konkrete Feststellung des beanstandeten Verhaltens 11 die exakte Rüge der begangenen Pflichtverletzung die eindringliche Aufforderung zu künftigem vertragsgemäßem Verhalten die eindeutige Ankündigung arbeitsrechtlicher Konsequenzen für den Wiederholungsfall 12

7 Ordentliche Kündigung VII Abmahnung Muster Abmahnung Sehr geehrte( r ) Frau/Herr. am von Uhr bis einschließlich Uhr sind Sie nicht zur Arbeit erschienen. Gründe für Ihr Fernbleiben haben Sie trotz entsprechender Nachfrage bis heute nicht mitgeteilt. Damit sind Sie unentschuldigt von der Arbeit ferngeblieben. Dieses Verhalten stellt einen Verstoß gegen Ihre Arbeitsleistungspflicht dar. Wegen des festgestellten Pflichtverstoßes mahnen wir Sie hier mit ab. Wir fordern Sie auf, Ihren Pflichten aus dem Arbeitsvertrag in Zukunft ordnungsgemäß nachzukommen. Wir weisen darauf hin, dass Sie im Wiederholungsfalle mit weitergehenden arbeitsrechtlichen Schritten rechnen müssen, die bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses reichen können. Wir werden diese Abmahnung zu Ihrer Personalakte nehmen. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift des AG Ordentliche Kündigung VIII Die personenbedingte Kündigung - Voraussetzungen negative Prognose 13 Interessenbeeinträchtigung (betriebliche oder wirtschaftliche Verhältnisse müssen konkret und erheblich beeinträchtigt sein) fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit Interessenabwägung 14

8 Ordentliche Kündigung IX Die betriebsbedingte Kündigung dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des AN entgegenstehen der AN ist von allen vergleichbaren AN sozial am wenigsten schutzwürdig betriebliche Erfordernisse: Ordentliche gesetzliche schriftlich innerbetriebliche Umstände oder außerbetriebliche Gründe Ordentliche Kündigung X - Kündigungsfristen Grundkündigungsfrist 4 Wochen (zum 15. oder Ende des Monats) Verlängerung, wenn nach Vollendung des 25. Lebensjahres die Betriebszugehörigkeit > 2 Jahre ist 15 2 Jahre 5 Jahre 8 Jahre 10 Jahre 12 Jahre 15 Jahre 20 Jahre 1 Monat 2 Monate 3 Monate 4 Monate 5 Monate 6 Monate 7 Monate 16

9 Ordentliche Kündigung XI - Kündigungsschutz Macht AN geltend, die Kündigung ist sozial nicht gerechtfertigt, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Gericht prüft die soziale Rechtfertigung Wurde die Klage nicht rechtzeitig erhoben, wird die Kündigung trotz möglicher fehlender sozialer Rechtfertigung im Normalfall wirksam!! KSchG 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. (2) Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Außerordentliche Kündigung I Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort Es handelt sich immer verhaltensbedingte Kündigung, bei der der Verstoß gegen den AG gravierend ist und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheint. 17 z.b. Vollmachtsmissbrauch, Tätlichkeiten, Teilnahme an rechtswidrigem Streik Besondere Prüfung der Verhältnismäßigkeit ist notwendig! Liegt z.b. vor, wenn mehrere Abmahnungen bezüglich des gleichen Fehlverhaltens ergangen sind 18

10 Außerordentliche Kündigung II 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. (2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. Kündigungshindernisse Besonderes Kündigungsschutz einzelner Personengruppen Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen Betriebsratsmitglieder und Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung 9 MuSchG: Schwangere 18 BErzGG: Elternzeitinhaber Wehr-und Zivildienstleistende Auszubildende 22 Berufsbildungsgesetz 19 20

11 Restansprüche des Arbeitnehmers Resturlaub/Urlaubsabgeltung Restlohn Arbeitspapiere - Lohnsteuerkarte/Lohnsteuerbescheinigung - Sozialversicherungsnachweis - Lohnabrechnung Zeugnis 21

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