Meistgelesene sportmedizinische Fachzeitschrift. DEUTSCHE ZEITSCHRIFT FÜR SPORTMEDIZIN Mediadaten Gültig ab

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1 Meistgelesene sportmedizinische Fachzeitschrift DEUTSCHE ZEITSCHRIFT FÜR SPORTMEDIZIN Mediadaten Gültig ab

2 PROFIL Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin Die Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin erscheint elfmal im Jahr mit einer Auflage von Exemplaren pro Ausgabe und ist die meistgelesene sportmedizinische Fachzeitschrift im deutschsprachigen Raum. 60 Jahre Jubiläum Für die rund ärztlichen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (Deutscher Sportärztebund) e.v. (DGSP) ist das Magazin eine wichtige Informationsquelle für ihre tägliche medizinische Praxis. Auch Nicht-Mitglieder der DGSP, wie beispielsweise sportmedizinisch interessierte Ärzte, Physiotherapeuten und Sportwissenschaftler, nutzen das Medium als Fortbildungsinstrument. Neben Forschungsergebnissen stellt die Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin in Übersichtsartikeln, Standards der Sportmedizin, Fallstudien aus der Praxis sowie anhand von aktuellen Themen Innovationen aus der Fachdisziplin und aus dem Sport vor und vermittelt den neuesten Stand der Wissenschaft. Hochkarätige Kollegen debattieren über wichtige sportmedizinische Fragestellungen und beziehen Position zu standespolitischen Fragen oder Entwicklungen in der DGSP. Die DGSP ist eine der größten wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften Deutschlands und die zweitgrößte nationale Fachorganisation von Sportmedizinern in der Welt. Der Dachverband vertritt 18 Landessportarztverbände in Deutschland und kooperiert außerdem mit der österreichischen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention. Der Impact Factor einer Fachzeitschrift misst, wie oft andere Zeitschriften Artikel aus ihr in Relation zur Gesamtzahl der dort veröffentlichten Artikel zitieren. Je höher der Impact Factor, desto angesehener ist eine Fachzeitschrift. Auflage Exemplare Erscheinungsweise 11x jährlich Impact Factor 0,575 Herausgeber Verein zur Förderung der Sportmedizin Hannover e.v. Prof. Dr. Dieter Böning, Prof. Dr. Klaus Michael Braumann, Dr. Hans-Jürgen Schnell Verlag Süddeutscher Verlag onpact GmbH

3 LESER Sportmediziner Sportmediziner befassen sich in ihrer täglichen Arbeit mit der Prävention, Diagnose und Behandlung des Bewegungsapparates im Zusammenhang mit sportlicher Aktivität. Im Fokus stehen dabei Rehabilitation und Erhaltung der Gesundheit von Sporttreibenden sowie das Erforschen von Zusammenhängen zwischen körperlicher Aktivität und Gesundheit. Unter den Abonnenten der Deutschen Zeitschrift für Sportmedizin finden sich Orthopäden und Chirurgen, die sich um die Therapie und Prophylaxe von Sportverletzungen kümmern, aber auch Internisten, die insbesondere Hochleistungssportler betreuen, diese immer wieder auf Herz und Nieren prüfen, Leistungs- und Laktattests durchführen und engmaschig mit Sportwissenschaftlern und Physiotherapeuten zusammenarbeiten. Das Erstellen individueller Trainingspläne gehört heute zum Aufgabenspektrum eines Sportmediziners dazu. Als Arzt für Leistungssportler aber auch als Ansprechpartner für Gesundheitsthemen sind die Magazinleser dieser Fachzeitschrift immer up to date und auch über neue Trends im Sportbereich informiert. Die Leser der Deutschen Zeitschrift für Sportmedizin zeichnet ein umfangreiches Wissen, Aufgeschlossenheit gegenüber Neuem und hohes Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Gesundheit des Menschen aus. Sie sind gebildet und einkommensstark und investieren gleichermaßen in ihre Praxisausstattung, wie auch in qualitativ hochwertige Produkte für den privaten Gebrauch.

