Wie viel sind dieser Gesellschaft soziale Arbeit und frühe Bildung wert? Welchen Wert hat die Arbeit von Frauen in diesem Land?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wie viel sind dieser Gesellschaft soziale Arbeit und frühe Bildung wert? Welchen Wert hat die Arbeit von Frauen in diesem Land?"

Transkript

1 Wie viel sind dieser Gesellschaft soziale Arbeit und frühe Bildung wert? Welchen Wert hat die Arbeit von Frauen in diesem Land?

2 Wir sind: KinderpflegerInnen ErzieherInnen SozialpädagogInnen SozialarbeiterInnen HeilpädagogInnen wir arbeiten u.a. in Kindertageseinrichtungen Kinder- und Jugendheimen Schulen Behinderteneinrichtungen Stationären Einrichtungen Therapeutischen Einrichtungen Sozialen Beratungsdiensten Sozialpsychiatrischen Diensten Jugendgerichtshilfen Pflegekinder- und Adoptionsdiensten Seniorenberatungen

3 wir arbeiten für und mit Menschen: Kindern Jugendlichen Eltern/Familien Behinderten Kranken Benachteiligten Senioren wir leisten Bildung Beratung Unterstützung Förderung Schutz Hilfe Prävention Wir verwirklichen jeden Tag das Grundgesetz! Wir sind die Investition in die Zukunft dieser Gesellschaft!

4 Anforderungen sind gestiegen Gesellschaftliche Veränderungen (Arbeitslosigkeit, Alleinerziehende, Migration, Konsum, Medien, Werte) Verstärke Nachfrage nach Ganztagesbetreuung Wissenschaftliche Erkenntnisse (Rolle der Elementarbildung) Erwartungen und Rolle an die Institutionen (Prävention Kindeswohlgefährdung, Bildung-Erziehung-Betreuung) Aber auch.. unterschiedliche Ausstattung der Kommunalfinanzen

5 Frühkindliche Bildung ist die Königsdisziplin der Pädagogik und Soziale Arbeit ist das Fundament unserer Gesellschaft

6 Wir sind: viele: Frauen: Künftig zu wenige: ca Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen ca. 80 % der Beschäftigten sind Frauen in den kommenden Jahren benötigen wir allein in den Kitas mindestens neue Fachkräfte Wir arbeiten aktuell mit rund 2,5 Millionen Kindern und Jugendlichen zusammen. Mit den dazugehörigen Familien haben wir mit rund 10 Millionen Menschen in Deutschland zu tun, das sind fast 15 % der Bevölkerung. Im laufe des Lebens nutzen fast 100 % der Bevölkerung die Leistungen der Sozial- und Erziehungsdienste.

7 Wir sind: Wir sind hochqualifizierte Fachkräfte! Wir leisten professionelle Arbeit! Wir brauchen auch künftig engagierte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind richtig gut, sind richtig was wert und wollen richtig bezahlt werden!

8 Was billig ist, kann nichts wert sein! Tarif Image Rahmenbedingungen SGB XIII KiBiz Kommunalfinanzen

9 von den kaffeetrinkenden Spiel- und Basteltanten und den faulen Sozialromatikern, die sich als brave Schäfchen verhalten, hin zu den Profis in der sozialen Arbeit und frühen Bildung und zu selbstbewussten ArbeitnehmerInnen, die ihren Wert kennen und Anerkennung einfordern!

10 Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst

11 2009

12 Entgeltbestanteile TVöD: 15 Entgeltgruppen mit grundsätzlich je 6 Erfahrungs- bzw. Entwicklungsstufen Keine Orts- und Sozialzuschläge Keine Altersstufen Keine allgemeine Zulage Keine Bewährungs-, Tätigkeits- und Zeitaufstiege Entgelt

13 Überleitung 2005 von BAT in TVöD: Besitzstand Vergütungsgruppenzulage Meister-, Techniker-, Programmiererzulage Kinderzuschläge Grundvergütung Ortszuschlag I o. II Allgemeine Zulage Monatstabellenlohn Strukturausgleich Vertrauensschutz zur Abfederung noch ausstehender und wegfallender Zuwächse ab 10/2007 Vergleichsentgelt

14 Entgeltordnung Die Entgeltordnung regelt mit welcher Tätigkeit und unte welchen Voraussetzungen der/die Beschäftigte eingrupp wird Grundlage ist immer die auszuübende Tätigkeit im TVöD fehlt die EGO noch Für die Bewertung der Tätigkeiten wird immer noch auf BAT zurück gegriffen Grundlage für die Bewertung sind sogenannte unbestim Rechtsbegriffe als Tätigkeitsmerkmale Im S+E Bereich sind sogenannte Funktionsmerkmale die Eingruppierungsgrundlage

15 Tätigkeitsmerkmale des BAT allgemeiner Teil- (Grobeinteilung) 1. Mechanische Tätigkeiten 2. Einfachere Tätigkeiten 3. Schwierigere Tätigkeiten 4. Gründliche Fachkenntnisse 5. Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse 6. Selbständige Leistungen 7. Gründliche und umfassende Fachkenntnisse 8. Besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten 9. Besondere Schwierigkeit und Bedeutung 10. Maß der Verantwortung VergGr.: X VergGr.: IX, IX a VergGr.: VIII VergGr.: VII VergGr.: VI b VergGr.: V c VergGr.:V b VergGr.: IV b VergGr.: IV a VergGr.: III,...

