QS Kuh-Fleisch. Ziele & Grundsätze

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1 QS Kuh-Fleisch AMA-Gütesiegel-Richtlinie Rinder- und Kälbermast AMA-Gütesiegel-Richtlinie Haltung von Kühen zur Milch- und Fleischgewinnung Ziele & Grundsätze Sicherung und Steigerung der Fleischqualität Sicherung und Steigerung von Tierwohl und Tiergesundheit Sicherung und Steigerung der Nachhaltigkeit in der Fleischproduktion Eigenkontrollmaßnahmen in der Produktion forcieren und weiterentwickeln 80 % Förderung jährlich bei Teilnahme Das Qualitätssicherungsprogramm QS-Kuh ist ein freiwilliges Modul zum AMA-Gütesiegel- Programm, mit dem Ziel die nachhaltige Sicherung der Lebensmittelqualität zu ergreifen nicht erst wenn das Lebensmittel in Verkehr gebracht wird, sondern bereits bei der einzelnen Kuh. In Zusammenarbeit mit dem Lebensministerium, der Agrarmarkt Austria, der Zentralen Arbeitsgemeinschaft österreichischer Rinderzüchter und der Milchwirtschaft wurde im Rahmen des AMA-Gütesiegelprogrammes das Modul zur Qualitätssicherung, nämlich QS Kuh-Fleisch entwickelt. EU, Bund und Land sind bereit das Qualitätssicherungsprogramm QS Kuh-Fleisch finanziell zu unterstützen, um in Zukunft Fördermittel für die Mitgliedsbetriebe abzuholen. Die erhöhte Anforderung an die Produktion durch produktionsbegleitende Qualitätssicherung und die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen stellen auch für Konsumenten einen enormen Stellenwert in Hinblick auf ihre Lebensmittel dar. Das Programm QS-Kuh steht auf drei Säulen Lebensmittelqualität, Tierwohl/Tiergesundheit und Nachhaltigkeit. 1

2 Grundsätze des QS-Kuh Datenerhebung Auswertung und Dokumentation Maßnahmen Der Punkt Datenerhebung wird bei jedem Betrieb unter Fleischleistungskontrolle durchgeführt. Gemeint sind damit: Abkalbe- und Belegungsdaten Kalbeverlaufsdaten und Totgeburten 4 Fragen rund um die Kalbung Für Nachhaltigkeit und Tierwohl relevante Daten, wie z.b.: Anzahl der Abgänge und definierte Abgangsursachen der Kühe Lebensleistung der abgegangenen Kühe als geborene Kälber NEU Die Auswertungen und Dokumentationen erfolgen durch den LKV Tirol und die Mitgliedsbetriebe. Diese Auswertungen werden dann jedem Betrieb einzeltier- und kuhgruppenbezogen in Form von Berichten (Wiegebericht, Jahresbericht, ) zur Verfügung gestellt. Förderabhängig wichtig ist, dass diese Berichte im Falle einer Kontrolle vorlegbar sind (in digitaler oder ausgedruckter Form 7 Jahre). Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Sollte es Auffälligkeiten in Bezug auf Tierwohl und Tiergesundheit geben, so wird empfohlen Maßnahmen zur Verbesserung im Sinne der Lebensmittelqualität, der Nachhaltigkeit und des Tierwohls zu setzen. Im Falle einer Kontrolle sind diese unterschriebenen Maßnahmendokumentationen vorzuzeigen. 2 I 2

3 Maßnahmen zur Gesundheit der Kuh im Abkalbezeitraum 4 Fragen rund um die Kalbung Bei gehäuftem Auftreten von Nachgeburtsverhaltungen, Festliegen, Problemen mit den Füßen und Euterentzündungen werden geeignete Schritte empfohlen, wie z.b. Beratungsgespräch, Überprüfung der Futterration, etc. Bei Überschreitung einer Häufigkeit von 20% Festliegefällen bei 30 Abkalbungen in Folge sind verpflichtend geeignete, dokumentierte Schritte zur Verbesserung zu setzen: - Prophylaktische Mineralstoffversorgung der Kuh - Überprüfung der Fütterung mit Ausdruck der optimierten Ration - dokumentiertes Beratungsgespräch - Teilnahme an einem passenden TGD-Programmmodul Bei Überschreiten einer Häufigkeit von 20% Nachgeburtsverhaltungen bei 30 Abkalbungen sind verpflichtend geeignete, dokumentierte Schritte zur Verbesserung zu setzen: - Überprüfung und Optimierung des Geburtsmanagements, Erstbelegungsalters, Stierauswahl, Fütterung mit Ausdruck der optimierten Ration Auf der letzten Seite des Wiegeberichts wird die Dokumentation für QS-Kuh angedruckt, wenn die Frequenz von 20% bei den letzten 30 Abkalbungen überschritten wird. Hier ist anzukreuz en, welche Maßnahm e getroffen wurde Unterschrift und Datum durch den Landwirt Unterschrift des Kontrollorgans/Zuchtwartes 3 I 3