4 FORMATE UND PREISE Festplatzierungen Nachlässe S: 370 x 240 mm A: 410 x 290 mm Voraussetzung für einen Anzeigen- oder Beilagenauftrag ist die Freigabe des Werbemittels durch den Herausgeber. Platzierungszuschlag Malstaffel Mengenstaffel 2/1 Seite 5.608,00 U2/U3/U4 10 % ab 3 Anzeigen 5 % ab 6 Anzeigen 9 % ab 3 Seiten 10 % ab 6 Seiten 14 % ab 9 Anzeigen 12 % ab 9 Seiten 17 % ab 11 Anzeigen 15 % ab 11 Seiten 20 % S: 175 x 240 mm A: 205 x 290 mm S: 175 x 117 mm A: 205 x 140 mm S: 85 x 240 mm A: 98 x 290 mm S: 175 x 77 mm A: 205 x 92 mm Beilagen Für die Buchung einer Beilage nutzen Sie bitte die ausführlichen Informationen in den Beilagen-Mediadaten. 1/1 Seite 3.739,00 1/2 Seite quer 2.732,00 1/2 Seite hoch 2.732,00 1/3 Seite quer 1.854,00 Gewicht bis 10 g bis 20 g bis 25 g bis 30 g bis 40 g Beilagen zzgl. Postgebühr 110,00 110,00 110,00 132,00 132,00 S: 55 x 240 mm A: 65 x 290 mm S: 175 x 57 mm A: 205 x 70 mm S: 42,5 x 240 mm A: 49 x 290 mm S: 85 x 117 mm A: 98 x 140 mm 1/3 Seite hoch 1.854,00 1/4 Seite quer 1.643,00 1/4 Seite hoch 1.643,00 1/4 Seite Eck 1.643,00 S: Satzspiegel A: Anschnittformat (Bitte legen Sie bei der Erstellung der Druckunterlagen für das Anschnittformat zusätzlich rundum 4 mm Beschnitt an!) Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Grundlage für die Mal- und Mengenstaffel sind die Bruttopreise für Anzeigen. Abschlusszeitraum ist ein Jahr (nicht zwingend Kalenderjahr). Beilagen sind nicht rabattfähig im Sinne der Anzeigenabschlüsse.

5 TERMINE TECHNISCHE DATEN Ausgabe Erscheinungsdatum Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss Beilagen Liefertermin 1/ / / / / Ausgabe 7+8 liegt Teilnehmerunterlagen beim 6/ DGSP Kongress bei 7+8/ / / / / Zeitschriftenformat 205 mm breit x 290 mm hoch Beschnitt 4 mm Beschnitt rundum bei randabfallenden Motiven Bundausgleich max. 4,5 mm. Bitte beachten Sie: Zur Heftmitte wird die Blattbreite schmaler. Damit Schrift- und/oder Bildelemente nicht in den Beschnitt geraten, an allen vier Seiten mind. 5 mm Abstand einhalten. Satzspiegel 175 mm breit x 240 mm hoch Bedruckstoff Umschlag 150 g/qm Bilderdruck matt Inhalt 90 g/qm Bilderdruck matt Profil Umschlag und Inhalt: ISO_coated_V2_eci.icc Proof Nach Fogra-Standard. Mit Fogra-Medienkeil V3.0 nach Standard Druck 4/4-farbig DIN ISO Druckverfahren Umschlag und Inhalt Bogenoffset Verarbeitung Rückstichheftung Druckunterlagen Geschlossene PDF X/1a-Daten mit farbverbindlichem Proof Druckdatenversand per an: anzeigen@sv-onpact.de per Datenträger an: Süddeutscher Verlag onpact GmbH Hultschiner Str. 8, D München Datenanlieferung immer mit farbverbindlichem Proof. Weitere Informationen zur Datenanlieferung finden Sie unter: Änderungen im Terminplan vorbehalten.