16 Entgeltordnung TVöD sollte ursprünglich bis 2007 fertig sein Ziel: diskriminierungsfrei, modern, übersichtlich ver.di Modell EGO mit neuen Tätigkeitsmerkmalen und Systematik Arbeitgeber blockieren Verhandlungen Abwertung durch Wegfall Bewährungsaufstiege Absicht: Aufwertung Sozial- und Erziehungsdienst 2009: zehn Wochen Streik im S + E Bereich eigene S-Tabelle bis Inkrafttreten EGO für alle Abwertung gestoppt, aber Aufwertung nicht gelungen

17 Tariffragen sind Machtfragen!!!

18 Eingruppierungsgrundlagen Berufsabschluss Auszuübende Tätigkeit Eingruppierung + Arbeitgeber = mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit Entgeltgruppe S-

19 Eingruppierung von KinderpflegerInnen * mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit, sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. BAT TV S+E TVöD TVöD TV S+E 2015 Grundtätigkeit VIII nach 2 Jahren Bewährung in VIII VII Fg.2 mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten VII Fg. 1 nach 5 Jahren Bewährung in VII Fg.1 VIb Fg.1 Angestellte in der Tätigkeit von Erzieherinnen VII Fg.3 Oktober 2005 Überleitung in den TVöD EG 3 EG 5 EG 6 November 2009 Überleitung in die S-Tabelle des TVöD Grundtätigkeit S-3 mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten S-4 Fg.1 Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen S-4 Fg.3 Forderung : EG 7 bzw. S-5 Forderung: EG 9 bzw. S-11

20 Konkretisierung: Beispiele Kinderpflegerin EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Normaltätigkeit jetzt S , , , , , ,10 nachher S , , , , , ,55 Diff. in 315,75 304,86 315,77 250,43 326,65 310,45 Diff. in % 15,82% 13,71% 13,29% 9,90% 12,70% 11,87% durchschnittlicher prozentualer Zugewinn in den Stufen = 12,88%

21 Kinderpflegerin / Kinderpfleger, Sozialassistentin / Sozialassistent, Sozialpädagogische Assistentin /Assistent Sozialhelferin/Sozialhelfer, Familien-pflegerin / Familienpfleger, Heilerziehungs helferin / Heilerziehungshelfer oder Heilerziehungspflege-helferin Heilerziehungspflegehelfer mit entsprechender Tätigkeit Wir fordern Entgeltgruppe E-7 bzw. S-5! Das entspricht einer Erhöhung um 290 pro Monat bzw. 11%.

22 Eingruppierung von ErzieherInnen * mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit, sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihren Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Grundtätigkeit VIb Fg.5 nach 3 Jahren Bewährung in VIb Fg.5 Vc Fg. 7 nach 4 Jahren Tätigkeit in Vc Fg.7 Zulage 5% der Stufe 4 mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten Vc Fg. 5 nach 4 Jahren Bewährung in Vc Fg.5 Vb Fg.5 BAT TV SED mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mind. 3 Ang. der VG Vc Fg.5 Vb Fg. 4 nach 4 Jahren Bewährung in Vb Fg.4 Zulage 6% der Stufe 4 Oktober 2005 Überleitung in den TVöD TVöD EG 6 EG 8 EG 8-9* * kleine EG 9 nur für direkte Vb November 2009 Überleitung in die S-Tabelle des TVöD TVöD TV S+E Grundtätigkeit S-6 mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten S-8 Fg.1 mit fachlich koordinierende n Aufgaben für mind. 3 Beschäft. mind. in S-8 S-9 Fg Forderung: EG 9 bzw. S-11 Forderun g: EG 10 bzw. S- 15/16

23 Konkretisierung: Beispiele Erzieherin EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Normaltätigkeit jetzt S , , , , , ,97 nachher S , , , , , ,37 Diff. in 217,77 261,32 217,77 431,02 587,16 668,40 Diff. in % 9,42% 10,33% 8,06% 14,98% 19,34% 20,81% durchschnittlicher prozentualer Zugewinn in den Stufen = 13,82%

24 Erzieherin / Erzieher, Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger, Heilerzieherin / Heilerzieher mit entsprechender Tätigkeit Wir fordern Entgeltgruppe E-9 bzw. S-11 Das entspricht einer Erhöhung um 580 bzw. 15%

25 Arbeitsort Heim: erhöhte Anforderungen Erzieherin / Erzieher, Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger, Heilerzieherin / Heilerzieher mit entsprechender Tätigkeit in Einrichtungen der Heimerzieh (gilt auch für stationäre Einrichtungen für Behinderte nach IX) sowie in sonstigen betreuten Wohnformen oder in der Jugendarbeit gemäß 11 SGB VIII, Erzieherin / Erzieher im Bereich des Förder- und Sonderschulwesens einschließlich Internaten Wir fordern Entgeltgruppe E-10 bzw. S-15 Das entspricht einer Erhöhung um 600 Euro bzw. 16,5%

26 Eingruppierung von Sozialarbeitern u. pädagogen * mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Angestellte in der Tätigkeit von Sozialarbeitern Vc Fg.9 BAT TV SED Sozialarbeiter Vb Fg.10 nach 2 Jahren Bewährung in Vb Fg.10 IVb Fg.17 nach 6 Jahren Tätigkeit in Zulage Oktober 2005 Überleitung in den TVöD TVöD EG 8 EG 9 ohne Stufe 6 November 2009 Überleitung in die S-Tabelle des TVöD TVöD TV S+E Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeitern S 8 Fg.5 Sozialarbeiter mit entsprechender Tätigkeit S Forderu ng: EG 10 bzw. S-15/16 6%der Stufe 4

27 Konkretisierung: Beispiele Sozialarbeiterin EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 schwierige jetzt S , , , , , ,58 Aufgaben nachher S , , , , , ,41 Diff. in 250,43 288,15 269,15 336,46 381,32 459,83 Diff. in % 9,26% 9,68% 8,30% 9,68% 10,12% 11,82% durchschnittlicher prozentualer Zugewinn in den Stufen = 9,81%

28 Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge, Heilpädagogin/Heilpädagoge mit entsprechender Tätigkeit Wir fordern Entgeltgruppe E-10 bzw. S-15! Das entspricht einer Erhöhung um 370 Euro pro Monat bzw. 8,5%.

