Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

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1 Österreichische Besbahnen Betriebsvereinbarung betriebliche Gesheitsförderung Seite: 1 / 5 Zwischen Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesheitsförderung 1. dem Vorstand der ÖBB-Holding AG dem Vorstand der ÖBB-Infrastruktur Bau AG dem Vorstand der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG dem Vorstand der ÖBB-Personenverkehr AG dem Vorstand der Rail Cargo Austria AG der Geschäftsführung der ÖBB-Traktion GmbH der Geschäftsführung der ÖBB-Technische Services GmbH der Geschäftsführung der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH der Geschäftsführung der ÖBB-Postbus GmbH der Geschäftsführung der ÖBB-Dienstleistungs GmbH (alle gemeinsam in der Folge "ÖBB-Konzern" bzw. Arbeitgeber genannt) 2. dem Konzernbetriebsrat des ÖBB-Konzerns (in der Folge "Konzernbetriebsrat" genannt) wird gemäß 97 Abs. 1, Z 6a bzw. Z 8, Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) in der geltenden Fassung folgende Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesheitsförderung geschlossen.

2 Österreichische Besbahnen Betriebsvereinbarung betriebliche Gesheitsförderung Seite: 2 / 5 Präambel Zwischen ÖBB-Konzern dem Konzernbetriebsrat wird vereinbart, im Interesse der Beschäftigten des Unternehmens betriebliche Gesheitsförderung (BGF) umfassend einzuführen dauerhaft zu gestalten. Alle Maßnahmen zur betrieblichen Gesheitsförderung richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Damit sollen Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte physische psychische (z.b. durch Mobbing) Erkrankungen Gesheitsgefährdungen an der Quelle bekämpft werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Einbeziehung der Beschäftigten als Experten ihrer Arbeitsbedingungen. Inhaltlich orientiert sich die Vorgehensweise an den Qualitätskriterien des Europäischen bzw. des Österreichischen Netzwerkes für BGF. Geltungsbereich 1 Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter des ÖBB-Konzerns. 2.1 Zielsetzung Arbeitskreis Gesheit 2 Es wird ein Gesheitsausschuss (GSA) eingerichtet. Der Gesheitsausschuss besteht aus einem strategischen einem operativen GSA, der alle Maßnahmen, die der Gesheit der Beschäftigten dienen, fördert. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen, die auf den Abbau gesheitsschädlicher Arbeitsbedingungen abläufe damit auch auf einen Abbau aller körperlichen, psychischen sozialen Belastungen abzielen. Der GSA plant, steuert koordiniert alle Aktivitäten der betrieblichen Gesheitsförderung. Er bildet den organisatorischen Rahmen für eine gleichberechtigte auf Dauer angelegte Zusammenarbeit aller Beteiligten. 2.2 Aufgaben Der strategische GSA setzt die Gesheitsziele das Budget fest evaluiert periodisch die Zielerreichung.

3 Österreichische Besbahnen Betriebsvereinbarung betriebliche Gesheitsförderung Seite: 3 / 5 Der operative GSA setzt die Maßnahmen zur Erreichung der vom strategischen GSA vorgegebenen Ziele um. Die Handlungsfelder umfassen dabei: Zusammenführung aller für den betrieblichen Gesheitsbericht relevanten Informationen. Dazu gehören: - Gefährdungs-, Belastungsanalysen Dokumentationen - andere arbeitsmedizinische sicherheitstechnische Erhebungen - Arbeitsunfähigkeitsanalysen der Krankenkassen - Unfallberichte usw. - Belegschaftsbefragungen - Informationen Vorschläge aus Gesheitszirkel Auswertung Interpretation des betrieblichen Gesheitsberichtes, Ermittlung Bewertung von Gesheitsrisiken in Abteilungen bzw. Firmen Einrichtung, Beratung von Gesheitszirkeln organisatorische Umsetzung der Vorschläge, Erstellung eines betrieblichen Programms zur betrieblichen Gesheitsförderung, Regelmäßige Auswertung der Erkenntnisse. 2.3 Zusammensetzung Der strategische GSA besteht aus den Mitgliedern des Konzernvorstandes, Vertretern des Konzernbetriebsrates Vertretern der VAEB. Dem operativen GSA gehören insbesondere die Personalverantwortlichen, die Sicherheitsfachkräfte Vertretern der Zentralbetriebsratsorganisationen der Konzerngesellschaften an; darüber hinaus die Vertreter der VAEB. Der GSA kann weitere sachverständige Arbeitnehmer hinzuziehen (z.b.: Jugendvertreter, Frauenbeauftragte, Suchtbeauftragte, Vertreter der WELLCON GmbH, Vertreter der Krankenkassen des betrieblichen Sozialbereichs). Betrieblicher Gesheitsbericht 3 Der betriebliche Gesheitsbericht ist die jährliche Bestandsaufnahme der Belastungs-, Gefährdungs- Gesheitssituation des Betriebes. Personenbezogene Informationen Daten müssen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, zusammengeführt ausgewertet werden.

