Information für Firmenkunden und Vereine

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1 Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Stand: 2013 Information für Firmenkunden und Vereine

2 Übersicht Ziele und Beteiligte Der SEPA-Raum Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Kartenzahlungen Ihre Vorteile Was ist zu tun?

3 Wieso, weshalb, warum? Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA)

4 SEPA auf einen Blick Bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto national und grenzüberschreitend EU-Zahlungsverkehr: einfach sicher effizient SEPA betrifft Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen

5 Wer hat s erfunden? Beteiligte und Umfeld

6 Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der S PA-Raum im Überblick

7 Die Migration Der Zeitplan zur Umsetzung 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste 2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens 1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt 31. März Juli 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur SEPA-Migration Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) => Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-BasisLastschriftverfahren 1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren => Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden => Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 XML-Pflicht 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet => Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)

8 SEPA Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste! Auswirkungen auf heute Terminliche Vorgabe durch Umsetzung dreier Verordnungen (EG-924/2009, EU-260/2012 und dt. SEPA-Begleitgesetz 2012) Termin SEPA-Einreicher-Pflicht für alle Nichtverbraucher (Firmen/Vereine und Banken) bei Überweisungen und Lastschriften, d.h. hier endet das nationale Konto-Nr. / BLZ-Verfahren) Jetzt ist Zeit zum handeln! Noch 154 Arbeitstage Nicht-Verbraucher müssen sich vorbereiten!!!

9 Jeder ist betroffen Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.) Zahlungsverkehr in SEPA-Länder sowie innerhalb Deutschlands abwickeln heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen

10 Die SEPA-Überweisung (SCT) Ziele und Beteiligte Der SEPA-Raum Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Kartenzahlungen Ihre Vorteile Was ist zu tun?

11 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DEF1 DSS IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. IBAN-Konverter : Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.

12 IBAN only für DE-an-DE-Zahlungen Im Privatkundenbereich wird eine generelle Nutzungsverpflichtung von IBAN und BIC als schwierig angesehen. Als Ausnahme ist geplant, dass Privatkunden bis Februar 2016 noch mit Kontonummer und Bankleitzahl agieren dürfen. Bei innerdeutschen Zahlungen kann ab Februar 2014 auf die Angabe des BIC verzichtet werden ( IBAN only ) - dies gilt für alle Kundengruppen. Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis voraussichtlich Februar 2016 die zusätzliche Angabe des BIC erforderlich. Die Anpassungen sind in Umsetzung Belege Softwareprodukte Internet-Banking

13 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC II Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres Kontos.

14 Der Vordruck für die uro-überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung IBAN und BIC des Zahlungsempfängers IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Zahlungen auch innerhalb Deutschlands Wegfall der Betragsgrenze von Euro Neues Belegerkennungsmerkmal 16

15 Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Inlandsüberweisung* uro-überweisung Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz Betragsgrenze keine keine Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Belege Beleg: Überweisung (BS 20) Beleg: URO-Überweisung (BS 16) Datenformat DTAUS XML-Format ISO AWV-Meldung keine grenzüberschreitend ab ,00 *noch bis 1. Februar 2014

16 Die SEPA-Lastschriften Ziele und Beteiligte Der SEPA-Raum Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Kartenzahlungen Ihre Vorteile Was ist zu tun?

17 Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) DE 02 ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)

18 Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.b. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt

19 Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

20 Praktischer Umgang mit Mandaten Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor fragen Sie Ihren Berater! Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug

21 Die Migration Seit 9. Juli 2012 alles möglich Inkasso-Kunden können seit 9. Juli 2012 auf das SEPA-BasisLastschriftverfahren migrieren! Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren weiter genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen. Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf SEPALastschriftmandate anpassen.

22 Pre-Notification Vorabankündigung Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag

23 Pre-Notification Vorabankündigung Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Aufstellung pro Jahr (erste Fälligkeit beachten) Inhalt der Vorankündigung: Belastungsbetrag Belastungstermin(e) Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenznummer Keine Formvorgabe möglich sind z.b. Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, , Fax, Mitgliederzeitschrift, Einladung zur Jahreshauptversammlung.

