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1 MERKBLATT International Zusammenfassende Meldungen / Intrahandelsstatistik Inhalt 1. Zusammenfassende Meldungen der Unternehmer über innergemeinschaftliche Lieferungen INTRASTAT Statistische Meldungen... 2 Partner im ENTERPRISE EUROPE NETWORK BAYERN Name des Verfassers: Susanne Linder Erstellungsdatum: IHK für München und Oberbayern Merkblätter sind grundsätzlich nur als Orientierungshilfe zu verstehen; sie Für nähere Informationen wenden Sie sich sind auf den Regelfall zugeschnitten bitte an die Ansprechpartner Ihrer IHK oder und können besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen. Eine Haftung für den Inhalt kann mit Handwerkskammer. Eine Übersicht der Ansprechpartner finden Sie unter Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht übernommen

2 Warenverkehr innerhalb der EU Mit der Verwirklichung des Binnenmarktes wurden die bis dahin geltenden Zollformalitäten durch die folgenden beiden Verfahren ersetzt: 1. Zusammenfassende Meldungen der Unternehmer über innergemeinschaftliche Lieferungen Zusammenfassende Meldung Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und/oder Lieferungen i.s.d. 25b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausgeführt haben, sind verpflichtet, eine Zusammenfassende Meldung (ZM) dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt; auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten- Übermittlungsverordnung (StDÜV) zu übermitteln ( Hilfestellung und nähere Informationen zur StDÜV finden Sie hier: Abgabe von Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung Unternehmer und Fahrzeuglieferer werden mit der Fahrzeuglieferungs- Meldepflichtverordnung, die nach dem 30. Juni 2010 innergemeinschaftliche Fahrzeuglieferungen an Kunden ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer tätigen, verpflichtet, diese dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Fragen und Antworten zur Meldung nach der Fahrzeugslieferungs-Meldepflichtverordnung finden Sie unter: VAT on eservices VAT on eservices (VOES) oder ecommerce (ECOM) ist die Umsatzbesteuerung elektronischer Dienstleistungen, die von Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU ausgehen und an private Leistungsempfänger erbracht werden, die in der EU ihren Sitz haben. Fragen und Antworten zu eservices und ecommerce finden Sie unter folgendem Link: html. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern telefonisch über die Durchwahl Tel: 0228 / beantragen. Sollten Sie Fragen zum Umsatzsteuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an Mutlu Besli (Besli@muenchen.ihk.de), Tel. 089 / Informationen zu internationalen und nationalen Problemfeldern im Bereich der Umsatzsteuer finden Sie unter: 2. INTRASTAT Statistische Meldungen Mit dem Wegfall der Zollformalitäten entfällt beim Warenverkehr mit Gemeinschaftswaren im EU-Binnenmarkt (= Warenverkehr mit anderen Mitgliedstaaten der EU) die Erfassung Seite 2 von 5