4 Österreichische Besbahnen Betriebsvereinbarung betriebliche Gesheitsförderung Seite: 4 / Grsatz Mitarbeiterbefragung 4 Betriebliche Mitarbeiterbefragungen können für die Erstellung eines Gesheitsberichtes, für die Arbeit der Gesheitszirkel des Arbeitskreises Gesheit grsätzlich von Nutzen sein. Sie erfassen Belastungen Gesheitsbeschwerden der MitarbeiterInnen. Damit sollen in der Arbeit begründete Gesheitsgefahren aufgedeckt Verbesserungen angeregt werden. 4.2 Mitwirkungen des Betriebsrates Bei Planung, Durchführung Auswertung einer Befragung sind die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates nach den Bestimmungen des ArbVG einzuhalten. Auswertungen müssen anonymisiert werden, um einen Rückschluss auf einzelne Personen auszuschließen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Besdatenschutzgesetzes. 5.1 Grsatz Gesheitszirkel 5 Auf Initiative des GSA werden Gesheitszirkel eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, gesheitsschädigende Arbeitsbedingungen aufzudecken Verbesserungen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu entwickeln, Gesheitspotentiale der Belegschaft aufzubauen dem GSA entsprechende Vorschläge vorzulegen. 5.2 Zusammensetzung Die Zusammensetzung hat auf die örtlichen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen; der Betriebsrat ist jedenfalls einzubinden. 5.3 Organisation Die Zusammenkunft der Gesheitszirkel findet regelmäßig mindestens einmal pro Quartal statt. Bei dringendem Bedarf kann davon auf Antrag des Betriebsrates, der Beschäftigten oder des Arbeitgebers abgewichen werden. Für die Sitzungen stellt der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume sachliche Mittel zur Verfügung.

5 Österreichische Besbahnen Betriebsvereinbarung betriebliche Gesheitsförderung Seite: 5 / 5 Durchführung von Maßnahmen 6 Die vom GSA beschlossenen Maßnahmen werden umgehend umgesetzt. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bleiben davon unberührt. Alle Maßnahmen, die dem Arbeits- Gesheitsschutz bzw. der Gesheitsförderung dienen, werden nach Möglichkeit während der Arbeitszeit durchgeführt. Von der Umsetzung/Durchführung der Vorschläge kann in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Alle Vorschläge durchgeführten Maßnahmen auch die in begründeten Ausnahmefällen nicht durchgeführten Maßnahmen - werden dokumentiert ergänzen den jährlichen Gesheitsbericht. Streitfälle 7 Kommt eine Einigung über Regelungen aus dieser Betriebsvereinbarung nicht zustande, so entscheidet eine paritätisch eingerichtete Kommission. Sie besteht aus sechs Personen, die je zur Hälfte vom ÖBB-Konzern vom Konzernbetriebsrat benannt wird. Inkrafttreten, Kündigung 8 Die Betriebsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft kann schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende, erstmals zum gekündigt werden. Wien, am 27. April 2007

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