29 Eingruppierung von Sozialarbeitern u. pädagogen * mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. BAT TV SED TVöD TVöD TV S+E 2015 Sozialarbeiter mit schrierigen Tätigkeiten IVb Fg.16 nach 4 Jahren Bewährung in Zulage 6% der Stufe 4 Oktober 2005 Überleitung in den TVöD EG 9 ohne Stufe 6 November 2009 Überleitung in die S-Tabelle des TVöD Sozialarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten S 12 Forderung: EG 11 bzw. S-17 Protokollerklärung Nr. 11 Schwierige Tätigkeiten sind z.b. die a) Beratung von Suchtmittel-Abhängigen, b) Beratung von HIV-Infizierten oder an AIDS erkrankten Personen, c) begleitende Fürsorge für Heimbewohner und nachgehende Fürsorge für ehemalige Heimbewohner, d) begleitende Fürsorge für Strafgefangene und nachgehende Fürsorge für ehemalige Strafgefangene, e) Koordinierung der Arbeiten mehrerer Beschäftigter mindestens der Entgeltgruppe S 9.

30 neu neu neu neu neu neu neu neu neu Eingruppierung von Sozialarbeitern u. pädagogen * mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Sozialarbeiterinnen/ Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit, die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls treffen und in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht Maßnahmen einleiten, welche zur Gefahrenabwehr erforderlich sind, oder mit gleichwertigen Tätigkeiten, die für die Entscheidung zur zwangsweisen Unterbringung von Menschen mit psychischen Krankheiten erforderlich sind (z.b. sozialpsychiatrischer Dienst der örtlichen Stellen der Städte, Gemeinden und Landkreise). S 14 Forderung 2015: EG 11 bzw. S-17 Protokollerklärung Nr. 12 Unter die Entgeltgruppe S 14 fallen auch Beschäftigte mit dem Abschluss Diplompädagogin/Diplompädagoge, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten von Sozialarbeiterinnen/ Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung ausüben, denen Tätigkeiten der Entgeltgruppe S 14 übertragen sind.

31 Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennun und entsprechender Tätigkeit in der Ausübung der Personensorge, der Vermögenssorge, in der Heimerziehun oder stationären bzw. Teilstationären Einrichtungen, mit Garantenstellung Wir fordern Entgeltgruppe E-11 bzw. S-17! Das entspricht einer Erhöhung um 700 Euro pro Monat bzw. 18%.

32 Eingruppierung von Sozialarbeitern u. pädagogen * mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Sozialarbeiter mit mind. 1/3 Heraushebung aus VG IVb Fg.16 durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung IVa Fg.16 BAT TV SED Sozialarbeiter mit Heraushebung aus VG IVb Fg.16 durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung IVa Fg. 15 nach 4 Jahren Bewährung in IVa Fg.15 III Fg.7 Sozialarbeiter mit erheblicher Heraushebung aus VG IVb Fg.15 durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung III Fg. 6 nach 5 Jahren Bewährung in III Fg.6 II Fg.2 Oktober 2005 Überleitung in den TVöD TVöD EG 10 EG 11 EG 12 November 2009 Überleitung in die S-Tabelle des TVöD TVöD TV S+E Sozialarbeiter mit mind. 1/3 Heraushebung aus S 12 durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung S 15 Fg. 7 Sozialarbeiter mit Heraushebung aus S 12 durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung 17 Fg. 5 Sozialarbeiter mit erheblicher Heraushebung aus S 17Fg.5 durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung S 18 Fg Forderung EG 11 bzw. S-17

33 Konkretisierung: Beispiele Gruppenleitung EG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Werkstatt jetzt S , , , , , ,55 für Behinderte nachher S , , , , , ,37 Diff. in 217,77 261,32 228,66 529,01 723,25 773,82 Diff. in % 9,42% 10,33% 8,49% 19,03% 24,95% 24,91% durchschnittlicher prozentualer Zugewinn in den Stufen = 16,19%

34 weitere Forderungsteile: Gleiches Geld für gleiche Arbeit (sonstige Beschäftigte) Eingruppierungsgrundlage für Kita-Leitungen als Kombination aus Beschäftigtenzahl, Kinderzahl und Gruppenzahl Fachberatungen Leitende SozialarbeiterInnen Vorliegende erforderlicher Fort- und Weiterbildungen werden honoriert Zulage für AusbilderInnen * Es sind nicht alle Eingruppierungsmerkmale und Forderungen im Detail aufgeführt

Nr. Beschreibung des Funktionsmerkmales Entgeltgruppe neu

Nr. Beschreibung des Funktionsmerkmales Entgeltgruppe neu Forderungen zur Neufassung der Tätigkeitsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst im Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) Die nachfolgenden Forderungen sind aus dem

Mehr

Stand: 16. Oktober 2009

Stand: 16. Oktober 2009 Mastertextformat bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene Fünfte Ebene Neue Tarifverträge für den Sozial- und Erziehungsdienst GEW Hauptvorstand Stand: 16. Oktober 2009 Tarifabschluss Sozial-

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Auszug -

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Auszug - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Auszug - Anhang zu der Anlage C (VKA) (Eingruppierung Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen) S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern

Mehr

Änderungstarifverträge für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst

Änderungstarifverträge für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst Änderungstarifverträge für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst DBSH-RLP 2010 Die neue S-Klasse?! Ausgangslage Beginn der Tarifverhandlungen am 20.01.2009 Tarifeinigung am 27.07.2009 Abschluss

Mehr

Anlage 1 zum Angebot der VKA vom 27. Juli 2009 Anhang zur Anlage C TVöD

Anlage 1 zum Angebot der VKA vom 27. Juli 2009 Anhang zur Anlage C TVöD S 3 Anlage 1 zum Angebot der VKA vom 27. Juli 2009 Anhang zur Anlage C TVöD Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit sowie