24 Transaktionsfluss des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

25 Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012 Einzugsermächtigungsverfahren1) Einzugsermächtigung Europäisches Lastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift Interbankenregelwerk DK Abkommen über den Lastschriftverkehr 1) EPC-Regelwerk SEPA Core Direct Debit (SDD Core) Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit aktiv bei Sicht bei Sicht (D) Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - 8 Wochen nach Belastungsdatum Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D - 8 Wochen nach Belastungsdatum Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) XML (Kennzeichnung als core ) Mandat Einzugsermächtigung1) SEPA-Lastschriftmandat2) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Mandatsprüfung Zahlstelle nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig Rückgabefristen Widerspruch 1) Anpassung gilt sei 9. Juli ) Seit 9. Juli 2012 können bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

26 Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

27 Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Unterschiede zur SEPA-Basis-Lastschrift Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPAFirmen-Lastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten: Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern/Firmen Mandat muss ein B2B-Mandat sein Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen spätestens 1 Tag vor Fälligkeit (D-1) Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen das Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein) Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen (nur bei unautorisierten Lastschriften)

28 Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012 Abbuchungsauftragsverfahren Abbuchungsauftrag Europäisches Lastschriftverfahren SDD B2B SEPA-Firmen-Lastschrift Interbankenregelwerk DK Abkommen über den Lastschriftverkehr EPC-Regelwerk SEPA B2B Direct Debit (SDD B2B) Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit bei Sicht bei Sicht (D) mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Rückgabefristen Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag Interbankenbereich: - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D Widerspruch Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 04 ) XML (Kennzeichnung als B2B ) Mandat Abbuchungsauftrag SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Mandatsprüfung Zahlstelle erforderlich; Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein erforderlich; SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig

29 Kartenzahlungen Ziele und Beteiligte Der SEPA-Raum Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Kartenzahlungen Ihre Vorteile Was ist zu tun?

30 Exkurs: Kartenzahlungen Neuerungen für Händler Neue Verträge zur Kartenakzeptanz ggf. Akzeptanzlogos für Karten prüfen Neue Terminals ( electronic cash EMV-Anwendung) Seit dem müssen alle Terminals EMV-fähig sein Das Ziel: Jede Karte für jedes Terminal

31 Ihre Vorteile Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen Europaweit transparente Preise Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco) Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und Unwiderrufbarkeit von Aufträgen Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich Reduktion von Bankverbindungen im europäischen Zahlungsverkehr

32 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen / Vereine Wer kümmert sich um SEPA (SEPA-Beauftragter) Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar) Prüfen Sie Ihre banking-software auf SEPA-Fähigkeit Stellen Sie um auf online-einreichung (Datenträger nicht mehr möglich) Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?

33 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen / Vereine Zusätzlich bei Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen Vereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten Vorabankündigung beachten Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug: neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!) Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!

34 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPAUmstellung

35 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPAUmstellung

36 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPAUmstellung

37 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPAUmstellung

38 SEPA Umsetzung in den Electronic Banking Produkten Exkurs: Firmenkunden wechseln auf SEPA FiBu erzeugt bereits XML Lastschriften Kreditor FiBu Profi cash / VR-NetWorld SW XML Bank XML in FiBu gespeichert Mandatsinformationen Name, Anschrift, Gläubiger-ID des Kreditors und Debitors Mandatsreferenz IBAN / BIC des Debitors Signaturdatum Wiederholungsrhythmus (One-Off, First, Recurrent, Final) 1. Konto und BLZ werden mit IBAN und BIC ergänzt und in ERP Datenbank gespeichert. 2. Datenbank des ERP-Systems wird mit Mandatsinformationen ergänzt. 3. ERP-System erzeugt XML-Datei. 4. XML-Datei wird durch EB-Software zur Bank übermittelt.

39 Sie haben uns Ihre Zeit geschenkt. Wir danken Ihnen dafür! Für weitergehende Fragen und Informationen sprechen Sie bitte direkt Ihren persönlichen Berater an. Besuchen Sie uns unter

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