3 über das Einheitspapier der Ausfuhranmeldung. Da es noch keine gemeinsame Wirtschafts-, Währungs- und Steuerpolitik in der EU gibt, ist für die Verwaltung wie für die Wirtschaft ein Erfassen der Warenströme von Bedeutung. Mit der Intrahandelsstatistik wurde ein Erhebungskonzept, das so genannte permanente statistische Erhebungssystem (Intrastat), in Form einer direkten Firmenanmeldung bei dem Statistischen Bundesamt eingeführt ( Auskunftspflichtige: Jede natürliche oder juristische Person, die eine deutsche Umsatzsteuernummer hat und einen Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner abschließt, der das Verbringen einer Ware zwischen Deutschland und einem anderen EU-Mitgliedstaat zum Inhalt hat. Die Auskunftspflicht besteht unabhängig davon, ob die inländische Person oder der ausländische Geschäftspartner die Beförderung der Waren durchführt oder veranlasst (nähere Informationen gibt die Ausfüllanleitung ; vgl. nächste Seite). Befreit sind: Privatpersonen, Auskunftspflichtige, die von der Abgabe einer periodischen Steueranmeldung befreit sind, sowie diejenigen, die einen jährlichen Gesamtwert am innergemeinschaftlichen Warenverkehr und zwar jeweils bezogen auf die Versendung oder den Eingang unterhalb der sogenannten Assimilationsschwelle haben. Diese liegt seit bei Die Befreiungsliste gemäß Anhang 4 der Ausfüllanleitung (12. Auflage 2009) umfasst u. a. bestimmte Waren des vorübergehenden Warenverkehrs sowie auch Waren, die nicht Gegenstand von Handelsgeschäften sind. Anzumelden sind: Grundsätzlich alle Gemeinschaftswaren auch unentgeltliche, die aus einem Mitgliedstaat der EU eingehen bzw. nach dort versandt werden, wobei es keine Rolle spielt, wo der Verkäufer bzw. der Käufer der Waren seinen Sitz hat. Anmeldezeitraum: Anmeldezeitraum ist der Kalendermonat; auch kürzere Zeitabschnitte sind möglich. Anmeldeformen: Die Meldungen zur Intrahandelsstatistik können via Papier mit dem Vordruck N gemacht werden (Bestellung des Vordrucks und Beantwortung von Fragen hierzu beim Statistischen Bundesamt unter Tel: 0611 / und Fax: 0611 / ). Die PDF-Datei ist unter folgendem Link abrufbar: Seite 3 von 5

4 MERKBLATT International Möglichkeiten zur Anmeldung via Internet: 1. IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) bietet Ihnen eine komfortable Möglichkeit, Ihren Warenverkehr online zu melden indem Sie Ihre Daten über ein Online-Formular eingeben. Die Internet-Datenerhebung stellt Ihnen online ein Meldeformular zur Verfügung, welches ähnlich wie der Meldevordruck in Papierform aufgebaut ist. Deshalb ist es für Sie besonders einfach mit diesem Online-Formular umzugehen, wenn Sie bisher Ihren Warenverkehr auf Papier gemeldet haben oder Ihre Daten manuell erfassen. Darüber hinaus bietet IDEV eine Internetseite für den Dateiupload, mit dem die zuvor von Ihnen offline erstellten Meldedateien online übertragen Diese Dateien können Sie entweder mit der Intrahandels-Erfassungs-Software (IDES) oder im ASCII-Code beziehungsweise XML-Format erstellen. Hilfe zur Online-Meldung finden Sie unter Zur automatisierten Dateiübertragung von Meldedateien kann ein Uploadprogramm per als Zipdatei angefordert 2. estatistik.core, eine automatisierte Gewinnung von Daten aus ihrem Rechnungswesen, welche dann per Internet an eine gemeinsame Dateneingangsstelle der Statistischen Ämter gesendet Dazu muss eine Registrierung erfolgen. Zudem sollte in die von Ihnen genutzte Software ein Statistikmodul integriert sein. Eine Liste geeigneter Software und weitere Informationen auch zur Registrierung finden sie unter: In Ausnahmefällen können die Meldedateien auch auf Datenträger (CD-ROM) übersandt Genauere Informationen zu den verschiedenen Anmeldemöglichkeiten via Internet und Papier finden Sie ebenso wie die aktuelle Ausfüllanleitungen unter folgendem Link: Informationen stehen dort jeweils auch als Faltblatt zum Download bereit. Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: Informationen über die aktuellen Änderungen im Warenverzeichnis (als kostenloser Download) sowie die Bezugsmöglichkeit des Gesamtverzeichnisses ( Warenverzeichnis für die Partner im ENTERPRISE EUROPE NETWORK BAYERN Name des Verfassers: Susanne Linder Erstellungsdatum: IHK für München und Oberbayern Merkblätter sind grundsätzlich nur als Orientierungshilfe zu verstehen; sie Für nähere Informationen wenden Sie sich sind auf den Regelfall zugeschnitten bitte an die Ansprechpartner Ihrer IHK oder und können besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen. Eine Haftung für den Inhalt kann mit Handwerkskammer. Eine Übersicht der Ansprechpartner finden Sie unter Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht übernommen

5 Außenhandelsstatistik ) finden Sie hier: Seite 5 von 5

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