Mehr

Niedersächsisches Finanzministerium Referat VD 4

Niedersächsisches Finanzministerium Referat VD 4 Niedersächsisches Finanzministerium Referat VD 4 Tarifrunde 2017; hier: Hinweise zu den neuen Entgeltgruppenzulagen im Sozial- und Erziehungsdienst in der für Niedersachsen geltenden Fassung vom Juli 2017

Mehr

Entgelt und Eingruppierung von BA-Absolventen im Sozial- und Erziehungsdienst

Entgelt und Eingruppierung von BA-Absolventen im Sozial- und Erziehungsdienst Entgelt und Eingruppierung von BA-Absolventen im Sozial- und Erziehungsdienst Fachbereich Sozialwesen 20. 1. 2015 Was tatsächlich verdient wird.. Analyse auf der Basis der WSI-Lohnspiegel Datenbank = 1306

Mehr

Die Aufwertung der Sozialen Arbeit ist unser Ziel!

Die Aufwertung der Sozialen Arbeit ist unser Ziel! Die Aufwertung der Sozialen Arbeit ist unser Ziel! Die Tarifauseinandersetzung 2015, zur Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste der Fachbereiche 3 und 7 Heike Rippert Frankfurt, 24.03.2015 Fachtagung

Mehr

Regionaltreffen Die neue Entgeltordnung - VKA - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Regionaltreffen Die neue Entgeltordnung - VKA - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Regionaltreffen 2017 Die neue Entgeltordnung - VKA - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Stephan Niemeyer Janurar 2017 Was passiert ab 1. Januar 2017? Neue Entgeltordnung (EGO) ab 1. Januar

Mehr

Überleitung der Beschäftigten, die zum / AWO in NRW tätig waren

Überleitung der Beschäftigten, die zum / AWO in NRW tätig waren Überleitung der Beschäftigten, die zum 31.12.2007/01.01.2008 in einem Unternehmen der AWO in NRW tätig waren Systematik der Überleitung 1. Zuordnung der bisherigen Eingruppierung nach BMT-AW II in eine

Mehr

Änderungen in Anlage 33 zu den AVR Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst

Änderungen in Anlage 33 zu den AVR Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst Deutscher Caritasverband e.v. Beschlüsse der Bundeskommission 4/2015 am 10. Dezember 2015 in Mainz Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg i.

Mehr

Sonderregelung für Beschäftigte im Erziehungsdienst nach 37 AVO. 1 Eingruppierung, Entgelt

Sonderregelung für Beschäftigte im Erziehungsdienst nach 37 AVO. 1 Eingruppierung, Entgelt Stand 06.2017 Anlage 10 zur Arbeitsvertragsordnung (AVO Fulda) Sonderregelung für Beschäftigte im Erziehungsdienst nach 37 AVO 1 Eingruppierung, Entgelt (1) Die Eingruppierung der Beschäftigten im Erziehungsdienst

Mehr

S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern mit staatlicher Anerkennung.

S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern mit staatlicher Anerkennung. Anhang zu der Anlage C (VKA) S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern mit staatlicher Anerkennung. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) S 3 Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger

Mehr

Stand: 30. Juli 2009

Stand: 30. Juli 2009 Mastertextformat bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene Fünfte Ebene Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst Ilse Schaad GEW Hauptvorstand, Juli 2009 Stand: 30. Juli 2009 Angebot der VKA

Mehr

Anlage. 1 zum. Angebot der

Anlage. 1 zum. Angebot der Anlage 1 zum Angebot der VKA vom 27. Juli 2009 Bearbeitungsstand 27. Juli 2009 3.30 Uhr Redaktion vorbehalten Anhang zur Anlage C TVöD S3 Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung oder

Mehr

N i e d e r s c h r i f t. über die Tarifverhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst vom 28. bis 30. September 2015 in Hannover

N i e d e r s c h r i f t. über die Tarifverhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst vom 28. bis 30. September 2015 in Hannover N i e d e r s c h r i f t über die Tarifverhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst vom 28. bis 30. September 2015 in Hannover I. Teilnehmer Die Teilnehmer ergeben sich aus den als Anlagen 1 und 2 beigefügten

Mehr

Ergebnis der neunten Verhandlungsrunde 28. bis 30. September 2015 Hannover

Ergebnis der neunten Verhandlungsrunde 28. bis 30. September 2015 Hannover Tarifverhandlungen TVöD Sozial- und Erziehungsdienst 2015 Ergebnis der neunten Verhandlungsrunde 28. bis 30. September 2015 Hannover Neunte Verhandlungsrunde Beginn: Montag, den 28. September 2015, 16.00

Mehr

Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst Schlichter schlagen differenzierte Erhöhungen vor

Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst Schlichter schlagen differenzierte Erhöhungen vor Presseinformation 23. Juni 2015 Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst Schlichter schlagen differenzierte Erhöhungen vor Einvernehmlicher Schlichterspruch: Unterschiedliche Steigerungen für

Mehr

Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst. Vergütungsgruppe II a

Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst. Vergütungsgruppe II a 4.2 G Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst Vergütungsgruppe II a 1. Angestellte als Leiter von Erziehungsheimen mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 90 Plätzen nach fünfjähriger Bewährung

Mehr

Schwierige (fachliche) Tätigkeiten und besonders schwierige fachliche Tätigkeiten in der Anlage 33 AVR

Schwierige (fachliche) Tätigkeiten und besonders schwierige fachliche Tätigkeiten in der Anlage 33 AVR Schwierige (fachliche) Tätigkeiten und besonders schwierige fachliche Tätigkeiten in der Anlage 33 AVR Exkurs zur Informationsveranstaltung für Mitarbeitervertretungen am 19.04.2016 Fassung vom 18.04.2016

Mehr

Änderungen in Anlage 33 zu den AVR Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst

Änderungen in Anlage 33 zu den AVR Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst Beschluss der Bundeskommission 4/2015 am 10. Dezember 2015 in Mainz Änderungen in Anlage 33 zu den AVR Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst I. A. Änderungen in Anlage 33 1. 11 Abs.