6 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlags gelten für alle Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unbeachtlich. 1. Abschluss im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Fremdbeilagen oder sonstiger Werbemittel eines Werbungstreibenden oder sonstigen gewerblichen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung, wobei die rechtsverbindlichen Anzeigenaufträge erst durch schriftliche Bestätigung des Abrufs zustande kommen. 2. Abruf ist die Aufforderung des Auftraggebers an den Verlag, auf der Grundlage eines Abschlusses eine konkrete Anzeige, Fremdbeilage oder sonstige Werbemittel zu veröffentlichen und die Zustellung der für die Produktion erforderlichen Texte und Vorlagen. 3. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei der Seiten an redaktionellen Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. 4. Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch oder schriftlich auch per Telefax oder , übermittelt werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. 5. Ablehnung von Aufträgen Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtabschlusses, abzulehnen. Dies gilt insbesondere für Anzeigenaufträge, deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder vom deutschen Werbe- bzw. Presserat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist, sowie für Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines redaktionellen Bestandteils der Druckschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten. Der Verlag wird die Ablehnung unverzüglich nach Kenntnis der betreffenden Inhalte erklären. 6. Anzeigenschluss und Erscheinungstermine Die in der Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschlüsse und Erscheinungstermine sind für den Verlag unverbindlich. Dem Verlag steht es frei, Anzeigenschlusstermine und Erscheinungstermine kurzfristig, dem Produktionsablauf entsprechend, anzupassen. 7. Kündigung von Aufträgen/Höhere Gewalt Anzeigenaufträge können nur in Textform, auch per Telefax oder , gekündigt werden. Die Kündigung eines Anzeigenauftrags ist bis zum ursprünglichen Anzeigenschluss möglich. Ist die Anzeige nach Anzeigenschluss bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen. Ansonsten kann der Verlag die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Der Verlag wird im Falle höherer Gewalt und bei vom Verlag unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung frei; Schadensersatzansprüche bestehen deswegen nicht. 8. Platzierung von Anzeigen Anzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Stellen der Druckschrift veröffentlicht, wenn dies bei der Auftragserteilung in Textform, auch per Telefax oder , vereinbart wird. Rubrikanzeigen werden grundsätzlich nur in der jeweiligen Rubrik abgedruckt. Sofern keine eindeutigen Platzierungsvorgaben gemacht werden, kann der Verlag die Platzierung frei bestimmen. Anzeigen werden vom Verlag nach ihrem inhaltlichen Sinngehalt rubriziert. Wird eine Anzeige durch den Auftraggeber für eine inhaltlich abweichende Rubrik in Auftrag gegeben, so gilt dennoch der Preis, den die Anzeige bei korrekter Platzierung gekostet hätte. 9. Abruf eines Auftrages Ist ein Erscheinungstermin vereinbart, sind Anzeigen spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss abzurufen. Ein Abschluss über mehrere Anzeigen ist innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. 10. Druckunterlagen Die Schlusstermine für die Übersendung von Druckunterlagen sind dem jeweils gültigen Preisblatt der Anzeigenpreisliste des Verlages zu entnehmen. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und fehlerfreier Druckunterlagen oder der Beilage, Beihefter, Beikleber etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sind Mängel an angelieferten Drucksachen, wie Beihefter, Beikleber etc. nicht sofort, sondern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der Auftraggeber dadurch entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der Herstellung zu tragen. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung aller zugesandten Unterlagen endet 3 Monate nach Veröffentlichung der Anzeige. 11. Abdruckhöhe von Anzeigen Sind keine besonderen Größen vereinbart oder vorgegeben, wird die Anzeige mit der für eine solche Anzeige üblichen Höhe abgedruckt und berechnet. Weicht bei einer fertig angelieferten Druckunterlage die Abdruckhöhe von der bestellten Abdruckhöhe im Auftrag ab, gilt das Maß der abgedruckten Anzeigenhöhe. Angefangene Millimeter werden bei der Berechnung auf volle Millimeter nach oben gerundet. 12. Redaktionell gestaltete Anzeigen/Textteilanzeigen Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen die nicht als solche erkennbar sind, deutlich mit dem Wort Anzeige zu versehen. Textteilanzeigen müssen sich schon durch ihre Grundschrift vom redaktionellen Teil unterscheiden. 13. Haftung für den Inhalt der Anzeige Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Wird der Verlag durch gerichtliche Entscheidung. zum Abdruck einer Gegendarstellung oder Berichtigung zu einer Anzeige verpflichtet, hat der Auftraggeber diese Veröffentlichung nach der gültigen Anzeigenpreisliste zu bezahlen. 14. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 15. Anzeigenbeleg Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Originalbelege werden nur gegen Berechnung geliefert. 16. Anzeigenrechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung laufenden Frist zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist: Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Die sog. Pre-Notificationfrist nach SEPA Lastschriftverfahren ist auf drei Tage verkürzt. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Gesamtabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen abweichend von einem vereinbarten Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Anzeigenentgelts und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Verlag ist berechtigt, fehlerhafte Anzeigenrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung zu korrigieren. Bei Anzeigenaufträgen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass das Anzeigengeschäft nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Der Verlag ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuer berechtigt, wenn die Finanzverwaltung die Mehrwertsteuerpflicht der Anzeige bejaht. 17. Satzkosten Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. 18. Abweichende Preise Für Anzeigen in Verlagsbeilagen und für redaktionell gestaltete Anzeigen, Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Kollektiven, sowie Anzeigen, welche nach Anzeigenschluss verkauft werden, kann der Verlag von der Preisliste abweichende Preise festlegen. 19. Rabattzusammenschlüsse Für die Gewährung eines Rabattzusammenschlusses für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Rabattzusammenschlüsse nur bei