4 Was ist NEU? Im neuen Formular Kalbungen, Geburtsgewichte, Kalbeverläufe und 4 Fragen rund um die Kalbung sind die Angaben zur Gesundheit der Kuh im Abkalbezeitraum (4 Fragen rund um die Kalbung) mittels Codes anzugeben. Die Codes für die 4 Fragen rund um die Kalbung sind: Die Kontrollorgane/Zuchtwarte unterstützen die Betriebe in der Datenerhebung-, Erfassung und Dokumentation. Die Verantwortung für Richtigkeit und Verfügbarkeit der Daten sowie das Aufbewahren der Dokumentationen und Berichte liegt aber einzig und allein in der Verantwortung des teilnehmenden Bauern. Auch die Angaben zur Gesundheit der Kuh im Abkalbezeitraum (4 Fragen rund um die Kalbung) sind vom Bauer selbstständig zu dokumentieren. Verpflichtung? Dokumentation? Aufwand? Lebensmittelqualität, Tierwohl/Tiergesundheit und Nachhaltigkeit sollten für jeden Bauern als Lebensmittelproduzenten und Tierhalter höchsten Stellenwert haben. Aus der Teilnahme am Qualitätssicherungsprogramm QS-Kuh resultiert für Betriebe mit wenigen Problemen rund um die Abkalbung kaum zusätzlicher Dokumentationsaufwand. Die Maßnahmenverpflichtung und Dokumentation dient unter anderem auch zur Bewusstseinsbildung, dass es nicht außer Acht und schon gar nicht erst aus den Augen gelassen werden darf, wie es um die Lebensmittelqualität, Tierwohl/Tiergesundheit und Nachhaltigkeit auf meinem Betrieb steht. 4 I 4

5 Kosten und Förderung bei Teilnahme QS-Kuh Kuhbeitrag 8 pro Kuh und Jahr + 15 Betriebsbeitrag einmalig pro Jahr Der Mitgliedsbeitrag wird bis 300,-- zur Gänze im Juni eingezogen; bei Betrieben mit Mitgliedsbeiträgen über 300,-- werden diese aufgeteilt und unter zwei Mal eingezogen (Juni und November) Förderungszeitraum Förderung beträgt über den gesamten Zeitraum 80% des jährlichen Kuhbeitrages Auszahlung der Förderung erfolgt im Folgejahr Förderung ist nicht CC-relevant. Das heißt, sollte es Verstöße gegen die förderabhängigen Maßnahmen geben, beeinflusst dies nicht Betriebsprämie und Ausgleichszulage (AZ). Eine Unterschrift ist für Teilnahme und Nicht-Teilnahme zu leisten und die Unterlagen an den LKV Tirol retour zu schicken bzw. bei der Fleischleistungskontrolle (Wiegung) dem Kontrollorgan/Zuchtwart zu übergeben. Teilnahme QS-Kuh Für Betriebe, welche am AMA-Gütesiegel Fleisch bzw. an der dazugehörigen AMA- Gütesiegel-Richtlinie Landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen Rinder- und Kälbermast teilnehmen wollen bzw. an der AMA-Gütesiegelrichtlinie Haltung von Kühen zur Milch- und Fleischgewinnung befinden sich zwei Formulare in der Anlage Vollmacht und Erzeugervertrag. Diese können dem LKV Tirol mit beigelegtem Rücksendekuvert übermittelt werden bzw. können diese Formulare auch im Zuge der Wiegung beim Kontrollorgan/Zuchtwart abgeben. Informationen speziell zu Ihrem Betrieb siehe personalisiertes Infoschreiben. 5 5 I

6 Nicht-Teilnahme Betriebe, welche nicht am Qualitätssicherungsprogramm QS Kuh und an keiner der AMA- Gütesiegelrichtlinien teilnehmen wollen, müssen die Nicht-Teilnahme-Erklärung in der Anlage (auf der Rückseite der Vollmacht) unterschreiben und diese an den LKV Tirol mittels Rücksendekuvert retournieren bzw. dem Zuchtwart im Zuge der Wiegung übergeben. Kontrollen und Kontrollkosten bei Teilnahme AMA Gütesiegelprogramm und Qualitätssicherungsprogramm QS-Kuh Betriebe, die bisher nicht am AMA-Gütesiegelprogramm teilgenommen haben, haben die erste Kontrolle durch externe Personen im ersten Teilnahmejahr zu erwarten. Diese Kontrolle ist dann 4 Jahre gültig. Informationen zur Kontrolle und den Kontrollkosten speziell zu Ihrem Betrieb siehe personalisiertes Infoschreiben Rückfragen Sollten Sie noch Fragen zur AMA-Gütesiegelrichtlinie und speziell zum Qualitätssicherungsprogramm QS Kuh haben, dann können Sie sich bei der LKV Geschäftsstelle in Innsbruck (Tel ) gerne informieren. Auch wird auf der Homepage des LKV Tirol informiert. Änderungen vorbehalten! 6 I 6

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