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L. 28. April 2008

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L. 28. April 2008 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L 28. April 2008 1 Wichtige Inhalte des Tarifabschlusses im Überblick Arbeitszeit Jahressonderzahlung Leistungsentgelt Überleitung Entgelt Eingruppierung

Mehr

NEWSLETTER. Verhandlungen für die Beschäftigten im Sozial und Erziehungsdienst; Forderungen der Gewerkschaften ver.di und dbb

NEWSLETTER. Verhandlungen für die Beschäftigten im Sozial und Erziehungsdienst; Forderungen der Gewerkschaften ver.di und dbb NL 21/15 vom 23. Februar 2015 NEWSLETTER Stichworte: Einkommenssteigerungen von über 20% gefordert Start der Tarifverhandlungen am 25. Februar 2015 Zwei weitere Verhandlungstermine bereits vereinbart Erste

Mehr

S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern mit staatlicher Anerkennung. (Hierzu Protokollerklärung Nr.

S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern mit staatlicher Anerkennung. (Hierzu Protokollerklärung Nr. Anhang zu der Anlage C S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern mit staatlicher Anerkennung. S 3 Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher

Mehr

TVöD-V (VKA) TVöD-V (VKA) i.d.f. des Änderungstarifvertrages Nr. 21 zum BT-V. Eingruppierung Erziehungsdienst. (Stand ) überreicht durch:

TVöD-V (VKA) TVöD-V (VKA) i.d.f. des Änderungstarifvertrages Nr. 21 zum BT-V. Eingruppierung Erziehungsdienst. (Stand ) überreicht durch: TVöD-V (VKA) TVöD-V (VKA) i.d.f. des Änderungstarifvertrages Nr. 21 zum BT-V Eingruppierung Erziehungsdienst (Stand 09.01.2017) überreicht durch: Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Geschäftsstelle

Mehr

21 Mitarbeiterinnen in Kindertagesstätten

21 Mitarbeiterinnen in Kindertagesstätten Einzelgruppenplan 21 Epl 21 930.210-01-01-2006-Archiv 21 Mitarbeiterinnen in Kindertagesstätten Aufgehoben gemäß Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mehr

Tarifergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst. ver.di- Fachbereich Gemeinden, Niedersachsen-Bremen

Tarifergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst. ver.di- Fachbereich Gemeinden, Niedersachsen-Bremen Tarifergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst ver.di- Fachbereich Gemeinden, Niedersachsen-Bremen Inhalte Das Tarifergebnis sieht verschiedene Instrumente bzw. Verfahren der Einkommensverbesserung

Mehr

1 Änderungen des BT-B zum 1. Januar 2008

1 Änderungen des BT-B zum 1. Januar 2008 Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 1 Änderungen des BT-B

Mehr

Beschäftigte in Sparkassen:

Beschäftigte in Sparkassen: Anhang 5 Beschäftigte in Sparkassen: Vorbemerkung: Soweit in einer Entgeltgruppe ein spezielles Tätigkeitsmerkmal für Beschäftigte in der Kundenberatung ausgebracht ist, gelten die Tätigkeitsmerkmale anderer

Mehr

Änderungen für Erzieher - Tabellenentgelte und Eingruppierungen

Änderungen für Erzieher - Tabellenentgelte und Eingruppierungen Änderungen für Erzieher - Tabellenentgelte und Eingruppierungen Für Erzieher in der Entgeltgruppe S 4 ergeben sich zum Tarifergebnis keine Veränderungen. Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 S

Mehr

Rückblick, Ergebnisse, Ausblick

Rückblick, Ergebnisse, Ausblick Rückblick, Ergebnisse, Ausblick unserer Tarifauseinandersetzung im Sozial- und Erziehungsdienst 2015 Wir haben Vieles erreicht Die Bedeutung der Sozial- und Erziehungsberufe ist in der Öffentlichkeit anerkannt.

Mehr

Forderungen ver.di Eingruppierung Sozial- und Erziehungsdienst 16. Februar 2015

Forderungen ver.di Eingruppierung Sozial- und Erziehungsdienst 16. Februar 2015 EG Fg. alt EG neu Anmerkungen 56 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst gelten die in der Anlage aufgeführten besonderen

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30. September 2015 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in Kindertagesstätten bei Mitgliedern der AVH 101 TV-AVH - BT-V

Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in Kindertagesstätten bei Mitgliedern der AVH 101 TV-AVH - BT-V Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in Kindertagesstätten bei Mitgliedern der AVH 101 TV-AVH - BT-V I. Erzieherinnen und Erzieher 1. [Frei aus redaktionellen Gründen] 2. 1

Mehr

Neues Eingruppierungsrecht. Personalversammlung Universität Ulm

Neues Eingruppierungsrecht. Personalversammlung Universität Ulm Neues Eingruppierungsrecht Personalversammlung Universität Ulm Eingruppierung Das gilt ab 1.1.2012 Überarbeitete Eingruppierungsregelungen aus BAT werden übernommen Sofortige Berücksichtigung von Bis 6-jährigen

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 30. September 2015 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

Mehr

Erzieherinnen verdienen mehr!

Erzieherinnen verdienen mehr! Bernhard Eibeck GEW-Hauptvorstand Erzieherinnen verdienen mehr! Hintergründe zu den Tarifverhandlungen Sozial- und Erziehungsdienst 2015 Gesellschaftliche Bedeutung Finanzierung und notwendige Investitionen

Mehr

Sonderregelung für Beschäftigte im Erziehungsdienst nach 37 AVO

Sonderregelung für Beschäftigte im Erziehungsdienst nach 37 AVO Anlage 10 zur Arbeitsvertragsordnung (AVO) Sonderregelung für Beschäftigte im Erziehungsdienst nach 37 AVO 1 Eingruppierung, Entgelt (1) Die Eingruppierung der Beschäftigten im Erziehungsdienst i. S. v.