7 privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen. Rabattzusammenschlüsse sind insbesondere nicht möglich für selbständige hoheitliche Organisationen oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts. 20. Gewährleistung Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber spätestens 6 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Druckschrift reklamieren. Bei fehlerhaftem Abdruck einer Anzeige trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen kann der Auftraggeber den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nacherfüllung) verlangen. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu kündigen oder den Anzeigenpreis in dem Ausmaß mindern, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über Exemplaren 5 v. H. beträgt. Allerdings sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten als Auftraggeber verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige oder Beilage. 21. Haftung Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug, der Verletzung vertraglicher Pflichten, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Verlag, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder eine Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist, oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus einer Beschaffenheitsgarantie. Soweit der Verlag dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder wenn das den Schaden auslösende Ereignis durch den Verlag, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht wurde. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Verlag verjähren in 12 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter oder vorsätzlicher Handlung. Resultieren die Schadensersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, findet vorstehende Haftungsbegrenzung keine Anwendung. Gleiches gilt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Soweit die Haftung des Verlags ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 22. Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Die Vermittlungsprovision wird nicht auf Preise, die unterhalb der Preisliste liegen, gewährt. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Vorlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. 23. Speicherung von Kundendaten Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Kundendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. 24. Schlussbestimmungen Erfüllungsort ist München als Sitz des Verlags. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Gerichtstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Sitz des Verlags. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Anzeigendruckvorlagen Werden Druckvorlagen digital, also durch Digitalträger (z.b. CD-ROM) oder durch Fernübertragung (z.b. ) papierlos an den Verlag übermittelt, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen: 1. Dateiformat Druckvorlagen sollen nur mit geschlossenen Dateien digital übertragen werden, also mit solchen Dateien, die der Verlag inhaltlich nicht ändern kann. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Anzeigen, die mit offenen Dateien (z.b. unter Corel Draw, QuarkXPress, Freehand gespeicherte Dateien) übermittelt werden. 2. Zusammengehörende Dateien sind vom Auftraggeber in einem gemeinsamen Verzeichnis (Ordner) zu senden bzw. zu speichern. 3. Farbanzeigen Bei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen hat der Auftraggeber gleichzeitig ein Farb-Proof und ein Proof- bzw. Messprotokoll mitzuliefern. Ansonsten bestehen keine Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger Farbabweichungen. 4. Computerviren Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Dateien mit Computerviren kann der Verlag löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim Verlag weiteren Schaden verursachen. 5. Ansprüche wegen fehlerhafter Veröffentlichung Beachtet der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen oder die Empfehlungen des Verlags zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung zu. 6. Datenträger An den Verlag übermittelte Disketten oder CD-ROM mit Druckvorlagen gehen in das Eigentum des Verlags über. Sie werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und für eine Versandpauschale von 5,- an den Auftraggeber auf dessen Risiko zurückgeschickt. Stand 2013

8 ANSPRECHPARTNER VERLAGSANGABEN Susanne Kögler Anzeigenleiterin Tel Fax Mona Dziuba Mediaberaterin Tel Fax Herausgeber Verein zur Förderung der Sportmedizin Hannover e.v. Prof. Dr. Dieter Böning Prof. Dr. Klaus Michael Braumann Dr. Hans-Jürgen Schnell Schütte-Lanz-Straße 93 B Berlin Verlag Süddeutscher Verlag onpact GmbH Hultschiner Straße München Anzeigenpreisliste Nr. 16, gültig ab Mittlerprovision 15 % Zahlungsbedingungen Bankverbindung AGB 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug. Bei Zahlung sofort nach Rechnungserhalt 2 % Skonto, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Im Falle einer oder mehrerer vorliegender Gutschriften wird Skonto erst nach deren Abzug gewährt. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenstehenden Rechungen bzw. Nachberechnungen zur sofortigen Zahlung fällig. Süddeutscher Verlag onpact GmbH Deutsche Bank AG (BLZ ) Konto: IBAN: DE SWIFT/BIC: DEUTDEMMXXX Für Anzeigen und Fremdbeilagen gelten die AGB der Süddeutschen Verlag onpact GmbH.

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