Mehr

Im Januar 2003 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf eine umfassende Neugestaltung des Tarifrechts geeinigt.

Im Januar 2003 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf eine umfassende Neugestaltung des Tarifrechts geeinigt. 1 Neugestaltung des Tarifrechts Im Januar 2003 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf eine umfassende Neugestaltung des Tarifrechts geeinigt. Das bisherige Tarifrecht soll durch

Mehr

Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 10. Dezember 2015

Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 10. Dezember 2015 Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 10. Dezember 2015 - die Tarifrunde für Sozial- und Erziehungsdienst - die Streichung der Sonderregelung (SR) Berlin/Anhang C Anlage

Mehr

Sonderregelungen für Beschäftige im Sozial- und Erziehungsdienst außerhalb von Kindertagesstätten 97 TV-AVH - BT-V und 52 TV-AVH - BT-B

Sonderregelungen für Beschäftige im Sozial- und Erziehungsdienst außerhalb von Kindertagesstätten 97 TV-AVH - BT-V und 52 TV-AVH - BT-B Sonderregelungen für Beschäftige im Sozial- und Erziehungsdienst außerhalb von Kindertagesstätten 97 TV-AVH - BT-V und 52 TV-AVH - BT-B I. Erzieherinnen und Erzieher 1. Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe

Mehr

n D e R Bistum Limburg der Mitte

n D e R Bistum Limburg der Mitte Information für die Träger von Kindertageseinrichtungen im Bistum Limburg Die Umsetzung des Änderungsvertrages Nr. 6 vom 27. Juli 2009 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil

Mehr

Anlage 2 TVÜ-Länder. Teil A Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des Teils B und der Ärztinnen und Ärzte im Sinne des Teils C

Anlage 2 TVÜ-Länder. Teil A Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des Teils B und der Ärztinnen und Ärzte im Sinne des Teils C Zuordnung der Vergütungs- und n zu den n für am 31. Oktober 2006 / 1. November 2006 vorhandene Beschäftigte für die Überleitung (Länder) Teil A Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des Teils

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 30. September 2015 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Aktuelle Informationen zur. Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Stand 17. Dezember 2004

Aktuelle Informationen zur. Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Stand 17. Dezember 2004 Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Stand 17. Dezember 2004 Kurzer Überblick Warum eine Neugestaltung des Tarifrechts öd? Wie geht der Prozess zur Neugestaltung

Mehr

23 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Erziehungsdienst 1

23 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Erziehungsdienst 1 Einzelgruppenplan 23 Epl 23 930.230-01-01-2006-Archiv 23 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Erziehungsdienst 1 Aufgehoben gemäß Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen

Mehr

Entgeltordnung für den TVöD - Kommunen

Entgeltordnung für den TVöD - Kommunen Entgeltordnung für den TVöD - Kommunen nach 9 Jahren Verhandlungen Vereinbarung abgeschlossen am 30. April 2016 Es finden die Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale (Büro-, Buchhalterei- sonstiger Innen und Außendienst)

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und R 287/2015 - Anlage 2 Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30. September 2015 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August

Mehr

Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission

Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission Tarifverhandlungen TVöD Sozial- und Erziehungsdienst 2015 Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission Schlichtungskommission Georg Milbradt (Arbeitgeber, stimmberechtigt) Herbert Schmalstieg (Arbeitnehmer)

Mehr

dbb Forderungskatalog für die Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst (Stand: )

dbb Forderungskatalog für die Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst (Stand: ) 56 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst gelten die in der aufgeführten besonderen Regelungen. 56 Besondere Regelungen für

Mehr

1. Maximale Obergrenze (nach Abschluss, der gemäß Stellenbeschreibung für die jeweilige Tätigkeit im Projekt erforderlich ist)

1. Maximale Obergrenze (nach Abschluss, der gemäß Stellenbeschreibung für die jeweilige Tätigkeit im Projekt erforderlich ist) 1. Maximale Obergrenze ( Abschluss, der gemäß Stellenbeschreibung für die jeweilige Tätigkeit im erforderlich ist) Abschluss bis Universitäts-/Hochschulabschluss 13 Fachhochschulabschluss 11 Fachschulabschluss,

Mehr

3. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter-Wolfenbüttel vom

3. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter-Wolfenbüttel vom ~ ~ ~ ~ zwischen 3. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter-Wolfenbüttel vom 15.12.2016 - zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt Salzgitter-Wolfenbüttel (TV AWO Salzgitter-Wolfenbüttel)

Mehr

Einigungspapier zum Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) vom 27. Juli 2009

Einigungspapier zum Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) vom 27. Juli 2009 Einigungspapier zum Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) vom 27. Juli 2009 Der TVöD, BT-V, BT-B und TVÜ-VKA werden wie folgt geändert und ergänzt: I. Betrieblicher Gesundheitsschutz/Betriebliche Gesundheitsförderung

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

KAV Nds. A 10/2012 Anlage 2. Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

KAV Nds. A 10/2012 Anlage 2. Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und KAV Nds. A 10/2012 Anlage 2 Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik

Mehr

Die neue Entgeltordnung VKA. Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB)

Die neue Entgeltordnung VKA. Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB) Die neue Entgeltordnung VKA Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB) 1. Struktur der neuen Entgeltordnung VKA 2. Neuerungen ab 01.01.2017 1. Überblick 2. In den einzelnen Entgeltgruppen 3. Möglichkeiten

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg. und die Änderungen zur Einführung. in die AVO.

Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg. und die Änderungen zur Einführung. in die AVO. Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg und die Änderungen zur Einführung der Regelungen des Tarifvertrags Sozial-und

Mehr

Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 (Anlage B zum TV-L) sowie KR 9a bis KR 11a (Anlage C zum TV-L)

Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 (Anlage B zum TV-L) sowie KR 9a bis KR 11a (Anlage C zum TV-L) Anlage 1 Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 (Anlage B zum TV-L) sowie KR 9a bis KR 11a (Anlage C zum TV-L) 1. Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15 (Anlage B zum TV-L) a) 1 In der Anlage B

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und Anlage 4 Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen

Mehr

Gesetzes- und Verordnungsblatt

Gesetzes- und Verordnungsblatt Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden 141 Nr. 9 Karlsruhe, den 4. August 2010 Arbeitsrechtsregelungen Inhalt Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung

Mehr

Zulage nach 14 Abs. 3 TVöD Anlage A zum TVöD

Zulage nach 14 Abs. 3 TVöD Anlage A zum TVöD R 176/2014 - Anlage 22 Zulage nach 14 Abs. 3 TVöD Anlage A zum TVöD () Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 8 109,23 120,60 125,92 130,71 136,03 139,38 7 102,53

Mehr

Hannover, 30. September 2015 zyk-fb

Hannover, 30. September 2015 zyk-fb Hannover, 30. September 2015 zyk-fb Sozial- und Erziehungsdienste: ver.di und Kommunen einig über Verbesserungen 5 10 15 20 25 30 35 40 Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die kommunalen

Mehr

Fragen und Antworten zur Tarifeinigung mit der TdL vom 17. Februar 2017

Fragen und Antworten zur Tarifeinigung mit der TdL vom 17. Februar 2017 Fragen und Antworten zur Tarifeinigung mit der TdL vom 17. Februar 2017 1. Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten 1.1 Wie steigen die Entgelte? Die Entgelte der Auszubildenden und der Praktikantinnen/Praktikanten

Mehr

5. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Braunschweig vom

5. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Braunschweig vom 5. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Braunschweig vom 15.12.2016 - zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt Braunschweig (TV AWO Braunschweig) vom 02. Februar 2009 in der Fassung des 4. Änderungstarifvertrages

Mehr

Verdi Betriebsgruppe Uni Kassel. Ver.di Mitgliederversammlung

Verdi Betriebsgruppe Uni Kassel. Ver.di Mitgliederversammlung Ver.di Mitgliederversammlung 04.03.2015 Das Wichtigste in Kürze Die neue EGO gilt rückwirkend ab 1.7.2014 Anträge auf Überprüfung der Eingruppierung können bis 31.12.2015 gestellt werden (rückwirkend zum

Mehr

TVÜ - VKA. Ausführung zur Überleitung. KAV Thüringen e. V. (Stand ) Grundsätze der Überleitung Angestellte TVÜ

TVÜ - VKA. Ausführung zur Überleitung. KAV Thüringen e. V. (Stand ) Grundsätze der Überleitung Angestellte TVÜ TVÜ - VKA Ausführung zur Überleitung KAV Thüringen e.v. (Stand 22.08.2005) 1 Grundsätze der Überleitung Angestellte TVÜ Stichtag 01.10.2005 Zuordnung der Vergütungsgruppe in die neue Entgeltgruppe ( 4

Mehr

Anlage 8 zum BAT-KF 1 Entgeltgruppenplan zum BAT-KF für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst SuE-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF

Anlage 8 zum BAT-KF 1 Entgeltgruppenplan zum BAT-KF für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst SuE-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF SE-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF (Anlage 8) SE-EGP-BAT-KF A410-8 Anlage 8 zum BAT-KF 1 Entgeltgruppenplan zum BAT-KF für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst SuE-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF Änderungen

Mehr

Sonderinformation für den Bereich der Kindertagesstätten

Sonderinformation für den Bereich der Kindertagesstätten Verhandlungsergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst vom 30. September 2015 Sonderinformation für den Bereich der Kindertagesstätten Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Verhandlungsergebnis vom

Mehr

Kommunaler Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz e.v. - KAV -

Kommunaler Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz e.v. - KAV - Kommunaler Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz e.v. - KAV - Deutschhausplatz 1, 55116 Mainz Postfach 27 05, 55017 Mainz Telefon 06131 28949-0 Telefax 06131 28949-828 E-Mail info@kav-rp.de Homepage www.kav-rp.de

Mehr

Anlage 2. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Anlage 2. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Anlage 2 Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 27. Juli 2009 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der

Mehr

Änderungen in Anlage 33 zu den AVR Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst

Änderungen in Anlage 33 zu den AVR Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst Deutscher Caritasverband e.v. Beschlüsse der Bundeskommission 4/2015 am 10. Dezember 2015 in Mainz Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg i.

Mehr

1 Änderung des TVöD - BT-V - zum 1. Oktober 2005

1 Änderung des TVöD - BT-V - zum 1. Oktober 2005 Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 1 Änderung des TVöD - BT-V - zum 1. Oktober 2005

Mehr

Niederschrift über die Sitzung der Lenkungsgruppe zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (Bund/VKA und ver.

Niederschrift über die Sitzung der Lenkungsgruppe zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (Bund/VKA und ver. NS Sz Lenkung 1.-3.12.04 Köln.doc Niederschrift über die Sitzung der Lenkungsgruppe zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (Bund/VKA und ver.di) am 1. - 3. Dezember 2004 in Köln I.

Mehr

Stundenentgelte Anlage A zum TVöD - Tarifgebiet West

Stundenentgelte Anlage A zum TVöD - Tarifgebiet West KAV Nds. R A 14/2012 Anlage 1a Stundenentgelte Anlage A zum TVöD - Tarifgebiet West 15Ü - 29,40 32,58 35,61 37,62 38,09 15 23,05 25,57 26,51 29,87 32,42 34,09 14 20,87 23,15 24,50 26,51 29,60 31,28 13

Mehr

Tariffähige Gewerkschaft Mitglied der IFSW (International Federation of Social Workers)

Tariffähige Gewerkschaft Mitglied der IFSW (International Federation of Social Workers) 1 Tariffähige Gewerkschaft Mitglied der IFSW (International Federation of Social Workers) Der Deutsche Berufsverband für r Soziale Arbeit e.v. Vortrag KatHo MS 24.06.2014 2 Jutta Rodrigo Diplom Sozialpädagogin

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 27. Juli 2009 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Informationsveranstaltung. Neuordnung des öffentlichen Tarifrechts

Informationsveranstaltung. Neuordnung des öffentlichen Tarifrechts Landkreis Gifhorn Haupt- und Personalamt Informationsveranstaltung Neuordnung des öffentlichen Tarifrechts 17.10.2005 Prozessvereinbarung Tarifrunde 2003/2004 Inhalt: Modernisierung des öffentlichen Tarifrechtes

Mehr

Sonderrundschreiben. 1. Oktober Inhalt: Tarifergebnis in den Verhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst

Sonderrundschreiben. 1. Oktober Inhalt: Tarifergebnis in den Verhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst Sonderrundschreiben 38 2015 1. Oktober 2015 Inhalt: Tarifergebnis in den Verhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst 2 Sehr geehrte Damen und Herren, in den am Montag, den 28. September

Mehr

Tarifsituation aktuell und das Tarifrecht der Länder (TV-L)

Tarifsituation aktuell und das Tarifrecht der Länder (TV-L) Personalversammlung Tarifsituation aktuell und das Tarifrecht der Länder (TV-L) HU und TV-L Berlin und TV-L TV-L TVÜ Überleitung Humboldts nächste Schritte Humboldt-Universität zu Berlin 1 Neuordnung des

Mehr

Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR

Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR II Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 kurz vorgestellt Grundsätze Eingruppierungsautomatik: Das Entgelt richtet sich

Mehr

Überleitungstarifvertrag

Überleitungstarifvertrag 1 Überleitungstarifvertrag Für wen gilt der TV- Überleitung? Wie erfolgt die Überleitung in die neue Tabelle? Was passiert mit dem Verheiratetenund den Kinderzuschlägen? Was passiert mit den künftigen

Mehr

21. Beschäftigte im Erziehungsdienst 1)2)3)4) S 2 S 3

21. Beschäftigte im Erziehungsdienst 1)2)3)4) S 2 S 3 21. Beschäftigte im Erziehungsdienst 1)2)3)4) S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern mit staatlicher Anerkennung. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1) S 3 Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger

Mehr

Merkmale archivarischer Tätigkeiten und ihre tarifliche Verortung im Bereich der kommunalen Arbeitgeber

Merkmale archivarischer Tätigkeiten und ihre tarifliche Verortung im Bereich der kommunalen Arbeitgeber Merkmale archivarischer Tätigkeiten und ihre tarifliche Verortung im Bereich der kommunalen Arbeitgeber Mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Mehr

Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis gültig vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember

Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis gültig vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember Anlage 1 Anlage B zum TV BG Kliniken Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15 - gültig vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 - Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe

Mehr

Entgelttabelle für Pflegekräfte. - Gültig vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember

Entgelttabelle für Pflegekräfte. - Gültig vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember Anlage C Anlage C zum TV-L Entgelttabelle für Pflegekräfte - Gültig vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 - Entgeltgruppe KR Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe

Mehr

Sonderinformation für den Bereich der Kindertagesstätten

Sonderinformation für den Bereich der Kindertagesstätten Schlichtungsempfehlung für den Sozial- und Erziehungsdienst vom 22. Juni 2015 Sonderinformation für den Bereich der Kindertagesstätten Liebe Kolleginnen und Kollegen, da in der Schlichtungsempfehlung vom

Mehr

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Überleitung zum TV-H. Beispiele

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Überleitung zum TV-H. Beispiele Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Überleitung zum TV-H Beispiele 1 Beispiel 1: Lehrerin Grundschule, ledig Grundschullehrerin BAT III, Lebensaltersstufe 27 Vergütung nach BAT Summe 2.366,49 Euro

Mehr

Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember

Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember C. Anlagen 2 Anlage A 1 Anlage A 1 zum TV-Länder Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2007 - Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe

Mehr

vom zwischen und

vom zwischen und Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO pro:mensch ggmbh in die Entgeltordnung des TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TV-Ü AWO pro:mensch) vom 18.09.2017 zwischen dem Arbeitgeberverband

Mehr

Herzlich Willkommen zur Personalversammlung. 24. Oktober 2006

Herzlich Willkommen zur Personalversammlung. 24. Oktober 2006 Herzlich Willkommen zur Personalversammlung 24. Oktober 2006 Formalia Tagesordnung: Was hat der Personalrat getan? ein Tätigkeitsbericht Was hat sich in der Dienststelle getan - Was entwickelt sich? Bericht

Mehr

INFO zur Tarifauseinandersetzung SuE

INFO zur Tarifauseinandersetzung SuE INFO zur Tarifauseinandersetzung SuE ver.di für angemessene Bezahlung! Verhandlungsstand 25.02.2015, Hannover Verhandlungsauftakt ohne Ergebnis: VKA erkennt Bedeutung der Arbeit im Sozial- und Erziehungsdienst

Mehr

Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017

Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017 Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017 I. Entgelt 1. Die gekündigte Anlage A zu 19 Absatz 2 (Entgelttabelle) zum TV AWO NRW und der gekündigte 8 des Tarifvertrages

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September

Mehr

Neue Entgeltordnung für DESY Besonderheiten für IT-Berufe

Neue Entgeltordnung für DESY Besonderheiten für IT-Berufe Neue Entgeltordnung für DESY Besonderheiten für IT-Berufe Peter Schmidt für den Betriebsrat Entgeltordnung Bund - Besonderheiten IT Hamburg, 17. November 2016 Agenda > Einleitung und Hintergründe > Die

Mehr